alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Thematrotz BMA: Eine Person verstirbt an der Einsatzstelle :-(11 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg799669
Datum03.12.2014 10:3910136 x gelesen
hallo,

auch Brandmeldeanlagen können so was nicht verhindern:

p.gifBrand in einem Wohnheim: Eine Person verstirbt an der Einsatzstelle

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 Z.8, Wiesloch / Baden Württemberg799684
Datum03.12.2014 21:075176 x gelesen
Und die Moral von der Geschicht------> nicht jede BMA ist automatisch ein Fehlalarm auch wenn ma es immer auf die "leichte Schulter" nimmt...

ich vertrete hier NUR meine EIGENE und PERSÖNLICHE meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW799687
Datum03.12.2014 22:195046 x gelesen
Neulich in Dortmund...

Hier ist es aber gut ausgegangen, das Feuer war schnell im Griff.

Meine HP: OT112.de Jede Menge Fotos von Einsätzen, Einsatzfotos und Luftrettung. OT112.de jetzt auch bei Twitter: https://twitter.com/wwwot112de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8 K.8, Jagel / Schleswig-Holstein799692
Datum04.12.2014 11:244565 x gelesen
Moin in die Runde,
bezüglich der Wohn und Pflegeheime kann man da schon eher von Glück sagen, dass verhältnismäßig wenig passiert. Bei einer Brandschutzunterweisung im letzten Jahr in einer Einrichtung mit ca. 95 Betten (im Nachbarort) habe ich nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Auf mehreren Etagen sind hier viele demente und bettlägerige Patienten untergebracht. Die bettlägerigen in den oberen Etagen. Bei einer normalen Nachtwache sind 2 Pflegekräfte im Haus. Wie allerdings bei einem Feuer in der Nacht eine Alarmierung der Feuerwehr mit gleichzeitiger Bekämpfung des Entstehungsbrandes sowie einer (zumindest horizontaler) Evakuierung abgearbeitet werden soll ist mir absolut schleierhaft. Ich habe den Einrichtungsleiter auf die Mängel aufmerksam gemacht und den zuständigen Wehrführer meine Bedenken gemeldet. Wie mir schein, ist das in Pflegeheimen eher die Regel den die Ausnahme. Oder liege ich da mit meiner Vermutung falsch? Mich wundert, dass die zuständigen Behörden/Stellen dies genehmigen bzw. dulden.

Mit kameradschaftlichen Gruß
Mark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)799696
Datum04.12.2014 13:533957 x gelesen
Hallo,
Du hast das ECHT so unterwiesen?
Geschrieben von Mark K.Alarmierung der Feuerwehr mit gleichzeitiger Bekämpfung des Entstehungsbrandes sowie einer (zumindest horizontaler) Evakuierung War wohl grade Heldenzeugungswetter, was ;-)

Mir ist eher schleierhaft, weshalb man bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes horizontal oder wie auch immer evakuieren muss, und das vor allem gleichzeitig. Ist doch nur ein Entstehungsbrand, oder?
Und ist es wirklich sinnvoll, bei einem über den Entstehungbrand hinausgehenden Brand sofort zu evakuieren? Oder holt da nur manchen wieder der Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung ein?

Vielleicht ist der Blaue unter den Roten doch der Einäugige unter den Betriebsblinden ...

SCNR
Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW799699
Datum04.12.2014 14:183740 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Mir ist eher schleierhaft, weshalb man bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes horizontal oder wie auch immer evakuieren muss, und das vor allem gleichzeitig. Ist doch nur ein Entstehungsbrand, oder?

Ich versuche das immer so zu erklären:
- Das Wichtigste ist die Alarmierung der Feuerwehr
- wenn bei der Brandentdeckung der Zimmerbewohner mitgenommen werden kann dann gut, wenn nicht siehe 1
- Löschversuche da wo gefahrlos möglich.

Wichtiger ist, das beim Eintreffen der Feuerwehr jemand genau sagen kann was, wo passiert ist und vor allem wo die Leute sind.
Tote Helden nützen uns leider nichts

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8 K.8, Jagel / Schleswig-Holstein799700
Datum04.12.2014 14:423733 x gelesen
Ok, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Also in meinem Fall sind die Zimmer öfter durch 2 Patienten/Bewohner belegt. Sollte nun in einem Zimmer ein Brand ausbrechen (Heizdecke Zigarette was auch immer) sollte es doch möglich sein zumindest den nicht betroffenen Zimmernachbar zügig aus den Gefahrenbereich zu bringen.

Keine Sorge, Ich wollte nicht ein komplettes Pflegeheim evakuieren weil ein Aschenbecher qualmt und das unterrichte ich auch nicht so!

Aber wenn zB. Betten nicht ohne Probleme durch Türen passen sehe ich für die jeweilige Nachtwache größere Probleme. Nebenbei laufen ja ggf. noch verängstige, verwirrte oder demente Patienten durch den Alarm aufgeschreckt durchs (oder aus dem) Haus und vieles mehr. Das können meiner Meinung nach 2 einfache Nachtwachen nicht schaffen.

Ach ja: was meinen von dir befürchteten Realitätsverlust angeht gab es bisher keinerlei Beschwerden aus meinem Umfeld.

Gruß Mark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern799702
Datum04.12.2014 15:213748 x gelesen
Weil ich evakuieren von solchen Einrichtungen durch die Feuerwehr nicht mehr hören und schon gleich gar nicht machen kann und und zuwenig bauliches(immer noch) beachtet wird.

Geschrieben von Mark K.Keine Sorge, Ich wollte nicht ein komplettes Pflegeheim evakuieren weil ein Aschenbecher qualmt und das unterrichte ich auch nicht so!


Ein Räumungs- bzw. Evakuierungskonzept ist im Einvernehmen mit der Brandschutz-
dienststelle zu erstellen. Es muss dem Betriebs- /Betreuungs- und Pflegepersonal sowie dem Brandschutzbeauftragten bekannt sein. Die Umsetzung sollte mindestens ein mal jährlich geübt werden.
Beinhaltet das Räumungs- und Evakuierungskonzept Hilfsmittel wie Evakuierungstücher,so ist deren Verwendung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und anschließend mindestens ein mal jährlich zu üben.
Der Feuerwehr ist die Gelegenheit zur Teilnahme an den Übungen zu ermöglichen.
Bei der Konzeptionierung des Räumungs- bzw. Evakuierungskonzeptes ist Folgendes zu
berücksichtigen:Pflege- und Behinderteneinrichtungen sind so zu planen, zu errichten und zu ändern und
instand zu halten, dass es für die Personenrettung in aller Regel nicht der Mitwirkung der Feuerwehr bedarf.
Dies ist notwendig, da die Feuerwehr für die Rettung von nicht selbstrettungsfähigen Personen aus dem Brandraum auch bei einer Brandfrüherkennung in der Regel zu spät kommt.
Nach dem Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU zur Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten [G. Famers und J. Messerer] muss die Räumung / Evakuierung als Teil der Personenrettung im Brandfall für Personen, die sich nicht oder nur eingeschränkt selbst retten können (behinderte, pflegebedürftige oder alte Menschen, fixierte oder eingesperrte Personen) Gegenstand geeigneter betrieblicher / organisatorischer Maßnahmen sein
.
Dies bedeutet, dass das Verbringen der hilfebedürftigen Personen in sichere Bereiche, insbesondere aus den unmittelbar von Feuer und/oder Rauch betroffenen und/oder bedrohten Räumen / Bereichen / Einheiten / Stationen, unverzüglich durch eigenes Betriebs- / Betreuungs- und Pflegepersonal eingeleitet werden muss, soweit es dem Personal noch möglich und zumutbar ist und keine erhebliche Eigengefährdung damit einhergeht. Die Feuerwehren gehen davon aus, dass - zu jeder Tages- und Nachtzeit - diese Maßnahmen beim Eintreffen der Feuerwehreinsatzkräfte bereits durchgeführt werden bzw. abgeschlossen sind.


Geschrieben von Mark K.Aber wenn zB. Betten nicht ohne Probleme durch Türen passen sehe ich für die jeweilige Nachtwache größere Probleme.

Erster und zweiter Rettungsweg müssen in jedem Geschoss baulich sichergestellt sein.
Auch wenn nicht selbstrettungsfähige Personen wederden ersten noch den zweiten Rettungsweg selbstständig nutzen können, so stellen bauliche Rettungswege die notwendigen Angriffswege für die Feuerwehr dar.
Bei Einrichtungen, die für eine große Anzahl von pflegebedürftigen, behinderten oder alten Menschen bestimmt sind, ist zu prüfen, ob zur Selbst- und Fremdrettung, anstelle notwendiger Treppen, Rampen mit geringer Neigung erforderlich sind.
Rettungswege aus Aufenthaltsräumen, wie Wohnräume,Schlafräume, Werkstätten, Diensträume,Gruppenräume, Speiseräume sind grundsätzlich direkt ins Freie direkt zu notwendigen Treppen (bzw. Rampen mit geringer Neigung)über notwendige Flure zu Ausgängen ins Freie
über notwendige Flure zu notwendigen Treppen (bzw.Rampen mit geringer Neigung)zu führen.
Jedes Geschoss muss mindestens zwei Brandabschnitte als Evakuierungsabschnitte haben. Diese Abschnitte müssen im Zuge der Rettungswege mit dem benachbarten Abschnitt unmittelbar verbunden sein.
Jeder Brandabschnitt als Evakuierungsabschnitt muss unmittelbar mit einer notwendigen Treppe (bzw. Rampe mit geringer Neigung) verbunden sein.
Die nutzbare Treppenlaufbreite sowie die nutzbare Treppenpodesttiefe von notwendigen Treppen muss mindestens 1,50 m betragen.
Die tragenden und aussteifenden Bauteile von Gebäuden mit nur einem oberirdischen Geschoss sowie von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 müssen mindestens feuerhemmendsein; ansonsten ist eine feuerbeständige Ausführung erforderlich. Die Wände, die Brandabschnitte als Evakuierungsabschnitte voneinander trennen, müssen Brandwände nach § 30 MBO sein. Die Abschlüsse in diesen Brandwänden müssen sich
leicht für eine Evakuierung öffnen lassen.
Trennwände von Schlafräumen müssen als raumabschließende Bauteile mindestens feuerhemmend sein.
Die Türen zu Schlafräumen müssen mindestens vollwandig und dichtschließend sein.Fenster, die aus betrieblichen Gründen verschlossengehalten werden müssen (z. B. wegen Absturzgefahr, Suizidgefahr, etc.), aber im Brandfall zur Rauchableitung erforderlichsind, müssen von der Feuerwehr leicht und gewaltlos
geöffnet werden können.

Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8 K.8, Jagel / Schleswig-Holstein799703
Datum04.12.2014 16:073417 x gelesen
Hallo Klaus,
danke für die umfangreiche Information. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren ob das Bundesweit einheitlich ist oder ob es auf Länderebene Unterschiede gibt.

Gruß Mark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern799704
Datum04.12.2014 16:193636 x gelesen
Hallo Mark, das ganze fusst auf der Musterbauordnung(MBO) ,hier kurze Erläuterung zum Baurecht:

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Einem Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zufolge liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern.Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt.

Die Musterbauordnung (MBO) soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Sie wird ständig aktualisiert von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU); in dieser sind alle Bundesländer vertreten. Auf dieser Musterbauordnung basieren die Bauordnungen sämtlicher Länder. Die Länderbauordnungen enthalten deshalb im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften; sie unterscheiden sich nur in Details. Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde zuletzt im Oktober 2008 geändert.

"Die Musterbauordnung sowie die Muster-Verordnungen sind keine Gesetze, sondern Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder. Erst die einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnungen der 16 Länder und die aufgrund der Landesbauordnungen erlassenen Rechtsverordnungen sind die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen für den Vollzug der Aufgaben des DIBt.( Deutsches Institut für Bautechnik)

Aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit wird jedoch häufig auf die Musterregelungen Bezug genommen, die im Bereich der Bauprodukte und Bauarten sehr weitgehend einheitlich in den Ländern übernommen sind.

DIBT

Bauministerkonferenz

Musterbauordnung

Grüßle

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen799707
Datum04.12.2014 20:343357 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mark K.
Bei einer normalen Nachtwache sind 2 Pflegekräfte im Haus ...... und Wie mir schein, ist das in Pflegeheimen eher die Regel den die Ausnahme

Ja, aus meiner beruflichen Tätigkeit als Pflegesatzverhandler eines örtlichen Sozialhilfeträgers kann ich bestätigen, dass in aller Regel nur ca. zwei Personen als Nachtwache anwesend sind.

Viel mehr als eine qualifizierte Rückmeldung zusätzlich zum Einlaufen der BMA und ggfs. eine Entstehungsbrandbekämpfung sowie in Sicherheit bringen von wenigen direkt gefährdeten Bewohnern darf man in Altenpflegeheimen zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nicht erwarten. Das ist Standard. Mehr Nachtwachen werden nicht über die Pflegesätze refinanziert.

In Kleinsteinrichtungen bis ca. 50 Pflegeplätze wird sogar i.d.R. nur eine Nachtwache anwesend sein. In großen Häusern ab ca. 150 bis 200 Pflegeplätze aufwärts können es mal drei bis vier sein. Bei Heimen mit mehreren Gebäudeteilen je Baukörper mindestens eine Person.

Mit dem Brandschutz bei Nacht hat das auch schlicht nichts zu tun, das dient alles nur der pflegerischen Versorgung bei Nacht.

Hoffe, geholfen zu haben.

Viele Grüße,
Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt