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ThemaInnerhalb fünf Tage drei Brände im selben Haus :-()15 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg794705
Datum30.08.2014 20:017209 x gelesen
hallo,

interessante Entwicklung in Heidenheim an der Brenz:

Dienstag:

1. Brand: p.gifFünf Verletzte bei Brand

Freitag + Samstag:

2. + 3. Brand: p.gifInnerhalb fünf Tage drei Brände im selben Haus :-()

In dem Haus würde ich jetzt nicht mehr ruhig schlafen können.

Die Feuerwehr dürfte sich da auch schon recht gut auskennen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen794706
Datum30.08.2014 20:16   4442 x gelesen
Und was ragt jetzt bei dem Einsatz heraus, dass es im Feuerwehr Forum diskutiert werden könnte?

Gruß Michael

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg794708
Datum30.08.2014 20:214295 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael T.Und was ragt jetzt bei dem Einsatz heraus, dass es im Feuerwehr Forum diskutiert werden könnte?
diese Frage kannst du dir selbst beantworten ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg794984
Datum07.09.2014 12:583011 x gelesen
Inzwischen hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen, dem der Staatsanwalt schwere Brandstiftung und (in solchen Fällen nicht unüblich) Mordversuch vorwirft.

Die Einsätze an sich waren, schaut man sich den Feuerwehralltag in Deutschland an, nicht ungewöhnlich (wenn man davon absieht, dass die Kombination Mehrfamilienhaus mit Kellerbrand und verrauchtem Treppenhaus immer unschön ist), die Dreistigkeit des Täters schon.

Zumal der letzte Brand gelegt wurde, als das Haus bereits unter Bewachung stand.
Das erhärtete dann auch den Verdacht, dass es sich beim Täter um einen Bewohner des Hauses handelt.

http://www.swp.de/heidenheim/lokales/polizeibericht/Brandstiftung-auf-den-Reutenen-Polizei-nimmt-29-Jaehrigen-fest;art1180840,2779431

Was an dieser Stelle vielleicht noch erwähnenswert ist: In sozialen Medien entwickelte sich wieder eine recht heftige Eigendynamik - bis hin zur Stimmungsmache gegen die psychiatrische Abteilung des (in der Nähe gelegenen) heidenheimer Klinikums.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795005
Datum08.09.2014 09:092607 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marc M.Die Einsätze an sich waren, schaut man sich den Feuerwehralltag in Deutschland an, nicht ungewöhnlich (wenn man davon absieht, dass die Kombination Mehrfamilienhaus mit Kellerbrand und verrauchtem Treppenhaus immer unschön ist), die Dreistigkeit des Täters schon

...Der von der Staatsanwaltschaft Ellwangen erwirkte Haftbefehl geht von schwerer Brandstiftung und versuchtem Mord aus. Dies erklärt sich aus der gängigen Auffassung der Anklagebehörden: Auch wer nur Feuer legt, um anderen Angst einzujagen oder ihnen einen Denkzettel zu verpassen, muss damit rechnen, dass jemand zu Schaden kommt oder stirbt. Im vorliegenden Fall geht man offenbar von einer heimtückischen nächtlichen Begehungsweise aus, mit der der Beschuldigte letztlich auch den Tod von Bewohnern in Kauf genommen hat....
Quelle: Heidenheimer Zeitung

juristisch ist es relativ "egal" ob man bei einem Mordversuch auf jemanden schiesst (und nicht trifft) oder ob man in einem Wohnhaus in dem sich zur Brandstiftung Personen aufhalten Feuer legt.

Momentan wird am Landgericht Stuttgart ( Schwurkammer ) ein ähnlicher Fall verhandelt. Bei einer Brandstiftung hat sich der Brandstifter verletzt. Zwei Bewohner die sich zu dem Zeitpunkt in der Dachgeschosswohnung aufgehalten haben wurden z.T. schwer verletzt.

Da geht es u.A. jetzt um die Frage ob der Brandstifter es hätte wissen können bzw. müssen ob sich zu diesem Zeitpunkt noch jemand in der Dachgeschosswohnung aufhält. Das bestimmt dann ob es sich um versuchtem Totschlag oder versuchtem Mord geht. Dürfte dann schon ein Unterschied bei der Höhe der Freiheitstrafe ausmachen.

Mal sehen ob es heute in dieser Sache ein Urteil gibt ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorLars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg795023
Datum08.09.2014 12:532247 x gelesen
Hallo Jürgen,

wenn du etwas über das Urteil erfährst, postest du es hier oder im Zweifel gerne auch per PN.

Danke

Viele Grüße

Lars
_______________________________________________

Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü795038
Datum08.09.2014 16:012215 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Da geht es u.A. jetzt um die Frage ob der Brandstifter es hätte wissen können bzw. müssen ob sich zu diesem Zeitpunkt noch jemand in der Dachgeschosswohnung aufhält. Das bestimmt dann ob es sich um versuchtem Totschlag oder versuchtem Mord geht. Dürfte dann schon ein Unterschied bei der Höhe der Freiheitstrafe ausmachen.

Da kann man nur hoffen das der Täter nicht in der Feuerwehr ist. Bei einem Fall hier in Stuttgart war der T. ehemaliger GF der örtlichen FF-Abteilung als er morgens um 5 seine Wohnung mittels Brandbeschleuniger anfackelte und als "Überraschung" noch ein paar Campinggas-Kartuschen verteilte. Der "Richter", ich kann mir die "" nicht verkneifen, folgte der Argumentation das er als ehemaliger FW-Mann es ja "im Griff gehabt" hätte das seine darüberwohnenden (..und schlafenden..) Verwandten das Feuer auf Grund der Rauchmelder rechtzeitig bemerken würden und sich in Sicherheit bringen.....

Gruß Andi

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP795042
Datum08.09.2014 16:342144 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Der "Richter", ich kann mir die "" nicht verkneifen, folgte der Argumentation das er als ehemaliger FW-Mann es ja "im Griff gehabt" hätte das seine darüberwohnenden (..und schlafenden..) Verwandten das Feuer auf Grund der Rauchmelder rechtzeitig bemerken würden und sich in Sicherheit bringen.....

Wie lange muss man studiert haben um auf so eine verquere Argumentation zu kommen? Ich hätte das eher ins Gegenteil gedeutet...

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795043
Datum08.09.2014 16:352039 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael L.Ich hätte das eher ins Gegenteil gedeutet...
nicht nur du

da gilt meiner Ansicht nach: "Sie hätte das wissen müssen ..."

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü795044
Datum08.09.2014 16:372018 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael L.

Wie lange muss man studiert haben um auf so eine verquere Argumentation zu kommen? Ich hätte das eher ins Gegenteil gedeutet...


Siehe hier.....

Gruß Andi

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795045
Datum08.09.2014 16:372087 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas R.Da kann man nur hoffen das der Täter nicht in der Feuerwehr ist.
In dem von mir erwähnten Fall ist der (jetzt eher weniger mutmassliche) Brandstifter nicht bei der Feuerwehr.

Nach seinen eigenen Angaben war er überrascht als ihm bei der Betätigung des Feuerzeugs sein Haus (fast) um die Ohren gefolgen ist ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795049
Datum08.09.2014 17:032042 x gelesen
manchmal muss man den Richtern einfach zugute halten, dass sie Dinge nicht im Blick haben..
Eigenes Erleben:
ich war Schöffe am Landgericht Hannover, als wir eine Brandstiftung verhandelten.
Vorgefallen war folgendes:
ein Gärtner hatte einen Laden vor einem Einkaufszentrum - dieser frei stehender Blockhausstil - angezündet und der Verteidiger versuchte die Geschichte herunter zu spielen, dass da ja (außerhalb der Geschäftszeit) keoner hätte gefährdet werden können.

Hier kam ich in das Spiel, als ich der Kammer sagte, dass solche "Blockhausstile" IMMER Gasflaschen zur Heizung hätten, diese bei Explosion sehr wohl alle in der Nähe stehenden Personen schwer verletzten oder gar töten können.

War das richtige "Aha-Erlebnis" für die Kammermitglieder und hat dem Deliquenten gleich Einiges an "Mehr" eingebracht..

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg795052
Datum08.09.2014 17:142072 x gelesen
hallo,

in dem momentan am Landgericht Stuttgart verhandelten Fall wo es auch um Brandstiftung (ca. 25 - 30 Liter Benzin in einem Wohnhaus mit drei Wohnungen) geht ist einer der Schöffe Kommandant einer Freiweilligen Feuerwehr aus dem Großraum Stuttgart.

Dazu kommt das bei der Beweisaufnahme drei Zeugen von der Feuerwehr gehört wurden. Jeweils ein Zeuge von zwei Trupps die im Innenangriff waren und dann noch der Kommandant der auch Einstzleiter war.

Ein Dipl.-Chemiker vom Landeskriminalamt hat als Brand-Sachverständiger auch noch ausgesagt.

Zusammen mit einem Geständnis des Angeklagten wurde der Ablauf der Brandstiftung und des Feuerwehreinsatzes dem Gericht recht gut geschildert.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen795060
Datum08.09.2014 21:001967 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Wie lange muss man studiert haben um auf so eine verquere Argumentation zu kommen? Ich hätte das eher ins Gegenteil gedeutet...

Wenn ich mir überlege, wie oft hier im Forum zu lesen ist, dass eine Übung im Abbruchhaus bei Verwendung von Brandbeschleunigern durch Feuerwehroberhäuptlinge irgendwie aus dem Ruder gelaufen ist, dann frage ich mich wirklich woher das Wissen stammt, dass dieser spezielle Feuerwehroberhäuptling es "besser" könnte, als die übrigen seiner Art.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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