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ThemaAnschluss an die Freiwillige Feuerwehr - NRW - Gebiet Euskirchen9 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 B.8, Weilerswist / Deutschland791334
Datum03.07.2014 23:228328 x gelesen
Guten Tag!

Ich wollte bezüglich meines Interesses an der freiw. Feuerwehr einige Informationen heranholen. Vor allem was den Bereich der Ausbildung und den "Anfang selbst" ungefähr beschreiben könnte.

Erstmal zu meinen persönlichen Informationen. Ich bin 23 Jahre alt, körperlich bin ich komplett gesund (außer Kurzsichtigkeit) - befinde mich aber NOCH nicht in der entsprechenden körperlichen Verfassung - da Übergewicht. Allerdings bekämpfe ich das Problem nun seit einigen Monaten sehr Erfolgreich.
Dazu macht es mir - wenn ich in die Gelegenheit komme - ziemlich viel Spaß, mich selbst an meine körperliche Leistungsgrenze zu bringen.
Momentan hole ich in einer Abendschule das Abitur nach und arbeite Vollzeit- bei einer Tankstelle.


Das Interesse an der Feuerwehr selbst, besitze ich schon seit längerem. Allerdings bekam ich soweit noch nicht die Gelegenheit dafür und in den Jugendjahren wurde mein Interesse leider von den Eltern behindert. Mittlerweile bin ich vor allem durch meinen Beruf auf die Schäden von Feuer aufmerksam geworden und empfinde es auch als Richtig, solchen Institutionen wie z.B. der Feuerwehr zu unterstützen/beizutreten.


Wie genau kann man sich so einen Anfang mit 23, ohne Vorkenntnisse in solchen Dingen, vorstellen?

Desweiteren ist da noch eine Sache mit dem Arbeitgeber.
Wenn man dem ganzen Beitritt
-Ich denke der Arbeitgeber muss davon in Kenntnis gesetzt werden, kann er es mir verbieten?
-Sollte ich während der Arbeitszeit zu einem Notfall einberufen werden. Muss er sich dem ganzen beugen oder ist er in dieser Sache, in der Lage mir zu sagen das ich bei Einzelschichten meine Räumlichkeiten nicht verlassen darf (irgendwo habe ich mal gelesen das wäre immer irgendwie anders geregelt)

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AutorStef8fen8 C.8, Menteroda / Thüringen791337
Datum04.07.2014 00:065333 x gelesen
Hallo Andresa,

Erstmal ein Wilkommen in unsere Runde.

Mach es dir nicht so kompliziert. Wir von der Feruerwehr sind Offen für Alles und für Jeden.
Vorkenntnisse sind in erste Linie nicht das wichtigste. Der Umgang untereinander und das verhalten gegeüber finde ich am wichtigsten.

Gehe doch ganz einfach bei deiner Fw mal zum Dienstabend vorbei und stelle dich vor. Wenn du dir das nicht Traust, aus Angst oder weil du schüchtern bist, dann schau bei einen Tag der offene Tür oder ähnliche Veranstaltung vorbei oder du kontaktiere sie mal über das Internet.

Wenn du dann erstmal die Kontakte hast, kommt der Rest automatisch. Alles Wissenwertes zum Thema Einsätze und das arbeiten an den Einsatzstellen, wirst du schon noch bei den entsprechenden Lehrgängen lernen. Da du nicht in der JF warst wird es dir vllt. etwas schwerer fallen.

Bei und in der Fw hatten wir in den letzten Jahren meherer Quereinsteiger (zw. 16 und 40 Jahre) und alle haben es gepackt. So auch DU.

Nun zum Thema Abwesenheit.
Bei und in Thüringen, und auch in NRW, MUSS mich oder dich, der Arbeitgeber für Einsätze freistellen, ob er es macht ist eine andere Sache. Eine Info an ihn, sowie eine Absprache, zw. dir und deinen Arbeitgeber würde helfen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland791338
Datum04.07.2014 07:274701 x gelesen
Hallo Andreas,

da alle anderen Dinge schon gesagt wurden, beziehe ich mich nur auf deine Frage mit dem Einsatz und deinem Arbeitgeber.

Die rechtliche Seite sieht so aus, dass er dich frei stellen muss. Es gibt mancherorts eine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe mit nicht mehr als 5 Mitarbeitern.

Allerdings kannst du dir sicher einen Teil deiner Fragen selber beantworten, wenn du sie hinterfragst : Wenn du alleine in der Tankstelle Dienst tust und dann der Melder geht, was wird dann aus der Tankstelle wenn du zur Feuerwehr eilst ? Meinst du ehrlich, wenn du die Tankstelle schließt, oder gar offen läßt und zur Feuerwehr gehst, dass dies deinen Chef freuen wird ? Auch wenn er dich wegen einem Feuerwehreinsatz nicht kündigen darf, er wird dann etwas finden um es dann doch zu tun.

Wer bezahlt deinen monatlichen Check der dir Geld aufs Konto spült ? Die Feuerwehr, oder dein Chef ?

Sofern sollte jeder immer für sich kurz die Zeit nehmen wenn der Melder geht: Kann ich heute weg ? Habe ich jemanden der noch da ist ?, Habe ich feste Termine ausgemacht für Heute ? Muss die Arbeit termingerecht fertig werden und habe ich genug Zeit dazu , wenn ich jetzt zum Einsatz gehe ?

Diese Frage sollte in einem ausgewogenen Interessenvergleich gestellt werden, dann hat dein Chef auch Verständnis für dein Engagement und du solltest unbedingt den kooperativen Weg mit ihm gehen.

Gruß Philip

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW791340
Datum04.07.2014 08:324568 x gelesen
Servus,

schön, dass Du Interesse an der Feuerwehr hast. Ein paar Stichpunkte von mir:

- Gewicht ist bei der FF in aller Regel kein Hinderungsgrund (von extremen Ausnahmen oder Speziallehrgängen mal abgesehen)

- 23 ist ein gutes Alter zum einsteigen, kein Problem

- Bist Du Einsätze mitfährst, machst Du in der Regel erst mal die Grundausbildung, den "Truppmannlehrgang". Organisation, Ablauf und Dauer ist örtlich unterschiedlich, geh mal von einem Zeitraum von ca. einem Jahr aus, bis der notwendige Ausbildungsstand erreicht ist. (Örtlich unterschiedlich)

- Der Arbeitgeber "muss" dich dann zwar bei einem Einsatz freistellen, jedoch empfehle ich Dir die Anwendung des gesunden Menschenverstandes.
Wenn Du an der Tanke hinter der Kasse stehst und kein Kollege zum ablösen zur Verfügung steht, würde dir wahrscheinlich niemand empfehlen, deinen Arbeitsplatz für einen Einsatz zu verlassen.
Bis das überhaupt soweit ist, haben dir deine Kameraden hoffentlich das notwendige Fingerspitzengefühl für solche Entscheidungen vermittelt.
Niemand bei der FF ist so wichtig, dass ausgerechnet "er" unbedingt und schnellstens an der Einsatzstelle gebraucht wird. Daher wird zu einem Einsatz immer eine ausreichend große Gruppe an Leuten alarmiert, um trotz Verschnitt ausreichend Leute im Einsatz zu haben.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791351
Datum04.07.2014 17:273935 x gelesen
Geschrieben von Philip K. Die rechtliche Seite sieht so aus, dass er dich frei stellen muss. Es gibt mancherorts eine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe mit nicht mehr als 5 Mitarbeitern. Wo und auf welcher Grundlage gibt es diese Regelung?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8eas8 B.8, Weilerswist / Deutschland791353
Datum04.07.2014 18:443710 x gelesen
Ja,nun wegen der Frage beim aussetzen - darauf kam ich nur weil ein Freund zu mir meinte, wenn ich auf den Pieper nicht reagieren würde, wäre das ungefähr so wie unterlassene Hilfeleistung.
Sind die meisten Lehrgänge, Seminare & Co am Wochenende oder finden die hauptsächlich unter der Woche statt?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791354
Datum04.07.2014 18:473682 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.arauf kam ich nur weil ein Freund zu mir meinte, wenn ich auf den Pieper nicht reagieren würde, wäre das ungefähr so wie unterlassene Hilfeleistung.Quatsch.

Geschrieben von Andreas B.Sind die meisten Lehrgänge, Seminare & Co am Wochenende oder finden die hauptsächlich unter der Woche statt?Das ist unterschiedlich. Wenn unter der Woche, dann allerdings abends, zu den Zeiten wenn der Großteil eben schon Feierabend hat. Anders sieht es bei Führungslehrgängen bzw. Spezialausbildungen aus, wo dann auch mal ganze Tage unter der Woche genutzt werden. Betrifft allerdings i.d.R. nur einen kleinen Teil der Truppe, als Neueinsteiger hat man da in den ersten Jahren weniger mit zu tun. Das "Basiswissen" wirst du in der Freizeit mitbekommen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791355
Datum04.07.2014 18:533898 x gelesen
Geschrieben von Andreas B. Wie genau kann man sich so einen Anfang mit 23, ohne Vorkenntnisse in solchen Dingen, vorstellen?
Ansprechpartner Feuerwehr Weilerswist, bzw. Löschzug Lommersum-Hausweiler.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland791362
Datum05.07.2014 22:183430 x gelesen
Hallo Sebastian,

ich kenne dies Ausnahmeregelung aus dem THW Gesetz und habe sie auch in mindestens einem Landes Brand und Katastrophenschutzgesetz gelesen . Ich kann dir nur leider nicht mehr sagen in welchem.

Gruß Philip

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