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ThemaZwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke49 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorAlex8and8er 8R., Redwitz / Bayern799603
Datum02.12.2014 13:2322360 x gelesen
Hallo!

Neulich gab es bei uns einen Zwischenfall in der Atemschutzstrecke.

Zwei Trupps wurden gleichzeitig entgegengesetzt in die Orientierungsstrecke geschickt. Ein Trupp (A) musste eine Übungspuppe (geschätzt >50kg) mitnehmen, der andere Trupp (B) einen Feuerlöscher und Leinenbeutel.

In der Strecke begegneten sich die Trupps. Trupp B unterstützte Trupp A noch dabei die Puppe aus der Strecke zu bringen, danach setzte Trupp B seinen Durchgang fort. Kurz darauf musste ein Kammerad von Trupp B den Durchgang wegen Kreislaufproblemen abbrechen.

Nun meine Frage:
-Darf eine Puppe mit durch die Orientierungsstrecke genommen werden (laut FWDV7 wird dort keine weitere Arbeit verrichtet)
-Dürfen zwei Trupps gleichzeitig in die Orientierungsstrecke?

Danke für eure Antworten!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW799604
Datum02.12.2014 13:3316863 x gelesen
Geschrieben von Alexander R.-Dürfen zwei Trupps gleichzeitig in die Orientierungsstrecke?

Da dürfte es keine pauschale Antwort geben, sondern es wird von der Atemschutzstrecke bzw deren Betriebsbedingungen abhängen wie viele Personen/Trupps da gleichzeitig drin sein können. Vom Prinzip musst du ja sicherstellen das du alle die drin sind jederzeit überwachen und im Notfall eingreifen kannst. Und da hängt eben widerum davon wie groß die Strecke ist, wie viele Überwachungmöglichkeiten es da gibt und wie viel Überwachungspersonal zur Verfügung steht.

Bei unseren Streckendurchgängen in der Atemschutzstrecke unseres Landkreises gehen auch öftern mehrere Trupps gleichzeitig dadurch, allerdings eher so dass der eine Trupp reingeht wenn der andere fast auf der anderen Seite draußen ist, um Zeitverzögerungen im Ablauf klein zu halten. Hängt dann aber auch wieder davon ab wie viele an einem Abend da durch müssen und wie viele Leute als Überwacher da sind.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799605
Datum02.12.2014 13:3614463 x gelesen
Geschrieben von Alexander R. -Darf eine Puppe mit durch die Orientierungsstrecke genommen werden (laut FWDV7 wird dort keine weitere Arbeit verrichtet)Die DV 7 macht da gar keine weitgehenden Vorgaben. Sie nennt in der Muster-Ausbildungsordnung (Anlage 4) Beispiele dafür, wie die vorgeschriebenen Übungen gestaltet werden könnten. Wenn eine Wehr mehr machen will, oder auch mal was völlig anderes, ist das ok, soweit man die vorgegebene Mindestarbeit dabei verrichtet.
Daher: Ja, die Puppe darf mitgenommen werden.

Geschrieben von Alexander R. -Dürfen zwei Trupps gleichzeitig in die Orientierungsstrecke?Auch hier: Ja. Warum denn nicht?
Verständnisfrage, unabhängig davon: Sollten die Trupps in der Strecke die Gepäckstücke tauschen und den Hinweg zurücknehmen, oder sollten sie aneinander vorbei?

Geschrieben von Alexander R.Kurz darauf musste ein Kammerad von Trupp B den Durchgang wegen Kreislaufproblemen abbrechen.Sollen diese Kreislaufprobleme irgendwas mit der gewählten Form der Belastungsübung zu tun haben?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8R., Redwitz / Bayern799606
Datum02.12.2014 13:3715590 x gelesen
Hintereinander in die Strecke seh ich auch noch ein. Aber Gegeneinander seh ich als zu gefährlich! Wenn der eine Trupp grad von oben durchs Mannloch geht und der andere grad drunter kriecht... kommt gut

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AutorAlex8and8er 8R., Redwitz / Bayern799607
Datum02.12.2014 13:3914039 x gelesen
Die Trupps sollten aneinander vorbei.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799608
Datum02.12.2014 13:4015277 x gelesen
Geschrieben von Alexander R.Aber Gegeneinander seh ich als zu gefährlich! Wenn der eine Trupp grad von oben durchs Mannloch geht und der andere grad drunter kriecht... kommt gutErkunden, Kommunikation... Im Einsatz hast du noch viel mehr Dinge, zu denen man "kommt gut" sagen könnte.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799609
Datum02.12.2014 13:4414024 x gelesen
Das ist in den Strecken, die ich kenne, durchaus sportlich, aber durchaus machbar. Erst recht, wenn man sich dafür geeignete Stellen sucht, und nicht am Ort des ersten Dates mit aller Gewalt aneinander vorbei will.
Insofern gefällt mir diese Abwandlung der herkömmlichen Gitterkriecherei sogar recht gut, weil man sie um grundlegende Handlungen wie Kommunikation, Erkundung und Koordination innerhalb der Trupps deutlich erweitert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen799611
Datum02.12.2014 14:0814847 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Erkunden, Kommunikation... Im Einsatz hast du noch viel mehr Dinge, zu denen man "kommt gut" sagen könnte.

Mal als Antwort eines bekennenden Nicht-AGT:

Ich habe mir angelesen, dass das erfolgreiche Absolvieren einer Atemschutz-Übungsstrecke Bedingung für den Status "Ich bin AGT" ist.

Wenn nun ein Ausbilder eine zusätzliche Schwierigkeit in eine Prüfung einbaut, dann muss man sich die Frage stellen, was Zweck der Aktion sein soll. Da das Prüfungsergebnis ja nur "gut" und "schlecht" unterscheidet würde ich mich als Teilnehmer nicht gerade darüber freuen, wenn meine persönliche Prüfung aufgrund einer "Laune" des Ausbilders schwieriger wird als die übrigen Prüfungen.

Bezogen auf die Gefahr, dass das Leben noch viel gemeiner sein kann als eine Prüfungssituation: Ich habe kein Problem damit, wenn unabhängig von einer Prüfung im Rahmen einer Übung auch mal eine "ungeplante Besonderheit" stattfindet. Da muss der AGT dann aber z.B. auch die Möglichkeit haben, sich für Einsatzabbruch zu entscheiden (also Material liegen lassen und Rückweg antreten) ohne Konsequenzen zu befürchten.

Ansonsten nicht wundern, wenn irgendwann die Leute sich fragen, ob man sich das als Hobby antuen muss.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAlex8and8er 8R., Redwitz / Bayern799612
Datum02.12.2014 14:2214501 x gelesen
Eine Einsatzübung ist ja auch Pflicht für den Status AGT, außer es wurde ein Realeinsatz gefahren.
Bei den Einsatzübungen wechseln die Orte, Szenarien und Belastungen.
Ich bin der gleichen Meinung. Wie weit darf in der Atemschutzstrecke gegangen werden?

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg799614
Datum02.12.2014 14:2514672 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander R.Eine Einsatzübung ist ja auch Pflicht für den Status AGT, außer es wurde ein Realeinsatz gefahren.
hm - das bezweifle ich.

das mit dem Real-Einsatz bezieht sich auf die nach FwDV 7 geforderte Einsatzübung. Die kann mann weglassen wenn man stattdessen einen Realeinsatz unter Atemschutz absolviert hat.

siehe FwDV 7:

....

Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
  • eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz- Übungsanlage und

  • eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätz- lich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.

...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799616
Datum02.12.2014 14:4514115 x gelesen
Geschrieben von Uwe S. Wenn nun ein Ausbilder eine zusätzliche Schwierigkeit in eine Prüfung einbaut, dann muss man sich die Frage stellen, was Zweck der Aktion sein soll. Da das Prüfungsergebnis ja nur "gut" und "schlecht" unterscheidet würde ich mich als Teilnehmer nicht gerade darüber freuen, wenn meine persönliche Prüfung aufgrund einer "Laune" des Ausbilders schwieriger wird als die übrigen Prüfungen.Würde ich mich auch nicht. Aber an solchen Dingen wie den genannten, dass man an einer Stelle man mit noch jemand anderem als dem Truppkollegen quatschen muss, lässt doch wohl kein AGT die Sache scheitern. Das sehe ich noch nicht als "zusätzliche Schwierigkeit" an, das ist einfaches Larifari.
Wo ich dir aber Recht gebe ist, dass AGT frustriert werden können, wenn sie sehen dass die Belastungsübung anderswo schlicht anders, (gefühlt) einfacher abläuft. Das eigentliche Problem ist hier ja schon die Vorschrift: Bestandteil der Prüfung ist eine bestimmte zu verrichtende Arbeit von 80 kJ. Die kannst du in der Übungsstrecke absolvieren, oder in einer gleichwertigen Anlage. Du kannst dann mit Streckenlänge und -gestaltung und mit Arbeitsmessgeräten nahezu endlos variieren. Das ist schon innerhalb der Übungsstrecken Deutschlands ein munteres Durcheinander, in "gleichwertigen Anlagen" erst Recht. Die eine Gitterstrecke wird im Jahr mind. 2x umgebaut, die andere ist seit 5 Jahren gleich. Die einen Belastungsübenden gehen ins Fitnessstudio, die anderen ins Altenheim. Du musst nur irgendwie berechnen können, dass das, was du da veranstalten lässt, die 80 kJ erreicht, und die Arbeit dabei etwas variiert.
Und da hat natürlich jeder AGT seine Vorlieben und Interessen. Selbst bei völlig gleichem Leistungsansatz werden es die Leute unterschiedlich wahrnehmen, ob die Arbeit jetzt z.B. auf Treppenstufen, einem Laufband, einer Endlos- oder Drehleiter oder durch Gitter kriechend erbracht werden. Nur wie will man das anders gestalten? Eine "deutsche Einheitsübungsanlage" ist schlicht nicht umsetzbar. Und dann sehen die, die in einer Orientierungsstrecke mit Gegenverkehr, Puppen und Leinenbeutel arbeiten sollen, das andere Wehren über die Straße zum Fitnessstudio gehen, dort die Treppen öfters laufen, eine Strecke Laufband und ein bisschen Radeln absolvieren, und am Ende den gleichen Status erreicht haben. Wenn diese es aber richtig machen, sind die rein von den kJ her genauso am Ar*** wie die Jungs im Gitterkäfig.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799617
Datum02.12.2014 14:4614148 x gelesen
Geschrieben von Alexander R.Eine Einsatzübungist ja auch Pflicht für den Status AGT, außer es wurde ein Realeinsatz gefahren.
Geschrieben von Jürgen M.hm - das bezweifle ich.
das mit dem Real-Einsatz bezieht sich auf die nach FwDV 7 geforderte Einsatzübung

Ähm... ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen799620
Datum02.12.2014 15:1413701 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Würde ich mich auch nicht. Aber an solchen Dingen wie den genannten, dass man an einer Stelle man mit noch jemand anderem als dem Truppkollegen quatschen muss, lässt doch wohl kein AGT die Sache scheitern. Das sehe ich noch nicht als "zusätzliche Schwierigkeit" an, das ist einfaches Larifari.

Hilf mir mal etwas auf die Sprünge: Ist es richtig, dass der AGT die Aufgabe nicht besteht, wenn er seine Flasche zu schnell leer saugt? Wenn nun die auf 80kJ ausgelegte Strecke zwei Pausen erfordert um Gegenverkehr passieren zu lassen, was passiert dann wenn der AGT am Ende keinen Luftvorrat mehr hat? Teamarbeit ist immer Ziel der BOS, nur wenn der AGT ggf dem Gegenverkehr Hilfestellung leistet ist es für ihn persönlich ggf sogar kontrproduktiv bezogen auf sein persönliches Ziel!

Daher meine ganz klare Forderung, zwischen einer Prüfung und einer Übung zu differenzieren. Beides ist für sich wichtig, aber beides darf nicht miteinander vermischt werden.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW799621
Datum02.12.2014 15:1814831 x gelesen
Geschrieben von Alexander R.Neulich gab es bei uns einen Zwischenfall in der Atemschutzstrecke.

Zwei Trupps wurden gleichzeitig entgegengesetzt in die Orientierungsstrecke geschickt. Ein Trupp (A) musste eine Übungspuppe (geschätzt >50kg) mitnehmen, der andere Trupp (B) einen Feuerlöscher und Leinenbeutel.

In der Strecke begegneten sich die Trupps. Trupp B unterstützte Trupp A noch dabei die Puppe aus der Strecke zu bringen, danach setzte Trupp B seinen Durchgang fort. Kurz darauf musste ein Kammerad von Trupp B den Durchgang wegen Kreislaufproblemen abbrechen.

Nun meine Frage:
-Darf eine Puppe mit durch die Orientierungsstrecke genommen werden (laut FWDV7 wird dort keine weitere Arbeit verrichtet)
-Dürfen zwei Trupps gleichzeitig in die Orientierungsstrecke?


Zur Frage:
Beides m.E. ja - und natürlich sollte die Aktion überwacht bzw. kontrolliert werden, d.h. Ausbilder sollten anwesend sein, um das Verhalten an sich zu sehen und ggf. korrigierend eingreifen bzw. hinterher fachliche Kritik äußern zu können.

Zum Problem:
Ich bitte um Meldung an www.atemschutzunfaelle.eu...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799623
Datum02.12.2014 15:4613410 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die DV 7 macht da gar keine weitgehenden Vorgaben. Sie nennt in der Muster-Ausbildungsordnung (Anlage 4) Beispiele dafür, wie die vorgeschriebenen Übungen gestaltet werden könnten. Wenn eine Wehr mehr machen will, oder auch mal was völlig anderes, ist das ok, soweit man die vorgegebene Mindestarbeit dabei verrichtet.
Daher: Ja, die Puppe darf mitgenommen werden.


Doch! Die FwDV 7 sagt: Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.

Die Angaben sind ganz klar definiert. Mehr Gepäck z.B. Puppe oder Kanister. Erhöht die Körperliche Belastung. Somit muss die Gesamtbelastung angepasst werden.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799624
Datum02.12.2014 15:4713486 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Hilf mir mal etwas auf die Sprünge: Ist es richtig, dass der AGT die Aufgabe nicht besteht, wenn er seine Flasche zu schnell leer saugt?Richtig ist, dass die Belastungsübung so ausgelegt sein soll, dass die Arbeit von 80 kJ mit einem Luftvorrat von 1600l verrichtet werden soll. Das ganze steht und fällt also mit demjenigen, der diese Belastungsübung zusammenstellt. Vorhersehbare Pausen in den Arbeitsabläufen sind so einzurichten, dass am Ende des Gesamtdurchgangs dieser Luftvorrat für den handelsüblichen AGT immer noch ausreicht. Wenn dann bei der Übung zig AGT problemlos durch kommen, und einer hat die Flasche vorzeitig leer, könnte man sich denjenigen immer nochmal so anschauen, ob da generell mehr Luftverbrauch festzustellen ist, ob irgendwelche Zwangspausen dran schuld sind, und ich hätte dann bspw. auch kein Problem damit einen ansonsten tadellosen AGT die letzten 15m Laufband auch mal ohne angeschlossene Flasche absolvieren zu lassen, und die Belastungsübung dann als bestanden zu werten. Wenn mehrere AGT das Problem mit der Übungszusammenstellung haben, ist letztere eben womöglich schlicht und ergreifend Mist.
Genauso sehe ich es mit Übungselementen in den Belastungsprüfungen: Wenn die für alle vergleichbar sind (ok, eine Übungspuppe gegen einen Leinenbeutel und Feuerlöscher sehe ich da schon kritisch) und im Gesamtansatz immer noch für durchschnittliche AGT leistbar, ist das doch kein Problem. Nochmal: Wenn zwei Trupps aneinander vorbei sollen, müssen die vor allem mal miteinander reden. Elemente, wo innerhalb eines Trupps eine Absprache und gegenseitige Hilfe erfolgen muss, haben die gängigen Übungsstrecken auch so schon. Und sich dann mit dem anderen Trupp kurz abstimmen, ob die Stelle dafür geeignet ist, oder ob sie vor kurzem noch an einem besseren Ort vorbeigekommen sind. Und das wissen die vorher (setze ich mal voraus). Das ist jetzt keine besonders hohe zusätzliche Anforderung, auch keine körperliche. Die Wegstrecke, die das u.U. zusätzlich maximal bedeutet, wird einberechnet.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799625
Datum02.12.2014 15:5313403 x gelesen
Das die angepasst werden sollte, schrieb ich ja später selber auch. Es bleibt aber trotzdem dabei, wenn jetzt eine Wehr meint ihre AGT mit 85, 90... zu prüfen, und das arbeitsmedizinisch noch nicht völlig dämlich ist, wäre das auch zulässig im Sinne der DV 7.
Dass man dann aber auch eher mit AGT leben muss, die sagen "LMAA", ist klar. Aber verboten ist so eine Mehrforderung grundsätzlich nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz799628
Datum02.12.2014 16:29   14024 x gelesen
Geschrieben von Alexander R.Kurz darauf musste ein Kammerad von Trupp B den Durchgang wegen Kreislaufproblemen abbrechen.

Ich verstehe die Intention hinter der Fragestellung nicht ganz: Hat die Belastungsübung nicht Ihren Zweck optimal erfüllt?

Der betroffene Kamerad hat unter Bedingungen, die sowohl körperlich, als auch mental noch unter den im Einsatz bei großer Hitze auftretenden Bedinungen liegen sollten, in einer sicheren Umgebung gemerkt, dass er seine Belastungsgrenze überschritten hat. Im schlimmsten Fall, hätte der Kamerad diese Erfahrung im Real-Einsatz machen müssen, was zu einen Atemschutznotfall geführt hätte und sowohl sein eigenes Wohl als auch den Einsatzerfolg gefährdet hätte.

Der nächste Schritt wäre jetzt für ihn und seine Führungskraft zu analysieren, ob es Gründe gab, die zu einer schlechten Tagesform geführt hatten (Erkältung, etc.) oder ob die Atemschutztauglichkeit grundsätzlich in Frage zu stellen ist. Und daraus sind eben die notwendigen Konsequenzen (Hinterfragung der Selbsteinschätzung der Tagesform, im "schlimmsten" Fall, Aufgabe der Tätigkeit als PA-Träger oder Maßnahmen um die körperliche Kondition zu steigern, etc.) abzuleiten. Ich muss wahrscheinlich nicht betonen, dass dies keine Degradierung darstellt, sondern lediglich dem Schutz des Kameraden selbst dient.


Gruß
Sascha

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW799630
Datum02.12.2014 16:3613559 x gelesen
Geschrieben von Sascha M.Ich verstehe die Intention hinter der Fragestellung nicht ganz: Hat die Belastungsübung nicht Ihren Zweck optimal erfüllt?

Der betroffene Kamerad hat unter Bedingungen, die sowohl körperlich, als auch mental noch unter den im Einsatz bei großer Hitze auftretenden Bedinungen liegen sollten, in einer sicheren Umgebung gemerkt, dass er seine Belastungsgrenze überschritten hat. Im schlimmsten Fall, hätte der Kamerad diese Erfahrung im Real-Einsatz machen müssen, was zu einen Atemschutznotfall geführt hätte und sowohl sein eigenes Wohl als auch den Einsatzerfolg gefährdet hätte.


Wirklich? Oder stellt sich die Frage, wie hoch war die Belastung wirklich, war das noch 80 kJ oder eher 150?

Darüber wird hier diskutiert.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799634
Datum02.12.2014 17:0413145 x gelesen
Zitate aus der FwDV7:

Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den Arbeitsmessgeräten
erfasst werden. Das Begehen der Orientierungsstrecke erfolgt gehend und kriechend
ohne zusätzliche Aufgaben und Belastungen der Einsatzkräfte.

Das steht hier aber anders.

Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.

Es steht hier ganz klar zu "erbringen". Ich kann kein mindestens oder der gleichen in diesen Satz finden.

Bei der Belastungsübung muss die nach Abschnitt 2.1.2.2 geforderte Gesamtarbeit erbracht
werden. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss der Atemschutzgeräteträger
eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen.

Auch hier steht nichts von mindestens oder der gleichen.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799635
Datum02.12.2014 17:0713404 x gelesen
Wie bereits beschrieben dürfen die Belastungen nicht frei erfunden werden. Jeder Ausbilder MUSS sich an die Vorgaben der FwDV7 halten.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799638
Datum02.12.2014 18:1012969 x gelesen
Geschrieben von FwDV 7 Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den Arbeitsmessgeräten
erfasst werden.
Und im 4. Abschnitt der Musterausbildungsordnung werden dann Belastungswerte fürs Treppensteigen oder Laufband genannt und deren Rahmenbedingungen. Mit denen kann man dann so umrechnen, dass auch das verlinkte Altersheim ein Arbeitsmessgerät wird. ;-)

Geschrieben von FwDV 7 Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Geschrieben von Sascha H. Es steht hier ganz klar zu "erbringen". Ich kann kein mindestens oder der gleichen in diesen Satz finden.Wenn dann ein 51jähriger nicht nur die 60 kJ erfüllt, sondern die 80 kJ der jüngeren mitmacht, egal ob versehentlich oder gewollt, fällt der dann durch, weil er zuviel gemacht hat? ;-)
Für mich sind das Mindestanforderungen, von der eine Wehr nach oben hin abweichen kann, nach unten nicht. Dass das sinnvoll ist schreibe ich ja nicht, sehe ich auch nicht so. Aber wenn eine Wehr sagt wir wollen AGT, die mit 1600l 85 kJ erbringen können, oder für die 80 kJ nicht mehr wie 1500l Luft brauchen, wäre das kein Verstoß gegen die Dv7.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg799641
Datum02.12.2014 18:4213095 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sascha H.Wie bereits beschrieben dürfen die Belastungen nicht frei erfunden werden. Jeder Ausbilder MUSS sich an die Vorgaben der FwDV7 halten.

Erstens, habe ich noch nicht gefunden, dass irgendwo verboten ist, dass mehr Leistung abgerufen wird.
Zweitens, wissen wir, wass dort sonst noch alles zur Belastungsübung gehört? Vielleicht wäre der AGT im Gesamten ja trotzdem auf die 80 kJ gekommen.
Drittens, geht es ja nicht um einen AGT, der wegen Luftmangel durchgefallen ist, sondern der hatte einen Kreislaufzusammenbruch. Und man sollte dringend analysieren, woran es lag (und nicht die Schuld auf die Übung schieben). Schliesslich hält sich er handelsübliche Innenangriff mit Menschnrettung oder gar der Einsatz als Sicherungstrupp auch nicht an kJ Vorgaben aus der FwDV 7.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg799642
Datum02.12.2014 18:4513157 x gelesen
Hallo zusmmen,

Geschrieben von Thomas E.Wirklich? Oder stellt sich die Frage, wie hoch war die Belastung wirklich, war das noch 80 kJ oder eher 150?

Welche Belastung habe ich beim Innanangriff? Beim Innenangriff mit Rettung einer 65 kg Person? Bei Rettung einer 95 kg Person? Im 5.OG, im 10. OG? Als Sicherungstrupp bei der Rettung eines komplett ausgerüsteten Kollegen?
Leider hät sich das echte Leben (TM) nicht an Vorgane aus der FwDV.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799643
Datum02.12.2014 18:4912748 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Aber wenn eine Wehr sagt wir wollen AGT, die mit 1600l 85 kJ erbringen können, oder für die 80 kJ nicht mehr wie 1500l Luft brauchen, wäre das kein Verstoß gegen die Dv7.

Wenn die Wehr eine eigene Anlage betreibt ist die wahrscheinlich möglich. Bei einer Landkreisstrecke sehe ich da wieder Probleme, für jeder Wehr andere Richtlinien zu erstellen.

Es geht doch bei einer Belastungsübung nur darum den Fitnesszustand des AGT zu messen. Ist dieser allerdings viel zu schlecht wird er automatisch vom System herausgenommen. Nur wenn die Belastung zu 100% gleich ist kann ich als Ausbildungsleiter den Fitnesszustand (z.B. Flaschen Restdruck) beurteilen, und mit dem einen oder anderen ein Einzelgespräch führen. Dies macht mehr Sinn als jemand durch die abgeänderte Belastungsübung durch rasseln zu lassen. Motivieren statt Demotivieren.


Natürlich hab ich auch noch ein Zitat aus der FwDV 7 für dich: ;-)

Das Ausbildungsziel wird unter anderem durch die vom Atemschutzgeräteträger im Rahmen
der bei einer Belastungsübung zu erbringenden Arbeit von 80 kJ mit einem Atemluftvorrat
von 1600 Liter und durch Einsatzübungen erreicht.

Du kannst also die Anforderungen erhöhen. Darfst jemand deshalb aber nicht durch die Belastungsübung fallen lassen. ;-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP799644
Datum02.12.2014 19:1412805 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Dies macht mehr Sinn als jemand durch die abgeänderte Belastungsübung durch rasseln zu lassen. Motivieren statt Demotivieren. Das bestreite ich ja gar nicht.

Geschrieben von Sascha H.Natürlich hab ich auch noch ein Zitat aus der FwDV 7 für dich: ;-)Das steht dann allerdings bei der Ausbildung, nicht bei der regelmäßigen Belastungsübung die zur Fortbildung zählt. ;-)
Im Rahmen der erstmaligen Ausbildung sind die Vorgaben dann nämlich wieder andere. Warum aber die DV 7 zwischen eben dieser "Belastungsgewöhnungsübung" und den "normalen" Belastungsübungen nochmals unterscheidet, und weshalb bei der ersten dann auch explizit die Orientierungsstrecke gefordert wird, und dann das ganze auch noch mit 60kJ für alle, kann ich dir aber auch nicht erklären.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799646
Datum02.12.2014 19:4812858 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Erstens, habe ich noch nicht gefunden, dass irgendwo verboten ist, dass mehr Leistung abgerufen wird.

Das Transportieren von Übungspuppen oder ähnliches ist auf jedenfall nicht erlaubt.

Geschrieben von Thorsten H.Zweitens, wissen wir, wass dort sonst noch alles zur Belastungsübung gehört? Vielleicht wäre der AGT im Gesamten ja trotzdem auf die 80 kJ gekommen.

Es ist nicht möglich durch z.B. das mitführen einer Übungspuppe die Körperliche Belastung zu bestimmen. Deshalb wurde dies ja explizit untersagt.

Geschrieben von Thorsten H.Drittens, geht es ja nicht um einen AGT, der wegen Luftmangel durchgefallen ist, sondern der hatte einen Kreislaufzusammenbruch.

Da hast du vollkommen recht. Die gründe dafür sollten auf jeden fall geklärt werden.

Allerdings war das nicht die Frage des Thread Eröffnens. ;-)

Dadurch dass der Trupp B den Trupp A bei seiner Arbeit unterstützt hat. Ist schließlich eine weitere körperliche Mehrbelastung aufgetreten, die ebenfalls nicht gemessen werden kann.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799647
Datum02.12.2014 19:4912667 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das steht dann allerdings bei der Ausbildung, nicht bei der regelmäßigen Belastungsübung die zur Fortbildung zählt. ;-)

Da hast du recht. ;-)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen799648
Datum02.12.2014 21:1013553 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Welche Belastung habe ich beim Innanangriff? Beim Innenangriff mit Rettung einer 65 kg Person? Bei Rettung einer 95 kg Person? Im 5.OG, im 10. OG? Als Sicherungstrupp bei der Rettung eines komplett ausgerüsteten Kollegen?
Leider hät sich das echte Leben (TM) nicht an Vorgane aus der FwDV.


Wie war doch gleich die wichtigste Erkenntnis der BOS? Richtig, man kann halt nicht jeden retten. Nicht schön, ist aber so.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAlex8and8er 8R., Redwitz / Bayern799660
Datum03.12.2014 06:4012906 x gelesen
Es soll hier niemanden böse Absicht unterstellt werden.
Es ist mir klar das der allgemeine Zustandf des AGT geprüft werden muss.

Fakt ist aber, dass ALLE vor der Orientierungsstrecke die gleichen Übungen an den Geräten machen.
In der Strecke wird dann unterschieden. Somit entstehen unterschiedliche und willkürliche Belastungswerte.
THEORETISCH wäre es so für das streckenpersonal möglich, einzelne Kammeraden/innen gezielt auszusortieren!

Fakt ist auch, das dies nicht das erste Vorkomniss dieser Art war. Beim ersten mal war ich selbst dabei. Da hatten wir ZWEI Puppen in der Strecke!

Beide Kammeraden sind auch CSA-Träger und haben eine Woche Ausbildung durch eine Berufsfeuerwehr ohne Probleme überstanden.
Klar könnte trotzedem die Tagesform der Kammeraden schlecht gewesen sein.

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AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V799666
Datum03.12.2014 08:4512661 x gelesen
Guten Tag Alexander, zur Problematik der Atemschutzstrecke fallen mir immer wieder Missverständnisse auf und daher versuche ich (mit meinem Wissen und Verständnis zur Sache) eine Klärung:
1. Atemschutzstrecken sollen zuerst einmal die Belastungsfähigkeit des AG-Trägers überprüfen, d.h., er soll eine Leistung von 80 kj, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kj., mit einem Luftvorrat von 1.600 l erbringen. Diese Leistungsanforderungen sind vom Erbauer genau berechnet, wobei ich auch Unterschiede in der Konfiguration erlebt habe. Es gibt Anlagen, bei denen die Leistungsbemessung insbesondere über die Sportgeräte erfolgt und für die eigentliche Strecke z.B. nur 15 kj. angesetzt werden, oder es wird mehr Wert auf eine anspruchsvolle Strecke gelegt (habe ich neulich auch einmal mitgemacht; dort z.B. für die Strecke 35 kj., der Rest durch die Sportgeräte, also Laufband,Leiter usw.). Letztere Anlagen versuchen realitätsnaher zu üben, aber haben den Nachteil, dass man die Leistungsanforderung m.E. schwerer festlegen kann. Irgendwelche Puppen bei so einer Überprüfung mitzuschleppen, halte ich für ziemlich aberwitzig. Selbst Funkübungen gehören eigentlich nicht in so einen Test, denn diese verbrauchen Zeit und somit Luftvorrat.
2. Ich kann die Strecken auch nutzen, um zu trainieren; z.B., die Rettung von Menschen. Ich mache das in einem Lehrgang "Retten-Selbstretten" auch regelmäßig. Der Phantasie eines Ausbilders sind, abgesehen von der Aufgabe der Überwachung, wenig Grenzen gesetzt. Wenn dann aber ein Kamerad Probleme hat, die gestellten Aufgaben zu erfüllen, hat das mit dem vorgeschriebenen Belastungstest (siehe unter 1.) nichts zu tun, ja ich sollte die Kameraden darauf hinweisen, selbst bei einer solchen Übung ggf. früh genug abzubrechen. Ein Kreislaufkollaps ist dann nicht schön und bedarf natürlich der schnellen Hilfeleistung, aber es ist eben auch nicht mehr als das, was wir oft einmal bei Kindern im Sportunterricht bei den ersten größeren Ausdauerläufen erleben. Gunnar Fischer, KA AS und CSA

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen799667
Datum03.12.2014 09:4212369 x gelesen
Geschrieben von Alexander R.Fakt ist ...

Ich bin mir sehr sicher, dass es günstig ist die Diskussion um den konkreten Fall zurückzustellen. Der zuständige Ausbilder sieht die von ihm vorbereitete Übung vermutlich (ganz?) anders.

Das Posting liest sich jetzt doch etwas vorwurfsvoll. Möchtest Du die Diskussion hier ausdrucken und dem Leiter der Einrichtung unter die Nase halten? Das würde doch nix bringen, außer die Fronten zu verhärten.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW799668
Datum03.12.2014 10:19   12660 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Welche Belastung habe ich beim Innanangriff? Beim Innenangriff mit Rettung einer 65 kg Person? Bei Rettung einer 95 kg Person? Im 5.OG, im 10. OG? Als Sicherungstrupp bei der Rettung eines komplett ausgerüsteten Kollegen?
Leider hät sich das echte Leben (TM) nicht an Vorgane aus der FwDV


Ok, mit dieser Maßgabe werden alle ATG in Deutschland als nicht tauglich eingestuft. Die Konferenz der Innenminister und der DFV stellen eine Kommission zusammen, die in Zusammenarbeit mit den deutschen Sporthochschulen und dem Olympiastützpunkt der Zehnkämpfer ein Trainingsprogramm erarbeitet um die ATG so zu trainieren, das zukünftig die 50 kg Jung Feuerwehrfrau in der Lage ist den 120 kg Kollegen mit voller Ausrüstung aus dem 5. OG auf den Armen ins Freie zu tragen.
Nur wer diese Prüfung schafft, darf zukünftig das A auf dem Helm tragen.

freundliche Grüße
Thomas

PS wer Sarkasmus erkennt hat den Beitrag verstanden
PSS der als ATG in einer Einsatzübung schon mal einen 110 kg Mann alleine aus dem Gefahrenbereich gerettet hat

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAlex8and8er 8R., Redwitz / Bayern799670
Datum03.12.2014 10:4612324 x gelesen
Das Posting wird niemandem unter die Nase gehalten. Es ist nicht gedacht um Fronten zu verhärten.

Es soll nur Klarheit schaffen!
Und bestimmt ist auch das Bedien/-Aufsichtpersonal einer Atemschutzstrecke dankbar, wenn klare Regeln bestehen was erlaubt ist und was nicht.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern799672
Datum03.12.2014 11:0712365 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Alexander R. Und bestimmt ist auch das Bedien/-Aufsichtpersonal einer Atemschutzstrecke dankbar, wenn klare Regeln bestehen was erlaubt ist und was nicht.

Ja... da bin ich sicher.
Gut wäre vielleicht, wenn du zeitgleich zu der Anfrage hier, auch das örtliche Personal mal fragst, nach welchen Regeln sie die Übung abgehalten haben. Evtl. haben sie diese klaren Regeln schon längst und auch genau danach gearbeitet?

Uwe wollte dich nur dezent darauf aufmerksam machen, dass es evtl. nicht ganz ungeschickt ist, wenn man es sich mit dem Personal seiner Atemschutzstrecke nicht verscherzt...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern799678
Datum03.12.2014 17:0911977 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.
Das Transportieren von Übungspuppen oder ähnliches ist auf jedenfall nicht erlaubt.
Und wo genau steht das?

Geschrieben von Sascha H.
Es ist nicht möglich durch z.B. das mitführen einer Übungspuppe die Körperliche Belastung zu bestimmen. Deshalb wurde dies ja explizit untersagt.
War das denn überhaupt die jährliche Belastungsübung, oder eine "andere" Ausbildungsveranstaltung? DAS geht aus dem Eröffnungsthread meines Erachtens nämlich auch nicht hervor...

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799680
Datum03.12.2014 18:0312025 x gelesen
Geschrieben von Markus R.Und wo genau steht das?

Zitat aus der FwDV7:

Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den Arbeitsmessgeräten
erfasst werden. Das Begehen der Orientierungsstrecke erfolgt gehend und kriechend
ohne zusätzliche Aufgaben und Belastungen der Einsatzkräfte.


Geschrieben von Markus R.War das denn überhaupt die jährliche Belastungsübung, oder eine "andere" Ausbildungsveranstaltung? DAS geht aus dem Eröffnungsthread meines Erachtens nämlich auch nicht hervor...

Das Thema heißt: "Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke" ;-)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg799681
Datum03.12.2014 18:2511973 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas E.Ok, mit dieser Maßgabe werden alle ATG in Deutschland als nicht tauglich eingestuft. Die Konferenz der Innenminister und der DFV stellen eine Kommission zusammen, die in Zusammenarbeit mit den deutschen Sporthochschulen und dem Olympiastützpunkt der Zehnkämpfer ein Trainingsprogramm erarbeitet um die ATG so zu trainieren, das zukünftig die 50 kg Jung Feuerwehrfrau in der Lage ist den 120 kg Kollegen mit voller Ausrüstung aus dem 5. OG auf den Armen ins Freie zu tragen.
Nur wer diese Prüfung schafft, darf zukünftig das A auf dem Helm tragen.


Habe ich so nicht behauptet.
Ich gebe nur zu bedenken, wenn der AGT nicht weiss wo seine Grenzen sind und wann er aufzuhören hat, wird er bei den von mir beschriebenen Tätigkeiten auch bis zum Zusammenbruch gehen. Also unabhängig davon, ob die Tätigkeit für die Belastungsübung gerechtfertigt war oder nicht, gehört es als AGT auch dazu die Bremse zu ziehen, bevor es zu spät ist.
Genau so, wie es eben in der Verantwortung des AGT liegt, kein PA aufzuziehen, wenn er krank, besoffen, erschöpft, ... ist.
Wenn der AGT nämlich bei der Rettung einer schweren Person zusammenbricht, haben wir ein Problem zusätzlich. Und jeder AGT sollte doch zumindst keine zusätzliche Probleme schaffen...

Wenn die Belastungsübung auf der Strecke nicht den Vorgaben entspricht, kann ich ansonsten nur empfehlen: drüber sprechen und ggf. einen anderen Ort für die Belastungsübung suchen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW799682
Datum03.12.2014 18:41   12539 x gelesen
Geschrieben von Sascha H. Geschrieben von Markus R.
Und wo genau steht das?


Zitat aus der FwDV7:

Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den Arbeitsmessgeräten
erfasst werden. Das Begehen der Orientierungsstrecke erfolgt gehend und kriechend
ohne zusätzliche Aufgaben und Belastungen der Einsatzkräfte.



Whow, dann sind also tatsächlich nach dieser FwDV praktisch alle Kriechstrecken die ich kenne unzulässig, weil
- man oft auf dem Bauch oder Rücken an eingebauten Hindernissen vorbei muss
- beleibtere FA schon mal an der einen oder anderen Engstelle immer noch den PA ablegen müssen, um weiter zu kommen (früher hatte mal viele Kriechstrecken sogar bewusst das für alle eingebaut)

Allerdings ist doch die Frage, was an der Stelle konkret gemeint ist, zumal ja an anderer Stelle der FwDV 7 durchaus unter 2.1.3 was ganz anderes verlangt wird...

Um das jetzt wieder im Kontext der Ausgangsfrage werten zu können, müsste man weiter wissen
- was war es konkret für eine Übung(sanlage)? (Eine förmliche Wiederholungsübung (Belastungsübung), oder eine Einsatzübung?)
- hatte der Abbruch der Übung für die Teilnehmer Konsequenzen (wie den Zwang zur Wiederholung der Orientierungsstrecke, weil damit die Regelübung nicht bestanden worden wäre)?

Und nochmal, wo steht, dass man solche (Einsatz-)Übungen nicht auch in Kriech-/Orientierungsstreckehn machen darf? Und wenn das in der FwDV 7 angeblich so gemeint ist, wieso darf man dann genau solche Übungen unter völlig undefinierbaren und schlecht überwachbaren Umgebungsbedindungen überall woanders machen?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799683
Datum03.12.2014 19:5012140 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.man oft auf dem Bauch oder Rücken an eingebauten Hindernissen vorbei muss

Darin sehe ich keine unterschiedliche Körperliche Mehrbelastung unter den Absolventen. So lange jeder ohne das Gerät abzulegen durch die Strecke kommt. Das Problem beim z.B. mitführen einer Puppe ist doch dass immer ein AGT mehr belastet wird als der andere. Eine genaue gleichmäßige Verteilung der Belastung ist so nicht möglich.

Geschrieben von Ulrich C.(früher hatte mal viele Kriechstrecken sogar bewusst das für alle eingebaut)

Ist ein allgemeiner Übungsinhalt. Hat jedoch in der Belastungsübung nichts verloren.


Geschrieben von Ulrich C.Allerdings ist doch die Frage, was an der Stelle konkret gemeint ist, zumal ja an anderer Stelle der FwDV 7 durchaus unter 2.1.3 was ganz anderes verlangt wird...

Da geht es um Einsatzübungen. Die haben aber nichts mit der Belastungsübung zu tun.

Geschrieben von Ulrich C.- was war es konkret für eine Übung(sanlage)? (Eine förmliche Wiederholungsübung (Belastungsübung), oder eine Einsatzübung?)

Der Titel dieses Threads lautet: "Zwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke" Deshalb gehe ich von einer Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage aus.

Geschrieben von Ulrich C.Und nochmal, wo steht, dass man solche (Einsatz-)Übungen nicht auch in Kriech-/Orientierungsstreckehn machen darf?

Nirgends. Aber dann ist das auch keine Belastungsübung sondern irgend etwas anderes. z.B: Einsatzübung.

Die Abgasuntersuchung läuft doch auch nach bestimmten Kriterien ab. Da kommt auch keiner auf die Idee selbstständig etwas zu verändern. ;-)

Geschrieben von Ulrich C.Und wenn das in der FwDV 7 angeblich so gemeint ist, wieso darf man dann genau solche Übungen unter völlig undefinierbaren und schlecht überwachbaren Umgebungsbedindungen überall woanders machen?

Zitat: Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage
oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen.

Was jedoch gleichwertig ist und wer dies entscheidet kann ich dir leider auch nicht sagen. Wer das bei uns macht weiss ich, und der ist da genau. ;-)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW799685
Datum03.12.2014 21:4012142 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Nirgends. Aber dann ist das auch keine Belastungsübung sondern irgend etwas anderes. z.B: Einsatzübung.

Die Abgasuntersuchung läuft doch auch nach bestimmten Kriterien ab. Da kommt auch keiner auf die Idee selbstständig etwas zu verändern. ;-)


wenn Du mir ernsthaft erzählen willst, die Belastsungsübungen in den zig Varianten an "Kriechstrecken" aus den letzten 50 Jahren wären auch nur annähernd vergleichbar, dann zünd ich direkt Kerzen für Deinen Glauben an...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern799690
Datum04.12.2014 07:4411809 x gelesen
Hallo Sascha

Geschrieben von Sascha H.So lange jeder ohne das Gerät abzulegen durch die Strecke kommt.

Die Übungsstrecke in unserem Landkreis ist ca. 2 Jahre alt, und eben genau dieses Rohr, durch das man mit "PA dran" nicht durchkommt ist wieder mit dabei.
Außer einer gewissen Zeitverzögerung sehe ich hierbei keine weitere körperliche Belastung. Zumindest nicht mehr und nicht weniger als über Hindernisse hinweg oder darunter durchzukriechen.
Weiterhin glaube ich kaum, dass dieses Rohr, wenn es nicht zulässig wäre, in der neuen Strecke wieder verbaut worden wäre. Es sind nämlich durchaus zwei, drei Gimmicks, die in der alten Anlage verbaut waren, nicht mehr vorhanden.

Wobei ich meinen Vorrednern absolut zustimme.
Im Falle eines Kreislaufproblems hängt´s mit Sicherheit nicht von der Anlage als mehr von der Tagesform/allgemeinen Form des Probanden ab. Die Möglichkeit eines Abbruchs hätte ja unabhängig von der Belastung bestanden.
Dies kann aber mit Sicherheit nur im Einzelfall geprüft werden.

mkg

WErner

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW799691
Datum04.12.2014 09:3311501 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Habe ich so nicht behauptet.
Ich gebe nur zu bedenken, wenn der AGT nicht weiss wo seine Grenzen sind und wann er aufzuhören hat, wird er bei den von mir beschriebenen Tätigkeiten auch bis zum Zusammenbruch gehen. Also unabhängig davon, ob die Tätigkeit für die Belastungsübung gerechtfertigt war oder nicht, gehört es als AGT auch dazu die Bremse zu ziehen, bevor es zu spät ist.
Genau so, wie es eben in der Verantwortung des AGT liegt, kein PA aufzuziehen, wenn er krank, besoffen, erschöpft, ... ist.
Wenn der AGT nämlich bei der Rettung einer schweren Person zusammenbricht, haben wir ein Problem zusätzlich. Und jeder AGT sollte doch zumindst keine zusätzliche Probleme schaffen...


Aber dein Beitrag impliziert es. Und der Unterschied zwischen Einsatz und Termin auf der Strecke ist: Bei ersterem kann ich nein sagen, bei letzterem ist der Termin gemacht, die Belastung ist bekannt und eigentlich immer machbar.
Werden dann so Spielchen, wie Puppe und Feuerlöscher eingespielt, dann ist die Belastung nicht mehr sinnvoll einschätzbar.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799693
Datum04.12.2014 13:0211263 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.wenn Du mir ernsthaft erzählen willst, die Belastsungsübungen in den zig Varianten an "Kriechstrecken" aus den letzten 50 Jahren wären auch nur annähernd vergleichbar, dann zünd ich direkt Kerzen für Deinen Glauben an...

Da stimme ich dir vollkommen zu.

Die ganze Sache ist in etwa vergleichbar mit DIN genormten Fahrzeugen. Hinter dem Konzept steckt viel sinnvolles. Allerdings interessiert das die wenigsten. ;-)

Ich sage ja nur wie es sich der Erfinder gedacht hat. Ob ich das gut oder schlecht finde, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Ich persönlich finde die gestellten Anforderungen ehrlich gesagt einen Witz. Aber danach geht es nicht. Ich behaupte auch nicht dass es bei uns so gemacht wird. Aber ihr seht selbst wie schnell du als Betreiber einer Anlage angreifbar wirst. Nur weil du dich nicht an die Vorschriften hältst.
Wenn du in der FW eine eigene Anlage betreibst, ist das wahrscheinlich kein Problem. Wenn du aber als Dienstleister auftrittst der mit fremde FW zusammenarbeitet sieht die Sache ganz schnell anders aus.

Wenn ich sehe wer alles mit einer gültigen G26.3 Untersucht herumläuft. Frag ich mich ehrlich gesagt ob nicht da die Anforderungen etwas nach oben geschraubt werden müssen.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern799694
Datum04.12.2014 13:1011332 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Wenn ich sehe wer alles mit einer gültigen G26.3 Untersucht herumläuft. Frag ich mich ehrlich gesagt ob nicht da die Anforderungen etwas nach oben geschraubt werden müssen.

mehr Ehrlichkeit zu sich selbst und seiner FW wäre da weidlich dienlicher

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen799695
Datum04.12.2014 13:2311213 x gelesen
Geschrieben von Thorsten S.Uwe wollte dich nur dezent darauf aufmerksam machen, dass es evtl. nicht ganz ungeschickt ist, wenn man es sich mit dem Personal seiner Atemschutzstrecke nicht verscherzt...

Oh ja, ich weiß , wovon ich schreibe...
"Heute vergasen wir mal.."

Einen Grund WARUM gibt es immer..
("wollten mal sehen, ob da jemand mit der Maskendichtigkeint gemogelt hat.."

Passt.....

Und bitte keine Verdächtigungen: meinetwegen ist das nie passiert, großes Indianerehrenwort

(Vergasen ist eine üble Geschichte, denn das sitzt noch sehr lange in den Anzügen, schon von da her war die "Strecke", die ja die Abzüge letztendlich einsammelten nicht so unbedingt drauf aus , aber wenn da eine Reizschwelle überschritten war...8-) )

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen799697
Datum04.12.2014 13:5511162 x gelesen
Hallo Namwensvetter,

das mag bei einigen Wehren stimmen, denn sonst wäre da keiner auf dem Tanker, der das

darf

Bei uns, da war die G26 eine Hängepartie, zuletzt altersbedingt jedes Jahr..

Und wir mussten drei Mal/anno durch den Käfig.
Wer das verpasste, der war automatisch atemschutzuntauglich und musste sehen, dass er ganz schnell eine G26 ausserhalb der normalen Terminierung bekam.

Wir hatten meine letzten beiden Jahre ENDLICH einen eigenen Dienstarzt, ein guter und ausgesprochen netter Typ, der aber in Sachen G26 keinerlei Kompromisse machte..

Ich neigte immer zu einer "stattlichen Figur" (doch nicht meine Schuld , wenn die Anderen zu faul sind ordentlich zu essen..grins) und dir letzen Wochen vor der Untersuchung gingen bei mir immer einher mit mittleren Panikattaken.

Da half auch kein "FDH" ("friss die Häfte"), leider setzte bei mir immer schon ein nur angeschautes Mettbrötchen an..

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern799698
Datum04.12.2014 14:0311211 x gelesen
Tja wir haben anscheinend nicht nur den Vornamen gemeinsam, aber was anderes , wenn ich sehen wieviel eine G 26 bei dem Arzt "ihres" Vertauens machen lassen oder bei dem von dir
Geschrieben von Klaus B.Wir hatten meine letzten beiden Jahre ENDLICH einen eigenen Dienstarzt, ein guter und ausgesprochen netter Typ, der aber in Sachen G26 keinerlei Kompromisse machte..


gibt mir das zu denken, zumindest gibts für mich keinen Kompromiss ent-oder weder ganz einfach, das bin ich mir, meinen Kollegen, unserer Kundschaft und meinem Dienstherrn schuldig , ganz schön pathetisch aber das Zauberwort heisst Gesundheit dafür ,ja oder nein.
Grüßle

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen799701
Datum04.12.2014 14:4911271 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thorsten H.Leider hät sich das echte Leben (TM) nicht an Vorgane aus der FwDV.

Die Belastungsübung ist halt aber auch keine Übung, die den Anspruch hat, realistisch zu sein, sondern eine einigermaßen reproduzierbare körperliche Belastung simulieren soll. Und da sind nunmal 80kJ festgelegt und keine 150... insofern kann man sich als betroffener FA da schon ggf. veräppelt vorkommen (sofern tatsächlich mehr Belastung abgefordert wurde, als notwendig).

MFG

Ingo

--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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