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ThemaFeuerwehreinsatz in der Pause.24 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Landesfeuerwehrverband beklagt fehlende Unterstützung
  • Biss in Currywurst schmeckt Stadt nicht
  •  
    AutorFran8k A8., Ilbesheim / Rheinland-Pfalz798261
    Datum07.11.2014 11:5419622 x gelesen
    Ach mal interessant:

    http://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/biss-in-currywurst-schmeckt-stadt-nicht/

    Spinnen die?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg798262
    Datum07.11.2014 12:0613697 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Frank A.Spinnen die?

    anscheinend ja :-(

    ... Die Stadt stellte sich vor dem Arbeitsgericht auf den Standpunkt, dass eine Pause während der Arbeitszeit keine Dienstzeit sei. Ein Feuerwehreinsatz während einer Arbeitspause sei also eine Freizeitbeschäftigung und folglich könne und brauche keine Freistellung für diese Zeit zu erfolgen. Bei einem Feuerwehreinsatz in einer Pause sei dann die Pause weg, so die Auffassung der Stadt. Der Müllmann sei aufgefordert worden, die Arbeit wieder aufzunehmen. ...
    aber vielleicht weht der Wind da aus einer anderen Richtung:

    ...Der Anwalt des Müllmanns wies darauf hin, dass es mit dem direkten Vorgesetzten keine Probleme gebe. Die seien erst entstanden, seit die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebs gewechselt hat. Früher sei es kein Problem gewesen, Feuerwehreinsätze als Dienstzeit anzurechnen und Ruhezeiten danach zu bekommen. Der Anwalt strebt eine grundsätzliche Klärung an. Nicht unwichtig scheint zu sein, dass der Müllmann auch Personalrat und als solcher zu 80 Prozent von der Arbeit freigestellt ist. Nur einen Tag in der Woche steht er für die Tätigkeit als Müllmann zur Verfügung wenn kein Feuerwehreinsatz kommt. ...

    hat man das was gesucht um einem Personalratsmitglied ans Bein zu pinkeln?

    Und das dann auf dem Rücken der Feuerwehr?

    Ich denke die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt braucht da mal Nachhilfe in Sachen Pflichtaufgaben der Kommune und wie man diese mit städtischen Ressourcen erfüllen sollte ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen798263
    Datum07.11.2014 12:1111790 x gelesen
    Geschrieben von Frank A.Spinnen die?

    Möglichkeit 1: Da wird schmutzige Wäsche gewaschen und niemand sagt, worum es wirklich geht.

    Möglichkeit 2: Die Polizei hat in der eigenen Kammer für die beschlagnahmten Drogen mal aufgeräumt und den nicht mehr benötigten Altbestand auf den Grabbeltisch der Stadtverwaltung gelegt.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorMich8ael8 S.8, Ottweiler / Saarland798264
    Datum07.11.2014 13:0411238 x gelesen
    Hallo,

    mich verwundert besonders, dass der Träger des Abfallentsorgungsbetriebes gleichzeitig auch der Träger der örtlichen Feuerwehr ist.

    Geschrieben von ---Internetseite der Stadt Pirmasens--- Damals wie heute ist
    der kommunale Eigenbetrieb Garant für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung in Pirmasens.


    Da sollte man doch meinen, dass seitens der Stadtverwaltung diese Geschichte recht unkompliziert geklärt werden könnte...

    Wo immer man hingeht...dort ist man dann.

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    AutorFran8k A8., Ilbesheim / Rheinland-Pfalz798265
    Datum07.11.2014 13:2711167 x gelesen
    LBKG 13§
    Abs. (2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis, erleiden; § 18 a Abs. 2 GemO gilt entsprechend. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte einschließlich aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller freiwilligen Arbeitgeberleistungen fortzugewähren, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt; öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch. Satz 4 gilt entsprechend für Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 - 1065 -) in der jeweils geltenden Fassung, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist.

    Also was soll der Quatsch? Die Standverwaltung und auch der Anwalt des Klägers sollten mal ins LBKG schauen!

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern798268
    Datum07.11.2014 13:3310913 x gelesen
    Ja, so sehe ich es auch. Das Gesetz ist da sehr eindeutig.

    Leider hat man schon öfters erlebt, dass Stadtverwaltungen und Personalabteilungen sich nicht die Mühe machen sich rechtskundig zu machen...

    Bonmont : "Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Meinungsfindung ungemein"

    Die Vermutung, man sicht hier ein Hilfsargument um jemanden ans Bein zu Pinklen könnte durchaus gegeben sein.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen798272
    Datum07.11.2014 13:5311842 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ch denke die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt braucht da mal Nachhilfe in Sachen Pflichtaufgaben der Kommune und wie man diese mit städtischen Ressourcen erfüllen sollte ...

    Nein Jürgen (und alle Disputanten),


    die brauchen Nachhilfe in Personalführung!

    Wo bleibt die Presse, die in einem derben Kommentar den Kameraden den Rücken stärkt?
    Haben die ihren Auftrag vergessen??

    Könnnen oder wollen die nicht einmal klarstellen, dass die Gemeinde ohne ihre Ehrenamtlichen (bewusst nicht nur auf de FW abgehoben) nicht arbeiten kann??

    Ist dort die FW so gut aufgestellt, dass die Stadtverwaltung nicht um (FW)Nachwuchs werben muss??

    Es kann da allerdings passieren, dass ein Angesprochener mit entsprechenden literarischen Grundkenntnissen ihnen das berühmte Zitat
    "Da entfuhr's voll Zorn dem edlen Recken:
    **Ihm unsern Kaiser schuldge ich den ew'gen Respekt,
    seinen Hauptmann aber sage er, er könne.....**
    entgegen schleudert..
    Jeder kennt es.

    Einst sah ich eine TV-Kommödie über einen US-Präsidenten, der in einer Ansprache an die Nation sagte:
    Ich habe vergessen, dass ich von den Bürgern auf Zeit für meine Arbeit engagiert wurde...
    Das allerdings sollte sich der Zuständige mal zu Gemüte führen mit seiner Seele, so staubtrocken wie ein Kaktus in der Wüste.

    OB hier wirklich eine Schikane gegen den Kollegen Personalrat stattfindet?
    Dann allerdings sollte man den Verantwortlichen ganz schnell in die Aktenablage deligieren, denn in dem Management isgt er flüssiger als Wasser, er ist schlicht überflüssig

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP798275
    Datum07.11.2014 14:5610759 x gelesen
    Geschrieben von Frank A. Spinnen die?Ja. Dabei bin ich allerdings schon überzeugt davon, dass die letzten 2-3 Sätze des Berichts die eigentlich ausschlaggebenden Punkte sind. Um die Wurst geht es wohl kaum. Da hat man nur einen Grund gesucht, um Differenzen aus der Freistellung (wobei 80% auch, naja,...) auszutragen. Und gefunden hat man dann den womöglich dümmstmöglichen Grund, den man sich herauskramen könnte, und der rechtlich noch nichtmal haltbar sein wird.

    Und ganz doof siehts aus, wenn man dann noch dazu weiß, dass vor 1-2 Jahren in der Stadtverwaltung extra Mitglieder geworben wurden, Stellenausschreibungen teils darauf formuliert sind (a la FF-Mitgliedschaft ist wünschenswert...), weils Personal dort schon etwas knapp ist und man zu den vorhandenen 18 hauptamtlichen nicht noch mehr einstellen will.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW798285
    Datum07.11.2014 16:3810715 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B.
    die brauchen Nachhilfe in Personalführung!


    Solange wie persönliche Konsequenzen sehr unwahrscheinlich sind wird sich da nie etwas ändern,
    im Ergebnis wird man wie heute modern feststellen das man;
    "Jetzt endlich Rechtssicherheit bekommen hat und das verlorene Verfahren somit als Gewinn in eigener Sache betrachten kann"

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen798288
    Datum07.11.2014 16:5510398 x gelesen
    Ha! - das habe ich heute schon mal gelesen, grins

    War "beie Husch-Husch-Eisenbahn"

    Nein, ernsthaft weiter: JEDER Vorgesetzte hat einen Ermessensrahmen, den er auch nutzen MUSS..
    Hier nebenbei gilt der alte Grundsatz, dass jede Maßnahme diejenige sein soll, die den Bürger/Mitarbeiter etc am wenigsten belastet.

    Für mich ist es absolut unverständlich, dass ein Verwaltungsjockel seine Mitarbeiter, die
    freiwillig und über das gebotene Maß hinaus arbeiten,
    Leute, die sich mit ihrer Kommune derart identifizieren
    so vor das Schienbein treten kann.

    Leute wegen so einer Lappalie. eine Lappalie, die auch vom gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist - zu schuriegeln?
    Solche Männer braucht das Land..

    Wäre ich der Verwaltungsleiter, ich hätte den Mann einbestellt,. um ihn hinter verschlossener Tür einen richtigen Einlauf zu verpassen.

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen798305
    Datum07.11.2014 19:0310504 x gelesen
    Na ja, so blöde es jetzt auch klingt, aber der Müllmann hat während seiner Pause (Freizeit) an einem Einsatz teilgenommen und ist vor Ende der Pause zurückgekommen (wird wohl nicht viel gewesen sein, sonst wäre er nicht so schnell wieder). Jetzt geht er hin und sagt, " ich hatte in meiner Pause einen Einsatz, ich hole die Pause jetzt nach". Der Chef sagt "Nein, Pause ist Freizeit, was du während dessen machst ist deine Sache". Was ist daran falsch? Wenn ich Teildienst ( 9-14 und 18-21 Uhr) habe, bekomme ich einen Einsatz dazwischen auch nicht bezahlt oder die Stunden wieder (nach Möglichkeit noch als Mehrarbeit mit Zuschlägen).
    Wenn er Lohnausfall beantragen müsste, würde er die Zeit auch nicht bezahlt bekommen. Es war sein Pech, das die Pause schon begonnen hatte, Wäre der Einsatz vorher angefangen und es wären keine festen, im einer Dienstvereinbarung festgeschriebenen Pausenzeiten vorgegeben worden, dann hätte man sagen können, es war Arbeitszeit und jetzt mache ich meine Pause. Aber so? Das gleiche ist mit Einsätzen während der Gleitzeit. Ich kann in der Zeit von 6:00 - 21:00 Arbeiten, muß aber in der Zeit von 9-14 und/oder von 18:00 - 21:00 Uhr anwesend sein. Wenn jetzt um 6:30 Uhr ein Einsatz kommt und ich noch nicht auf der Arbeit, bekomme ich die Stunden auch erst ab Beginn der Kernarbeitszeit um 9.00 Uhr gutgeschrieben, ich kann also nicht sagen "Heute wollte ich um 6:45 anfangen zu arbeiten und möchte ab dann die Stunden haben". Das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen (wäre mir auch zu blöde).
    Also irgendwie kann ich den Arbeitgeber schon verstehen, auch wenn es sch.... ist, wie es gelaufen ist.

    Heinrich

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    AutorHart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP798306
    Datum07.11.2014 19:2110060 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich B.Na ja, so blöde es jetzt auch klingt, aber der Müllmann hat während seiner Pause (Freizeit) an einem Einsatz teilgenommen und ist vor Ende der Pause zurückgekommen (wird wohl nicht viel gewesen sein, sonst wäre er nicht so schnell wieder). Jetzt geht er hin und sagt, " ich hatte in meiner Pause einen Einsatz, ich hole die Pause jetzt nach". Der Chef sagt "Nein, Pause ist Freizeit, was du während dessen machst ist deine Sache". Was ist daran falsch?
    Die Einstellung!

    Das Gesetz fordert Pausen, darin sind wir uns einig:
    Zitat aus Wikipedia ArbeitszeitgesetzMuss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Für den Feuerwehreinsatz greift ein weiteres Gesetz, in RLP das LBKG. Auch hier sind Dinge zur Rechtsstellung von Feuerwehrangehörigen verankert. Gerade nach 2005 wurde das LBKG diesbezüglich angepasst.

    Wenn er durch den Einsatz seine Arbeitsfähigkeit (im Job) nicht ausreichend wiederherstellen konnte, steht ihm IMHO die Pause nachträglich zu. Ähnlich ist es ja auch, wenn Nachts ein größerer Einsatz ist und er dadurch keine ausreichende Ruhezeit für den nächsten Arbeitstag hatte. Ihm steht da ganz klar die entsprechende Ruhezeit zu! Ob und wie man das dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzt ist eine andere Sache...
    Zudem sind das im Zweifel alles Einzelfallentscheidungen. Es gibt auch im Kommentar zum LBKG nur allgemeine Hinweise zu dem Thema - jedoch auch viele Beispiele.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW798308
    Datum07.11.2014 19:359893 x gelesen
    Unzweifelhaft darf er seine Wurst zu Ende essen.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin798317
    Datum07.11.2014 22:299944 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B.Es kann da allerdings passieren, dass ein Angesprochener mit entsprechenden literarischen Grundkenntnissen ihnen das berühmte Zitat
    "Da entfuhr's voll Zorn dem edlen Recken:
    **Ihm unsern Kaiser schuldge ich den ew'gen Respekt,
    seinen Hauptmann aber sage er, er könne.....** entgegen schleudert..
    Jeder kennt es.



    So kennt es niemand als Zitat, denn die verkitschte Sprache deutet sofort auf die Nacherzählung durch einen Schreiberling, aus dem weder Fußbank noch Leiter einen Goethe macht. Weiß nicht, wer diesen "edlen Recken" verbrochen hat. Das Original:


    (Trompeter von außen.) Aha! ein rotröckiger Schurke, der uns die Frage vorlegen wird, ob wir Hundsfötter sein wollen. (Er geht ans Fenster.) Was soll's?

    (Man hört in der Ferne reden.)

    Götz (in seinen Bart). Einen Strick um deinen Hals.

    (Trompeter redet fort.)

    Götz. »Beleidiger der Majestät!« Die Aufforderung hat ein Pfaff gemacht.

    (Trompeter endet.)

    Götz (antwortet). Mich ergeben! Auf Gnad und Ungnad! Mit wem redet Ihr! Bin ich ein Räuber! Sag deinem Hauptmann: Vor Ihro Kaiserliche Majestät hab ich, wie immer, schuldigen Respekt. Er aber, sag's ihm, er kann mich - - - (Schmeißt das Fenster zu.)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP798320
    Datum07.11.2014 23:379957 x gelesen
    Pirmasens ist im Land ja jetzt auch nicht gerade als Kommune bekannt, die einen großen Finanz-Spielraum hat. ich denke, da zählt jeder Ehrenamtlicher.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen798324
    Datum08.11.2014 08:129477 x gelesen
    Aha, Schlaumeiermodus an:
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.
    So kennt es niemand als Zitat, denn die verkitschte Sprache deutet sofort auf die Nacherzählung durch einen Schreiberling, aus dem weder Fußbank noch Leiter einen Goethe macht. Weiß nicht, wer diesen "edlen Recken" verbrochen hat. Das Original:


    Modus aus..

    Es hat seinen Vorteil, dass ich immer wieder Theaterdienst machen musste und da sehr genau -für mich war dieser Teil des Dienstes keineswegs nur lästig - aufgepasst habe...

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz798329
    Datum08.11.2014 10:26   10098 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Volker C.Pirmasens ist im Land ja jetzt auch nicht gerade als Kommune bekannt, die einen großen Finanz-Spielraum hat. ich denke, da zählt jeder Ehrenamtlicher.

    Oder eben aus genau diesem Grund jede Minute Arbeitszeit, die ausfällt. Dass der Schuß aber kräftig nach hinten losgehen kann, daran dachte hier wohl keiner. Es ist schon mehr als komisch, was da abgeht und doch sehr verwunderlich, dass hier nicht eine höhere Stelle der Stadt (Bürgermeister) solchem Treiben eines städtischen Entsorgungsbetriebes ein Ende setzt, bevor man sich landauf, landab lächerlich gemacht hat. Wenn schon kommunale Arbeitgeber, die gleichzeitig auch Träger der Feuerwehr sind, sich so benehmen, wer soll dann noch eine Freistellung eines Feuerwehrmannes für Einsätze/Lehrgänge von privaten Arbeitgebern verlangen können? Zumal solche Streitereien ja nicht lokal auf Pirmasens beschränkt bleiben sondern durch die Presse auch überörtlich bekannt werden. Die Stadt Pirmasens tut nicht nur sich selbst mit einer solchen Blödsinnsaktion keinen Gefallen sondern auch allen, die davon in irgendeiner Art mitbekommen. Traurig, traurig. Förderung des Ehrenamtes, was man sich ja seitens des Landes RLP auch auf die Fahnen geschrieben hat, sieht nun wirklich anders aus.

    Gruß,
    Michael

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen798330
    Datum08.11.2014 11:139389 x gelesen
    >Geschrieben von Volker C.
    Pirmasens ist im Land ja jetzt auch nicht gerade als Kommune bekannt, die einen großen Finanz-Spielraum hat. ich denke, da zählt jeder Ehrenamtlicher.

    Dann sollen sie die sich besser nicht verärgern, sondern ihnen die zustehende Wertschätzung zu Teil werden lassen.
    So wird das nichts!

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP798344
    Datum08.11.2014 22:088961 x gelesen
    Vielleicht liegt es auch an den Verwaltungsstrukturen: Für die Müllabfuhr und die Feuerwehr sind in PS zwei verschiedene Dezernenten zuständig. jetzt weis ich aus meiner Stadt, das , wenn sich zwei Dezernent(innen) nicht mögen, das dann die Verwaltung zum Stillstand kommt. da hilft dann auch kein OB-Machtwort.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorHart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP798345
    Datum08.11.2014 22:198818 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael Weyrich--- Wenn schon kommunale Arbeitgeber, die gleichzeitig auch Träger der Feuerwehr sind, sich so benehmen, wer soll dann noch eine Freistellung eines Feuerwehrmannes für Einsätze/Lehrgänge von privaten Arbeitgebern verlangen können?
    Das ist doch mittlerweile fast der Normalzustand, dass ich eher Arbeitnehmer oder Selbstständige für Dienste greifen kann als Mitarbeiter von Bund oder Land...

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW798351
    Datum09.11.2014 00:148753 x gelesen
    Hallo Michael,

    da man in den verlinkten Artikeln auch einiges zwischen den Zeilen lesen kann, bin ich mir nicht so sicher, ob da dieser Einsatz wirklich der "Grund" ist....

    Gruß

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP798353
    Datum09.11.2014 00:598873 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.da hilft dann auch kein OB-Machtwort.Es würde helfen. Wenn man wollte.

    Geschrieben von Michael W.Wenn schon kommunale Arbeitgeber, die gleichzeitig auch Träger der Feuerwehr sind, sich so benehmen, wer soll dann noch eine Freistellung eines Feuerwehrmannes für Einsätze/Lehrgänge von privaten Arbeitgebern verlangen können? Geschrieben von Hartmut H.Das ist doch mittlerweile fast der Normalzustand, dass ich eher Arbeitnehmer oder Selbstständige für Dienste greifen kann als Mitarbeiter von Bund oder Land...Ob es "normal" ist will ich nicht beurteilen, aber Bund und Land sind nicht die Kommunen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz798367
    Datum09.11.2014 11:378805 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin D.da man in den verlinkten Artikeln auch einiges zwischen den Zeilen lesen kann, bin ich mir nicht so sicher, ob da dieser Einsatz wirklich der "Grund" ist....

    So vermute ich das auch, aber da hätte man vielleicht einen Anlass nehmen können, der weniger Kollateralschaden anrichtet. Mit dieser Aktion tut sich nicht nur die Stadt Pirmasens keinen Gefallen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorAndr8eas8 B.8, Maxhütte-Haidhof / Bayern813743
    Datum04.11.2015 08:347761 x gelesen
    Weil ich lange gesucht habe bis ich das Ergebnis gefunden habe, schreiben ich es mal hier um es anderen zu erleichtern:

    http://www.rheinpfalz.de/nachrichten/titelseite/artikel/arbeitsgericht-abmahnung-zurueckgenommen/

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