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ThemaRauchmelder: Einbau durch Firma vs Eigeneinbau28 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 800334
Datum16.12.2014 08:2912621 x gelesen
Letzte Woche im MV Urlaub per Zufall gefunden:

Kurzform

Langform

Wenn mich jemand sucht, ich bin schnell eine Firma für den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern gründen

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW800338
Datum16.12.2014 08:599617 x gelesen
Da sind wir ja genau da, was ich hier vor 2 Jahren bereits ankündigte.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken800364
Datum16.12.2014 11:099663 x gelesen
Moment, du bist ja gar nicht von mir für den Einbau zertifiziert :-)
Da musst Du noch mein Rauchmelder Einbau und Wartungsseminar (für's Forum zum Sonderpreis von 1900Euro /Person) besuchen :-)

Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen800374
Datum16.12.2014 12:519307 x gelesen
Solange der Anbau des RWM mit der DIN 14604 nach der Norm DIN 14676 u. gemäß Bedienungsanleitung erfolgt ist, ist es egal, wer das gemacht hat. Da ist nichts traurig.
Über solche Aussagen, wie von Dir, kann ich nur schmunzeln....

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen800377
Datum16.12.2014 13:04   9435 x gelesen
Wie schön, dass manch einer meint, dass eine Norm ein Gesetz ist. Mitnichten. in mein Haus kommt keiner rein um zu schauen, wie meine RWM angebracht sind. Das steht alles schön in der Betriebsanleitung und fertig.
Was wir in Hessen vor fast 15 Jahren wollten, war den Bürger im Schlaf in der Nacht zu wecken, wenn Rauch in der Wohnung ist, nicht einen neuen Gewerbszweig eine goldene Nase verdienen lassen. Aber das ist wohl schiefgegangen. Denn einen Halbtageskurs ( oder auch einen ganzen) und dann Fachmann für Anbringung und Wartung zu sein, ist ja wohl eine Frechheit. Und immer die Keule: "wenn das nicht korrekt angebracht ist, erlischt der Versicherungsschutz". Das ist falsch.
nochmal: der Rauchwarnmelder ist dazu gedacht, Personen in Wohneinheiten über eine Rauchentwicklung zu informieren, damit man sich in Sicherheit bringen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist Volksverdummung.

eine schöne Weihnachtszeit mit Kerzen an den Weihnachtsbäumen, um den RWM testen zu können....

Ralf LEistner

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen800378
Datum16.12.2014 13:209023 x gelesen
Dem kann ich nur zustimmen.

Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen800379
Datum16.12.2014 13:399134 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ralf L.Wie schön, dass manch einer meint, dass eine Norm ein Gesetz ist. Mitnichten. in mein Haus kommt keiner rein um zu schauen, wie meine RWM angebracht sind. Das steht alles schön in der Betriebsanleitung und fertig.

das ist dein gutes Recht, und ich denke, das wird Dir auch keiner absprechen. Bei Mitwohnungen, bei denen der Mieter später ggf. den Vermieter bei Verfehlungen im Bezug auf RWM und dann unterstellt darauf zurückzuführenden Körpderschaden in Regress nehmen könnte ist das was anderes. Aber auch das kann man ohne Fremdfirma regeln - am besten direkt im Mietvertrag.

Geschrieben von Ralf L.Denn einen Halbtageskurs ( oder auch einen ganzen) und dann Fachmann für Anbringung und Wartung zu sein, ist ja wohl eine Frechheit.

Wieso, wenn man dass doch eh alles in der Bedienungsanleitung lesen kann?

Geschrieben von Ralf L.der Rauchwarnmelder ist dazu gedacht, Personen in Wohneinheiten über eine Rauchentwicklung zu informieren, damit man sich in Sicherheit bringen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

das stimmt ;)

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen800382
Datum16.12.2014 15:308725 x gelesen
Geschrieben von Ralf L.Wie schön, dass manch einer meint, dass eine Norm ein Gesetz ist. Mitnichten. in mein Haus kommt keiner rein um zu schauen, wie meine RWM angebracht sind.

Laaaaangsam, SO einfach ist das nicht!
Eine Norm ist eine anerkannte Regel der Technik - und genau so wird sie vom einem Gericht im Konfliktfall auch behandelt.

Gegen die Norm gehandelt?
Da gibt es dann aber Erklärungsbedarf

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin800385
Datum16.12.2014 16:038681 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Kurzform


Damit ist der Punkt erreicht, wo ich gegen eine Rauchmelderpflicht eintrete.


(Zugegebenermaßen habe ich so ein Gerät beschafft, mit positivem Testbericht und 10-Jahres-Batterie. Vom Landgericht Halle aber lerne ich gerade, daß mir dies keinerlei Sicherheitsgewinn beschert.)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen800387
Datum16.12.2014 16:228602 x gelesen
Geschrieben von Klaus B.Laaaaangsam, SO einfach ist das nicht!
Eine Norm ist eine anerkannte Regel der Technik - und genau so wird sie vom einem Gericht im Konfliktfall auch behandelt.

Gegen die Norm gehandelt?
Da gibt es dann aber Erklärungsbedarf


Und wo ist denn nun dann der Widerspruch in seinen Worten?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW800404
Datum16.12.2014 21:108275 x gelesen
Geschrieben von Klaus B.Gegen die Norm gehandelt?
Da gibt es dann aber Erklärungsbedarf


Wieso, es ist ausdrücklich nicht verboten entgegen einer Norm zu handeln. Hast du dir vorher Gedanken darüber gemacht (und dokumentiert), kann dir niemand was.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP800406
Datum16.12.2014 21:218355 x gelesen
Tja. Man lernt halt nie aus. ;-)
Mir persönlich ist es egal, ob derjenige , der den Rauchmelder an meine decke schraubt ein Dr.Ing. ist oder nur jemand, der Lesen und schrauben kann. Hauptsache das Ding geht.

P.S. ist es eigentlich schon mal vorgekommen, das ein defekter/falsch montierter Rauchwarnmelder selbst ein Feuer ausgelöst hat?

Dies ist meine Meinung.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern800409
Datum16.12.2014 21:278301 x gelesen
Yep, Volker, wir hatten in den letzten Wochen mehrere Vorfälle wegen falsch eingelegter Batterien, ich kann da morgen mal näheres raussuchen im Büro.
Gruß

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW800413
Datum16.12.2014 21:438261 x gelesen
NAbend Klaus,

Geschrieben von ---Klaus S.--- ...wir hatten in den letzten Wochen mehrere Vorfälle wegen falsch eingelegter Batterien...

na da bin ich auch mal gespannt. Ich dachte bisher die Dinger sind soldatensicher... (bajonettverschluß, Montage nur mit eingelegter Batterie). Naja, man lernt nie aus...

Einen ruhigen Abend noch,

Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern800418
Datum16.12.2014 22:258316 x gelesen
na ich hab auch 4 Stück hängen , die haben kein Bajonett sondern klappen auf und haben einen ganz normalen 9 V Block ,der jederzeit mit etwas Gewalt behandelt auch andersweitig passt oder manipuliert werden kann.


so auf die Schnelle mehr dann morgen wenn ich im Büro bin : Bauteildefekt z. B

Mein Rauchmelder (ra20fr) hatte wohl langeweile und hat sich selber verbrannt.
Ich dachte meine Modellbahn brennt ab, aber nach langen suchen fand ich den Übeltäter, der Rauchmelder.
Irgend ein Bauteil ist verschmort, es ist nicht mehr zuerkennen.
Wie kann das passieren, ist der RA20RF nicht sicher?
mfg ichpeli

Hersteller : der FA20RF Rauchwarnmelder besitzt natürlich alle notwendigen Prüfungen und Zertifikate um in der EU vertrieben zu werden (u.a. EN 14604).

Es darf natürlich nicht zu einem solchen Ausfall des Rauchwarnmelders kommen. Wir vermuten das ein Bauteildefekt die Ursache hierfür ist. Wir würden Sie bitten, den betroffenen Melder zwecks Fehleranalyse an uns einzusenden.

gruß

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen800419
Datum16.12.2014 22:258203 x gelesen
Geschrieben von Volker C.P.S. ist es eigentlich schon mal vorgekommen, das ein defekter/falsch montierter Rauchwarnmelder selbst ein Feuer ausgelöst hat

Aus dem Kontext heraus wäre eher die Frage zu stellen, ob bzw. wie oft es schon vorgekommen ist, dass ein defekter oder falsch montierter Rauchwarnmelder eine Person nicht zur Flucht veranlassen konnte. (Ich gebe allerdings zu, dass das vermutlich nicht so einfach nachweisbar sein dürfte.)

Gruß Uwe

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen800423
Datum17.12.2014 00:238187 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Carsten S.na da bin ich auch mal gespannt. Ich dachte bisher die Dinger sind soldatensicher... (bajonettverschluß, Montage nur mit eingelegter Batterie). Naja, man lernt nie aus...


Im letzten Ferienhaus fand ich die Dinger konsequent durch alle Räume mit umgedreht eingelegter, leerer Batterie vor, um so die Bajonett-Sperre zu überlisten...


Gruß,
Thorben

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW800425
Datum17.12.2014 06:158099 x gelesen
Hallo Thorben,

ich gehe eher davon aus, dass diese bei der Montage nie aktiviert worden sind ;-)

Gruß

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 800427
Datum17.12.2014 06:228099 x gelesen
Geschrieben von Ralf L.Was wir in Hessen vor fast 15 Jahren wollten, war den Bürger im Schlaf in der Nacht zu wecken, wenn Rauch in der Wohnung ist

Die Idee ist ja nicht ganz schlecht nur dann kam das Gesetz und dann die German Angst.
Und ich bin mir absolut sicher dass das noch lange nicht der letzte Prozess zu der Thematik war.

Geschrieben von Ralf L.nochmal: der Rauchwarnmelder ist dazu gedacht, Personen in Wohneinheiten über eine Rauchentwicklung zu informieren, damit man sich in Sicherheit bringen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist Volksverdummung.

Immer wieder gerne mit dem Argument belegt: dann bezahlt die Hausratversicherung nicht mehr. Oder - auch lustig - für die Feuerwehr ist ein ausgelöster Rauchmelder wie eine BMA zu behandeln.

Irgendwas ist die letzten 15 Jahre schief gegangen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW800430
Datum17.12.2014 06:378059 x gelesen
Moin,

spätestens dann, wenn Lobbysten und Vertreter das große Geld wittern.... ;-)

Gruß

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AutorKlau8s S8., München / Bayern800432
Datum17.12.2014 07:128022 x gelesen
Bericht von einem Zimmerbrand im Wachgebiet der FW 8. Brandauslöser war ein
Rauchwarnmelder mit verpoltem 9-V-Block. Ein Kind erlitt Brandverletzungen. Es folgt
ein Schreiben an den VDE mit der Bitte um Rückruf des Rauchmelders.
Feedback wie man auf bayerisch sagt bis heute keines Rauchmelder in Brand!

Einsatzbericht 30.09.2014
Vermutlich durch einen falsch eingesetzten 9Volt Batterieblock geriet ein Rauchmelder im Obergeschoss des Anwesens in Brand.
Ein Mädchen ca. 7 jahre alt konnte sich selbst in Sicheheit bringen, wurde jedoch durch herabtropfende Plastikteile leicht an den Beinen verletzt.
Der Vater des Mädchens konnte den Brand mit einem Feuerlöscher ablöschen,erlitt jedoch dabei eine leichte Rauchvergiftung.
Beide Patienten wurden vom Rettungsdienst versorgt und anschließend in eine Klinik gebracht.

Gruß
Klaus

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

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AutorKlau8s S8., München / Bayern800435
Datum17.12.2014 07:238079 x gelesen
Hab es auf Carsten beantwortet Volker.
Gruß

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen800442
Datum17.12.2014 09:057988 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Im letzten Ferienhaus fand ich die Dinger konsequent durch alle Räume mit umgedreht eingelegter, leerer Batterie vor, um so die Bajonett-Sperre zu überlisten...

Na ja, wenn die Saison um ist und keine Nutzung der Räume stattfindet spricht ja nix dagegen den Verbrauch der Batterie zu stoppen. Wichtig ist nur, dass dann umgekehrt auch vor der ersten Nutzung in der nächsten Saison die Betriebsbereitschaft wieder hergestellt sein muss.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen800459
Datum17.12.2014 11:25   8249 x gelesen
moin ,

dann mal ein Schwank aus meiner letzten Hauseigentümersitzung:

Der Verwalter brachte einen Herren mit, der sich als Fachkundiger ausgab und allen Ernstes erklärte, man mache sich strafbar, wenn man am 1.1.2015 keine Melder im Haus habe. Und nur durch Fachkundige installierte und mit einem Wartungsvertrag nachgewiesene Wartung könne einen vor einer eventuellen Strafverfolgung schützen.
ICh habe ihn gefragt, wie er die Fachkunde erworben habe, war spannend, als er mir erklärte, an einem Wochenendkurs diese Befähigung erlangt zu haben. Meine Nachfrage, wie er auf das dünne Brett käme, dass das ein Straftatbestand sei, verwies er auf die DIN. Da kann ich eigentlich nur lachen, wenn das nicht so traurig wäre, wie Firmen Angst schüren und so Verträge rausholen.
Was passiert, wenn solche Haustüraktionen bei alten Leuten laufen, wie viele unterschreiben aus Angst etwas falsch zu machen?
Hier ist es an den Feuerwehren, den Bürger mit Verstand klar zu machen, dass es GUT ist RWM zu haben, dass damit aber nicht - MIete von RWM zu 10 Euro im Jahr über 10 Jahre und 10 Euro Wartungsgebühr im QUartal da könnt ich kotzen - ein abkassieren von über 500 Euro in 10 Jahren für EINEN Melder zu verstehen ist.
Den Baumarkt melder für 19,99 anständig angebracht und monatlich einmal den Testknopfgedrückt, dass man merkt, er geht, ok. Ich nerve meine Nachbarn einmal im Monat mit 5 Tests. Das kriegen die immer schön mit, weil ich das abends um 19 Uhr mache. Denn die sollen im Fall der Fälle auch hören, dass das Ding losgeht.
Die HBO sagt klar, dass der Vermieter die RWM installieren muss und der MIETER die VERANTWORTUNG der Funktionsfähigkeit hat. Damit ist nichts mit Haftung an den Vermieter weitergeben. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Mieter Scheiß baut und das immer schön auf den Vermieter abschiebt. Der Mieter ist für sein Wohnverhalten selbst verantwortlich und wenn er sich nicht an die Vorgabenhält, kann ich nicht andere dafür verantwortlich machen. Im GG steht was von Unverletzlichkeit der Wohnung; da geht es los, was der Vermieter darf: so einfach in die Wohnung ist nicht.... und jetzt mit Wartung RWM versuchen, sich da EIntritt zu verschaffen. wird bestimmt interessante Arbeitsaufträge für Anwälte geben. Prima, dann haben wir die nächsten Bedenkenträger auch wieder beschäftigt.

Und nur zur Erinnerung - siehe oben - : das war ein 25 Minutenbeitrag einer Hauseigentümerversammlung. Und zum Abschluß habe ich dem "Fachkundigen" gesagt was ich mache und ihn gebeten, schnellstens die Veranstaltung zu verlassen, bevor ich mir seinen Namen und seine Firma merke und meine Kollegen sich in den nächsten Tagen mit ihm beschäftigen. Er hat dann schnell gepackt .....

Hier werden gute Ideen zum Schutze des Bürgers - wie anscheinend immer öfter üblich - zum Kasse machen genutzt. und Das sollte wir im Sinne unserer Sache, den Bürger zu schützen nicht noch unterstützen sondern richtig aufklären, was jeder zu tun hat, um seine Familie in Sicherheit zu haben.

einen schönen Tag

Ralf Leistner
(Matthes : nix gegen dich)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen800483
Datum17.12.2014 14:078046 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ralf L.(Matthes : nix gegen dich) hab ich auch net so verstanden - mein Fachkundiger in meiner Firma ist zudem mein Dad, ausgebildeter Elektroinstalateur mit über vierzigjähriger Feuerwehrerfahrung und (seit neuestem) dem besagten Fachkraft-Nachweis. Den ersten Teil des Tages geht es dabei um Brände und Brandrauch ganz allgemein, danach um die Installationsbedingungen und die Technik. Wohl insgesamt nix wildes und sicher kein Grund, sich deswegen als Rauchmeldergott zu fühlen.

Aber: Wenn Rauchmelder von Firmen montiert und gewartet werden (weil die Hausbesitzer keinen Bock haben sich damit zu beschäftigen, weil die WEG das Thema einheitlich von der Backe haben will oder oder) dann sollten die Jungs, die das machen, doch wissen, was sie da tun. Wir haben schon recht tolle Installationen vom Elektriker gesehen, die alles machen, nur nicht sinnvoll und rechtzeitig alarmieren.

Und sicher hast du Recht - die bösen Schlagworte Norm, Vorschrift usw. kann man bestimmt gut als Totschlagsargumente verwenden. Ist bestimmt bei einigen anderen Dingen genaus - wenn ich z.B. an die bei mir privat zuletzt geführten Diskussionen mit Dachdeckern usw. denke, in denen es um Wärmedämmung gegangen ist.

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg800600
Datum19.12.2014 20:517793 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---
Da wäre ich vorsichtig, denn: die einfachen Melder prüfen mit dem Testknopf lediglich die Batterie auf Funktion, nicht den Melder selber!
Bei den hochwertigen Geräten (meist mit Q- Zeichen) wird die Empfindlichkeit soweit herabgesetzt, dass der Staub der Umgebungsluft ausreicht um Alarm auszulösen.

Ebenso kann bei hochwertigen Geräten kein defekt durch falsch eingelegte Batterien entstehen, denn diese sollten in aktuellen, guten Geräten fest verbaut sein!

Feuerwehr: Schnell. Professionell.

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AutorLars8 I.8, Ehringshausen / Hessen801836
Datum06.01.2015 23:047723 x gelesen
Geschrieben von Daniel Weiss Da wäre ich vorsichtig, denn: die einfachen Melder prüfen mit dem Testknopf lediglich die Batterie auf Funktion, nicht den Melder selber!

Das stimmt nicht ganz. In der DIN EN 14604 heiß es im Abschnitt "4.10 Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen":
Alle Rauchwarnmelder müssen regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, hierfür ist eine Prüfeinrichtung vorzusehen, mit der Rauch in der Messkammer mechanisch oder elektrisch simuliert werden kann. [...]

Das Q-Label ist nur der Nachweis, dass ein Gerät zusätzlich zu denen der EN 14604 auch die Anforderungen der vfdb-Richtlinie 14-01 erfüllt und damit besonders langlebig ist und weniger Fehlalarme erzeugt.

Viele Grüße
Lars

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AutorLars8 I.8, Ehringshausen / Hessen801837
Datum06.01.2015 23:20   7747 x gelesen
Die Rauchmelderpflicht hat eine gewisse Dynamik entwickelt, die tatsächlich rückblickend die Überlegung nahe legt, ob das alles so gewünscht war.

Zunächst mal: Ich selbst lebe von dem Thema. Meine Firma vertreibt Rauchwarnmelder und ich selbst führe Seminare für die Qualifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder durch. Ich habe sogar ein Buch dazu geschrieben.

Fakt ist: Rauchwarnmelder retten Leben und zwar potenziell etwa 200 pro Jahr in Deutschland. (Von den oft genannten 400 Brandopfern pro Jahr sind es etwa nur die Hälfte, die durch Rauchwarnmelder in Wohnungen hätten gerettet werden können. Quelle: Sulzburger Studie zur Einführungspflicht von Rauchwarnmeldern.)

Dafür müssen etwa 40 Mio. Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden, etwa die Hälfte davon sind vermietete Wohnungen. Bei durchschnittlich drei RWM pro Wohnung macht das 120 Mio. Rauchwarnmelder. Mit angenommenen durchschnittlichen Kosten pro Gerät von 20,- Euro (inkl. Montage) sprechen wir von über zwei Milliarden Euro verteilt auf zehn Jahre und dann wieder von vorne. Das ist ein Markt, der nicht nur auf den ersten Blick lukrativ erscheint. Gerade deshalb besteht die Gefahr, dass sich hier einige tummeln, die nicht unbedingt vordergründig der Sache dienen.

Dem versucht man entgegen zu treten, indem man in einer Norm (die natürlich wie alle Normen unverbindlich ist, so lange nicht ein Gesetz oder ein Vertrag darauf verweisen) empfiehlt, dass nur Unternehmen beauftragt werden sollten, die über qualifizierte Fachkräfte verfügen. Das halte ich zunächst mal nicht für falsch, denn verantwortlich für den Einbau ist in den meisten Bundesländern der Eigentümer. Wenn der einen Dritten mit dem Einbau von Rauchwarnmeldern beauftragt, dann ist es in seinem eigenen Interesse, dass dies fachgerecht und nach den Regeln der Technik erfolgt.

In der gleichen Norm (wir sprechen von der DIN 14676) gibt es auch ein Kapitel, in dem die Maßnahmen zur Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern erläutert sind. Auch das ist nicht verwerflich.

Daraus hat sich allerdings genau das ergeben, was Ralf Leistner aus der Eigentümerversammlung berichtet hat. Einige Dienstleister verknüpfen die Landesbauordnung mit der DIN 14676, lassen einige Tatsachen weg und kommen so zu der Argumentation:
- Ohne Rauchwarnmelder (und ohne die jährliche Wartung) bezahlt die Versicherung nicht im Brandfall.
- Rauchwarnmeldern müssen jährlich durch eine qualifizierte Fachkraft gewartet werden.
- Die Wartungskosten können als Betriebskosten auf die umgelegt werden und wenn in den Wartungskosten auch noch die Miete für die Geräte enthalten ist, kostet es den Vermieter überhaupt nichts.

Gerade mit dem letzten Argument akquirieren einige Unternehmen sehr erfolgreich.

Dabei war das doch so einfach gedacht:

1.) Der Eigentümer kauft und montiert Rauchwarnmelder in den Schlafräumen und im Flur. Oder er lässt sie montieren von jemandem der das kann. (Alle Informationen, die zur Montage wichtig sind, sind in der Montageanleitung beschrieben. Andernfalls hätte das Gerät keine CE-Kennzeichnung und dürfte nicht gehandelt werden.)

2.) Die Bewohner kümmern sich darum, dass die Dinger funktionieren - "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" heißt das in der LBO. (Auch hier stehen alle notwendigen Informationen in der Betriebsanleitung.) Die Geräte sind so konzipiert, dass selbst die Funktionsprüfung von jedem durchgeführt werden kann notfalls sogar mit dem Besenstiel.

Nicht mehr und nicht weniger ist in den meisten Landesbauordnungen formuliert.

Was für alle Beteiligten bleibt ist die Unsicherheit, was falsch zu machen und dafür im Falle eines Brandes mit Verletzten oder Toten zur Verantwortung gezogen zu werden. Ein Vermieter hat es da tatsächlich nicht leicht.

Oder wie seht ihr das?
Viele Grüße Lars

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