News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Sachsen: Feuerwehrabgabe soll wiedereingeführt werden | 20 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 798548 | |||
Datum | 12.11.2014 15:43 | 8549 x gelesen | |||
Artikel der FP Gerade zufällig entdeckt. In der Schweiz gibt es meines Wissens so eine Art der Abgabe, d.h. entweder man ist Mitglied in einer FF oder man muss zahlen (Details wie das zB bei Dienstuntaguglichkeit geregelt ist kenne ich aber nicht). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 798549 | |||
Datum | 12.11.2014 16:16 | 5092 x gelesen | |||
Geschrieben im Artikel:Wer in Sachsen nicht selbst in einer freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, soll nach dem Willen der neuen Regierungskoalition wieder einen finanziellen Beitrag für den Brandschutz leisten. Und genau deswegen wird es nicht funktionieren. U.a. deswegen wurden die Feuerschutzabgaben vor ein paar Jahren kassiert. Es wäre nämlich sonst das Szenario denkbar, dass sich alle Bürger zum Feuerwehrdienst melden. Dann bleibt keine Steuereinnahme übrig und die Feuerwehr ist mehr als überfüllt. In dieser Zusammensetzung wird man das nicht machen können. Denkbar wäre höchstens eine "Aktion PKW-Maut", dass man die Gebühr von allen verlangt, aber aktive Feuerwehrleute eine Dienstentschädigung bekommen, die die Gebühr ausgleicht. Abgesehen davon wird es auch deswegen nicht funkionieren, weil z.B. Unternehmen vollständig ausgenommen sind, die aber ein ebenso hohes Interesse an einer funktionierenden Feuerwehr haben. Nebenbei wird man selbstverständlich prüfen, was damals bei der Abschaffung der Abgabe geschehen ist. Wenn eine Grundsteuererhöhung mit genau dieser Begründung durchgeführt wurde, ist diese freilich wieder rückgängig zu machen. Ich behaupte, das ist in dieser Konstellation eine Totgeburt, und wird gerichtlich gekippt, bevor auch nur ein Euro eingenommen wird. Es würde im Übrigen m.M.n. keinen Euro mehr für die Feuerwehren einbringen, es führt nur zu einer Umschichtung in den Töpfen der Kommunen. Es ist nichts anderes als eine verkappte Steuererhöhung. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 798554 | |||
Datum | 12.11.2014 16:52 | 4535 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Dennis E. In der Schweiz gibt es meines Wissens so eine Art der Abgabe, d.h. entweder man ist Mitglied in einer FF oder man muss zahlen In Bayern und Baden-Württemberg gab es die Feuerwehrabgabe ebenfalls bis 1995, danach wurde sie vom BVG und/oder Europäische Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 798559 | |||
Datum | 12.11.2014 18:04 | 4297 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.In Bayern und Baden-Württemberg gab es die Feuerwehrabgabe ebenfalls bis 1995, danach wurde sie vom BVG und/oder Europäische Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt. So auch in Sachsen... Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 798560 | |||
Datum | 12.11.2014 18:07 | 4460 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Es ist nichts anderes als eine verkappte Steuererhöhung.Solange diese zweckgebunden ist, bin ich dennoch sehr dafür! Umschichten aus anderen Töpfen klappt in der Kommune nicht, da sperren sich z.B. die Kindergärten. Mehr Geld für den Brandschutz ist für Städte und Gemeinden nicht drin. Insbesondere im Osten kommen in den kommenden Jahren aber erhebliche Kosten auf diese zu, da der Mauerfall ja nun 25 Jahre her ist und in dessen Folge viele Fahrzeuge beschafft wurden, die auf einen Schlag alt werden. Woher dieses Geld nehmen, wenn nicht stehlen? Da verkaufe ich dem Bürger doch lieber eine Jahresabgabe von 50, die zweckgebunden für die Feuerwehr ausgegeben wird. Wenn eine ehrenamtliche Einsatzkraft im kommenden Jahr nun 5 pro Einsatz Entschädigung bekommt, wenn er mindestens 10 Einsätze mitfährt steht dann auf einem ganz anderen Blatt. | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 W.8, Bieberehren / Bayern | 798570 | |||
Datum | 12.11.2014 18:58 | 4302 x gelesen | |||
Das Problem kenne ich, mein Vater war zur damaligen Zeit (`95) Wehrleiter als die Abgabe gekippt wurde: Von 45 Aktiven blieben 36 übrig. ABER: 36 auf die man sich verlassen konnte, und keine Karteileichen, die nur "dabei" waren, um sich Geld zu sparen. Man erhält vielleicht durch die Abgabe ein Paar Aktive mehr, die sich aber dann bei Lehrgängen, Fortbildungen etc. gaaaanz weit hinten anstellen, und die man nur 1x pro Jahr beim Abholen der Freigetränke am Fest der Nachbarwehr sieht. Auf solche Leute - man möge mich jetzt nicht steinigen -, kann ich dann als Wehrführung verzichten. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Pirna / Sachsen | 798574 | |||
Datum | 12.11.2014 20:41 | 4179 x gelesen | |||
Hallo, zur Rechtslage und den Erfolgsaussichten hat die Welt schon vor nicht allzu langer Zeit etwas (nach dem Duktus vermutlich von nem Juristen) zu lesen bekommen: Abschlusspapier - ab pdf-Seite 46 Wichtiger und finanziell entlastend bemerkbar wäre ne grundsätzliche Novelle des SächsBRKG in Richtung Systemoptimierung (Beispiele: kritische Fachaufsicht (insb. über Technikbedarfe), konsequente Landesbeschaffungen, Optimierung der Brandschutzverwaltung, ...) Vielleicht geht es aber auch nur um den Kitzel, den so ein Feuerwehrabgabenprozess vor nem Obergericht auslöst. Grüße Stefan "Wer den Sumpf trocken legen will, darf die Frösche nicht fragen." | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 798588 | |||
Datum | 12.11.2014 22:50 | 3994 x gelesen | |||
Servus, das ganze ist mehr als Blödsinn. Ich war ca. 30 Jahre aktiv in der Feuerwehr, kann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv tätig sein. Muß ich dann jetzt zahlen oder was? Nicht ohne Grund wurde die Feuerschutzabgabe in Bayern abgeschafft. Wobei ja nicht alle Kommunen diese Abgabe einzogen, denn der Verwaltungsaufwand dabei ist auch nicht zu verachten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 798590 | |||
Datum | 12.11.2014 23:08 | 4000 x gelesen | |||
Personen, die nicht FW- tauglich waren, mussten ja schon seinerzeit nichts bezahlen, allerdings weiß ich nicht wie das im einzelnen Fall gehandhabt wurde. Da es keine allgemeine "FW- Musterung" gab, lag wohl der Nachweis beim Zahlungspflichtigen. Könnte mir vorstellen, dass es da damals auch zu Gerichtsverfahren gekommen sein könnte, wer denn nun als tauglich einzustufen sei. Um den Bogen zur Gegenwart zu spannen: Ich denke nicht, dass sowas flächendeckend wieder kommen wird. Gründe: 1.) Es müssten dann ja auch Frauen zahlen. Gerade in den gebrauchten Bundesländern wird der Aufschrei da groß sein. ("Wer soll denn meine Blagen schlagen, wenn ich im Einsatz bin?") Bezeichnend war ja, dass man nach dem verlinkten Urteil den Weg des geringeren Widerstandes ging und die Abgabe hat gänzlich wegfallen lassen. 2.) Seit Beginn der 90er Jahre, als das Thema gerichtsanhängig war, ist die Klagefreude doch sehr gestiegen. (Liegt das daran, dass viele mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung haben?) Die Kommunen würden es sich, selbst wenn sie zur Erhebung einer Abgabe berechtigt wären, wohl überlegen, ob sie das Recht in Anspruch nehmen, aber wegen ~ 20 - 40 (Höhe der Abgaben im BVG Urteil) einen entspechenden Aufwand zur Beitreibung haben. 3.) Was wird als alternativer Dienst zugelassen? Klar andere BoS, aber was genau dort? Je nachdem, was die einzelnen Orgas tun, ist das ein weites Feld, um der Abgabe zu entgehen. Es kann aber auch sein, dass ich von manchen Mitmenschen zu schlecht denke und sich die meisten einer Abgabe in obiger Höhe, die keinen umbringt einfach fügen werden. | |||||
| |||||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 798600 | |||
Datum | 13.11.2014 07:01 | 3924 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian W.Das Problem kenne ich, mein Vater war zur damaligen Zeit (`95) Wehrleiter als die Abgabe gekippt wurde: Von 45 Aktiven blieben 36 übrig. ABER: 36 auf die man sich verlassen konnte, und keine Karteileichen, die nur "dabei" waren, um sich Geld zu sparen. Man erhält vielleicht durch die Abgabe ein Paar Aktive mehr, die sich aber dann bei Lehrgängen, Fortbildungen etc. gaaaanz weit hinten anstellen, und die man nur 1x pro Jahr beim Abholen der Freigetränke am Fest der Nachbarwehr sieht. Auf solche Leute - man möge mich jetzt nicht steinigen -, kann ich dann als Wehrführung verzichten. Irgendwie muss ich gerade an die Es wurde und wird "von oben" immer nur betont, dass man auch ohne Wehrpflicht ganz toll da stehen wird bzw. da steht. Merkwürdigerweise deckt sich das überhaupt nicht mit meiner persönlichen Ertfahrung, da - ich persönlich noch nie einen THW-OV kennengelernt habe, der wirklich personell überläuft [*] - ich dafür viele sehr aktive ehrenamtliche THWler kennengelernt habe, die "freiwillig" nie in das THW eingetreten wären und da - nicht bekannt ist, wo das THW heute stünde, wenn es nie eine Wehrpflicht gegeben hätte. Ich frage daher mal zurück, wie viele von den 36 FA denn einer FF beigetreten wären, wenn sie zu Beginn ihrer "Karriere" eine freie Wahl gehabt hätten. [*] Die angeblich vorhandenen 150 Mitglieder unseres OV habe ich beispielsweise noch nie auf dem Hof üben sehen - was natürlich auch an meiner sehr seltenen Dienstbeteiligung liegen kann. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 798603 | |||
Datum | 13.11.2014 07:42 | 3839 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Ich frage daher mal zurück, wie viele von den 36 FA denn einer FF beigetreten wären, wenn sie zu Beginn ihrer "Karriere" eine freie Wahl gehabt hätten. Die Wehren, die mir bekannt sind rekrutieren sich zum Großteil aus den Mitgliedern der JF. Um den Bogen zur Wehrpflicht zu schaffen, die du ja auch angesprochen hast: Teilweise gab es da sogar Regelungen, dass nur wer Zeit X vor der Freistellung schon Mitglied der FF / JF war auch freigestellt wurde. Von daher ist der Anteil der FA, die nur wegen der Freistellung zur FF kamen zumindest dort, wo es keine Abgabe gab eher gering und ich glaube auch kaum, dass es anderswo soviel anders war. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 798606 | |||
Datum | 13.11.2014 08:40 | 3884 x gelesen | |||
Morgen Geschrieben von Stefan R. Wichtiger und finanziell entlastend bemerkbar wäre ne grundsätzliche Novelle des SächsBRKG in Richtung Systemoptimierung (Beispiele: kritische Fachaufsicht (insb. über Technikbedarfe), konsequente Landesbeschaffungen, Optimierung der Brandschutzverwaltung, ...) Das wäre tatsächlich ein durchaus wichtigerer Ansatz. Nur leider glaube ich, das dies auch in Zukunft nur ein frommer Wunsch bleiben wird. Das System krankt ja schon von recht weit oben(LBD) und danach kommen gleich die "Retter des Abendlands" eines Verbands ;-). Gerade eine echte Fachaufsicht der KBM würde ja dann rechtlich legitimiert sowohl den Druck nach unten als auch nach oben möglich machen. Auch eine neu geregelte Förderungspraxis wäre wünschenswert(auch da verbunden mit der echt ausgeübten Rechtsaufsicht durch Fachkundige). Peter Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 798644 | |||
Datum | 13.11.2014 19:14 | 3731 x gelesen | |||
Kanton Aargau Die Steuer ist kantonal geregelt. Hier ist auch die Diensttauglichkeit beschrieben, wenn auch sehr einfach. Da die Steuer über die Steuererklärung geregelt ist, ist dies relativ einfach zu haben. Die Steuerverwaltung gehört auch zur Aufgabe der Gemeinde wie die Feuerwehr auch. Auf der Steuererklärung kreuze ich an, dass ich Feuerwehrdienst leiste und gut ist. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 W.8, Bieberehren / Bayern | 798689 | |||
Datum | 14.11.2014 17:21 | 3405 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Ich frage daher mal zurück, wie viele von den 36 FA denn einer FF beigetreten wären, wenn sie zu Beginn ihrer "Karriere" eine freie Wahl gehabt hätten. In einer kleinen Ortschaft, zumindest in meiner Heimatgemeinde, rekrutiert sich die momentane Einsatzabteilung aus der JF, seltener aus "Quereinsteigern" (möchte ich jetzt einfach mal so nennen). Vor Gründung der JF, also vor 1997 war es üblich, dass aus jedem Haushalt mindestens 1 Person Feuerwehrmitglied war,also Sohn/Söhne dementsprechend früh mit der Organisation in Kontakt kamen, und viele ab dem 18. Lebensjahr auch aus Überzeugung eintraten. Einige auch aufgrund der Feuerschutzabgabe. Letztere sind heute nur noch selten anzutreffen. Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass auch einige wenige der Feuerwehr treu blieben. Aus meiner Sicht jedoch ist die beste Mannschaft aus der Jugendfeuerwehr entstanden, komischerweise die FA, die Atemschutz-und Maschinistenlehrgänge besuchen, sich selbst als Jugendwart, Gerätewart oder GF zur Verfügung stellen und sich dementsprechend Aus- und fortbilden lassen. Eigentlich wollte ich nur andeuten, dass man mit dieser Abgabe dass Personalproblem nicht löst, und eine gute Mannschaft eig. nur aus "Überzeugungstätern" besteht. Also meine Meinung. Denen Wird es wahrscheinlich nicht nur um das zusätliche Steuergeld gehen, sondern auch ums Personal? Klärt mich auf wenn ich da was nicht rausgelesen habe. Gruss Florian | |||||
| |||||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 798708 | |||
Datum | 15.11.2014 08:51 | 3304 x gelesen | |||
Als ich 1967 bei der BF anfing, da lernten wir: die Brandschutzsteuer (hieß das meiner Erinnerung nach) sei eine Unternehmersteuer.. (Nds) Ob und inwieweit das noch Bestand hat oder wann es gekippt wurde: keine Ahnung ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | |||||
| |||||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 815065 | |||
Datum | 21.12.2015 13:18 | 2719 x gelesen | |||
Soviel dazu...... Geschrieben von ---Sächsische Zeitung---
Weihnachtliche (Bescherungs-)Grüße Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 815066 | |||
Datum | 21.12.2015 13:25 | 2591 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von der Sächsische Zeitung: Gleichzeitig hatte man aber nie Zweifel daran, dass es dauern kann, bis es dafür im Freistaat eine neue Rechtsgrundlage gibt, die tatsächlich alle verfassungsrechtlichen Hürden nimmt. Will man sich diesen ganzen Aufwand für eine neue, verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage antun ? Ich sehe da trotzdem Klagewelle zahlungsunwilliger Bürger, die sich die Feuerwehrabgabe sparen wollen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 815113 | |||
Datum | 22.12.2015 13:03 | 2492 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.Eine neue Feuerwehrabgabe sei nur sinnvoll und akzeptabel, wenn die Bürger im Gegenzug deutliche Verbesserungen bei den Reaktions- und Einsatzzeiten der Feuerwehren garantiert bekommen. Nur unter der Bedingung könne man das Projekt unterstützen. Oh man... Wann eingentlich akzeptiert die breite Mehrheit, dass auch das Halten von Standards heutzutage nicht zum Nulltarif zu haben ist? Rein gefühlsmäßig muss ja "Neu=kann mehr als vorher" bedeuten (siehe auch diverse Fahrzeugbeschaffungen...), aber das ist hier nun nicht wirklich sinnvoll! Da ist auch die Politik klar in der Pflicht zu sagen "Ohne zusätzliche Investitionen können wir den jetzigen Standard nicht halten" (Woher die Investitionen kommen ist dabei ja erst einmal egal), dann könnte es sein, dass pfiffige Bürger von alleine darauf kommen, dasss man ja vielleicht doch so eine Abgabe gebrauchen könnte, um andere Bereiche nicht finanziell zu belasten. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
| |||||
|
zurück |