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ThemaRettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand31 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • Ein Flashmob, der Leben rettet
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg796667
    Datum09.10.2014 11:2913753 x gelesen
    hallo,

    auch eine "Lösung":

    ... Feuerwehr schlägt Verlängerung der "Hilfsfristen" von acht auf zehn Minuten vor ...

    p.gifRettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW796684
    Datum09.10.2014 13:578670 x gelesen
    Geschrieben von ---Berliner Feuerwehr--- "Bisher haben wir acht Minuten Zeit, um die Hilfsfrist einzuhalten unser Vorschlag sieht vor, dass pauschal noch zwei Minuten Bearbeitungszeit nach Eingang des Notrufs dazukommen",

    Schönen Gruß an die NRW-Grünen:

    Wollt ihr wirklich noch die Berliner Feuerwehr und die dortige Leitstelle als Vorbild hinstellen??

    Wenn ja: dann sagt den Bürgern aber auch, dass ihr nicht nur bei der Sicherheit, sondern tatsächlich auch an der Sicherheit sparen wollt!

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W796690
    Datum09.10.2014 17:417899 x gelesen
    Ich dachte bisher immer das sei ein rein Süddeutsches und nur bei den Hiorgs angesiedeltes Problem.
    In der Hauptstadt und auch noch bei der Feuerwehr...?

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW796691
    Datum09.10.2014 18:037600 x gelesen
    Eigentlich es kein Geheimnis, dass unsere Bundeshauptstadt aufgrund ihrer sehr speziellen finanziellen Situation auch im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Schutzziele lebt, die zumindestens in den alten Bundesländern zu ernsthaften Gesrächen mit der Aufsichtsbehörde Anlass geben würden.

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken796692
    Datum09.10.2014 19:287121 x gelesen
    Hi,

    werde da aus den Fristen eigentlich 'externe Verzögerungen' rausgerechnet? Kein Planer und keine FW kann z.B. was für einen Stau...

    Tomy

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen796693
    Datum09.10.2014 19:387275 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.die zumindestens in den alten Bundesländern zu ernsthaften Gesrächen mit der Aufsichtsbehörde Anlass geben würden.

    In meinem "gebrauchten" Bundesland (Niedersachsen) muss ein RTW nach 15 min (+Notrufabfrage, 95% Ereichungsgrad) da sein. Für Feuerwehr und Notarzt gibt es keine Hilfsfristen.

    Dagegen sieht das in Berlin nicht so schlecht aus.

    Gruß
    Ingo

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin796702
    Datum09.10.2014 20:377381 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Rettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand

    "Henkels Sprecher Stefan Sukale verwies darauf, dass in Henkels Amtszeit bisher 100 neue Stellen im Rettungsdienst geschaffen worden seien. Eine Aufrechnung der Kosten für Hubschrauber- und Rettungswageneinsätze bezeichnete er als "zynisch"."

    Und der Tagesspiegel hat zu fragen vergessen: "Wieso?"

    Die Zuführung des Notarztes per Helikopter nicht aus Zeitgründen bei besonders kritischen Verletzungen, sondern wegen Unterkapazität bodengebundener Rettungskräfte scheint mir die teuerste unter allen denkbaren Möglichkeiten zu sein.

    Also ... nicht, daß dies einen Berliner überraschen könnte...

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg796703
    Datum09.10.2014 20:417166 x gelesen
    Hallo Ingo,
    nur zur Info für mich:

    Es gibt keine Hilfeleistungsfrist für die Fw in Niedersachsen?

    Gruß
    Jürgen

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg796709
    Datum10.10.2014 00:016846 x gelesen
    Hallo Jürgen,
    Geschrieben von Jürgen G.Es gibt keine Hilfeleistungsfrist für die Fw in Niedersachsen?Gibts die in unserm Bundesland?

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg796710
    Datum10.10.2014 00:246696 x gelesen
    Hi Michael,
    ich denke schon:
    Hinweise
    Gruß
    Jürgen

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW796711
    Datum10.10.2014 00:296602 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.ich denke schon:
    Hinweise


    "Hinweise" sind keien Weisungen. In BW gibt es somit keine verbindliche Hilfsfrist für die Feuerwehren.

    Gruß, Stefan

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW796712
    Datum10.10.2014 00:326655 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Wollt ihr wirklich noch die Berliner Feuerwehr und die dortige Leitstelle als Vorbild hinstellen??

    2 min für Notrufabfrage, Disposition und Alarmierung
    8 Minuten ausrücke- und Fahrzeit

    Passt doch als Zeitansatz.

    Wenn die Ausrückezeit in Berlin von 3-4 Minuten auf 1-2 Minuten sinkt, könnte man den Erreichungsgrad auch verbessern. Sogar kostenneutral.

    Gruß, Stefan

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW796713
    Datum10.10.2014 00:336657 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Wenn die Ausrückezeit in Berlin von 3-4 Minuten auf 1-2 Minuten sinkt, könnte man den Erreichungsgrad auch verbessern. Sogar kostenneutral.

    Kostenneutral eher nicht.

    Die Ausrückzeit dürfte in weiten Teilen nicht an mangelnder Mitwirkung des Personals liegen, sondern an den baulichen und technischen Gegebenheiten der jeweiligen Wachen. Die zu ändern kostet aber Geld...

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen796716
    Datum10.10.2014 06:566511 x gelesen
    Geschrieben von Neumann T.werde da aus den Fristen eigentlich 'externe Verzögerungen' rausgerechnet? Kein Planer und keine FW kann z.B. was für einen Stau...

    Ich gehe mal nicht davon aus. Wofür gibt es denn den Erreichungsgrad, der nie bei 100% liegen muss?

    Ist wirklich ein besonderes, nicht alltägliches Ereignis, so ist der eine Einsatz dann halt nicht so toll gelaufen. Ganz anders verhält es sich mit dem Berufsverkehr, der jeden Tag an der Stelle zu der Zeit zum Stau führt -> das ist planbar.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW796717
    Datum10.10.2014 08:086402 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Also ... nicht, daß dies einen Berliner überraschen könnte...

    Wir sparen, koste es was es wolle :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorChri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV796719
    Datum10.10.2014 09:046357 x gelesen
    Geschrieben von ---Henning K--- Wenn die Ausrückezeit in Berlin von 3-4 Minuten

    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

    Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg796722
    Datum10.10.2014 09:176328 x gelesen
    Hallo Stefan;

    Geschrieben von Stefan H."Hinweise" sind keien Weisungen. In BW gibt es somit keine verbindliche Hilfsfrist für die Feuerwehren.Genau so sehe ich das auch!

    Gruß
    Michaell

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg796725
    Datum10.10.2014 09:406209 x gelesen
    Hallo Stefan und Forum,
    grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber - diese "Hinweise" haben die gleiche rechtliche Wirkung wie z.B. eine Weisung oder ein Gesetz. Im Feuerwehrgesetz BW steht drin, das die Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten haben. In den Hinweisen ist dann beschrieben wie die Leistungsfähigkeit auszusehen hat. Jeder Verantwortliche tut gut daran sich an die Mindestforderungen der "Hinweise" zu halten, im Schadensfall könnte im/ihr sonst ein Strick daraus gedreht werden.

    Warum macht man so was? Wieso legt man das nicht gleich verbindlich fest? Nach dem sog. "Konnexitätsprinzip - wer bestellt bezahlt"" wäre der Gesetzgeber (das Land) dann auch verpflichtet den Gemeinden die Kosten zu erstatten.

    Gruß
    Jürgen

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW796731
    Datum10.10.2014 10:226101 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.Aber - diese "Hinweise" haben die gleiche rechtliche Wirkung wie z.B. eine Weisung oder ein Gesetz.

    Das ist falsch. Es gibt in BaWü keine Fachaufsicht über die Feuerwehren und daher auch keine Möglichkeit, über einen Erlass eine Hilfsfrist festzuschreiben. Und Gesetzescharakter können Hinweise der Exekutive (IM!) und des Landesfeuerwehrbands (!) nicht haben.

    Geschrieben von Jürgen G. Jeder Verantwortliche tut gut daran sich an die Mindestforderungen der "Hinweise" zu halten, im Schadensfall könnte im/ihr sonst ein Strick daraus gedreht werden.

    Mit welchen Folgen rechnest du, wenn der örtliche Feuerwehrbedarfsplan eine um 1-2 Minuten erhöhte Hilfsfrist hat? Oder wenn das AGBF-Schutzziel statt der BaWü-Hinweise angewendet wird? Oder eine Risikoklassifizierung wie in RLP?

    Gruß, Stefan

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW796732
    Datum10.10.2014 10:246139 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die Ausrückzeit dürfte in weiten Teilen nicht an mangelnder Mitwirkung des Personals liegen, sondern an den baulichen und technischen Gegebenheiten der jeweiligen Wachen.

    Achso. Das kannst du sicher belegen?

    Gruß, Stefan

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg796741
    Datum10.10.2014 11:395939 x gelesen
    Hallo Stefan,
    Geschrieben von Stefan H.Es gibt in BaWü keine Fachaufsicht über die Feuerwehren
    dir ist der § 22 Feuerwehrgesetz BW bekannt?
    § 22 FwG BW
    Gruß
    Jürgen

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg796746
    Datum10.10.2014 12:495906 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Henning K.Eigentlich es kein Geheimnis, dass unsere Bundeshauptstadt aufgrund ihrer sehr speziellen finanziellen Situation auch im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Schutzziele lebt, die zumindestens in den alten Bundesländern zu ernsthaften Gesrächen mit der Aufsichtsbehörde Anlass geben würden.

    Wirklich? In meinem Bundeswland gibt es keine Aufsicht für den Rettungsdienst und Hilfsfristen von 15 Minuten nach Alarmierung können nicht für 95% der Fälle eingehalten werden. Man wäre da bei uns über Acht oder 10 Minuten froh. Und über die Abarbeitung von Notrufen und die Hilfsfristen gibt es in Nordbaden solche Diskussionen, dass in Mannheim mittlerweile sogar Forderungen laut werden, dass die Feuerwehr wieder Rettungsdienst fährt.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW796749
    Datum10.10.2014 13:045828 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.dir ist der § 22 Feuerwehrgesetz BW bekannt?
    § 22 FwG BW


    Natürlich, aber bzgl. der Fachaufsicht ist dieser Paragraph relevant:

    § 1
    [...]
    (3) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach diesem Gesetz als .weisungsfreie Pflichtaufgaben

    In anderen Ländern heißt es "Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung". Daraus resultiert der Charakter der aufsicht (Rechtsaufsicht oder Fachaufsicht).

    Gruß, Stefan

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW796752
    Datum10.10.2014 13:235854 x gelesen
    Geschrieben von Christian G.Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

    Du hast mich draufgestellt.

    Die Aussage ist nämlich nicht von mir...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW796753
    Datum10.10.2014 13:245817 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H. In meinem Bundeswland gibt es keine Aufsicht für den Rettungsdienst und Hilfsfristen von 15 Minuten nach Alarmierung können nicht für 95% der Fälle eingehalten werden.

    und diese Fristen werden auch in Großstädten ausgenutzt?

    (die gleiche Frage an die Niedersachsen...)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg796757
    Datum10.10.2014 14:025761 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Henning K.und diese Fristen werden auch in Großstädten ausgenutzt?

    Also in Mannheim werden die Fristen (15 min in 95%) zur Zeit (und schon seit langem) überschritten und nicht eingehalten. Deshalb aktuell aus der Politik die Forderung ggf. die Berufsfeuerwehr Mannheim wieder in den RD einzubinden. In Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis (>500.000 EW) werden die Fristen ebenfalls nicht eingehalten. Wie es aktuell in Stuttgart oder Karlsruhe aussieht ist mir nicht bekannt. In Stuttgart wurden diese Fristen zumindest in der Vergangenheit auch nicht eingehalten.

    Deshalb, in Ba-Wü wären wir über 10 Minuten glücklich...

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW796760
    Datum10.10.2014 14:205698 x gelesen
    Hall Thorsten,


    Geschrieben von Thorsten H.Also in Mannheim werden die Fristen (15 min in 95%) zur Zeit (und schon seit langem) überschritten und nicht eingehalten. Deshalb aktuell aus der Politik die Forderung ggf. die Berufsfeuerwehr Mannheim wieder in den RD einzubinden.


    Gibt es da zu etwas Schwarz auf Weiß, Zeitungsartikel oder ähnliches?


    Danke und Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg796761
    Datum10.10.2014 14:325757 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Dirk B.Gibt es da zu etwas Schwarz auf Weiß, Zeitungsartikel oder ähnliches?

    Artikel Mannheimer Morgen
    Im Artikel finden sich weitere Links zu etlichen weiteren Artikeln zu dem Thema. Die entsprechende Studie zum Rettungsdienst wurde nicht im Wortlaut veröffnentlicht. Die wurde selbst den Kommunen nur in Auszügen zur Verfügung gestellt.

    Hier noch eine Anfrage der Grünen:
    Anfrage im Landtag zur ILS

    Hier eine Diskussion in der der Zuständige Bürgermeister von Mannheim sehr deutliche Worte findet:
    Zur Sache RNF - Rettungsdienst Metropolregieon

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorChri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV796766
    Datum10.10.2014 15:346002 x gelesen
    Nein, das würde ich doch niemals tun ;-)

    Aber mal im Ernst:
    Das ist das Problem, dass vom "hören-sagen" solche Thesen aufgestellt werden, die dann am Ende auch noch geglaubt werden.
    Auf der Internetseite www.berliner-feuerwehr.de kannst Du Dir die Jahresberichte anschauen. Dort sind für nahezu alle Einsatzmittel die jeweiligen Ausrückezeiten dargestellt. Und da wirst Du relativ schnell sehen, dass die RTWs im Schnitt bei 1-2 min liegen (2013).
    Sorry, aber dieses Klischee musste ich jetzt einfach mal berichtigen.

    Gruß Christian

    Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg796768
    Datum10.10.2014 17:035684 x gelesen
    Hallo Stefan,
    ich stimme dir zu, dass mit den weisungsfreien Pflichtaufgaben ist so richtig. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Gemeinden bei der Aufstellung und Ausrüstung ihrer Feuerwehren gewissen "Zwängen" unterworfen ist an denen Sie nicht vorbei kommt. Ich denke da z.B. an Fahrzeugnormen, Austattung mit PSA usw.

    Nicht zuletzt gilt für mich das im vorherigen Beitrag gesagte: Ich bin als Kommandant für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Wenn es auch keine verbindliche Rechtsnorm expilzit zur Hilfefrist der Feuerwehren in BW gibt, ich halte mich an die Mindestanforderung der genannten "Hinweise", bzw. fordere deren Einhaltung ein. Alles andere ist für mich nicht tragbar.

    Gruß
    Jürgen

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin796771
    Datum10.10.2014 17:456014 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.Das kannst du sicher belegen?

    Schwer bestreitbar ist, daß einige Wachen ein bißchen eng gebaut sind. Mehr so für Pferdefuhrwerke.

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