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ThemaFeuerlöscher bei Ölheizung pflicht?3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMark8 K.8, Jagel / Schleswig-Holstein788821
Datum21.05.2014 16:495429 x gelesen
Hallo,
folgende Frage: Wo steht geschrieben, ob ich in Schleswig-Holstein einen Feuerlöscher bei einer mit Heizöl betriebenen Heizung benötige oder nicht. Zum Hintergrund: Eine Arbeitskollegin hat im Keller Ihres Wohnblocks (12 Wohnungen) neben der Heizung einen seit zwei Jahren abgelaufenen Feuerlöscher gefunden. Der Vermieter behauptet nun, dass man bei Ölheizungen gar keinen Feuerlöscher mehr benötigt. Hat er nun Recht? In der Feuerstättenverordnung und in der Landesbauordnung steht leider nichts direkt zum Thema.

Danke im Voraus
Mark

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland788823
Datum21.05.2014 16:562552 x gelesen
Die Anforderung stammte aus der Feuerungsstättenverordnung und ist meines Wissens seit Jahren entfallen.

Gruß aus dem Saarland

Jo




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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland788902
Datum22.05.2014 16:343590 x gelesen
Für SH konnte ich in der Feuerstättenverordnung nix finden: FeuerstättenVO SH

Da ist das Saarland glaube ich das einzige Bundesland, das einen Feuerlöscher fordert : §22 Abs. 5 FeuerstättenVO Saar

Gruß Daniel

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