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ThemaGibt es bei euch eine Anzahl an Plichtübungen im Jahr?12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Augsburg / Bayern800279
Datum15.12.2014 10:008657 x gelesen
Hallo zusammen,

Jetzt mal egal ob eine Feuerwehr im Jahr 12, 24 oder mehr Übungen hat. An wie vielen Übungen im Jahr muss man bei euch zwingend teilnehmen
damit man weiter als Aktives Mitglied gilt? Oder gibt es eine solche Regelung bei euch nicht. Eine kurze Angabe wie groß eure Wehr ist wäre hilfreich.

Wie verfahrt ihr mit Kammeraden, die beruflich bedingt (z.B. Berufskraftfahrer) an den Übungen meist nicht anwesend sein können?

Gerade bei den kleineren Wehren seh ich da eine große Zwickmühle, da man es sich nicht leisten kann, Kammeraden zu verlieren, indem man
sie zu einer Anzahl Plichtübungen verdonnet. Andererseits kennt sicher jeder von euch Kandidaten, die kaum zu den Übungen kommen aber
dann beim Einsatz da sind. Das wiederum macht der Führunfskraft zu schaffen, da man bei jemanden der selten in den Übungen ist nicht weiss,
was er kann und was nicht.

In meiner Wehr kommt dazu das genau solche Kammeraden die Tagesalarmsucherheit stellen, weswegen man genau schauen muss wie man mit denen umgeht.

Bin gespannt zu erfahren, wie das bei euch gehandelt wird

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg800280
Datum15.12.2014 10:046074 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jürgen M.In meiner Wehr kommt dazu das genau solche Kammeraden die Tagesalarmsucherheit stellen, weswegen man genau schauen muss wie man mit denen umgeht.
und wieviel Übungen absolvieren die dann pro Jahr?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen800281
Datum15.12.2014 10:105999 x gelesen
Ein Blick in die FwDV 2 ergibt, dass MINDESTENS 40 Stunden jährlich an der Standortausbildung teilgenommen werden sollte.

Bei uns sind es, auf Grund der Vielzahl der vorhanden Fahrzeuge und Aufgabengebiete, 60 Stunden im Jahr.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorChri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen800285
Datum15.12.2014 10:475722 x gelesen
Moin!
Wir haben ca. 60 aktive kameraden in unserer Stützpunkt Wehr.
Aufgeteilt auf 4 Dienstgruppen, Jede Gruppe hat 1 mal im Monat Dienst. Um im aktiven Status zu bleiben, muss man 50% der Dienste mitgemacht haben, ausgleichsdienste bei anderen Gruppen zur erfüllung der 50% sind gestattet.
Desweiteren gibt es noch 2-3 sogenannte "Wehrdienste" wo alle Kameraden darn teilnehmen.

Erreicht man die 50% nicht, wird man in den Passiven Dienst gestellt, das heißt, übungsdienste ja, Einsätze Nein. Schafft man im Passiven Jahr wieder mehr als 50%, ist man wieder "aktiv".

Gruß Christian

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW800286
Datum15.12.2014 11:005591 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Christian Folge,--- Wir haben ca. 60 aktive kameraden in unserer Stützpunkt Wehr.
Aufgeteilt auf 4 Dienstgruppen, Jede Gruppe hat 1 mal im Monat Dienst.


Wieviele Unterrichtseinheiten (Std.) umfasst ein Dienst ?

Wieviele Stunden werden pro Jahr erreicht ?

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen800289
Datum15.12.2014 12:155493 x gelesen
Geschrieben von Annette S.Ein Blick in die FwDV 2 ergibt, dass MINDESTENS 40 Stunden jährlich an der Standortausbildung teilgenommen werden sollte.
-
Hervorheben müsste man eher "SOLLTE".
Es heißt leider nicht "muß".
Es gibt wohl auch Wehren, die erst gar nicht 40h anbieten..
(Ergebnis meiner Umfrage vom März diesen Jahres)
Ich persönliche finde selbst die 40h viel zu wenig.

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP800290
Datum15.12.2014 13:12   5433 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. aus A.Eine kurze Angabe wie groß eure Wehr ist wäre hilfreich.~20 Leute, TLF 16/25 (ergänzend beladen um GAMS+, Beleuchtungskomponente, Lüfter), ELW1 (allerdings momentan eher MZF Bayern entsprechend), rudimentär beladenes, eher als MTW dienendes LF 8.
Geschrieben von Jürgen M. aus A.An wie vielen Übungen im Jahr muss man bei euch zwingend teilnehmen damit man weiter als Aktives Mitglied gilt? Oder gibt es eine solche Regelung bei euch nicht. Eine solche Regelung (i.S.v. feste Dienstanzahl) gibt es hier nicht mehr. Als ich noch stellv. Wehrführer war hieß es "dreimal unentschuldigt - (erstmal) Tschüß". Habe ich als solches erst auch mitgetragen, denn es ist eine tolle, nachvollziehbare, weil transparente und eindeutige Regelung. Dummerweise aber bringt die nichts. Denn wer dreimal entschuldigt gefehlt hat, hat ja genausoviel verpasst. Und darum sollte es doch gehen: Nicht nur die reine Anwesenheit, sondern eine gewisse aktive Anwesenheit.
Daher läuft das nun auf einzelfallbezogene Entscheidungen heraus, orientiert (weitestgehend) an den Vorschriften.

Warum nur "weitestgehend orientiert"?

Weil die Vorschriften eben nur Zeiträume nennen, keine genaue Dienstanzahl/Übungsanzahl. Die FwDV 2, hier gültig, nennt 40 Unterrichtsstunden Pflichtfortbildung, was 30 Zeitstunden entspricht. In RLP haben wir dazu dann noch landesrechtlich (§ 9 II FwVO) die Vorgabe, 40 Stunden Ausbildung zu erreichen. Ob das allerdings Zeit- oder Unterrichtsstunden sind, ob es hier klarstellend nicht besser auch Fortbildung heißen würde, ob die FwDV2-Aussage damit ausgeschaltet wird (Landes-VO ist höherrangiges Recht), die VO nur wiederholend nennt, oder vielleicht sogar eine Addition interpretierbar wäre... Keine Ahnung. Da lassen sich auch höchste Stellen im Land höchst ungerne zu aus (eine nebenberufliche WF hatte vor ein oder zwei Jahren mal versucht, darauf eine Antwort zu erhalten, da das dort dann wichtig wurde, wieviel ihrer Übungszeit wg. Pflichtübung als bezahlte Arbeitszeit anerkannt wird. M.W. ergebnislos...).

Also habe ich hier in der Zeit als ich Wehrführer war die 30 Zeitstunden mal als groben Ansatz genommen. Reine Übungsdienst fanden dann im Jahr 16-18 statt. Monatlich ein fester Termin, pro Quartal ein weiterer Termin (eingeführt vor allem, damit eben auch mal verhinderte besser auf die 30 Zeitstunden kommen), 1-2 eher kurzfristig anberaumte Zusatztermine (mit anderen Wehren, wenn neues Material kam was sich vorstellen wollte o.ä.).
Einfach umgerechnet auf soundsoviel Übungsdienste ist dies aber völlig wertlos. Meine Übungen dauern mal 2 Zeitstunden, mal eine oder anderthalb, mal auch schon 3. Je nachdem, was Thema ist, ob es nur theoretischer Unterricht ist (das ist aber nur ~ 1x im Jahr der Fall), oder nur Praxis (z.B. Objektübung), oder (Regelfall) eine Kombination daraus.

Dann ist die Frage, was Inhalt dieser Übung war. Fortbildung kann bedeuten, das ich Teile von absolutem TM-Basiswissen nehme und wiederhole (gerne auch drillmäßig), oder etwas völlig neues eingeführt wird (als der Lüfter kam, die WBK, Funkkonzepte).

Dann mal als Beispiel für die Aussagekraft von Zeitdauern: Objektübung bei einer Firma. Besteht aus einer Übung wo alle irgendwie eingebunden sind. Danach gibts noch ein paar belegte Brötchen. Ab GF aufwärts wird sich nochmals kurz die BMA angesehen und erläutert, ein einfacher TM kann da mitgehen oder er lässt es. Ein kleiner Rundgang durch den Betrieb mit allen, dann gehen noch ein paar freiwillig mit zu einem weiteren, wo Betriebsabläufe etwas näher erläutert werden.
Rechne ich jetzt die Zeit vom Verlassen bis Erreichen des Gerätehauses für alle? Oder fang ich hier, wenn ich wirklich "Fortbildungs"zeit dokumentieren will, schon an zu differenzieren?

Dann: Eine Einsatzkraft schafft es, alle Dienste mitzumachen. Steht aber eher nur als Deko rum, schaut aus dem Fenster, lässt praktische Arbeiten auch lieber die anderen machen. Wiegelt dabei noch ein bisschen den Rest der Truppe auf, aber: Er ist ja immer da.
Ein anderer schafft es nur zu einem Teil der Übungen, mit vernünftigen Gründen (Arbeit, Krankheitsausfall). Egal ob er dabei 20h schafft, oder 29,5. Wenn er dabei aber etwas neues sieht, fragt er nach. Bittet auch mal darum, ob einer der anderen in einer "Extrastunde" mit ihm eine Einweisung vornimmt. Ist in der Truppe gut gelitten, auch zwischen evtl. bestehenden "Lagern". Und das es im nächsten Jahr wieder besser wird mit der Anzahl der Dienste ist auch zu erwarten.
Differenziert man hier? Kann die "Motivation" eines Anwesenden dabei auch gewertet werden?

Dann mal angenommen, man schreibt die Zeiten der Dienste wirklich minutiös auf, oder man geht von einer festen Anzahl Pflichtübungsbesuche aus: Es landet einer (Rahmenbedingungen wie bei dem zweitgenannten oben) bei 29h bzw. einem Dienst unter Pflichtzahl. Die einzige Übung wo er ohne bekannten vernünftigen Grund gefehlt hat war eine simple Funk- und Fahrübung. Oder eine Auffrischung in Erster Hilfe, die hier jedes Jahr stattfindet, größtenteils inhaltsgleich. Und nun?

Dann: Die FwDV2 sagt in Punkt 1.9: Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben der Teilnahme an Einsätzen zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich. "Neben der Teilnahme an Einsätzen" - heißt das man kann in die Bewertung auch die Einsätze mit einfließen lassen? Anzahl, Art, Arbeiten insgesamt und auf die Einsatzkraft bezogen...
Meine Ansicht: Ja.

Das alles sind für mich Dinge, die man, eben im Einzelfall auf die jeweilige Einsatzkraft bezogen, sehr wohl berücksichtigen kann, ja muss, wenn man einen wirklichen Leistungs- und Wissenstand haben will, was ja nun Sinn und Zweck der Übungen ist. (Im Übrigen: die Pflichtübungen nach DV 7 habe ich da sehr wohl berücksichtigt, UVV findet nicht separat sondern kontinuierlich statt).

Natürlich sind das aber auch Dinge, die man einerseits bei Einheitsstärken von 20 Köpfen noch etwas eher im Blick hat, als bei 50, 60. Andererseits aber auch einiges an Zündstoff bieten. Wie immer, wenn etwas ein wenig auch mit dem subjektiven Gefühl eines einzelnen zusammenhängt, selbst wenn der in Führungs- und Verantwortungsposition ist. Als mich ein Schichtarbeiter mal angesprochen hat, ob er nicht besser inaktiv gehen würde, habe ich das verneint. Er kommt zwar selten, in zwei von drei Jahren auch für die Zeiträume der Vorschriften etwas zu selten, aber wenn er teilnimmt, dann stets ordentlich. Und interessiert auch an Dingen, die in seiner Abwesenheit stattfanden. Vorschriftswidrig? Mag sein. Aber hohe Einsatzverfügbarkeit, hohe Motivation, ausreichend guter und aktueller Leistungs- und Wissensstand, sowie keinerlei sinnvolle Möglichkeit bei der überschaubaren Gruppengröße durch Terminverlegungen hier mehr Teilnahmen von ihm zu bewirken, bei denen dann auch genügend andere dabei sind... Die aktive Einsatzteilnahme dieser Einsatzkraft kann ich dann eben trotzdem mit ruhigem Gewissen verantworten.

Geschrieben von Jürgen M. aus A.Gerade bei den kleineren Wehren seh ich da eine große ZwickmühleDas wiederum ist bei meinem Ansatz der gleiche, wie bei reinen Dienst- oder Stundenzahlen.
Natürlich müssen Führungskräfte, die so vorgehen, ein gewisses Rückgrat haben und, fast noch wichtiger, auch einen gewissen Rückhalt nach oben und unten. Auch die Mannschaft muss das verstehen, dass diese Betrachtung von der reinen Quantität weg und hin zur Qualität der Sache weitaus dienlicher ist. Früher in der A-Jugend haben beim Fussball die gespielt, die in der Woche auch trainieren waren. In den höheren Ligen spielen dann die, die gut sind, auch wenn sie am Vormittag erst noch mit dem Privatjet aus Honolulu eingeflogen wurden.
Und ich gebe auch zu, dass das daraus entstehende Konfliktpotential einer (wenn auch ein relativ kleiner neben diversen schwerer wiegenden) Gründen ist, weshalb ich demnächst dann auch als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung stehe.

Geschrieben von Jürgen M.Wie verfahrt ihr mit Kammeraden, die beruflich bedingt (z.B. Berufskraftfahrer) an den Übungen meist nicht anwesend sein können?Berufskraftfahrer ist derzeit keiner bei mir, der letzte hat vor Jahren schon, zu meiner Anfangszeit als kleiner TM, das Handtuch von selbst geworfen. Wenn man von sieben Tagen i.d.R. fünfeinhalb unterwegs ist, und dann noch Frau/Familie daheim, kann ich das gut verstehen. Allerdings ist dann die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, so jemanden als aktive Einsatzkraft zu führen. Selbst wenn die Übungen alle in die anderthalb Tage, die er pro Woche da ist, fallen. Wenn die Kameradschaft und der Bezug zum Ort hier die treibenden Größen sind, weshalb er in der Feuerwehr ist, würde ich mir lieber überlegen, wie ich ihn da mitnehme, ohne ihn weiterhin als aktive Einsatzkraft zu führen. In meiner oben dargestellten Einzelfallentscheidung würde er so erstmal rausfallen, denn wenn nicht, würde mir jeder andere den ich kritisiere erstmal mit genau diesem als Argument kommen, und alles fachlich begründete würde unter den Tisch fallen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg800291
Datum15.12.2014 14:104903 x gelesen
Hallo,

knapp 100 EK, bei meist um die 100 Einsätze/Jahr. Drei Züge, 8 Gruppen
3xLF, GW-T, RW, DLK, ELW, 2xMTW, Anhänger, 2xBoot
Übungsdauer 120min. und manchmal plus
Mindestübungen bei TM II Ausbildung, AGT usw.

Darüber:
TM/TF min. 8 Zugübungen/Jahr (ca. 36 mögliche Termine)
MA min. 5 MA-Übungen/Jahr (12 mögliche Termine)
DLK eine zusätzliche Sonderübung für MA und FüKr (auf 12 Termine verteilt)
FüKr und Ausbilder ca. 50% (12-14 mögliche Termine)
Absturzsicherungsgruppe und Führungs-/Messgruppe ca. 50% (je 6 mögliche Termine)
Fahrübung min. 3 (12 angesetzte Termine plus zusätzlich nach Absprache möglich)

Zum Halbjahr gibt es eine schriftliche Information das es mit Mindestübungen eng werden könnte. Wenn es nicht reicht wird man angesprochen. Möglichkeit einer Beurlaubung (z.B. Krankheit, berufliche Weiterbildung kann beantragt werden). Aktuell Diskussionen wie man mit "Geringübenden" weiterverfährt.

Insgesamt werden mit zusätzliche Terminen/Ausbildungen weit über 150 Übungstermine im Jahr angeboten. Fast alle finden dann auch zu ihren Mindestübungen.
Wer "nur" TF und AGT ist, kann mit wenig Aufwand gut wegkommen. Spätestens mit MA oder GF wirds manchmal schon recht viel. Spitzenreiter kommen da schon an 50 Übungen/Jahr ran ohne extern noch als Ausbilder zu fungieren.

Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorDani8el 8T., schweinfurt / by800292
Datum15.12.2014 15:514386 x gelesen
Hallo zusammen,

die Frage nach der Anzahl an Pflichstunden lässt sicht nicht nicht so einfach beantworteten. Weder im Landesfeuerwehrgesetzt (siehe dazu BayFwG Art.6 (1) ) noch in den FwDv (2,7) wird eine genaue Anzahl an "Muss/Pflicht"Stunden festgelegt.

(1) 1 Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. 2 Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen (BayFwG)

Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. (FwDv 2)


Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden (FwDv7)

Eine Regelung dieser Problematik muss also auf Standortebene, vom Kommandanten, getroffen werden. Denn dieser hat für die Einsatzbereitschaft seiner Feuerwehr zu sorgen.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken800294
Datum15.12.2014 16:384421 x gelesen
Hi,

im rechtlichen Sinne bedeutet 'Soll' was anderes als im landläufigen Sinne.
Ein rechtliches Soll ist ein 'Muß' von dem in begrüdeten Fällen Ausnahmen möglich sind.
Daher entspricht es eigentlich einem Muß, denn Ausnahmen müssen von der Leitung geregelt und festgelegt werden (und 'rechtssicher' wäre es nur, wenn man es in jedem Einzelfall schriftlich belegen kann).

Tomy

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AutorChri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen800299
Datum15.12.2014 18:084126 x gelesen
Moin,
die Dienstdauer variiert, sind aber mind. 2 std., genau kontrolliert wird das aber nicht, es gibt auch keine vorgaben wie was zu machen ist. Im prinzip macht jede Gruppe das so, wie es der GF für richtig hält :-(. (bzgl. Lehrplan und Inhalt).

Desweiteren sind noch aktivitäten in der ELO und dem GG-Zug möglich.

Zusätzlich zu den normalen Gruppendiensten finden für die AGT´s noch Sonderdienste statt und in der Feuerwehrbereitschaft können auch noch Stunden erbracht werden.

Grundsätzlich ist es für jeden FM recht einfach möglich auf 40 std. zu kommen.

Auf genaue Einzelstunden kann ich nicht näher drauf eingehen, weil nicht bekannt.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen800302
Datum15.12.2014 19:064055 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Daher entspricht es eigentlich einem Muß, denn Ausnahmen müssen von der Leitung geregelt und festgelegt werden

In der Umfrage geht es um die Zahl der angebotenen Stunden. Und da zeigt sich, dass es schon vorkommt, dass selbst wenn der FM (SB) möchte und jede angebotene Stunde mitnimmt, nicht auf die 40h kommt. Kommen dann noch ein paar Krankheits- und Urlaubstage dazu oder es sind Schichtarbeiter in der Wehr, sieht es ganz mau aus..
Und das ist schon erschreckend, wenn man bedenkt, dass bei den heutigen Anforderungen im Feuerwehrdienst es eher >70h sein müssten.

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
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