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ThemaKonturmarkierung nach ECE 104 in rot18 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • StVZO § 70 Ausnahmen
  •  
    AutorChri8sto8ph 8H., Marienmünster / NRW795378
    Datum14.09.2014 10:226666 x gelesen
    Hallo, hat jemand Bilder von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Heckkonturmarkierung nach ECE 104 in rot? Nach ECE 104 ist ja nur gelb und rot am Heck und gelb und weiß an der Seite erlaubt....

    Gruß Christoph Hecker

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg795433
    Datum15.09.2014 13:134277 x gelesen
    Ich verstehe nach einer entsprechenden Recherche dein Problem ... :)
    Gefühlte 90% der auf den einschlägigen Seiten im Netz nutzen am Heck gelb, gefühlte 9% nutzen die DIN-Markierung und der Rest (hoffentlich mit entsprechender Ausnahmegenehmigung) weiss ... in Rot habe ich nichts gefunden.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW795436
    Datum15.09.2014 14:023980 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.und der Rest (hoffentlich mit entsprechender Ausnahmegenehmigung) weiss .

    Was ist eigentlich, wenn das am Heck weiss konturierte Fhzg beim TÜV ohne Bemerkung seine Plakette erteilt....gilt das schon als Genehmigung?

    Gruß

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorBene8dik8t H8., Schwebenried / Bayern795447
    Datum15.09.2014 15:563716 x gelesen
    Hensel Fahrzeugbau liefert am 30.9.2014 einen GW-L Bundesland Hessen aus mit roter Heck Kontur....

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    AutorMart8in 8S., Altrip / Rheinland-Pfalz795453
    Datum15.09.2014 16:383551 x gelesen
    Unsere Fahrzeuge tragen alle eine rote Konturmarkierung am Heck:

    Bilder bei Nacht (Falls du bessere brauchst gib mir bescheid dann mach ich welche bei Nacht... Die hier habe ich auf die schnelle gefunden...):

    TLF 16/25 (rechts im Bild)

    Nochmal TLF 16/25

    Und nochmal TLF16/25

    Und nochmal TLF 16/25



    Hier am MZF 3 ist aber nur leicht zu sehen da Tageslicht ohne Blitz...

    Weitere Bilder jedoch alle bei Tag findest du hier:

    Feuerwehr-Altrip.de

    Hoffe es hilft.
    Gruß

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg795480
    Datum15.09.2014 20:213456 x gelesen
    Nein.
    Eine fehlende Beanstandung bei einer HU o.ä. ist keine Legalisierung.
    Gibt es auch höchstrichterliche Urteile zu.

    Zur Qualität der Kontrollen bei den Prüforganisationen sage ich besser nichts ... *pfeif*

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg795484
    Datum15.09.2014 21:453221 x gelesen
    Hallo,

    wir haben an zwischenzeitlich zwei neuen Fahrzeugen eine leicht abweichende Konturmarkierung. Diese wurde in beiden Fällen entsprechend eingetragen inkl. Sondergenehmigung durch den TÜV. Der TÜV stellte die Genehmigungen ohne jegliche Beanstandung von selbst aus. Grund war für uns der verringerte optische Unterschied zur nicht reflektierenden Beklebung.
    Da es in den Papieren eingetragen wird reicht ein "Übersehen" also nicht aus.

    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorMart8in 8D., Korschenbroich / Nordrhein-Westfahlen795488
    Datum15.09.2014 22:183118 x gelesen
    Nabend zusammen!

    Ich meine es war bis vor ein paar Jahren erlaubt auch das Heck in weiß zu bekleben.

    Gruß Martin

    http://www.thw-neuss.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795490
    Datum15.09.2014 22:253093 x gelesen
    Geschrieben von Michael S. Der TÜV stellte die Genehmigungen ohne jegliche Beanstandung von selbst aus.

    Spannende Sache.

    Der TÜV darf überhaupt keine Ausnahmegenehmigungen erteilen...

    (wäre aber nicht das erste Mal, dass eine Zulassungsstelle die entsprechende Passage eines §21-Gutachtens stumpf abgeschrieben hätte ohne die erforderliche Ausnahme wirklich zu genehmigen)

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg795492
    Datum15.09.2014 22:333075 x gelesen
    Hallo,

    nö, für uns nicht spannend. Es wurde genehmigt und eingetragen. Das Ganze sind mehrere Seiten und die liegen unter anderem auf meiner Festplatte da es direkt an mich ging.
    Ich geh davon aus das es der TÜV sehr wohl darf da es sich um eine lichttechnische Einrichtung handelt. Auf alle Fälle gar er es im Abstand von einem Jahr zweimal gemacht.
    Was mir nicht ganz klar ist ist das "Problem" bei rot? Hat doch jeder zweite LKW drauf oder sind die alle nicht eingetragen...

    Gruß Micha

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795493
    Datum15.09.2014 22:453198 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.Ich geh davon aus das es der TÜV sehr wohl darf da es sich um eine lichttechnische Einrichtung handelt.

    In der entsprechenden Landesrechtlichen Regelung wird den technischen Prüfstellen nach meinem Verständnis überhaupt keine Zuständigkeit für die Genehmigung irgendwelcher Ausnahmen zugewiesen.

    Ich gehe davon aus, dass den aaS das durchaus bekannt ist und sie deswegen auch keinesfalls unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befassen oder eine Handlung vornehmen welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

    Bleibt also die Variante, dass sie lediglich die Notwendigkeit einer Ausnahme dokumentiert haben und die Zulassungsstelle das ohne weitere Bearbeitung abgetippt hat.

    (ja, es wird bisweilen die Ansicht vertreten, dass die Zulassungsstelle damit de facto die Ausnahme genehmigt hat. Dummerweise ist sie aber ggf. selber auch nicht zuständig dafür...)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg795524
    Datum16.09.2014 12:352720 x gelesen
    Nein.
    Aber es gibt Fahrzeuge, die mit weißer Konturmarkierung am Heck herumfahren. Ob legal, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Übrigens, reflektierende Werbung am Heck ist auch nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig.
    Der entsprechende Feldversuch vor einigen Jahren ist ausgelaufen mit der Feststellung dass dies keine signifikante Verbesserung der Sicherheit zur Folge hat.
    Aber an die Erfordernis der Genehmigung scheint sich auch kaum jemand zu halten, wenn ich mich bei diversen Speditionen und Co. umsehe ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorJan 8P., Gelnhausen / Hessen795529
    Datum16.09.2014 13:482549 x gelesen
    Geschrieben von Dekra hinten sind nur rote oder gelbe Markierung zulässig, bei bis zum 01.11.2013 in Verkehr kommenden Fahrzeugen ist auch weiße Markierung zulässig

    Also bei Fahrzeugen die bis zum 01.11.2013 zugelassen wurden ist weiß legal.

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    AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen795535
    Datum16.09.2014 14:592573 x gelesen
    http://design112.de/ausnahmegenehmigung.html

    Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
    Konrad Adenauer


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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg795541
    Datum16.09.2014 16:302404 x gelesen
    Hallo,

    mir wird jetzt klarer was Du meinst. Danke. Die Frage die sich mir stellt: Die Fw ist der Meinung mit Papieren und Eintragung alles richtig gemacht zu haben und die "Ämter" ja auch. Wer könnte jetzt mit welcher Berechtigung da noch was dagegen haben?

    Was mich auch noch immer beschäftigt sind reguläre nicht BOS-LKW die hinten eine rote Konturmarkierung haben. Wie verhält es sich hier mit den Fahrzeugpapieren? Klebt letztendlich jeder wie er will und macht sich einfach nicht so viele Gedanken wie die BOS? Die Pol. hier bei uns klatscht sich ja zwischenzeitlich hinten auch alles mögliche an gelb drauf....

    Gruß Micha

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg795543
    Datum16.09.2014 16:442375 x gelesen
    Hallo,

    danke, das wird gleich mal abgespeichert!

    Gruß Micha

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795550
    Datum16.09.2014 18:272315 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.Wer könnte jetzt mit welcher Berechtigung da noch was dagegen haben?

    Wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, dann kann nach §5 FZV verfahren werden und es müsste bei der HU durchfallen...

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    AutorChri8sto8ph 8H., Marienmünster / NRW795555
    Datum16.09.2014 19:382304 x gelesen
    in dem Dekra beitrag steht weiterhin: .....Regelung getroffen, die am 1. August 2013 in Kraft getreten ist.
    Gemäß der Neufassung müssen aufgrund des Willens des Verordnungsgebers

    ab sofort alle o.g. Fahrzeuge, die neu in Verkehr kommen, mit Konturmarkierungen ausgerüstet sein

    und

    alle o.g. Fahrzeuge, die seit dem 10. Juli 2011 ohne Konturmarkierungen in Verkehr gekommen sind, sofort mit Konturmarkierungen nachgerüstet werden (umgehende Nachrüstpflicht).......

    da gibts ja auch etliche Fahrzeuge ohne Konturmarkierung....... trotz Zulassung nach diesen Termin(en)

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