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Thema | Atemluftversorgung Korb Hubrettungsfahrzeuge | 11 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 791526 | |||
Datum | 10.07.2014 17:07 | 5982 x gelesen | |||
Hallo zusammen, es geht sich um die fest verlegte Atemluftversorgung bei Hubrettungsfahrzeugen. Also Flaschenpaket "unten" am Fahrzeug, Anschluss im Korb. Soweit klar? Okay, nun meine Frage. Wie, nach welchen Grundlagen / Auflagen wird diese stationäre Leitung einschließlich der "Entnahmeeinrichtung" am Korb geprüft? Falls jemand die Antwort nicht weiß, mir aber trotzdem sagen kann, welche Feuerwehr ein Fahrzeug mit einer solchen Atemluftversorgung hat, dann bin ich schon mal einen Schritt weiter. Danke und ... Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 791536 | |||
Datum | 10.07.2014 18:31 | 3902 x gelesen | |||
Hallo Hubert, FF Forst Gruß Andi | |||||
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Autor | Gerr8it 8S., Dülmen / NRW | 791540 | |||
Datum | 10.07.2014 18:56 | 3687 x gelesen | |||
Moin, Was meinst Du genau? -allgemeine Kurzprüfung? -Prüfung nach Gebrauch? -Wartungsfristen? - prakt. Durchführung der Prüfung? -oder sogar etwas anderes? Das Ding ist ein Schlauchgerät der Fa. Dräger es gibt bzw. gab eine Bedienungsanleitung im Lieferumfang. In der Projektunterlagen zu diesem KFZ gibt es eine Referenzliste für die Anlage drunter waren auch ein paar in D,NL, SK. Gruß aus Dülmen Gerrit _________________________________________________ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791541 | |||
Datum | 10.07.2014 19:05 | 3756 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert K.Falls jemand die Antwort nicht weiß, mir aber trotzdem sagen kann, welche Feuerwehr ein Fahrzeug mit einer solchen Atemluftversorgung hat, dann bin ich schon mal einen Schritt weiter.Hier findest du ein paar Wehren. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Geor8g S8., Wels / OÖ | 792221 | |||
Datum | 21.07.2014 21:28 | 3068 x gelesen | |||
Wir haben einen Bronto Skylift mit 42 m Arbeitshöhe der hat auch eine Atemluftversorgung für 3 Personen im Korb. Hatte es selbst mal bei einem Grossbrand verwendet. War toll wenn man 1 Stunde im Korb steht und man trotzdem keinen PA am Rücken hat. Lässt sich einfach entspannter arbeiten. Wie es mit der Überprüfung abläuft weiss ich nicht. Kann aber mal nachfragen wenn Bedarf ist. Hier ein Link zu unserem Fahrzeug: Leiter 2 Wels http://www.feuerwehr-wels.or.at/ | |||||
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Autor | mich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP | 792237 | |||
Datum | 22.07.2014 08:11 | 2844 x gelesen | |||
Hallo, die Brandweer Dordrecht in den NL hat vor 20 Jahren an ihrer Magirus-DLK eine Atemluftversorgung über Schlauchhaspel mit Korb- und Bebediensitzentnahmeanschluß verbaut und von Magirus abnehmen lassen. http://www.feuerwehr.de/markt/b/25547_1351627737.jpg VG michael | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 792343 | |||
Datum | 23.07.2014 20:33 | 2279 x gelesen | |||
Hallo, soweit ich das von der Ferne übersehen kann (Nennweite, Druck) müsste die Leitung ursprünglich maximal nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt worden sein (steht irgendwo in Art. 3 Druckgeräte-RL). Wenn ja, dann deswegen bzw. weil für Druckluft ist es keine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV (vgl. § 1). Damit muss keine Prüfung durch eine ZÜS erfolgen (im Gegensatz zu den Flaschen!). Also treffen wir uns mal wieder bei der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers (ist ja schließlich ein Arbeitsmittel :-)), der dann den Prüfumfang festlegen darf. Gut, wenn der Hersteller der Leitung (= Hersteller des Hubrettungsfahrzeugs?!) dazu etwas in seiner Anleitung schreibt. Ansonsten und im Zweifel mit dem/r freundlichen Mann/Frau von der ZÜS sprechen, die sowieso die Flaschen prüfen muss. Grüße, Christian | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 792349 | |||
Datum | 23.07.2014 21:59 | 2057 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Christian S.Damit muss keine Prüfung durch eine ZÜS erfolgen (im Gegensatz zu den Flaschen!). Hmhm, Füllschläuche vom Kompressor zur Flasche müssen auch reglmäßig geprüft werden... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 792350 | |||
Datum | 23.07.2014 22:20 | 2048 x gelesen | |||
Vermutlich gehören sie dann zu der Füllanlage (Kompressor, Puffer, ...), die ist prüfpflichtig. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 792355 | |||
Datum | 24.07.2014 01:53 | 1994 x gelesen | |||
Wird das System zur Atemluftversorgung nicht zur PSA bzw. zum Teil der PSA? | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 792372 | |||
Datum | 24.07.2014 14:28 | 1641 x gelesen | |||
Hallo, jetzt aus Sicht der PSA-RL: Im Leitfaden zur PSA-RL wird genau das Beispiel Leitung zur Atemluftversorgung angesprochen. Allerdings unter Art. 1(3) genannt als Verbindungssystem mit dem die PSA an eine äußere Vorrichtung angeschlossen wird und das --- mit der PSA --- in Verkehr gebracht wird. Oder anders herum: Der Schlauch eines Schlauchgerätes ist PSA (und wird normalerweise auch zusammen angeboten). Die Leitung vom Kompressor, Flaschenbündel, etc. an die der Schlauch ggf. angeschlossen wird ist dann keine PSA und wird normalerweise vom Kompressorhersteller, etc. in Verkehr gebracht. Bei dem angesprochenen Hubrettungsfahrzeug ist die Leitung ja fest am Fahrzeug verlegt, also entweder schon Teil der Maschine Hubrettungsfahrzeug oder nachträglich angebaut, aber auf keinen Fall Teil der PSA. Grüße, Christian | |||||
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