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ThemaSprungretter im Löschzug (2 HLF's)48 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795241
Datum11.09.2014 11:3319244 x gelesen
Hallöchen Zusammen,
Die Forumssuche hat mir nicht wirklich weitergeholfen. Deswegen mal zur Problematik:

Wir haben ein LF20 aus BJ 2007 darauf ist ein SP16 typ Lörsbach verlastet, da Norm. Unser LF16 wird gegen ein HLF ersetzt (Auschreibung schon gelaufen). Auf dem HLF ist laut Norm auch wieder ein Sprungtuch oder Sprungretter zu verlasten.
Der SP16 ist aber 2015 auszutauschen und das HLF kommt dann 2016. Die Dinger müssten also in 15 Jahren wieder ausgetauscht werden.

Jetzt zur Frage:
Wie machen das denn die Kollegen der Feuerwehren die mit zwei HLF'S im Löschzug ausrücken. Ist da auf beiden HLF im selben Löschzug ein Sprungretter verlastet? Oder gibt es da irgendwelche Regelungen wonach ein Sprungretter ausreicht?

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW795243
Datum11.09.2014 11:4714329 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Wie machen das denn die Kollegen der Feuerwehren die mit zwei HLF'S im Löschzug ausrücken. Ist da auf beiden HLF im selben Löschzug ein Sprungretter verlastet? Oder gibt es da irgendwelche Regelungen wonach ein Sprungretter ausreicht?


Sowas könnte man ggf. durch die AAO regeln ?

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW795244
Datum11.09.2014 12:0714071 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Wie machen das denn die Kollegen der Feuerwehren die mit zwei HLF'S im Löschzug ausrücken. Ist da auf beiden HLF im selben Löschzug ein Sprungretter verlastet? Oder gibt es da irgendwelche Regelungen wonach ein Sprungretter ausreicht?

Im Zweifelsfall hat natürlich jedes Fahrzeug auch einen Sprungretter, denn wenn man festgelegt hat das man so etwas benötigt kann es ja immer passieren das das eine Fahrzeug gerade zu einem Paraleeleinsatz ist und man dann mit dem Fahrzeug ohne SP zum Einsatz fährt wo man es benötigen würde.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW795245
Datum11.09.2014 12:5113639 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Im Zweifelsfall hat natürlich jedes Fahrzeug auch einen Sprungretter, denn wenn man festgelegt hat das man so etwas benötigt kann es ja immer passieren das das eine Fahrzeug gerade zu einem Paraleeleinsatz ist und man dann mit dem Fahrzeug ohne SP zum Einsatz fährt wo man es benötigen würde.

Dann muß man aber auch ehrlich sein und mal fragen, wieviele Einsätze hatte denn der Sprungretter in den letzten 14 Jahren?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern795247
Datum11.09.2014 13:06   13633 x gelesen
Erschöpfend beantworten wird das niemand können. Verordnungen gibts m. W. keine, Ausnahmegenehmigungen soll es hier und da geben.

Schaut man sich die HLF's der BF'en an wird dort in den meisten Fällen auch immer die volle Normbeladung mitgeführt.

Wenn man darüber schon nachdenkt, den SP wegzulassen, macht man sich dann auch Gedanken darüber z, B. die Schiebleiter, die Hebekissen oder z. B. den Rettungssatz wegzulassen?

Ich vermute eher nicht. Mein Fazit: Normfahrzeug bleibt Normfahrzeug, mit allen Ausrüstungsgegenständen, welche diese verlangt.

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW795248
Datum11.09.2014 13:1413248 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Dann muß man aber auch ehrlich sein und mal fragen, wieviele Einsätze hatte denn der Sprungretter in den letzten 14 Jahren?

Wie gesagt, wenn man selber festlegt dass man so etwas benötigt.... (und es irgendwie vertreten kann bei der Anschaffung von Normfahrzeugen, wo so was eigentlich zur Beladung gehört, es nicht mitzubeschaffen)

Ich kenne auch viele Feuerwehren, da ist von "brauchen wir nicht/hatten wir noch nie" bis hin zu "jedes Fahrzeug mit Schiebeleiter muss auch ein SP haben" (letztere wird ja auch von diversen Personen hier im Forum vertreten) alles dabei

Einsatzberichte wo man welche aufgebaut hat habe ich auch schon öfters gelesen.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen795250
Datum11.09.2014 13:3712922 x gelesen
Sprungretter ist aber keine Normbeladung

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AutorMart8in 8M., Delmenhorst / Niedersachsen795251
Datum11.09.2014 13:4912671 x gelesen
ist bei uns auf der DLK verlastet.

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern795252
Datum11.09.2014 13:5512782 x gelesen
In Bayern schon: http://www.sfs-r.bayern.de/main/belade/(H)LF20_16_Stand_05_2007.pdf

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AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW795253
Datum11.09.2014 14:1312656 x gelesen
Geschrieben von Jörn V. In Bayern schon: http://www.sfs-r.bayern.de/main/belade/(H)LF20_16_Stand_05_2007.pdf


In Klammern gesetzte Stückzahlen sind Alternativen
oder Beladung nach örtlichen Belangen (Wunsch
des Bestellers)

Insofern zu verstehen , das wenn bereits vorhanden nicht von Nöten?

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern795254
Datum11.09.2014 14:1812530 x gelesen
Falsch, geklammert heisst in diesem Fall du hast die Wahl zwischen nem Sprungtuch und dem Sprungpolster.

4.12 Sprungtuch mit Unterstützung STU 8 oder DIN 14151-2 (1)
4.13 Sprungpolster SP 16 DIN 14151-3 (1)

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen795255
Datum11.09.2014 14:2412483 x gelesen
Hallo!

Also davon mal abgesehen, dass dies die Tabelle für das abgelöste HLF 20/16 ist, steht in der für das HLF 20 im Prinzip fast das selbe.

Die in Tabelle 1 genannten Beladungsgegenstände sind Pflicht. Dazu gehört ein Sprungtuch mit Unterstützung STU 8 oder alternativ eben ein Sprungpolster SP 16.

Meiner Meinung nach kann von der Beladung nach Tabelle 1 abgewichen werden, wenn ein vergleichbares Gerät in absehbarer Zeit (also z.B. im Löschzug) nachgeführt wird. Dann kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen und wird sie vermutlich auch bekommen.

Gruß Oliver!

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen795257
Datum11.09.2014 14:3012599 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Dann muß man aber auch ehrlich sein und mal fragen, wieviele Einsätze hatte denn der Sprungretter in den letzten 14 Jahren?
Diese Frage kann ich für viele Geräte in der Feuerwehr aufstellen (Schiebleiter, DLK, Hebekissen, usw.).

Aber leider lehrt uns das Leben, das es meistens anders kommt.

So schnell brauch ich eine Schiebleiter...

Gruß Oliver!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz795258
Datum11.09.2014 14:3212497 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Meiner Meinung nach kann von der Beladung nach Tabelle 1 abgewichen werden, wenn ein vergleichbares Gerät in absehbarer Zeit (also z.B. im Löschzug) nachgeführt wird. Dann kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen und wird sie vermutlich auch bekommen.

Und was ist, wenn das Fahrzeug ausfällt, welches die Beladung eigentlich mitbringen soll? Man kann ja durchaus ohne Redundanz planen bei manchen Ausrüstungsgegenständen, dann muss man sie aber zumindest jederzeit transportieren können. Würde bedeuten, zumindest auf beiden (H)LF die Möglichkeit der Unterbringung zu haben. Verlastet ist er dann logischerweise auf dem Fahrzeug, welches im Brandfall als erstes fährt.

Wobei... würdest du einen Rettungssatz vom HLF oder RW "weglassen", nur weil du beide Fahrzeuge im Rüstzug zur Verfügung hat? Nur mal so als Denkanstoß, wie das in anderen Bereichen der Feuerwehr normalerweise gehandhabt wird.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW795260
Datum11.09.2014 14:4312195 x gelesen
Moin,

was mache ich denn bisher???

Redundanz ist immer schön und gut... aber dann müsstest du immer 2 DLK im Stall stehen haben....

Gruß

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern795266
Datum11.09.2014 15:0212440 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Im Zweifelsfall hat natürlich jedes Fahrzeug auch einen Sprungretter, denn wenn man festgelegt hat das man so etwas benötigt kann es ja immer passieren das das eine Fahrzeug gerade zu einem Paraleeleinsatz ist und man dann mit dem Fahrzeug ohne SP zum Einsatz fährt wo man es benötigen würde.

Mit der Argumentation brauchst du aber auch DLK, RW, GW-G usw. doppelt ............


Gruß
CS


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen795268
Datum11.09.2014 15:1112325 x gelesen
Hi!

Wir haben ein LF 16/12 mit Sprungpolster und ein HLF 20/16 nach DIN 14530-11 ohne.

Bei Status 6 des LF 16/12 kann im HLF das Regal mit Stab-Pack, Teklite, Säbelsäge und Trennschleifer durch lösen von vier Flügelmuttern heraus genommen werden und schafft dann dem SP 16 Platz.

hlf_2016_19_600.jpg

Ansonsten steht dir das HMDI für solche Fragen zur Verfügung.

Gruß Michael

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795270
Datum11.09.2014 15:1612134 x gelesen
Geschrieben von Jörn Voortmann Schaut man sich die HLF's der BF'en an wird dort in den meisten Fällen auch immer die volle Normbeladung mitgeführt.


Naja deswegen ja meine Frage ;-)

Ich verstehe natürlich die Argumentation und Notwendigkeit der Normbeladung. Gerade wenn Fahrzeuge auch mal in die Nachbargemeinden fahren.

Geschrieben von Jörn Voortmann macht man sich dann auch Gedanken darüber z, B. die Schiebleiter,...., wegzulassen?

Das würde bei uns nicht gehen, da viele Gebäude bei uns die Schiebleiter als 2ten Rettungsweg brauchen aber keine Aufstellfläche für DLK usw. haben.
Die Frage nach der Einsatzhäufigkeit ist natürlich so ne Sache, gebe ich offen und ehrlich zu. Aber das mit der Ausnahmegenehmigung als Möglichkeit war mir ehrlich gesagt nicht bewusst.

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen795271
Datum11.09.2014 15:2511955 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Schiebleiter als 2ten Rettungsweg
?

Gruß Michael

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AutorKlau8s S8., München / Bayern795272
Datum11.09.2014 15:3611986 x gelesen
ich verweise schon mal vorsichtsghalber auf die Zweckbestimmung im Normblatt :-) oder hier, oder hier, oder hier.

Gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795275
Datum11.09.2014 15:4912086 x gelesen
Geschrieben von Michael T.Bei Status 6 des LF 16/12 kann im HLF das Regal mit Stab-Pack, Teklite, Säbelsäge und Trennschleifer durch lösen von vier Flügelmuttern heraus genommen werden und schafft dann dem SP 16 Platz.Saubere Lösung. Habt ihr das in der Beschaffungsplanung schon im Auge gehabt oder ist das ein Gimmick, was sich nachher rausgestellt hat?
Ich frage, weil die Fahrzeuge ja doch ein paar Jährchen auseinanderliegen, und mir solche fuhrparkinternen Redundanzen eher auffallen, wenn zwei Fahrzeuge recht nahe beieinander beschafft werden.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen795276
Datum11.09.2014 15:5312162 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Saubere Lösung

Danke!

Geschrieben von Sebastian K.Habt ihr das in der Beschaffungsplanung schon im Auge gehabt oder ist das ein Gimmick, was sich nachher rausgestellt hat?

In der Ausschreibung schon berücksichtigt.

Gruß Michael

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz795293
Datum11.09.2014 18:0112015 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Redundanz ist immer schön und gut... aber dann müsstest du immer 2 DLK im Stall stehen haben....

Du hast meinen Beitrag zwar gelesen aber ganz offensichtlich nicht verstanden.

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern795295
Datum11.09.2014 20:3011557 x gelesen
Geschrieben von Jörn V.
Falsch, geklammert heisst in diesem Fall du hast die Wahl zwischen nem Sprungtuch und dem Sprungpolster.
Nein, leider falsch. "In Klammern gesetzte Stückzahlen sind Alternativen oder Beladung nach örtlichen Belangen (Wunsch des Bestellers)." Wenn ein Gerät notwendig (= zwingend vorhanden) ist, ist eine der Alternativen ohne Klammer bei den Stückzahlen (siehe beispielsweise 4.1 und 4.2 - Steckleiter).

Beim Sprungretter sind beide Alternativen in Klammern, also gilt

1. Besteller muss sich überlegen: will ich einen "Sprungretter"?
2. Falls ja: dann entweder ein STU 8 oder ein SP 16.

Insoweit: keine Pflicht zur Beschaffung!

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern795296
Datum11.09.2014 20:3711593 x gelesen
Da muss ich mich verbessern:

in der von Dir verlinkten Beladeliste (HLF 20/16 - 11/2004) ist das noch "auf Wunsch des Bestellers". In der Beladeliste der aktuellen HLF 20 (11/2011) ist aber tatsächlich ein Sprungretter Pflicht...

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795308
Datum11.09.2014 23:2711384 x gelesen
Ziemlich ausgefuchst!
Danke dir ;-)
Aufs HMdI wird sich morgen mal mein StBI stürzen müssen.

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen795314
Datum12.09.2014 08:1211379 x gelesen
Hallo Steffen,

Geschrieben von Steffen W. Würde bedeuten, zumindest auf beiden (H)LF die Möglichkeit der Unterbringung zu haben. Verlastet ist er dann logischerweise auf dem Fahrzeug, welches im Brandfall als erstes fährt.

Da bin ich voll bei dir! Das ist meiner Meinung nach auf jeden Fall ein Muss. So handhaben wir das auch.

Geschrieben von Steffen W.Wobei... würdest du einen Rettungssatz vom HLF oder RW "weglassen", nur weil du beide Fahrzeuge im Rüstzug zur Verfügung hat? Nur mal so als Denkanstoß, wie das in anderen Bereichen der Feuerwehr normalerweise gehandhabt wird.

Ich finde das kommt immer auch auf die Taktik drauf an. Wenn z.B. generell eine zweite Feuerwehr mit einem weiteren RS kommt, dann muss ich nicht zwangsläufig 2 mitführen. Aber es sollte schon so geregelt sein, dass immer 2 RS vor Ort sind. Mit dem Sprungretter kann ich das schlecht vergleichen, denn den brauche ich nicht in doppelter Ausführung wie den RS.

Und bei der Diskussion sollte man nie die wirtschaftlichen Faktoren ausser Acht lassen. Zwei Sprungpolster müssen regelmäßig gewartet und nach Ablauf der Nutzungsdauer ausgetauscht werden.

Gruß Oliver

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz795336
Datum12.09.2014 14:5111147 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Ich finde das kommt immer auch auf die Taktik drauf an. Wenn z.B. generell eine zweite Feuerwehr mit einem weiteren RS kommt, dann muss ich nicht zwangsläufig 2 mitführen. Aber es sollte schon so geregelt sein, dass immer 2 RS vor Ort sind.

Da widerspreche ich dir in einem Punkt: Wenn man ein HLF und einen RW im Stall hat, dann haben beide laut Norm einen Rüstsatz verlastet und dann sollte dies auch der Fall sein. Falls man z.B. mit einer weiteren Feuerwehr zusammen alarmiert wird, dann könnte man darauf verzichten sofern man dann kein HLF ausschreibt sondern "nur" ein LF und dieses nur gezielt mit TH-Ausstattung ergänzt.
Aber wenn die Norm eine bestimmte Ausstattung fordert, sollte man diese nur in sehr, sehr gut begründeten Ausnahmefällen weglassen. Das kann beim Sprungretter noch eher der Fall sein, als beim Rettungssatz, ja. Nur sollte man dann auch due entsprechenden Rahmenbedigungen schaffen wie z.B. die Möglichkeit der Lagerung auf dem zweiten (H)LF im Zug.


Geschrieben von Oliver S.Mit dem Sprungretter kann ich das schlecht vergleichen, denn den brauche ich nicht in doppelter Ausführung wie den RS.

Sehe ich anders, mit einem Sprungretter deckt man eine Seite eines Gebäudes ab. Was ist mit Innenhöfen? Der Rückseite von Gebäuden? Mit Eckhäusern? Es hat schon seinen Grund, warum so manche Ausrüstung in einem Löschzug / Rüstzug doppelt bzw. sogar dreifach vorhanden sein sollte. Man muss es aber im Einzelfall abwägen.

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen795406
Datum14.09.2014 19:5810915 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Es hat schon seinen Grund, warum so manche Ausrüstung in einem Löschzug / Rüstzug doppelt bzw. sogar dreifach vorhanden sein sollte

Also das ist doch schon sehr weit hergeholt! Wann wurden denn zuletzt zwei oder mehr Sprungretter bei einem Einsatz gleichzeitig benutzt? Nenn mir 5 Einsätze in den letzten 5 Jahren und ich verneige mich!

Das man zwei Rettungssätze öfters mal beim VU braucht, sehe ich ja ein, aber keine Sprungretter! Ich halte auch keine 2 Drehleitern vor, nur weil ein Haus 4 Seiten hat!

Ich glaube du solltest dich mal von solchen Nice-to-have Konstellationen verabschieden! Ist alles auch immer eine Frage des Geldes!

Gruß Oliver

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795408
Datum14.09.2014 20:0110631 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Also das ist doch schon sehr weit hergeholt!

ja, das gibts nicht im Forum, das gibts nur in der realen Welt...

Geschrieben von Oliver S.Wann wurden denn zuletzt zwei oder mehr Sprungretter bei einem Einsatz gleichzeitig benutzt?

Kommt regelämßig vor, wenn der Suizident nicht ruhig an einer Stelle stehenbleibt. Ist auch kein neues Phänomen, ich hatte neulich noch Bilder in der Hand, auf denen zwei Sprungtücher vorgenommen wurden. Irgendwann vor rund 30 Jahren.

Geschrieben von Oliver S.Ich halte auch keine 2 Drehleitern vor, nur weil ein Haus 4 Seiten hat!

Für Feuer in einem Mehrfamilienhaus mit potentieller Personengefährdung fahren bei uns ganz regulär zwei Drehleitern.

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen795409
Datum14.09.2014 20:2210677 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Ja, das gibts nicht im Forum, das gibts nur in der realen Welt...

Also ich weiß nicht in welcher Realität du lebst, aber in meiner (Rhein-Main-Gebiet) habe ich das noch nicht erlebt. Aber vielleicht ist das ja im Ruhrgebiet alles anders!

Geschrieben von Henning K.Irgendwann vor rund 30 Jahren.

Danke!

Geschrieben von Henning K.Kommt regelmäßig vor, wenn der Suizident nicht ruhig an einer Stelle stehenbleibt.

In welcher normalen Gemeinde in Deutschland habe ich mehrfach im Jahr Suizidenten, die permanent von einer Seite zur anderen laufen? Doch nur im Großstadt-Bereich! Ich kauf mir doch keine 3 Sprungretter nur weil irgendwo mal irgendein Spinner mit der Feuerwehr und der Polizei "Fangen spielt".

Geschrieben von Henning K.Für Feuer in einem Mehrfamilienhaus mit potentieller Personengefährdung fahren bei uns ganz regulär zwei Drehleitern.

Dann herzlichen Glückwunsch zur permanenten Verfügbarkeit von 2 Drehleitern (geht auch nur bei der BF). Das sind doch alles Nice-to-Have-Geschichten und selten auf eine normale Stadt oder Gemeinde im Größenbereich von 5000 - 40.000 EW umzumünzen.

Sorry, aber dann nehm ich das in Kauf, dass ich im Zweifelsfall halt nachalarmieren muss, wenns dann mal in 30 Jahren vorkommt.

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AutorTim 8R., Hof / Bayern795417
Datum14.09.2014 22:3710510 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.
Dann herzlichen Glückwunsch zur permanenten Verfügbarkeit von 2 Drehleitern (geht auch nur bei der BF). Das sind doch alles Nice-to-Have-Geschichten und selten auf eine normale Stadt oder Gemeinde im Größenbereich von 5000 - 40.000 EW umzumünzen.


Veto. Wir haben auch zwei SP im Löschzug, ist eines der Fahrzeuge länger außer Dienst wird der SP anderweitig zugeführt.
Achso...und zwei DLKs haben wir zufällig auch...mit knapp über 40000 EW.
Bei bestimmten Stichworten fahren auch zwei sofort (Also sobald das Personal da ist).

P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795427
Datum15.09.2014 09:2711071 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Wie machen das denn die Kollegen der Feuerwehren die mit zwei HLF'S im Löschzug ausrücken. Ist da auf beiden HLF im selben Löschzug ein Sprungretter verlastet?

Klar, beide sollen sich ja ergänzen können - und beide fahren ja ggf. im Rendevous-System zu anderen Fahrzeugen zu - und beide können von woanders her kommen...

Geschrieben von Alexander H.Oder gibt es da irgendwelche Regelungen wonach ein Sprungretter ausreicht?

Ja, m.E. leider...
1. überall da, wo es keiner kontrolliert, ist das eh egal (solange bis ggf. mal ein Normbeladungsbestandteil fehlt und jemand dafür ggf. blöde Fragen beantworten muss)
2. überall da, wo Aufsichtsbehörden nach unterschiedlich viel (gern politisch untermauertem) Druck Ausnahmen zulassen (müssen), bis .. s.o.

Zum Rest der Diskussion: Vgl. viele ähnliche im Vorfeld ....

Ein HLF 20 oder LF 20 ist das Nachfolgefahrzeug vom LF 16/12 (zweiteres nur vom "Brandteil"). Seit ca. 80 Jahren ist unstrittig, dass Erstangriffsfahrzeuge für städtische Bebauungen die dreiteilige Schiebleiter und das Sprungrettungsgerät haben MÜSSEN. Dass normativ zeitweise der Sprungretter entfallen konnte, weil schlicht kein Plazt mehr auf dem Auto war, wenn man Seilwinde mit Greifzug etc. auch noch haben wollte, habe ich immer für einen Fehler gehalten und entsprechend eingesprochen/argumentiert.

Dass viele gern statt dem alten LF 20 das TLF 16 zurück hätten (ohne blöde Schiebleiter und ohne teures Sprungrettungsgerät) weiß ich ebenso, wie es viele gibt, die am liebsten auch noch auf dem MLF/TSF-W eine Schiebleiter hätten...

Mehr zu den taktischen Hintergründe der Fahrzeuge: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-typen/

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795429
Datum15.09.2014 10:2410556 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Seit ca. 80 Jahren ist unstrittig, dass Erstangriffsfahrzeuge für städtische Bebauungen die dreiteilige Schiebleiter und das Sprungrettungsgerät haben MÜSSEN.

leider ist das nicht so ganz unstrittig, es gibt immer noch reichlich TLF als Erstangreifer im städtischen Bereich, und manchem ist ein Sprungretter für jeden Erstangreifer auch irgendwie zu teuer...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795431
Datum15.09.2014 10:5010694 x gelesen
Geschrieben von Henning K.leider ist das nicht so ganz unstrittig, es gibt immer noch reichlich TLF als Erstangreifer im städtischen Bereich, und manchem ist ein Sprungretter für jeden Erstangreifer auch irgendwie zu teuer...

muss ich fachlich nicht verstehen können...
Unstrittig ist die taktische und fachliche Situation aufgrund der Bauvorschriften und der Fahrzeugvorgaben (DIN)...

Was der Einzelne daraus macht, ist wieder was anderes... aber schlau sind wir ja alle - mehr als die jeweils anderen... bis es schief geht...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795432
Datum15.09.2014 11:5810457 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Klar, beide sollen....
Das hatte ich mir so gedacht, dass es so gehandhabt wird. Ist meiner Meinung nach auch Verständlich da sich die einzelnen Wachen im Stadtgebiet ergänzen.

Geschrieben von Ulrich C.Seit ca. 80 Jahren ist unstrittig, dass Erstangriffsfahrzeuge für städtische Bebauungen die dreiteilige Schiebleiter und das Sprungrettungsgerät haben MÜSSEN.

Das mag ja sein für den Erstangreifer. Da bei uns beim Brandeinsatz allerdings weiterhin das LF20 als erstes fahren soll und der SP in seinen 15 Dienstjahren noch kein einzigstes mal benutzt wurde, stellt sich mir die Frage nach dem zweiten Sprungretter.

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795448
Datum15.09.2014 15:5710320 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Da bei uns beim Brandeinsatz allerdings weiterhin das LF20 als erstes fahren soll und der SP in seinen 15 Dienstjahren noch kein einzigstes mal benutzt wurde, stellt sich mir die Frage nach dem zweiten Sprungretter.

Dann stell ich die Frage, wozu man zwei entsprechende Erstangriffsfahrzeuge braucht... - bzw. was man macht, wenn eines davon in die Werkstatt geht.... (das MINDESTE, was ich erwarten würde ist, dass die Ausstattung austauschbar ist, aber wenn das LF weg ist, müsste das HLF alles können - was normativ auch so vorgesehen ist, warum also nicht gleich so...?)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795450
Datum15.09.2014 16:0010080 x gelesen
Bisher war es so, dass der Sp dann auf den ELW gelegt wurde wenn das LF in die Werkstatt geht. So wollen wir das auch beibehalten

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795452
Datum15.09.2014 16:0410479 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Bisher war es so, dass der Sp dann auf den ELW gelegt wurde wenn das LF in die Werkstatt geht. So wollen wir das auch beibehalten

1. Warum fragst Du dann?
2. Wer vom ELW nimmt das Ding dann vor - und wer führt den Einsatz dann?
3. Was macht Ihr mit dem Hilfeleistungssatz vom HLF?

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern795519
Datum16.09.2014 11:419920 x gelesen
Geschrieben von Tim R.
Achso...und zwei DLKs haben wir zufällig auch...mit knapp über 40000 EW.
Hof ist ja auch kreisfrei... sind die beiden DLK am gleichen Standort, oder auf unterschiedlichen Wachen?

Geschrieben von Tim R.
Bei bestimmten Stichworten fahren auch zwei sofort (Also sobald das Personal da ist).
Bei welchen denn?

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AutorTim 8R., Hof / Bayern795525
Datum16.09.2014 13:119761 x gelesen
Geschrieben von Markus R.
Hof ist ja auch kreisfrei... sind die beiden DLK am gleichen Standort, oder auf unterschiedlichen Wachen?

Beide stehen am Hallplatz.

Geschrieben von Markus R.Bei welchen denn?

z.B.:
-Brand Alarmstufenerhöhung auf zwei Züge
-Brand ausgedehntes Gebäude (Mehrfamilienhaus)
-Brand Wohnheim, Altenheim, Jugendheim
-etc. pp

Auch nachzulesen hier:
AAO/Einsatzmittelketten

Liebe Grüße
Tim

P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW795526
Datum16.09.2014 13:419678 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Also das ist doch schon sehr weit hergeholt! Wann wurden denn zuletzt zwei oder mehr Sprungretter bei einem Einsatz gleichzeitig benutzt? Nenn mir 5 Einsätze in den letzten 5 Jahren und ich verneige mich!

Da habe ich in Fachzeitschriften oder im Internet es durchaus mehrere Einsätze gesehen/gelesen, bei denen auch mehrere Sprungretteter nebeneinander, auch präventiv, aufgestellt wurden. Entweder weil noch Personen drin waren oder für die eigenen Atemschuztrupps.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern795536
Datum16.09.2014 15:079684 x gelesen
Geschrieben von Tim R.
z.B.:
-Brand Alarmstufenerhöhung auf zwei Züge
-Brand ausgedehntes Gebäude (Mehrfamilienhaus)
-Brand Wohnheim, Altenheim, Jugendheim
-etc. pp

Das sind alles Schlagworte zum Einsatzstichwort B5. Da werden bei uns im Landkreis auch initial zwei Hubrettungsfahrzeuge alarmiert.

Bei einem Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus (selbst mit Personengefährdung) würde das aber sicherlich nicht zur Erstalarmierung genutzt werden - bei uns zumindest nicht, außer es handelt sich um ein Hochhaus mit bestätigter Brandausbreitung und entsprechender Notruflage...

Gruß
Markus

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795540
Datum16.09.2014 16:239704 x gelesen
1. Die Frage war ja nie wie man verfährt, wenn das eine Fahrzeug mit SP in die Werkstatt geht sondern es ging darum ob jemand 2 (H)LF's im Stall stehen hat und nur auf einem von beiden den SP vorhält obwohl 2 Norm sind.

2. Na die Mannschaft vom LF16. Auf dem LF16 ist halt schlicht und ergreifend kein Platz für das Ding wenn das LF20 in der Werkstatt ist.

3. Gute Frage. Wahrscheinlich dann drauf lassen und einen Stadtteil mit alarmieren.

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen795542
Datum16.09.2014 16:449633 x gelesen
Aber Uli du hast natürlich mehr als Recht, dass das HLF alles können muss wofür das LF20 vorgesehen ist.
Nach dem ganzen Für und Wider macht eine Beschaffung nach Norm mit einem STU8 am meisten Sinn.

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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AutorTim 8R., Hof / Bayern795546
Datum16.09.2014 17:469589 x gelesen
Geschrieben von Markus R.
Das sind alles Schlagworte zum Einsatzstichwort B5. Da werden bei uns im Landkreis auch initial zwei Hubrettungsfahrzeuge alarmiert.

Nicht teilweise doch eher B 4? B 4 als Erstalarmierung ist durchaus keine seltene Alarmierung, nicht häufig aber auch nicht ausgeschlossen.

Geschrieben von Markus R.
Bei einem Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus (selbst mit Personengefährdung) würde das aber sicherlich nicht zur Erstalarmierung genutzt werden - bei uns zumindest nicht, außer es handelt sich um ein Hochhaus mit bestätigter Brandausbreitung und entsprechender Notruflage...

Wenn es das Objekt, die Lage und die Anrufe in der ILS es deutlich machen, kann das durch aus schonmal passieren. Auch wenn dann nur eine gebraucht wurde...ich hatte die zweite sofort mit an der Einsatzstelle.

P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern795690
Datum18.09.2014 23:129689 x gelesen
Geschrieben von Tim R.
Nicht teilweise doch eher B 4?
B4 ist bei uns primär alles, was mit Landwirtschaft zu tun hat. Und da wird initial nur eine DLK alarmiert.

Geschrieben von Tim R.
B 4 als Erstalarmierung ist durchaus keine seltene Alarmierung, nicht häufig aber auch nicht ausgeschlossen.
Das kommt bei uns im Landkreis durchschnittlich 5 mal pro Jahr vor, davon aber allerhöchstens 2 x primär alarmiert. Also (bei uns) nicht häufig...

Geschrieben von Tim R.
Wenn es das Objekt, die Lage und die Anrufe in der ILS es deutlich machen, kann das durch aus schonmal passieren. Auch wenn dann nur eine gebraucht wurde...ich hatte die zweite sofort mit an der Einsatzstelle.
Wenn man den "Luxus" von zwei Hubrettungsfahrzeugen an einem Standort hat, fällt das wahrscheinlich nicht weiter ins Gewicht. Bei uns kommen weitere Hubrettungsfahrzeuge immer mindestens aus der Nachbargemeinde, teilweise sogar aus dem Nachbarlandkreis... da ist die Situation dann doch eine andere bei einem mehr oder weniger "normalen" Zimmer-/ Wohnungsbrand.

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