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ThemaAtemluftversorgung Korb Hubrettungsfahrzeuge11 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW791526
Datum10.07.2014 17:075982 x gelesen
Hallo zusammen,
es geht sich um die fest verlegte Atemluftversorgung bei Hubrettungsfahrzeugen. Also Flaschenpaket "unten" am Fahrzeug, Anschluss im Korb. Soweit klar?
Okay, nun meine Frage. Wie, nach welchen Grundlagen / Auflagen wird diese stationäre Leitung einschließlich der "Entnahmeeinrichtung" am Korb geprüft?
Falls jemand die Antwort nicht weiß, mir aber trotzdem sagen kann, welche Feuerwehr ein Fahrzeug mit einer solchen Atemluftversorgung hat, dann bin ich schon mal einen Schritt weiter.
Danke und ...

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü791536
Datum10.07.2014 18:313902 x gelesen
Hallo Hubert,

FF Forst

Gruß Andi

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AutorGerr8it 8S., Dülmen / NRW791540
Datum10.07.2014 18:563687 x gelesen
Moin,

Was meinst Du genau?
-allgemeine Kurzprüfung?
-Prüfung nach Gebrauch?
-Wartungsfristen?
- prakt. Durchführung der Prüfung?
-oder sogar etwas anderes?

Das Ding ist ein Schlauchgerät der Fa. Dräger es gibt bzw. gab eine Bedienungsanleitung im Lieferumfang.

In der Projektunterlagen zu diesem KFZ gibt es eine Referenzliste für die Anlage drunter waren auch ein paar in D,NL, SK.

Gruß aus Dülmen

Gerrit


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791541
Datum10.07.2014 19:053756 x gelesen
Geschrieben von Hubert K.Falls jemand die Antwort nicht weiß, mir aber trotzdem sagen kann, welche Feuerwehr ein Fahrzeug mit einer solchen Atemluftversorgung hat, dann bin ich schon mal einen Schritt weiter.Hier findest du ein paar Wehren.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorGeor8g S8., Wels / OÖ792221
Datum21.07.2014 21:283068 x gelesen
Wir haben einen Bronto Skylift mit 42 m Arbeitshöhe der hat auch eine Atemluftversorgung für 3 Personen im Korb.
Hatte es selbst mal bei einem Grossbrand verwendet. War toll wenn man 1 Stunde im Korb steht und man trotzdem keinen PA am Rücken hat. Lässt sich einfach entspannter arbeiten.
Wie es mit der Überprüfung abläuft weiss ich nicht. Kann aber mal nachfragen wenn Bedarf ist.

Hier ein Link zu unserem Fahrzeug:
Leiter 2 Wels

http://www.feuerwehr-wels.or.at/

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Autormich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP792237
Datum22.07.2014 08:112844 x gelesen
Hallo,

die Brandweer Dordrecht in den NL hat vor 20 Jahren an ihrer Magirus-DLK eine Atemluftversorgung über Schlauchhaspel mit Korb- und Bebediensitzentnahmeanschluß verbaut und von Magirus abnehmen lassen.



http://www.feuerwehr.de/markt/b/25547_1351627737.jpg

VG

michael

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AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792343
Datum23.07.2014 20:332279 x gelesen
Hallo,

soweit ich das von der Ferne übersehen kann (Nennweite, Druck) müsste die Leitung ursprünglich maximal nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt worden sein (steht irgendwo in Art. 3 Druckgeräte-RL). Wenn ja, dann deswegen bzw. weil für Druckluft ist es keine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV (vgl. § 1). Damit muss keine Prüfung durch eine ZÜS erfolgen (im Gegensatz zu den Flaschen!). Also treffen wir uns mal wieder bei der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers (ist ja schließlich ein Arbeitsmittel :-)), der dann den Prüfumfang festlegen darf. Gut, wenn der Hersteller der Leitung (= Hersteller des Hubrettungsfahrzeugs?!) dazu etwas in seiner Anleitung schreibt. Ansonsten und im Zweifel mit dem/r freundlichen Mann/Frau von der ZÜS sprechen, die sowieso die Flaschen prüfen muss.

Grüße,

Christian

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen792349
Datum23.07.2014 21:592057 x gelesen
Geschrieben von Hans Christian S.Damit muss keine Prüfung durch eine ZÜS erfolgen (im Gegensatz zu den Flaschen!).

Hmhm, Füllschläuche vom Kompressor zur Flasche müssen auch reglmäßig geprüft werden...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792350
Datum23.07.2014 22:202048 x gelesen
Vermutlich gehören sie dann zu der Füllanlage (Kompressor, Puffer, ...), die ist prüfpflichtig.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW792355
Datum24.07.2014 01:531994 x gelesen
Wird das System zur Atemluftversorgung nicht zur PSA bzw. zum Teil der PSA?

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AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW792372
Datum24.07.2014 14:281641 x gelesen
Hallo,

jetzt aus Sicht der PSA-RL: Im Leitfaden zur PSA-RL wird genau das Beispiel Leitung zur Atemluftversorgung angesprochen. Allerdings unter Art. 1(3) genannt als Verbindungssystem mit dem die PSA an eine äußere Vorrichtung angeschlossen wird und das --- mit der PSA --- in Verkehr gebracht wird. Oder anders herum: Der Schlauch eines Schlauchgerätes ist PSA (und wird normalerweise auch zusammen angeboten). Die Leitung vom Kompressor, Flaschenbündel, etc. an die der Schlauch ggf. angeschlossen wird ist dann keine PSA und wird normalerweise vom Kompressorhersteller, etc. in Verkehr gebracht.
Bei dem angesprochenen Hubrettungsfahrzeug ist die Leitung ja fest am Fahrzeug verlegt, also entweder schon Teil der Maschine Hubrettungsfahrzeug oder nachträglich angebaut, aber auf keinen Fall Teil der PSA.

Grüße,

Christian

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