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ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg801545
Datum03.01.2015 14:588307 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian H.Kettensäge der FF
- Scharf, getankt, Schnittschutz usw. vorhanden und Geprüft.
- Bei defekt kauft die Kommune ne neue bzw. reparatur
Ist das immer Sicher?

Geschrieben von Christian H.Kettensäge privat
- scharf?, getankt?, genug Sprit?, Schnittschutz i.O.?
Ich gehe davon aus wenn jemand so ein Gerät häufig nutzt, wird es auch entsprechend gepflegt.

Geschrieben von Christian H.Wer hält den Kopf hin, wem Einsatz ne private benutzt wird und etwas passiert? Bei der Untersuchung wird festgestellt, daß ein Vorschaden da war.Wer hält den Kopf hin wen Fremdgerät zur Einsatzstelle beordert wird und sich nach einem Unfall ein Defekt herausstellt?
Ich Vermute, die Juristen sagen: "Es kommt darauf an!"
- Wuste der Besitzer davon und hat nichts gesagt?
- War der Mangel für die Verantwortliche Führungskraft erkennbar und hat den Einsatz zugelassen?

Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 801547
Datum03.01.2015 15:216559 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael B.Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.

Da stimme ich Dir zu.
Wir mussten schon öfter Geräte von Landwirten "ausleihen". Und ich bin überzeugt wenn auf meiner Materialanforderung für 2015 ein Radlader, ein Traktor, ein Güllefass und ein Gabelstabler stehen würde, ich meinen Wohnsitz in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey nehmen müsste. ;)

Die Alternative wäre dann, wenn ich kein Fremdgerät einsetzen will, die Beauftragung einer privaten Firma. Was dann aber zu anderen Problemen führen könnte.

Gruß vom Berg!

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801556
Datum03.01.2015 16:596367 x gelesen
Nicht umsonst enthalten die Brandschutzgesetze Regelungen wie bei uns z.B. § 27 III LBKG:
Auf Anordnung des Einsatzleiters ... sind dringend benötigte Fahrzeuge, Geräte, Materialien, Betriebsstoffe, elektrische Energie, bauliche Anlagen oder Einrichtungen sowie sonstige Sach-, Dienst- und Werkleistungen von jedermann zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt sogar ausdrücklich auch für Übungen, "soweit dies zur Erreichung des Übungszieles dringend erforderlich" (Abs. 5).
Und natürlich gibt es dazu dann auch Entschädigungsregelungen (hier § 30).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801570
Datum03.01.2015 18:516265 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael B.Ist das immer Sicher?

Da bei Feuerwehrs i.A. nach Übung bzw. Einsatz und ansonsten in regelmäßigen Intervallen die Ausrüstung geprüft wird, sollte das sehr sicher sein.

Geschrieben von Michael B.Ich gehe davon aus wenn jemand so ein Gerät häufig nutzt, wird es auch entsprechend gepflegt.

Ich kenn das anders. Der jährliche Brennholzeinschlag ist rum, an der Säge was defekt, die Kette fertig, der Tank nach dem letzten Gebrauch fast leer. Das Ersatzteil wird irgendwann später (vor der nächsten Saison) besorgt, die Kette "demnächst" mal geschärft oder eine neue gekauft, und den Tank füllt man sowieso erst auf, wenn man die Säge das nächste Mal braucht. Schnittschutz verwenden inzwischen zumindest im Gemeindewald außer ein paar Unbelehrbaren fast alle, bei Gehörschutz und Helm sieht das aber auch noch anders aus. Mit Schnittschutz im Privatbereich sieht's auch anders aus, ich geh davon aus, dass z.B. bei uns im Ort die Anzahl korrekter Schnittschutzkleidung deutlich geringer als die Anzahl Motorsägen ist...

Geschrieben von Michael B.Wer hält den Kopf hin wen Fremdgerät zur Einsatzstelle beordert wird und sich nach einem Unfall ein Defekt herausstellt?
Ich Vermute, die Juristen sagen: "Es kommt darauf an!"
- Wuste der Besitzer davon und hat nichts gesagt?
- War der Mangel für die Verantwortliche Führungskraft erkennbar und hat den Einsatz zugelassen?

Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.


Das wird sicherlich nicht für alles Gerät gehen, insbesondere nicht für größere Maschinen. Die wiederum sind aber meist kein Privatbesitz sondern gehören einer Firma, wo sie auch entsprechend geprüft werden müssen.
Dazu kommt, dass wir zumindest in den meisten Bundesländern die Motorsäge im Feuerwehreinsatz nur als Hilfeleistungsgerät verwenden dürfen, blockierte Straßen durch einen umgestürzten Baum ohne weitere Gefahrenlage (wenn da nicht noch einer drunterliegt) gehören da i.A. nicht dazu.

Gruß,
Michael

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801572
Datum03.01.2015 19:016113 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Dazu kommt, dass wir zumindest in den meisten Bundesländern die Motorsäge im Feuerwehreinsatz nur als Hilfeleistungsgerät verwenden dürfen, blockierte Straßen durch einen umgestürzten Baum ohne weitere Gefahrenlage (wenn da nicht noch einer drunterliegt) gehören da i.A. nicht dazu.

Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln....

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801579
Datum03.01.2015 19:286024 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter L.Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln....

Warum? Ich gebe nur die aktuelle Rechtslage wider, wie das in der täglichen Praxis gelebt wird, steht auf einem anderen Blatt...

Gruß,
Michael

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801583
Datum03.01.2015 19:435970 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Warum? Ich gebe nur die aktuelle Rechtslage wider, wie das in der täglichen Praxis gelebt wird, steht auf einem anderen Blatt...

Genau deshalb ja....

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801586
Datum03.01.2015 19:586038 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Peter L."Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln...."

Warum? Ich gebe nur die aktuelle Rechtslage wider, wie das in der täglichen Praxis gelebt wird, steht auf einem anderen Blatt...
Ja richtig ist bekannt. Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschieben und entsprechend (Bereitschafts)Personal beim LBM bereitstellen oder die Kollegen in blau können die Gefahrenstelle bis eintreffen des Straßenbaulastträgers absichern (könnten auch noch Personal vertragen). In 2014 von 7 Einsätzen 6 mal "Kram" für den Straßenbaulastträger (1x Ortsgemeinde, 5x LBM).


Gruß
Thomas

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP801593
Datum03.01.2015 21:055967 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschieben So wird es in RLP aktuell ausgebildet und so von der UK RLP so vorgegeben.
Wird bei uns auch strikt umgesetzt . Nachteil: Der Verbrauch von Flatterband hat erheblich zugenommen.
Die Bäume der Stadt sind ja scheckheftgepflegt :-(( : http://lokalo.de/artikel/25778

Dies ist meine Meinung.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801601
Datum03.01.2015 21:405995 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Michael B.Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.

Wer trägt die Verantwortung wenn defektes Gerät eingesetzt wird, und es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden?
Die Geräte die die Feuerwehr hat, sollten normal alle einwandfrei geprüft, gewartet und gepflegt sein. Inklusive Dokumentation dieser Schritte. Ich bewundere die Kommandanten und Bürgermeister, bei denen das nicht für alle Geräte so ist, dass die ruhig schlafen können.
Alle Geräte die ich aus Kostengründen nicht vorhalten kann/ will, bei denen hole ich mir Unterstützung von der Nachbarwehr, Stützpunktwehr, Werkfeuerwehr, THW, Hilfsorganisationen, Strassenmeisterei, Örtlicher Bauhof, Privatfirmen, ... Das Personal der jeweiligen Einheit/ Firma bedient dann auch das Gerät.
Aber ich hole mir dann kein Gerät von irgendwelche Privatleuten (auch wenn es FA oder gute Kumpel von Fa sind) und lasse die FA dann damit arbeiten. Das halte ich persönlich für absolut unverantwortlich und unnötig.
Wenn es dagegen Geräte sind, die ich aufgrund der Einsatzstruktur/ örtlichen Struktur regelmässig zeitkritisch benötige, muss ich die eben beschaffen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801604
Datum03.01.2015 21:555933 x gelesen
Geschrieben von Volker C.So wird es in RLP aktuell ausgebildet und so von der UK RLP so vorgegeben.
Wird bei uns auch strikt umgesetzt . Nachteil: Der Verbrauch von Flatterband hat erheblich zugenommen.
Wie ich schon schrieb, ist mir das bekannt. Man sollte die Beladung vielleicht noch um Snickers ergänzen, wenn´s mal wieder länger dauert (bis LBM eintrifft).;-)

Gruß
Thomas

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP801605
Datum03.01.2015 22:115861 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.wieder länger dauert (bis LBM eintrifft).;-) Flatterband drum, Meldung an LST (Grünflächenamt Informieren bzw. Einsatzstelle mit Auflagen an Eigentümer/Nutzer übergeben )und weiter. LBM hat hier eigentlich nix zu tun.

Dies ist meine Meinung.

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801607
Datum03.01.2015 22:175943 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Flatterband drum, Meldung an LST (Grünflächenamt Informieren bzw. Einsatzstelle mit Auflagen an Eigentümer/Nutzer übergeben )und weiter. LBM hat hier eigentlich nix zu tun.Ja wenn das innerstädtisch/-orts ist, klar. Außerorts auf Bundes-/Landesstraßen eben LBM. Dann ist da nix mit einfach nur Flatterband drum...

Gruß
Thomas

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801609
Datum04.01.2015 00:505859 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Aber ich hole mir dann kein Gerät von irgendwelche Privatleuten (auch wenn es FA oder gute Kumpel von Fa sind) und lasse die FA dann damit arbeiten. Das halte ich persönlich für absolut unverantwortlich und unnötig.

Interessant.
Ich hole lieber den Traktor vom Landwirt, setze da nen FA drauf, der sich damit auskennt, als das THW zu alarmieren.
Das soll nicht heißen, dass ich das THW nicht will, ganz im Gegenteil, die Zusammenarbeit bisher war ausgesprochen fruchtsam und positiv, aber beim letzten Einsatz war das Thema nach 30 min erledigt, da hätte ich noch ne ganze Zeit lang auf die Kameraden warten müssen.
Davon abgesehen hätten wir dann aber in der Zeit auch ein Feuer gehabt, dass sich gelohnt hätte....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801612
Datum04.01.2015 09:085743 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian F.Ich hole lieber den Traktor vom Landwirt, setze da nen FA drauf, der sich damit auskennt, als das THW zu alarmieren.
...
Davon abgesehen hätten wir dann aber in der Zeit auch ein Feuer gehabt, dass sich gelohnt hätte....


Keine Regel ohne Ausnahmen:
Es mag sicher ganz wenige Situationen geben, in denen eine andere Vorgehensweise sinnvoll erscheint (z.B. ich fahre beim Strohballenbrand nicht betroffene Ballen weg, um die Ausbreitung zu verhindern). Ein zugelassener Traktor, der beim TÜV war, sollte ein kleineres Problem sein.

Aber sich generell auf die Geräte von irgendwelchen Privatleuten zu verlassen, um Geld oder die Alarmierung anderer Einheiten zu vermeiden halte ich aufgrund meiner beschriebenen Punkte trotzdem für gefährlich.
Wenn ich zum Beispiel eine Kettensäge brauche, um Menschen aus dem Fahrzeug zu retten, weil ein Baum drauf gefallen ist, sollte diese in der Wehr einsatzbereit vorhanden sein. Für alles andere habe ich die Zeit auf eine andere Säge (andere FW, Bauhof, Strassenmeisterei...) zu warten.

Gruss Thorsten


Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801615
Datum04.01.2015 09:575807 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Aber sich generell auf die Geräte von irgendwelchen Privatleuten zu verlassen, um Geld oder die Alarmierung anderer Einheiten zu vermeiden halte ich aufgrund meiner beschriebenen Punkte trotzdem für gefährlich.

Ab die Geräte von Firmen da unbedingt besser gepflegt / gewartet sind ist zwar die Frage, aber zumindest elektrisch sollten sie genauso regelmäßig geprüft sein, wie die Geräte der Feuerwehr.

Geschrieben von Thorsten H.Wenn ich zum Beispiel eine Kettensäge brauche, um Menschen aus dem Fahrzeug zu retten, weil ein Baum drauf gefallen ist, sollte diese in der Wehr einsatzbereit vorhanden sein.

Bei Kleingerät kein Thema, bei Großgerät wirds wieder schwierig...
Nur weil man es mal gebrauchen könnte / gebraucht hat... Ihr habt ja auch keinen Kranwagen da, obwohl man ihn gerade auf der Autobahn vielleicht auch mal im ersten Rennen einsetzen könnte / müsste.
Gab da z.B. in Heppenheim mal einen Unfall (war auch in der Brandschutz), da hat man mit der Menschenrettung warten müssen, bis der Kran der BF Darmstadt (meine es war Darmstadt, könnte auch MAnnheim gewesen sein, gibt sich entfernungsmäßig ja nix)....

Viele Grüße

Christian

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801616
Datum04.01.2015 10:075662 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Gab da z.B. in Heppenheim mal einen Unfall (war auch in der Brandschutz), da hat man mit der Menschenrettung warten müssen, bis der Kran der BF Darmstadt (meine es war Darmstadt, könnte auch MAnnheim gewesen sein, gibt sich entfernungsmäßig ja nix)....

Ja, das waren wir. ZFW, HLF und KW.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen801617
Datum04.01.2015 10:255638 x gelesen
http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/region-bergstrasse/schwerer-verkehrsunfall-auf-der-b-460-bei-lorsch-lkw-schiebt-mehrere-fahrzeuge-aufeinander-1.559170

Der hier. Ist aber eher schwer mit der Kettensäge zu vergleichen, oder?

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801618
Datum04.01.2015 10:285636 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Ist aber eher schwer mit der Kettensäge zu vergleichen, oder?

Es ging darum, Material, das zur Menschenrettung notwendig ist, selbst vorzuhalten.
Klar kostet der Kran etwas mehr als ne kettensäge, auch im Unterhalt ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801619
Datum04.01.2015 10:465745 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian F.Es ging darum, Material, das zur Menschenrettung notwendig ist, selbst vorzuhalten.
Klar kostet der Kran etwas mehr als ne kettensäge, auch im Unterhalt ;-)


Einen Kran brauche ich aber auch nicht so oft wie ne Kettensäge, und es haben auf dem Dorf nicht 30% der FA ne eigenen Kran daheim und bringen den dann bei Bedarf mit in die FW! ;-)

Ein Kran ist ja kein Gerät, dass ich mir von einer Privatperson ausleihe und dann durch FA bedienen lasse. Entweder ich habe einen FWK im Zugriff, der kommt dann aber mit Medienpersonal, oder ich habe eine Kran-/ Bergungsfirma die ich hole. Die bringt dann auch das Gerät mit, und bedient es selbst. Da stellt sich die Frage der Haftung durch den Kommandanten/ Bürgermeister bei der Verwendung von nicht geprüftem Privat-Eigentum nicht.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen801621
Datum04.01.2015 11:595624 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Einen Kran brauche ich aber auch nicht so oft wie ne Kettensäge, und es haben auf dem Dorf nicht 30% der FA ne eigenen Kran daheim und bringen den dann bei Bedarf mit in die FW! ;-)

Die ganze Diskussion ist in meinen Augen schon etwas merkwürdig. Über die Frage, ob ein TSA mit Kettensäge ausgestattet werden kann sind wir dahin gekommen, den Feuerwehrkran mit einer Kettensäge zu vergleichen.

Wie wäre es mit folgendem Kompromiss:

- Ich gehe mal davon aus, dass so ziemlich jede Feuerwehr eine Kettensäge recht problemlos vom Träger der Feuerwehr spendiert bekommt.

- Wenn wirklich eine größere Sturmlage vorliegt und ein sehr hoher Bedarf an vielen Kettensägen gegeben ist (und vor Ort niemand eine Diskussion über Zuständigkeiten eines Landesbetriebes Mobilität führen will), dann wäre es denkbar privat vorhandene Kettensägen mit zu nutzen.

- Um eine privat zur Verfügung gestellte Kettensäge nutzen zu können, muss selbige vorher durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass eine halbwegs anständig gepflegte Maschine die Prüfung auch besteht. Da ich selbst vor einiger Zeit einen Lehrgang dafür belöegt habe, gehe ich davon aus, dass die Prüfung prinzipiell in ca. 10 bis 20 Minuten zu schaffen ist und dass bei einem absehbaren Einsatz der Säge über einen ganzen Tag dann die vorherige Prüfung kein zu großer Aufwand darstellt. Es käme halt darauf an, ob der zuständige Prüfer kurzfristig verfügbar ist.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801623
Datum04.01.2015 12:125570 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Die ganze Diskussion ist in meinen Augen schon etwas merkwürdig. Über die Frage, ob ein TSA mit Kettensäge ausgestattet werden kann sind wir dahin gekommen, den Feuerwehrkran mit einer Kettensäge zu vergleichen.

Wie wäre es mit folgendem Kompromiss:

- Ich gehe mal davon aus, dass so ziemlich jede Feuerwehr eine Kettensäge recht problemlos vom Träger der Feuerwehr spendiert bekommt.

- Wenn wirklich eine größere Sturmlage vorliegt und ein sehr hoher Bedarf an vielen Kettensägen gegeben ist (und vor Ort niemand eine Diskussion über Zuständigkeiten eines Landesbetriebes Mobilität führen will), dann wäre es denkbar privat vorhandene Kettensägen mit zu nutzen.

- Um eine privat zur Verfügung gestellte Kettensäge nutzen zu können, muss selbige vorher durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass eine halbwegs anständig gepflegte Maschine die Prüfung auch besteht. Da ich selbst vor einiger Zeit einen Lehrgang dafür belöegt habe, gehe ich davon aus, dass die Prüfung prinzipiell in ca. 10 bis 20 Minuten zu schaffen ist und dass bei einem absehbaren Einsatz der Säge über einen ganzen Tag dann die vorherige Prüfung kein zu großer Aufwand darstellt. Es käme halt darauf an, ob der zuständige Prüfer kurzfristig verfügbar ist.


Hast d useit gestern noch keine Nichtprobleme gelöst?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801624
Datum04.01.2015 12:285553 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorsten H.Einen Kran brauche ich aber auch nicht so oft wie ne Kettensäge,

Sicher? Wenn du die Kettensäge explizit nicht zum beseitigen von umgestürzten Bäumen umsetzt, bei denen keine weitere Gefahr vorliegt? Also nur für das, für das die FW eigentlich auch primär zuständig ist?

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801625
Datum04.01.2015 12:355502 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschieben und entsprechend (Bereitschafts)Personal beim LBM bereitstellen oder die Kollegen in blau können die Gefahrenstelle bis eintreffen des Straßenbaulastträgers absichern (könnten auch noch Personal vertragen).

Warum? Für die "Erstmaßnahme" Absicherung ist weiterhin auch die Feuerwehr einsetzbar. Das heißt, Gefahrenstelle absichern, zuständige Kräfte benachrichtigen. Ob das alles so Sinn macht, fragt ja keiner. Auch wenn der Bereitschaftsdienst des bei uns ca. 12km entfernten LBM-Standortes in der Regel relativ schnell ist, dauert das schonmal eine halbe Stunde bis Stunde, bis außerhalb der normalen Arbeitszeiten jemand da ist. Das mag ja noch bei größeren Dingen Sinn machen, aber wenn es darum geht, einen einzelnen Baum oder größeren Ast mit ein oder zwei Schnitten in wenigen Minuten so zu zerlegen und beiseite zu räumen, dass die Straße wieder frei und problemlos befahrbar ist, ist diese Regelung einfach dermaßen praxisfremd, dass eigentlich keiner mehr ein Wort drüber verlieren müßte.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801627
Datum04.01.2015 12:455572 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Warum? Für die "Erstmaßnahme" Absicherung ist weiterhin auch die Feuerwehr einsetzbar. Das heißt, Gefahrenstelle absichern, zuständige Kräfte benachrichtigen. Ob das alles so Sinn macht, fragt ja keiner. Auch wenn der Bereitschaftsdienst des bei uns ca. 12km entfernten LBM-Standortes in der Regel relativ schnell ist, dauert das schonmal eine halbe Stunde bis Stunde, bis außerhalb der normalen Arbeitszeiten jemand da ist. Das mag ja noch bei größeren Dingen Sinn machen, aber wenn es darum geht, einen einzelnen Baum oder größeren Ast mit ein oder zwei Schnitten in wenigen Minuten so zu zerlegen und beiseite zu räumen, dass die Straße wieder frei und problemlos befahrbar ist, ist diese Regelung einfach dermaßen praxisfremd, dass eigentlich keiner mehr ein Wort drüber verlieren müßte.Genau, damit ist eigentlich alles gesagt. Handbügelsäge ist bei kleinerem Ast-/Stammdurchmesser noch eine Option.

Gruß
Thomas

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801629
Datum04.01.2015 14:555475 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Michael W.Sicher? Wenn du die Kettensäge explizit nicht zum beseitigen von umgestürzten Bäumen umsetzt, bei denen keine weitere Gefahr vorliegt? Also nur für das, für das die FW eigentlich auch primär zuständig ist?

Ich möchte jetzt nicht über die verwaltungsrechtlichen/ juristischen Feinheiten bei Feuerwehreinsätzen diskutieren. Es geht mir rein um die tatsächliche Verwendung in Einsätzen. Ob ich damit jetzt eine Rettung durchführe oder in Amtshilfe tätig werde oder ganz spitzfindig "ausserhalb der Zuständigkeit" ist für mich in der tatsächlich existierenden Einsatzhäufigkeit erstmal egal.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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