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ThemaWer führt bei einer Freiwilligen Feuerwehr Ehrenamt und Hauptamt NRW5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8fen8 L.8, Recklinghausen / NRW795510
Datum16.09.2014 10:307097 x gelesen
Hallo ich hab da mal eine Frage zum Thema Führung. Das Thema erschließt sich mir nicht in Gänze, vielleicht kann mir einer Helfen.

Angenommene Lage:
Eine Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlicher Wache in NRW . Der Wehrführer (Leiter der Feuerwehr) ist eine ehrenamtliche Kraft und als Einsatzleiter von Rat eingesetzt.

Im Einsatzfall ist der Wehrführer also klar der oberste Einsatzleitet auf Grund seiner Funktion und weitere Hierarchien auf Grund von Funktionen und AAO sind im Einsatzfall auch fest gelegt.

Aber wie sieht das außerhalb vom Einsatzgeschehen? Wie fügt sich hier der Leiter der Wache ein, steht der Wehrführer über dem Leiter der Wache? Wer ist disziplinarischer und Fachlicher Vorgesetzter der Hauptwache? Wie ordnen sich Kräfte vom Rettungsdienst der Feuerwehr hier ein?

Zur Zeit ist Wach- und Wehrleiter ein und die selbe Person, das soll sich jetzt ändern und beim derzeitigen Wachleiter herrscht die Meinung vor, dass er Chef der Hauptamtlichen Kräfte nach dem Bürgermeister ist und der Wehrführer parallel dazu nur für die ehrenamtlichen Kräfte steht. Mit außnahme des Einsatzfalles. Der Wehrführer müsste also bei Ressourcen Planung wie GW, AGW, Werkstätten usw. beim Wachleiter anfragen und sich der Struktur der Wache unterordnen und nicht gestalten. Weiter hätte der Wehrführer keinerlei direkten Einfluß auf Personalplanung und alle was sonst am der Hauptwache passiert.

Meiner Meinung nach ist das nicht so nicht Richtig und der Wachleiter und Hauptamtlichen Kräfte sind unter dem Wehrführer anzusiedeln leider erschließt sich mir das nicht endgültig wenn ich im FSHG oder LOV nachlese.

mit kamaradschaftlichen Gruß

Steffen

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.795515
Datum16.09.2014 11:234728 x gelesen
Geschrieben von Steffen L.Meiner Meinung nach ist das nicht so nicht Richtig und der Wachleiter und Hauptamtlichen Kräfte sind unter dem Wehrführer anzusiedeln leider erschließt sich mir das nicht endgültig wenn ich im FSHG oder LOV nachlese.
Frage doch mal bei der AGHF-NRW nach.

Und achja, Du musst Dich bezüglich Deines Vornamens noch kurz entscheiden. Entweder "Björn", wie in der E-Mailadresse oder "Steffen" wie beim Namen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen795606
Datum17.09.2014 12:16   4201 x gelesen
Hallo Steffen

Mit deiner Frage hast Du die Problem einer HW schön auf den Punkt gebracht. Dies sind genau die Punkte, weshalb es oft der Status einer BF angestrebt wird. Bei einer BF ist der Leiter der BF der BF der oberste Dienstherr sowohl im Einsatz als auch disziplinarisch.

Bei einer HW sieht es anders aus. Sie ist Teil der Freiwilligen Feuerwehr und somit dieser auch unterstellt. Nun sagen viele FF-Kameraden, dass ist ja richtig so. Aber sieht man die Sache aus einer anderen Perspektive, dann ergeben sich schnell die Problempunkte.

Der Wachleiter eine HW ist im Allgemeinen im gehobenen Dienst angesiedelt. Oftmals sind es Dipl.-Ings., auch wenn es Aufsteiger sind, so ist es doch ein vergleichbarer Ausbildungsstand. Somit hat die Stadt eine Person eingestellt, die einen sehr hohen Ausbildungsstand hat. Die Verantwortung trägt im Einsatz dann aber der ehrenmatliche Wehrführer. Ich darauf nicht näher eingehen, aber schon hierin steckt ein Konfliktpotential, das es bei keinem anderen Arbeitgeber gibt.

Auch die Personalführung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften unterscheidet sich total.
Ein paar Schlagworte zum hauptamtlichen Bereich:
- Arbeitszeitrecht
- Urlaubsplanung
- Personalentwicklung
- berufliche Qualifizierung
- Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf
eben all die Dinge, die es in jeder anderen Firma von der gleichen Größe auch gibt. Und beim derzeitigen Fachkräftemangel wiegen falsche Personalentscheidungen schwer. Das kann man nicht aus dem Ehrenamt steuern. Feuerwehr ist eben doch nicht gleich Feuerwehr.

Aber da stehen ja interessante Zeiten vor der Tür

Andreas

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW795621
Datum17.09.2014 17:073478 x gelesen
Moin,

mal abgesehen von meiner Meinung zu dem Thema, frage ich mich hier:

Geschrieben von Andreas L.

Auch die Personalführung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften unterscheidet sich total.
Ein paar Schlagworte zum hauptamtlichen Bereich:
- Arbeitszeitrecht
- Urlaubsplanung
- Personalentwicklung
- berufliche Qualifizierung
- Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf


was hat damit ein ehrenamtlicher Leiter der Feuerwehr zu tun? All das sind Punkte im Verantwortungsbereich des jeweiligen Amtsleiter, Fachgruppenleiter oder wie auch immer sich der Titel des Leiters der HAW schimpft.

Wobei ein großer Teil dieser Punkte auch nicht unerheblich im Bereich des Ehrenamts sind. Und aus meiner Sicht in Zukunft immer wichtiger werden.

Die Frage ist Sicherlich, ob diese Konstellation der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Hauptamtlichen Wache in den Größenordnungen wie sie gerade in NRW gängig sind (50 Beamte und mehr) noch ein Konstrukt dessen sind, was man sich bei der "Erfindung" dieser Konstellation gedacht hat. Es sind ja nicht wenige HAW in den letzten 15 Jahren regelrecht explodiert, was die Zahl der Funktionen und somit auch Mitarbeiter angeht.

Meine persönliche Meinung ist, dass du immer und überall auf beiden Seiten gute Führungskräfte finden wirst..... aber leider auch sehr viele, die in Ihren jetzigen Positonen nix zu suchen haben (Diskusion findet hier ja alle gefühlte 14 Tage statt.)

Gruß
Martin

PS:
Geschrieben von Andreas L.Der Wachleiter eine HW ist im Allgemeinen im gehobenen Dienst angesiedelt.

Der Trend geht hier klar zum höheren Dienst.

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern795633
Datum17.09.2014 20:413448 x gelesen
Hallo Steffen,

Geschrieben von Steffen L. und beim derzeitigen Wachleiter herrscht die Meinung vor, dass er Chef der Hauptamtlichen Kräfte nach dem Bürgermeister ist und der Wehrführer parallel dazu nur für die ehrenamtlichen Kräfte steht. Mit außnahme des Einsatzfalles.

Die Feuerwehren die ich in Bayern mit dieser Konstellation kenne, regeln das auch genau so. In der Regel erstellt die Stadt ja auch eine Arbeitsplatzbeschreibung, ein Organigramm oder sowas in der Richtung, in dem der Leiter der Hauptamtlichen Wache fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter der hauptamtlichen Kräfte ist. Somit sagt er auch wer was macht, wie das Ganze organisiert wird, welche Arbeitskleidung getragen wird und wann einer Urlaub hat, etc.

Geschrieben von Steffen L.Werkstätten usw. beim Wachleiter anfragen und sich der Struktur der Wache unterordnen und nicht gestalten

Das ist aber auch bei jeder Berufsfeuerwehr der Fall. Der Einsatzleiter kann im Einsatz alle unterstellten Einsatzkräfte befehligen, außerhalb der Einsatzleitertätigkeit kann er aber nicht einfach auf eine Wache fahren oder in eine andere Abteilung gehen und dort seine Ideen umsetzen.

Geschrieben von Steffen L.Meiner Meinung nach ist das nicht so nicht Richtig und der Wachleiter und Hauptamtlichen Kräfte sind unter dem Wehrführer anzusiedeln leider

Ich kenne euer Brandschutzgesetz nicht, gehe aber davon aus, dass außerhalb des Einsatz die Organisation und das Unterstellungsverhältnis von hauptamtlichen Kräften nicht geregelt ist. Letzendlich ist es auch Aufgabe der Stadt, wie auch in allen anderen Abteilungen, festzulegen, wer wem etwas zu sagen hat. Dafür braucht es m.E. auch keinen expliziten Passus im Gesetz.

Mich würde es aber ehrlich gesagt sehr wundern, wenn man einen Leiter der hauptamtlichen Wache bestimmt, der dann keine Personalverantwortung und Weisungsbefugnis gegenüber der hauptamtlichen Wache hat. Dann kann man sich diese "Führungs"kraft auch sparen.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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