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ThemaPatiententransport 4 Tragen-KTW9 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorAndr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg792022
Datum18.07.2014 14:425158 x gelesen
Hallo zusammen,

in der Hoffnung, hier kundige Personen zu finden habe ich folgende Fragestellung:
Ich habe gehört, dass mit den 4-Tragen KTW des Bundes nur noch der Transport von 2 liegenden Patienten erlaubt ist, also nicht mehr alle 4 Tragen genutzt werden dürfen. Was ist da dran? Hat da vielleicht jemand eine Quelle für?


Danke schonmal

André

Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz792028
Datum18.07.2014 15:563094 x gelesen
Geschrieben von André P.Ich habe gehört, dass mit den 4-Tragen KTW des Bundes nur noch der Transport von 2 liegenden Patienten erlaubt ist, also nicht mehr alle 4 Tragen genutzt werden dürfen. Was ist da dran? Hat da vielleicht jemand eine Quelle für?

Also mein Wissenstand (von 2010!) ist, daß die KTW falls sie eingesetzt werden nur noch auf Bundeswehrgelände (Militärischer Sicherheitsbereich bzw. Militärischer Bereich) zum Patiententransport dienen und dann an der Ein-/Ausfahrt an den "zivilen" Rettungsdienst übergeben wird. Begründet wurde dies damit, daß durch geänderte Regelungen die KTW nicht mehr den Anforderungen entsprechen und deswegen außerhalb von Bundeswehrgelände nicht mehr als KTW eingesetzt werden dürfen.

Würde mich auch nicht wundern wenn dies so stimmt, denn obwohl man ja oft auf Ausnahmeregelungen zurückgreifen könnte unterwirft man sich nahezu komplett zivilen Regelungen. Besonders auffällig ist dies z.B. im Hubschrauber- und Luftfahrzeugeinsatz, bei denen auch in Afghanistan lange Zeit komplett nach "Friedensregelungen" wie im zivilen Bereich geflogen wurde.

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AutorMart8in 8D., Korschenbroich / Nordrhein-Westfahlen792030
Datum18.07.2014 16:053042 x gelesen
Hallo Steffen,

ich glaube nicht das mit Bund die Bundeswehr gemeint ist. Es geht wohl eher um solche Fahrzeuge: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/1903/Rotkreuz_Muenchen-Nord_4474-02

Gruß Martin

http://www.thw-neuss.de

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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg792034
Datum18.07.2014 16:292952 x gelesen
Richtig, sonst hätte ich was von KrKW geschrieben :-)

Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


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AutorMark8us 8W., Zolling / Bayern792037
Datum18.07.2014 16:582921 x gelesen
Hallo André,

Anbei der link zu Wikipedia da steht unten drinnen dasi der Bund als Nachfolger 2 Tragen KTW beschafft die alten dürfen noch verwendet werden im Einsatz.

http://de.wikipedia.org/wiki/4-Tragen-Krankentransportwagen

Mkg Markus

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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg792038
Datum18.07.2014 17:042895 x gelesen
Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Leider konntest du aber meine Frage nicht beantworten.
Dass die KTW-4 weiterhin benutzt werden dürfen, ist mir klar. Bei meiner Fragestellung geht es darum, dass es heißt, in den KTW-4 dürfen nur noch zwei liegende Personen befördert werden. Dafür suche ich Nachweise oder Quellen.

Wenn sich hier nichts finden lässt, werde ich mich mal ans BBK wenden.

Grüße

André

Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


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AutorAndr8eas8 S.8, Johannesberg / Bayern792041
Datum18.07.2014 18:102964 x gelesen
Hallo,

Ja es war mal so, dass in den 4-Tragen KTW der ersten Serie Sprinter nur die unteren Tragen benutzt werden durften.

Grund war, dass es unser Bund nicht geschafft hat im oberen Geschoss eine normgerechte Tragenhalterung einzubauen.

Deshalb sind alle Tragen dieser Serie (ähnlich DIN-Trage jedoch mit Rollen am Kopfteil) zur Überarbeitung gekommen und an den Füßen ein Stück abgefrässt worden, um ordentlich verriegelt werden zu können.

Hab dazu aber kein offizielles schreiben.

Jedoch sind die Bearbeitung deutlich zu erkennen.

Gruss

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen792066
Datum19.07.2014 14:292371 x gelesen
Wie haltet ihr das mit diesen Tragen mit der Sicherung des Patienten? Nur mit dem Brust- und Beingurt? Ich glaube nicht, dass das den gültigen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Heinrich

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW792119
Datum20.07.2014 02:092114 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Wie haltet ihr das mit diesen Tragen mit der Sicherung des Patienten?

die Fahrzeuge aus der Sprintergeneration haben ein Gurtsystem das mit dem Fahrzeug verbunden ist wo der Patient mit angeschnallt wird.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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