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ThemaNutzung von HRT in Fahrzeugen92 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • BDBOS
  • SAR-Studie Tetra
  •  
    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797345
    Datum23.10.2014 09:0830870 x gelesen
    Hallo Forum,

    ich hab hier ein Schreiben der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS im Land Rheinlandpfalz zu einer Betriebsregelung für "Mobile TETRA-Endgeräte und Strahlenschutz" vom 12.12.2013 unter Punkt 2a steht:

    Nutzung von HRT in Fahrzeugen
    Die von den Funkgeräten erzeugten elektromagnetischen Felder werden bei einer Nutzung in Fahrzeugen durch die metallene Karosserie reflektiert. Hierdurch kann es wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kom-men. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge gemäß den Herstellerangaben wegen einer möglichen Beeinflussung der elektrischen Systeme nicht für den Betrieb eines HRT zugelassen. Die Nutzung von HRT in Fahrzeugen ist daher grundsätzlich nicht zulässig!

    gilt diese Regelung noch uneingeschränkt?

    grüße


    Jan

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797346
    Datum23.10.2014 09:1624250 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan R.gilt diese Regelung noch uneingeschränkt?

    Da sich seit Ende 2013 weder an den Funkgeräten (von einem Softwareupdate mal abgesehen) noch an den physikalischen Eigenschaften der Wellenausbreitung in Verbindung mit metallenen Karosserien was grundlegendes geändert hat, gilt das auch weiterhin. Übrigens verbieten die meisten Fahrzeughersteller das schon von sich aus, ebenso wie die Nutzung von Handys im Fahrzeug ohne Außenantenne. Hält sich nur kaum jemand dran.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797347
    Datum23.10.2014 10:1523454 x gelesen
    Wie wird das dann bei euch in der Feuerwehr (oder auch bei anderen) gehandhabt? Gerade dann wenn noch keine MRT/FRT verbaut sind?

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797348
    Datum23.10.2014 10:3123261 x gelesen
    Hallo,

    MRT sind bereits seit gut einem Jahr verbaut.

    Die HRT stehen normalerweise auf DMO, da kann man sie auch einschalten, da keine Netzeinbuchung bzw. Sendeaktivität erfolgt, solange keiner die Sendetaste drückt. Sofern doch an der E-Stelle im TMO mit HRT gefunkt wird, werden die erst nach dem aussteigen umgeschaltet, sonst käme es sowieso im Fahrzeug zu unangenehmen Rückkopplungen, sofern die gleiche Gruppe auf mehreren Geräten bzw. auch auf dem MRT geschaltet ist.

    Sonderfall ist in Fahrzeugen mit HRT in Aktivhalterung, da kann natürlich der HRT-Betrieb im Fahrzeug erfolgen, solange das Gerät in der Aktivhalterung mit angeschlossener Aussenantenne betrieben wird.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797349
    Datum23.10.2014 10:4722820 x gelesen
    Bei uns sind leider noch keine MRT verbaut. Da seid ihr uns etwas vorraus. Angeblich weil die Leitstelle in Mainz noch keine Umstellung auf digital durchgeführt hat.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797350
    Datum23.10.2014 10:5822707 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan R.Angeblich weil die Leitstelle in Mainz noch keine Umstellung auf digital durchgeführt hat.

    Die in KL auch noch nicht. Stört aber nicht weiter, ab Übernahme des Einsatzes durch die FEZ wird i.A. digital gefunkt. Auch mit Fahrzeugen untereinander. Warum sollte man da mit der Ausrüstung warten, bis die Leitstelle auch umgerüstet ist?

    Gruß,
    Michael

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797351
    Datum23.10.2014 11:2222641 x gelesen
    Ihr habt nur noch Digitalfunk auf dem Auto?


    Geschrieben von Michael "Warum sollte man da mit der Ausrüstung warten, bis die Leitstelle auch umgerüstet ist?"
    Damit man mit der Leitstelle kommunikzieren kann (so ist zumindest die offzielle Sprachregelung).

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    AutorJan 8P., Gelnhausen / Hessen797357
    Datum23.10.2014 13:5622065 x gelesen
    Sieht aber die SAR Studie und die BDBOS anders :
    SAR-Wert Studie
    BDBOS

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797363
    Datum23.10.2014 14:1821777 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan R.Ihr habt nur noch Digitalfunk auf dem Auto?

    Nein, auch noch das 4m-Gerät und noch ein 2m-Gerät, da ansonsten als 2m-Ersatz seit längerem problemlos HRT in DMO verwendet werden.

    Geschrieben von Jan R.Damit man mit der Leitstelle kommunikzieren kann (so ist zumindest die offzielle Sprachregelung).

    Klar. Dafür ist das 4m-Gerät ja noch da. Dann formuliere ich die Frage anders: Warum das MRT nicht einbauen? Ein Parallelbetrieb wird noch einige Zeit nötig sein, so lange mit der MRT-Ausrüstung warten, bis man das 4m-Gerät damit komplett ersetzen kann, macht keinen Sinn.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797366
    Datum23.10.2014 14:2021879 x gelesen
    Und warum gibt dann die zuständige Stelle in RLP solch eine Regelung raus?

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797367
    Datum23.10.2014 14:2521683 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan R.Und warum gibt dann die zuständige Stelle in RLP solch eine Regelung raus?

    Weil es schlichtweg technisch keinen Sinn macht, HRTs ohne Außenantenne in Fahrzeugen zu betreiben (schlechtere Empfangsqualität, höhere Strahlenbelastung, Rückkopplung mit im Fahrzeug verbauten Geräten, die auf gleicher Gruppe betrieben werden) und weil das

    "Darüber hinaus sind die Fahrzeuge gemäß den Herstellerangaben wegen einer möglichen Beeinflussung der elektrischen Systeme nicht für den Betrieb eines HRT zugelassen."

    alleine schon ausreicht, um den Betrieb von HRT zu verbieten.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797370
    Datum23.10.2014 14:4321660 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Warum das MRT nicht einbauen?
    Kann ich dir nicht sagen. In diesem Punkt divergiert meine Meinung von der Meinung der Wehrleitung.

    Geschrieben von Michael W.Ein Parallelbetrieb wird noch einige Zeit nötig sein, so lange mit der MRT-Ausrüstung warten, bis man das 4m-Gerät damit komplett ersetzen kann, macht keinen Sinn.
    das sehe ich auch so.

    Geschrieben von Michael W. "Darüber hinaus sind die Fahrzeuge gemäß den Herstellerangaben wegen einer möglichen Beeinflussung der elektrischen Systeme nicht für den Betrieb eines HRT zugelassen."
    Kannst du das bitte belegen. Welcher Hersteller verbietet das?

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW797371
    Datum23.10.2014 14:5421606 x gelesen
    Geschrieben von Jan R.Kannst du das bitte belegen. Welcher Hersteller verbietet das?

    Umkehrschluss...Kein Hersteller erlaubt es....da kein Hersteller seine Einbauten auf elektromagnetische Verträglichkeit testet....

    Gruß

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797374
    Datum23.10.2014 15:2421522 x gelesen
    auch das muss man über eine Vorschrift, technische Regel, Gesetz, Verordnung, Erlass, Bedienungsanleitung belegen können.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797379
    Datum23.10.2014 16:2021472 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan R.Kannst du das bitte belegen. Welcher Hersteller verbietet das?

    Ich habe nur aus der für RLP gültigen Anweisung, die du zitiert hast, zitiert. Mir ist aber auch Fahrzeugbetriebsanleitungen dieses Verbot bekannt, welches zumindest zeitweise bei einigen Herstellern explizit in Fahrzeugbetriebsanleitungen drinstand. Ob das bei allen oder nur bei einem Teil so war oder immer noch ist, weiß ich nicht.

    Letztenendes gibt für das Bundesland RLP die Authorisierte Stelle RLP die Anweisungen für den Funkbetrieb. Wenn diese Betriebsanweisung also besteht, ist sie zu befolgen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP797386
    Datum23.10.2014 20:1021167 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Warum sollte man da mit der Ausrüstung warten, bis die Leitstelle auch umgerüstet ist?
    Weil es in RLP noch kein Programm gibt, um FMS-System Digital zu nutzen. Jetzt im Sommer sollte Probeversion kommen und im Winter richtige, aber bei uns ist da noch nix angekommen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP797387
    Datum23.10.2014 20:1421194 x gelesen
    In den Schulungen war das Thema. Ist nur mal wieder bei Polizei vorbeigegangen und weil die alle lieber mit den teilen an der Schulter sprechen als mit den Hörern im Auto und dann der Gewerkschaft aufgefallen ist das das gefährlich sein kann haben die Versucht ein Fass aufzumachen. Daraufhin kam dann extra nochmal dieses Rundschreiben der Autorisierten Stelle.
    Seitdem hält sich die Gewerkschaft sehr bedeckt ;-)

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW797391
    Datum23.10.2014 21:2221069 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Mir ist aber auch Fahrzeugbetriebsanleitungen dieses Verbot bekannt, welches zumindest zeitweise bei einigen Herstellern explizit in Fahrzeugbetriebsanleitungen drinstand. Ob das bei allen oder nur bei einem Teil so war oder immer noch ist, weiß ich nicht.

    Ich habe jetzt spontan die Anleitungen von zwei Fahrzeugen (einmal Bj. 2007 und einmal Bj. 2014) konsultiert: Weder BMW noch Ford erwähnen das Thema.

    Ich gehe im Übrigen auch davon aus, dass die Hersteller schon alleine aus Marketing-Gründen im Vorfeld sicherstellen, dass bei der Benutzung üblicher Mobilfunkgeräte im Auto keine Probleme auftreten. Wer würde denn heute noch ein Auto kaufen, bei dem der Hersteller ernsthaft vor der Benutzung von Handys, Pads usw. im Innenraum warnt?!

    Allerdings kenne ich diese Regelungen durchaus und bin mir fast sicher, ich würde sie in der Bedienungsanleitung des BOSCH-FuG10R nachlesen können (wenn ich die jetzt hier wiederfinden würde...)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW797396
    Datum23.10.2014 22:5821377 x gelesen
    M.W. hat sich seit gut 10 Jahren an der Rechtslage und der Problematik nix geändert, bin immer wieder erstaunt, wie wenig verbreitet das nach wie vor ist...
    Auszug aus: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-technik/



    4.8.3.3Einbaurichtlinien und Hinweise
    4.8.3.3.1e1-Richtlinie

    Da moderne Fahrzeuge über immer mehr integrierte Elektronik verfügen, steigt mit jedem elektrischen Verbraucher der elektromagnetische Wellenstrahlung aussendet, die Gefahr der Beeinflussung vom Auslösen verschiedener Funktionen bis zum kompletten Systemausfall. Seit dem 01.10.2002 trägt die EU-Richtlinie 95/54 EC, häufig auch e1-Richtlinie genannt, der Problematik der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) Rechnung. Alle elektrischen Geräte und Unterbaugruppen (EUB) inkl. Zubehörteilen, die mit der Fahrzeugelektrik verbunden sind, müssen auf ihre EMV geprüft und für den Einbau zugelassen sein. Zu erkennen ist dies am e-Kennzeichen auf den jeweiligen Geräten, bspw. e24 02 0148. Die Anwendung dieser Regel wirft in der Praxis einige Probleme auf, da vielfach noch alte Geräte ohne e Kennzeichen vorhanden sind, welches auch nicht nachträglich durch den Hersteller vergeben werden kann.

    Geräte mit e Kennzeichen
    - können in Fahrzeuge installiert werden, sofern der Fahrzeughersteller den Einbau, z.B. eines Funkgerätes oder Mobiltelefones zugelassen hat.
    - bereits installierte Geräte dürfen in andere Fahrzeuge umgesetzt und installiert werden, sofern der Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen hat.

    Geräte ohne e Kennzeichen
    - Vor dem 01.10.2002 installierte Geräte dürfen in diesem Fahrzeug weiterbetrieben werden, sofern der Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen hat.
    - Zu Service oder Reparaturzwecken dürfen diese Geräte ausgebaut und nur in das gleiche Fahrzeug wieder eingebaut werden.
    - Ein bereits eingebautes Funkgerät darf ausgebaut und in ein anderes Fahrzeug versetzt werden, sofern die Funkgerätevorrüstung (Antenne, Lautsprecher, Anschlussleitungen, etc.) vor dem 01.10.2002 erfolgte.
    - Ein bereits eingebautes Funkgerät darf nicht ausgebaut und in ein anderes Fahrzeug versetzt werden, wenn keine Funkgerätevorrüstung (Antenne, Lautsprecher, Anschlussleitungen, etc.) vor dem 01.10.2002 erfolgte.


    4.8.3.3.2Benutzereinschränkung (Betrieb über Außenantenne)

    Alle Hersteller von modernen Fahrzeugen schreiben mittlerweile in ihren Richtlinien aufgrund der beschriebenen EMV Problematik für den Betrieb von Geräten, die elektromagnetische Wellenstrahlung empfangen oder aussenden, bspw. Mobiltelefone, die Verwendung von geeigneten Außen- oder Scheibenantennen vor. Für die schwerpunktmäßig bei den BOS eingesetzten Kommunikationsmittel Mobiltelefon oder Handfunkgerät bedeutet dies, dass ein Betrieb ohne Außenantenne nicht zulässig ist!

    Bei der Benutzung eines Mobiltelefones ist zwingend der Einbau einer (zugelassenen) Freisprecheinrichtung ebenso wie das Abschalten aller im Fahrzeug durch das Einsatzpersonal mitgeführten Mobiltelefone ohne Außenantennenanschluß erforderlich! Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird.
    Mit dem Einbau einer aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterung, die die Sendeleistung über eine Aussenantenne abführt und das Besprechen mittels Handmonophon ermöglicht (vgl. Abb. 4.5.1/2), kann dieser Richtlinie entsprochen werden. Allerdings sind dann alle anderen Handfunkgeräte erst außerhalb des Fahrzeugs oder ausgeschalteter Zündung einzuschalten!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797400
    Datum24.10.2014 00:1321297 x gelesen
    Hier mal die Reaktion der AS Niedersachsen auf das damalige Schreiben.
    Nach meinem Kenntnisstand war RP selbst nicht besonders "erbaut" von ihrem Schreiben und vor allem der erzielten Wirkung...

    Newsletter ASDN

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797402
    Datum24.10.2014 08:3720681 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Volker C.Weil es in RLP noch kein Programm gibt, um FMS-System Digital zu nutzen. Jetzt im Sommer sollte Probeversion kommen und im Winter richtige, aber bei uns ist da noch nix angekommen.

    Auch das ist kein Grund, noch keine MRTs einzubauen. Dass die 4m-Geräte in den Fahrzeugen bleiben und für die Kommunikation mit der Leitstelle verwendet werden, steht derzeit außer Frage. Die übliche Kommunikation der örtlichen Wehren in RLP (und da sind eben die in einer Großstadt mit BF angesiedelten FFs eher die Minderheit) findet aber über die FEZ der Gemeinde statt und noch fast überall ohne FMS statt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797403
    Datum24.10.2014 08:4920612 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Ich habe jetzt spontan die Anleitungen von zwei Fahrzeugen (einmal Bj. 2007 und einmal Bj. 2014) konsultiert: Weder BMW noch Ford erwähnen das Thema.

    In der online verfügbaren Anleitung einer aktuellen C-Klasse wird das telefonieren mit Handys sogar inzwischen erlaubt, für Tetra-Funkgeräte steht da allerdings nichts drin.
    Ich weiß aber sicher, dass bei einigen älteren Fahrzeugen (Ende der 90er Jahre) ein Verbot des Betriebs ohne Außenantennen drinstand. Selbst wenn das heute nicht mehr drinsteht, besser wird's dadurch auch nicht, an den physikalischen Eigenschaften von elektromagnetischen Wellen hat sich in den letzten 10 Jahren nichts geändert und die Leistung des Handys wird sinnvollerweise immer noch der Empfangssituation angepasst. Abschirmung durch Fahrzeugblech --> Erhöhung der Sendeleistung. Dazu kommt noch weitere Abschirmung durch immer mehr bedampfte Scheiben.

    Dass die Benutzung von Handys oder Funk im Fahrzeug keine Störungen am Fahrzeug hervorrufen darf, ist soweit klar (EMV). Vielmehr wundert mich das Verhalten vieler Leute. Gegen einen Handymast (alternativ auch Tetra-Mast) in einigen hundert Metern Entfernung wird gemeckert und mit allen Mitteln gekämpft, Außenantennen für Handys haben sich aber irgendwie nicht durchgesetzt. Nachdem man sowas eigentlich Ende der 90er Jahre noch überall bekam und auch die Handys entsprechende Anschlüsse hatten, ist sowas heute gar nicht mehr verfügbar und man strahlt sich im Auto voll. Stört aber anscheinend niemanden, denn heutige Handys haben ja erst gar keine sichtbare Antenne, kann also auch nichts strahlen. Wenn Dummheit brummen würde...

    Gruß,
    Michael

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797425
    Datum24.10.2014 12:5320803 x gelesen
    Die oben genannte Richtlinie 95/54 EC oder besser deren Nachfolge-Richtlinie 2006/28/EG bezieht sich nur auf den Einbau solcher Anlagen (Funk, Teleofon,). Der reine Betrieb solcher Anlagen im Auto ist in der oben genannten Richtlinie nicht geregelt. Das heißt jedoch nicht, dass ich in Abrede stelle, dass der Betrieb irgendwo geregelt, nur das die oben genannte Richtlinie nicht einschlägig ist.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW797431
    Datum24.10.2014 15:2820812 x gelesen
    Geschrieben von Jan R.Die oben genannte Richtlinie 95/54 EC oder besser deren Nachfolge-Richtlinie 2006/28/EG bezieht sich nur auf den Einbau solcher Anlagen (Funk, Teleofon,). Der reine Betrieb solcher Anlagen im Auto ist in der oben genannten Richtlinie nicht geregelt. Das heißt jedoch nicht, dass ich in Abrede stelle, dass der Betrieb irgendwo geregelt, nur das die oben genannte Richtlinie nicht einschlägig ist.

    Der Betrieb einschlägiger Funkanlagen ohne Aussenantenne in Fahrzeuge nach ca. Bj. 2002 (hängt mehr oder weniger von den o.a. RL-Forderungen an die Fahrzeuge und die verbaute Technik ab) ist m.W. nach wie vor von ALLEN Fahrgestellherstellern verboten...

    Würde mich freuen, wenn das mittlerweile anders wäre, dann bitte ich um nachvollziehbare und belegbare Quellen...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP797432
    Datum24.10.2014 15:2920297 x gelesen
    Wohl richtig.
    bei uns , ich habe es schon mal geschrieben, dürfen die MRTs nicht mehr eingesetzt werden( Nur zu Übungen, Vermisstensuchen und als Einsatzleiterkanal), bis die endgültige Freigabe wegen der Problematik Tastensperre gegeben ist. Problem liegt nach meinen Infos z.Zt. immer noch bei der Autorisierten Stelle.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797433
    Datum24.10.2014 15:31   21296 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jan R.:
    Die oben genannte Richtlinie 95/54 EC oder besser deren Nachfolge-Richtlinie 2006/28/EG bezieht sich nur auf den Einbau solcher Anlagen (Funk, Teleofon,). Der reine Betrieb solcher Anlagen im Auto ist in der oben genannten Richtlinie nicht geregelt. Das heißt jedoch nicht, dass ich in Abrede stelle, dass der Betrieb irgendwo geregelt, nur das die oben genannte Richtlinie nicht einschlägig ist.
    ;-) Auch das noch...


    Ich sitze hier grade, amüsiert aber auch etwas kopfschüttelnd, vor dieser Diskussion.

    Erster Auslöser meines Amüsements ist selbstredend die Ausgangsfrage (also nicht die Frage an sich, die ist natürlich berechtigt, wenn ein Ministerium bzw. eine ASD so etwas herausgibt) in Verbindung mit ganz geringfügig anderen "Ansichten" zu dem Thema. Beides von hochoffiziellen Stellen, authorisiert und für den Digitalfunk zuständig.

    Rheinland-Pfalz:

    Hierdurch kann es wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen. [...] Die Nutzung von HRT in Fahrzeugen ist daher grundsätzlich nicht zulässig!

    Niedersachsen:

    Insgesamt lässt sich feststellen, dass es keine wissenschaftlich belegten Indikatoren gibt, nach denen der Digitalfunk in den beschriebenen Szenarien die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer gefährdet. Vor diesem Hintergrund sieht die ASDN, in enger Abstimmung mit der KSDN, keine Notwendigkeit, die Nutzung von HRT in Kfz zu untersagen.

    Wunderbar! ;-) "Wir werden alle sterben" vs. "Wir haben es mal geprüft - quatsch!"


    Weiter - geschrieben von Ulrich C.:
    M.W. hat sich seit gut 10 Jahren an der Rechtslage und der Problematik nix geändert, bin immer wieder erstaunt, wie wenig verbreitet das nach wie vor ist...
    Auszug aus: http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-technik/

    Auch hier sitze ich jetzt wieder und weiß nicht, ob ich bei "erstaunt, wie wenig verbreitet das nach wie vor ist..." jetzt einfach sagen soll "glücklicherweise!" oder, anders - und klar und deutlich: Dieser Teil des Buches sollte vielleicht mal ganz dringend überarbeitet und auf den Stand gebracht werden!

    Es ist ja wohl nicht nur so, das die oben (von Jan R.) genannte Richtlinie inzwischen erneuert wurde und anscheinend sowieso gar nicht einschlägig ist (nie war), sondern dass sich faktisch in den letzten zehn Jahren auch eine Menge getan hat.

    Zum Beispiel im Bezug auf die analogen Funkgeräte, mit und ohne e-Kennzeichen: Hier waren zwischenzeitlich schlicht keine Neugeräte mehr lieferbar, zum Teil scheuten die Beschaffer auch nur die Kosten. Ältere und alte Geräte wurden also faktisch eingebaut. Offensichtlich haben die Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen. Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, in dem es irgendwelche Probleme deswegen gab (hinsichtlich der Gewährleistung u.ä. und auch nicht durch irgendeines der befürchteten Probleme der Beeinflussung anderer Fahrzeugbauteile).


    Alle Hersteller von modernen Fahrzeugen schreiben mittlerweile in ihren Richtlinien aufgrund der beschriebenen EMV Problematik für den Betrieb von Geräten, die elektromagnetische Wellenstrahlung empfangen oder aussenden, bspw. Mobiltelefone, die Verwendung von geeigneten Außen- oder Scheibenantennen vor.
    Andere haben es ja hier auch schon geschrieben, dass sie nichts derartiges in Bedienungsanleitungen gefunden haben. Ich habe eben auch noch mal ein bißchen gesucht, unter anderem bei Ford, VW und Mercedes, und bin dabei - neben vielem (sinngemäß) "die Wissenschaft hat festgestellt (vielleicht) - Strahlung - Außenantenne ist besser - blabla..." - auf folgenden Satz gestoßen:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    (Fundstelle: Online-Bedienungsanleitung der E-Klasse, "Fahrzeugelektronik - Einbau von Funkgeräten und Mobiltelefonen (RF-Sender)")

    Für die schwerpunktmäßig bei den BOS eingesetzten Kommunikationsmittel Mobiltelefon oder Handfunkgerät bedeutet dies, dass ein Betrieb ohne Außenantenne nicht zulässig ist!
    Mindestens auf Mobiltelefone bezogen sagt die Bedienungsanleitung der E-Klasse da also etwas geringfügig anderes. Mehr noch, Aussagen wie diese:

    Bei der Benutzung eines Mobiltelefones ist zwingend der Einbau einer (zugelassenen) Freisprecheinrichtung ebenso wie das Abschalten aller im Fahrzeug durch das Einsatzpersonal mitgeführten Mobiltelefone ohne Außenantennenanschluß erforderlich! Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird.
    ... werden doch durch die Praxis vollends lächerlich! Kein Mensch schaltet in der Realität beim Einsteigen in sein Fahrzeug sein Telefon aus. Und jetzt kommt der Witz: Wäre auch total kontraproduktiv, in neueren Fahrzeugen verbindet sich das Telefon / Smartphone nämlich in der Regel per Bluetooth mit dem Fahrzeug und erlaubt die Integration diverser Funktionen ins Fahrzeug! Es ist also nicht nur so, dass Hersteller sagen "Telefon darfst du von uns aus im Fahrzeug uneingeschränkt betreiben", sondern es muss sogar anbleiben. Zum Beispiel Ford bewirbt diese Integration des Telefons ins Fahrzeug ja auch grade offensiv, andere haben es einfach, in mehr oder weniger großem Umfang, zum Teil ist es Serie.


    Zu vorletzt:

    Mit dem Einbau einer aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterung, die die Sendeleistung über eine Aussenantenne abführt und das Besprechen mittels Handmonophon ermöglicht (vgl. Abb. 4.5.1/2), kann dieser Richtlinie entsprochen werden. Allerdings sind dann alle anderen Handfunkgeräte erst außerhalb des Fahrzeugs oder ausgeschalteter Zündung einzuschalten!
    Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen. Aus der Praxis kann ich inzwischen sagen: Nutzt keiner, für den Fahrzeugführer im RW nebenher auch gar nicht sinnvoll möglich. Im Gegenteil, als Fahrzeugführer darf man auf der Anfahrt immer das Handmonophon erstmal ans Funkgerät basteln... Ich würde daher demnächst getrost auf die Aktivhalterungen verzichten, zumal die allgemeine Lebenserfahrung auch etwas völlig anders "Betrieb HFuG im Fahrzeug = höchstgefährlich" hervorgebracht hat. Man darf mich jetzt gerne als Ignoranten schelten...

    Zuletzt - Fazit:

    Gesundheitliche Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Nein.
    Technische Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Auch irgendwie nicht.
    Thema daher für mich letztlich abgehakt.


    Gruß

    Daniel

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797434
    Datum24.10.2014 15:5020615 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Ulrich C.:
    Der Betrieb einschlägiger Funkanlagen ohne Aussenantenne in Fahrzeuge nach ca. Bj. 2002 (hängt mehr oder weniger von den o.a. RL-Forderungen an die Fahrzeuge und die verbaute Technik ab) ist m.W. nach wie vor von ALLEN Fahrgestellherstellern verboten...
    Außer von allen, die zum Beispiel eine Anbindung per Bluetooth anbieten? Also wohl ALLEN.


    Würde mich freuen, wenn das mittlerweile anders wäre, dann bitte ich um nachvollziehbare und belegbare Quellen...
    z.B. E-Klasse - Interaktive Betriebsanleitung

    Interessant übrigens: Mittlere Sendeleistung HRT 0,25 W = 250 mW. Generelle Freigabe von Daimler: RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW. Per Antenne aber: 4m 30 W, 2m 50 W, Tetra 10 W. Was das nun für ein HRT mit im Mittel 250 mW bedeutet, kann sich jeder selbst überlegen.


    Gruß

    Daniel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797437
    Datum24.10.2014 16:1020533 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Rheinland-Pfalz:
    Hierdurch kann es wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen. [...] Die Nutzung von HRT in Fahrzeugen ist daher grundsätzlich nicht zulässig!
    Dieser ungünstige Fall sah m.W. so aus, dass der Funker das HRT minutenlang (!) direkt an den Kopf gepresst (!) betreibt, und diesen Kopf gleichzeitig direkt an die Metallkarosse des Fahrzeugs drückt. Mag jeder selbst überlegen, wie häufig er schon so gefunkt hat, und wie wahrscheinlich das ist, diese Haltung mal einzunehmen.
    Konsequent wäre es eigentlich gewesen, auch vor dem Nasebohren mit dem dicken Zeh während des Funkgesprächs zu warnen, weils nen Hexenschuss geben könnte.

    Geschrieben von Daniel R.Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen.RLP hat für einige Truppfahrzeuge erst propagiert (über die Bezuschussung), keine MRTs zu beschaffen, dafür ein HRT mit Aktivhalterung vorzusehen. Davon ist man aber ganz schnell wieder abgekommen, weil die wenigsten Nutzer das mitmachen wollten.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW797438
    Datum24.10.2014 16:1820790 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Dieser Teil des Buches sollte vielleicht mal ganz dringend überarbeitet und auf den Stand gebracht werden!

    das Buch ist nicht überarbeitet worden, weil die Nachfrage zu gering war, da alle alles besser wissen...


    Geschrieben von Daniel R.Es ist ja wohl nicht nur so, das die oben (von Jan R.) genannte Richtlinie inzwischen erneuert wurde und anscheinend sowieso gar nicht einschlägig ist (nie war), sondern dass sich faktisch in den letzten zehn Jahren auch eine Menge getan hat.

    Zum Beispiel im Bezug auf die analogen Funkgeräte, mit und ohne e-Kennzeichen: Hier waren zwischenzeitlich schlicht keine Neugeräte mehr lieferbar, zum Teil scheuten die Beschaffer auch nur die Kosten. Ältere und alte Geräte wurden also faktisch eingebaut. Offensichtlich haben die Fahrzeughersteller den Einbau zugelassen. Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, in dem es irgendwelche Probleme deswegen gab (hinsichtlich der Gewährleistung u.ä. und auch nicht durch irgendeines der befürchteten Probleme der Beeinflussung anderer Fahrzeugbauteile).


    Du willst gar nicht wissen, wer alles wo wie verbaut - und entweder es nicht besser weiß, oder es nicht besser wissen will...

    Mir sind in jedem Fall etliche Fälle bekannt (die meisten davon nur unter der Hand berichtet), wo es sehr wohl zu Problemen mit der Fahrzeug-/Aufbauelektronik und verbauter Zusatztechnik kam.

    Geschrieben von Daniel R.... werden doch durch die Praxis vollends lächerlich!

    ja, die Praxis... die weiß eh alles - besser..


    Geschrieben von Daniel R.Kein Mensch schaltet in der Realität beim Einsteigen in sein Fahrzeug sein Telefon aus. Und jetzt kommt der Witz: Wäre auch total kontraproduktiv, in neueren Fahrzeugen verbindet sich das Telefon / Smartphone nämlich in der Regel per Bluetooth mit dem Fahrzeug und erlaubt die Integration diverser Funktionen ins Fahrzeug! Es ist also nicht nur so, dass Hersteller sagen "Telefon darfst du von uns aus im Fahrzeug uneingeschränkt betreiben", sondern es muss sogar anbleiben. Zum Beispiel Ford bewirbt diese Integration des Telefons ins Fahrzeug ja auch grade offensiv, andere haben es einfach, in mehr oder weniger großem Umfang, zum Teil ist es Serie.

    guck Dir mal an, wie sich (hoffentlich) die Sendeleistungen dann verändern...


    Geschrieben von Daniel R.Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen. Aus der Praxis kann ich inzwischen sagen: Nutzt keiner, für den Fahrzeugführer im RW nebenher auch gar nicht sinnvoll möglich. Im Gegenteil, als Fahrzeugführer darf man auf der Anfahrt immer das Handmonophon erstmal ans Funkgerät basteln... Ich würde daher demnächst getrost auf die Aktivhalterungen verzichten, zumal die allgemeine Lebenserfahrung auch etwas völlig anders "Betrieb HFuG im Fahrzeug = höchstgefährlich" hervorgebracht hat. Man darf mich jetzt gerne als Ignoranten schelten...

    Ja, man könnte auch einen fragen, der das auch schon gemacht hat - oder sich weiter mit dem Thema (und der Literatur) und den Geräten beschäftigen, dann wüsste man auch, dass das bei vielen HFG ein Problem ist, weil sich viele nur ohne angebaute Handmonophone an die aktiven Halterungen anbringen lassen, das führt dann dazu, dass wir z.B. schlicht ein entsprechendes FuG zusätzlich verbauen...

    In jedem Fall kann und will ich nicht die Verantwortung für andere tragen, ich stelle nur die Rechts- und Fachmeinung dar. Schlauer ist ja sowieso jeder mehr...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797439
    Datum24.10.2014 16:1920389 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von mir:
    Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen.
    Geantwortet von Sebastian K.:
    RLP hat für einige Truppfahrzeuge erst propagiert (über die Bezuschussung), keine MRTs zu beschaffen, dafür ein HRT mit Aktivhalterung vorzusehen. Davon ist man aber ganz schnell wieder abgekommen, weil die wenigsten Nutzer das mitmachen wollten.
    Mißverständnis: Wir haben (vor vier Jahren; inzwischen auch schon wieder) jeweils eine Aktiv-Ladehalterung für analoge 2m HFuG in die Fahrzeuge einbauen lassen.


    Gruß

    Daniel

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797442
    Datum24.10.2014 17:2720678 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Ulrich C.:
    das Buch ist nicht überarbeitet worden, weil die Nachfrage zu gering war, da alle alles besser wissen...
    Mag schade sein, ich pflege mir aber trotzdem nicht, ein und dasselbe Buch mehrfach ins Regal zu stellen, kann es daher nicht ändern.

    Vielleicht sollte man den Abschnitt hier dann aber nicht reinkopieren, wenn sich die Faktenlage inzwischen verändert hat?


    Geschrieben von Ulrich C.:
    Geschrieben von Daniel R."... werden doch durch die Praxis vollends lächerlich!"

    ja, die Praxis... die weiß eh alles - besser..

    Ach, ich liebe es, wenn so zitiert wird! Erst recht, wenn es dann in der Folge um etwas ganz anderes, nämlich die inzwischen regelmäßige Anbindung ans Fahrzeug per Bluetooth, ging, was wohl schwer möglich ist, wenn das Gerät ausgeschaltet wird.

    Aber gucken wir doch noch mal.

    (Zum Beispiel) Mercdes-Benz schreibt in seiner Bedienungsanleitung der aktuellen E-Klasse, und - grade nochnmal nachgesehen auch C-Klasse, wie vermutlich bei allen neueren Modellen, ausdrücklich:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    Der Text aus dem Buch lautet:

    "Für die schwerpunktmäßig bei den BOS eingesetzten Kommunikationsmittel Mobiltelefon oder Handfunkgerät bedeutet dies, dass ein Betrieb ohne Außenantenne nicht zulässig ist!"

    Nein, falsch. Siehe oben.

    "Bei der Benutzung eines Mobiltelefones ist zwingend der Einbau einer (zugelassenen) Freisprecheinrichtung ebenso wie das Abschalten aller im Fahrzeug durch das Einsatzpersonal mitgeführten Mobiltelefone ohne Außenantennenanschluß erforderlich!"

    Nö, ganz offensichtlich nicht. Siehe oben

    "Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird."

    Hmm, spannende Frage: Das Buch zieht die Analogie "telefonieren verboten, also funken auch verboten". Wenn telefonieren jetzt aber nicht mehr verboten ist, ist funken dann immer noch verboten?


    Ja, man könnte auch einen fragen, der das auch schon gemacht hat - oder sich weiter mit dem Thema (und der Literatur) und den Geräten beschäftigen, dann wüsste man auch, dass das bei vielen HFG ein Problem ist, weil sich viele nur ohne angebaute Handmonophone an die aktiven Halterungen anbringen lassen, das führt dann dazu, dass wir z.B. schlicht ein entsprechendes FuG zusätzlich verbauen...
    Ja, genau: Vor Ort verbockt, sowieso alle doof... Und klar, einfach noch ein HFuG einbauen. Oder warum nicht gleich ein 2m-FuG 9?


    In jedem Fall kann und will ich nicht die Verantwortung für andere tragen, ich stelle nur die Rechts- und Fachmeinung dar. Schlauer ist ja sowieso jeder mehr...
    Wenn sich mindestens die Faktenlage verändert hat - Mobiltelefone müssen im Kfz nicht ausgeschaltet werden, ganz im Gegenteil, sie werden per Bluetooth integriert oder es gibt explizite Freigaben - sollte man die - überholte - Fachmeinung dann vielleicht mal anpassen (und nicht noch darüber stöhnen, wie wenig verbreitet dieselbe ist).


    Gruß

    Daniel

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW797446
    Datum24.10.2014 18:2521295 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Ach, ich liebe es, wenn so zitiert wird! Erst recht, wenn es dann in der Folge um etwas ganz anderes, nämlich die inzwischen regelmäßige Anbindung ans Fahrzeug per Bluetooth, ging, was wohl schwer möglich ist, wenn das Gerät ausgeschaltet wird

    Stimmt, die Sendeleistung bleibt gleich, wenn man dann keine Aussenantenne dahinter hat, gibts die aber, sinkt die Sendeleistung...

    Geschrieben von Daniel R.(Zum Beispiel) Mercdes-Benz schreibt in seiner Bedienungsanleitung der aktuellen E-Klasse, und - grade nochnmal nachgesehen auch C-Klasse, wie vermutlich bei allen neueren Modellen, ausdrücklich:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    O.k. - dann ändern wir den Text dahingehend, dass es mit MB geht. Wie siehts mit den anderen aus... Ich kenn nur (auch aus den Fachausschüssen die Aussagen der Fahrgestellhersteller: NICHT zulässig!)

    Die Sendelesitung von tragbaren FuG beträgt übrigens grob
    Analog:
    - FuG 10b: mind. 4 bis max. 6 Watt (reduzierbar auf minimal 0,5 W) (= Betrieb unzulässig!)
    - FuG 11: mind. 0,8 max 1 Watt (= Betrieb unzulässig!)
    (den Rest spar ich mir)
    Digital:
    - m.W grob im Bereich der FuG 11 (also rund um 1 W) (= Betrieb unzulässig!)


    Geschrieben von Daniel R."Gleiches gilt sinngemäß für die Verwendung von Handfunkgeräten mit der häufig während der Einsatzfahrt untereinander gesprochen wird."

    Hmm, spannende Frage: Das Buch zieht die Analogie "telefonieren verboten, also funken auch verboten". Wenn telefonieren jetzt aber nicht mehr verboten ist, ist funken dann immer noch verboten?



    Erst recht, weil viel höhere Leistungen...


    Geschrieben von Daniel R.Wenn sich mindestens die Faktenlage verändert hat - Mobiltelefone müssen im Kfz nicht ausgeschaltet werden, ganz im Gegenteil, sie werden per Bluetooth integriert oder es gibt explizite Freigaben - sollte man die - überholte - Fachmeinung dann vielleicht mal anpassen (und nicht noch darüber stöhnen, wie wenig verbreitet dieselbe ist).



    s.o.
    Wenn sich EIN Hersteller bei EINEM oder ZWEI (oder einigen weiteren) Fahrzeugtypen ändert, ist das zunächst WEDER ein Grund die grundsätzliche Meinung dazu zu ändern, noch hilft das Thema mit den Mobiltelefonen bei den FuG weiter, weil die (für MB) deutlich zuviel Leistung abgeben...

    Aber mach einfach weiter was Du für richtig hältst...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797448
    Datum24.10.2014 18:4320126 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Volker C.bei uns , ich habe es schon mal geschrieben, dürfen die MRTs nicht mehr eingesetzt werden( Nur zu Übungen, Vermisstensuchen und als Einsatzleiterkanal), bis die endgültige Freigabe wegen der Problematik Tastensperre gegeben ist.

    MRT und Tastensperre?

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797449
    Datum24.10.2014 18:4920357 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel R.Zum Beispiel) Mercdes-Benz schreibt in seiner Bedienungsanleitung der aktuellen E-Klasse, und - grade nochnmal nachgesehen auch C-Klasse, wie vermutlich bei allen neueren Modellen, ausdrücklich:

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - Mobiltelefone (GSM/DCS/PCS/UMTS/LTE)


    Ein HRT hat mehr als 100mW Sendeleistung und ist kein Mobiltelefon der aufgeführten Standards. Also Verwendung nicht zugelassen ohne Außenantenne. Rührt daher, dass man inzwischen vermutlich praxisnah die Verwendung von Mobiltelefonen zumindest bei MB PKW im Fahrzeug testet. Tetra-Funkgeräte vermutlich nicht. Bei MB LKW findet sich dieser Passus übrigens (noch) nicht in den Anleitungen.

    Die Bluetooth-Kopplung kann auch auf ganz unterschiedliche Arten ausgeführt sein. Entweder als reine Freisprecheinrichtung, dann wäre diese natürlich nicht nutzbar, wenn man das Handy abschalten müßte. Es gibt aber auch bei einigen Herstellern immer noch Ladeschalen, die stellenweise auch eine Kopplung der Außenantenne bieten oder aber fest eingebaute Telefone, die per rSAP die SIM-Daten des Handys nutzen und das Handy quasi deaktivieren.

    Gruß,
    Michael

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz797461
    Datum24.10.2014 20:5820257 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Mobiltelefone müssen im Kfz nicht ausgeschaltet werden, ganz im Gegenteil, sie werden per Bluetooth integriert oder es gibt explizite Freigaben

    Das würde ich jetzt aber so auch nicht allgemeingültig behaupten. Die Integration über Bluetooth kann auch bedeuten, daß das Handy selbst nicht mehr sendet sondern das Fahrzeug über eine Außenantenne, kommt auf das verwendete System an. Und bisher hast du zwei Beispiele eines Premiumherstellers gebracht und aktuelle Baureihen, wie sieht es denn bei Modellen vor 2010 aus? Wie sieht es bei LKW aus? Wie sieht es bei entsprechend modifizierten Fahrzeugen aus mit weiteren elektronischen Einbauten welche bei BOS-Fahrzeugen regelmäßig erfolgen, wurde dort eine erneute Prüfung der Veträglichkeit der "Bordelektronik" mit Sendern innerhalb des Fahrzeugs durchgeführt?

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü797462
    Datum24.10.2014 21:1220089 x gelesen
    Hallo.

    Geschrieben von Steffen W. Und bisher hast du zwei Beispiele eines Premiumherstellers gebracht und aktuelle Baureihen, wie sieht es denn bei Modellen vor 2010 aus?

    Der eine, schwäbische, Premiumhersteller schrieb in der Anleitung des W211 (E-Klasse bis 2009) :

    Funkgeräte und Telefaxgeräte ohne
    reflexionsarme Außenantenne können
    die Fahrzeug-Elektronik stören
    und damit die Betriebssicherheit
    des Fahrzeugs und dadurch auch Ihre
    Sicherheit gefährden. Benutzen
    Sie diese daher nur, wenn sie vorschriftsmäßig
    an einer separaten reflexionsarmen
    Außenantenne angeschlossen
    sind.

    Gruß Andi

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797464
    Datum24.10.2014 22:2020160 x gelesen
    Also ich sympatisiere mit der Meinung von Daniel Ruhland, weil sie einfach die Praxis wiederspiegelt (zumindest bei uns).

    Leider finde ich es unerträglich, dass manch ein Träger der Feuerwehr (in RLP) seine FREIWILLIGEN immer wieder aufs neue in eine Grauzone der Regeln bringt.

    grüße


    Jan

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP797467
    Datum25.10.2014 00:4519986 x gelesen
    Tschuldigung! Muss natürlich HRT ( Handfunkgeräte) heißen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797468
    Datum25.10.2014 02:3420057 x gelesen
    Ich mache es in diesem Strang noch einmal etwas anschaulicher...

    Zitat von der Seite der BDBOS zum Thema HRT und Kfz:

    "...Der Eintritt dieses Worst-Case-Szenarios ist in der Praxis jedoch äußerst unwahrscheinlich, da ein ununterbrochener Sendebetrieb von mindestens fünf Minuten - also z.B. ein Gruppenruf bei dem ein Nutzer für die Dauer von fünf Minuten die Sendetaste ununterbrochen gedrückt hält - keinem normalen Nutzungsverhalten entspricht. Bei einem in der Praxis üblichen Gruppenruf wird der Sendevorgang des Funkgerätes unterbrochen, sobald die Sendetaste durch den Nutzer - nach Absetzen einer Nachricht - losgelassen wird..."


    Quelle: BDBOS: TETRA-Handfunkgeräte in Fahrzeugen



    Und dann noch einmal direkt aus der dort zitierten SAR-Studie:

    "...Lediglich beim Gebrauch eines Handfunksprechgerätes im Fahrzeuginneren in einer untypischen Position, in der das Handsprechfunkgerät länger als 4,5 Minuten den Kopf berührt, der Kopf zudem am Metallgehäuse des Autos angelehnt wird und bei einer gleichzeitigen Bündelung aller vier Zeitschlitze kann die Exposition dann bis zu 80 % des Arbeitsgrenzwertes betragen..."

    Quelle: SAR-Studie

    Zitat der Zusammenfassung aus der vorstehenden Studie:

    "Resümee
    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass beim typischen Einsatz von TETRA Funkgeräten im BOS-Netz (das heißt beim Einsatz zur reinen Sprach- und SDS-Übertragung ohne Kanalbündelung bei 0,25 W mittlerer Sendeleistung) keine Überschreitung der geltenden Grenzwerte gefunden wurde. Dies gilt grundsätzlich auch für die eher untypischen Anwendungsfälle."


    Ein jeder möge für sich selbst bewerten, wann er das letzte mal unter den vorstehenden Umständen gefunkt hat.
    Grundlage dieser Betrachtungen sind reale Messungen und nicht wie in den Handbüchern der Hersteller "Salvatorische Klauseln" zum Haftungsausschluss...

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW797470
    Datum25.10.2014 06:5720081 x gelesen
    Geschrieben von Ulf M."...Lediglich beim Gebrauch eines Handfunksprechgerätes im Fahrzeuginneren in einer untypischen Position, in der das Handsprechfunkgerät länger als 4,5 Minuten den Kopf berührt, der Kopf zudem am Metallgehäuse des Autos angelehnt wird und bei einer gleichzeitigen Bündelung aller vier Zeitschlitze kann die Exposition dann bis zu 80 % des Arbeitsgrenzwertes betragen..."

    Quelle: SAR-Studie


    Das bezieht sich auf die eventuellen gesundheitlichen Auswirkungen für den Funker, oder? Sagt aber nix über die elektromagnetische Verträglichkeit mit anderen elektronischen Fahrzeugteilen aus in meinen Augen...

    Gruß

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern797482
    Datum25.10.2014 14:2220035 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen. Aus der Praxis kann ich inzwischen sagen: Nutzt keiner, für den Fahrzeugführer im RW nebenher auch gar nicht sinnvoll möglich. Im Gegenteil, als Fahrzeugführer darf man auf der Anfahrt immer das Handmonophon erstmal ans Funkgerät basteln... Ich würde daher demnächst getrost auf die Aktivhalterungen verzichten,

    Sehe ich genau anders, wir haben das bei uns auch u.a. auf mein Wirken so umgestellt bzw. beschafft und wir Nutzen die wirklich für unsere Maßstäbe intensiv und gerne.
    Allerdings gilt wie so oft man sollte sich Gedanken machen was man beschafft und warum. Im HLF bleibt das Gerät in der Aktivhalterung quasi fest im Fahrzeug, kann gar nicht entnommen werden, es sind genug andere Geräte zum aussteigen vorhanden. Gut das ist ne Sondersituation das Gerät war aufgrund einer anderen Neubeschaffung grad über.
    Im Boot werden die beiden Aktiven 2m Geräte quasi auch stationär genutzt, da besteht kein Bedarf die mitzunehmen.
    Und ansonsten sind halt sogenannte Passiv-Plus Halterungen verbaut, da nimmt man das Gerät mit dem Handmonophon raus und muß nichts dran rum frickeln.
    Es geht also schon wenn man das vorher durchdenkt, OK ich weiß nicht wie alt eure Halterungen sind obs da schon die Passiv-Plus Variante gab.

    Genutzt wird das ganze wirklich gerne, gerade auch bei Flächenlagen wenn der 4m Überlastet ist hat man da prima Möglichkeiten, aber nicht nur da.


    Gruß
    Christian


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797494
    Datum25.10.2014 17:4519938 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian S.:
    Sehe ich genau anders, wir haben das bei uns auch u.a. auf mein Wirken so umgestellt bzw. beschafft und wir Nutzen die wirklich für unsere Maßstäbe intensiv und gerne.
    [...] Im HLF bleibt das Gerät in der Aktivhalterung quasi fest im Fahrzeug, kann gar nicht entnommen werden, es sind genug andere Geräte zum aussteigen vorhanden. [...]
    Im Boot werden die beiden Aktiven 2m Geräte quasi auch stationär genutzt, da besteht kein Bedarf die mitzunehmen.
    Und ansonsten sind halt sogenannte Passiv-Plus Halterungen verbaut, da nimmt man das Gerät mit dem Handmonophon raus und muß nichts dran rum frickeln.
    [...]
    Genutzt wird das ganze wirklich gerne, gerade auch bei Flächenlagen wenn der 4m Überlastet ist hat man da prima Möglichkeiten, aber nicht nur da.

    2m auf der (An-) Fahrt machen wir inzwischen eigentlich eher selten. Früher, als die FEL/RLS noch bei uns im Haus war, sah das anders aus, da lief viel "Blabla" rund um die Wache über 2m (mit Gerät in der Hand im Auto...(!); und ja, fest verbaute 2m-Geräte sind böse... ;-) ). 2m bei Flächenlagen benutzen wir an sich auch nicht, sondern wickeln das ggf. über den Ausweichkanal ab, und unser größeres Boot hat ein fest verbautes 4m-Gerät. ;-) Handfunkgeräte im 2m-Band haben wir zuletzt eigentlich mehr als genug, es ist jedenfalls noch nie ein ernster Mangel aufgetreten. Trotzdem muß es im LF 20 aus der Aktivhalterung genommen werden (ob es 2009/2010 schon "Aktiv-Plus"-Ladehalterungen gab - keine Ahnung). Im RW könnte man es aber sicherlich im Prinzip auch in der Halterung lassen.


    Gruß

    Daniel

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW797496
    Datum25.10.2014 18:1419868 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Die Sendelesitung von tragbaren FuG beträgt übrigens grob
    Analog:
    - FuG 10b: mind. 4 bis max. 6 Watt (reduzierbar auf minimal 0,5 W) (= Betrieb unzulässig!)
    - FuG 11: mind. 0,8 max 1 Watt (= Betrieb unzulässig!)
    (den Rest spar ich mir)
    Digital:
    - m.W grob im Bereich der FuG 11 (also rund um 1 W) (= Betrieb unzulässig!)


    Das ist nicht wirklich vergleichbar. Leistung und Störungsvermögen hängt stark von den verwendeten Frequenzen ab. Und natürlich ist auch das entsprechende Fahrgestell technisch unterschiedlich empfindlich.

    Und hat der Mensch bei der Montage einen Fehler gemacht, wird aus seiner Abschirmung eine Antenne und dann haben wir wieder andere Probleme.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797499
    Datum25.10.2014 20:1819746 x gelesen
    Letzteres hat sich aus meiner Sicht (als Analogie) konkludent durch die von den Herstellern unterstützte Einbindung von Mobilfunktelefonen per Bluetooth erledigt.
    Daher bin ich nur noch auf die Auswirkungen auf den Nutzer (Insassen) eingegangen. Dies war nach meiner Erinnerung auch der Schwerpunkt im Schreiben aus RP...

    Sind wir uns einig, das dieser Teil aus BOS-Sicht beantwortet ist?

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW797500
    Datum25.10.2014 21:0219608 x gelesen
    vorbehaltlos JA

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797508
    Datum26.10.2014 09:0819749 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel R.und ja, fest verbaute 2m-Geräte sind böse

    nicht nur das, vor allem als "offizielle" FuG-Variante sehr viel teurer als ein 2m-Handfunkgerät in Aktivhalterung.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797509
    Datum26.10.2014 09:1419481 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulf M.Sind wir uns einig, das dieser Teil aus BOS-Sicht beantwortet ist?

    Nein. Im Bezug auf irgendwelche Grenzwerte mag es ja sein, dass diese eingehalten werden. Aber diese Grenzwerte sind ja auch nicht umumstritten und jede Strahlenbelastung, die man mit wenig Aufwand vermeiden kann, sollte man vermeiden. Dazu gehört das Funken ohne Außenantenne in Fahrzeugen mit Blechkarosserie sicherlich dazu.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797512
    Datum26.10.2014 09:2619581 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel R.Aufrgrund vieler Infos hier und aus dem Buch habe ich mich dafür verwendet, dass unsere beiden letzten Beschaffungen solche aktiven Handfunkgeräte-Ladehalterungen bekamen. Aus der Praxis kann ich inzwischen sagen: Nutzt keiner, für den Fahrzeugführer im RW nebenher auch gar nicht sinnvoll möglich. Im Gegenteil, als Fahrzeugführer darf man auf der Anfahrt immer das Handmonophon erstmal ans Funkgerät basteln... Ich würde daher demnächst getrost auf die Aktivhalterungen verzichten, zumal die allgemeine Lebenserfahrung auch etwas völlig anders "Betrieb HFuG im Fahrzeug = höchstgefährlich" hervorgebracht hat.

    Da habe ich auch andere Erfahrungen gemacht.
    1. GP900-11b in Wetech-Aktiv-Halterungen. Zwar muss man auch hier ein Handmikro separat anschließen bzw. abmontieren, wenn man es in die Ladehalterung steckt, ist aber, sofern man es unbedingt braucht, recht schnell drangesteckt. Wurde bei uns sehr oft genutzt, insbesondere machte sich die deutlich erhöhte Reichweite gegenüber einer 2m-Handfunkgerätenutzung ohne Außenantenne bemerkbar.
    2. Bei Digitalfunkgeräten, zumindest bei Sepura, kann das Handmikrofon auch in einer Aktivhalterung am Gerät verbleiben. Also nix mit "Bastelei".

    Geschrieben von Daniel R.Gesundheitliche Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Nein.

    Nach derzeitigem wissenschaftlich belegtem Stand nicht. Demzufolge dürfte es ja auch keinerlei Diskussionen um irgendwelche Sendeanlagen (Handymasten, Digitalfunksender) geben, die Erfahrung zeigt da anderes. Ist eben auch immer eine Frage, nach welchen Kriterien und auf welcher Grundlage die Grenzwerte definiert sind, da scheint es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu zu geben. Prinzipiell sollte man auch die Belastung vermeiden, wo es insbesondere mit einfachen Mitteln möglich ist.

    Geschrieben von Daniel R.Technische Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Auch irgendwie nicht.

    Sehe ich nicht so. Kommt auf das Fahrzeug an. Neuere dürften da relativ störsicher sein, ganz alte aus den 80ern auch (bis auf Störungen Funk <--> SoSi und solche Dinge, die können auch heute und auch bei relativ alten Fahrzeugen auftreten).

    Gruß,
    Michael

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen797529
    Datum26.10.2014 13:35   19705 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael W.Aber diese Grenzwerte sind ja auch nicht umumstritten und jede Strahlenbelastung, die man mit wenig Aufwand vermeiden kann, sollte man vermeiden. Dazu gehört das Funken ohne Außenantenne in Fahrzeugen mit Blechkarosserie sicherlich dazu.

    ... wenn man das als Problem sieht sollte man die Nutzung des ÖPNV - insbesondere zu Stoßzeiten - vermeiden. In einem mit ca. 80 Personen besetzten Blechdose namens Bus vermute ich mal > 50 eingeschaltete Handys/Smartphones - mit einem gehörigen Anteil an tatsächlicher Nutzung.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797536
    Datum26.10.2014 14:1619413 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard B.... wenn man das als Problem sieht sollte man die Nutzung des ÖPNV - insbesondere zu Stoßzeiten - vermeiden. In einem mit ca. 80 Personen besetzten Blechdose namens Bus vermute ich mal > 50 eingeschaltete Handys/Smartphones - mit einem gehörigen Anteil an tatsächlicher Nutzung.

    Nur deshalb soll ich also auf eine Aussenantenne verzichten? Außerdem haben heutige ÖPNV-Blechdosen recht große Glasflächen im Vergleich zu handelsüblichen PKW/LKW. Übrigens: Es gibt auch genügend, die sich in Krankenhäusern nicht an Handyverbote halten, also sollten wir die auch gleich abschaffen...

    Gruß,
    Michael

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797539
    Datum26.10.2014 14:2119289 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Michael W.:
    nicht nur das, vor allem als "offizielle" FuG-Variante sehr viel teurer als ein 2m-Handfunkgerät in Aktivhalterung.
    Danke für diesen unheimlich wertvollen Hinweis! Aus dem auch noch so eine schöne Folgediskussion entstanden ist...

    Es ging hier allerdings um eine fest verbautes 2m-Gerät in einer FEL/RLS = Feuerwehr-Einsatzleitstelle/Rettungsleitstelle, das zudem so um 1982 dort istalliert wurde.

    Keine Ahnung, ob es am Schreiber, oder am Leser liegt. Andere haben es aber offensichtlich verstanden. Ich werde mir das mit den teureren FuG 9 aber auf alle Fälle mal merken, besten Dank!


    Gruß

    Daniel

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen797540
    Datum26.10.2014 14:2519302 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael W.Übrigens: Es gibt auch genügend, die sich in Krankenhäusern nicht an Handyverbote halten, also sollten wir die auch gleich abschaffen...

    ... was das hiesige Klinikum der Maximalversorgung getan hat (bis auf die Intensiv-Bereiche) ...

    Gruß
    Gerhard

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797542
    Datum26.10.2014 14:3319191 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel R.Keine Ahnung, ob es am Schreiber, oder am Leser liegt. Andere haben es aber offensichtlich verstanden. Ich werde mir das mit den teureren FuG 9 aber auf alle Fälle mal merken, besten Dank!

    Bitte. Übrigens auch ein sehr wertvoller Hinweis, dein Beitrag.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW797544
    Datum26.10.2014 15:0619314 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Übrigens: Es gibt auch genügend, die sich in Krankenhäusern nicht an Handyverbote halten, also sollten wir die auch gleich abschaffen...

    ja, viele Krankenhäuser schaffen das allgemeine Handy-Verbot ja seit geraumer Zeit schon wieder ab, weil es einfach technisch nicht (mehr) zu begründen ist. Ähnliches hört man sogar aus dem Luftfahrt-Sektor...

    (BTW: gerade im Bereich von Inentsivstationen, Notaufnahmen usw. bleibt das Handyverbot oft noch erhalten. Wie verträgt sich das mit den HRT, die das RD-Personal mitführt??)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen797545
    Datum26.10.2014 15:3019342 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ähnliches hört man sogar aus dem Luftfahrt-Sektor...

    Lustigerweise dort massiv abhängig von der Fluggesellschaft... Gleiches Fliegzeug, bei einer ist selbst der Flugmodus nicht sicher, bei der anderen darfst du problemlos telefonieren... (wobei ich das aus anderen Gründen nicht unbedingt toll finde..... Das Flugzeug war der letzte Rückzugsort ohne Telefon...)

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797546
    Datum26.10.2014 15:4319314 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.dann der Gewerkschaft aufgefallen ist das das gefährlich sein kann haben die Versucht ein Fass aufzumachen. Daraufhin kam dann extra nochmal dieses Rundschreiben der Autorisierten Stelle.
    Seitdem hält sich die Gewerkschaft sehr bedeckt ;-)
    Die Gewerkschaft hält sich nicht unbedingt bedeckt, sondern lässt auch die "Gegenseite" zu Wort kommen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797547
    Datum26.10.2014 15:4319348 x gelesen
    Geschrieben von Jan R. Leider finde ich es unerträglich, dass manch ein Träger der Feuerwehr (in RLP) seine FREIWILLIGEN immer wieder aufs neue in eine Grauzone der Regeln bringt.Hä?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797549
    Datum26.10.2014 16:3319400 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian F.:
    wobei ich das aus anderen Gründen nicht unbedingt toll finde..... Das Flugzeug war der letzte Rückzugsort ohne Telefon...
    Genau das ist auch der Grund, warum Mobiltelefone noch in Notaufnahmen und / oder Intensivstationen verboten sind. So ziemlich jeder Doc den ich kenne hat - neben seinem schnurlosen (Klinik-) Telefon - sein Smartphone in der Tasche, der größte Teil des restlichen Personals (KH, RD - auch hier Dienst-Mobiltelefone - usw.) auch. Vor Patienten bzw. bei der Arbeit wird damit jedoch selbstverständlich nicht telefoniert, und das Gleiche wird eben auch von der Gegenseite - Patienten, Angehörige - erwartet. Ansonsten hat man längst eingesehen, dass a) selbst im Krankenhaus keine "tödliche Unfälle" wegen der Strahlung (ui ui...) passieren und b) man schlicht kaum noch einem stationären Patienten die Nutzung völlig untersagen kann (weil eben längst nicht mehr nur telefoniert wird, ganz im Gegenteil).


    Gruß

    Daniel

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz797551
    Datum26.10.2014 16:3419485 x gelesen
    Hallo,

    eigentlich wollte ich weniger schreiben, aber hier juckt es doch in den Fingern ;-)

    Jan, mal ganz unabhängig davon, ob es nun erlaubt ist oder nicht oder ob es schädlich ist oder nicht, mal ne ganz einfache Frage:
    WARUM sollte man HRT im Fahrzeug nutzen?

    Im Fahrzeug hast du MRT`s oder HRT in Aktivhalterung, so wie auch von der AS vorgesehen....
    Wenn das bei euch noch nicht so ist, dann müsst ihr halt warten...

    Wir haben jetzt seit ca. 2 Jahren alles eingebaut und nutzen seit letztem Jahr Digitalfunk im Einsatz (mit Ausnahme der Rückmeldungen zur Leitstelle) und wenn die Ausstattung durchgedacht wurde und ein vernünftiges Konzept dahintersteht, dann braucht man nicht mit dem HRT im Fahrzeug zu funken....
    So jedenfalls MEINE Erfahrung HIER bei uns (für mehr kann ich ja logischerweise nicht sprechen ;-) )

    Kannst das mal, gerne auch per PN, erklären?

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797553
    Datum26.10.2014 16:5719157 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Michael W.:
    Geschrieben von Daniel R.
    "Gesundheitliche Gefahren durch HFuG, HRT, Mobiltelefone und Smartphones in Fahrzeugen: Nein."

    Nach derzeitigem wissenschaftlich belegtem Stand nicht.

    Na dann sind wir uns doch einig. Ges. Gefahren - Nein!


    Demzufolge dürfte es ja auch keinerlei Diskussionen um irgendwelche Sendeanlagen (Handymasten, Digitalfunksender) geben, die Erfahrung zeigt da anderes.
    Es gibt inzwischen in D (und sonst - mit Ausnahme von Nordkorea - wohl auch überall anderswo) über alles Mögliche Diskussionen, vor allem und um so mehr wenn irgendwo auch nur im Entferntesten das Wort "Strahlung" auftaucht. Kann ich aber nix für - respektive: Ich finde z.B. "Strom" total toll, WLAN oder mobiles I-Netz ebenso. Und weil mir klar ist, dass das auch alles irgendwo herkommen muß, habe ich zum Beispiel nichts gegen Überlandleitungen und Sendemasten / Sender. Was andere machen oder wie sie das sehen ...


    Ist eben auch immer eine Frage, nach welchen Kriterien und auf welcher Grundlage die Grenzwerte definiert sind, da scheint es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu zu geben. Prinzipiell sollte man auch die Belastung vermeiden, wo es insbesondere mit einfachen Mitteln möglich ist.
    Japp. Deswegen kannst Du von mir aus gerne eine Aussenantenne an Dein (!) Auto bauen, oder was auch immer. Ein hinreichender Grund für irgendwelche - hysterischen - Anweisungen o.ä. ist das jedoch trotzdem noch lange nicht.


    Gruß

    Daniel

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    AutorRonn8y F8., Arensdorf / Brandenburg797558
    Datum26.10.2014 17:1519254 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.(BTW: gerade im Bereich von Inentsivstationen, Notaufnahmen usw. bleibt das Handyverbot oft noch erhalten. Wie verträgt sich das mit den HRT, die das RD-Personal mitführt??)

    Einschalten des TXI-Modus vor dem Betreten solcher Bereiche, wenn das HRT unbedingt mit rein muss. Kann man sich auch auf die Kurzwahl legen (bei Sepura weiß ichs nicht). Muss halt nur jedesmal dran gedacht werden ;)

    Wie immer nur meine ganz private Meinung...

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797559
    Datum26.10.2014 17:1519248 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel R.Und weil mir klar ist, dass das auch alles irgendwo herkommen muß, habe ich zum Beispiel nichts gegen Überlandleitungen und Sendemasten / Sender.

    Dann sind wir da anscheinend ja auf dem gleichen Standpunkt. Sehe ich genauso.

    Geschrieben von Daniel R.Japp. Deswegen kannst Du von mir aus gerne eine Aussenantenne an Dein (!) Auto bauen, oder was auch immer.

    Mach ich auch. Alleine schon aus Gründen des deutlich besseren Empfangs. Macht vielleicht weniger aus, wenn man in der gutversorgten Großstadt bzw. im Ballungsraum unterwegs ist, bei uns in ländlicher Gegend hat man trotz Außenantenne noch einige Empfangslöcher, aber auf jeden Fall schonmal deutlich weniger als beim telefonieren im Fahrzeug ohne Außenantenne.

    War aber eigentlich hier ja nicht das Thema. Und fernab des Verbotes der AS RLP sehe ich trotzdem auch keinen taktischen Grund, im FW-Fahrzeug mit einem HRT zu funken.

    Gruß,
    Michael

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern797561
    Datum26.10.2014 17:4219008 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.und ja, fest verbaute 2m-Geräte sind böse... ;-)

    Falsch ausgedrückt von mir, es handelt sich dabei natürlich um quasi fest verbaute FUG11b, was anderes haben wir nicht auf HLF/Boot.


    Geschrieben von Daniel R.und unser größeres Boot hat ein fest verbautes 4m-Gerät. ;-)

    Ich kann dich beruhigen, unseres auch, trotzdem noch 2 aktive FUG 11b dabei, es tummeln sich doch einige Organisationen auf dem See, da ist Kommunikation angebracht. :-)


    Ade
    CS


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797562
    Datum26.10.2014 17:5519373 x gelesen
    Geschrieben von Ralf R. Wir haben jetzt seit ca. 2 Jahren alles eingebaut und nutzen seit letztem Jahr Digitalfunk im Einsatz (mit Ausnahme der Rückmeldungen zur Leitstelle) und wenn die Ausstattung durchgedacht wurde und ein vernünftiges Konzept dahintersteht, dann braucht man nicht mit dem HRT im Fahrzeug zu funken....
    Geschrieben von Michael W.Und fernab des Verbotes der AS RLP sehe ich trotzdem auch keinen taktischen Grund, im FW-Fahrzeug mit einem HRT zu funken.
    Ich könnte mir anhand der von der AS herausgegebenen Handlungsempfehlungen zur Nutzung der Kommunikationsgruppen vorstellen, dass es zumindest sinnvoll ist, wenn nicht gleich kriegsentscheidend, in gewissen Lagen/Fahrzeugen gleichzeitig F1 und F3 geschaltet zu haben.
    Oder eine höhere Führungskraft kommt mal nicht planspielmäßig mit dem ELW, sondern sitzt auf einem Nachrücker. Der wird sich schon in die Führungsgruppe F2 reinschalten wollen, und sei es nur ein Lagebild durchs Mithören zu erhalten. Da nutz ich lieber ein HRT, als deswegen F1 zu verlassen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797566
    Datum26.10.2014 18:3719193 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Rötter WARUM sollte man HRT im Fahrzeug nutzen?
    Weil es geht!

    und weil, wie schon Sebastian Krupp es schrieb, es manchmal sogar sinnvoll sein kann.

    Aber davon abgesehen sind bei uns derzeit nur HRTs auf den Autos. Es gibt keine MRT. Die Kommunikation mit der FEZ läuft zu 90% digital. Also muss ich auch im Auto HRT benutzen.

    MRTs sollen demnächst nachgerüsten werden, wann kann ich nicht sagen, kann aber noch dauern.

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP797567
    Datum26.10.2014 18:3919069 x gelesen
    Man hört immer wieder, dass einige Leitstellen noch nicht auf digital umgerüstet haben. Kann da jemand was zu sagen?
    Sind es die Kosten? oder eher die Technik? oder doch eher politisch?

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen797571
    Datum26.10.2014 19:41   19625 x gelesen
    Hallo,

    So! Ich schreibe jetzt mal eine Sammelantwort auf die Postings von Ulrich, Michael und Steffen und verzichte dabei darauf, einzeln zu zitieren und zitatgenau die einzelnen Punkte zu beantworten, weil das ganze dann vielleicht etwas arg unübersichtlich und ziemlich lang werden würde. Außerdem würde es das Thema auch nicht wirklich voranbringen.

    Und das Ursprungsthema lautete übrigens auch: Die ASD Rheinland-Pfalz hat ein Schreiben herausgegeben, demzufolge die Nutzung von HRT in Fahrzeugen verboten ist, weil a) dadurch gesundheitliche Gefährdungen enstehen könnten sowie b) - übrigens - auch die Fahrzeughersteller dies verböten.

    Punkt a) - gesundheitliche Gefahren - Kopp wird warm, dann heiß und danach weich, Folge: Exitus oder zumindest Debilität - sehe ich jetzt einfach mal als erledigt an, siehe entsprechende Postings, Beiträge, Links hier in der Diskussion.

    Bleibt noch b) - die Beeinflussung der Fahrzeugsysteme / - elektronik.

    In diesem Zusammenhang war dann hier auch ein großes Stöhnen zu vernehmen: Aaach, in den letzten 10 Jahren habe sich doch an dieser Problematik, und auch der Rechtslage, nichts geändert und man sei doch erstaunt, wie wenig das zur Kenntnis genommen würde - von den Ignoranten da draußen. In der Folge wurde ein entsprechendes Kapitel aus dem Fachbuch zur Einsatzfahrzeug-Technik gepostet. Neben der Problematik der e-Kennzeichen an älteren und neueren analogen Funkgeräten - auf die ich jetzt gar nicht weiter eingehen will - steht dann da sinngemäß auch folgendes zu lesen: Handfunkgeräte und Mobiltelefone dürfen nur mit entsprechender Aktivhalterung bzw. Freisprecheinrichtung / Ladeschale, jedenfalls unbedingt mit Verbindung zu einer Außenantenne, betrieben werden. Alle anderen, zum Beispiel von der Mannschaft mitgeführten, Mobiltelefone müssen unbedingt ausgeschaltet werden. Wenn nicht, werden wir vielleicht nicht alle sofort sterben, siehe oben, aber zumindest der Himmel wird uns umgehend auf den Kopf fallen, so viel ist sicher, absolut!

    Nun ist ja im Verlauf der Diskussion schon herausgekommen, dass ich eine besondere Vorliebe für Bedienungsanleitungen von Kfz habe. Und ich habe mal wieder im Netz gesucht und tatsächlich eine solche Betriebsanleitung gefunden, die den Passus "der Himmel wird euch auf den Kopf fallen, wenn ihr Mobiltelefone OHNE AUSSENANTENNE im Auto betreibt" enthält (der sich, wie auch das Buch, auf eine EU-Richtlinie bezieht). Und zwar in der Betriebsanleitung des Mercedes Vario (Gott hab ihn seelig...), woraus folgt, dass die Betriebsanleitung nicht mehr so ganz aktuell ist, weil der Vario inzwischen Geschichte ist. Hier lesen wir:

    ! Wenn Sie im Fahrzeug elektrische oder elektronische Geräte nutzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen (EU-Direktive 2004/104/EG - Elektromagnetische Verträglichkeit von Fahrzeugen).

    So weit. Nun denke ich aber nach, mache ich manchmal ganz gerne, und denke mir also so: Ein guter Freund von mir, der bei VW arbeitet und übers Werksleasing immer über einen brandneuen Volkswagen verfügt, verbindet doch sein Smartphone immer per Bluetooth mit dem Radio / der Freisprecheinrichtung / dem Auto! Wie kommt das denn hin, wenn einem doch der Himmel auf den Kopf fällt, oder zumindest die Elektronik des - modernen - Autos regelmäßig verrückt spielt, wenn man das Mobiltelefon im Auto nicht ausmacht? Und zudem: Bluetooth ist doch auch irgendwie "Funk", Strahlung, Wellen?

    An dieser Stelle mal eine Rückblende: Es gab eine Zeit ohne Mobiltelefone, ohne mobiles Internet, ja sogar ganz ohne Internet an sich. Etwa um die Jahrtausendwende kamen Handys in der Breite auf, bald hatte schon jeder eins (oder zwei), die Dinger waren also sehr schnell sehr verbreitet. Etwa ab der gleichen Zeit wurde in Autos immer mehr Elektronik eingebaut. Gab es den Airbag erstmals ab 1979 in der Mercedes S-Klasse (der legendären Baureihe W126; ich kann übrigens nichts dafür, dass Mercedes-Benz hier so oft genannt wird - war nun mal so (mit dem Airbag) und nur Mercedes hat interaktive Betriebsanleitungen online) wurde er in den 90er Jahren Standard in der Mittelklasse und dann auch bei den Kleinwagen. Gleiches gilt zum Beispiel für ABS. In den Autos war also immer mehr Elektonik, und der Mensch schleppte ebenfalls immer mehr Elektronik mit sich herum. Irgendwann kam in Zuge dieser Entwicklung jemand darauf, dass Handys ja "strahlen", und Strahlen sind schlimm und können allerhand beeinflussen und bewirken. Nix genaues wußte man nicht, also wurde erstmal das Telefonieren per Handy resp. Mobilltelefon in Krankenhäusern, wegen der Medizintechnik, in Flugzeugen, da eh technische Wunderwerke, und schließlich auch in Autos - EMV, mögliche Beeinflussung der Elektronik usw. usf. - verboten, die Geräte mußten ausgeschaltet werden. Oder, wenn wir beim Auto bleiben, wenigstens an eine Außenantenne gestöpselt werden, weil das Auto so ein toller Blechkäfig ist (klappt ja beim Blitz auch). Außenantenne, Freisprecheinrichtung usw. bot die Automobilindustrie natürlich gerne an, sonst der Zubehörhandel, gegen ein kleines, oder nicht ganz so kleines, Entgelt natürlich. Ansonstn ging es bei den Verboten, Hinweisen, Warnungen natürlich auch um Haftungsfragen - man wußte ja noch nichts, aber es könnte ja... (am Rande: In einer VW-Betriebsanleitung finden sich übrigens dermaßen viele Warnhinweise, dass ich mich wirlklich gewundert habe, dass der Passus: "Warnung! Beim Betätigen des Gaspedals könnte ihr Fahrzeug beschleunigen!" fehlte...).

    Nächste Eskalationsstufe: Das Handy wurde zum Smartphone, das schnöde Autoradio zum "Infotainment-System", mit Navigation und voller Mobiltelefonintegration, unter anderem. Und irgendjemand hatte zwischendurch Kaptain Blauzahn erfunden, und ein anderer jemand das Auto-Infotainment per Bluetooth mit dem Smartphone verbunden.

    Interessantes, lustiges, Thema übrigens!

    Richtig ist anscheinend, dass bei einer Verbindung per Bluetooth und rSAP das Mobiltelefon quasi stillgelegt wird, von ihm wird nur noch auf Adressbuchdaten u.ä. abgegriffen, und die Telefonie usw. über das "Infotainment-System" (oder wie auch immer es benannt ist) des Fahrzeugs läuft. Diee rSAP Geschichte gibt es aber übrigens offensichtlich nur in den teuren "Premium" Kommunikationspaketen.

    Ich habe weiter mal bei Volkswagen nachgesehen: Dort auf der Homepage unter "Technologie" -> "Infotainment" -> "Mobiltelefonie" wird im allgemeinen Teil gleich drei Mal ausdrücklich auf die Anbindung zur Außenantenne hingewiesen. Klickt man dann jedoch auf den Reiter "Kompatibilität", wählt den Golf (Polo, Passat oder Tiguan), ein beliebiges Infotainment-System sowie Mobiltelefon resp. Smartphone aus, zum Bespiel das allgegenwärtige I-Phone oder ein Modell von Samsung, stheht in der entsprechenden Tabellenspalte entweder gar nichts, oder "Funktion wird eingeschränkt unterstützt". Ahh ja. Also habe ich gestern nochmal die Betriebsanleitung eines aktuellen Passat (eines Kollegen) studiert - auch dort keine definitive Aussage zur Anbindung der Außenantenne, nicht in der Fahrzeuganleitung, noch in der Anleitung des "Infotainment-Systems" und auch nicht in der Extraanleitung zur Verbindung des Smartphones mit dem Auto per Bluetooth. Laut dem Kollegen wird die verbindung aber besser, wenn sich das Smartphone mit dem Auto verbindet. Schließlich habe ich das folgende bei Motortalk gefunden. Demzufolge gibt es gar keine direkte, "echte" Verbindung zur Außenantenne, sondern das Signal wird über eine passive Antenne induktiv übertragen. Bedeutet: Besserer Empfang und Senden/Empfangen im Prinzip über die Fahrzeugantenne, bedeutet aber nicht, dass das Mobiltelefon selbst im Fahrzeug nicht mehr "strahlen" würde - tut es, aber eben nur schwächer. Von Mobiltelefon sendet/empfängt nicht mehr und "alles geht über die Fahrzeugantenne" ist das für mich jedenfalls relativ weit entfernt!

    Der langen Rede kurzer Sinn: Das Mobiltelefon "strahlt" inzwischen hochoffiziell im Fahrzeug, weil es muß, sei es nun über Bluetooth, oder ganz normal über GSM/UMTS usw. usf. Die Aussage im Buch "Mobiltelefon aus, sonst passiert was ganz, ganz schlimmes", ist also irgendwo überholt, völlig. Und das nun nur Mercedes-Benz in seinen aktuellen Bedienungsanleitungen ganz klipp und klar schreibt, dass Mobiltelefone im Fahrzeug uneingeschränkt genutzt werden können, andere aber immer noch im Ductus von Anfang der 2000er rumeinern, dafür kann ich auch nichts.

    Und hier auch zum Punkt "wenn EIN Hersteller bei EIN oder ZWEI Typen seine "Einstellung" dazu ändert, sei das noch Lange kein Grund, seine "Fach"-Meinung zu ändern - 1. Schade, sagt aber zu den Fachaussagen des Buches einiges. 2. Ich habe natürlich nochmal die anderen interaktiven Online-Anleitungen gewälzt, und sogar eine als PDF vom OPel Insignia, Resultat: Opel eiert genau so wie VW rum, Telefonie über "Infotainment-System" funktioniert auch dort aber genau so über Bluetooth und ein sendendes/empfangendes Mobiltelefon. Mercedes hat nicht nur die E- und C-Klasse freigegeben, sondern auch A-, B-, S-, M-, GL- usw. freigegeben, also eigentlich alle. Nicht ganz Ausrücklich freigegeben, aber auch eine "Eier-Anmerkung" findet sich bei allen Mercedes-Benz LKW-Baureihen, Atego, Actros, Arocs, Econic und wie sie alle heißen. Und beim Sprinter - der in einer älteren Anleitung auch noch den vom Vario zitierten K.O.-Passus in der Anleitug hatte, der sich inzwischen ausnahmlos nirgends mehr wiederfindet, jedenfalls bei Mercedes-Benz.

    Außerdem habe ich noch was sehr interessantes gefunden - und hier muß ich doch mal kurz zitieren:


    Geschrieben von Michael W.:
    Ein HRT hat mehr als 100mW Sendeleistung und ist kein Mobiltelefon der aufgeführten Standards. Also Verwendung nicht zugelassen ohne Außenantenne. Rührt daher, dass man inzwischen vermutlich praxisnah die Verwendung von Mobiltelefonen zumindest bei MB PKW im Fahrzeug testet. Tetra-Funkgeräte vermutlich nicht. Bei MB LKW findet sich dieser Passus übrigens (noch) nicht in den Anleitungen.
    Ok. Wie ich schrieb: Bis 100 mW generell freigegeben, HRT sendet mit im Mittel 250 mW - kann sich jetzt jeder selbst mal seine Gedanken zu machen... Und siehe da, bei der B-Klasse hat man aus irgendwelchen Gründen auch Tetra-Digital getestet, oder wohl zufällig grade ein HRT beim Test rumliegen gehabt. Betreibsanleitung B-Klasse - "technische Daten - Fahrzeugelektrik":

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - RF-Sender mit Sendefrequenzen im Frequenzband 380-410 MHz und einer maximalen Sendeleistung bis 2 W (Tetra)
    - Mobiltelefone (2G/3G/4G)


    Na da sieh an!

    Zuletzt, zu den großen Problemen mit der EMV, die Fahrzeuge bis in die 80er nicht kannten (ABS gabs da übrigens auch schon, bei Nutzfahrzeugen), ab den 90ern hatten und jetzt plötzlich, wie aus heiterem Himmel, nicht mehr haben (auch wenn das Thema an sich abgetrennt ist): Irgendwelche Störungen von Funkgeräten und dergleichen, und (vielleicht) vor allem auch Sondersignalanlagen, gab es ja früher auch gar nicht, nie, wer hätte davon gehört. Muß da wohl von Fahrzeugen fantasieren, bei denen vor allem der Funk irgendwie nie richtig hingehauen hat, die inzwischen aber längst a.D. sind. Lag bestimmt an den Handys - ach nee, die gabs da ja noch gar nicht...

    In diesem Sinne, schönen Abend noch,


    Gruß,

    Daniel

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz797576
    Datum26.10.2014 20:2819078 x gelesen
    Hallo,

    geil, ich kann auch mal UC zitieren:
    "Technik folgt Taktik" ;-)

    Also, lwir hatten mit dem Digitalfunk auch schon 1-2 größere Einsätze, den Bedarf hatten wir so nie. Könnte aber auch daran liegen, das wir kreisweit die Fahrzeuge in einer der Kreisgruppen haben und gemeinsam darüber kommunizieren.
    Quasi wie im Analogfunk.

    Ansonsten haben wir bei kleineren Einsätzen eine festgelgete TMO-Gruppe für jeden Ausrückerbereich und bei entsprechend großen Lagen dann die Führungsgruppe. Oder funkt ihr bei nem Mülltonnenbrand auf der F2, ich denke nicht.

    Sorry, meiner Meinung nach kannund muss man sowas im Vorfeld mittels Konzepten klären und nicht einfach drauflos funken...
    (Dies gilt natürlich mehr generell, ich kenne ja eure jeweiligen Funkkonzepte nicht)

    Gruss
    Ralf

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz797577
    Datum26.10.2014 20:3119019 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan R.
    Weil es geht!

    Na, das nenne ich mal ne fachlich fundierte Antwort.
    Da fehlen mir natürlich die Gegenargumente....... ;-)

    Geschrieben von Jan R.
    Aber davon abgesehen sind bei uns derzeit nur HRTs auf den Autos. Es gibt keine MRT. Die Kommunikation mit der FEZ läuft zu 90% digital. Also muss ich auch im Auto HRT benutzen.

    Dann müsst ihr wohl weiterhin analog mit der FEZ funken, bis ihr MRT`s eingebaut habt.

    Wie immer:
    Alles meine ganz persönliche Meinung!!!!!

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797580
    Datum26.10.2014 21:0118895 x gelesen
    Da sage ich nur EIN Wort...

    "Vielen Dank!" ;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797581
    Datum26.10.2014 21:0218934 x gelesen
    Geschrieben von Ralf R. Sorry, meiner Meinung nach kannund muss man sowas im Vorfeld mittels Konzepten klären und nicht einfach drauflos funken...
    (Dies gilt natürlich mehr generell, ich kenne ja eure jeweiligen Funkkonzepte nicht)

    Funkkonzept und Gruppenaufteilung sind hier 1:1 von der AS übernommen worden...

    Wenn die bisherigen Beispiele für HRT-Nutzung in Fahrzeugen "drauflosfunken" sind, werfe ich noch so eine Fahrzeugkolonne in den Ring. Es gab mal Zeiten, da wurden mancherorts für KatS-Lagen und dann vorgeplante zu rekrutierende Zivilfahrzeuge extra 4m-Geräte vorgehalten. Heute würde man zum "drauflosfunken" ein HRT mitnehmen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797583
    Datum26.10.2014 21:0819001 x gelesen
    Geschrieben von Michael W....Und fernab des Verbotes der AS RLP sehe ich trotzdem auch keinen taktischen Grund, im FW-Fahrzeug mit einem HRT zu funken...

    Nun richten sich die Anweisung einer AS aber eben nicht nur an Angehöriger der Feuerwehr, sondern an alle BOS gleichermaßen.

    Und da könnte ich mir vorstellen, dass diese taktische Notwendigkeit bei zum Beispiel der Polizei (Stichwort: schlagartiges Vorgehen) durchaus anders aussieht.

    Darüber hinaus...

    Wie machen das eure AGT? Schalten die ihre HRT nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug ein und rüsten sich dann erst abschließend für den Einsatz aus?

    Das scheint hier um mich herum eher nicht die Praxis zu sein und die HRT sind demnach schon deutlich vor Erreichen der Einsatzstelle an...

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797584
    Datum26.10.2014 21:1118875 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.BTW: gerade im Bereich von Inentsivstationen, Notaufnahmen usw. bleibt das Handyverbot oft noch erhalten. Wie verträgt sich das mit den HRT, die das RD-Personal mitführt??

    Genau hierfür wurde bei allen HRT die Funktion "TRXi" angeschafft, mittels der man das Senden der HRT unterbinden kann...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW797591
    Datum26.10.2014 23:22   19123 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Bis 100 mW generell freigegeben, HRT sendet mit im Mittel 250 mW - kann sich jetzt jeder selbst mal seine Gedanken zu machen... Und siehe da, bei der B-Klasse hat man aus irgendwelchen Gründen auch Tetra-Digital getestet, oder wohl zufällig grade ein HRT beim Test rumliegen gehabt. Betreibsanleitung B-Klasse - "technische Daten - Fahrzeugelektrik":

    Ohne Einschränkungen können im Fahrzeug genutzt werden:
    - RF-Sender mit maximaler Sendeleistung bis zu 100 mW
    - RF-Sender mit Sendefrequenzen im Frequenzband 380-410 MHz und einer maximalen Sendeleistung bis 2 W (Tetra)
    - Mobiltelefone (2G/3G/4G)

    Na da sieh an!


    Fein, der nächste Typ, wo es für den Gerätetyp getestet wurde und frei gegeben ist, ggf. weils die Pol haben wollte...

    Nochmal, alle bisherigen Versuche von mir, das von den Fahrgestellherstellern pauschal erklärt zu bekommen sind gescheitert, aber Du darfst das gern nochmal versuchen...


    Geschrieben von Daniel R.
    Zuletzt, zu den großen Problemen mit der EMV, die Fahrzeuge bis in die 80er nicht kannten (ABS gabs da übrigens auch schon, bei Nutzfahrzeugen), ab den 90ern hatten und jetzt plötzlich, wie aus heiterem Himmel, nicht mehr haben (auch wenn das Thema an sich abgetrennt ist): Irgendwelche Störungen von Funkgeräten und dergleichen, und (vielleicht) vor allem auch Sondersignalanlagen, gab es ja früher auch gar nicht, nie, wer hätte davon gehört. Muß da wohl von Fahrzeugen fantasieren, bei denen vor allem der Funk irgendwie nie richtig hingehauen hat, die inzwischen aber längst a.D. sind. Lag bestimmt an den Handys - ach nee, die gabs da ja noch gar nicht...

    In diesem Sinne, schönen Abend noch,


    auch SEHR hilfreich...
    aber Fahrzeuge in den 80iger/90igern sind und waren nicht das Problem...

    Probleme tauchten in den letzten 10 Jahren einige auf. lustigerweise diskutieren das die betroffenen Feuerwehren nicht so gern öffentlich...

    Aber bei einer größeren Feuerwehr hat man z.T. mit der Funkanlage die SoSi-Anlage ausgeschaltet - oder und umgekehrt...

    bei einem größeren RD-Betreiber haben handelsübliche Navigationsanlagen die Zentralverriegelung "bedient"..

    Die Fehlersuche hat jeweils länger gedauert...

    Bei UNSEREN Fahrzeugen, die wir bei denen in größeren Stückzahlen oder sensibler Technik seit einigen Jahren in den EMV-Test schieben, der irre aufwändig ist und Geld kostet - und für den wir anfangs gern ausgelacht wurden, haben die Erkenntnisse bei mehreren Firmen zu großem Erstaunen und aufwändigen Nachbesserungen in der (Klein-)Serie geführt. (Davon haben dann alle anderen profitiert, auch wenn die Mehrzahl das vermutlich noch nicht mal was davon gemerkt hätten, weil die Bedienung der Funktionen/Geräte zu selten ist und man Fehler dann schon mal nicht verifiziert, sondern auf die Bananenstrahlen oder Halluzinationen der Maschinisten schiebt...)

    Aber ist natürlich alles blöder böser Unfug von unfähigen Theoretikern...

    Ich steig jetzt hier aus der Diskussion aus, weil
    - auch das n-fach durchgekaut wurde
    - Du ja offensichtlich mehr Ahnung davon hast, wie wir
    - der Rest das herrlich goutiert

    Und komme mir keiner aus der Forenrunde mehr mit Fragen nach unseren Testergebnissen, die sind ja eindeutig überflüssig. (Bringen anderen aber eh nix, ausser sie bauen die gleichen Fahrgestelle, Aufbauten und Einbauten nach, aber auch das wird nicht verstanden...)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland797593
    Datum27.10.2014 00:3218904 x gelesen
    Wir können mit einigen Kniffen unsere Tragbaren DECT auf das Handy umleiten - da laufen dann auch gleichzeitig die Klinik Apps, die wir täglich brauchen.

    Ich würde aber auch Mobiltelefone für Patienten verbieten - die Armen schaffen nämlich es immer wieder, vor Schreck die Dinger vor meinen Augen zu zerschmeissen. Und das nur weil ich sage, dass ich mir die Verletzung jetzt gerne auch mal anschauen möchte. Liegt aber vielleicht auch an den 12 Stunden Wartezeit und der fehlenden Konzentration.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797596
    Datum27.10.2014 08:1718979 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Ich könnte mir anhand der von der AS herausgegebenen Handlungsempfehlungen zur Nutzung der Kommunikationsgruppen vorstellen, dass es zumindest sinnvoll ist, wenn nicht gleich kriegsentscheidend, in gewissen Lagen/Fahrzeugen gleichzeitig F1 und F3 geschaltet zu haben.
    Oder eine höhere Führungskraft kommt mal nicht planspielmäßig mit dem ELW, sondern sitzt auf einem Nachrücker. Der wird sich schon in die Führungsgruppe F2 reinschalten wollen, und sei es nur ein Lagebild durchs Mithören zu erhalten. Da nutz ich lieber ein HRT, als deswegen F1 zu verlassen.


    Und schon haben wir das nächste Problem: Wir bauen sauteure Koppler in ELW ein, da sich bekanntlich zwei Antennen in wenigen Metern Entfernung stören (mal davon ausgehend, dass beide Geräte im TMO funken), gleichzeitig steckt sich aber eine Führungskraft zwei HRT auf zwei unterschiedliche TMO-Gruppen in die rechte und linke Jackentasche mit einem Antennenabstand von etwa 20cm.
    Gleiches könnte übrigens auch auftreten, wenn ich im Abstand von weniger als einem Meter zur im Fahrzeug auf dem Kabinendach verbauten Antenne ein HRT in einer anderen TMO-Gruppe betreibe.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW797599
    Datum27.10.2014 08:3818786 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.auch SEHR hilfreich...
    aber Fahrzeuge in den 80iger/90igern sind und waren nicht das Problem...

    Probleme tauchten in den letzten 10 Jahren einige auf. lustigerweise diskutieren das die betroffenen Feuerwehren nicht so gern öffentlich...

    Aber bei einer größeren Feuerwehr hat man z.T. mit der Funkanlage die SoSi-Anlage ausgeschaltet - oder und umgekehrt...

    bei einem größeren RD-Betreiber haben handelsübliche Navigationsanlagen die Zentralverriegelung "bedient"..

    Die Fehlersuche hat jeweils länger gedauert...

    Bei UNSEREN Fahrzeugen, die wir bei denen in größeren Stückzahlen oder sensibler Technik seit einigen Jahren in den EMV-Test schieben, der irre aufwändig ist und Geld kostet - und für den wir anfangs gern ausgelacht wurden, haben die Erkenntnisse bei mehreren Firmen zu großem Erstaunen und aufwändigen Nachbesserungen in der (Klein-)Serie geführt. (Davon haben dann alle anderen profitiert, auch wenn die Mehrzahl das vermutlich noch nicht mal was davon gemerkt hätten, weil die Bedienung der Funktionen/Geräte zu selten ist und man Fehler dann schon mal nicht verifiziert, sondern auf die Bananenstrahlen oder Halluzinationen der Maschinisten schiebt...)

    Aber ist natürlich alles blöder böser Unfug von unfähigen Theoretikern...

    Ich steig jetzt hier aus der Diskussion aus, weil
    - auch das n-fach durchgekaut wurde
    - Du ja offensichtlich mehr Ahnung davon hast, wie wir
    - der Rest das herrlich goutiert

    Und komme mir keiner aus der Forenrunde mehr mit Fragen nach unseren Testergebnissen, die sind ja eindeutig überflüssig. (Bringen anderen aber eh nix, ausser sie bauen die gleichen Fahrgestelle, Aufbauten und Einbauten nach, aber auch das wird nicht verstanden...)


    Nicht gleich beleidigt sein. Es gibt halt mehrere Sichtweisen und ihr habt beide recht. Daniel vertritt seine Meinung die sich auf seinen Erfahrungsschatz gründet, du vertrittst deine Meinung die auch auf Erfahrungen begründet ist.
    EMV ist ein schwieriges Geschäft und letztlich kannst du nur eine gewisse Sicherheit darüber erlangen, wenn dein Gerät, Fahrzeug z. B. in Bonn in einer etwas merkwürdig aussehenden Halle steht und von vielen Antennen umgeben ist.
    Und selbst das ist nur der Beweis dafür dass das getestete Fahrzeug hoffentlich in Ordnung ist. Das nächste Fahrzeug kann, trotz angeblich gleicher Bauweise schon wieder anders sein.

    Aber trotz allem, haben sich die Hersteller aus Haftungsgründen, quasi erst mal den Handybetrieb verboten. Als da sich keiner dran gehalten hat und man etwas Erfahrung gewonnen hatte, hat man das wieder reduziert. Vor allem auch deshalb, weil entsprechende Teile der Motorsteuerung selbst Sender sind und sich das Fahrzeug unter Umständen selbst lahmlegen würde.

    Also bitte nehmt das alles etwas lockerer, in diesem Bereich der Technik ändert sich alles viel schneller als man es in einem Buch beschreiben kann.

    freundliche Grüße
    Thomas

    der auch schon durch EMV Prüfungen gefallen ist.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797607
    Datum27.10.2014 10:0218761 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulf M.Nun richten sich die Anweisung einer AS aber eben nicht nur an Angehöriger der Feuerwehr, sondern an alle BOS gleichermaßen.

    Korrekt.

    Geschrieben von Ulf M.Und da könnte ich mir vorstellen, dass diese taktische Notwendigkeit bei zum Beispiel der Polizei (Stichwort: schlagartiges Vorgehen) durchaus anders aussieht.

    Interessiert mich als Feuerwehr so wenig wie die Polizei sich für die Probleme der Feuerwehr interessiert.

    Geschrieben von Ulf M.Wie machen das eure AGT? Schalten die ihre HRT nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug ein und rüsten sich dann erst abschließend für den Einsatz aus?

    Die schalten durchaus das Gerät (das im DMO abgeschaltet wurde) ein. Solange dieses auch im DMO ist,
    - findet keine Störung des MRT im TMO statt (weder durch Audio-Rückkopplungen, da gleiche Gruppe eingestellt noch durch RF-Störungen)
    - wird nicht gesendet, solange keiner die Sprechtaste drückt.

    Unter "Betrieb" des HRT im Sinne der AS fällt für mich:
    - Gerät im DMO und aktivieren des Senders
    - Gerät im TMO eingeschaltet (da sind Sendeaktivitäten nicht vom Benutzer steuerbar, da Netzeinbuchung usw.)

    Und nein, dies muss mir keine explizit so erklären, das sagt mir der vielzitierte GMV mit ein wenig technischem Hintergrundwissen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg797627
    Datum27.10.2014 14:3818948 x gelesen
    Hallo,

    das Zitat aus der Bedienunganleitung des 211 (E-Klasse alt) kannst Du heute so uneingeschränkt für alle handelsüblichen Kfz stehen lassen. Der Träger einer Feuerwehr hat damit rein garnichts zu tun! Es geht um Fahrzeugelektrik und Einbauten die so nie für ein Fahrzeug entwickelt wurden.

    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797656
    Datum28.10.2014 00:4218641 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Interessiert mich als Feuerwehr so wenig wie die Polizei sich für die Probleme der Feuerwehr interessiert.

    Erstens ist das schon deswegen falsch, weil es viele Kameraden gibt, die zeitgleich auch bei der Polizei Dienst versehen und insofern sich sehr wohl für beide Sichtweisen interessieren, und zweitens finde ich das auch im Allgemeinen etwas sehr engstirnig gedacht...

    Seit der Einführung des Digitalfunks funken wir alle (BOS) in einem Netz. Da steht es einem Jeden gut zu Gesicht, sich auch einmal "über den eigenen Tellerrand hinaus" mit den Anderen da draußen zu beschäftigen.

    Darüber hinaus stellt sich mir nach Deiner These nun die Frage, warum wir das ganze Problem dann überhaupt thematisieren?
    Die Fragestellung, die dem Schreiben der AS RP zugrunde liegt wurde durch zwei Personalräte einer Dienststelle in RP in Richtung AS RP aufgeworfen.
    Daraufhin wurde das diesem Thread als Thema dienende Papier der AS RP erstellt und veröffentlicht. Wenn nun also "ie Probleme der Polizei" nicht die Deinen sind, worüber sprechen wir dann hier...?

    Ich sage es noch einmal...

    Aufgabe der AS'en im Digitalfunk sind die Belange aller BOS gleichermaßen... So "lapidare" Aussagen, wie Du sie hier in die Runde schmeißt können die sich auf ihrem Niveau nicht leisten...

    Vielleicht kannst Du ihnen dies nachsehen?

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797662
    Datum28.10.2014 08:1718765 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulf M.Erstens ist das schon deswegen falsch, weil es viele Kameraden gibt, die zeitgleich auch bei der Polizei Dienst versehen und insofern sich sehr wohl für beide Sichtweisen interessieren, und zweitens finde ich das auch im Allgemeinen etwas sehr engstirnig gedacht...

    Bei vielen Themen, die beimDigitalfunk zu Anfang aufkam, interessierten sich die vielfach seitens der Polizei kommenden Planer auch nicht oder bestenfalls am Rande für die Feuerwehrbedürfnisse. Man sieht das noch jetzt stellenweise, wenn es um passendes Zubehör für die Geräte in den Landesbeschaffungen geht. Ob 24V-Bordnetzspannung bei LKW (wovon die Polizei nur einige hat, Feuerwehrs aber umso mehr) oder aber feuerwehrtaugliche Sprechgarnituren, erst recht für CSA-Einsatz. Meist Fehlanzeige oder erst im Nachhinein nach Protest in die Kataloge aufgenommen. Ob nun einige wenige Kameraden der Feuerwehr auch bei der Polizei arbeiten, interessiert micht genauso viel, wie alle anderen, die sonstwo arbeiten. Warum sollte ich mir da Gedanken über die Polizei machen?

    Geschrieben von Ulf M.Darüber hinaus stellt sich mir nach Deiner These nun die Frage, warum wir das ganze Problem dann überhaupt thematisieren?
    Die Fragestellung, die dem Schreiben der AS RP zugrunde liegt wurde durch zwei Personalräte einer Dienststelle in RP in Richtung AS RP aufgeworfen.
    Daraufhin wurde das diesem Thread als Thema dienende Papier der AS RP erstellt und veröffentlicht. Wenn nun also "ie Probleme der Polizei" nicht die Deinen sind, worüber sprechen wir dann hier...?


    Wir sprechen über eine Anweisung, die von der AS RLP für alle BOS in RLP herausgegeben wurde. Da man als Feuerwehr diese recht einfach einhalten kann, da hier kaum das Bedürfnis besteht, HRTs zumindest im TMO im Fahrzeug zu betreiben (bestenfalls kann ich nachvollziehen, dass man HRTs im DMO schon im Fahrzeug anschalten will und im Fahrzeug nicht sendet), habe ich mit dieser Anweisung keine Probleme. Probleme scheinen andere daraus zu machen, die irgendwelche Gründe an den Haaren herbeiziehen, warum diese Anweisung Blödsinn sein soll oder warum man unbedingt doch HRTs im TMO im Fahrzeug betreiben muss.

    Aber ok, dann schauen wir uns doch mal die Probleme der Polizei an:

    Was passiert denn, wenn ein Polizist sein Fahrzeug-MRT und sein HRT angeschaltet hat, beide im TMO, dann evtl. noch auf der gleichen Gruppe.

    1. Effekt: Gleiche Gruppe: Wenn er das HRT nicht gerade stummgeschaltet hat, hat er Rückkopplungen vom Feinsten und kann weder mit dem HRT noch mit dem MRT funken. Gleiches gilt auch bei unterschiedlichen Gruppen MRT/HRT, wenn zusätzlich noch ein weiterer Kollege mit eigenem HRT im Fahrzeug sitzt.

    2. Effekt: Egal, auf welcher TMO-Gruppe er ist: Das HRT in direkter Nähe zur MRT-Antenne (oder auch ein
    weiteres HRT des zweiten Kollegen im Fahrzeug) beeinflussen sich gegenseitig. Warum muss man in ELW so viel Aufwand für Antennenentkopplung und Einhaltung von Abständen von Antennen einhalten, wenn man hier (2) HRT und MRT auf weniger als 1m Entfernung der Antennen voneinander betreibt? Auch bei HRT gilt bezüglich Antennenabständen das gleiche.

    3. Effekt: Unterschiedliche Gruppen zum MRT: Es werden alleine von der Polizei dann schon standardmäßig immer 2 verfügbare Zeitschlitze belegt.

    Also sieht man, dass auch im Polizeibetrieb von der Bequemlichkeit mal abgesehen viele Punkte gegen einen HRT-Betrieb im Fahrzeug sprechen.
    Alles in allem wäre es dann sinnvoll, eine Art "Standby-Funktion" des HRT zu haben, das per einfachem Tastendruck wie eine Tastensperre beim Ein-/Aussteigen in/aus dem Fahrzeug aktiviert wird. Im Fahrzeug Gerät in Standby (kein Empfang, kein Senden).

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797876
    Datum31.10.2014 00:3918637 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Was passiert denn, wenn ein Polizist sein Fahrzeug-MRT und sein HRT angeschaltet hat, beide im TMO, dann evtl. noch auf der gleichen Gruppe.

    1. Effekt: Gleiche Gruppe: Wenn er das HRT nicht gerade stummgeschaltet hat, hat er Rückkopplungen vom Feinsten und kann weder mit dem HRT noch mit dem MRT funken. Gleiches gilt auch bei unterschiedlichen Gruppen MRT/HRT, wenn zusätzlich noch ein weiterer Kollege mit eigenem HRT im Fahrzeug sitzt.

    Hmmm... Ich gehe davon aus, dass bei Euch noch kein Digitalfunk ausgerollt ist?
    Die "Rückkopplung" aus dem Analogfunk gibt es in dieser Form im Digitalfunk nicht mehr.
    Ein einfaches "leiser Drehen" löst das von Dir hier aufgeworfene Problem also auf...


    2. Effekt: Egal, auf welcher TMO-Gruppe er ist: Das HRT in direkter Nähe zur MRT-Antenne (oder auch ein weiteres HRT des zweiten Kollegen im Fahrzeug) beeinflussen sich gegenseitig. Warum muss man in ELW so viel Aufwand für Antennenentkopplung und Einhaltung von Abständen von Antennen einhalten, wenn man hier (2) HRT und MRT auf weniger als 1m Entfernung der Antennen voneinander betreibt? Auch bei HRT gilt bezüglich Antennenabständen das gleiche.
    Der Unterschied an dieser Stelle ist schlichtweg, dass in dem einen Fall die Geräte dauerhaft verbaut und tatsächlich "zeitgleich" genutzt werden (beide senden).
    Aus welchem Grunde sollte die Funkwagenbesatzung bei ihren beiden HRT und dem verbauten MRT regelmäßig zeitgleich senden wollen?


    3. Effekt: Unterschiedliche Gruppen zum MRT: Es werden alleine von der Polizei dann schon standardmäßig immer 2 verfügbare Zeitschlitze belegt.
    Das stimmt nicht ganz... ein "Zeitschlitz" auf einem Träger wird nur dann belegt, wenn dort auch tatsächlich gefunkt wird...
    Das bloße "geschaltet haben" hat hier alleine noch keinen Effekt.
    Für die Polizei (nehmen wir einmal das Beispiel Hannover) besteht teilweise sogar die betriebliche Notwendigkeit, zwei Gruppen zu "hören".
    Aus Gründen des hohen Funkaufkommens wurden dort (in Hannover) bei der Polizei der "HRT-Funk" von den MRT's getrennt...


    Also sieht man, dass auch im Polizeibetrieb von der Bequemlichkeit mal abgesehen viele Punkte gegen einen HRT-Betrieb im Fahrzeug sprechen.
    Oder eben nicht, der Gegenbeweis wurde ja angetreten. Im Übrigen finde ich es recht interessant, hier allen Polizeibeamten "Bequemlichkeit" zu unterstellen...


    Alles in allem wäre es dann sinnvoll, eine Art "Standby-Funktion" des HRT zu haben, das per einfachem Tastendruck wie eine Tastensperre beim Ein-/Aussteigen in/aus dem Fahrzeug aktiviert wird. Im Fahrzeug Gerät in Standby (kein Empfang, kein Senden).
    Nein, wäre es nicht... "TXi" haben wir auf der Senden-Seite ja schon, wird jedoch nicht genutzt.
    Es macht sich nicht so gut, wenn man verzweifelt um "Unterstützung" fleht und dann feststellt in der Hektik zuvor die "StandBy-Funktion" nicht ausgeschaltet zu haben...

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    AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen797881
    Datum31.10.2014 08:0918425 x gelesen
    Geschrieben von Ulf M.Die "Rückkopplung" aus dem Analogfunk gibt es in dieser Form im Digitalfunk nicht mehr.
    Da solltest Du dich aber nochmal schlau machen.

    Sowohl im DMO wie im TMO bricht das akustische Inferno los, wenn die Voraussetzungen für eine akustische Rückkopplung gegeben sind.
    Und ich nehme mal stark an, daß das keine Eigenheit von Sepura-Geräten ist.

    MfG

    Frank

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz797882
    Datum31.10.2014 08:2418386 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulf M.Hmmm... Ich gehe davon aus, dass bei Euch noch kein Digitalfunk ausgerollt ist?

    Doch. Und ich kenn das System Tetra seit langem. Hab schon 1999 bis 2001 in der Entwicklungsabteilung eines Tetra-Funkgeräte- und Systemherstellers in der Softwareentwicklung gearbeitet, auch in dem Zeitraum meine ersten Erfahrung mit Digitalfunk (natürlich nicht im BOS-Bereich, da träumte man damals immer noch von 2006 als Einführungstermin, war aber schon damals klar, dass das unrealistisch ist) gesammelt.

    Geschrieben von Ulf M.Die "Rückkopplung" aus dem Analogfunk gibt es in dieser Form im Digitalfunk nicht mehr.
    Ein einfaches "leiser Drehen" löst das von Dir hier aufgeworfene Problem also auf...


    Die direkte Rückkopplung (pfeifen) nicht. Aber die eher noch viel unschönere durch Laufzeitverschiebung entstehende, die sich so schön aufschaukelt.
    Das "leiser Drehen" (aber dann bitte auf ganz stumm) löst das Problem, hab ich ja schon geschrieben, wenn du mal meinen Beitrag durchliest. Dann hast du aber das gleiche Problem, was du weiter unten mit dem "Standby"-Modus so als problematisch ansiehst. Was, wenn du vergißt, nach dem Aussteigen das Gerät wieder lauter zu drehen? Du kannst zwar senden, hörst aber nichts.

    Geschrieben von Ulf M.Der Unterschied an dieser Stelle ist schlichtweg, dass in dem einen Fall die Geräte dauerhaft verbaut und tatsächlich "zeitgleich" genutzt werden (beide senden).
    Aus welchem Grunde sollte die Funkwagenbesatzung bei ihren beiden HRT und dem verbauten MRT regelmäßig zeitgleich senden wollen?


    Du kennst das Tetra-System nicht wirklich in technischer Sicht, von oberflächlichen Enduser-Schulungen mal abgesehen? Wie in jedem Handynetz auch sendet das Tetra-Gerät im Netzmodus auch, ohne dass du das merkst oder willst. Das ist ja gerade das Problem...

    Geschrieben von Ulf M.Das stimmt nicht ganz... ein "Zeitschlitz" auf einem Träger wird nur dann belegt, wenn dort auch tatsächlich gefunkt wird...
    Das bloße "geschaltet haben" hat hier alleine noch keinen Effekt.


    Oh doch. Natürlich wird der Zeitschlitz nur dann belegt, wenn dort Funkverkehr stattfindet. Zumindest zeitweise belegst du dann eben die Resource.

    Geschrieben von Ulf M.Für die Polizei (nehmen wir einmal das Beispiel Hannover) besteht teilweise sogar die betriebliche Notwendigkeit, zwei Gruppen zu "hören".
    Aus Gründen des hohen Funkaufkommens wurden dort (in Hannover) bei der Polizei der "HRT-Funk" von den MRT's getrennt...


    Im großstädtischen Bereich sollte das auch im Netzaufbau durchaus berücksichtigt worden sein. Im ländlichen Bereich hast du aber wenig Kapazitäten. Wenn du da jeweils schon für jede BOS eine Gruppe rechnest, ist die verbleibende Reserve, wenn alle mal zeitgleich Funkverkehr abwickeln wollen, nicht mehr allzu groß.

    Geschrieben von Ulf M.Oder eben nicht, der Gegenbeweis wurde ja angetreten. Im Übrigen finde ich es recht interessant, hier allen Polizeibeamten "Bequemlichkeit" zu unterstellen...

    Ich unterstelle hier niemandem etwas. Aber aus Reihen der Polizei kam doch das Hauptargument "Gesundheitsgefahr", das zu dieser Anweisung führte. Oder hat man nur wieder was gegen den achso verteufelten Digitalfunk gesucht? Vorher aber gegen die uralten Backsteinartigen FuG10a meckern, die ja alle kaputt sind, mit denen man aber zur Not noch Verbrecher durch nachwerfen desselben stoppen konnte. Außerdem nochmal: Die Polizei muss ihre Probleme selber lösen, das will und kann ich nicht. Ich habe nur mit dieser Regelung bei der Feuerwehr kein Problem.

    Gruß,
    Michael

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW797886
    Datum31.10.2014 08:5318465 x gelesen
    Haben wir erleben müssen, da einige ihre HRT im TMO eingeschaltet zur UHS brachten wo ein Tischgerät war.... Ist aber nur dann zur Rückkopplung gekommen wenn

    a) Gerät in unmittelbarer Nähe des Tischgerät lag (<1m) und!
    b) relativ laut eingestellt war (bei Motorola ab Anzeige "10" in der Lautstärkeregelung)

    mehr Abstand oder kleinere Lautstärke machte genau NIX!

    Und das kenn ich bei Analog 2m anders...da reichten kleine Lautstärken irgendwo in der Nähe (auch bei 3 bis 5m Abstand) um ein Tinitus zu erzeugen

    Gruß

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorJan 8P., Gelnhausen / Hessen797894
    Datum31.10.2014 11:3518289 x gelesen
    Das Handyverbot auf Intensiv und Notaufnahme dient eher in den meisten Häusern dem Zweck das nicht alle auf einmal auf die Idee kommen immer zu Telefonieren. (Selber erlebt das manche meinen um 2 Uhr nachts Lautstark Gespräche zu führen im 4-Bett Zimmer. Oder der Geschäftsmann nach dem Infarkt meint noch seine Geschäfte vom Bett zu führen und sich weiter Stress auszusetzen)

    Auch die Polizei betreibt ihre Tetrafunkgeräte bei einer Krankenhausbewachung weiter. Bis jetzt wurden da auch keine nachteiligen Effekte festgestellt bei uns.

    Ich persönlich hab bei mir auf ITS nur 2 mal erlebt das ich EMV Probleme hatte und das nur einer ganz bestimmten Konstellation:

    Monitor hatte jedes mal Schrittmacherekennung an (Markiert dann weiß die Spikes)
    - DVBT auf WLAN Empfänger vom Patienten (Monitor hatte nur noch viele weiße Striche gezeigt)
    - Altes Dialysegerät mit Rollerpumpen (Monitor hatte nur noch viele weiße Striche gezeigt)

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797938
    Datum01.11.2014 01:2418492 x gelesen
    Geschrieben von Frank S.Da solltest Du dich aber nochmal schlau machen.

    Habe ich gemacht, schönen Dank für den Hinweis.

    Das Phänomen, das Du meinst, ist aber eben keine Rückkopplung. Dabei handelt es sich einfach um ein "Echo"...
    Du sprichst quasi in ein Gerät ein, das zweite Gerät "plärrt" Deine Sprache wieder raus, und schlägt dann in Dein eigenes Gerät wieder rein...

    Lösungsansatz?

    Das passive Gerät leiser drehen. AUS oder MUTE ist nicht erforderlich, ganz einfach ein wenig herunter drehen ist vollkommen ausreichend...

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797939
    Datum01.11.2014 01:4118196 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Die direkte Rückkopplung (pfeifen) nicht. Aber die eher noch viel unschönere durch Laufzeitverschiebung entstehende, die sich so schön aufschaukelt.
    Ob nun schlimmer, weiß ich nicht. Schön ist das nicht, das ist korrekt...

    Geschrieben von Michael W.Das "leiser Drehen" (aber dann bitte auf ganz stumm) löst das Problem, hab ich ja schon geschrieben, wenn du mal meinen Beitrag durchliest. Dann hast du aber das gleiche Problem, was du weiter unten mit dem "Standby"-Modus so als problematisch ansiehst. Was, wenn du vergißt, nach dem Aussteigen das Gerät wieder lauter zu drehen? Du kannst zwar senden, hörst aber nichts.

    Das ist nicht ganz richtig.

    1. ganz stumm ist nicht erforderlich, Sprache darf immer noch hörbar bleiben, nur eben nicht in das Mikro des zweiten Gerätes reichen

    2. "Leiser" ist nicht gleich "Standby". Im schlimmsten Fall reicht hier ein "Dreh" an der Lautstärke und schon ist man wieder im Geschäft. Senden geht zeitgleich auch ohne, dass man lauter dreht.
    Ergo:
    Unterstützung rufen weiterhin möglich...

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    AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen797951
    Datum01.11.2014 10:2418337 x gelesen
    Geschrieben von Ulf M. Habe ich gemacht, schönen Dank für den Hinweis.
    Das war durchaus ernstgemeint.

    Das Phänomen, das Du meinst, ist aber eben keine Rückkopplung.
    Zugegeben, ich hätte vorher auch mindestens eine Arschbacke verwettet, daß es aufgrund der großen Latenz keine Rückkopplung geben kann...

    Dabei handelt es sich einfach um ein "Echo".
    Ein Echo zeichnet sich dadurch aus, daß ausschließlich die Amplitude des Ausgangssignals beeinflußt wird und diese wird durch die Übertragungsverluste mit jeder neuen Reflektion geringer. Ein Echo klingt grundsätzlich aus.

    Das, wovon wir hier beide reden (im Nachbarbeitrag hast Du es ja selbst beschrieben), ist eine klassische Rückkopplung. Das Signal schaukelt sich amplitudenmäßig auf einen technisch bedingten Maximalwert auf und es entstehen durch Reflektion und Interferenzen neue Frequenzen. Die Rückkopplung zwischen zwei TETRA-Geräten läßt sich auch mit einem tiefen Brummton triggern. Es entsteht immer wieder das pumpende (der Echo-Anteil durch die Latenz) schrille Kreischen, auch wenn diese Frequenzen im Ausgangssignal nicht enthalten sind.

    Lösungsansatz? Das passive Gerät leiser drehen.
    Das Problem, das angeblich keine akustische Rückkopplung ist, läßt sich durch akustische Entkopplung beseitigen?

    MfG

    Frank

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW797952
    Datum01.11.2014 10:3118137 x gelesen
    Geschrieben von Frank S.Das Problem, das angeblich keine akustische Rückkopplung ist, läßt sich durch akustische Entkopplung beseitigen?

    Ja genau das läßt es sich...Wie das heißt und was es technisch ist ist mir ziemlich wurscht...die Lösung bei uns war, die HRT etwas leiser drehen, bzw etwas weiter weg legen und schon war alles gut

    Gruß

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen797954
    Datum01.11.2014 10:4418195 x gelesen
    Point granted, ich war gedanklich im "Kreischen" verhaftet...

    Das ändert jedoch nichts an dem simpelsten aller Lösungsansätze, wie beschrieben.

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