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Thema | Erfahrungen mit Anhängerbremsen | 23 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 792576 | |||
Datum | 27.07.2014 00:34 | 5418 x gelesen | |||
Hallo, Ich würde gerne in dieser Runde frgen, wie Ihr das mit den PKW Anhängern haltet. Als Alternativen stehen ja - Immer gebremst - Gebremst ab xx kg - nach Möglichkeit nie gebremst zur Verfügung. Meine persönlichen Erfahrungen sind halt, das diese verd.... Bremse gefühlt ständig kaputt ist und doch regelmäßig Repariert werden muss. Bei unserem neuen Anhänger würde ich am liebsten ganz drauf verzichten, zumal wir wegen der Führerscheine auch die 450kg halten müssen. Trotzdem bin ich auf die Erfahrungen dieser Runde gespannt. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 792578 | |||
Datum | 27.07.2014 01:35 | 4090 x gelesen | |||
Potentiell machen Anhängerbremsen immer Probleme, stimmt. Wenn ich jetzt mal spekuliere, dass es um Rettungsboot-Anhänger geht: Da ist auch so noch genug dran, was eigentlich ständig kaputt ist. Wenn man dann auch die (noch relativ neue) Zulassungsfreiheit ausnutzt und nicht mehr alle zwei Jahre zur HU fährt, dann ist es schon nicht schlecht wenn zumindestens die sicherheitsrelevanten Dinge leicht selbst zu überprüfen sind... Bei den üblichen Zugfahrzeugen auf Kleinbus-Basis dürfte bei dem genannten Gewicht die Bremse auch nicht unbedingt notwendig sein. Wichtig ist dann natürlich, dass beim Zugfahrzeug immer genug Gewicht auf der Hinterachse ist! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 792584 | |||
Datum | 27.07.2014 08:59 | 4008 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Bei unserem neuen Anhänger würde ich am liebsten ganz drauf verzichten, zumal wir wegen der Führerscheine auch die 450kg halten müssen. Anhängerführerschein (Fahrerlaubnis E) ist grundsätzlich ab 750 kg zGG erforderlich. In der Klasse bis 750 kg halte ich gerade für selten/wenig genutzte Anhänger die Variante ohne Bremse für sinnvoller weil was nicht verbaut wurde kann auch keine Probleme im Betrieb und bei der HU bereiten. Ab 800kg zGG kommt i.d.R. die Auflaufbremse zum Einsatz. Dort kann natürlich ein Fehler dann auch durch Standschäden auftreten. Im Hinblick auf eine 100 km/h Zulassung ist der gebremste PKW-Anhänger leicht im Vorteil weil er bis zu 0,6 des zGG des Zugfahrzeuges schwer sein darf, beim ungebremstem Anhänger nur 0,3. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen | 792593 | |||
Datum | 27.07.2014 11:12 | 3720 x gelesen | |||
Wir haben einen ungebremsten Anhänger (zGG 750 kg) mit Plane und Spriegel als einfachen Transportanhänger (z.B. für Ölbindemittel oder Schläuche). Da dieser Anhänger auch über ein Stützrad verfügt, hat er die Eigenschaft, im abgekoppelten Zustand wegzurollen. Und zwar auch auf ebenem Untergrund da die Windlast aufgrund der Plane recht hoch ist. Wir müssen den Anhänger an der Einsatzstelle oftmals abhängen, da sich sonst die Laderaumtüren des MTW nicht öffnen lassen. Desweiteren haben wir einen gebremsten TSA mit 850 kg zGG. Dieser hat das Problem, dass sich die Feststellbremse während der Fahrt selbst etwas anzieht. Beim Überfahren von Bodenwellen, springt die Handbremse einen Zahn nach oben. Beim Be- und Entladen ohne angekoppeltes Zugfahrzeug ist ein gebremster Anhänger klar im Vorteil. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 792606 | |||
Datum | 27.07.2014 14:28 | 3548 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian P.Wir haben einen ungebremsten Anhänger (zGG 750 kg) mit Plane und Spriegel als einfachen Transportanhänger (z.B. für Ölbindemittel oder Schläuche). Da dieser Anhänger auch über ein Stützrad verfügt, hat er die Eigenschaft, im abgekoppelten Zustand wegzurollen. Und zwar auch auf ebenem Untergrund da die Windlast aufgrund der Plane recht hoch ist. Lasst mich raten - selbst nachgerüstet? Der TÜV sieht das gar nicht gerne, und wenn du dann noch nicht mal Unterlegkeile für den Anhänger hast, kannste gleich wieder fahren. Unterlegkeile sind beim ungebremsten Anhänger eigentlich nicht vorgeschrieben. aber das Stützrad ist auch nicht vorgesehen. Also Stützrad ab und nur als Rangierhilfe drangebaut oder halt den Anhänger mittels Unterlegkeilen sichern. Wir haben übrigens auch ein Stützrad am ungebremsten Anhänger und sichern den zusätzlich noch, indem wir die hinteren Stützen herunterlassen und dann die Stützradkurbel noch ein wenig drehen. So steht er mehr auf den Stützen und rollt nicht weg. Heinrich | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 792612 | |||
Datum | 27.07.2014 15:08 | 3487 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Also Stützrad ab und nur als Rangierhilfe drangebaut oder halt den Anhänger mittels Unterlegkeilen sichern. Wir haben übrigens auch ein Stützrad am ungebremsten Anhänger und sichern den zusätzlich noch, indem wir die hinteren Stützen herunterlassen und dann die Stützradkurbel noch ein wenig drehen. So steht er mehr auf den Stützen und rollt nicht weg. Bei uns: 750 kg, ungebremst, Stützrad, 2 Stützen und 4 Keile... und die werden auch regelmäßig genutzt ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen | 792615 | |||
Datum | 27.07.2014 15:42 | 3435 x gelesen | |||
Das Stützrad war bereits am Anhänger dran. Er ist auch erst wenige Jahre alt. Stützen wären auf jeden Fall hilfreich. Das stimmt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 792617 | |||
Datum | 27.07.2014 16:23 | 3449 x gelesen | |||
Hallo, 750kg, natürlich ungebremst. Dafür haben wir ein gebremstes Stützrad. Das hilft natürlich nicht bi 700kg am Hang, aber den leichten oder leeren Hänger auf der Ebene hält es. Und natürlich sind noch 4 Keile aufm Hänger. Gruß Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 792619 | |||
Datum | 27.07.2014 16:37 | 3385 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Also Stützrad ab und nur als Rangierhilfe drangebaut oder halt den Anhänger mittels Unterlegkeilen sichern. Hm.... Kein Stützrad = keine Keile ? Halte ich für sehr optimistisch und einen 1Achser ohne Stützrad für ziemlich Anwender unfreundlich. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 792620 | |||
Datum | 27.07.2014 16:47 | 3438 x gelesen | |||
Die Anhängerregelung wurde am 19.1.2013 geändert. die pauschale Aussage nur 750kg stimmt so nicht mehr. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Gruß Daniel Ziegler | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 792621 | |||
Datum | 27.07.2014 16:59 | 3359 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Meine persönlichen Erfahrungen sind halt, das diese verd.... Bremse gefühlt ständig kaputt ist und doch regelmäßig Repariert werden muss. Es gibt durchaus auch Auflaufbremsen mit hydraulischer Betätigung ... weiß nicht mehr, BPW meines Erinnerns. Aber das macht es natürlich teurer, und nichts ist so wartungsarm wie Dinge, die man nicht anbaut. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 792622 | |||
Datum | 27.07.2014 17:26 | 3349 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt Wobei die Leermasse des Zugfahrzeuges > zGG Anhänger sein muss und Zuggewicht unter 3.500kg. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 792626 | |||
Datum | 27.07.2014 17:55 | 3279 x gelesen | |||
Das wurde auch geändert. Bis zum 19.01.13: Fahrzeuge der Klasse B entweder Hänger bis 750kg oder Gesamtzuggewicht 3,5t, wobei Leermasse des Zugfahrzeuges > zGG Anhänger. Jetzt: Fahrzeuge der Klasse B entweder Hänger bis 750kg oder Gesamtzuggewicht 3,5t. die Einschränkung entfällt. Insofern sind die 750kg, immer noch interessant. Für einige vielleicht sogar die B96, wenn ein Hänger zwischen 750kg und 1500kg gezogen werden soll, und das Zugfahrzeug passt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 792628 | |||
Datum | 27.07.2014 18:01 | 3227 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Z. Die Anhängerregelung wurde am 19.1.2013 geändert. Richtig. Geschrieben von Daniel Z. die pauschale Aussage nur 750kg stimmt so nicht mehr. Falsch. Die stimmte auch vorher schon nicht. Bei Klasse B durfte auch vorher schon ein Anhänger mit mehr als 750kg zul. GG mitgeführt werden, wobei das zul. GG des Anhängers nicht größer sein durfte als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das zul. Gesamtgewicht des Zuges nicht über 3,5t liegen durfte. Der erste Teil dieser Regelung ist nun entfallen, das zul. Gesamtgewicht des Zuges darf bei Klasse B und Anhänger über 750kg nicht über 3,5t liegen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 792630 | |||
Datum | 27.07.2014 18:09 | 3218 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald S. Ich würde gerne in dieser Runde frgen, wie Ihr das mit den PKW Anhängern haltet. Als Alternativen stehen ja Diese Alternativen sind allerdings stark eingeschränkt. Denn bis 750kg findest du nur wenige gebremste Anhänger, darüber keine ungebremsten mehr. Geschrieben von Harald S. Meine persönlichen Erfahrungen sind halt, das diese verd.... Bremse gefühlt ständig kaputt ist und doch regelmäßig Repariert werden muss. Ich habe privat einen 2t-Tandemanhänger. Der ist jetzt 15 Jahre alt und wird schon recht häufig genutzt. Trotz 4 gebremster Räder habe ich ausser einem Satz Bremszügen bisher noch nichts wechseln müssen. An einem weiteren 2t-Tandem-Pferdetransporter, noch nicht ganz so alt und etwas weniger benutzt, war bisher noch kein Schaden an der Bremse. Am unproblematischsten ist ein 6t-2-Achs-Kipper mit 80km/h-Zulassung mit Druckluftbremse, da hatte ich bisher überhaupt keine Probleme, trotz Baujahr 1984. Dass Anhängerbremsen besonders anfällig wären, kann ich aus meiner Erfahrung heraus nicht bestätigen. Zumindest wenn man ein paar einfache Regeln beachtet und die Anhänger nicht mit voll angezogener Bremse abstellt. Von hydraulischen Bremsen am Anhänger würde ich abraten. Noch ein System, an dem regelmäßig (alle 2 Jahre) die Bremsflüssigkeit gewechselt werden muss. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 792632 | |||
Datum | 27.07.2014 18:13 | 3214 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael R. Wobei die Leermasse des Zugfahrzeuges > zGG Anhänger sein muss Eben gerade nicht mehr. Dieser Teil der Regelung ist entfallen. Auch die ähnlichlautende Regelung beim C1E. Da sind jetzt auch Züge bis 12t bei Zugfahrzeug bis 7,5t ohne weitere Beschränkung drin. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 792633 | |||
Datum | 27.07.2014 18:22 | 3321 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael K.Jetzt: Fahrzeuge der Klasse B entweder Hänger bis 750kg oder Gesamtzuggewicht 3,5t. die Einschränkung entfällt. OK, wieder was dazu gelernt :-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 792650 | |||
Datum | 27.07.2014 22:42 | 3092 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Hm.... Ist aber so. wenn die Deichsel im abgekuppelten Zustand auf der Fahrbahn aufliegt, brauchst du keine Keile. Das die von Hand besch.... zu rangieren sind, da gebe ich dir Recht. Es gibt aber noch für die, die keine Keile kaufen wollen, das Stützrad zum Wegklappen als Luxusvariante. Ist auch nur unwesentlich teurer als zwei Plastikkeile. Heinrich | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 792652 | |||
Datum | 27.07.2014 22:58 | 3071 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Es gibt aber noch für die, die keine Keile kaufen wollen, Keil-Pflicht ab 750 kg zGG. Wenn man den Anhänger ab kuppeln und dann ggfs. noch be-/entladen will führt IMO am Stützrad und Stützen am Heck kein Weg vorbei. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 792653 | |||
Datum | 28.07.2014 00:43 | 2988 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.wenn die Deichsel im abgekuppelten Zustand auf der Fahrbahn aufliegt, brauchst du keine Keile. Davon Eine auf dem Boden liegende Deichsel hindert nicht wirklich am wegrollen, je nach Stützlast geht die Hemmwirkung gegen Null. oder anders; Wenn keine Keile oder Bremsanlage vorgeschrieben ist bedeutet das nur das man auch einen "Backstein" benutzen darf um den Anhänger gegen wegrollen zu sichern, und das Sichern gegen Wegrollen ist immer noch Vorgeschrieben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 792654 | |||
Datum | 28.07.2014 06:58 | 2988 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Wir haben übrigens auch ein Stützrad am ungebremsten Anhänger und sichern den zusätzlich noch, indem wir die hinteren Stützen herunterlassen und dann die Stützradkurbel noch ein wenig drehen. So steht er mehr auf den Stützen und rollt nicht weg. Da ich dies auch so praktiziere, wollte ich mal fragen ob dies noch mehr so machen? Gruß Uwe Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. Hedwig Dohm | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 792658 | |||
Datum | 28.07.2014 08:39 | 2882 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Meine persönlichen Erfahrungen sind halt, das diese verd.... Bremse gefühlt ständig kaputt ist und doch regelmäßig Repariert werden muss. Hallo, kann ich für unsere Boots- und Materialanhänger so nicht bestätigen. Der Bootsanhänger (1,6to Singleachse) geht jetzt ins 10. Jahr und war in dieser Zeit zweimal für die Bremsen in der Werkstatt. Diese werden aber auch leider 15-20mal pro Jahr ins Wasser eingetaucht uns sind beim wegstellen nicht komplett getrocknet. Da bleiben Rostschäden in Trommelbremsen nicht aus. Wichtig bei Bootsanhängern: Immer Keile benutzen, niemals im nassen Zustand die Feststellbremse betätigen und beim Abstellen in der Halle darauf achten, dass die Auflaufeinrichtung, die natürlch regelmäßig abgeschmiert wird, entspannt ist. Der Materialanhänger (2to Tandemachse) ist jetzt ca. 7 Jahre und hatte noch keine Reparaturen an der Bremse. Grüße aus Dormagen! DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 792659 | |||
Datum | 28.07.2014 08:41 | 2920 x gelesen | |||
Nur gewerblich, am Hang kommen aber immer Keile oder ein Satz heißer Ohren zum Einsatz Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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