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Thema | Lebensmittelsicherheit - Lebensmittel-Informationsverordnung | 8 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 794560 | |||
Datum | 28.08.2014 16:21 | 4269 x gelesen | |||
Die Lebensmittel-Informationsverordnung - Herausforderung für Vereine und Hilfsorganisationen Ab dem 12.12.2014 löst die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV 1169/2011) nach einer zweijährigen Übergangszeit die vorherige Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV 2000/13/EG ab. Nach dem 13.12.2014 verlangt der Gesetzgeber von allen Anbietern auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (lose Ware) eine verbindliche Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergene (Gluten, Krebstiere, Ei, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefel). Die Umsetzung der EU-Verordnung für Deutschland liegt seit dem 8. Juli mit dem "Entwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend der "Information der Verbraucher über Lebensmittel" vor - wie sein Name ein sperriger Gesetzestext, an dem sich bis zu seiner Verabschiedung nicht mehr viel ändern wird. Die Änderung mit den weitreichendsten Konsequenzen ist, dass auch für lose Waren, also unverpackte Lebensmittel, die Allergenkennzeichnung gilt (Art. 44 Abs. 1 lit. a LMIV). Lebensmittelunternehmer sind auch Vereine, wenn sie Speisen entgeltlich anbieten, z.B. bei Veranstaltungen und Vereinsfesten. Aber auch bei anderen Verpflegungseinsätzen sollte aus Sicherheits- und Haftungsgründen die Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden. Auf die Vereine kommen deshalb neben der Auszeichnungspflicht einige Herausforderungen im Produktmanagement zu: vom Einkauf, über die Planung von Speiseabfolgen und Zusammensetzung bis hin zum Allergiemanagement in der Küche. Vom Küchen- bis zum Servicepersonal wird künftig neben den Kenntnissen zu den gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung auch Grundwissen zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Warenkunde erwartet. Links zu den Verordnungen: LMIV 1169/2011 Nationale LMIV-Verordnung Hilfen zur Kennzeichnung gibt es unter anderem beim Verbraucher-Informations-System Bayern (VIS): Kennzeichnung von Lebensmitteln - VIS Bayern Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 794590 | |||
Datum | 29.08.2014 07:40 | 2323 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo B. Aber auch bei anderen Verpflegungseinsätzen sollte aus Sicherheits- und Haftungsgründen die Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden. und du hast bestimmt auch einen Vorschlag, wie man das durchgängig machen kann, wie man ggf. Alternativen schafft und wer das machen soll, wenn man mal grundsätzlich davon ausgeht, dass alle Positionen in den Verpflegungseinheiten derzeit nicht sinnlos in der Gegend rumstehen und das Ziel ist, die Verpflegung weiterhin zeitnah auszugeben? Das wird dann grundsätzlich drauf rauslaufen, dass man entweder mehr Convenience einsetzen muss oder sich auf wenige, einfache Standardrezepte beschränken muss. Grundsätzlich gluten- und lactosefrei kochen wird man nicht können, geschweige denn in jedem Einsatz eine entsprechend Allergenfreie alternative anbieten. Geschrieben von Udo B. Allergiemanagement Geschrieben von Udo B. Servicepersonal *lol* ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 794637 | |||
Datum | 29.08.2014 12:26 | 2275 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Grundsätzlich gluten- und lactosefrei kochen wird man nicht können Gibt es Statistiken, welcher Anteil der Bevölkerung auf diese oder die anderen genannten Sachen allergisch reagiert? Dann könnte man (unter der Annahme das die Verteilung unter den Einsatzkräften ähnlich ist) zumindest bei weitverbreiteten Allergieauslösern eine Alternative ohne diese finden bzw im Einsatz nur noch diese anbieten. Für Einzelfälle müsste man sich was einfallen lassen. Ähnliche Situation, wenn auch aus anderen Ursachen, gibt es ja auch bei den verschiedenen religiösen Gruppen, die mittlerweile ja auch in den BOs vertreten ist. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 794642 | |||
Datum | 29.08.2014 13:21 | 2147 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Dennis E. Gibt es Statistiken, welcher Anteil der Bevölkerung auf diese oder die anderen genannten Sachen allergisch reagiert? Glutenunverträglichkeit in D 1:500 lt. Wikipedia Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 794644 | |||
Datum | 29.08.2014 13:39 | 2174 x gelesen | |||
Du gibst dir die Antwort selbst. Im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung und im Hinblick auf den Aspekt Lebensmittelsicherheit sind doch eh umfangreiche Planungs- und Vorbereitungsarbeiten (u.a. Rezeptplanung, Beschaffungsplanung, etc.) erforderlich. Du kommst doch heute bei Verpflegungseinsätzen schon nicht mehr um Alternativen herum, meist aus religösen Gründen, teils auch aus Allergiegründen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 794648 | |||
Datum | 29.08.2014 13:57 | 2152 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo B. Du kommst doch heute bei Verpflegungseinsätzen schon nicht mehr um Alternativen herum, meist aus religösen Gründen, teils auch aus Allergiegründen. irgendwann muss ich mich dann aber mal entscheiden - will ich den ovo-lacto-Vegetarier mit Glutenunverträglichkeit noch umfangreich mit einem dreizügigen Menü versorgen oder kann ich versuchen, allgemein Vegetarier, Menschen, die bestimmte Fleischsorten nicht essen können, Menschen mit Lactoseintolleranz und/oder Glutenunverträglichkeit mit möglichst wenigen (vielleicht einem) ersatzprodukt, vielleicht ner (im Vorfeld gekochten und eingefrorenen Gemüsebrühe ohne Gewürze, Sellerie und Quellfrüchte) abzuhandeln? Irgendwas bleibt dann da aber, zumindest im Einsatz, auf der Strecke: entweder die Zeit, die ich für die Verpflegung nur maximal habe, Geschmack und Kalorienbedarf, oder doch irgend eine Personengruppe. Klar, jetzt kann ich sagen, die Kennzeichnerei hilft mir doch: Alle sehen, was es ist, und müssen es dann ja nicht essen. Das Ziel im Verpflegungseinsatz ist aber, dass alle was essen. Also kann ich mich nicht auf die Kennzeichnung beschränken und muss direkt den nächsten Schritt gehen. Bisher, so blöd das klingt, konnte man die Verantwortung bzw. das ganze Thema recht geschickt durch "vegetarische Alternativangebote" umschiffen bzw. an den Verpflegungsteilnehmer abdrücken. Wenn es aber immer mehr Dinge, um die ich mich dann tatsächlich kümmern muss, weil ich die Kennzeichnung ja gemacht habe und daher von all den potentiellen Problemen wusste, gibt, dann verliere ich das Ziel aus den Augen. Die Lösung ist dann tatsächlich vielleicht portionsweise Vorhaltung oder genaue vorhergehende Bedarfsermittlung. Ersteres geht sicher, machen wir im weitesten Sinne über das EAR-System, zweiteres im Akuteinsatz eher nicht... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 794649 | |||
Datum | 29.08.2014 14:04 | 2101 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Dennis E. Dann könnte man (unter der Annahme das die Verteilung unter den Einsatzkräften ähnlich ist) zumindest bei weitverbreiteten Allergieauslösern eine Alternative ohne diese finden bzw im Einsatz nur noch diese anbieten. naja, es wurden ja schon viele Dinge aufgezählt. Ne glutenfreie Suppe wird schon schwierig, wenn da ne Einlage rein soll. Auch in glutenfreien Brühen sind oft spuren von Eiern, Milch, Senf, Sellerie - also wieder zu kennzeichnen. Faktisch werde ich auch wenn ich zwei Gerichte als alternative anbieten kann immer in beiden irgendwas kennzeichnungspflichtiges drin haben... ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 794650 | |||
Datum | 29.08.2014 14:09 | 2313 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Du kommst doch heute bei Verpflegungseinsätzen schon nicht mehr um Alternativen herum, meist aus religösen Gründen, teils auch aus Allergiegründen.Eine Alternative, die recht unpopulär sein dürfte, aber am ehesten zu halten, wäre: Wer aus Grund XY die Einsatzverpflegung nicht nutzen kann/will, wird später verpflegt, oder gar nicht, und aus dem Einsatz frühzeitig wieder entbunden. Politisch uncorrekt hätte der eben Pech gehabt. Denn wenn ich an Verpflegungseinheiten wie die von Matthias denke, haben die ja nicht immer die selben Mäuler zu stopfen, sondern viele potentielle Individualinteressen in einem größeren Umkreis. Da kann man sich ein wenig drauf vorbereiten, wenn man sich z.B. nicht auf die größte (?) Gruppe der Allesfresser ;-) vorbereitet, sondern meinetwegen noch die 2-3 häufigsten Allergien und eine größere in der Region vertretene Religion berücksichtigt. Und dann steht man vor den hungrigen Löschknechten beim Großbrand, und Feuerwehrmann Otto tritt mit der viert- oder zehnthäufigsten Allergie vor die Suppenkelle. Oder im Riesenstau auf der zugeschneiten BAB steht ein Reisebus mit irgendeiner kleinen Glaubensgemeinschaft oder der Selbsthilfegruppe "Ich ess nur XY" auf Jahresausflug. Heißt, auf alle Eventualitäten kann man sich da nicht vorbereiten, selbst wenn diese (vermutlich) gar nicht so zahlreich sein dürften (zumindest religiös, Allergien dürften das größere "Problem" sein). Irgendwo kann immer jemand durch das Raster fallen. Und dann muss man schon abwägen: Den Aufwand seitens der Verpflegungseinheiten, ihre Vorräte umfangreicher zu planen und angepasst einzusetzen, gegen das Interesse von einer (vermutlich sehr kleinen) Anzahl Kunden, die dann eben mal Pech gehabt haben. Und die Verpflegungseinheiten haben immerhin noch ein großes Potential durch Vorplanung. Wenn 2 Züge FF aufpassen, das eine brennende Scheune nicht geklaut wird, wird irgendwann auch mal einer zum örtlichen Metzger und/oder Bäcker wandern, und auch da kann dann der ein oder andere Kamerad dabei sein, der nicht nur geschmacklich unzufrieden ist, sondern durch Allergie oder Religion außen vor bleibt. Da sind wir natürlich vom Thema Kennzeichnungspflicht etwas weg, das Problem "Pech gehabt" bleibt aber das gleiche. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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