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ThemaDef. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW4 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW799357
Datum27.11.2014 10:443940 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Ulrich C."Ich kenne da bisher nur andere Definitionen zur Katastrophe..."

"...dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung zusammenwirken."

So steht es im Entwurf, und das scheint mir doch auch üblich zu sein?


nach nochmaliger Prüfung offenbar schon...

Bayern: ähnlich
BaWü: ähnlich
Hessen: ähnlich aber zusätzlich die KatS-Einheiten http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/paragraphen/para24.htm
Niedersachsen: ähnlich...
usw.

Ich hab aus der Uni (und in der Folgeausbildung) für den Begriff der Katastrophe aber mal was ganz anderes gelernt...
Sinngemäß, eine Katastrophe ist es dann, wenn die örtlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten überschritten sind und man Hilfe von außen braucht...
Aber wie ich gerade lernen musste, scheint man das in der Legislative komplett auf "einheitliche Leitung" umgestellt zu haben... Das wäre in NRW dann aber fast jeder größere Einsatz, spätestens aber ab Einsatz "Krisenstab" (früher SAE)..., oder wie soll man das sonst verstehen? Eine "KatS-Leitung" (KSL) gibts ja schon lang nicht mehr...
Interessant in dem Zusammenhang, ich hab weder in der DIN 13050 noch in der DIN 14011 auf die Schnelle den Begriff "Katastrophe" noch gefunden, der war doch aber früher dort enthalten, oder?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland799362
Datum27.11.2014 12:502083 x gelesen
Hallo !

Das BBK definiert das nach dem Glossar der Webseite so:

Katastrophe
Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Quelle: BBK Glossar

Die stellen also auf die Leitung der KatS-Behöre ab und verweisen darauf, dass die Definition landesrechtlich abweichen kann.


Viele Grüße

Björn Matheis

Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !

alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !

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AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW799389
Datum27.11.2014 20:021623 x gelesen
Hallo,

meine die Schlagworte zur "Großschadenslage" waren damals:
... "wenn Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen" oder "erhebliche Sachwerte gefährdet sind"
und "aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist."

Zur Ergänzung der anderen Antwort. Im BBK Glossar heißt es:
"Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden unterhalb der Schwelle zur Katastrophe
Anmerkung: DIN 13050:2009­02 (Rettungswesen)"

Gruß

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg799400
Datum27.11.2014 23:271694 x gelesen
Hallo Uli, Hallo Forum,

Das mag für Dich, in einer Kreisfreien Stadt, kein Problem sein, aber bei uns auf dem Land schon. In Baden- Württemberg, ist mit dem feststellen der Katastrophe ein Kosten Übergang von der Gemeinde zum Landkreis gegeben (LKatSG §33). Daher war für mich immer die 1. Definition: Eine Katastrophe ist dann eine Katastrophe, wenn der Hauptverwaltungsbeamte feststellt es ist eine Katastrophe.

Ansonsten habe ich eine Katastrophe für mich so Definiert:
Die Einsatzmittel der näheren und weiteren Umgebung reichen nicht aus.
Es wird bei den Einsatzkräften und Einsatzmittel eine Mängelverwaltung durchgeführt.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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