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Thema80kN Seilwinde am 14 To Rüstwagen (Atego 1629)26 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8B., Wiesloch / BW795307
Datum11.09.2014 22:4017006 x gelesen
Hallo Zusammen,

der TÜV bemängelt an unserem Rüstwagen, dass das vordere Zugmaul am Atego 1629, der auf 14 To abgelastet wurde, lediglich für 70kN ausgelegt ist.
Im Fahrzeug ist eine 80kN Seilwinde verbaut.

Begründung: bei einer Umlenkung mit loser Rolle, wenn das Seil wieder zurück ans Fahrzeug und dann an das Zugmaul angeschlagen würde, könnte man die 70kN des Zugmauls überschreiten.
Er besteht jetzt auf eine Reduktion der Winde auf 70kN

Wer hat so eine Argumentation denn schonmal gehört, weil:
-In dem Fahrzeug wurde eine 80kN verbaut, weil eben das Betreiben mit doppelten Zug (10kN bei 50kN-Winde) eh schon zu den Seltenheiten im FW-Einsatz gehört, und mit der 80kN-Winde noch seltener von Nöten wäre.
-Wenn man wirklich mit dem Fahrzeug einen Doppelten Zug aufbaut, man doch nicht zwangläufig an das Koppelmaul zurückmuss, sondern auch an die zwei jeweils 50kN-Schäkel parallel anschlagen könnte.
- beim doppelten Zug zwar 16kN ziehen könnte, das wohl in Realität nicht vorkommt sondern sich eher der 14 to RW bewegt...

Liege ich so ganz verkehrt?
Welche Argumentationen fallen Euch ein?

Gruß Jürgen

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken795313
Datum12.09.2014 07:2011564 x gelesen
Hi,

wenn der Tüv sich darauf 'eingschossen' hat, dann kommt man nur mit einem Gutachten / Freigabe des Rahmenherstellers o.ä. weiter.

Wenn man den Aufwand mit dem Aufwand für einen Aufkleber 'Max. Zuglast 70kN' vergleicht....

Tomy

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AutorMein8rad8 L.8, Miltenberg / Bayern795316
Datum12.09.2014 08:2111192 x gelesen
Die generelle Frage ist ob das Fahrgestell die Bedingungen der DIN 14584 erfüllen kann, hier haben einige Hersteller große Probleme das Heben von Lasten und seitliche Ziehen mit voller Last zu zu lassen 25°. Bei einer Beschaffung bei uns konnte dies von einem Hersteller nicht erfüllt werden.

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AutorJürg8en 8B., Wiesloch / BW795320
Datum12.09.2014 09:1210912 x gelesen
In der RW Norm 14555-3 steht allerdings, dass diese nur 10° nach oben und unten und 1ß° nach links und rechts betragen muss.

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AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen795325
Datum12.09.2014 11:5610367 x gelesen
Geschrieben von Jürgen B.
Welche Argumentationen fallen Euch ein?



Ich zitiere meinen Ausbilder, zum RW-Maschinisten Lehrgang:

"Ein guter RW-Maschinist, schlägt niemals das Seil der Winde, am eigenem Fahrzeug wieder an."

Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen795327
Datum12.09.2014 12:2610932 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Jürgen B.:
Begründung: bei einer Umlenkung mit loser Rolle, wenn das Seil wieder zurück ans Fahrzeug und dann an das Zugmaul angeschlagen würde, könnte man die 70kN des Zugmauls überschreiten.
[...] Wer hat so eine Argumentation denn schonmal gehört, weil:

Gehört habe ich von einer solchen Argumentation noch nicht, sie ist aber zumindest nicht so ganz unschlüssig... Denn:


-In dem Fahrzeug wurde eine 80kN verbaut, weil eben das Betreiben mit doppelten Zug (10kN bei 50kN-Winde) eh schon zu den Seltenheiten im FW-Einsatz gehört, und mit der 80kN-Winde noch seltener von Nöten wäre.
Zunächst mal Gegenfrage: Warum habt ihr eine 80 kN Winde einbauen lassen? Doch wohl nicht, um einen ganz normalen Pkw zu halten oder zu ziehen (denn dafür reichen 50 kN völlig aus).

Aus der Praxis - Übung: Ich lasse ganz gern den Versuch machen, das TLF 24/50, 17.000 kg zGM, ziehen zu lassen. Im einfachen Zug schaltet die 50 kN-Winde ab, im doppelten Zug (= 100 kN) zieht man das TLF 24/50 locker über den Hof. - Einsatz: Wir hatte jetzt, wenn ich mich recht entsinne, (mindestens) zwei Mal die Notwendigkeit, beladenene 40-Tonner ziehen zu müssen. Klappt auch im doppelten Zug mit der 50 kN-Winde nicht. Wurde dann mit der 200 kN-Winde eines KW bzw. FwK gemacht, der das problemlos zieht, im einfachen Zug. Könnte bei Euch mit 80 = 160 kN im doppelten Zug also auch klappen, dann sind die Teilstücke des Seils aber auch entsprechend belastet.


- beim doppelten Zug zwar 16kN ziehen könnte, das wohl in Realität nicht vorkommt sondern sich eher der 14 to RW bewegt...
(160 kN.) Auch aus der Praxis: Mit den Windenkeilen auf festem Untergrund bewegt sich der RW nicht, sondern die Winde schaltet ab. Die Belastung liegt dann aber auf dem Seil resp. den Teilstücken des Seils.

Was ich damit sagen will: Die Umlenkung per Rolle ist ein ganz normales Standardverfahren, und der Einsatz der (losen) Rolle kommt auch tatsächlich vor, kann notwendig sein, schneller als man denkt. Die entsprechenden Anschlagpunkte sollten (müssen) also auch dafür geeignet sein. Die Argumentation "doppelter Zug ist selten, erst recht bei einer 80 kN-Winde" würde ich daher auch kaum akzeptieren.


-Wenn man wirklich mit dem Fahrzeug einen Doppelten Zug aufbaut, man doch nicht zwangläufig an das Koppelmaul zurückmuss, sondern auch an die zwei jeweils 50kN-Schäkel parallel anschlagen könnte.
Das kann man hingegen wohl machen. Beide 50 kN-Schäkel + entsprechender Schlupf o.ä. = 100 kN -> reicht.

Lösung könnte also eventuell sein, einfach ein Schild am Zugmaul anzubringen, das auf die max. Belastbarkeit mit 70 kN hinweist.

Dazu noch: Ich habe mal bei unserem RW extra nach der Belastbarkeit des Zugmauls nachgesehen, da der Aufbauer (fängt mit "R" an - und hört mit "osenbauer" auf ;-) ) freundlicher Weise den zweiten Schäkel an der Fahrzeugfront weggelassen hat... Ich meine, da war von einer "verstärkten Ausführung" und ebenfalls 70 kN die Rede, auf alle Fälle war es für die verbaute 50 kN-Winde mehr als ausreichend. - Keine Ahnung, ob es nun überhaupt noch eine "verstärkte-verstärkte Ausführung" des Zugmauls, > 70 kN, gibt, oder ob hier immer über die (normalerweise vorhandenen) zwei 50 kN-Schäkel angeschlagen werden muß. Vielleicht kann dazu jemand, der (die) auch eine 80 kN-Winde hat, etwas zu sagen (?).

Zuletzt: Habe mal gesehen, live miterlebt, wie ein Zugmaul ausgerissen ist, von einem Bergungsfahrzeug ausgerissen wurde. Ich würde daher die angegebene max. Last auch tatsächlich berücksichtigen, und mich nicht auf etwaige, angenommene Leistungsreserven verlassen...


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen795328
Datum12.09.2014 12:2910214 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Markus P.:
Ich zitiere meinen Ausbilder, zum RW-Maschinisten Lehrgang:

"Ein guter RW-Maschinist, schlägt niemals das Seil der Winde, am eigenem Fahrzeug wieder an."

Und hat er Dir auch verraten warum nicht?

(Respektive: Wo dann, besser?)


Gruß

Daniel

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern795335
Datum12.09.2014 14:059818 x gelesen
Hallo Daniel

Geschrieben von Daniel R.Das kann man hingegen wohl machen. Beide 50 kN-Schäkel + entsprechender Schlupf o.ä. = 100 kN -> reicht.

In der Praxis wird bei Verwendung von Anschlagmitteln gleicher Länge immer ein Anschlagpunkt stärker belastet werden (klare Folge der Anordnung der Schmetterlingsrolle außerhalb der Fahrzeuglängsachse).

Nur für den Fall, dass die zu ziehende Last genau in der Mitte zwischen Längsachse der Schmetterlingsrolle und der Fahrzeugachse liegt, wirst du eine exakt gleich Belastung der beiden Schäkel erhalten.


mkg

WErner

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen795342
Datum12.09.2014 15:499399 x gelesen
Moin,

Geschrieben von werner n.Nur für den Fall, dass die zu ziehende Last genau in der Mitte zwischen Längsachse der Schmetterlingsrolle und der Fahrzeugachse liegt, wirst du eine exakt gleich Belastung der beiden Schäkel erhalten.

Nö, dazu müsste die Last in Verlängerung der Fzg-Achse liegen.
Mit halbwegs langen Anschlagmitteln zum kombinieren der beiden Schäkel sollten sich die Unterschiede aber in Grenzen halten, der bisschen Versatz des Winden-Fensters wird dir wohl nicht die Anschlagpunkte abreißen. Zumal wir hier von 80 kN der Winde und 2x 50 kN der Festpunkte reden. Da wäre auch eine 50:30-Verteilung noch okay. Aber eo wir schon kleinlich sind - sind die 50 kN am Schäkel eigentlich auch auf festgelegte Schrägzug-Winkel spezifiziert?


gruß,
Thorben

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg795343
Datum12.09.2014 15:589522 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von werner n.In der Praxis wird bei Verwendung von Anschlagmitteln gleicher Länge immer ein Anschlagpunkt stärker belastet werden (klare Folge der Anordnung der Schmetterlingsrolle außerhalb der Fahrzeuglängsachse).

Nur für den Fall, dass die zu ziehende Last genau in der Mitte zwischen Längsachse der Schmetterlingsrolle und der Fahrzeugachse liegt, wirst du eine exakt gleich Belastung der beiden Schäkel erhalten.


Grad bei Umlenkung oder zurück ans Zugfahrzeug nehmen wir meist eine doppelte Enlosschlinge und drei Schäkel. Je einen ans Fahrzeug und einen ans Seil. Somit ist die Lastverteilung optimiert. Zwei einzelne Anschlagmittel zum Seil (z.B. zwei gleich lange "Stahlseile") sollten eh keine Verwendung finden.
Hoffe das hab ich so richtig verstanden.

Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW795350
Datum12.09.2014 18:379449 x gelesen
Geschrieben von Jürgen B.er TÜV bemängelt an unserem Rüstwagen, dass das vordere Zugmaul am Atego 1629, der auf 14 To abgelastet wurde, lediglich für 70kN ausgelegt ist.
Im Fahrzeug ist eine 80kN Seilwinde verbaut.


Frag den amtlich vereidigten Sachverständigen schriftlich wo dieser Blödsinn Sachverhalt geschrieben steht !
Denn es könnte durchaus sein das ihr nach dieser Logik demnächst noch den Greifzug vom Fahrzeug packen müsst.

Mit dem Erhalt des o.g. "Sachverhalt" könnt ihr euch ganz beruhigt zurück lehnen und euch Gedanken über eine neue 100to Winde machen, denn vorgeschrieben ist lediglich die Montage, nicht jedoch irgendwelche erfundenen Festpunkte.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern795531
Datum16.09.2014 14:048426 x gelesen
Hallo Jürgen,

wir haben bei uns einen RW auf Atego 1529, abgelastet auf 14t, mit einer 80kN-Seilwinde. Bei der Ersteinweisung bei der Fa E. wurden wir belehrt, niemals am Zugmaul anzuschlagen, sondern grundsätzlich an einem Schäkel, bei doppeltem Zug an beiden (wie schon beschrieben, parallel mit einer entsprechenden Bandschlinge).

Wir haben´s allerdings bisher nur geübt und, seit wir einen RW haben, auch noch nie im Ernstfall gebraucht. Wo 80kN nicht reichen, ist es meiner Meinung nach auch sinnvoller, gleich Platz für einen LKW-Schlepper oder Kran zu machen...

Gruß aus Franken

Stefan

Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen795537
Datum16.09.2014 15:208437 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Stefan B.:
wir haben bei uns einen RW auf Atego 1529, abgelastet auf 14t, mit einer 80kN-Seilwinde. Bei der Ersteinweisung bei der Fa E. wurden wir belehrt, niemals am Zugmaul anzuschlagen, sondern grundsätzlich an einem Schäkel, bei doppeltem Zug an beiden (wie schon beschrieben, parallel mit einer entsprechenden Bandschlinge).
Aha bzw. na also.

BTW: Warum eigentlich "Fa. E.", dergleichen liest man hier ja öfter? Man braucht nicht besonders viel Fantasie, um auf E. = Empl zu kommen, und siehe da: Florian Baiersdorf 70/61/1. 2. BTW - sehe grade: Wo hat der denn überhaupt seine Schäkel an der Frontseite, und hinten?


Wir haben´s allerdings bisher nur geübt und, seit wir einen RW haben, auch noch nie im Ernstfall gebraucht. Wo 80kN nicht reichen, ist es meiner Meinung nach auch sinnvoller, gleich Platz für einen LKW-Schlepper oder Kran zu machen...
Auch hier: Warum? Doppelter Zug ist simpler Standard, und doch kein Teufelswerk!? Resp.: Wozu dann eigentlich 80 kN? - jeder RW mit Normwinde schafft im doppelten Zug 100 kN. Und wenn man dem Fahrzeug mehr als 80 kN ohnehin nicht zutraut...


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW795538
Datum16.09.2014 15:588205 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Florian Baiersdorf 70/61/1. 2. BTW - sehe grade: Wo hat der denn überhaupt seine Schäkel an der Frontseite, und hinten?

Stimmt, die würden mir fehlen, haben sie u.a. die Eigenschaft die Last schön gleichmäßig verteilen zu können.
Davon ab
Sandbeche auf dem Auto finde ich pfiffig, nur die Haken solltet ihr abschneiden da sie gerne Reifen löchern.
Ja gut man kann sie dann nicht mehr zusammen stecken, aber he, nach dem 2. Einsatz sind die eh so verbogen das sich die Aktion erledigt hat ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern795564
Datum16.09.2014 19:418196 x gelesen
Hallo,

"E." hab´ ich geschrieben, weil´s eben in der letzten Zeit so viele M.´s und R.´s hier im Forum gab, dass ich annahm, dass dies hier zur Regel geworden sei - aus welchen Gründen auch immer.

Die Schäkel sind im G2 verlastet. Da man sie im Normalfall zum Einhängen der Bandschlinge o.ä. zunächst abnehmen muss, sind sie dort witterungs- und streusalzgeschützt aufbewahrt und werden bei Bedarf an die Aufnahmepunkte am Fahrzeugrahmen gesteckt (je zwei front- und heckseitig) . Auch wenn man sie irgendwo anders braucht, um an einem Festpunkt oder Fahrzeug anzuschlagen, sind sie schnell griffbereit.

Frag mich bitte nicht, warum damals eine 80kN-Winde ausgeschrieben wurde, ich kam erst von einer anderen FF hierher, als der RW schon bestellt war. Irgendwo ist es natürlich eine Reserve, die man hat, aber darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein...

Gruß aus Franken

Stefan

Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795592
Datum17.09.2014 10:36   8638 x gelesen
Geschrieben von Jürgen B.der TÜV bemängelt an unserem Rüstwagen, dass das vordere Zugmaul am Atego 1629, der auf 14 To abgelastet wurde, lediglich für 70kN ausgelegt ist.

1. ist das Fahrgestell überhaupt dafür geeignet, solche Kräfte aufzunehmen? Was sagt der Hersteller dazu?
2. hilft ein Blick in die Norm... 14555-3
5.2.2 ...
"Am vorderen Koppelmaul ... muss ein Schild über die zul. Zugkraft angebracht sein, die nach 5.5.2 mind. 50 bzw. 80 kN betragen muss."
...
5.5.2
...
"Das Koppelmaul vorne muss für die Nennzugkraft der ZE ausgelegt sein, da das Koppelmaul als Festpunkt beim zweisträngigem Zug verwendet wird.

Fazit:
1. Jemand hat bei der Beschaffung (oder bei der Bauüberwachung/Abnahme) gepennt...
2. Der TÜV hat recht..
3. ich würde reduzieren, oder Koppelmaul umbauen (falls das geht UND der Fahrgestellhersteller das für eine gute Idee hält)....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen795597
Datum17.09.2014 10:458082 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Ulrich C.:
2. hilft ein Blick in die Norm... 14555-3
5.2.2 ...
"Am vorderen Koppelmaul ... muss ein Schild über die zul. Zugkraft angebracht sein, die nach 5.5.2 mind. 50 bzw. 80 kN betragen muss."
...
5.5.2
...
"Das Koppelmaul vorne muss für die Nennzugkraft der ZE ausgelegt sein, da das Koppelmaul als Festpunkt beim zweisträngigem Zug verwendet wird.

Aha, ein Blick ins Normblatt erspart den Zimmermann ... ;-) Damit dürften das Thema erschöpfend behandelt sein, danke.


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW795624
Datum17.09.2014 17:297905 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.2. hilft ein Blick in die Norm... 14555-3
5.2.2 ...
"Am vorderen Koppelmaul ... muss ein Schild über die zul. Zugkraft angebracht sein, die nach 5.5.2 mind. 50 bzw. 80 kN betragen muss."


Verwunderte Nachfrage
Was hat eine "Rüstwagen-DIN" mit der TÜV-Prüfung zu tun ?

Oder sitze ich im "falschen Boot" und es geht um die Neuzulassung bei der auch die Einhaltung der FW-DIN überprüft wurde, denn mit der Zulassung zum Straßenverkehr hat das doch nix zu tun ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen795627
Datum17.09.2014 17:317888 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Oder sitze ich im "falschen Boot" und es geht um die Neuzulassung bei der auch die Einhaltung der FW-DIN überprüft wurde, denn mit der Zulassung zum Straßenverkehr hat das doch nix zu tun ?

... vermutlich. M.W. ist in BaWü der TÜV mit der feuerwehrtechnischen Abnahme von Fw-Fzgn. beauftragt.

Gruß
Gerhard

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AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg795646
Datum18.09.2014 07:547783 x gelesen
Hallo,
jup, hiermit liegst du richtig:

Geschrieben von Thomas M.
es geht um die Neuzulassung bei der auch die Einhaltung der FW-DIN überprüft wurde,

Gruß
Florian

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AutorJürg8en 8B., Wiesloch / BW795687
Datum18.09.2014 21:487666 x gelesen
Diese Auszüge aus der DIN sind mir bekannt,
Die Frage ist aber, warum in der Din unter 4.2 als Fahrgestell-Gewichtsklasse M (Mittel <=14to) verlangt wird und unter 5.5.2 die Möglichkeit gegeben wird, auf Wunsch des Bestellers eine 80kN-Winde vorzusehen.
Kein Fahrgestell dieser Gewichtsklasse hat diese Zugfestigkeit am vorderen Koppelmaul!
Es müsste hierzu ein schwereres Fahrgestell gewählt werden, was aber auch nicht nach der DIN vorgesehen ist.

Die Frage generell ist, warum in der DIN explizit das vordere Koppelmaul als Anschlagspunkt für den zweisträngigen Zug festgeschrieben ist. meiner Ansicht werden eher die Schäkel doppelt genommen.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen795692
Datum18.09.2014 23:567491 x gelesen
Nein, die Frage ist doch eher. Wenn 50kn mind. gefordert ist und 80kn auf Wunsch des Bestellers möglich ist. Warum hat sich denn der Besteller nicht mit den Konsequenzen der 80kn befasst?
Oder doch einfach nur Ausgeschrieben weils das maximal mögliche war?

Gruß Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795703
Datum19.09.2014 09:077822 x gelesen
Geschrieben von Jürgen B.Die Frage ist aber, warum in der Din unter 4.2 als Fahrgestell-Gewichtsklasse M (Mittel <=14to) verlangt wird und unter 5.5.2 die Möglichkeit gegeben wird, auf Wunsch des Bestellers eine 80kN-Winde vorzusehen.

die Große Winde kommt eigentlich aus dem RW 3.... der wurde wie der RW 1 nicht weiterverfolgt, weil die Mehrheit das nicht für erforderlich, bzw. mit dem einen "RW" abdeckbar hielt.

Geschrieben von Jürgen B.Kein Fahrgestell dieser Gewichtsklasse hat diese Zugfestigkeit am vorderen Koppelmaul! Es müsste hierzu ein schwereres Fahrgestell gewählt werden, was aber auch nicht nach der DIN vorgesehen ist.

Weiß ich nicht, ob aktuell (bzw. zum Zeitpunkt der Normentstehung) KEIN Fahrgestell der alten Gewichtsklasse M (<= 14 t) das hat bzw. kann, heute (bzw. seit Juli 2011) geht M bis 16 t...


Geschrieben von Jürgen B.Die Frage generell ist, warum in der DIN explizit das vordere Koppelmaul als Anschlagspunkt für den zweisträngigen Zug festgeschrieben ist. meiner Ansicht werden eher die Schäkel doppelt genommen.

ich bin nicht im zuständigen Normenausschuß, aber ich kann mir vorstellen, dass die üblichen Fahrgestelle mit den Schäkeln da noch mehr Probleme bekommen...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen795732
Datum19.09.2014 13:587292 x gelesen
Hallo,

DIN:

"Am vorderen Koppelmaul ... muss ein Schild über die zul. Zugkraft angebracht sein, die nach 5.5.2 mind. 50 bzw. 80 kN betragen muss."
"Das Koppelmaul vorne muss für die Nennzugkraft der ZE ausgelegt sein, da das Koppelmaul als Festpunkt beim zweisträngigem Zug verwendet wird."


geschrieben von Jürgen B.:
Diese Auszüge aus der DIN sind mir bekannt
Dann verstehe ich ehrlich gesagt die Ausgangsfrage resp. die Verwunderung über die Probleme nicht:

der TÜV bemängelt an unserem Rüstwagen, dass das vordere Zugmaul am Atego 1629, der auf 14 To abgelastet wurde, lediglich für 70kN ausgelegt ist.
Im Fahrzeug ist eine 80kN Seilwinde verbaut.

Zumal wenn, wie hier zu lesen, der TÜV in BaWü mit der feuerwehrtechnischen Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen bei Neuzulassung beauftragt ist?


Gruß

Daniel

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW795743
Datum19.09.2014 18:377244 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C. die Große Winde kommt eigentlich aus dem RW 3.... der wurde wie der RW 1 nicht weiterverfolgt, weil die Mehrheit das nicht für erforderlich, bzw. mit dem einen "RW" abdeckbar hielt.
Meines Erachtens war das ein sehr großer Fehler. Für die meisten Feuerwehren ist der RW1 vollkommen ausreichend.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW795761
Datum20.09.2014 07:527456 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Meines Erachtens war das ein sehr großer Fehler.
es führte v.a. - ganz wie prognostiziert - zur starken (zu starken!) Reduktion von RW in einigen Bereichen, dafür zur Inflation an HLF mit Winden (taktisch ein Problem, wenn das das erste Fzg ist, das vor Ort ist und aufgrund der Masse viel mehr an Unterhalt und Folgekosten)...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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