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Thema | Rettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand | 31 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 796667 | |||
Datum | 09.10.2014 11:29 | 13753 x gelesen | |||
hallo, auch eine "Lösung": ... Feuerwehr schlägt Verlängerung der "Hilfsfristen" von acht auf zehn Minuten vor ... Rettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796684 | |||
Datum | 09.10.2014 13:57 | 8670 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Berliner Feuerwehr--- "Bisher haben wir acht Minuten Zeit, um die Hilfsfrist einzuhalten unser Vorschlag sieht vor, dass pauschal noch zwei Minuten Bearbeitungszeit nach Eingang des Notrufs dazukommen", Schönen Gruß an die NRW-Grünen: Wollt ihr wirklich noch die Berliner Feuerwehr und die dortige Leitstelle als Vorbild hinstellen?? Wenn ja: dann sagt den Bürgern aber auch, dass ihr nicht nur bei der Sicherheit, sondern tatsächlich auch an der Sicherheit sparen wollt! | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 796690 | |||
Datum | 09.10.2014 17:41 | 7899 x gelesen | |||
Ich dachte bisher immer das sei ein rein Süddeutsches und nur bei den Hiorgs angesiedeltes Problem. In der Hauptstadt und auch noch bei der Feuerwehr...? Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796691 | |||
Datum | 09.10.2014 18:03 | 7600 x gelesen | |||
Eigentlich es kein Geheimnis, dass unsere Bundeshauptstadt aufgrund ihrer sehr speziellen finanziellen Situation auch im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Schutzziele lebt, die zumindestens in den alten Bundesländern zu ernsthaften Gesrächen mit der Aufsichtsbehörde Anlass geben würden. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 796692 | |||
Datum | 09.10.2014 19:28 | 7121 x gelesen | |||
Hi, werde da aus den Fristen eigentlich 'externe Verzögerungen' rausgerechnet? Kein Planer und keine FW kann z.B. was für einen Stau... Tomy | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 796693 | |||
Datum | 09.10.2014 19:38 | 7275 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.die zumindestens in den alten Bundesländern zu ernsthaften Gesrächen mit der Aufsichtsbehörde Anlass geben würden. In meinem "gebrauchten" Bundesland (Niedersachsen) muss ein RTW nach 15 min (+Notrufabfrage, 95% Ereichungsgrad) da sein. Für Feuerwehr und Notarzt gibt es keine Hilfsfristen. Dagegen sieht das in Berlin nicht so schlecht aus. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 796702 | |||
Datum | 09.10.2014 20:37 | 7381 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Rettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand "Henkels Sprecher Stefan Sukale verwies darauf, dass in Henkels Amtszeit bisher 100 neue Stellen im Rettungsdienst geschaffen worden seien. Eine Aufrechnung der Kosten für Hubschrauber- und Rettungswageneinsätze bezeichnete er als "zynisch"." Und der Tagesspiegel hat zu fragen vergessen: "Wieso?" Die Zuführung des Notarztes per Helikopter nicht aus Zeitgründen bei besonders kritischen Verletzungen, sondern wegen Unterkapazität bodengebundener Rettungskräfte scheint mir die teuerste unter allen denkbaren Möglichkeiten zu sein. Also ... nicht, daß dies einen Berliner überraschen könnte... | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 796703 | |||
Datum | 09.10.2014 20:41 | 7166 x gelesen | |||
Hallo Ingo, nur zur Info für mich: Es gibt keine Hilfeleistungsfrist für die Fw in Niedersachsen? Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 796709 | |||
Datum | 10.10.2014 00:01 | 6846 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen G. Es gibt keine Hilfeleistungsfrist für die Fw in Niedersachsen?Gibts die in unserm Bundesland? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 796710 | |||
Datum | 10.10.2014 00:24 | 6696 x gelesen | |||
Hi Michael, ich denke schon: Hinweise Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796711 | |||
Datum | 10.10.2014 00:29 | 6602 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.ich denke schon: "Hinweise" sind keien Weisungen. In BW gibt es somit keine verbindliche Hilfsfrist für die Feuerwehren. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796712 | |||
Datum | 10.10.2014 00:32 | 6655 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Wollt ihr wirklich noch die Berliner Feuerwehr und die dortige Leitstelle als Vorbild hinstellen?? 2 min für Notrufabfrage, Disposition und Alarmierung 8 Minuten ausrücke- und Fahrzeit Passt doch als Zeitansatz. Wenn die Ausrückezeit in Berlin von 3-4 Minuten auf 1-2 Minuten sinkt, könnte man den Erreichungsgrad auch verbessern. Sogar kostenneutral. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796713 | |||
Datum | 10.10.2014 00:33 | 6657 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Wenn die Ausrückezeit in Berlin von 3-4 Minuten auf 1-2 Minuten sinkt, könnte man den Erreichungsgrad auch verbessern. Sogar kostenneutral. Kostenneutral eher nicht. Die Ausrückzeit dürfte in weiten Teilen nicht an mangelnder Mitwirkung des Personals liegen, sondern an den baulichen und technischen Gegebenheiten der jeweiligen Wachen. Die zu ändern kostet aber Geld... | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 796716 | |||
Datum | 10.10.2014 06:56 | 6511 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.werde da aus den Fristen eigentlich 'externe Verzögerungen' rausgerechnet? Kein Planer und keine FW kann z.B. was für einen Stau... Ich gehe mal nicht davon aus. Wofür gibt es denn den Erreichungsgrad, der nie bei 100% liegen muss? Ist wirklich ein besonderes, nicht alltägliches Ereignis, so ist der eine Einsatz dann halt nicht so toll gelaufen. Ganz anders verhält es sich mit dem Berufsverkehr, der jeden Tag an der Stelle zu der Zeit zum Stau führt -> das ist planbar. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 796717 | |||
Datum | 10.10.2014 08:08 | 6402 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Also ... nicht, daß dies einen Berliner überraschen könnte... Wir sparen, koste es was es wolle :-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV | 796719 | |||
Datum | 10.10.2014 09:04 | 6357 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Henning K--- Wenn die Ausrückezeit in Berlin von 3-4 Minuten Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 796722 | |||
Datum | 10.10.2014 09:17 | 6328 x gelesen | |||
Hallo Stefan; Geschrieben von Stefan H. "Hinweise" sind keien Weisungen. In BW gibt es somit keine verbindliche Hilfsfrist für die Feuerwehren.Genau so sehe ich das auch! Gruß Michaell Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 796725 | |||
Datum | 10.10.2014 09:40 | 6209 x gelesen | |||
Hallo Stefan und Forum, grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber - diese "Hinweise" haben die gleiche rechtliche Wirkung wie z.B. eine Weisung oder ein Gesetz. Im Feuerwehrgesetz BW steht drin, das die Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten haben. In den Hinweisen ist dann beschrieben wie die Leistungsfähigkeit auszusehen hat. Jeder Verantwortliche tut gut daran sich an die Mindestforderungen der "Hinweise" zu halten, im Schadensfall könnte im/ihr sonst ein Strick daraus gedreht werden. Warum macht man so was? Wieso legt man das nicht gleich verbindlich fest? Nach dem sog. "Konnexitätsprinzip - wer bestellt bezahlt"" wäre der Gesetzgeber (das Land) dann auch verpflichtet den Gemeinden die Kosten zu erstatten. Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796731 | |||
Datum | 10.10.2014 10:22 | 6101 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.Aber - diese "Hinweise" haben die gleiche rechtliche Wirkung wie z.B. eine Weisung oder ein Gesetz. Das ist falsch. Es gibt in BaWü keine Fachaufsicht über die Feuerwehren und daher auch keine Möglichkeit, über einen Erlass eine Hilfsfrist festzuschreiben. Und Gesetzescharakter können Hinweise der Exekutive (IM!) und des Landesfeuerwehrbands (!) nicht haben. Geschrieben von Jürgen G. Jeder Verantwortliche tut gut daran sich an die Mindestforderungen der "Hinweise" zu halten, im Schadensfall könnte im/ihr sonst ein Strick daraus gedreht werden. Mit welchen Folgen rechnest du, wenn der örtliche Feuerwehrbedarfsplan eine um 1-2 Minuten erhöhte Hilfsfrist hat? Oder wenn das AGBF-Schutzziel statt der BaWü-Hinweise angewendet wird? Oder eine Risikoklassifizierung wie in RLP? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796732 | |||
Datum | 10.10.2014 10:24 | 6139 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Die Ausrückzeit dürfte in weiten Teilen nicht an mangelnder Mitwirkung des Personals liegen, sondern an den baulichen und technischen Gegebenheiten der jeweiligen Wachen. Achso. Das kannst du sicher belegen? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 796741 | |||
Datum | 10.10.2014 11:39 | 5939 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan H. Es gibt in BaWü keine Fachaufsicht über die Feuerwehren dir ist der § 22 Feuerwehrgesetz BW bekannt? § 22 FwG BW Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 796746 | |||
Datum | 10.10.2014 12:49 | 5906 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Henning K. Eigentlich es kein Geheimnis, dass unsere Bundeshauptstadt aufgrund ihrer sehr speziellen finanziellen Situation auch im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Schutzziele lebt, die zumindestens in den alten Bundesländern zu ernsthaften Gesrächen mit der Aufsichtsbehörde Anlass geben würden. Wirklich? In meinem Bundeswland gibt es keine Aufsicht für den Rettungsdienst und Hilfsfristen von 15 Minuten nach Alarmierung können nicht für 95% der Fälle eingehalten werden. Man wäre da bei uns über Acht oder 10 Minuten froh. Und über die Abarbeitung von Notrufen und die Hilfsfristen gibt es in Nordbaden solche Diskussionen, dass in Mannheim mittlerweile sogar Forderungen laut werden, dass die Feuerwehr wieder Rettungsdienst fährt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796749 | |||
Datum | 10.10.2014 13:04 | 5828 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen G.dir ist der § 22 Feuerwehrgesetz BW bekannt? Natürlich, aber bzgl. der Fachaufsicht ist dieser Paragraph relevant: § 1 [...] (3) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach diesem Gesetz als .weisungsfreie Pflichtaufgaben In anderen Ländern heißt es "Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung". Daraus resultiert der Charakter der aufsicht (Rechtsaufsicht oder Fachaufsicht). Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796752 | |||
Datum | 10.10.2014 13:23 | 5854 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian G.Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Du hast mich draufgestellt. Die Aussage ist nämlich nicht von mir... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796753 | |||
Datum | 10.10.2014 13:24 | 5817 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.In meinem Bundeswland gibt es keine Aufsicht für den Rettungsdienst und Hilfsfristen von 15 Minuten nach Alarmierung können nicht für 95% der Fälle eingehalten werden. und diese Fristen werden auch in Großstädten ausgenutzt? (die gleiche Frage an die Niedersachsen...) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 796757 | |||
Datum | 10.10.2014 14:02 | 5761 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Henning K. und diese Fristen werden auch in Großstädten ausgenutzt? Also in Mannheim werden die Fristen (15 min in 95%) zur Zeit (und schon seit langem) überschritten und nicht eingehalten. Deshalb aktuell aus der Politik die Forderung ggf. die Berufsfeuerwehr Mannheim wieder in den RD einzubinden. In Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis (>500.000 EW) werden die Fristen ebenfalls nicht eingehalten. Wie es aktuell in Stuttgart oder Karlsruhe aussieht ist mir nicht bekannt. In Stuttgart wurden diese Fristen zumindest in der Vergangenheit auch nicht eingehalten. Deshalb, in Ba-Wü wären wir über 10 Minuten glücklich... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 796760 | |||
Datum | 10.10.2014 14:20 | 5698 x gelesen | |||
Hall Thorsten, Geschrieben von Thorsten H. Also in Mannheim werden die Fristen (15 min in 95%) zur Zeit (und schon seit langem) überschritten und nicht eingehalten. Deshalb aktuell aus der Politik die Forderung ggf. die Berufsfeuerwehr Mannheim wieder in den RD einzubinden. Gibt es da zu etwas Schwarz auf Weiß, Zeitungsartikel oder ähnliches? Danke und Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 796761 | |||
Datum | 10.10.2014 14:32 | 5757 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Dirk B. Gibt es da zu etwas Schwarz auf Weiß, Zeitungsartikel oder ähnliches? Artikel Mannheimer Morgen Im Artikel finden sich weitere Links zu etlichen weiteren Artikeln zu dem Thema. Die entsprechende Studie zum Rettungsdienst wurde nicht im Wortlaut veröffnentlicht. Die wurde selbst den Kommunen nur in Auszügen zur Verfügung gestellt. Hier noch eine Anfrage der Grünen: Anfrage im Landtag zur ILS Hier eine Diskussion in der der Zuständige Bürgermeister von Mannheim sehr deutliche Worte findet: Zur Sache RNF - Rettungsdienst Metropolregieon Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Bad Doberan / MV | 796766 | |||
Datum | 10.10.2014 15:34 | 6002 x gelesen | |||
Nein, das würde ich doch niemals tun ;-) Aber mal im Ernst: Das ist das Problem, dass vom "hören-sagen" solche Thesen aufgestellt werden, die dann am Ende auch noch geglaubt werden. Auf der Internetseite www.berliner-feuerwehr.de kannst Du Dir die Jahresberichte anschauen. Dort sind für nahezu alle Einsatzmittel die jeweiligen Ausrückezeiten dargestellt. Und da wirst Du relativ schnell sehen, dass die RTWs im Schnitt bei 1-2 min liegen (2013). Sorry, aber dieses Klischee musste ich jetzt einfach mal berichtigen. Gruß Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 796768 | |||
Datum | 10.10.2014 17:03 | 5684 x gelesen | |||
Hallo Stefan, ich stimme dir zu, dass mit den weisungsfreien Pflichtaufgaben ist so richtig. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Gemeinden bei der Aufstellung und Ausrüstung ihrer Feuerwehren gewissen "Zwängen" unterworfen ist an denen Sie nicht vorbei kommt. Ich denke da z.B. an Fahrzeugnormen, Austattung mit PSA usw. Nicht zuletzt gilt für mich das im vorherigen Beitrag gesagte: Ich bin als Kommandant für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Wenn es auch keine verbindliche Rechtsnorm expilzit zur Hilfefrist der Feuerwehren in BW gibt, ich halte mich an die Mindestanforderung der genannten "Hinweise", bzw. fordere deren Einhaltung ein. Alles andere ist für mich nicht tragbar. Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 796771 | |||
Datum | 10.10.2014 17:45 | 6014 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Das kannst du sicher belegen? Schwer bestreitbar ist, daß einige Wachen ein bißchen eng gebaut sind. Mehr so für Pferdefuhrwerke. | |||||
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