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Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Pasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein | 789792 | |||
Datum | 05.06.2014 11:42 | 35044 x gelesen | |||
[...]Probleme bereitet den Feuerwehren demnach vor allem die sogenannte Tagesverfügbarkeit: Nur 21 von 187 geprüften Ortsfeuerwehren konnten wochentags zwischen 8 und 16 Uhr in Gruppenstärke und mit Atemschutzausrüstung innerhalb von vier Minuten ausrücken, um nach weiteren vier Minuten den Einsatzort zu erreichen. Acht Minuten gelten als kritische Grenze bei der Menschenrettung. [...] Von 3261 berücksichtigten Einsatzkräften nahmen 8,1 Prozent gar nicht und 44,4 Prozent an weniger als der Hälfte der Übungs- und Einsatzdienste teil. Die Teilnahme ist laut Brandschutzgesetz verpflichtend; andernfalls seien die Feuerwehrleute nicht diensttauglich, warnen die Prüfer.[...] Um überall die nötige personelle Mindeststärke vorhalten zu können, fordert der Rechnungshof, auch über Fusionen von Ortsfeuerwehren nachzudenken.[...] http://www.nwzonline.de/blaulicht/freiwillige-feuerwehr-in-not-freiwillige-feuerwehr-in-not_a_15,0,526972486.html MfG Pascal | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 789811 | |||
Datum | 05.06.2014 12:56 | 26925 x gelesen | |||
Geschrieben von NWZ onlineNur 21 von 187 geprüften Ortsfeuerwehren konnten wochentags zwischen 8 und 16 Uhr in Gruppenstärke und mit Atemschutzausrüstung innerhalb von vier Minuten ausrücken, um nach weiteren vier Minuten den Einsatzort zu erreichen. Nette Aussage, es stellt sich nur die Frage anhand welcher Kriterien die zu prüfenden Feuerwehren ausgewählt wurden. Gab es eine Zufallsauswahl, wurden die 187 Wehren geprüft welche zuletzt ein neues Einsatzfahrzeug erhielten oder wurde in 187 Gemeinden jeweils die für die Ortsmitte zuständige Abteilung geprüft? Geschrieben von NWZ online Von 3261 berücksichtigten Einsatzkräften nahmen 8,1 Prozent gar nicht und 44,4 Prozent an weniger als der Hälfte der Übungs- und Einsatzdienste teil. Wobei sich die Frage stellt, ob die 8,1 Prozent überhaupt eine Chance hätten das Einsatzfahrzeug zum Antreten einer ungeplanten Dienstreise zu betreten. Außerdem kommt es noch drauf an, wie ich auswerte. Wenn ich einen Schulungsinhalt aufbereite und als 3h-Lehreinheit am Dienstag um 17:00 Uhr alternativ am Donnerstag um 18:00 Uhr und alternativ am Samstag um 09:00 Uhr je ein mal anbiete, dann werden voraussichtlich mit Ausnahme des Ausbilders alle anderen Kameraden an weniger als der Hälfte der Termine teilnehmen ... [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Fabi8an 8W., Braunschweig / Niedersachsen | 789820 | |||
Datum | 05.06.2014 13:55 ![]() | 26575 x gelesen | |||
Statt diesen Bericht als Chance zu sehen, laufen die ersten Abwehrreaktionen. Typisch sind dann: Wie konnten die das ermittel? Auf welche Grundlage arbeiten die? Die haben doch keine Ahnung von Feuerwehren. Vieles wird dann als persönlicher Angriff wahrgenommen. Aber vielleicht sollte man sich ernsthaft fragen, stimmen die Behauptungen nicht doch. Wieviele Karteileichen schleppen wir so durch, nur damit am Jahresende die Statistik stimmt. Und können die an eine Feuerwehr gesetzten Erwartungen überall erreicht werden. Vielleicht sollte man sich dann dem auch stellen und Überlegungen angehen, wie die Situation verbessert werden kann. Schließlich ist eine Feuerwehr kein Selbstzweck und es geht hier nicht um den Klassenerhalt irgendeines Fussballvereins. Eine Feuerwehr soll die Mitmenschen bei Gefahr helfen. Das ist die einzige Aufgabe einer Feuerwehr. Nur muss sie das auch können. Leider geben es die unterschiedlichsten Ebenen nur ungern zu, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann. Zu einem Fehlermanagment gehört als allererstes die Fehler zu erkennen und zu benennen, wobei es nicht um persönliche Schuldzuweisungen geht. Dann kann man sich an die Lösung dergleichen machen. Ich finde es gut, dass jemand es mal gewagt hat, das Offensichtliche auszusprechen. Nur so kann man etwas verändern. Gruss Fabian | |||||
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Autor | Fabi8an 8W., Braunschweig / Niedersachsen | 789823 | |||
Datum | 05.06.2014 14:12 | 26293 x gelesen | |||
q>Geschrieben von Uwe S.Nette Aussage, es stellt sich nur die Frage anhand welcher Kriterien die zu prüfenden Feuerwehren ausgewählt wurden. Gab es eine Zufallsauswahl, wurden die 187 Wehren geprüft welche zuletzt ein neues Einsatzfahrzeug erhielten oder wurde in 187 Gemeinden jeweils die für die Ortsmitte zuständige Abteilung geprüft? Eine derartige Überprüfung ist sehr einfach. Dazu stellt man sich mit einer Stoppuhr, einer Nebelmaschine und einem PKW in irgendeine Straße. Der PKW wird verraucht. Anschließend wählt man den Notruf und startet die Zeit. Bei den eintreffenden Fahrzeugen kann man dann die Eintreffzeit, die Stärke und die Qualifikation ermitteln. Über einen längeren Zeitraum führt man diese Alarmübungen wiederholt durch und erhält so einen Überblick über die Leistungsfähigkeit. Zusätzlich werden noch die Einsatzberichte analysiert. Die rechtliche Grundlage und die mit dieser Aufgabe betraute Stelle liefert das Nds. Brandschutzgesetz §5. Geschrieben von Uwe S. Wobei sich die Frage stellt, ob die 8,1 Prozent überhaupt eine Chance hätten das Einsatzfahrzeug zum Antreten einer ungeplanten Dienstreise zu betreten. Außerdem kommt es noch drauf an, wie ich auswerte. Wenn ich einen Schulungsinhalt aufbereite und als 3h-Lehreinheit am Dienstag um 17:00 Uhr alternativ am Donnerstag um 18:00 Uhr und alternativ am Samstag um 09:00 Uhr je ein mal anbiete, dann werden voraussichtlich mit Ausnahme des Ausbilders alle anderen Kameraden an weniger als der Hälfte der Termine teilnehmen ... Die Feuerwehren sollten eigentlich den Ausbildungsstand der Kameraden dokumentieren. Es ist zwar mit Arbeit verbunden, kann einem aber bei einem Unfall im Einsatz den Hals vor Gericht retten. Spätestens wenn der Richter fragt, ob der Kamerad an dem Gerät ausgebildet und eingewiesen war und ob die notwendigen UVV-Belehrungen erfolgten, könnte es ansonsten eng werden. Darüber könnte man dann den aktuellen Stand ermitteln. Nur die Frage ist: Wie gut ist die Dokumentation? | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 789826 | |||
Datum | 05.06.2014 14:15 | 25842 x gelesen | |||
Sehen wir es doch mal realistisch. So ziemlich jede FF in jedem Bundesland kann wohl kaum von sich behaupten rund um die Uhr die geforderte Personalstärke aufzubringen. In meiner Nachbarschaft gibts z.B. auch kleinere FFs die offiziel als einsatzbereit gemeldet sind, aber bei Alarm Werktags dann 2 oder 3 Hanseln auftauchen die, wegen mangelndem Ausbildungsstand, noch nichtmal in der Lage sind zu erkunden oder wenigstens eine brauchbare Rückmeldung an die Leitstelle abzugeben. So lange wie es z.B. noch den Löschangriff nass, bei dem es nur um Zeit geht, als Wettkampfdisziplin gibt wird sich bei einigen auch kein Umdenken zum Thema Ausbildungsstand einstellen. MkG Daniel | |||||
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Autor | Marc8us 8N., Jelmstorf / Niedersachsen | 789827 | |||
Datum | 05.06.2014 14:21 | 25924 x gelesen | |||
Ich kann mich dumpf daran erinnern das eine Samtgemeinde in unserem Kreis im letzten Jahr mehrfach durch Alarmübungen die der Rechnungshof initiiert hat malträtiert wurde, Ergebnis: mehrere Wehren sollen geschlossen werden, Samtgemeindebrandmeister soll am Rande des Nervenzusammenbruchs gestanden haben. Die Dienstbücher der betreffenden Wehren wurden ebenso überprüft. Deshalb wohl die Aussage über die Dienstbeteiligung im Bericht des Rechnungshofes. Wie die betroffene Kommune mit dem Bericht weiter umgeht ist meines Wissens noch offen. Dies ist meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 789833 | |||
Datum | 05.06.2014 14:47 | 25856 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian W.Eine derartige Überprüfung ist sehr einfach. Dazu stellt man sich mit einer Stoppuhr, einer Nebelmaschine und einem PKW in irgendeine Straße. Der PKW wird verraucht. Anschließend wählt man den Notruf und startet die Zeit. Bei den eintreffenden Fahrzeugen kann man dann die Eintreffzeit, die Stärke und die Qualifikation ermitteln. Über einen längeren Zeitraum führt man diese Alarmübungen wiederholt durch und erhält so einen Überblick über die Leistungsfähigkeit. Zusätzlich werden noch die Einsatzberichte analysiert. Nur so der Form halber: Ich bestreite ausdrücklich nicht, dass es möglich ist einen Vergleichstest zu entwickeln und durchzuführen. Und weil ich ein sparsamer Mensch bin komme ich sogar auf die Idee, dass ich das Auto und die Nebelmaschine weglassen kann, wenn ich nur messen will wie viel Power (Mannschaft und Fahrzeuge) wie schnell an der Einsatzstelle aufschlägt. Mich hatte nur ein wenig gewundert, dass der Landesrechnungshof eine Untersuchung anstellt und am Ende vorschlägt Standorte einzusparen. Sorry, aber aufgrund der Kombination Landesrechnungshof + Ergebnis des Gutachtens werde ich einfach nicht das Gefühl los, dass erst das Ergebnis des Gutachtens festgelegt wurde und dann nur die Messmethode angepasst wurde - oder ist die Fachaufsicht über die Feuerwehren des Landes auch Aufgabe des Landesrechnungshofes NDS? Geschrieben von Fabian W. Die Feuerwehren sollten eigentlich den Ausbildungsstand der Kameraden dokumentieren. Dieser Aussage und auch den weiter folgenden stimme ich auch voll und ganz zu. Es ging mir mehr darum, dass die reißerischen Aussagen aus dem Zeitungsbericht möglicherweise doch etwas übertrieben sind. Geschrieben von Fabian W. Über einen längeren Zeitraum führt man diese Alarmübungen wiederholt durch ... ... und wundert sich über immer weniger Freiwillige, die sich das auch noch antun. Sorry, aber ich halte deutlich mehr von der Auswertung der echten Einsätze. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 789875 | |||
Datum | 05.06.2014 20:21 | 25649 x gelesen | |||
Rechnungshof.in Gruppenstärke und mit Atemschutzausrüstung innerhalb von vier Minuten ausrücken, um nach weiteren vier Minuten den Einsatzort zu erreichen. Steht irgendwo für Niedersachsen verbindlich geschrieben: * dass eine Gruppe die Mindestausrückestärke ist? (Dann dürften ja auch Staffelfahrzeuge nicht erlaubt sein) * das die Feuerwehr in 4 min Ausrücken muss? * das die Feuerwehr nach 8 min Eintreffen muss? Diese drei Punkte kann ich nirgendwo rechtsverbindlich erkennen. Um überall die nötige personelle Mindeststärke vorhalten zu können, fordert der Rechnungshof, auch über Fusionen von Ortsfeuerwehren nachzudenken. Und weniger Standorte werden dann schneller erreicht und man kann schneller ausrücken? das erschließt sich mir nicht. Aber solange die Quelle noch nicht verfügbar ist muss man wohl noch im Nebel stochern. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Pete8r E8., Vollbüttel / Niedersachsen | 789885 | |||
Datum | 05.06.2014 22:49 ![]() | 25858 x gelesen | |||
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind nun nicht wirklich neu. Das Problem der Tagesverfügbarkeit wurde hier ja nun auch schon desöfteren diskutiert. Bei uns in der SG alarmieren wir tagsüber auch im größeren Umfang, um alle Positionen besetzen zu können. Aber woran lliegt es dennn nun, dass Einsatzkräfte nicht oder nur bedingt an den Ausbildungsdiensten teilnehmen (können)? Einfach in den Raum stellen, dass 44,x% weniger als die Häfte der Ausbildungsstunden wahrnehmen ist sehr einfach. Wo aber liegen denn die Gründe? Ist es nicht so, dass viele Arbeitgeber aufgrund von "Optimierungen" von ihren Mitarbeitern max. Flexibilität erwarten? Drei Schichten innerhalb von 6 Tagen ohne Rücksicht auf Wochenenden usw. ist nur eines von vielen Beispielen. Wie sieht es denn mit der Freistellung für Einsätze und Ausbildung seitens der Arbeitgeber aus? In vielen Fällen ist das äußerst mau. Hilfe erwarten sie im Falle eines Falles trotzdem. Wie sieht es denn mit der Bereitschaft großer Teile der Gesellschaft aus, sich ehrenamtlich zu betätigen? Hilfe wollen alle, aber tun sollen es immer die anderen. Hier auf dem Land fliegen uns so langsam die sozialen Strukturen um die Ohren. Den Sportvereinen usw. geht es doch nicht anders. Solange es unserer Gesellschaft nicht gelingt wieder andere Werte, als nur Wohlstand und Geld in den Vordergrund zu stellen, wird sich diese Problematik noch verschärfen. Und ganz wichtig: Es muß den Leuten Spaß machen in der Feuerwehr zu sein! Da habe ich bei der einen oder anderen Truppe so meine Zweifel... Ein Zusammenlegen von Standorten wird diese Probleme auf jeden Fall nicht lösen, sondern allenfalls kaschieren. Gruß Peter Evers | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen | 789913 | |||
Datum | 06.06.2014 08:58 | 26225 x gelesen | |||
Zitat P.E.: "Ist es nicht so, dass viele Arbeitgeber aufgrund von "Optimierungen" von ihren Mitarbeitern max. Flexibilität erwarten? Drei Schichten innerhalb von 6 Tagen ohne Rücksicht auf Wochenenden usw. ist nur eines von vielen Beispielen. Wie sieht es denn mit der Freistellung für Einsätze und Ausbildung seitens der Arbeitgeber aus? In vielen Fällen ist das äußerst mau. Hilfe erwarten sie im Falle eines Falles trotzdem." Korrekt und nicht nur dies: Weite An- und Abfahrten zum Arbeitsplatz gehören für viele Arbeitnehmer (nicht nur) im ländlichen Raum heute sozusagen zum Standard. In den Ballungsräumen mit gutem Arbeitsplatzangebot sind Wohnungen zudem sehr teuer. Die Folge: Wegzug in den Randbereich - und dort fehlt dann auch noch die soziale Bindung zum Wohnort. Zitat P.E.: "Wie sieht es denn mit der Freistellung für Einsätze und Ausbildung seitens der Arbeitgeber aus? In vielen Fällen ist das äußerst mau. Hilfe erwarten sie im Falle eines Falles trotzdem." Dies hat sicherlich verschiedene Gründe. Da sind natürlich diejenigen größeren Unternehmen, in denen die Vorgesetzten einen optimalen Arbeitseinsatz der Mitarbeiter erwarten und Unterbrechungen der Abläufe unerwünscht sind (kommt durchaus auch bei Kommunalverwaltungen vor!). Und da sind auch die Unternehmen, in denen der plötzliche Wegfall eines Arbeitsnehmers zu Störungen im Betriebsablauf führt. Welcher Kunde hat schon Verständnis, wenn der Elektriker oder Heizungsmonteur aus dem 4-Mann-Betrieb wegrennt und eine Baustelle zurück lässt? Zitat P.E.: "Wie sieht es denn mit der Bereitschaft großer Teile der Gesellschaft aus, sich ehrenamtlich zu betätigen?" Die ist zwar generell vorhanden - allerdings sozusagen nur dann wenn man "Lust" dazu hat und nur für einige Zeit oder ein ganz bestimmtes Projekt. Dauerhafte Bindung an eine Sache mit regelmäßigen Veranstaltungen (Feuerwehr = Ausbildung, von den Einsätzen ganz zu schweigen) ist in der Tat eines der großen Probleme. Zitat P.E.: "Ein Zusammenlegen von Standorten wird diese Probleme auf jeden Fall nicht lösen, sondern allenfalls kaschieren." Volle Zustimmung. Zumal in der Regel bei einer Zusammenlegung ein Teil der Aktiven nicht in die neue gemeinsame Einsatzabteilung übertritt. Gerade bei großen Flächengemeinden bedeutet dies zudem auch weitere Anfahrtswege zu Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen. Im letzteren Fall kommt schnell der Faktor Dematiovation ('Ich komme so spät, dass ich bei kleineren Einsätzen nicht mehr gebraucht werde') hinzu. Zitat P.E.: "Solange es unserer Gesellschaft nicht gelingt wieder andere Werte, als nur Wohlstand und Geld in den Vordergrund zu stellen, wird sich diese Problematik noch verschärfen." Auch hier volle Zustimmung. Und: Hier sind auch die Feuerwehren selbst gefordert. Sie müssen den Bürgern vermitteln, was sie da so alles für die Sicherheit der Mitbürger und zum Schutz der Sachwerte tun. Sie müssen dafür sorgen, dass diese verstehen, warum es nur so (= in der Fläche FF) geht. Dazu müssen die Verantwortlichen in den Feuerwehren erkennen, wie wichtig eine gute und intensive, eigene Öffentlichkeitsarbeit ist. Natürlich müssen sie durch die politisch Verantwortlichen in der Gemeinde unterstützt werden aber: Gerade in den Schlafgemeinden ist es oft so, dass die Feuerwehr heute kaum noch wahrgemommen wird - auch eine Folge der stillen Alarmierung, leider aber oft auch selbstverschuldet. Meine Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass "offene", für die Mitbürger nicht nur bei Einsätzen "sichtbare" Feuerwehren durchaus in der Lage sind, viele der bestehenden Probleme zu lösen. Dies gilt auch für den Aspekt organisatorischer Maßnahmen (= Alarmierung mehrerer Wehren bei "Tagesalarmpersonalflauten"). Zitat P.E.: "Und ganz wichtig: Es muß den Leuten Spaß machen in der Feuerwehr zu sein! Da habe ich bei der einen oder anderen Truppe so meine Zweifel..." Offen und ehrlich: Ich auch! Aber auch dies liegt in erster Linie in der Eigenverantwortung und hier vor allem an der Einstellung von Führungskräften. Auch hier können (und müssen) kommunale Verantwortungsträger nur die "helfende Hand" reichen - selbstverständlich nicht nur verbal einmal im Jahr bei der Hauptversammlung. Helmut Raab | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 789971 | |||
Datum | 07.06.2014 12:03 ![]() | 25831 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Fabian W.: Statt diesen Bericht als Chance zu sehen, laufen die ersten Abwehrreaktionen. Typisch sind dann: Wie konnten die das ermittel? Auf welche Grundlage arbeiten die? Die haben doch keine Ahnung von Feuerwehren. Vieles wird dann als persönlicher Angriff wahrgenommen. Andersherum wird allerdings auch ganz schnell ein Schuh draus: Hinterfragt man mal ganz vorsichtig, was der Rechnungshof da eigentlich so "geprüft" hat, macht man sich schnell einer "typischen Abwehrreaktion" verdächtig oder wird gar in die Ecke des "persönlich angegriffen fühlens" geschoben. Denn ich finde, einiges, was der Landesrechnungshof da zur unumstößlichen Feuerwehrwahrheit erklärt, ist durchaus hinterfragenswert. Angefangen bei den 8 min., in denen eine Gruppe vor Ort sein müsse. Wobei dem vorauszuschicken ist, dass sich der eigentliche Bereicht des Rechnungshofs auch etwas anders liest, als der reißerische Bericht (z.B.) der Braunschweiger Zeitung. Aber kommen wir zurück zu den acht Minuten: Hier schreibt der Landesrechnungshof, es müsse innerhalb von vier Minuten mindstens in Gruppenstärke und mit der Anzahl der notwenigen Atemschutzgeräteträger ausgerückt werden, um nach weiteren vier Minuten Fahrtzeit innerhalb von 8 Minuten vor Ort zu sein, da nur dann eine Menschenrettung bei einem zeitkritschen Notfall gewährleistet sei. Der Landesrechnungshof stützt sich hier offensichtlich auf die allgemein bekannte AGBF Empfehlung für die Feuerwehrbedarfsplanung in Städten und erklärt diese kurzerhand zum allgemeinverbindlichen Standard. Hier sind wir schon mal am ersten Knackpunkt angelangt: AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland. Das Papier nennt sich weiter "Empfehlung für Qualitätskriterien für die Feuerwehrbedarfsplanung in Städten". Auch wenn diese Empfehlung inzwischen mitunter als allgemeingültig angesehen wird, steht da ausdrücklich nichts von ländlichen Freiwilligen Feuerwehren! Dies wurde hier inzwischen auch schon mehrfach diskutiert, die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Empfehlung auf FF (auf dem Land) ist durchaus umstritten. Siehe zum Beispiel auch: LUELF & RINK - Probleme aus der Praxis der Bedarfsplanung und Gedanken zu künftigen Lösungsansätzen. Dieses Papier kommt u.a. klipp und klar zu dem Schluß, dass (eine Eintreffzeit von) "8 Minuten flächendeckend in relevant bebauten Gebieten im reinen "Freiwillige Feuerwehr System" Erfahrungsgemäß nicht zu schaffen ist" (siehe Seite 16). Die einschlägigen Erlasse für die Feuerwehren in Niedersachsen kennen aus eben diesen Gründen übrigens auch keine verbindliche Hilfsfrist. Auch dies verkennt der Landesrechnungshof. Interessant wäre in diesem Zusammenhang übrigens am Rande auch, was der Rechnungshof zur Eintreffzeit des Rettungsdienstes von max. 15 min. (Zielerreichungsgrad 95%) sagt... Zuletzt kommt der Landesrechnungshof letztlich ja zu dem Schluß, dass Fusionen von Ortsfeuerwehren nicht tabu sein dürfen. - Die Frage, wie dabei die von ihm angenommenen, "sportlichen" Eintreffzeiten (dann) gewährleistet werden sollen, bleibt er allerdings schuldig. Vielleicht spannend wenn man den Rechnungshof mal fragen würde, wie er denn meint, die von ihm für verbindlich erklärten acht Minuten tatsächlich konsequent - auf dem Land - umsetzen könnte? -> Hauptamtlichkeit! Und dies sind nur die ersten Punkte, die für eine sehr kritische Hinterfragung des Rechnungshof Berichts Anlass geben sollten. Weiter bemängelt der Landesrechnungshof im Kern seines Berichts zum Beispiel die vermeintlich fehlende Bedarfsplanung, bemängelt eine vermeintlich unszureichende Dokumentation, die für die "Überprüfung der Einhaltung der Schutzziele erforderlich" sei, und gipfelt in der Behauptung, "der optimale Standort der Stützpunktwehren sei durch eine Gefährdungsanalyse zu ermitteln". Das ist sachlich schlicht falsch! Abgesehen davon, dass es weder "das Schutzziel" in Niedersachsen gibt (siehe vorstehend), noch die Standorte von Stützpunktfeuerwehren durch eine Gefährdungsanalyse zu ermitteln sind (die haben sich in der Regel historisch in den größeren Ortschaften der Gemeinden ergeben und sind insofern auch nicht unbedingt sachlich unbegründet), ist für die niedersächsischen Feuerwehren zunächst mal die Feuerwehrverordnung, mit ihren relativ starren Vorgaben zum Aufbau der Gemeindefeuerwehren (§1) und zur Mindestausrüstung (§4), verbindlich. Im §6 - Befreiungen ist dann zu lesen: (1) Von den Vorschriften des § 1 Abs. 2 und 3 und des § 4 Abs. 3 und 4 ist auf Antrag zu befreien, wenn durch einen Brandschutzbedarfsplan oder ein vergleichbares Konzept nachgewiesen wird, dass die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr auch ohne Einhaltung dieser Vorschriften sichergestellt ist. Dass eine echte, sauber begründete und zu Papier gebrachte Brandschutzbedarfsplanung natürlich nicht schlecht ist, steht völlig außer Frage. Die folgenden Feststellungen des Landesrechnungshofs in seinem Bericht erachte ich allerdings schlicht als unzutreffend: "Die zwölf geprüften Gemeinden konnten mir nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren sicherstellen." "Keine der geprüften Gemeinden konnte am Gefahrenpotenzial orientiert begründen, weshalb sie die Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren in ihrer Anzahl und an den betreffenden Standorten eingerichtet hatte." Doch, die gepüften Gemeinden halten sich an geltendes Recht und haben nach der gültigen Fassung der Feuerwehrverordnung die notwendigen Ortsfeuerwehren - zusätzlich als Feuerwehrstützpunkt oder -schwerpunkt - aufgestellt, in genau der vorgeschriebenen Anzahl. Dass die Feuerwehrverordnung in diesem Punkt vielleicht nicht optimal ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, dass das Instrument Bedarfsplan in Niedersachsen noch relativ neu ist, ebenfalls. Mein Fazit daher, ohne jetzt noch jeden weiteren Punkt auseinander zu nehmen (z.B. die vermeintlich mangelnde Dienstbeteiligung - auch hier z.B. werden wesentlich mehr Dienste angeboten als mindestens vorgeschrieben, so dass mit angenommen 50% Teilnahme die Pflicht locker erfüllt ist): Geschrieben von Fabian W.: Aber vielleicht sollte man sich ernsthaft fragen, stimmen die Behauptungen nicht doch. [...] Ich finde es gut, dass jemand es mal gewagt hat, das Offensichtliche auszusprechen. Nur so kann man etwas verändern. Sicherlich hat der Landesrechnungshof mit manchen seiner Rügen durchaus recht, sicher legt er an mancher Stelle den Finger in Wunden - die im Feuerwehrwesen durchaus auch bekannt sind. Ein ganz großer Wurf oder eine "schonungslose Offenlegung" ist der Bericht allerdings ganz sicher nicht, dafür enthält er einfach zu viele, meines Erachtens auch ganz schlicht sachliche (und fachliche) Mängel! Und vesteigt sich zum Teil auch in ziemlich - ich nenne es jetzt mal -"abgehobene Ratschläge" - "Unterstützungsabteilung", was genau sollen wir denn da machen, wen rekrutieren, für was für konkrete Aufgaben bietet sich die Unterstützungsabteilung denn an? Einfach Schlagworte einwerfen ist das eine, die Umsetzung etwas ganz anderes... Und zuletzt - schlaue Ratschläge wie diesen zum Beispiel: "Die Gemeinden sollten daher bevorzugt tagesverfügbare Einsatzkräfte zu Atemschutzgeräteträgern ausbilden." ... brauchen die Feuerwehren (resp. Gemeinden - und in der Folge die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren) in Niedersachsen vielleicht nun wirklich nicht - vom Rechnungshof. Da ist man dann doch vielleicht "etwas" übers Ziel hinaus geschossen... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 789991 | |||
Datum | 07.06.2014 22:40 | 25026 x gelesen | |||
Moin, spannend ist eher wer fragt und mit welchem Ziel. Der Landesrechungshof hat meines Wissens erstmal nichts mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu tun, sondern mit Geld. Da kann man schon mal ins Grübeln kommen, wieso man ausgerechnet jetzt mit dem Ergebnis an die Öffentlichkeit tritt. 14 Tage nach den Kommunalwahlen und 9 Monat vor Ende des ORBIT-Nachfolgers... Kritik ernstzunehmen ist wichtig, aber man muss auch die Intention kennen, die hinter der Kritik steht. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 790006 | |||
Datum | 08.06.2014 12:21 | 24594 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Oliver S. spannend ist eher wer fragt und mit welchem Ziel. Der Landesrechungshof hat meines Wissens erstmal nichts mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu tun, sondern mit Geld. Da kann man schon mal ins Grübeln kommen, wieso man ausgerechnet jetzt mit dem Ergebnis an die Öffentlichkeit tritt. 14 Tage nach den Kommunalwahlen und 9 Monat vor Ende des ORBIT-Nachfolgers... Nunja, die Idee kleinste bedingt einsatzfähige Feuerwehrstandorte aufzulösen und/ oder zusammenzulegen ist keine Erfindung eines Landesrechnungshofes, sondern ebenso Alt wie die Bemühungen mit allen möglichen logischen und unlogischen Argumenten jeden noch so kleinen, (fast) nicht einsatzfähigen Feuerwehrstandort in Deutschland zu erhalten. Zweitens ist es natürlich auch völlig legitim und ernstzunehmen, wenn ein Rechnungshof solche Überlegungen anstellt. Würde Geld im Feuerwehrwesen keine Rolle spielen, hätte jeder Standort in Deutschland zumindest Tagsüber eine hauptamtliche Besetzung, um immer zuverlässig ausrücken zu können. Da aber Geld eine Rolle spielt, muss die Frage erlaubt sein, ob den Kosten auch ein ausreichender Nutzen gegenüber steht... Insofern hat auch der Landesrechnungshof mit "öffentlicher Sicherheit und Ordnung" zu tun. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 790019 | |||
Datum | 08.06.2014 20:23 | 24538 x gelesen | |||
Moin, [...]Geschrieben von Thorsten H. jeden noch so kleinen, (fast) nicht einsatzfähigen Feuerwehrstandort in Deutschland zu erhalten. [...] Der Landesrechnungshof spricht über 166 von 187 Standorten und nicht jeden noch so kleinen. Geschrieben von Thorsten H. Zweitens ist es natürlich auch völlig legitim und ernstzunehmen, wenn ein Rechnungshof solche Überlegungen anstellt. Ja, aber bevor ich einen Vergleich anstelle, bei dem sich weite Teile der (niedersächsischen) Feuerwehrwelt verwundert die Augen reiben, frage ich vor der Veröffentlichung jemanden der sich damit auskennt. Die Macken hat Kammerad R. aus Peine schon dargestellt und ich bin mir sicher, dass man noch mehr findet, wenn man sich wirklich die Mühe macht die Untersuchung komplett auseinander zu pflücken. Geschrieben von Thorsten H. muss die Frage erlaubt sein, ob den Kosten auch ein ausreichender Nutzen gegenüber steht Ja, aber die Antworten und Lösungsvorschläge sollten von fachlich qualifizierter Stelle und nicht von einer Finanzbehörde kommen. Geschrieben von Thorsten H. Insofern hat auch der Landesrechnungshof mit "öffentlicher Sicherheit und Ordnung" zu tun. Ja, und mit Atommüll, der sinkenden Geburtenrate und dem Autobahnausbau. Klar kann man das konstruieren, aber das heißt nicht, dass auch das Fachwissen für ein qualifiziertes Urteil vorhanden ist. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 790020 | |||
Datum | 08.06.2014 21:02 | 25094 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Oliver S. Ja, aber die Antworten und Lösungsvorschläge sollten von fachlich qualifizierter Stelle und nicht von einer Finanzbehörde kommen. Also ich traue einer Finanzbehörde durchaus zu, zu analysieren, ob zum Beispiel Ausrückezeiten eingehalten werden. Vor allem wird es auf Dauer nicht unbedingt reichen, der Finanzbehörde die Qualifikation abzusprechen sowas zu analysieren. Die Idee Standorte zusammen zu legen ist wie gesagt von keinem Rechnungshof erfunden worden und findet durchaus auch Ausserhalb der Finanzbehörden Beachtung/ Zustimmung. Ich denke, die Feuerwehren bzw. die "zuständigen" Behörden sollten sich auch damit beschäftigen und praktikable Lösungsvorschläge denken/ erarbeiten, die das Problem nicht ignorieren oder kleinreden. Sonst kommt das Ganze vielleicht irgendwann auf die falsche politische Schiene, und es werden die Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 790028 | |||
Datum | 08.06.2014 23:25 | 24923 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Also ich traue einer Finanzbehörde durchaus zu, zu analysieren, ob zum Beispiel Ausrückezeiten eingehalten werden. ...die in Niedersachsen nicht gesetzlich geregelt sind. Die Gemeinden müssen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Ob das erreicht wird, indem die Feuerwehr in 2, 5 oder 7 Minuten unterwegs ist, steht nirgends. Und in diesem Moment wird es mit der Beurteilung komplex. Da reicht ein analysieren von Ausrückezeiten nicht mehr aus. Da muss man vielleicht schon mal drauf schauen, welche Hilfe wann erbracht werden muss. Es ist völlig unrealistisch bei den Ausrückezeiten bei einer freiwilligen Feuerwehr im ländlichen Bereich den Maßstab für städtische Feuerwehren anzulegen. Es gibt Gegenden, da hast Du locker 20 min Anfahrtsweg zur Einsatzstelle. Ob das erste Fahrzeug nach 3 oder 5 Minuten ausrückt ist da irrelevant, die Zeiten nach AGBF kannst Du nicht erreichen. Die Orbit-Studie, auf die sich ja die AGBF-Empfehlung stützt ist zudem nicht unumstritten. Ich habe sie nie gelesen, aber ich weiß, dass ein Zimmerbrand nicht erst nach 13 oder 17 min zu einem Problem werden kann: Zimmerbrand Am Ende des Clips ist etwas mehr als die Dispositionszeit verstrichen. Geschrieben von Thorsten H. Die Idee Standorte zusammen zu legen ist wie gesagt von keinem Rechnungshof erfunden worden und findet durchaus auch Ausserhalb der Finanzbehörden Beachtung/ Zustimmung.Das stimmt, auch die Idee, Gemeinden sollten bevorzugt tagesverfügbare Einsatzkräfte zu Atemschutzgeräteträgern ausbilden, wird wohl vorher schon jemand gehabt haben. Letzterer Vorschlag legt aber für mich die Vermutung nahe, dass der Mitarbeiter des Landerechnugshofes glaubt, mit Menschen zutun zu haben, die nicht bis drei zählen können. Und wenn man als Landesbehörde dieses Gefühl vermittelt, hat man sich vielleicht doch nicht intesiv genug mit der Materie auseinandergesetzt. Die Schlüsse mögen ja in bestimmten Einzelfällen zutreffen, die Datenbasis, die erhoben wurde bleibt aber im Dunkeln (die Namen der Städte wurden meines Wissens nicht veröffentlicht) und die Bewertungskriterien sind (möglicherweise) nicht zutreffend, weil (möglicherweise) für andere Siedlungsstrukturen gedacht. Damit ist die Aussage die getroffen wurde zwar plakativ und gut zu verkaufen (man stützt sich ja auf eine Statistik, die schon fast 40 Jahre Bestand hat), aber nicht nachvollziehbar. Und das ist schwach für eine Aussage mit dieser Tragweite. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 790037 | |||
Datum | 09.06.2014 13:00 | 23973 x gelesen | |||
Also meiner Meinung nach werden hier das Unterschreiten der Mindeststärke mit schlechter Tagesalarmverfügbarkeit vermischt. Beides hat aber nicht zwingend etwas miteinander zu tun. Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke ist es sicherlich legitim sich über eine Zusammenlegung zu unterhalten um so den Aufwand/Feuerwehr zu verringern. Bei schlechter Tagesalarmverfügbarkeit, aber ansonsten vernünftiger Dienstbeteiligung und guter Stärke ist das kein Mittel das wirklich weiter hilft. Von einer Schließung mal ganz abgesehen, denn bei Einsätzen nach "Feierabend " und Großschadenslagen sind diese Feuerwehren voll einsatzbereit und entlasten andere Feuerwehren. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 790039 | |||
Datum | 09.06.2014 13:48 | 24207 x gelesen | |||
Tolle Realität! In der aktuellen Rettungsdienst ist gerade ein Vergleichstest (wohl aus Osnabrück): RTW fährt 72 Sekunden pro Kilometer Alarmfahrt. PKW ohne Alarm 156 Sekunden am Tag. Nachtzeit für das Einsatzfahrzeug ohne deutlichen Zugewinn. Wohlgemerkt RTW!!! Rechne ich jetzt 4 Minuten Wunsch-Eintreffzeit Landesrechnungshof (240 Sekunden) geteilt durch die 72 Sekunden pro Kilometer, die es mindestens bei Alarmfahrt brauchen wird, kommst Du auf: 3,3 km maximale Anfahrtstrecke.* Und ein LF ist noch langsamer als ein RTW. Wie will der Rechnungshof da sparen? Mit diesen Zahlen müsstest Du noch mehr Wachen bauen und ganz Niedersachsen mit Feuerwehren zukleistern. *Ich denke, es war innerorts. Also teile ich die Strecke auf in: 1000m raus aus der Ortschaft, 1000 Landstrasse, 1000 rein in die nächste Ortschaft. Da kommt man schnell auf diese Strecke und diese Zeiten. ________ Abgesehen davon: Wurden Einsätze mit mehreren Wehren beachtet? Der Erstangtreifer im ländlichen Dorf kommt noch im Zeitrahmen - alle anderen Kräfte natürlich später und schon habe ich die kritisierten Werte vom Landesrechnungshof mit langen Anfahrtszeiten. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790040 | |||
Datum | 09.06.2014 14:19 ![]() | 24036 x gelesen | |||
Hallo,Also ich traue einer Finanzbehörde durchaus zu, zu analysieren, ob zum Beispiel Ausrückezeiten eingehalten werden. Vor allem wird es auf Dauer nicht unbedingt reichen, der Finanzbehörde die Qualifikation abzusprechen sowas zu analysieren. Ausrückzeiten - damit fängt es ja schon mal an! Insofern: ... Die Idee Standorte zusammen zu legen ist wie gesagt von keinem Rechnungshof erfunden worden und findet durchaus auch Ausserhalb der Finanzbehörden Beachtung/ Zustimmung. Ja, weder neu, noch ich Fachkreisen nicht diskutiert. Und weder besonders kreativ, noch unproblematisch, siehe die Diskussion(en) in den Fachkreisen. Ich denke, je länger und genauer man sich mit dem "Prüfergebnis" des Landesrechnungshofs beschäftigt, desto mehr kommt man zu dem Schluß: Handwerklich schlecht gemacht, schlicht unzureichend! Kann es ja irgendwo nicht sein, auf übrigens grade mal fünf Seiten, ein paar Dinge kurzerhand zu Standards zu erklären - die sie nicht sind! - dann zu bemängeln, dass diese Standards nicht eingehalten würden, um dann die Feuerwehren mit ein paar altväterlichen Binsenweisheiten zu beglücken und plakativ ein paar - vermeintliche (!) - "Lösungsansätze" in den Raum zu werfen - unerläutert und nicht zu Ende gedacht. Der Vorhang zu und alle Fragen offen... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790042 | |||
Datum | 09.06.2014 14:49 | 23974 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Fank E.: Wie will der Rechnungshof da sparen? Mit diesen Zahlen müsstest Du noch mehr Wachen bauen und ganz Niedersachsen mit Feuerwehren zukleistern. Eben! Und das ist nur ein Punkt! Auf die eingangs getroffene Feststellung des Landesrechnungshofs: "Die zwölf geprüften Gemeinden konnten mir nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren sicherstellen." Könnte man daher auch einfach im gleichen Duktus antworten: "Der Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs konnte uns nicht nachvollziehbar darlegen, wie er durch seine Vorschläge die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren verbessern respektive weiterhin sicherstellen möchte. Weder erläutert er manche seiner Vorschläge, noch kann er konkretisieren, warum seine vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Verbesserung führen sollten, noch scheint ihm überhaupt klar zu sein, was er da eigentlich fordert, was eine konsequente Umsetzung der von ihm angenommenen (fachlich durchaus nicht unumstrittenen) Standards bedeuten würde - für die Kosten des Gesamtsystems der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr!" Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 790057 | |||
Datum | 09.06.2014 19:31 | 23898 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Daniel R. Ja, weder neu, noch ich Fachkreisen nicht diskutiert. Und weder besonders kreativ, noch unproblematisch, siehe die Diskussion(en) in den Fachkreisen. Es gibt durchaus Personen in den "Fachkreisen" die diese Vorschläge (sicher mit anderen Bewertungs-/ Auswahlkriterien) unterstützen. Wir sollten uns die Diskussion (über die Sinnhaftigkeit des Zusammenlegens von FW-Standorten) hier aber sparen. Ich befürchte hier würden noch unversöhnlichere Standpunkte aufeinander treffen als bei anderen Themen. Ich denke meine Meinung dazu sollte im Forum zu finden sein... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 790059 | |||
Datum | 09.06.2014 20:44 | 23667 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Also ich traue einer Finanzbehörde durchaus zu, zu analysieren, ob zum Beispiel Ausrückezeiten eingehalten werden. Vor allem wird es auf Dauer nicht unbedingt reichen, der Finanzbehörde die Qualifikation abzusprechen sowas zu analysieren. Wenn der Rechnungshof richtig gemessen hat, erwarte ich, daß in vielen Fällen wie beim Beispiel Odenthal ein zusätzlicher Standort dichter bei den FA notwendig wird, um die Hilfsfrist einhalten zu können. Wie sollte es sonst gehen, außer mit Hauptamtlichen? Siehe auch diesen Lokalzeit-Beitrag zum gleichen Vorgang. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 790061 | |||
Datum | 09.06.2014 21:03 | 23841 x gelesen | |||
Es geht nicht um die Zusammenlegung von Standorten. Du hast das hier eingeflochten. Eine Behörde hat eine These veröffentlicht für die sie nicht qualifiziert ist und sorgt damit für Verunsicherung. Die These ist nicht stichhaltig belegt, weil die Datenbasis nicht nachvollziehbar ist und der angelegte Maßstab ist falsch gewählt. Es geht mir nicht um die Unterschreitung der Mindeststärke, das ist eine ganz andere Baustelle. Der Auftrag des Landesrechnungshofes ist laut Homepage die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Was fummeln die also in der Einsatztaktik der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr rum. Das zu beurteilen ist in letzter Konsequenz im Innenministerium angesiedelt. Wohlgemerkt, die Aussage war nicht: Die Feuerwehren sind ganz schön teuer (da wäre ja eine Verbindung zur Expertiese des Rechnungshofes nachvollziehbar), sondern man schrieb: es gibt Freiwillige Feuerwehren, die nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit in 8 min nach Alarm in Gruppenstärke und mit ausreichend Atemschutzgeräteträgern an der Einsatzstelle sind. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 790068 | |||
Datum | 09.06.2014 21:54 | 23635 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Oliver S. Es geht nicht um die Zusammenlegung von Standorten. Du hast das hier eingeflochten. Echt? Dann lies nochmal den Link im Ursprungsposting. Da stand sowas drin und darauf habe ich mich bezogen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 790069 | |||
Datum | 09.06.2014 22:03 | 23828 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Oliver S. Der Landesrechungshof hat meines Wissens erstmal nichts mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung zu tun, sondern mit Geld. Der´Bundesrechnung empfahl beispielsweise 1988 aus rein finanziellen Erwägungen das THW aufzulösen und seine Aufgaben den Feuerwehren und Privatfirmen zu übertragen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 790070 | |||
Datum | 09.06.2014 22:39 | 23822 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Der´Bundesrechnung empfahl beispielsweise 1988 aus rein finanziellen Erwägungen das THW aufzulösen und seine Aufgaben den Feuerwehren und Privatfirmen zu übertragen. Und irgendwelche gescheiten Entscheidungsträger haben darüber nachgedacht und sich richtigerweise entschieden, auf diese Empfehlung zu pfeifen. Und über den Bericht des nieders. LRH spricht in zwei Wochen, was die FF in Nds. angeht, niemand mehr. Zumal das MI und der LFV sofort klare Aussagen dazu abgegeben haben. Wohlwissend, dass nicht alles, was in dem Bericht steht, falsch ist. Gruß, Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 790071 | |||
Datum | 09.06.2014 23:02 ![]() | 24064 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Der Auftrag des Landesrechnungshofes ist laut Homepage die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Was fummeln die also in der Einsatztaktik der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr rum. Das zu beurteilen ist in letzter Konsequenz im Innenministerium angesiedelt. Seid mir nicht böse aber ist es unser Auftrag für die Gefahrenabwehr zu sorgen oder nicht? Wenn ich eben dies nicht mehr oder nicht mehr voll umfänglich gewährleisten kann und sei es nur zur Tagzeit, dann habe ich mich vor allem in den vernatworltichen Stellen aber auch in der Amnnschaft verdammt nochmal auf meinen Hintern zu setzen und darüber zu brüten wie ich das wieder hinkriege. TEAM heißt nicht Toll Ein Andrer Machts. Und bevor die Keuele kommt ja ich habe kein Allerheilsrezept für sowas, aber ich mach mir auch so meine Gedanken als GF und Verantwortlicher für den Atemschutz in meiner Abteilung auch wenn das manchem sauer aufstößt. Das diese auseinandersetzen mit diesem Thema höchst unangenehm ist, keine Frage, aber ist es denn angenehmer sich vor einem Staatsanwalt oder Richter wegen oragnisatorischem Verschulden rechtfertigen zu müssen wenns mal böse ausgegangen ist und man wie wurde es hier oft dargestellt mit drei Hansel dahsteht und die nichmal erkunden oder Lagemeldung geben können? Ich verstehe erhlich gesagt nicht ganz warum man sich hier darüber aufregt dass mal wieder jemand den Finger in die real vorhandene Wunde bei fast allen Feuerwehren legt. Wie hier ja schon geschrieben wurde, in jedem Bundesland gibt es Regelungen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr (hier BaWü). Daran haben wir uns zu messen und Notwendiges dafür zu tun und zwar in allen Positionen von Mannschaft bis Chef. Sei es technisch, personell oder eben organisatorisch. Da heißt es eben die örtlichen Begebenheiten schonungslos darzulegen und eventuell über eine Änderung/Anpassung der AAO nachdenken. Geht das nicht wird´s ... ja unangenehm und man kann das Wort Zusammenlegung in den Mund nehmen nein man muss es sogar um dem Auftrag "Gefahrenabwehr" und seiner damit verbudnenen Verantwortung nachzukommen. Lasst uns also die Diskussion ob der Bundesrechnungshof das nun eigentlich hätte bewerten dürfen oder nicht beenden und über das Notwendige im eigene Nest nachdenken und genau das anpacken. Gruß aus dem schwülheißen Rheingraben Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 790074 | |||
Datum | 10.06.2014 08:02 | 23766 x gelesen | |||
Guten Morgen der Landesrechnungshof NDS hat auch die Polizei im Visier: -> NDR " Rechnungshof rügt Polizei-Projekte " Kein ausreichendes Kostenbewusstsein, wenige Vorgaben und wenig Kontrolle: Der Landesrechungshof findet bei der Prüfung des Landespolizeipräsidiums deutliche Worte. In einem Bericht vom Dezember 2013 geht es um das Projektmanagement der Polizei - und es hagelt nach Informationen des Regionalmagazins Hallo Niedersachsen deutliche Kritik. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Ingelheim am Rhein / Rheinland-Pfalz | 790078 | |||
Datum | 10.06.2014 10:24 | 23741 x gelesen | |||
Eine kleine "Anekdote" dazu: Wir unterhalten ein Werk in einer kleinen Stadt in Ostdeutschland. Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir in der Zeitung gelesen, dass die örtliche Feuerwehr genau dieses Problem beschrieben hat. Tagsüber, wenn die Arbeitnehmer alle unterwegs zur Arbeit seien, drohe eine Notlage, weil die Feuerwehrfahrzeuge nicht zu besetzen seien. In unserem Werk arbeiten rund 100 Kollegen, die zum größten Teil aus dem Umland kommen. Weil wir wussten, dass einige von denen Feuerwehrleute in Wehren im Umland sind, haben wir vorgeschlagen, dass wir "unsere" Feuerwehrleute im Alarmfall zur örtlichen Feuerwehr an unserem Werkstandort abstellen könnten. Die Reaktion hat uns ehrlich gesagt verblüfft: Unsere Werkangehörigen wollten nicht in einer "fremden" Wehr helfen. Auch die örtliche Feuerwehr hatte große Bedenken gegen diesen Plan, weil die "fremden" Kameraden sich ja gar nicht mit den Geräten und Fahrzeugen auskennen. Wir haben unsere Idee dann wieder ganz schnell begraben. PaX AG - Daniel Herrmann - Pressesprecher - Neuweg 7 - 55218 Ingelheim - 0 61 32 | 7 91 11 52 - d.herrmann@pax.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 790081 | |||
Datum | 10.06.2014 10:44 | 23642 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Daniel H. Unsere Werkangehörigen wollten nicht in einer "fremden" Wehr helfen. Verwunderlich, in vielen FFs wird eine Doppelmitgliedschaft schon seit Jahren beworben und auch erfolgreich praktiziert. Auch die örtliche Feuerwehr hatte große Bedenken gegen diesen Plan, weil die "fremden" Kameraden sich ja gar nicht mit den Geräten und Fahrzeugen auskennen. Oder auch umgekehrt; neben dem Übungsdienst in seiner Erstwehr muss ein " Doppel-FWA " auch mehr oder weniger oft Übungsdienst in seiner Zweitwehr z.B. am Arbeitsort leisten. Und diese haben oftmals mehr technisches Gerät/Fahrzeuge als die Heimatwehr. Das muss man vorher wissen und wollen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 790092 | |||
Datum | 10.06.2014 13:17 | 23607 x gelesen | |||
Mal hier schauen, dann ist alles anders. Da wird die Eintreffzeit mal ganz anders dargestellt. Heinrich | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 790096 | |||
Datum | 10.06.2014 16:21 | 23727 x gelesen | |||
Der Bericht ist nicht unbedingt falsch. Es gibt da durchaus Probleme in der Tagesverfügbarkeit und das ist denk ich den Feuerwehren auch bewusst. Ich finde aber eher schlimm wie dann weiter berichtet wurde. Es gab dann eine Umfrage deren Antwortmöglichkeiten schon irgendwo komisch waren. nullViele Feuerwehren in Niedersachsen sind nur noch bedingt einsatzbereit. Machen Sie sich Sorgen um Ihre Sicherheit? - Ja, wenn es brennt muss schnellstmöglich Hilfe her. - Nein, irgendeine Feuerwehr wird schon kommen, wenn ich 112 wählre. - Ich bin generell für eine Berufsfeuerwehr. Um sowas soll sich -wie bei der Polizei - die öffentliche Hand kümmern. Kümmert sich jetzt nicht die öffentliche Hand draum??? | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 790108 | |||
Datum | 10.06.2014 20:17 | 23686 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter E.Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind nun nicht wirklich neu. Das Problem der Tagesverfügbarkeit wurde hier ja nun auch schon desöfteren diskutiert. Bei uns in der SG alarmieren wir tagsüber auch im größeren Umfang, um alle Positionen besetzen zu können. Dem Bericht des Landesrechnungshofes kannst Du entnehmen, daß das nicht hilft - sofern zwischen Deiner Gemeinde und den Nachbargemeinden kein Vertrag darüber geschlossen wurde. Für Dich sind diese bei Dir eintreffenden Einsatzkräfte vorhanden, weil Du in der materiellen Welt verhaftet bist, und diese Kameraden sehen und hören kannst. Du hälst sie auch dann für existent, wenn sie eingetroffen sind, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein. Das aber ist für den Rechnungshof anders. Ohne diese vertragliche Verpflichtung sind sie für ihn juristisch nicht vorhanden. Sieh in den Bericht: Die Ortsfeuerwehr der Nachbargemeinde ist im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nicht verpflichtet, innerhalb von acht Minuten mit den entsprechenden Funktionen am Einsatzort einzutreffen. Damit ist die planerische Absicherung der Schutzziele nicht gewährleistet. Die Gemeinden könnten diese Situation durch eine Zweckvereinbarung ändern. Ich vermute deshalb, daß Einsatzkräfte aus Nachbargemeinden in dieser "wissenschaftlichen Studie" nicht mitgezählt wurden. Bei einem empirischen Sozialforscher könntest Du damit keinen Grundstudiumsschein erwerben, aber es ist keineswegs ausgeschlossen, daß so etwas bei Juristen als Wissenschaft durchgeht. Ich warne deshalb davor, die Zahlen des Rechnungshofes leichtfertig zu verwenden, ohne diesen Punkt geprüft zu haben. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 790110 | |||
Datum | 10.06.2014 20:37 | 23473 x gelesen | |||
Hi, also wenn ich der Rechnungshof wäre, würde ich wie folgt argumentieren: - Die Feuerwehr (und zwar die BF die 'augenscheinlich' die Profis sind) sagen, ein IA mit Atemschutz muss innerhalb von 8 Minuten beginnen, damit er zur Menschenrettung sinnvoll ist. - Die FF argumentiert auch mit dem Zeitargument ('Viele kleine Wachen -> Schneller Erstangriff -> Wasser + Atemschutz auf jedem 'Erst'-Angreifer'. -> Daraus würde ich folgern: - Die kleinen Standorte schaffen auch die 'magischen' acht Minuten nicht, ob sie dann nach zehn oder fünfzehn Minuten ankommen ist auch relativ egal. Daher hinterfrage ich: Anzahl der Wachen, Anzahl der nötigen AGTs, Sitze mit eingebauten AGs wenn der Zeitverlust durch Aufrüstung am Fahrzeug nicht sehr hoch ist, Wasser auf jedem Fahrzeug, Anzahl der Maschinisten und und und... Tomy | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 790113 | |||
Datum | 10.06.2014 21:50 | 23422 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Dem Bericht des Landesrechnungshofes kannst Du entnehmen, daß das nicht hilft - sofern zwischen Deiner Gemeinde und den Nachbargemeinden kein Vertrag darüber geschlossen wurde. Gemeinde als Träger der Feuerwehr ist die Samtgemeinde. Und wenn die mehrere Ortsfeuerwehren für eine Lage alarmiert muss die mit sich keinen Vertrag schließen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Marc8o K8., Sittensen / Niedersachsen | 790124 | |||
Datum | 10.06.2014 22:27 | 23497 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Ingo z. Gemeinde als Träger der Feuerwehr ist die Samtgemeinde. Und wenn die mehrere Ortsfeuerwehren für eine Lage alarmiert muss die mit sich keinen Vertrag schließen. Und wenn ich in Ausnahmesituationen mal eine Wehr aus der Nachbarsamtgemeinde anfordern muss sind mir die Kosten auch egal, da die nachbarschaftliche Hilfe im Umkreis von 15 km Luftline ab der Gemeindegrenze kostenlos ist (siehe §30 NBrandSchG). Wenn ich mir überlege was in diesem Radius alles an Feuerwehr verfügbar ist ... MkG, Marco | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 790129 | |||
Datum | 11.06.2014 07:00 | 23456 x gelesen | |||
wenn man von den acht Minuten ausgeht, dann werden es (wahrscheinlich) deutlich weniger sein. Die Argumentation an diesem Punkt ist eigentlich ganz einfach: Die Feuerwehr ist Aufgabe der Gemeinde. Sie hat dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall rechtzeitig und ausreichend Feuerwehr am Einsatzort ist (Rechtzeitig wurde hier klar definiert, ob die Definitionen so immer sinnvoll sind, sei dahingestellt). Die Gemeinde hat nun verschiedene Möglichkeiten, das Ziel zur erreichen, nämlich eine eigene Feuerwehr aufzustellen oder sich diese Leistung 'zuzukaufen' (Und mögliche Mischformen). Der 'Zukauf' muss vertraglich fixiert sein, was für mich auch Sinn macht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 790130 | |||
Datum | 11.06.2014 08:17 | 23818 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Dem Bericht des Landesrechnungshofes kannst Du entnehmen, daß das nicht hilft - sofern zwischen Deiner Gemeinde und den Nachbargemeinden kein Vertrag darüber geschlossen wurde. Da hilft auch kein Vertrag. Den Grundschutz muss die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich sicherstellen. Bei Spezialgeräten wie Hubretter oder Gefahrgut ist eine interkommunale Zusammenarbeit möglich. Aber nicht bei dem "Standardbrand" bzw. TH-VU. Wir haben bei unserem BSBP einen Aussenbereich der rot eingefärbt ist. Möglich wäre es eine ca. vier Kilometer entfernte Wehr einer anderen Gemeinde zu alarmieren. Damit erfüllt unsere aber nicht die Vorgaben. Kann also gemacht werden, wird aber nicht als Pflichterfüllung der betroffenen Gemeinde gesehen. Ansonsten gibt es ja vermeintlich clevere Kommunalbeamte, die nach Mindeststärke ausstatten würden und für alles drüber hinaus die Nachbargemeinde einspannt. Das will man sicherlich vermeiden. Somit nützt die angesprochene Zweckvereinbarung des Landesrechnugshofes nichts, da dies dann keine leistungsfähige Feuerwehr im Sinne des NBrandSchG darstellt. Temporär dürfte es jedoch möglich sein, wenn man gerade eigene Strukturen ändert. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 790131 | |||
Datum | 11.06.2014 11:18 ![]() | 23193 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Eine Behörde hat eine These veröffentlicht für die sie nicht qualifiziert ist und sorgt damit für Verunsicherung. Die These ist nicht stichhaltig belegt, weil die Datenbasis nicht nachvollziehbar ist und der angelegte Maßstab ist falsch gewählt. Geschrieben von Oliver S. Der Auftrag des Landesrechnungshofes ist laut Homepage die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Was fummeln die also in der Einsatztaktik der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr rum. Das zu beurteilen ist in letzter Konsequenz im Innenministerium angesiedelt. Beide Kritikpunkte sind sicher richtig. Aber vielleicht ist auch folgendes Szenario denkbar : Da möchte jemand aus der Landesregierung oder nur aus dem Landtag wissen, wie es um die FW im Lande bestellt ist. Wen soll er fragen ? - Den Innenminister, der ja vielleicht nicht so gerne Schwächen eingesteht ? Oder aber in seinem Ministerium die Onkel befragt die mit den goldenen Knöpfen, Sternen und Orden an den dunkelblauen Uniformen (sogenannte Experten)? Wie objektiv werden die sein ? - Vielleicht fragt er beim niedersächsischen Städtetag nach. Die Bürgermeister, die die Kosten haben und schon reflexartig, aus Angst, dass ihnen noch mehr Etat weggenommen wird, die düstersten Szenarien malen (oder aber auch alles rosarot darstellen - wie toll sie doch alles gelöst haben ...). Nein, wir alle hier, wären doch bemüht eine objektive Stelle zu befragen. Aber die gibt es im System Feuerwehr nicht. Also nimmt man doch eine möglichst unabhängige Behörde/Institution, die Erfahrung mit der Analyse im Bereich der öffentlichen Verwaltung hat. Zweifelsohne der Landesrechnungshof. Natürlich haben die keine Fachkompetenz, was die Feuerwehrtaktik und -technik betrifft. Aber sie können landesweit Dienststellen vergleichen, alleine weil sie die Logistik dafür haben. Und ist Taktikwissen wirklich notwendig ? Da wird sich, wenn die Fragestellungen nicht vorgegeben waren, der Projekt- oder Studienleiter vermutlich auch hier im Forum umgesehen haben, was denn Fragen sind, die er nehmen kann, um Feuerwehren zu vergleichen. Was nimmt man da ? Da sind doch wir, als vermeindliche Experten, nicht einig. Vielleicht hat man die 8 Minuten mit Gruppe und allen Funktionen genommen, weil es für Aussenstehende am besten zu beurteilen ist und für den Laien Sinn macht. Und dann wird er eine Stichprobe an Standorten entwickelt haben, aus seiner Erfahrung heraus. Von allem etwas: Stadt, Land, Dorf, Ortswehr, Stützpunkt, Schwerpunkt etc. Und dann haben sie Werte ermittelt und veröffentlicht. Für die Interpretation sind sie nicht zuständig, das obliegt bestenfalls dem Behördenleiter, aber definitiv dem Auftraggeber. Fertig. Und einen Auftraggeber aus dem Bereich der Niedersächsischen "Spitzenpolitik" wird es wohl geben, denn der Landesrechnungshof wird wohl kaum aus Langeweile solch eine Studie durchführen, dafür müssen Finanzmittel bereitgestellt werden. Auch das sollten wir nicht vergessen. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 790135 | |||
Datum | 11.06.2014 12:03 ![]() | 23150 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank B.Wen soll er fragen ? Genau den, denn der damals amtierende hat nämlich 2011 den Abschlussbericht zur "Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen und Berücksichtigung des demographischen Wandels" veröffentlicht. Geschrieben von Frank B. Oder aber in seinem Ministerium die Onkel befragt die mit den goldenen Knöpfen, Sternen und Orden an den dunkelblauen Uniformen (sogenannte Experten)? Oder die, denn der LFV NDS hat ein Positionspapier 2020 erstellt, in dem solche Dinge benannt werden. Ansonsten kann man sich in diversen Ratsinformationssystemen drüber schlau machen, inwieweit die Gemeinden sich mit der Problemstellung auseinandersetzen. Das Papier vom Landrechnungshof ist einfach nur eine weitere Aufzählung der Probleme, ohne bei deren Lösung eine wirkliche Hilfestellung zu geben. Die Probleme sind bekannt, die Probleme sind benannt - einzig sind sie noch nicht (überall) behoben. Pamphlete, Konzepte, Berichte, Analysen, usw. ... sind genug geschrieben. Sicherlich liegt es in Teilen an Widerstand in eigenen Reihen. Zum anderen aber auch daran, dass man die ehrenamtlichen Führungskräfte einfach mit diesen Aufgaben allein lässt. "Erstell bitte für den Rat einen fünfjährigen Haushaltsplan, dann haben wir da noch eine Veranstaltung für die wir ein Sicherheitskonzept brauchen, nebenbei führe noch mal eben deine Ortsfeuerwehr und achja, stell uns noch mal auf die schnelle eben was zusammen, wie du dir die nachhaltige Personalgewinnung zur Sicherstellung des Brandschutzes der nächsten Jahre vorstellst." Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790141 | |||
Datum | 11.06.2014 13:35 | 23032 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank B.Da möchte jemand aus der Landesregierung oder nur aus dem Landtag wissen, wie es um die FW im Lande bestellt ist. Ein Landesrechnungshof nimmt solche Prüfungen alleine aus gesetzlichem Auftrag her vor. Welche Bereiche er wann wie überprüft, da kann ihm keiner reinreden. Und da die Organisation auch eher denen eines Gerichts ähnelt, als denen einer Landesbehörde, brauchen die Entscheidungsträger dort auch keine "aufräumenden Personalentscheidungen" zu befürchten, wenn man man Wünsche der "Spitzenpolitik" ignoriert oder die Prüfungsergebnisse dem "Auftraggeber" nicht passen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790142 | |||
Datum | 11.06.2014 13:35 ![]() | 23108 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Frank S.: Da möchte jemand aus der Landesregierung oder nur aus dem Landtag wissen, wie es um die FW im Lande bestellt ist. Ja, genau den, das ist der normale Weg für kleine, große oder was weiß ich Anfragen aus dem Parlament. Der Rechnungshof arbeitet nicht Weisung oder Anfragen ab. Oder aber in seinem Ministerium die Onkel befragt die mit den goldenen Knöpfen, Sternen und Orden an den dunkelblauen Uniformen (sogenannte Experten)? Wie objektiv werden die sein ? Meine Güte... Du hast ansatzweise Ahnung, wer da so sitzt? Und ansatzweise Ahnung über deren fachlichen Hintergrund? Bei solchen Dingern - "sogenannte Experten" - kann ich mich immer nur wundern... Nein, wir alle hier, wären doch bemüht eine objektive Stelle zu befragen. Den Rechnungshof, der hat per se die Expertive? Der, das wurde hier schon geschrieben, auf der Bundesebene vor ein paar Jahren mal vorgeschlagen hat, das THW aufzulösen und dessen Aufgaben an die Feuerwehren und Privatfirmen zu vergeben? BTW: Ich lese hier im Thread zum Unwetter in NRW wieder Sachen wie: 1500 Helfer des THW aus 75 OVs im Einsatz, in Essen Bereitschaften mit 240 FA aus den östlichen Landesteilen NRWs im Einsatz, in Düsseldorf über 100 FA aus Rhein-Sieg usw. usf., in den betroffenen Städten zum Teil vierstellige Zahlen an Einsatzkräften im Einsatz. - So furchtbar schlecht scheint das System ja nicht zu funktionieren!? Oder andersherum: Jeder kann sich ja mal Gedanken machen, wie man so etwas - Flächenlage in mehreren Größstädten im Ruhrgebiet und angrenzend - mit eine verschlankten, durchoptimierten System mal eben so adhoc stemmt!? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 790143 | |||
Datum | 11.06.2014 14:12 | 23420 x gelesen | |||
Bevor ich mich in irgendeiner Form zum eigentlichen Thema äußere, kann mich bitte mal jemand aufklären, entschuldigt meine Unwissenheit, warum denn bitte die Hilfsfristen in den Budensländern von "bedarfsgerecht" bis hin zu 17 Minuten in ländlichen Bereichen Thüringens differieren? Differieren dürfen? Kann das jedes Bundesland so festlegen, wie es beliebt? Sind die Menschen in ländlichen Bereichen weniger wert, drum muss da nicht so schnell geholfen werden? Vor allem wenn im Video beschrieben wird, dass der Mensch nach spätestens 17 Minuten gerettet und reanimiert sein muss, ist diese Hilfsfrist von 17 Minuten ja eher unlogisch. Warum wird in dem Bericht (Video) nicht erwähnt, dass in NRW, die Hilfsfrist in 8 und 12 Minuten für ländliche Bereiche unterschieden wird? (Mein Kenntnisstand) Wo ist die Grenze zwischen innerstädtisch und ländlichem Bereich? Gibts da ne Definition? Wenn mich jemand fragen würde, dann würde ich die im Video beschriebenen Gemeinden Kürten und Odenthal, nach Blick auf die Landkarte durchaus als ländlich einstufen. Wenn das nicht ländlich ist, was bitte denn dann? Und schon hätten sie ne Hilfsfrist von 12 Minuten. Ihr seht also, selbst für mich als Feuerwehrmann stellen sich bei solchen Meldungen diverse Fragen, wie soll dann bitte ein Bürger auf solch einen Bericht reagieren, der zuvor noch nie was von Hilfsfrist, BEP usw. gehört hat? Gruß, ein unwissender | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 790156 | |||
Datum | 11.06.2014 20:54 | 23220 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Markus M. Kann das jedes Bundesland so festlegen, wie es beliebt? ja, weil das Feuerwehrwesen Ländersache ist. Da hat der Bund nichts zu melden ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 790167 | |||
Datum | 12.06.2014 06:50 | 23045 x gelesen | |||
Gut, also soweit habe ich mich auch noch ausgekannt. Aber wie kann es denn sein, dass in den Bundesländern unterschiedliche Hilfsfristen zu Grunde gelegt werden dürfen, wenn doch das Recht auf Leben in allen Bundesländern das Gleiche ist? Da müsste ich mir ja als Bürger fast schon überlegen wo ich gewillt bin hinzuziehen, wenn ich mir einen neuen Job suchen müsste. Wenn ich mir überlege, dass hier über Versicherungsschutz bei der Teilnahme an der "Cold Water Challenge" oder bei Übungen der JF, weil sie mal auf ne Leiter steigen oder die Schere bedienen, diskutiert wird, weil da evtl. ja mal was passieren könnte, dies aber bis ins kleinste geregelt ist. Man sich dann aber im Grundsatz nicht einmal flächendeckend darüber einig ist, wie wertvoll bzw. schützenswert das Leben in dem einen oder in dem anderen Bundesland, oder in der Stadt und in ländlichen Bereichen ist, dann fällt es mir echt schwer hier noch mitzukommen. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Für mich wieder ein Zeichen, dass wir uns in Gesetzen, Vorschriften und Regularien verrennen und eigentlich niemand mehr den Überblick hat. Auch wenn der Brandschutz Ländersache ist, ändert sich doch nichts daran, das die Überlebenschance im Brandrauch max. 13 min und die Reanimationsgrenze bei 17 min in allen Ländern gleich ist. Entweder muss dann doch die Hilfsfrist entsprechend auch überall gleich sein, oder aber man gibt überall gleichmäßig als Hilfsfrist "Wir kommen so schnell wie möglich" an. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 790168 | |||
Datum | 12.06.2014 07:15 | 23085 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Markus M. Aber wie kann es denn sein, dass in den Bundesländern unterschiedliche Hilfsfristen zu Grunde gelegt werden dürfen, wenn doch das Recht auf Leben in allen Bundesländern das Gleiche ist? Das must Du die Politiker, deren Einstellung und deren Finanzmöglichkeiten fragen.... Geschrieben von Markus M. Da müsste ich mir ja als Bürger fast schon überlegen wo ich gewillt bin hinzuziehen, wenn ich mir einen neuen Job suchen müsste. Das ist eine , rein theoretische, Möglichkeit. Weil im Zweifel sind die Zahlen das Papier auf denen sie stehen nicht wert, mit statistischen Werten kann ich niemanden retten. Geschrieben von Markus M. ändert sich doch nichts daran, das die Überlebenschance im Brandrauch max. 13 min und die Reanimationsgrenze bei 17 min in allen Ländern gleich ist. Ich hoffe die Zahlen glaubst die jetzt nicht ernsthaft ? Nach 17 Minuten im Brandrauch reanimierst du keinen mehr, jedenfalls nicht sekundär erfolgreich. Gruß Andi | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790194 | |||
Datum | 12.06.2014 12:41 | 22775 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Markus M.: Aber wie kann es denn sein, dass in den Bundesländern unterschiedliche Hilfsfristen zu Grunde gelegt werden dürfen, wenn doch das Recht auf Leben in allen Bundesländern das Gleiche ist? Nun komm mal aus Deiner rosaroten Ecke raus! Das ist nicht nur in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, sondern unterscheidet sich auch in den Bundesländern erheblich! Ganz einfach, weil es nicht anders geht. Oder wie willst Du gewährleisten, dass auch in der letzten Ecke auf dem Land innerhalb von - angenommen - acht Minuten die Feuerwehr oder ein Rettungswagen vor der Tür steht? Das geht schlicht nicht! Da müsste ich mir ja als Bürger fast schon überlegen wo ich gewillt bin hinzuziehen, wenn ich mir einen neuen Job suchen müsste. Genau! Großstadt ist da am sichersten, allein weil dort das Potential am größten ist. Oder was meinst Du, wo der Spruch "auf dem Land stirbts sich halt schneller", herkommt? Wenn Du auf dem Land an den letzten Zipfel der Zivilisation ziehst, ist das vielleicht schön, aber glaubt doch bitte nicht, daß dort innerhalb von ein paar Minuten ein RTW vor der Tür steht. Wie ich schrieb: Hier in Nds. beträgt die Frist für den RD z.B. 15 min. - in 95% der Fälle. Und wenn Du in den restlichen 5% wohnst, kann es unter Umständen noch länger dauern. Auch wenn der Brandschutz Ländersache ist, ändert sich doch nichts daran, das die Überlebenschance im Brandrauch max. 13 min und die Reanimationsgrenze bei 17 min in allen Ländern gleich ist. Das ist a) eine inzwischen alte Untersuchung, b) nicht unumstritten und c) sachlich so verkürzt natürlich schlicht Quatsch - 17 oder auch nur 13 Minuten direkt im Brandraum überlebt niemand, unter Umständen kann aber auch nach 20 Minuten noch jemand aus "Brandrauch" gerettet werden. Entweder muss dann doch die Hilfsfrist entsprechend auch überall gleich sein, oder aber man gibt überall gleichmäßig als Hilfsfrist "Wir kommen so schnell wie möglich" an. Letzter Satz - so ist es. Auch in Ländern mit ("sportlicher") Hilfsfrist. Willkommen in der Realität. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 790202 | |||
Datum | 12.06.2014 15:46 | 22776 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus M.Auch wenn der Brandschutz Ländersache ist, ändert sich doch nichts daran, das die Überlebenschance im Brandrauch max. 13 min und die Reanimationsgrenze bei 17 min in allen Ländern gleich ist. "Die Dosis macht das Gift" gilt auch für Brandrauch. Wie dicht schließt die Tür? Zieht der Rauch durch ein splitterndes Fenster ab? Wie viel Rauch erzeugt die Inneneinrichtung aus X, Y und Z? etc. pp. Das sind nicht vorhersagbare Gegebenheiten. 13 oder 17 Minuten sind nur der Versuch, den Mittelwert für einen komplexen, nicht kontrollierten Vorgang zu finden. Geschrieben von Markus M. Entweder muss dann doch die Hilfsfrist entsprechend auch überall gleich sein, oder aber man gibt überall gleichmäßig als Hilfsfrist "Wir kommen so schnell wie möglich" an. Keineswegs. Wenn in Berlin Dein Rauchmelder auslöst, und Ihr nicht mehr zur Wohnungstür kommt, dann macht Ihr die Türen zu, wählt 112, dichtet die Türen so gut wie möglich ab, macht das Fenster auf, und hofft darauf, daß die Jungs und Mädels mit der großen Leiter schnell genug kommen. Auf dem Lande sieht das anders aus, dann klettert Ihr einfach aus dem Schlafzimmerfenster. Wobei man natürlich hinzufügen muß: Der Anteil an Menschen, die nicht aus einem Schlafzimmerfenster klettern können, wird jedes Jahr größer. Dennoch ist das platte Land im Vorteil: Oma durch das Schlafzimmerfenster zu bugsieren, schafft auch die TSA-Wehr. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 790206 | |||
Datum | 12.06.2014 16:30 | 22600 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel R. Genau! Großstadt ist da am sichersten, allein weil dort das Potential am größten ist. Oder was meinst Du, wo der Spruch "auf dem Land stirbts sich halt schneller", herkommt? Richtig. Überleben oder sterben ist ausschließlich eine Frage des Geldes. Kein Politiker setzt sich für irgendeinen abgelegenen Flecken ein. Das Wählerpotenzial sowie das dortige Steueraufkommen ist viel zu gering um ernsthaftes Interesse seitens der Politik zu erwecken. Es ist einfacher in "Großklotzenhausen" an ein "LF-HLF-GW-DL-RW-Wunderwuzzi" zu kommen als in Hintertupfungen an ein TSF. So einfach ist das. Ach ja, würden so manche Gemeinden den einen oder anderen Euro den sie für "Kunstwerke" und sonstige Dinge die man als "Ratsdenkmal" bezeichnet in den Brandschutz investieren, so manche Feuerwehr stände von der Technik und vom Personal sehr viel besser da. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790207 | |||
Datum | 12.06.2014 16:49 | 22570 x gelesen | |||
Da geb ich Dir 100% aus eigener, persönlicher Erfahrung Recht. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 790212 | |||
Datum | 12.06.2014 18:21 | 22465 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jakob T. Richtig. Überleben oder sterben ist ausschließlich eine Frage des Geldes. Sorry, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wenn man die Emotionen weg lässt und einfach in der Realität bleibt, sieht es etwas anders aus: Je dichter ein Gebiet bewohnt ist, desto weniger Geld muss ich pro Bewohner für dieselbe Menge Brandschutz/ Sicherheit bezahlen. Je mehr Einwohner ich habe, desto einfacher ist es (zumindest theoretisch) ausreichend ehrenamtliche Feuerwehrmitglieder zu bekommen um die vielen Fahrzeuge auch zu besetzen (ich weiss, das haut nicht immer so hin). Je mehr große Ort nahe beieinander liegen, desto schneller ist Nachbarschaftliche Hilfe/ Verstärkung da. Ohne jetzt die Zahlen zu kennen, kostes es eben mehr als das 100 fache, dem Bürger von Hintertupfingen das selbe Sicherheitsniveau zu bieten, wie dem Bürger einer Grosstadt/ eines Ballungsgebietes. Hat dann nix mit dem Unwillen der Politiker zu tun, sondern ist einfach so. Es wäre nicht bezahlbar, das gleiche Niveau für jeden bewohnten Flecken in Deutschland zu halten. Ich baue ja auch nicht in jedes "Kaff" ne Bahnlinie oder Strassenbahn oder habe Busverkehr im Zehnmninutentakt, weil es sich einfach nicht lohnen würde/ nicht bezahlbar wäre. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 790213 | |||
Datum | 12.06.2014 18:31 | 22484 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thorsten H. Ohne jetzt die Zahlen zu kennen, kostes es eben mehr als das 100 fache, dem Bürger von Hintertupfingen das selbe Sicherheitsniveau zu bieten, wie dem Bürger einer Grosstadt/ eines Ballungsgebietes. Stimmt so aber auch nur zum Teil. So lange Gemeinden schneller 100.000,-- aus dem Ärmel ziehen um den örtlichen Sportvereinen eine Sportanlage zu bauen oder mal locker eine Million für ein neues Schwimmbad investieren und dabei die dringend notwendige Beschaffung eines TSF-W oder HLF 10 wegen Geldmangel auf Jahre hinausschieben sehe ich das ein wenig anders. Mancherorts reibt sich der interessierte FA mehr als verwundert die Augen wie viel Euros mehr für politisch werbewirksame Einrichtungen (Sportplätze, Sporthallen, Denkmäler, Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Vereinsunterstützung, Dienstwagen usw...) ausgegeben werden und das 30 Jahre alte LF8 wegen Geldmangel noch mindestens 10 Jahre halten muss. Ich bestreite nicht die Notwendigkeiten von gewissen Aufgaben. Doch sollten die Pflichtaufgaben der Gemeinde an erste Stelle stehen und nicht die werbewirksamen Aktionen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790217 | |||
Datum | 12.06.2014 18:56 | 22435 x gelesen | |||
Hmhm...das liegt aber an der Prioritaetensetzung der oertlichen Politik und hat wenig mit Stadt/LAND oder Besiedelungsdichte zu tun. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790219 | |||
Datum | 12.06.2014 19:11 | 22756 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Doch sollten die Pflichtaufgaben der Gemeinde an erste Stelle stehen und nicht die werbewirksamen Aktionen.Das Dumme ist: weite Teile des Sportbereichs sind mittlerweile (in RLP) ebenfalls als Pflichtaufgabe der Gemeinde aufs Auge gedrückt worden, Stichwort Sportförderungsgesetz. Das Argument "Pflichtaufgabe" ist eh ein ziemlich schwieriges, weil auch dann noch Kosten- und Nutzenfragen zu berücksichtigen sind. Dann gibt es noch Pflichtaufgaben, die schlicht nicht näher definiert sind. In RLP zähle ich da übrigens auch den Brandschutz zu, trotz der FwVO mit ihren Risikoklassen und Mindestausrüstungen. Das ist nichts eindeutiges, und v.a. nichts, was von übergeordneten Stellen regelmäßig überprüft wird. Was also ist die "Pflicht"? Das LF 10, oder das 30 Jahre alte LF 8? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 790246 | |||
Datum | 13.06.2014 07:45 | 22628 x gelesen | |||
Glaub mir, als gebürtiger Sauerländer kann ich denke ich sehr gut beurteilen wie viele Ecken es gibt, wie die Rettungskräfte auch nach 20 Minuten noch nicht eingetroffen sind und das auch auf befestigten Straßen. Und ganz ehrlich, es mag sein, dass die Großstadt bezüglich des Eintreffens irgendwelcher Rettungskräfte am sichersten ist. Dafür finden sie diejenigen, die eines "natürlichen" Todes gestorben sind erst Tage und Wochen später, weils so schön anonym ist. Aber das ist ein ganz anderes Thema und muss jeder für sich selbst entscheiden. Geschrieben von ---Daniel--- Letzter Satz - so ist es. Auch in Ländern mit ("sportlicher") Hilfsfrist. Willkommen in der Realität. Genau das ist der Punkt!!! Warum schreibt man es dann bitte nicht so? Warum werden da für jeden messbare Zahlen veröffentlicht und so die Bevölkerung verunsichert? Genau wie Du schreibst, ich glaube jeder der auf einem Aussiedlerhof oder in einem Forsthaus in der Tätärä wohnt ist sich bewusst, dass der Weg zu ihm weit ist. Aber eben durch solche Berichte wird doch jeder drauf gehoben, dass die Rettungskräfte auch an solchen Orten eigentlich nach 8 Minuten eintreffen sollten, oder zumindest wird es von vielen so verstanden. Zum Hintergrund, wie und warum, Zielerreichungsgrad und pipapo wird in solchen Berichten nichts erwähnt. Laut einem Zeitungsbericht, den mir meine Schwiegermutter zu diesem Thema aus NRW hat zukommen lassen hat eine Komune die Hilfsfrist erhöht. Auch ein Weg um die Statistik anzugleichen. Alles was ich eigentlich Ausdrücken will ist doch, warum werden solche zumeist utopischen Zeiten festgelegt und am Ende dadurch die Bevölkerung verunsichert? Warum belässt man es nicht dabei nur die Ausrückezeiten einzugrenzen, dass dann letztendlich die Eintreffzeit je nach Entfernung, Verkehrslage, Ampeln usw. variiert, dies nachvollziehen zu können ist glaube ich noch jeder in der Lage. Statt dessen werden Zeiten veröffentlicht, die in der Bevölkerung missverstanden werden und zu Unsicherheit führen. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790252 | |||
Datum | 13.06.2014 09:57 | 22532 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Markus M.: Genau das ist der Punkt!!! Genau das ist doch auch meine Kritik! - Frag den Rechnungshof. Der hat da etwas übertragen, was man so (simpel) einfach nicht übertragen kann, und was übrigens auch in Nds. nicht gesetzliche Grundlage ist. Alles was ich eigentlich Ausdrücken will ist doch, warum werden solche zumeist utopischen Zeiten festgelegt und am Ende dadurch die Bevölkerung verunsichert? Na dann sind wir doch (fast komplett) einer Meinung. Und hier wird nicht (nur) die Bevölelkerung verunsichert, sondern dieses Argument auch gleich noch herangezogen, einen (großen) Teil der Wehren für "nicht einsatzbereit -> unnötig" zu erklären. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790253 | |||
Datum | 13.06.2014 10:15 | 22339 x gelesen | |||
Genau so ist es Unser Neubau ist auf unbestimmte Zeit verschoben weil die vorhandenen geplanten Mittel dann doch wieder Zweckentfremdet für etwas "dringenderes" gebraucht wurden. http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/untertaunus/idstein/neues-versorgungshaus-fuer-alteburger-markt_14082491.htm | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790254 | |||
Datum | 13.06.2014 10:24 | 22366 x gelesen | |||
Hi Markus (Nachbar) :-) Ich denke, wenn man die Zeiten an die "Realitäten" anpassen würde, würde man den Politikern Freiräume geben, um noch mehr an der Feuerwehr zu sparen. Heißt, wenn die Hilfsfrist auf 20 Minuten angehoben wird, dann werden auch alle Standorte geschlossen werden die schneller da sein könnten, weil es ja dann nicht mehr notwendig ist, schneller da zu sein. Insofern zieht wohl immer noch das Hauptargument, dass man keine Feuerwehr schließt die in der Lage wäre, rein theoretisch, die Hilfsfrist einhalten zu können, weil niemand die Verantwortung für einen Toten übernimmt der dann nachweislich hätte gerettet werden können, wenn der Standort noch vorhanden gewesen wäre. Und das finde ich ist auch gut so. | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790255 | |||
Datum | 13.06.2014 11:02 | 22226 x gelesen | |||
Und dann natürlich der Friede Freude Eierkuchen Artikel hinter her. 3x im Jahr findet der Markt statt. "Im neu gebauten Marktleitungshäuschen, das nun einen Extraraum für die Organisation der Stromversorgung des Platzes hat, gibt es etwas mehr Platz für sein Team. Hier bezahlen die Standbetreiber ihre Standgebühr, die pro Meter Standlänge ausgerechnet wird." http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/untertaunus/idstein/dichtes-markt-gedraenge-auf-der-heftricher-alteburg_14226173.htm | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 790256 | |||
Datum | 13.06.2014 11:21 | 22330 x gelesen | |||
Heu, dann bin ich ja beruhigt. Sorry, ist manchmal etwas schwierig auf dem Weg zu erklären, was man wirklich will. Auf die Gefahr hin, dass wir uns wieder missverstehen, bekommen wir nicht an anderer Stelle (Sonder- Wegerechte usw.) erklärt, dass es wichtig ist überhaupt am Einsatzort anzukommen um Hilfe zu leisten, also langsam und vorsichtig zu machen, bevor auf der Anfahrt noch ein Unfall passiert? Somit erschließt sich mir der Sinn oder Unsinn über Existenz eines Standortes nicht nach Zeit, wann diese Feuerwehr an einem Einsatzort ankommt. Aber das werden wichtigere Personen die auf dem Geld sitzen sicher anders sehen. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 790258 | |||
Datum | 13.06.2014 11:58 | 22334 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Z. Ich denke, wenn man die Zeiten an die "Realitäten" anpassen würde, würde man den Politikern Freiräume geben, um noch mehr an der Feuerwehr zu sparen. Genau so wird es laufen. Denn das Geld wird ja für viel wichtigere Dinge nötiger gebraucht. Geschrieben von Andreas Z. Heißt, wenn die Hilfsfrist auf 20 Minuten angehoben wird, dann werden auch alle Standorte geschlossen werden die schneller da sein könnten, weil es ja dann nicht mehr notwendig ist, schneller da zu sein. Auch völlig richtig. Denn da wo kein Zwang besteht wird auch nichts mehr unternommen. Geschrieben von Andreas Z. Insofern zieht wohl immer noch das Hauptargument, dass man keine Feuerwehr schließt die in der Lage wäre, rein theoretisch, die Hilfsfrist einhalten zu können, weil niemand die Verantwortung für einen Toten übernimmt der dann nachweislich hätte gerettet werden können, wenn der Standort noch vorhanden gewesen wäre. Und das finde ich ist auch gut so. Ich denke dem Argument wird man ganz schnell durch ein paar Einschränkungen und kleinen Verbiegungen im jeweiligen Gesetzt bzw. in der jeweiligen Verordnung den Schrecken nehmen. ***Ironie*** Und was sind schon ein paar Brandtote im Vergleich zu den Summen die man einsparen kann? Dann führen wir eben die "Selbstschutzausbildungspflicht" ein und hoffen das die Bevölkerung glaubt alles sei in bester Ordnung oder sie sei selbst Schuld wenn was in die Hose geht. Ist doch soo einfach, wenn man nur will. ***Ironie*** Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790260 | |||
Datum | 13.06.2014 12:39 | 22445 x gelesen | |||
Selbstschutzpflicht was bedeutet das? Rauchmelderpflicht ist ja schon da Sprinkleranlagen für private Häuser? Baulicher 2. Rettungsweg ab 3.OG? (Dann kann die Kommune evtl. auch noch auf eine Drehleiter verzichten) Oder man macht es wie die Feuerwehr Osnabrück Smartphone | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 790261 | |||
Datum | 13.06.2014 12:54 | 22204 x gelesen | |||
Mal ein Paar provokante Fragen: Warum wird in Niedersachsen (wie es in anderen BL aussieht, weis ich nicht) nicht die Feuerwehr zum Einsatz gerufen, die am nächsten gelegen ist und die erforderliche Ausrüstung und Stärke hat, sondern die Feuerwehr, die nach Komunalstruktur dafür "zuständig" ist? Würde nich jede Fristverkürzung Schäden verringern? Sind die Probleme mit den Fristen nicht gravierend genug? Hier könnte man ohne zusätzliche Ausgaben die Fristen in vielen kritischen Bereichen verkürzen. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 790262 | |||
Datum | 13.06.2014 13:04 | 22156 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Warum wird in Niedersachsen (wie es in anderen BL aussieht, weis ich nicht) nicht die Feuerwehr zum Einsatz gerufen, die am nächsten gelegen ist und die erforderliche Ausrüstung und Stärke hat, sondern die Feuerwehr, die nach Komunalstruktur dafür "zuständig" ist? Ein "Problem" dabei kann ich mir in Folgendem Vorstellen: In Niedersachsen ist nicht definiert, was je nach Einsatzstichwort die "erforderliche Ausrüstung" ist. Ich weiß, es gibt viele Bundesländer, wo es da sehr genaue Vorgaben gibt (X Liter Wasser, Y PA, etc...). So etwas existiert, zumindest als gesetzliche Vorgabe/Verordnung in Niedersachsen aber nicht! Deshalb sind viele AAO's sicherlich auf der Basis der Feuerwehrverordnung aufgestellt. Die ja aber nur in Grundausstattungswehren, Stützpunktwehren und Schwerpunktvehren unterteilt. Des Weiteren stellt jede Gemeinde in Niedersachsen ihre eigene AAO auf. Das Alarmieren der jeweils nächsten Feuerwehr wäre aber (praktikabel und ohne sehr viel Bürokratie) nur möglich, wenn es kreisweite AAO's gäbe (die dann wieder auf Kriterien wie X Liter Wasser, Y Pa, etc. basieren müssten...). Dieser Zustand ist sicherlich kein Optimum, nein, aber leider über Jahre so gewachsen. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 790264 | |||
Datum | 13.06.2014 13:20 | 22102 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jakob T. Mancherorts reibt sich der interessierte FA mehr als verwundert die Augen wie viel Euros mehr für politisch werbewirksame Einrichtungen (Sportplätze, Sporthallen, Denkmäler, Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Vereinsunterstützung, Dienstwagen usw...) ausgegeben werden und das 30 Jahre alte LF8 wegen Geldmangel noch mindestens 10 Jahre halten muss. Dann ist es die Aufgabe der Gemeindewehr dafür zu sorgen, dass auch die Feuerwehr als werbewirksam wahrgenommen wird. Warum fließt denn das Geld für diese Projekte? Offensichtlich hat sich da jemand gekümmert. Da reicht es aber nicht, einmal im Jahr einen Tag der offenen Tür mit Würstchenverbrennen und Autozerschneiden zu machen, sondern da muss man sich jemanden suchen, der es schafft einen Gemeinderat von solchen Beschaffungen zu überzeugen. Ich kenne Feuerwehren, die beherrschen das sehr gut und bei denen sieht der Fahrzeugpark auch entsprechend aus. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 790265 | |||
Datum | 13.06.2014 13:33 | 22177 x gelesen | |||
Hallo Felix, Du schreibst das dieser Zustand kein Optimum ist, aber über Jahre so gewachsen ist. Sicherlich hast Du da recht. Wenn jetzt aber ein Rechnungshof ganze Feuerwehren in frage stellt, sollte man nicht spätestens dann anfangen an solchen "Zuständen" zu arbeiten? Warum bestimmen nicht die Hilfsfristen meinen Ausrückebereich, sondern die Gemeindegrenzen? Warum wird zum Teil innerhalb von Gemeinden, Samtgemeinden und Städten an Zuständigkeiten von vor der Gebietsreform 1974 festgehalten? Hier scheint mir nicht das Ergebnis, nämlich schnelle und geeignete Hilfe leisten zu können, im Vordergrund zu stehen. Gruß Martin | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 790266 | |||
Datum | 13.06.2014 13:37 | 22085 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Warum bestimmen nicht die Hilfsfristen meinen Ausrückebereich, sondern die Gemeindegrenzen? Weil man sonst die Zuständigkeit für den Brandschutz von der Gemeinde auf den Landkreis oder das land übertragen müsste? Zumindest müssten klare einheitliche Vorgaben bezüglich Ausstattung und Ausrüstung gemacht und deren Umsetzung strenger kontrolliert werden. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 790267 | |||
Datum | 13.06.2014 13:47 | 22163 x gelesen | |||
Warum müsste man gleich ganze Zuständigkeiten verschieben? Würden nicht klare Vorgaben vom Landkreis oder Bundesland ausreichen, diese Grenzbereiche zu regeln? | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 790268 | |||
Datum | 13.06.2014 13:51 | 22070 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Z. Selbstschutzpflicht was bedeutet das? Ganz einfach, alle Bürger werden gesetzlich verpflichtet einen Lehrgang zum Thema "Selbstschutz" zu besuchen. Da gab es doch vor Jahren mal von denen etwas. Rauchmelder sowieso, Rettungsweg und Sprinkler sowieso. Da hat man dann schön einiges auf den Bürger abgewälzt und spart Geld im öffentlichen Haushalt. ;) Vielleicht nicht mal der schlechteste Weg. ;) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 790269 | |||
Datum | 13.06.2014 13:55 | 22118 x gelesen | |||
Hallo Martin, Geschrieben von Martin S. Wenn jetzt aber ein Rechnungshof ganze Feuerwehren in frage stellt, sollte man nicht spätestens dann anfangen an solchen "Zuständen" zu arbeiten? Ja, da gebe ich dir an sich Recht. Das Problem, das sich dann ergibt hat aber Andreas in seinem Beitrag schon einmal angeschnitten... Denn stellen wir uns (auch rein provokativ) mal die folgende Situation vor: Eine Gemeinde A "besitzt" brandschutztechnisch ein Industriegebiet, das relativ abgelegen ist (so etwas gibt es...) Dieses liegt relativ nahe an der Gemeindegrenze. Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde, die entsprechend ausgestattet sind haben zu jedem Punkt in diesem Industriegebiet eine Anfahrt von X Kilometern. Jetzt gibt es die Nachbargemeinde B. Deren nächste entsprechend ausgestattete Ortswehr hat eine Anfahrt von X-2km. Sie ist also "näher dran". Jetzt konstruieren wir mal weiter und sagen: Es gibt in dem Industriegebiet insgesamt vier Betriebe, die ihre BMA sehr schlampig warten. Deshalb kommt es ungefähr einmal zur Woche zu einer "unbegründeten Auslösung" einer der vier BMA's. Aufgrund der geringeren Anfahrt wird jetzt immer die Feuerwehr der Gemeinde B alarmiert, die dadurch Kosten (Lohnausfall, Betriebsstoffe, etc.) hat. Leider, leider befindet sich Gemeinde B aber in dem im NBrandSchG für nachbarschaftliche Löschhilfe festgesetzten Radius, sodass sie (zumindest primär und unmittelbar) keine Ansprüche auf "Ersatz" der Gelder hat. Irgendwann wird sich Gemeinde B ziemlich sicher fragen "Hey, warum kassiert Gemeinde A überhaupt die Gewerbesteuer des Industriegebiets, wenn wir dafür "kostenlos" deren Feuerwehreinsätze da abarbeiten?". Ich weiß, das ist sehr, sehr konstruiert, und man könnte der Situation durch entsprechende "Zweckvereinbarungen " (Ihr fahrt unsere Einsätze, dafür bezahlen wir eure Kosten, etc.) aus dem Weg gehen. Eine einfache "Festlegung" "Die AAO ist jetzt auf Kreisebene angesiedelt" könnte so etwas (meinetwegen auch gerne mit Autobahnen, abgelegenen Bauernhöfen, etc.) aber provozieren, da Feuerwehr nun einmal (leider?) kommunale Aufgabe ist. Und das zu ändern wäre wirklich eine Sysiphus-Arbeit... Ich stimme aber mit dir überein, dass man, wenn man sich über die Nichteinhaltung von Hilfsfristen beschwert auch über die AAO's Gedanken machen muss! In welcher Form, dass muss dann sicherlich zumindest jeder Landkreis für sich wissen. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 790270 | |||
Datum | 13.06.2014 14:12 | 22084 x gelesen | |||
Hallo Felix, ich provoziere mal weiter: Was jucken uns Feuerwehren die Hilfsfristen? Wir fahren da hin, wohin wir alarmiert werden. Also besteht da schon mal kein Interesse was zu ändern. Der, den es jucken würde, nämlich der Geschädigte, weis ja eventuell gar nicht, dass es Feuerwehren in seinem Umkreis gibt, die in kürzerer Zeit an der Einsatzstelle wären. Von daher juckt es ihn auch nicht. Also weiter so? Zu deinem Konstrukt, das ich im übrigen für gar nicht so abwegig halte: Ist es denn nicht möglich durch die genehmigende Behörde genau solche Umstände im Vorfeld zu klären? Gruß Martin | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 790271 | |||
Datum | 13.06.2014 14:21 | 22033 x gelesen | |||
Hallo Martin, Geschrieben von Martin S. Ist es denn nicht möglich durch die genehmigende Behörde genau solche Umstände im Vorfeld zu klären? Sicherlich ist das möglich! Das wollte ich mit den Zweckvereinbarungen andeuten. Nur: Ich als Politiker (der ich nicht bin, keine Angst!) würde mich doch arg gegen ein Gesetz/Verordnung ("Die AAO ist auf Kreisebene zu verfassen und an den Kriterien X,Y,Z, usw. zu orientieren") wehren, das mir quasi "automatisch" das Abschließen solcher Zweckvereinbarungen "aufs Auge drückt". Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 790272 | |||
Datum | 13.06.2014 14:31 | 22045 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Felix H. Eine Gemeinde A "besitzt" brandschutztechnisch ein Industriegebiet, das relativ abgelegen ist (so etwas gibt es...) Dieses liegt relativ nahe an der Gemeindegrenze. Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde, die entsprechend ausgestattet sind haben zu jedem Punkt in diesem Industriegebiet eine Anfahrt von X Kilometern. Wobei zumindest dort wo ich zuhause bin, Fehlalarmierungen durch die BMA keine kostenlosen Einsätze sind. Auch nicht bei Industriebetrieben die Gewerbesteuer zahlen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 790273 | |||
Datum | 13.06.2014 14:38 | 22119 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wobei zumindest dort wo ich zuhause bin, Fehlalarmierungen durch die BMA keine kostenlosen Einsätze sind Stimmt, das würde das Ganze aber noch mehr verschärfen... Denn: Wer erhebt die Gebühren für den Feuerwehreinsatz? Richtig, die zuständige Gemeinde (also die, in deren Gebiet das Industriegebiet liegt, und nicht die, die den Einsatz abgearbeitet hat...). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790279 | |||
Datum | 13.06.2014 15:49 | 22017 x gelesen | |||
wir haben das ja bei uns gemacht in Lenzhahn. Der Brandschutz ging von der Stadt Idstein an die Gemeinde Niedernhausen. Dazu wurde ein interkommunaler Vertrag zwischen den beiden geschlossen. Der Vertrag wurde dann noch vom Innenministerium und vom Kreis (KBI) genehmigt. Alles machbar und gut. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 790280 | |||
Datum | 13.06.2014 16:14 | 21998 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Felix H. Ich weiß, das ist sehr, sehr konstruiert, und man könnte der Situation durch entsprechende "Zweckvereinbarungen " (Ihr fahrt unsere Einsätze, dafür bezahlen wir eure Kosten, etc.) aus dem Weg gehen. Eine einfache "Festlegung" "Die AAO ist jetzt auf Kreisebene angesiedelt" könnte so etwas (meinetwegen auch gerne mit Autobahnen, abgelegenen Bauernhöfen, etc.) aber provozieren, da Feuerwehr nun einmal (leider?) kommunale Aufgabe ist. Und das zu ändern wäre wirklich eine Sysiphus-Arbeit... Mit fällt gerade auf, wie alt das Problem schon ist. Ich habe vor einiger Zeit mal Unterlagen in unserem Stadtarchiv gewälzt. Dabei waren unter anderem Feuerlöschordnungen und Schreiben bzgl. des Feuerwehrwesens vom 18. bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Und was man dort findet ist exakt das gleiche: das "Großherzogliche Kreisamt Gießen" (Hessen) legt da z.B. in einem Schreiben fest, welcher Ort an welchen anderen Ort im Falle eines größeren Brandes Hilfe zu entsenden hat. Darüber hinaus ist dort auch geregelt, wer die Kosten zu Übernehmen hat... die bezogen sich damals aber hauptsächlich auf die Verpflegung, denn Lohnausfallszahlungen gabs keine und verbrauchten Treibstoff auch noch nicht ;) Hilfsfristen kannte man damals übrigens in ihrer heutigen Form meines Wissens nach noch nicht. "Wie viel" Feuerwehr nötig war entschied ebenfalls der Kreis. Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 790289 | |||
Datum | 13.06.2014 22:05 | 21971 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Felix H. Des Weiteren stellt jede Gemeinde in Niedersachsen ihre eigene AAO auf. Das Alarmieren der jeweils nächsten Feuerwehr wäre aber (praktikabel und ohne sehr viel Bürokratie) nur möglich, wenn es kreisweite AAO's gäbe (die dann wieder auf Kriterien wie X Liter Wasser, Y Pa, etc. basieren müssten...). Hmm, das ist aber komisch. Bei uns (in RLP) gibt es auch keine Kreis-AAO, aber mir steht es frei, auch Einheiten aus anderen Verbandsgemeinden (ich glaube vergleichbar mit euren Samtgemeinden) in meine AAO einzuarbeiten. Und das völlig ohne Probleme, bei uns sogar Kreis- und Landesgrenzen überschreitend..... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 790290 | |||
Datum | 14.06.2014 00:03 | 21910 x gelesen | |||
In NRW ist primär jede Kommune für den Brandschutz selber zuständig. Hier kannste nicht mit den Nachbarn für den "Regelfall" planen. Blöd, ist aber so............. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 790294 | |||
Datum | 14.06.2014 09:18 | 21751 x gelesen | |||
Ich fände es halt wichtig, und dazu sind solche Dinge gar nicht schlecht, wenn die 'Vollkaskomentalität' etwas überdacht werden würde, und den Bürgern wieder bewusst würde, dass es auch sowas wie Eigenverantwortung gibt. Man sollte halt schon etwas Ahnung von Erster Hilfe und dem Verhalten bei Bränden haben. Es gibt inzwischen in den Schulen so viele Projekt(Wochen)-Gruppen, warum da nicht auch eine Pflichtwoche in der man Grundlagen der ersten Hilfe, das Absetzen von Notrufen und das Verhalten bei Bränden übt. Wie oft würde eine stabile Seitenlage, ein sinnvoller Notruf und menschliche Nähe reichen... Tomy | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790296 | |||
Datum | 14.06.2014 09:34 | 21783 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Z.Alles machbar und gut. Naja,man muss betrachten was genau machbar ist. Die Zustaendigkeit haengt laut Gesetz an der Kommune.Die Zustaendigkeit wird man auch nicht wegdeligieren koennen... D.h. der SBI ist weiterhin fuer den Stadtteil zustaendig. Allerdings laesst er die Ausfuehrung durch jemand anderen kompetenten ausfuehren. Das ist aber nicht kostenlos... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 790299 | |||
Datum | 14.06.2014 10:28 | 21793 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian T.In NRW ist primär jede Kommune für den Brandschutz selber zuständig. Hier kannste nicht mit den Nachbarn für den "Regelfall" planen. Da sind wir in Bayern aber weiter, die Hilfe der Nachbargemeinden ist ab bestimmten Stichwörtern immer mit eingeplant, v a Sonderfahrzeuge... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790301 | |||
Datum | 14.06.2014 11:12 | 21765 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd S.Da sind wir in Bayern aber weiter, die Hilfe der Nachbargemeinden ist ab bestimmten Stichwörtern immer mit eingeplant, v a Sonderfahrzeuge... Ob das so ist? Es geht ja nicht drum ob tatsaechlich beim Einsatz der Nachbar hilft, sondern darum ob man einfach den Nachbar einplanen darf, statt selbst das noetige zu beschaffen und zu finanzieren. Beispiel DLk. Eine Gemeinde hat eine Bebauung fuer die keine DLk benoetigt wird. Folglich kauft sie keine. Bei Einsatzen kommt aber eine vom Nachbarn und wird bei Bedarf auch eingesetzt... Wenn sie aber noetig ist und man trotzdem keine beschafft und darauf baut, dass die Nachbarn das schon erledigen werden (und auch die Kosten tragen), wird es spannend... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 790303 | |||
Datum | 14.06.2014 12:16 | 21722 x gelesen | |||
Hallo Lüder Hallo Forum, Geschrieben von Lüder P. Ob das so ist?Gerade hier besteht doch das Einsparpotential, wir haben bei uns im Kreis einen kleinen Ballungsraum mit ca 170.000 Einwohner hier stehen in einem Radius von ca 15 km 6 Drehleitern. dabei stehen 2 Drehleitern (verschiedene Gemeinden) 2 km auseinander. Wenn ich den Kreis vergrößere auf ca 20- 25 km habe ich ca 200.000 Einwohener und 8 Drehleitern. Ich glaube da liegt in der Zusammenarbeit ein gewaltiges Einsparpotential. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 790305 | |||
Datum | 14.06.2014 12:38 | 21648 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael B. Wenn ich den Kreis vergrößere auf ca 20- 25 km habe ich ca 200.000 Einwohener und 8 Drehleitern. Ich glaube da liegt in der Zusammenarbeit ein gewaltiges Einsparpotential. Aber nur wenn man es auch umsetzt und nicht mit, in meinen Augen fragwürdigen, finanziellen Gründen dasselbe verhindert. In der LHS sind insgesamt 10 DLK vorhanden, 5 bei der BF und 5 bei der FF. Hier im Norden sind in den angrenzenden Gemeinden nochmals drei DLK's vorhanden, diese stehen nur ein paar hundert Meter hinter der Stadt-/Landkreisgrenze. Diese besagten DLK werden nicht bei Bränden in den außenliegenden Stadtteilen von Stuttgart alarmiert, auch nicht als nachrückende zweite oder dritte Drehleiter, stattdessen werden weitere DLK der BF aus rund 10-15 km entfernten Wachen entsandt, diese sind ja "eh da" und werden "ja eh bezahlt". Dasselbe gilt auch für sämtliche anderen Fahrzeuge, seien es TLF,RW oder was auch immer. Ob dies dem Bürger im "Fall der Fälle" dann erklärt werden kann wird sich zeigen. Argumente wie "die andere kommt sicher", "die Hilfsfrist (der ersten!)DLK wurde eingehalten" oder ähnliches sind, wie gesagt in meinen Augen, fragwürdig bis haltlos. Gruß Andi | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790308 | |||
Datum | 14.06.2014 12:58 | 21723 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Bei uns (in RLP) gibt es auch keine Kreis-AAO, aber mir steht es frei, auch Einheiten aus anderen Verbandsgemeinden (ich glaube vergleichbar mit euren Samtgemeinden) in meine AAO einzuarbeiten.Bei euch ohne Probleme... Da es in RLP keine "Muster-AAO" o.ä. gibt, gibt es Gemeinden, die ihre AAO etwas, nennen wir es mal seltsam, aufgebaut haben. Da laufen dann regelmäßig in kleineren Stufen schon völlig unnötig Wehren bzw. Fahrzeuge aus Nachbarkommunen mit, was dort mit der Zeit entsprechend für Ärger sorgt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 790310 | |||
Datum | 14.06.2014 13:16 | 21601 x gelesen | |||
Hallo Andi, hallo Forum, Geschrieben von Andreas R. Aber nur wenn man es auch umsetzt und nicht mit, in meinen Augen fragwürdigen, finanziellen Gründen dasselbe verhindert.Damit rennts Du bei mir offene Scheunentore ein! Auch mit dem Rest stimme ich Dir voll und ganz zu. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790311 | |||
Datum | 14.06.2014 13:21 | 21649 x gelesen | |||
Hmhm..., Mir geht es darum die europaeische Krankheit zu verhindern: Alle wissen was sie tun muessen. Manche machen aber nichts. Der Rest muss dann da was ausgleichen. Wer hohe Haeuser genehmigt, muss die Kosten tragen... Sicherlich kann es Einsparpotentiale geben. Wer aber die Dlk fuer sehr viele Einwohner zustaendig ist, muss auch Ersatz vorgehalten werden. Kostet dann auch wieder was..... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 790312 | |||
Datum | 14.06.2014 13:22 | 21636 x gelesen | |||
Hmhm..., Mir geht es darum die europaeische Krankheit zu verhindern: Alle wissen was sie tun muessen. Manche machen aber nichts. Der Rest muss dann da was ausgleichen. Wer hohe Haeuser genehmigt, muss die Kosten tragen... Sicherlich kann es Einsparpotentiale geben. Wer aber die Dlk fuer sehr viele Einwohner zustaendig ist, muss auch Ersatz vorgehalten werden. Kostet dann auch wieder was..... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 790316 | |||
Datum | 14.06.2014 14:17 | 21661 x gelesen | |||
Hallo Lüder, Hallo Forum, Geschrieben von Lüder P. Hmhm...,Keine Frage, aber das könnte man regeln (z.B. könnte eine Gemeinde die Beschaffung einer DL bei der Nachbargemeinde Anteilig bezuschussen). Geschrieben von Lüder P. Wer hohe Haeuser genehmigt, muss die Kosten tragen...Hier ein Beispiel: Bewusste 2 Kommunen aus unserm Landkreis, benötigen jede eine DLK da hohe Häuser vorhanden sind. (Abstand der Gerätehäuser geschätzt 2-3 km). In der Kreisstadt könne können hohe Häuser gebaut werden wo es genehmigt wird, es sind ja 3 Drehleitern vorhanden bei Fahrstrecken von bis zu ca. 10 km. Man muss nicht alles verstehen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 790371 | |||
Datum | 15.06.2014 14:57 | 21754 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. gibt es Gemeinden, die ihre AAO etwas, nennen wir es mal seltsam, aufgebaut haben. Das hast du aber schön formuliert.... Ja, solche Gemeinden soll es geben.... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Andr8eas8 Z.8, Niedernhausen / Hessen | 790394 | |||
Datum | 16.06.2014 12:50 | 21506 x gelesen | |||
Ja klar, kostenlos nicht. Die Kosten die durch den Brandschutz entstehen, Ausbildung, Gerät etc. trägt weiterhin die Stadt Idstein (anteilig). Aber das Sagen und die Verantwortung hat nun der GBI von Niedernhausen, was auch klar vertraglich geregelt wurde und in der AAO entsprechend geplant ist. Der Stbi hat die Verantwortung an den GBI abgegeben. In unserer Situation macht das einfach mehr Sinn den Brandschutz von Niedernhausen aus zu erbringen. Ndh ist näher dran als Idstein und unser Zusammenschluss hat uns viele neue Möglichkeiten eröffnet. Bei uns ist das mit der Eingemeindung damals einfach schief gelaufen. Wir haben Telefon von Niedernhausen, das Abwasser fließt dort hin und künftig bekommen wir auch das Frisch Wasser von Niedernhausen (weil Idstein es nun auch haben will und andersrum gepumpt wird). Für den Brandschutz war das auch eine blöde Idee das Wasser für den kleinen Ort über 5km den Berg hoch zu pumpen. Durch das 100er Rohr kommt einfach zu wenig mit zuwenig Druck, so dass wir heute immer noch die Zisterne benötigen im Ernstfall, wenn mehr als ein C Rohr gebraucht wird. (Übung am Hydrant geht nicht weil sonst keiner mehr Duschen kann im Ort) Auch wenn man es historisch sieht, so lag Lenzhahn im Römischen Reich und Idstein hinter dem Limes in Germanien. Also eigentlich sind die Grenzen doch schon lange da und klar geregelt. Man hätte das bei der Eingemeindung einfach mal beachten können. :-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 791358 | |||
Datum | 05.07.2014 15:37 | 22144 x gelesen | |||
hallo, jetzt schlägt der Bericht auch Wellen an der Basis: Landesrechnungshof sieht Wittinger Stadtfeuerwehr nicht ausreichend einsatzbereit Artikel auf www.az-online.de Ich denke der Bericht hat, auch wenn er nicht zu 100% zutrifft Auswirkungen auf die Feuerwehren in Niedersachsen. Mal sehen ob das dann auch noch zeitversetzt in andere Bundesländer "ausstrahlt" ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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