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ThemaNix, wie immer? Eine realistische Übung zum Thema BMA10 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 800333
Datum16.12.2014 08:259066 x gelesen
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Ein Einzelfall? Ich kenne mindestens einen Fall in dem sogar der diensthabende bei der Feuerwehr in eigener Initative den Hausmeister angerufen hatte um zu fragen ob wieder nichts ist..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB800343
Datum16.12.2014 09:216071 x gelesen
Moinmoin!

Kenn ich so ähnlich.
Riesige Seniorenresidenz mit hunderten von Zimmern und Betten.
Die recht gross dimensionierte, all-Zimmer-umfassende, BMA läuft aber nur auf den DECT- Telefonen der Diensthabenden Pflegerinnen und Pfleger auf.
Diese gehen also im "Alarmfall" teilweise mehrere hundert Meter in verschiedene Gebäude "Erkunden" -
Erst "wenns wirklich Brennt" wird der Hauptmelder mit ÜE am Empfang ausgelöst und wir fahren da hin zu "ausgelöste BMA"
Mit viel Glück teilt uns die Leitstelle noch mit das Pflegepersonal aus dem Heim angerufen hat und "Feuer bestätigt"

So denn, Gruss in die Runde

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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AutorPete8r S8., Köln / NRW800403
Datum16.12.2014 20:125000 x gelesen
Geschrieben von Florian B.
Ein Einzelfall? Ich kenne mindestens einen Fall in dem sogar der diensthabende bei der Feuerwehr in eigener Initative den Hausmeister angerufen hatte um zu fragen ob wieder nichts ist..

In NRW sind solche Alarmierungen bei nicht auf die Feuerwehr aufgeschalteten BMA´s im Falle von Fehlalarmen auf jeden Fall kostenpflichtig. Hier hätte der Mitarbeiter des Wachdienstes sich korrekt verhalten.

FSHG § 41 Abs. 2 Ziffer 7 gibt hierzu Auskunft.
Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen
...von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,

In der Regel handelt es sich um baurechtlich nicht geforderte Anlagen.

Gruß
Peter

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP800407
Datum16.12.2014 21:244724 x gelesen
In unserer Firma läuft die BMA ( 4 Läden, 2 Lager-Werkstätten) auch beim Wachdienst auf. Bei Auslösungen während der Geschäftszeit rufen die auch in Firma an. nach Geschäftsschluss bei Feuerwehr. Finde das jetzt nicht so ungewöhnlich.

Dies ist meine Meinung.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 800429
Datum17.12.2014 06:344248 x gelesen
Der hätte umgehend die Leitstelle Westmecklenburg informieren müssen, die wiederum den Alarm für die Feuerwehren auslöst. Eigentlich eine Sache von Sekunden. Doch statt dessen hat der Schweriner Wachdienst bei dem Gebäudetechniker unseres Rathauses, der zu Hause war, angerufen und gefragt, was los sei. Dadurch gingen wertvolle Minuten verloren.

Klar, kann man das so durchaus machen. Nur ist es hier wohl definitv anders gewollt gewesen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken800436
Datum17.12.2014 07:414026 x gelesen
Eben, die Frage ist halt, warum läuft das Ding beim Wachdienst und nicht bei der Feuerwehr auf, wenn die FW sofort kommen soll. Und Kosten ist ja beim Rathaus kein Problem, da man sich ja sozusagen selbst bezahlen würde :-)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW800437
Datum17.12.2014 07:494015 x gelesen
Moin,

weil die Aufschaltung auf die ILSt richtig Geld kostet?

Ich wunder mich immer wieder, welche Objekte auf Leitstellen so aufgeschaltet werden.....

Gruß

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken800493
Datum17.12.2014 17:163799 x gelesen
Ich dachte eher, dem Wachdienst sagen: Wenn der Alarm kommt, sofort die FW alarmieren.
Wenn es ein Fehlalarm ist, dann bekommt halt die Gemeinde von der Feuerwehr (= Gemeinde) eine Rechnung...

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AutorPete8r S8., Köln / NRW800518
Datum17.12.2014 21:323569 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.
Ich dachte eher, dem Wachdienst sagen: Wenn der Alarm kommt, sofort die FW alarmieren.
Wenn es ein Fehlalarm ist, dann bekommt halt die Gemeinde von der Feuerwehr (= Gemeinde) eine Rechnung...


Leider handelt es sich in den weit überwiegenden Fällen um MurksAnlagen bei denen sich Errichter und Betreiber mit Glück an Normen orientieren. Technische Maßnahmen gegen Fehlalarme sind Fehlanzeige.
Diese Anlagen sind nicht aufschaltfähig und der Wachdienst macht schönes Geld mit Telefonvermittlung.
Hier entstehen die gleichen Probleme wie bei der Polizei mit den vielen Einbruchsmeldeanlagen. Und hierfür ist auch keine FF da.
Übrigens werden weitaus mehr FF-Angehörige auf dem Weg zum Gerätehaus getötet bzw. verletzt als im Einsatz. Sollte man auch dran denken.

Gruß
Peter

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW800519
Datum17.12.2014 21:403503 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Der hätte umgehend die Leitstelle Westmecklenburg informieren müssen, die wiederum den Alarm für die Feuerwehren auslöst. Eigentlich eine Sache von Sekunden. Doch statt dessen hat der Schweriner Wachdienst bei dem Gebäudetechniker unseres Rathauses, der zu Hause war, angerufen und gefragt, was los sei. Dadurch gingen wertvolle Minuten verloren.

Klar, kann man das so durchaus machen. Nur ist es hier wohl definitv anders gewollt gewesen.


Was zu klären wäre.

Wenn ich raten sollte, ob eher ein Wachdienst vom beauftragten Maßnahmenplan für ein Ereignis abweicht oder ob eher eine Gemeinde (bei der vielleicht einzigen Anlage dieser Art in ihrer Zuständigkeit) eine unzweckmäßige Vereinbarung getroffen hat?

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