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Thema | Berlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden | 34 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 791441 | |||
Datum | 08.07.2014 10:05 | 12366 x gelesen | |||
Durch eine Verordnung der Senatverwaltung für Inneres und Sport wird die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhöht. Dies ist die erste Erhöhung nach nunmehr 19 Jahren. Die Beträge dienen dazu, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes den entstandenen Aufwand angemessen auszugleichen. Daneben haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls im Falle eines Einsatzes. Details: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden erhöht MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791465 | |||
Datum | 08.07.2014 21:00 | 6811 x gelesen | |||
Ich gehe mal davon aus, das ein Berliner Wehrleiter mit einem Wehrführer/ Löschzugführer in RLP gleichzusetzen ist. Und im vergleich mit hiesigen Sätzen ist diese Erhöhung kein Luxus. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791466 | |||
Datum | 08.07.2014 21:06 | 6717 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Und im vergleich mit hiesigen Sätzen ist diese Erhöhung kein Luxus.Die bisherigen Zahlen aus Berlin haben mich schon fast ein wenig schockiert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791469 | |||
Datum | 08.07.2014 22:09 | 6601 x gelesen | |||
Ja, sehr niedrig. Aber bekommen die Berliner Kameraden nicht noch eine Stunden- Entschädigung? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 791481 | |||
Datum | 09.07.2014 13:58 | 6254 x gelesen | |||
Stundensätze... Bisher: 2,56€ pro Einsatz/- Ausbildungs/- Arbeitsdienststunde (früher 5 DM). Zukünftig: 3,50€ Bei ganzen Ausbildungstagen an der Akademie gibt es einen Festbetrag pro Tag. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 791482 | |||
Datum | 09.07.2014 14:06 | 6008 x gelesen | |||
Moin,Bisher: 2,56 pro Einsatz/- Ausbildungs/- Arbeitsdienststunde (früher 5 DM). Wird da z.B. bei Einsatz während der Arbeitszeit zusätzlich Verdienstausfall gezahlt? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Berlin / Berlin | 791485 | |||
Datum | 09.07.2014 15:16 | 5868 x gelesen | |||
Ergänzung: Eine Aufwandspauschale wird nur für die von der Behörde Berliner Feuerwehr angeordneten/genehmigten Arbeits-, Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienste gezahlt. Für alle anderen Tätigkeiten, auch wenn sie vom Wehrleiter angeordnet werden, gibt es keine Aufwandsentschädigung. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Berlin / Berlin | 791486 | |||
Datum | 09.07.2014 15:20 | 5949 x gelesen | |||
Ja, das sind zwei paar Schuhe. Die stundenbezogene Entschädigung ist eine pauschale Entschädigung für geleisteten Sachaufwand. Der Verdienstausfall wird auf Antrag zusätzlich als Ersatzleistung an den Arbeitgeber gezahlt. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 791493 | |||
Datum | 09.07.2014 17:35 | 5822 x gelesen | |||
Nur für mich, weil ich bin ein bischen langsam.......;-) Die Kameraden der FF bekommen für den Übungsdienst Kneten, Kohlen Zaster für Anwesenheit??? Oder was bezeichnest du als Sachaufwand?? Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791501 | |||
Datum | 09.07.2014 20:36 | 5595 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias M.WehrleiterIst das der Chef der einzelnen FF? Also der Wehrführer/ Kommandant ? Geschrieben von Matthias M. Behörde Berliner Feuerwehr angeordneten/genehmigten Ja, soweit klar. Geschrieben von Matthias M. wenn sie vom Wehrleiter angeordnet werden, gibt es keine Aufwandsentschädigung Welche Befugnisse hat der? Wer erstellt den den Dienstplan? Hier bei uns: Der Dienstplan/ Übungsplan wird nach Themen Wünschen+ Anregungen von einem GF( in enger Abstimmung mit Lözgf) erstellt, im Vorstand beraten und dann dem Amtsleiter/ Abteilungsleiter FF zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 791504 | |||
Datum | 09.07.2014 22:02 | 5480 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Welche Befugnisse hat der? Wer erstellt den den Dienstplan? Ohne zu verstehen, was die Erstellung des Dienstplans konkret mit den Aufwandsentschädigungen zu tun hat, scheint mir die Beratung des Dienstplans durch den Vorstand (des Fördervereins?) doch eine diskussionswürdige Vermengung von Kompetenzen zu sein. Dies ist doch eher eine originäre Aufgabe des Löschzugführers (der bei euch die Entsprechung eines Wehrführers sein dürfte). | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791507 | |||
Datum | 09.07.2014 22:36 | 5472 x gelesen | |||
Beraten heißt in dem fall: Die Vorstandsmitglieder gucken sich den Plan zusammen an, ob. Z.B. Fehler drin sind, ob Termine kollidieren etc. Quasi eine 6Paar Augenkontrolle. Eigentlich nur, um ärgerliche/peinliche Fehler zu vermeiden. Inhaltlich gab es da eigentlich nie Diskussionen. Geschrieben von Oliver S.Ohne zu verstehen, was die Erstellung des Dienstplans konkret mit den Aufwandsentschädigungen zu tun hat Ganz einfach: wenn es im Dienstplan steht und von der Verwaltung= BF Amtsleiter genehmigt ist, ist es doch offiziell ?! Sprich : Der Einheitsführer erstellt den Dienstplan und schreibt z.B. 25 Übungen, 12 Reinigungsdienste , 5x Dienstsport rein. Amtsleiter genehmigt das. dann verstehe ich das so, das hierfür dann die Auslagenpauschale gezahlt wird. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 791514 | |||
Datum | 10.07.2014 11:17 | 5232 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ganz einfach: wenn es im Dienstplan steht und von der Verwaltung= BF Amtsleiter genehmigt ist, ist es doch offiziell ?! Da fehlt aber noch was ganz entscheidendes, die Anwesenheitsliste. Und die Einsätze lassen sich natürlich nicht vorher genehmigen. Vermutlich läuft es viel pragmatischer: Der Einheitsführer macht in regelmäßigen Abständen eine Aufstellung, welcher FA wann und wie lange an Einsätzen, Übungen und sonstigen Diensten teilgenommen hat, und die Verwaltung bezahlt. | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 791515 | |||
Datum | 10.07.2014 12:03 | 5358 x gelesen | |||
Das ist so richtig. Müsste nochmal in die entsprechende Verordnung einsehen, meine aber, dass die Pauschalzahlung auf max. 10 Übungsdienststunden pro Monat begrenzt ist. Sollte ein Lehrgang besucht werden, ist die "Entschädigung" dafür natürlich nicht betroffen. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Berlin / Berlin | 791521 | |||
Datum | 10.07.2014 15:54 | 5141 x gelesen | |||
Die Leitung einer FF in Berlin erfolgt durch den Wehrleiter, der von der Behörde, nach Anhörung der Wehrmitglieder, bestellt wird. Er ist der Ansprechpartner für die Behörde für alle Belange seiner Wehr und hat Personalverantwortung und Weisungsbefugnis in seiner Wehr. Er hat soweit einen Gestaltungsspielraum (z.B. bei der Dienstplangestaltung in seiner Wehr), muss sich aber an Rahmenbedingungen halten. Das wird überall so sein. Die Anzahl der mit der hier diskutierten Stundenpauschale versehenen Dienststunden ist beschränkt. Das ist auch ganz vernünftig so. Du kannst also eine tolle Einsatzübung ansetzen, die den ganzen Tag dauert und allen richtig Spass macht. In der Abrechnung der geleisteten Ausbildungsstunden wird aber nach Erreichen des vorgebenen pauschalen Stundenkontingentes abgeschnitten. Genauso ist mein Kommentar zu verstehen. Der Wehrleiter kann eine Ausbildung anordnen, überschreitet diese Ausbildung aber das von der Behörde vorgegebene Zeitmaß, gibt es keine Pauschale für diese "zusätzlichen" Stunden. Schließlich soll mit der Stundenpauschale nicht der Zeitaufwand, sondern ein Sachaufwand ausgeglichen werden. Dieser steigt aber nicht linear mit den Stunden an. Gleichzeitig werden der Kreativität und der Flexibilität bei der Dienstgestaltung keine haushälterischen Fesseln angelegt. Du kannst immer mehr machen als von der Behörde gefordert. Ich halte das für eine sehr vernünftige Lösung. Damit ist das Ziel, dass Du nicht noch Geld für den Feuerwehrdienst mitbringen musst auf verwaltungstechnisch einfachem Wege erreicht. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 791556 | |||
Datum | 10.07.2014 21:38 | 4885 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.die Anwesenheitsliste.Die sollte doch selbstverständlich sein. Geschrieben von Oliver S. eine Aufstellung, welcher FA wann und wie lange an Einsätzen Ja, nennt sich Einsatzbericht. ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 791565 | |||
Datum | 11.07.2014 07:25 | 5002 x gelesen | |||
Danke Tim...... ich wechsel die Feuerwehr..... Warum wird das so gemacht...??? Versuche ich damit die marode Struktur zu kaschieren?? Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Berlin / Berlin | 791568 | |||
Datum | 11.07.2014 09:19 | 4853 x gelesen | |||
Der Grund für diese Regelung ist wohl in der Geschichte Berlins zu suchen. Mit Gründung der Berufsfeuerwehr 1851 gingen in den Folgejahrzehnten zahlreiche Freiwillige Feuerwehren in dieser auf. Über die Geschichte in der Feuerwehr in Ost-Berlin weiss ich wenig, über West-Berlin aus den Erzählungen von Gründungsmitgliedern ein wenig mehr. Erst so in den 1970er Jahren erfolgte in West-Berlin eine verstärkte Wiedergründung von FF'en. Nach Erzählungen insbesondere auf Druck der Alliierten, die ein Interesse an der Stärkung der Gefahrenabwehr in Berlin hatten. Einige Beispiele: FF Schöneberg, 1879 gegründet, 1896 aufgelöst/umgewandelt, 1975 neugegründet. FF Wittenau, 1912 gegründet, 1923 aufgelöst/umgewandelt, 1972 neugegründet FF Tegel, 1870 gegründet, 1956 aufgelöst/umgewandelt, 1985 neugegründet Nach der Beschreibung von Gründungsmitgliedern eine sehr spezielle Zeit. Die Einwohner West-Berlins wurden über Zeitungsinserate aufgerufen sich für den Dienst bei der Feuerwehr zu melden. Meines Wissens stammt die Stundenpauschale für FF-Kräfte schon aus dieser Zeit. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 791569 | |||
Datum | 11.07.2014 09:22 | 5679 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.ich wechsel die Feuerwehr..... Morgen Dann schau mal in bspw. in Bawü genauer... Da war die Bezahlung von sog. Sonntagsdiensten für mich auch ein Aha-Erlebnis. Da wird auch örtlich was für die örtliche Übungs-und Einsatzstunde separat gezahlt. In zumindest einer Stadt überwältigte mich da ein nur noch ungläubiges Staunen. Peter Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 791570 | |||
Datum | 11.07.2014 10:04 | 4823 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Dann schau mal in bspw. in Bawü genauer... Dafür dann i.d.R. aber auch keinen Lohnersatz an den AG... Sollte man dann auch beachten, so von wegen Äpfeln mit Birnen. Die Entschädigungen für Jugendwarte etc. sind aber durchaus üppig... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 791571 | |||
Datum | 11.07.2014 10:13 | 4743 x gelesen | |||
Noe Christian, kein Obst. Im mir bekannten Fall separat und üppig. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 791576 | |||
Datum | 11.07.2014 11:50 | 4698 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Im mir bekannten Fall separat und üppig. In BaWü? Lohnersatzkosten und Aufwandsentschädigung paralell? Kann ich so nicht glauben. Gruß CS Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 791578 | |||
Datum | 11.07.2014 12:24 | 4670 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian S. Lohnersatzkosten und Aufwandsentschädigung paralell? Kann ich so nicht glauben. bei Einsätzen: entweder oder ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 791579 | |||
Datum | 11.07.2014 12:37 | 4623 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.bei Einsätzen: entweder oder ... Eben, der Vorposter hat aber was anderes behauptet. Viele Grüße CS Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 791581 | |||
Datum | 11.07.2014 12:50 | 4640 x gelesen | |||
Warum sollte nicht parallel eine Aufwandsentschädigung und der Lohn fortgezahlt werden? Die Aufwandsentschädigung ist für den persönlichen Aufwand (Sprit, Wäsche waschen etc.). Zur Lohnfortzahlung muss man wohl nichts sagen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 791582 | |||
Datum | 11.07.2014 13:17 | 4585 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Warum sollte nicht parallel eine Aufwandsentschädigung und der Lohn fortgezahlt werden? Der Vorposter sprach von BaWü, das hätte ich eben gern verifiziert, weil eben normal entweder oder. Um die von dir gestellte Frage gehts mir nicht. CS Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 791583 | |||
Datum | 11.07.2014 13:21 | 4504 x gelesen | |||
Ich bin trotzdem baff..... Ist es dann von Wehr zu Wehr unterschiedlich oder von Land zu Land?? Ist eine kann Option/eine freiwillige Leistung oder besteht eine Verpflichtung?? Gruß Markus der gerade geistig den Koffer packt.....lol In Treue fest! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 791584 | |||
Datum | 11.07.2014 13:36 | 4514 x gelesen | |||
Das Feuerwehr-Gesetz B-W spricht davon im Paragraph 16 das alle drei Optionen (Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung(pro Einsatz/Übung) und Aufwandsentschädigung(funktionsgebunden)) parallel möglich sind und sich nicht gegenseitig ausschließen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 791643 | |||
Datum | 13.07.2014 17:22 | 4514 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian F. Die Entschädigungen für Jugendwarte etc. sind aber durchaus üppig... Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791650 | |||
Datum | 13.07.2014 18:31 | 4326 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ?Interessanterweise ist der Jugendfeuerwehrwart in RLP eine der wenigen Funktionen, für die ein fester Betrag per Landesverordnung vorgesehen ist, bei Wehrführer etc. gibt es da Unter- und Obergrenzen, in denen sich die Kommunen frei bewegen können. Jugendfeuerwehrwarts bekommen monatlich 33,18 EUR. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 791652 | |||
Datum | 13.07.2014 18:40 | 4339 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ? Für Hessen: Link Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 791658 | |||
Datum | 13.07.2014 20:25 | 4300 x gelesen | |||
Hallo, für das Saarland findest du es Hier in der Feuerwehrentschädigungsverordnung. Geschrieben von Feuerwehrentschädigungsverordnung Jugendwarte, .... erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Euro bis 50 Euro monatlich. Gruß Jan | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 791697 | |||
Datum | 14.07.2014 14:30 | 4224 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ? BaWü kennt keine landesweit gültige Aufwandsentschädigung für JF-Betreuer; nach dem Feuerwehrgesetz für BaWü, § 16 Abs. 2: 2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren. können Gemeinden diesem Personenkreis eine Aufwandsentschädigung gewähren. Da werden meist Beträge in der Größenordnung von 50 EUR bis 500 EUR pro Jahr bezahlt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Arne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen | 791733 | |||
Datum | 14.07.2014 18:09 | 4120 x gelesen | |||
Moin, in Hildesheim (Nds.) gab es bisher: für Jugendwarte 30.- mtl. und den Stadtjugendwart 55.- ab demnächst (vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates) sollen es sein: Jugendw. 50.-, stellv. JW 25.-, Stadtjugendw. 100.-, stellv. SJW 50.- Alle Entschädigungen der Stadt gibt es hier: pdf Grüße, Arne | |||||
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