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ThemaBerlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden34 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg791441
Datum08.07.2014 10:0512366 x gelesen
Durch eine Verordnung der Senatverwaltung für Inneres und Sport wird die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhöht. Dies ist die erste Erhöhung nach nunmehr 19 Jahren.

Die Beträge dienen dazu, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes den entstandenen Aufwand angemessen auszugleichen. Daneben haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls im Falle eines Einsatzes.

Details: p.gifPauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden erhöht

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP791465
Datum08.07.2014 21:006811 x gelesen
Ich gehe mal davon aus, das ein Berliner Wehrleiter mit einem Wehrführer/ Löschzugführer in RLP gleichzusetzen ist.
Und im vergleich mit hiesigen Sätzen ist diese Erhöhung kein Luxus.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791466
Datum08.07.2014 21:066717 x gelesen
Geschrieben von Volker C. Und im vergleich mit hiesigen Sätzen ist diese Erhöhung kein Luxus.Die bisherigen Zahlen aus Berlin haben mich schon fast ein wenig schockiert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP791469
Datum08.07.2014 22:096601 x gelesen
Ja, sehr niedrig. Aber bekommen die Berliner Kameraden nicht noch eine Stunden- Entschädigung?

Dies ist meine Meinung.

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AutorTim 8K., Berlin / Berlin791481
Datum09.07.2014 13:586254 x gelesen
Stundensätze...
Bisher: 2,56€ pro Einsatz/- Ausbildungs/- Arbeitsdienststunde (früher 5 DM).
Zukünftig: 3,50€

Bei ganzen Ausbildungstagen an der Akademie gibt es einen Festbetrag pro Tag.

Mein Beitrag, meine Meinung.

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein791482
Datum09.07.2014 14:066008 x gelesen
Moin,

Bisher: 2,56 pro Einsatz/- Ausbildungs/- Arbeitsdienststunde (früher 5 DM).
Zukünftig: 3,50


Wird da z.B. bei Einsatz während der Arbeitszeit zusätzlich Verdienstausfall gezahlt?

MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

Feuerwehr Heikendorf

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AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin791485
Datum09.07.2014 15:165868 x gelesen
Ergänzung:
Eine Aufwandspauschale wird nur für die von der Behörde Berliner Feuerwehr angeordneten/genehmigten Arbeits-, Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienste gezahlt. Für alle anderen Tätigkeiten, auch wenn sie vom Wehrleiter angeordnet werden, gibt es keine Aufwandsentschädigung.

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AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin791486
Datum09.07.2014 15:205949 x gelesen
Ja, das sind zwei paar Schuhe.

Die stundenbezogene Entschädigung ist eine pauschale Entschädigung für geleisteten Sachaufwand.

Der Verdienstausfall wird auf Antrag zusätzlich als Ersatzleistung an den Arbeitgeber gezahlt.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern791493
Datum09.07.2014 17:355822 x gelesen
Nur für mich, weil ich bin ein bischen langsam.......;-)

Die Kameraden der FF bekommen für den Übungsdienst Kneten, Kohlen Zaster für Anwesenheit???
Oder was bezeichnest du als Sachaufwand??

Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP791501
Datum09.07.2014 20:365595 x gelesen
Geschrieben von Matthias M.Wehrleiter Ist das der Chef der einzelnen FF? Also der Wehrführer/ Kommandant ?
Geschrieben von Matthias M. Behörde Berliner Feuerwehr angeordneten/genehmigten
Ja, soweit klar.
Geschrieben von Matthias M.wenn sie vom Wehrleiter angeordnet werden, gibt es keine Aufwandsentschädigung
Welche Befugnisse hat der? Wer erstellt den den Dienstplan?
Hier bei uns: Der Dienstplan/ Übungsplan wird nach Themen Wünschen+ Anregungen von einem GF( in enger Abstimmung mit Lözgf) erstellt, im Vorstand beraten und dann dem Amtsleiter/ Abteilungsleiter FF zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz791504
Datum09.07.2014 22:025480 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Welche Befugnisse hat der? Wer erstellt den den Dienstplan?
Hier bei uns: Der Dienstplan/ Übungsplan wird nach Themen Wünschen+ Anregungen von einem GF( in enger Abstimmung mit Lözgf) erstellt, im Vorstand beraten und dann dem Amtsleiter/ Abteilungsleiter FF zur Kenntnisnahme vorgelegt.


Ohne zu verstehen, was die Erstellung des Dienstplans konkret mit den Aufwandsentschädigungen zu tun hat, scheint mir die Beratung des Dienstplans durch den Vorstand (des Fördervereins?) doch eine diskussionswürdige Vermengung von Kompetenzen zu sein. Dies ist doch eher eine originäre Aufgabe des Löschzugführers (der bei euch die Entsprechung eines Wehrführers sein dürfte).

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP791507
Datum09.07.2014 22:365472 x gelesen
Beraten heißt in dem fall: Die Vorstandsmitglieder gucken sich den Plan zusammen an, ob. Z.B. Fehler drin sind, ob Termine kollidieren etc. Quasi eine 6Paar Augenkontrolle. Eigentlich nur, um ärgerliche/peinliche Fehler zu vermeiden. Inhaltlich gab es da eigentlich nie Diskussionen. Geschrieben von Oliver S.Ohne zu verstehen, was die Erstellung des Dienstplans konkret mit den Aufwandsentschädigungen zu tun hat
Ganz einfach: wenn es im Dienstplan steht und von der Verwaltung= BF Amtsleiter genehmigt ist, ist es doch offiziell ?!
Sprich : Der Einheitsführer erstellt den Dienstplan und schreibt z.B. 25 Übungen, 12 Reinigungsdienste , 5x Dienstsport rein. Amtsleiter genehmigt das. dann verstehe ich das so, das hierfür dann die Auslagenpauschale gezahlt wird.

Dies ist meine Meinung.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz791514
Datum10.07.2014 11:175232 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Ganz einfach: wenn es im Dienstplan steht und von der Verwaltung= BF Amtsleiter genehmigt ist, ist es doch offiziell ?!
Sprich : Der Einheitsführer erstellt den Dienstplan und schreibt z.B. 25 Übungen, 12 Reinigungsdienste , 5x Dienstsport rein. Amtsleiter genehmigt das. dann verstehe ich das so, das hierfür dann die Auslagenpauschale gezahlt wird.


Da fehlt aber noch was ganz entscheidendes, die Anwesenheitsliste. Und die Einsätze lassen sich natürlich nicht vorher genehmigen.
Vermutlich läuft es viel pragmatischer: Der Einheitsführer macht in regelmäßigen Abständen eine Aufstellung, welcher FA wann und wie lange an Einsätzen, Übungen und sonstigen Diensten teilgenommen hat, und die Verwaltung bezahlt.

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AutorTim 8K., Berlin / Berlin791515
Datum10.07.2014 12:035358 x gelesen
Das ist so richtig. Müsste nochmal in die entsprechende Verordnung einsehen, meine aber, dass die Pauschalzahlung auf max. 10 Übungsdienststunden pro Monat begrenzt ist. Sollte ein Lehrgang besucht werden, ist die "Entschädigung" dafür natürlich nicht betroffen.

Mein Beitrag, meine Meinung.

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AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin791521
Datum10.07.2014 15:545141 x gelesen
Die Leitung einer FF in Berlin erfolgt durch den Wehrleiter, der von der Behörde, nach Anhörung der Wehrmitglieder, bestellt wird. Er ist der Ansprechpartner für die Behörde für alle Belange seiner Wehr und hat Personalverantwortung und Weisungsbefugnis in seiner Wehr. Er hat soweit einen Gestaltungsspielraum (z.B. bei der Dienstplangestaltung in seiner Wehr), muss sich aber an Rahmenbedingungen halten. Das wird überall so sein.

Die Anzahl der mit der hier diskutierten Stundenpauschale versehenen Dienststunden ist beschränkt. Das ist auch ganz vernünftig so. Du kannst also eine tolle Einsatzübung ansetzen, die den ganzen Tag dauert und allen richtig Spass macht. In der Abrechnung der geleisteten Ausbildungsstunden wird aber nach Erreichen des vorgebenen pauschalen Stundenkontingentes abgeschnitten.

Genauso ist mein Kommentar zu verstehen. Der Wehrleiter kann eine Ausbildung anordnen, überschreitet diese Ausbildung aber das von der Behörde vorgegebene Zeitmaß, gibt es keine Pauschale für diese "zusätzlichen" Stunden. Schließlich soll mit der Stundenpauschale nicht der Zeitaufwand, sondern ein Sachaufwand ausgeglichen werden. Dieser steigt aber nicht linear mit den Stunden an. Gleichzeitig werden der Kreativität und der Flexibilität bei der Dienstgestaltung keine haushälterischen Fesseln angelegt.
Du kannst immer mehr machen als von der Behörde gefordert.

Ich halte das für eine sehr vernünftige Lösung. Damit ist das Ziel, dass Du nicht noch Geld für den Feuerwehrdienst mitbringen musst auf verwaltungstechnisch einfachem Wege erreicht.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP791556
Datum10.07.2014 21:384885 x gelesen
Geschrieben von Oliver S. die Anwesenheitsliste. Die sollte doch selbstverständlich sein.
Geschrieben von Oliver S.eine Aufstellung, welcher FA wann und wie lange an Einsätzen
Ja, nennt sich Einsatzbericht. ;-)

Dies ist meine Meinung.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern791565
Datum11.07.2014 07:255002 x gelesen
Danke Tim......

ich wechsel die Feuerwehr.....
Warum wird das so gemacht...???
Versuche ich damit die marode Struktur zu kaschieren??


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin791568
Datum11.07.2014 09:194853 x gelesen
Der Grund für diese Regelung ist wohl in der Geschichte Berlins zu suchen. Mit Gründung der Berufsfeuerwehr 1851 gingen in den Folgejahrzehnten zahlreiche Freiwillige Feuerwehren in dieser auf. Über die Geschichte in der Feuerwehr in Ost-Berlin weiss ich wenig, über West-Berlin aus den Erzählungen von Gründungsmitgliedern ein wenig mehr.

Erst so in den 1970er Jahren erfolgte in West-Berlin eine verstärkte Wiedergründung von FF'en. Nach Erzählungen insbesondere auf Druck der Alliierten, die ein Interesse an der Stärkung der Gefahrenabwehr in Berlin hatten.

Einige Beispiele:
FF Schöneberg, 1879 gegründet, 1896 aufgelöst/umgewandelt, 1975 neugegründet.
FF Wittenau, 1912 gegründet, 1923 aufgelöst/umgewandelt, 1972 neugegründet
FF Tegel, 1870 gegründet, 1956 aufgelöst/umgewandelt, 1985 neugegründet

Nach der Beschreibung von Gründungsmitgliedern eine sehr spezielle Zeit. Die Einwohner West-Berlins wurden über Zeitungsinserate aufgerufen sich für den Dienst bei der Feuerwehr zu melden. Meines Wissens stammt die Stundenpauschale für FF-Kräfte schon aus dieser Zeit.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen791569
Datum11.07.2014 09:225679 x gelesen
Geschrieben von Markus G.ich wechsel die Feuerwehr.....
Warum wird das so gemacht...???
Versuche ich damit die marode Struktur zu kaschieren??


Morgen

Dann schau mal in bspw. in Bawü genauer...
Da war die Bezahlung von sog. Sonntagsdiensten für mich auch ein Aha-Erlebnis. Da wird auch örtlich was für die örtliche Übungs-und Einsatzstunde separat gezahlt.
In zumindest einer Stadt überwältigte mich da ein nur noch ungläubiges Staunen.

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen791570
Datum11.07.2014 10:044823 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Dann schau mal in bspw. in Bawü genauer...
Da war die Bezahlung von sog. Sonntagsdiensten für mich auch ein Aha-Erlebnis. Da wird auch örtlich was für die örtliche Übungs-und Einsatzstunde separat gezahlt.
In zumindest einer Stadt überwältigte mich da ein nur noch ungläubiges Staunen.


Dafür dann i.d.R. aber auch keinen Lohnersatz an den AG...

Sollte man dann auch beachten, so von wegen Äpfeln mit Birnen.

Die Entschädigungen für Jugendwarte etc. sind aber durchaus üppig...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen791571
Datum11.07.2014 10:134743 x gelesen
Noe Christian, kein Obst.
Im mir bekannten Fall separat und üppig.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern791576
Datum11.07.2014 11:504698 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Im mir bekannten Fall separat und üppig.

In BaWü? Lohnersatzkosten und Aufwandsentschädigung paralell? Kann ich so nicht glauben.


Gruß
CS


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg791578
Datum11.07.2014 12:244670 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian S.Lohnersatzkosten und Aufwandsentschädigung paralell? Kann ich so nicht glauben.

bei Einsätzen: entweder oder ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern791579
Datum11.07.2014 12:374623 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.bei Einsätzen: entweder oder ...

Eben, der Vorposter hat aber was anderes behauptet.


Viele Grüße
CS


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen791581
Datum11.07.2014 12:504640 x gelesen
Warum sollte nicht parallel eine Aufwandsentschädigung und der Lohn fortgezahlt werden?
Die Aufwandsentschädigung ist für den persönlichen Aufwand (Sprit, Wäsche waschen etc.).
Zur Lohnfortzahlung muss man wohl nichts sagen.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern791582
Datum11.07.2014 13:174585 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Warum sollte nicht parallel eine Aufwandsentschädigung und der Lohn fortgezahlt werden?
Die Aufwandsentschädigung ist für den persönlichen Aufwand (Sprit, Wäsche waschen etc.).
Zur Lohnfortzahlung muss man wohl nichts sagen.


Der Vorposter sprach von BaWü, das hätte ich eben gern verifiziert, weil eben normal entweder oder.

Um die von dir gestellte Frage gehts mir nicht.


CS


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern791583
Datum11.07.2014 13:214504 x gelesen
Ich bin trotzdem baff.....

Ist es dann von Wehr zu Wehr unterschiedlich oder von Land zu Land??
Ist eine kann Option/eine freiwillige Leistung oder besteht eine Verpflichtung??


Gruß Markus

der gerade geistig den Koffer packt.....lol

In Treue fest!

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen791584
Datum11.07.2014 13:364514 x gelesen
Das Feuerwehr-Gesetz B-W spricht davon im Paragraph 16 das alle drei Optionen (Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung(pro Einsatz/Übung) und Aufwandsentschädigung(funktionsgebunden)) parallel möglich sind und sich nicht gegenseitig ausschließen.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg791643
Datum13.07.2014 17:224514 x gelesen
Guten Tag


Geschrieben von Christian F.

Die Entschädigungen für Jugendwarte etc. sind aber durchaus üppig...


Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791650
Datum13.07.2014 18:314326 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ?Interessanterweise ist der Jugendfeuerwehrwart in RLP eine der wenigen Funktionen, für die ein fester Betrag per Landesverordnung vorgesehen ist, bei Wehrführer etc. gibt es da Unter- und Obergrenzen, in denen sich die Kommunen frei bewegen können. Jugendfeuerwehrwarts bekommen monatlich 33,18 EUR.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen791652
Datum13.07.2014 18:404339 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ?


Für Hessen: Link

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland791658
Datum13.07.2014 20:254300 x gelesen
Hallo,

für das Saarland findest du es Hier in der Feuerwehrentschädigungsverordnung.

Geschrieben von Feuerwehrentschädigungsverordnung Jugendwarte, .... erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Euro bis 50 Euro monatlich.

Gruß Jan

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg791697
Datum14.07.2014 14:304224 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ?

BaWü kennt keine landesweit gültige Aufwandsentschädigung für JF-Betreuer; nach dem Feuerwehrgesetz für BaWü, § 16 Abs. 2:

2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren.

können Gemeinden diesem Personenkreis eine Aufwandsentschädigung gewähren. Da werden meist Beträge in der Größenordnung von 50 EUR bis 500 EUR pro Jahr bezahlt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen791733
Datum14.07.2014 18:094120 x gelesen
Moin,

in Hildesheim (Nds.) gab es bisher:

für Jugendwarte 30.- mtl. und den Stadtjugendwart 55.-

ab demnächst (vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates) sollen es sein:

Jugendw. 50.-, stellv. JW 25.-, Stadtjugendw. 100.-, stellv. SJW 50.-

Alle Entschädigungen der Stadt gibt es hier: pdf

Grüße,

Arne

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