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ThemaLöschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg792148
Datum20.07.2014 19:1210397 x gelesen
Wolgast: Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe

Andreas Borm von der Wolgaster Feuerwehr wurde von der Polizei mit einem Verwarngeld belegt. Der Löschmeister hatte am 1. Mai während eines Einsatzes mit dem Löschfahrzeug einen Pkw gestreift und erheblich beschädigt.

Der Pkw hatte den Rettungsweg blockiert, so dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges Probleme hatte, die enge Gasse zu durchqueren. ...


p.gifBericht in der Ostsee-Zeitung

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW792155
Datum20.07.2014 19:416996 x gelesen
Ganz offensichtlich hat man die Angelegenheit als Verkehrsunfall gemeldet und nicht als behördliche Maßnahme gegen einen Ordnungsstörer.

Wenn das so war, ist doch alles seinen regulären Weg gegangen.
(den verantwortlichen Fahrer des geparkten Wagens wird man vermutlich nicht mehr beweissicher ermitteln können, so dass hier der Halter einen Kostenbescheid erwarten kann)

Letztlich bedeutet die Annahme eines Verwarngeldangebotes für den betroffenen FM(SB) aber auch eins: die Sache ist für ihn damit erledigt, es kann nicht noch jemand einen schwerwiegenderen Vorwurf aus der Tasche ziehen. Das war hier vor Jahren jedenfalls die Begründung, warum bei selbstverschuldeten Eigenunfällen keine mündlichen Verwarnungen mehr ausgesprochen werden.

Wenn das aber alles nicht so war, erledigt man die Sache nicht über öffentliche Empörung sondern auf dem Rechtsweg: klarstellen, dass es sich nicht um einen Verkehrsunfall gehandelt hat und damit der erhobene Vorwurf haltlos ist.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen792156
Datum20.07.2014 19:456646 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Henning K.Letztlich bedeutet die Annahme eines Verwarngeldangebotes für den betroffenen FM(SB) aber auch eins: die Sache ist für ihn damit erledigt, es kann nicht noch jemand einen schwerwiegenderen Vorwurf aus der Tasche ziehen.

Sicher? Wenn der FM damit mehr oder minder seine Schuld an dem ""VU"" anerkennt, kann dann nicht auch noch der PKW-Besitzer auf der Matte stehen bzgl. Reparaturkosten?


Gruß,
Thorben

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW792158
Datum20.07.2014 19:576730 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Wenn der FM damit mehr oder minder seine Schuld an dem ""VU"" anerkennt, kann dann nicht auch noch der PKW-Besitzer auf der Matte stehen bzgl. Reparaturkosten?

Wenn es die Matte der Gemeinde ist: natürlich. Siehe Artikel 34 GG.

Wer bei einem Verkehrsunfall mit einem stehenden Hindernis zusammenstößt hat im übrigen kaum eine Chance, ohne Schuld aus der Sache rauszukommen.

Insofern gilt hier ziemlich eindeutig: wenn VU, dann Verstoß des Fahrers. (neben dem durchaus auch ein Verstoß desjenigen stehen kann, der für das Abstellen des geparkten Fahrzeugs verantwortlich ist. Das schmälert aber nicht die "Bestrafung" des Fahrers, in dem Bereich gibt es keine Quotelung. Die greift ggf. beim Schadenersatz, aber damit hat in der Regel der Fahrer nichts zu tun, s. oben.)

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen792198
Datum21.07.2014 15:464903 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Wenn das aber alles nicht so war, erledigt man die Sache nicht über öffentliche Empörung sondern auf dem Rechtsweg: klarstellen, dass es sich nicht um einen Verkehrsunfall gehandelt hat und damit der erhobene Vorwurf haltlos ist.

Wenn es kein VU war, was dann? Soll er sagen "er stand im Weg, ich mußte da durch, also habe ich ihn angeschoben"? Das müsste dann aber ein wirklich wichtiger Grund (z.B. DLK zur Menschenrettung) sein. Ansonsten ist bei Vorsatz die Stadt fein raus.

Gruß
Heinrich

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern792200
Datum21.07.2014 16:074707 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Wenn es kein VU war, was dann?
Absicht? Eine Tür machen wir ja auch kaputt, wenn sie im Weg ist. Sachbeschädigung ist das aber nicht.

Geschrieben von Heinrich B.Ansonsten ist bei Vorsatz die Stadt fein raus.

Solange es keine mutwillige Beschädigung aus Spaß an der Freude war, sehe ich das nicht so.

Audiatur et altera pars.

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen792202
Datum21.07.2014 16:444569 x gelesen
Da machst du es dir aber einfach, frei nach dem Motto:
"Ey...wir machen das Ehrenamtlich....also darf ich das weil ich jetzt unbedingt da durch muss..."
Für eine Beurteilung fehlt hier einfach das Meldebild des Einsatzes.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW792207
Datum21.07.2014 17:414377 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Wenn es kein VU war, was dann? Soll er sagen "er stand im Weg, ich mußte da durch, also habe ich ihn angeschoben"?

wie ich schon geschrieben hatte: Wenn es kein VU war, könnte es eine behördliche Maßnahme gegen einen Ordnungsstörer gewesen sein.

Geschrieben von Heinrich B.Das müsste dann aber ein wirklich wichtiger Grund (z.B. DLK zur Menschenrettung) sein.

ja, da wird man hinterher ggf. sauber begründen müssen, warum man so entschieden hat.

Allerdings wäre da dann der GF gefragt, der die Maßnahme angeordnet hat und nicht der Maschinist, der sie ausgeführt hat.

Geschrieben von Heinrich B.Ansonsten ist bei Vorsatz die Stadt fein raus.

Ich sag mal so:
Auch das Risiko einer falschen Entscheidung trägt in so einem Fall erstmal grundsätzlich die Gemeinde.

Es sei denn natürlich, jemand würde nach dem Motto "Falschparker sind die Bösen, wir sind die Guten, also mache ich dich platt!" handeln (ja, solche Vorstellungen wurden in der parallel laufenden Diskussion auf Facebook schon angedeutet...).

Da man aber offensichtlich dem Fahrer ein Verwarngeldangebot unterbreitet hat, wird schon die erste Sachverhaltsschilderung vor Ort das Vorliegen eines VU geklärt haben, sonst hätte die Pol ja keine Verkehrs-OWi geschrieben sondern wegen einer Straftat (Sachbeschädigung) ermitteln müssen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792209
Datum21.07.2014 18:09   4679 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Bericht in der Ostsee-Zeitung
Der "Bericht" (wenn man ihn denn so nennen will) hat natürlich auch auf FB die Runde gemacht. Aus den Tastaturen der mündigen und universalsachkundigen Kommentatoren dort war zu entnehmen, der arme Feuerwehrmann hat alles richtig gemacht, weil es ja den rechtfertigenden Notstand gibt (sogar zwei, nach OWiG und StGB), und weil sein Anliegen ja auch höherwertiger war als der Sachschaden wurde er ja sogar in Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt.
Und außerdem (ein paar Auszüge dieser Ergüsse):
Leute so geht das nicht....wir werden Dich unterstützen....los Leute...verschicken was geht und Wolgast zeigen was los ist...und schickt das überall hin....ich habe das schon an RTL geschickt....alle Feuerwehrleute aus Wolgst sollten in einem Brief schreiben das sie nicht mehr fahren...
...
Leute, DAS ist Deutschland!
...
Typisch Bürokraten. Dicken Arsch nichts im Kopf.
...
wer solche gesetze erfindet hat auch mal einen unfall. und dann sollte man den verrecken lassen. ja is doch war.
...
Sonn Müll gibt es auch nur in Deutschland ich merke es immer wieder hier wer hilft ist am Arsch die drehen dir hier in diesem Staat aus allem ein strick !!!
...
Immer das gleiche die helfen wollen. Sind die dummen und den Rest erledigen die sogenannten Führungskräfte
...
Und da wundern sich die Politiker das es immer weniger Freiwillige in den Feuerwehren gibt

Früher hätte man bei solchen Fällen einfach mal zum Telefon gegriffen, und oft sogar ohne jeden weiteren Schreibkram für den Fahrer wäre die Sache vom Tisch gewesen. Heute greift man auch einfach zum Telefon, komischerweise ist da aber ne Zeitung dran, die macht dann ein Bild, dramaturgisch wertvoll mit dem Brief des Grauens in der Hand des ehrenamtlichen Behördenwillküropfers kurz vor der Exekution, schreibt noch ein bisschen Text dabei wo so gut wie überhaupt nix drin steht, was man Information nennen könnte, und schon bekommt der Fahrer vom Volk einen Angriff auf seine Menschenwürde attestiert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern792218
Datum21.07.2014 20:054198 x gelesen
Geschrieben von Stephan S. Da machst du es dir aber einfach, frei nach dem Motto:
"Ey...wir machen das Ehrenamtlich....also darf ich das weil ich jetzt unbedingt da durch muss..."


Wo nimmst du denn bitte das mit dem Ehrenamt her? Nur weil es des Deutschen liebstes Stück ist, ist so ein Auto noch lange nicht sakrosankt. Und ja, wenn es notwendig ist, dass ich jetzt schnell hier durch muss, dann darf auch mal ein Autospiegel daran glauben. Ist im Grunde nichts anderes, als wenn man für den Drehleitereinsatz schnell einen Zierstrauch entfernt oder einen Pool als Wasserversorgung anzapft. Eine bewusste Entscheidung, eine Sache zu entfernen, ist kein Unfall, sondern eine Maßnahme, die zunächst einmal geduldet werden muss.

Geschrieben von Stephan S.Für eine Beurteilung fehlt hier einfach das Meldebild des Einsatzes.

Da sind wir einer Meinung, denn die Verhältnismäßigkeit muss natürlich immer gewahrt werden.

Audiatur et altera pars.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz792235
Datum22.07.2014 06:463778 x gelesen
Geschrieben von Adolf H.Absicht? Eine Tür machen wir ja auch kaputt, wenn sie im Weg ist. Sachbeschädigung ist das aber nicht.

Rein rechtlich gesehen eigentlich doch.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen792238
Datum22.07.2014 08:303792 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Früher hätte man bei solchen Fällen einfach mal zum Telefon gegriffen, und oft sogar ohne jeden weiteren Schreibkram für den Fahrer wäre die Sache vom Tisch gewesen. Heute greift man auch einfach zum Telefon, komischerweise ist da aber ne Zeitung dran, die macht dann ein Bild, dramaturgisch wertvoll mit dem Brief des Grauens in der Hand des ehrenamtlichen Behördenwillküropfers kurz vor der Exekution, schreibt noch ein bisschen Text dabei wo so gut wie überhaupt nix drin steht, was man Information nennen könnte, und schon bekommt der Fahrer vom Volk einen Angriff auf seine Menschenwürde attestiert.

Das ist so weit richtig. Andererseits frage ich mich auch, wie es auch heute überhaupt dazu kommen kann, dass solch ein Blatt Papier erstellt wird. Es geht hier ja nicht um ein automatisch erstelltes Bild von einem Blitzer, welches ein privates KFZ zeigt und automatisiert mit Begleitpapier und Zahlungsaufforderung in den Umschlag kommt. Hat der Polizist, der den Unfall / die Sachbeschädigung / die behördliche Entscheidung (oder soll ich es mal neutral "das Ereignis" nennen?) notiert hat, denn überhaupt keine Vorstellung von der Dringlichkeit eines Feuerwehreinsatzes? Hätte da nicht Polizist Peter mal Feuerwehrmann Franz nach den Hintergründen fragen können?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern792242
Datum22.07.2014 12:253348 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Rein rechtlich gesehen eigentlich doch.

Geschrieben von StGB § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im entsprechenden Einzelfall sollte die Rechtswidrigkeit aber nicht gegeben sein:


Geschrieben von BayFwG Art. 24
Heranziehung von Personen und Sachen
(2) 1 Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz behindern;(...)


Somit sehe ich hier keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzes.

Audiatur et altera pars.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen792244
Datum22.07.2014 12:473177 x gelesen
Ich sehe aber schon einen Unterschied zwischen dem Entfernen (Bewegen) eines Gegenstandes ohne Änderung seines sonstigen Zustandes und dem Beschädigen eines Gegenstandes durch Entfernen.

Und ich gehe davon aus, dass das StGB gegenüber dem BayFwG höher steht.

Ein positives Beispiel für Entfernen wäre für mich, einen parkenden PKW (selbst wenn er korrekt in einer Parklücke steht) auf vier Schaufeln oder mit Rangierhilfen aus dem Einsatzbereich herauszuschaffen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792246
Datum22.07.2014 13:293148 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Hat der Polizist, der den Unfall / die Sachbeschädigung / die behördliche Entscheidung (oder soll ich es mal neutral "das Ereignis" nennen?) notiert hat, denn überhaupt keine Vorstellung von der Dringlichkeit eines Feuerwehreinsatzes? Hätte da nicht Polizist Peter mal Feuerwehrmann Franz nach den Hintergründen fragen können?Gute Frage. Das kann natürlich so ausgesehen haben, dass hier ein Polizist einen Fehler gemacht hat. Das kann aber auch so ausgesehen haben, dass der Polizist sich über die Dringlichkeit des Einsatzes bzw. dieses Fahrzeuges schon Gedanken gemacht hat, und eben zu dem Ergebnis kam dass es zur Rechtfertigung des Sachschadens hier nicht gereicht hat. Wenn ich die wenigen Infos aus dem Text mit der Homepage der Wehr vergleiche, war der Einsatz eine Türöffnung, zu der man mit 21 Mann ausgerückt ist. Das kann sich in der Entscheidung eines Polizisten auch in alle Richtungen auswirken.
Wobei ich obendrein auch die Rolle der Polizei hier noch nicht so ganz durchblicke. Zwar steht im Text das die Polizei das Verwarngeld ausgesprochen habe, der Bescheid auf dem Bild ist aber vom Landkreis. Was sich da im behördlichen Zusammenwirken abgespielt hat, ob/wann/wie überhaupt Polizei am Unfallort war, oder eine nachträgliche Meldung des PKW-Fahrers auf der Wache, das alles bleibt ja in diesem "Bericht" offen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz792247
Datum22.07.2014 13:333346 x gelesen
Geschrieben von Adolf H.Im entsprechenden Einzelfall sollte die Rechtswidrigkeit aber nicht gegeben sein:

Definition Rechtswidrigkeit:Im Strafrecht ist eine Handlung, die den Tatbestand einer Norm erfüllt, entweder gerechtfertigt und damit straflos, oder rechtswidrig und damit als Unrecht grundsätzlich strafbar.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswidrigkeit

Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist erfüllt: a) Fremdes Eigentum und b) beschädigen / zerstören. Nur kannst man als z.B. Feuerwehr sich auf diverse vorstellbare Rechtfertigungsgründe berufen, aufgrund derer dann die Handlung nicht strafbar ist.

Geschrieben von Adolf H. Art. 24
Heranziehung von Personen und Sachen
(2) 1 Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz behindern;


Entfernen =!= Beschädigen / Zerstören
Wäre aber z.B. eine rechtliche Grundlage zur Rechtfertigung des Handelns auch wenn dabei etwas beschädigt / zerstört wird. Denn je nach Situation ist ein entfernen nur möglich, wenn das Objekt dabei beschädigt / zerstört wird. Man müsste dabei aber auch wieder die Verhältnismäßigkeit beachten.

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