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ThemaSachsen: Feuerwehrabgabe soll wiedereingeführt werden20 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • BVerfGE 92, 91 - Feuerwehrabgabe
  •  
    AutorDenn8is 8E., Menden / NW798548
    Datum12.11.2014 15:438549 x gelesen
    Artikel der FP
    Gerade zufällig entdeckt.

    In der Schweiz gibt es meines Wissens so eine Art der Abgabe, d.h. entweder man ist Mitglied in einer FF oder man muss zahlen (Details wie das zB bei Dienstuntaguglichkeit geregelt ist kenne ich aber nicht).

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt798549
    Datum12.11.2014 16:165092 x gelesen
    Geschrieben im Artikel:Wer in Sachsen nicht selbst in einer freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, soll nach dem Willen der neuen Regierungskoalition wieder einen finanziellen Beitrag für den Brandschutz leisten.

    Und genau deswegen wird es nicht funktionieren. U.a. deswegen wurden die Feuerschutzabgaben vor ein paar Jahren kassiert. Es wäre nämlich sonst das Szenario denkbar, dass sich alle Bürger zum Feuerwehrdienst melden. Dann bleibt keine Steuereinnahme übrig und die Feuerwehr ist mehr als überfüllt. In dieser Zusammensetzung wird man das nicht machen können. Denkbar wäre höchstens eine "Aktion PKW-Maut", dass man die Gebühr von allen verlangt, aber aktive Feuerwehrleute eine Dienstentschädigung bekommen, die die Gebühr ausgleicht.

    Abgesehen davon wird es auch deswegen nicht funkionieren, weil z.B. Unternehmen vollständig ausgenommen sind, die aber ein ebenso hohes Interesse an einer funktionierenden Feuerwehr haben.

    Nebenbei wird man selbstverständlich prüfen, was damals bei der Abschaffung der Abgabe geschehen ist. Wenn eine Grundsteuererhöhung mit genau dieser Begründung durchgeführt wurde, ist diese freilich wieder rückgängig zu machen.

    Ich behaupte, das ist in dieser Konstellation eine Totgeburt, und wird gerichtlich gekippt, bevor auch nur ein Euro eingenommen wird.

    Es würde im Übrigen m.M.n. keinen Euro mehr für die Feuerwehren einbringen, es führt nur zu einer Umschichtung in den Töpfen der Kommunen. Es ist nichts anderes als eine verkappte Steuererhöhung.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg798554
    Datum12.11.2014 16:524535 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Dennis E.

    In der Schweiz gibt es meines Wissens so eine Art der Abgabe, d.h. entweder man ist Mitglied in einer FF oder man muss zahlen


    In Bayern und Baden-Württemberg gab es die Feuerwehrabgabe ebenfalls bis 1995, danach wurde sie vom BVG und/oder Europäische Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen798559
    Datum12.11.2014 18:044297 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.In Bayern und Baden-Württemberg gab es die Feuerwehrabgabe ebenfalls bis 1995, danach wurde sie vom BVG und/oder Europäische Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt.

    So auch in Sachsen...

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen798560
    Datum12.11.2014 18:074460 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Es ist nichts anderes als eine verkappte Steuererhöhung. Solange diese zweckgebunden ist, bin ich dennoch sehr dafür!
    Umschichten aus anderen Töpfen klappt in der Kommune nicht, da sperren sich z.B. die Kindergärten. Mehr Geld für den Brandschutz ist für Städte und Gemeinden nicht drin. Insbesondere im Osten kommen in den kommenden Jahren aber erhebliche Kosten auf diese zu, da der Mauerfall ja nun 25 Jahre her ist und in dessen Folge viele Fahrzeuge beschafft wurden, die auf einen Schlag alt werden.
    Woher dieses Geld nehmen, wenn nicht stehlen?
    Da verkaufe ich dem Bürger doch lieber eine Jahresabgabe von 50, die zweckgebunden für die Feuerwehr ausgegeben wird.
    Wenn eine ehrenamtliche Einsatzkraft im kommenden Jahr nun 5 pro Einsatz Entschädigung bekommt, wenn er mindestens 10 Einsätze mitfährt steht dann auf einem ganz anderen Blatt.

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    AutorFlor8ian8 W.8, Bieberehren / Bayern798570
    Datum12.11.2014 18:584302 x gelesen
    Das Problem kenne ich, mein Vater war zur damaligen Zeit (`95) Wehrleiter als die Abgabe gekippt wurde: Von 45 Aktiven blieben 36 übrig. ABER: 36 auf die man sich verlassen konnte, und keine Karteileichen, die nur "dabei" waren, um sich Geld zu sparen. Man erhält vielleicht durch die Abgabe ein Paar Aktive mehr, die sich aber dann bei Lehrgängen, Fortbildungen etc. gaaaanz weit hinten anstellen, und die man nur 1x pro Jahr beim Abholen der Freigetränke am Fest der Nachbarwehr sieht. Auf solche Leute - man möge mich jetzt nicht steinigen -, kann ich dann als Wehrführung verzichten.

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    AutorStef8an 8R., Pirna / Sachsen798574
    Datum12.11.2014 20:414179 x gelesen
    Hallo, zur Rechtslage und den Erfolgsaussichten hat die Welt schon vor nicht allzu langer Zeit etwas (nach dem Duktus vermutlich von nem Juristen) zu lesen bekommen: Abschlusspapier - ab pdf-Seite 46

    Wichtiger und finanziell entlastend bemerkbar wäre ne grundsätzliche Novelle des SächsBRKG in Richtung Systemoptimierung (Beispiele: kritische Fachaufsicht (insb. über Technikbedarfe), konsequente Landesbeschaffungen, Optimierung der Brandschutzverwaltung, ...)

    Vielleicht geht es aber auch nur um den Kitzel, den so ein Feuerwehrabgabenprozess vor nem Obergericht auslöst.

    Grüße
    Stefan

    "Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen."

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY798588
    Datum12.11.2014 22:503994 x gelesen
    Servus,

    das ganze ist mehr als Blödsinn.
    Ich war ca. 30 Jahre aktiv in der Feuerwehr, kann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv tätig sein. Muß ich dann jetzt zahlen oder was?
    Nicht ohne Grund wurde die Feuerschutzabgabe in Bayern abgeschafft. Wobei ja nicht alle Kommunen diese Abgabe einzogen, denn der Verwaltungsaufwand dabei ist auch nicht zu verachten.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg798590
    Datum12.11.2014 23:084000 x gelesen
    Personen, die nicht FW- tauglich waren, mussten ja schon seinerzeit nichts bezahlen, allerdings weiß ich nicht wie das im einzelnen Fall gehandhabt wurde. Da es keine allgemeine "FW- Musterung" gab, lag wohl der Nachweis beim Zahlungspflichtigen. Könnte mir vorstellen, dass es da damals auch zu Gerichtsverfahren gekommen sein könnte, wer denn nun als tauglich einzustufen sei.

    Um den Bogen zur Gegenwart zu spannen: Ich denke nicht, dass sowas flächendeckend wieder kommen wird.
    Gründe:

    1.) Es müssten dann ja auch Frauen zahlen. Gerade in den gebrauchten Bundesländern wird der Aufschrei da groß sein. ("Wer soll denn meine Blagen schlagen, wenn ich im Einsatz bin?") Bezeichnend war ja, dass man nach dem verlinkten Urteil den Weg des geringeren Widerstandes ging und die Abgabe hat gänzlich wegfallen lassen.

    2.) Seit Beginn der 90er Jahre, als das Thema gerichtsanhängig war, ist die Klagefreude doch sehr gestiegen. (Liegt das daran, dass viele mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung haben?) Die Kommunen würden es sich, selbst wenn sie zur Erhebung einer Abgabe berechtigt wären, wohl überlegen, ob sie das Recht in Anspruch nehmen, aber wegen ~ 20 - 40 (Höhe der Abgaben im BVG Urteil) einen entspechenden Aufwand zur Beitreibung haben.

    3.) Was wird als alternativer Dienst zugelassen? Klar andere BoS, aber was genau dort? Je nachdem, was die einzelnen Orgas tun, ist das ein weites Feld, um der Abgabe zu entgehen.

    Es kann aber auch sein, dass ich von manchen Mitmenschen zu schlecht denke und sich die meisten einer Abgabe in obiger Höhe, die keinen umbringt einfach fügen werden.

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen798600
    Datum13.11.2014 07:013924 x gelesen
    Geschrieben von Florian W.Das Problem kenne ich, mein Vater war zur damaligen Zeit (`95) Wehrleiter als die Abgabe gekippt wurde: Von 45 Aktiven blieben 36 übrig. ABER: 36 auf die man sich verlassen konnte, und keine Karteileichen, die nur "dabei" waren, um sich Geld zu sparen. Man erhält vielleicht durch die Abgabe ein Paar Aktive mehr, die sich aber dann bei Lehrgängen, Fortbildungen etc. gaaaanz weit hinten anstellen, und die man nur 1x pro Jahr beim Abholen der Freigetränke am Fest der Nachbarwehr sieht. Auf solche Leute - man möge mich jetzt nicht steinigen -, kann ich dann als Wehrführung verzichten.

    Irgendwie muss ich gerade an die Abschaffung Aussetzung der Wehrpflicht und an die Helferzahlen im THW denken.

    Es wurde und wird "von oben" immer nur betont, dass man auch ohne Wehrpflicht ganz toll da stehen wird bzw. da steht. Merkwürdigerweise deckt sich das überhaupt nicht mit meiner persönlichen Ertfahrung, da

    - ich persönlich noch nie einen THW-OV kennengelernt habe, der wirklich personell überläuft [*]
    - ich dafür viele sehr aktive ehrenamtliche THWler kennengelernt habe, die "freiwillig" nie in das THW eingetreten wären und da
    - nicht bekannt ist, wo das THW heute stünde, wenn es nie eine Wehrpflicht gegeben hätte.

    Ich frage daher mal zurück, wie viele von den 36 FA denn einer FF beigetreten wären, wenn sie zu Beginn ihrer "Karriere" eine freie Wahl gehabt hätten.

    [*] Die angeblich vorhandenen 150 Mitglieder unseres OV habe ich beispielsweise noch nie auf dem Hof üben sehen - was natürlich auch an meiner sehr seltenen Dienstbeteiligung liegen kann.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen798603
    Datum13.11.2014 07:423839 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Ich frage daher mal zurück, wie viele von den 36 FA denn einer FF beigetreten wären, wenn sie zu Beginn ihrer "Karriere" eine freie Wahl gehabt hätten.

    Die Wehren, die mir bekannt sind rekrutieren sich zum Großteil aus den Mitgliedern der JF.

    Um den Bogen zur Wehrpflicht zu schaffen, die du ja auch angesprochen hast:
    Teilweise gab es da sogar Regelungen, dass nur wer Zeit X vor der Freistellung schon Mitglied der FF / JF war auch freigestellt wurde.
    Von daher ist der Anteil der FA, die nur wegen der Freistellung zur FF kamen zumindest dort, wo es keine Abgabe gab eher gering und ich glaube auch kaum, dass es anderswo soviel anders war.

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen798606
    Datum13.11.2014 08:40   3884 x gelesen
    Morgen

    Geschrieben von Stefan R.Wichtiger und finanziell entlastend bemerkbar wäre ne grundsätzliche Novelle des SächsBRKG in Richtung Systemoptimierung (Beispiele: kritische Fachaufsicht (insb. über Technikbedarfe), konsequente Landesbeschaffungen, Optimierung der Brandschutzverwaltung, ...)

    Das wäre tatsächlich ein durchaus wichtigerer Ansatz.
    Nur leider glaube ich, das dies auch in Zukunft nur ein frommer Wunsch bleiben wird. Das System krankt ja schon von recht weit oben(LBD) und danach kommen gleich die "Retter des Abendlands" eines Verbands ;-). Gerade eine echte Fachaufsicht der KBM würde ja dann rechtlich legitimiert sowohl den Druck nach unten als auch nach oben möglich machen.
    Auch eine neu geregelte Förderungspraxis wäre wünschenswert(auch da verbunden mit der echt ausgeübten Rechtsaufsicht durch Fachkundige).

    Peter

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG798644
    Datum13.11.2014 19:143731 x gelesen
    Kanton Aargau

    Die Steuer ist kantonal geregelt. Hier ist auch die Diensttauglichkeit beschrieben, wenn auch sehr einfach.
    Da die Steuer über die Steuererklärung geregelt ist, ist dies relativ einfach zu haben.
    Die Steuerverwaltung gehört auch zur Aufgabe der Gemeinde wie die Feuerwehr auch.

    Auf der Steuererklärung kreuze ich an, dass ich Feuerwehrdienst leiste und gut ist.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorFlor8ian8 W.8, Bieberehren / Bayern798689
    Datum14.11.2014 17:213405 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Ich frage daher mal zurück, wie viele von den 36 FA denn einer FF beigetreten wären, wenn sie zu Beginn ihrer "Karriere" eine freie Wahl gehabt hätten.

    In einer kleinen Ortschaft, zumindest in meiner Heimatgemeinde, rekrutiert sich die momentane Einsatzabteilung aus der JF, seltener aus "Quereinsteigern" (möchte ich jetzt einfach mal so nennen). Vor Gründung der JF, also vor 1997 war es üblich, dass aus jedem Haushalt mindestens 1 Person Feuerwehrmitglied war,also Sohn/Söhne dementsprechend früh mit der Organisation in Kontakt kamen, und viele ab dem 18. Lebensjahr auch aus Überzeugung eintraten. Einige auch aufgrund der Feuerschutzabgabe. Letztere sind heute nur noch selten anzutreffen. Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass auch einige wenige der Feuerwehr treu blieben. Aus meiner Sicht jedoch ist die beste Mannschaft aus der Jugendfeuerwehr entstanden, komischerweise die FA, die Atemschutz-und Maschinistenlehrgänge besuchen, sich selbst als Jugendwart, Gerätewart oder GF zur Verfügung stellen und sich dementsprechend Aus- und fortbilden lassen.
    Eigentlich wollte ich nur andeuten, dass man mit dieser Abgabe dass Personalproblem nicht löst, und eine gute Mannschaft eig. nur aus "Überzeugungstätern" besteht.
    Also meine Meinung. Denen Wird es wahrscheinlich nicht nur um das zusätliche Steuergeld gehen, sondern auch ums Personal? Klärt mich auf wenn ich da was nicht rausgelesen habe.

    Gruss Florian

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen798708
    Datum15.11.2014 08:513304 x gelesen
    Als ich 1967 bei der BF anfing, da lernten wir:
    die Brandschutzsteuer (hieß das meiner Erinnerung nach)
    sei eine
    Unternehmersteuer.. (Nds)

    Ob und inwieweit das noch Bestand hat oder wann es gekippt wurde:
    keine Ahnung

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen815065
    Datum21.12.2015 13:182719 x gelesen
    Soviel dazu......

    Geschrieben von ---Sächsische Zeitung---

    Koalition verschiebt Feuerwehrabgabe

    Zur Finanzierung des Brandschutzes sollen künftig Männer und Frauen zahlen aber ab wann? Es geht um Millionen.

    Der im Herbst 2014 abgeschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD war noch nicht einmal unterschrieben, da sorgte er schon für Schlagzeilen. Die beiden aktuellen sächsischen Regierungspartner kündigten darin nämlich an, im Freistaat wieder eine Feuerwehrabgabe einzuführen. Zugunsten eines effektiveren Brandschutzes müssten in dem Fall viele Bürger in die eigene Tasche greifen.

    Die kommunale Abgabe war zuvor im Jahr 1995 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. In Orten ohne Berufsfeuerwehr konnte sie bis dahin allen Männern zwischen 18 bis 60 Jahre auferlegt werden, wenn diese keinen Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr leisten konnten oder wollten. Allein in Sachsen kamen auf diese Weise zuletzt pro Jahr umgerechnet fast 18 Millionen Euro zusammen. Geld, auf das man nach dem Richterspruch wie in etlichen anderen Bundesländern auch erst einmal verzichten musste. Mit dem Urteil bemängelte das Gericht allerdings nicht die Abgabe selbst, sondern allein die praktizierte Ungleichbehandlung bei ihrer Erhebung, von der nur Männer und keine Frauen betroffen waren. Hier will die schwarz-rote Koalition ansetzen und ein neues rechtssicheres Verfahren etablieren. Ein Projekt, bei dem man sich mit der Masse des Wahlvolkes einig und sich selbst auf der sicheren Seite glaubt. Die Bevölkerung bekommt damit eine Sicherheitsleistung bei gleichzeitiger Beteiligung an den Kosten.

    Rechtssicheres Gesetz nicht in Sicht

    Von der einstigen Euphorie ist heute allerdings wenig zu spüren, im Gegenteil. Kurz vor den Verhandlungen über den neuen sächsischen Doppelhaushalt für 2017 und 2018, in welche die CDU-SPD-Landesregierung Mitte Januar offiziell einsteigen will, tritt man bei dem heiklen Punkt auf die Bremse. Nach SZ-Informationen ist nicht geplant, die neue Abgabe zeitnah einzuführen und deren absehbare Millioneneinnahmen bei der künftigen Finanzplanung für Land und Kommunen zu berücksichtigen. Also ein stiller Aufschub hinter den Kulissen. Intern verweisen CDU und SPD lediglich darauf, dass die Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung ja noch bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2019 jederzeit möglich ist.

    Ein solches Zögern hat natürlich Gründe. Denn unabhängig vom Zeitpunkt ihrer künftigen Wiedereinführung bleibt die Feuerwehrabgabe die in Sachsen zuletzt bei Beträgen von 20 bis 60 Euro im Jahr lag weiter umstritten. Die AfD-Landtagsfraktion wetterte erst kürzlich: Diese Abgabe ist hochgradig ungerecht. Man muss sie stoppen! Dabei verwies man zur Begründung allerdings vor allem auf die einst vom Bundesverfassungsgericht ohnehin gestoppte Regelung und nicht etwa auf eine für Sachsen geplante geänderte Fassung. Aber auch die Linksfraktion hatte schon frühzeitig gewarnt: Eine neue Feuerwehrabgabe sei nur sinnvoll und akzeptabel, wenn die Bürger im Gegenzug deutliche Verbesserungen bei den Reaktions- und Einsatzzeiten der Feuerwehren garantiert bekommen. Nur unter der Bedingung könne man das Projekt unterstützen.

    Skeptisch ist zudem der Bund der Steuerzahler. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis, watschte man die Pläne sofort ab und forderte die Koalition auf, die Bürger künftig mit solchen Hiobsbotschaften zu verschonen. Eine Aufforderung, der CDU und SPD nun nachkommen. Gültiger Koalitionsvertrag hin oder her.

    Damit dürfte sich nicht zuletzt der Sächsische Städte - und Gemeindetag bestätigt fühlen. Der Interessensverband von über 400 sächsischen Kommunen unterstützt zwar grundsätzlich alle Überlegungen, die Finanzierungsgrundlagen und das Bewusstsein der Bevölkerung für den Brandschutz zu verbessern. Gleichzeitig hatte man aber nie Zweifel daran, dass es dauern kann, bis es dafür im Freistaat eine neue Rechtsgrundlage gibt, die tatsächlich alle verfassungsrechtlichen Hürden nimmt. Insofern kommt der Aufschub für die Kommunen nicht ganz überraschend


    Weihnachtliche (Bescherungs-)Grüße Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg815066
    Datum21.12.2015 13:252591 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von der Sächsische Zeitung:

    Gleichzeitig hatte man aber nie Zweifel daran, dass es dauern kann, bis es dafür im Freistaat eine neue Rechtsgrundlage gibt, die tatsächlich alle verfassungsrechtlichen Hürden nimmt.

    Will man sich diesen ganzen Aufwand für eine neue, verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage antun ?
    Ich sehe da trotzdem Klagewelle zahlungsunwilliger Bürger, die sich die Feuerwehrabgabe sparen wollen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen815113
    Datum22.12.2015 13:032492 x gelesen
    Geschrieben von Jens N.Eine neue Feuerwehrabgabe sei nur sinnvoll und akzeptabel, wenn die Bürger im Gegenzug deutliche Verbesserungen bei den Reaktions- und Einsatzzeiten der Feuerwehren garantiert bekommen. Nur unter der Bedingung könne man das Projekt unterstützen.

    Oh man... Wann eingentlich akzeptiert die breite Mehrheit, dass auch das Halten von Standards heutzutage nicht zum Nulltarif zu haben ist? Rein gefühlsmäßig muss ja "Neu=kann mehr als vorher" bedeuten (siehe auch diverse Fahrzeugbeschaffungen...), aber das ist hier nun nicht wirklich sinnvoll! Da ist auch die Politik klar in der Pflicht zu sagen "Ohne zusätzliche Investitionen können wir den jetzigen Standard nicht halten" (Woher die Investitionen kommen ist dabei ja erst einmal egal), dann könnte es sein, dass pfiffige Bürger von alleine darauf kommen, dasss man ja vielleicht doch so eine Abgabe gebrauchen könnte, um andere Bereiche nicht finanziell zu belasten.

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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