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Thema | Staatlich geprüfter Techniker - gehobener Dienst | 6 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 802785 | |||
Datum | 25.01.2015 14:27 | 4038 x gelesen | |||
Hallo, Laufbahnverordnung von NRW sagt folgendes für den gD: § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich besitzt und 2. nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist. (2) § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. Die allgemeine Fachhochschulreife reicht entsprechend nicht aus, da du den FH-Abschluss oder gleichwertig vorweisen musst. | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 802794 | |||
Datum | 25.01.2015 15:48 | 3763 x gelesen | |||
Ich kann nicht sagen inwiefern das für diese Einstellung relevant ist, aber 2012 wurde im Rahmen des "Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen" (EGQ/DQR) der Staatlich geprüfte Techniker zusammen mit dem Bachelor auf Stufe 6 gestellt, also als gleichwertig (jedoch nicht gleichartig) angesehen. Ich will diese (nicht unumstrittene) Praxis hier nicht weiter bewerten oder kommentieren, aber mal drauf hinweisen. Wäre aber interessant, wie das bei Feuerwehrlaufbahnen für den gehobenen Dienst inzwischen so gehandhabt wird. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 802806 | |||
Datum | 25.01.2015 18:44 | 3256 x gelesen | |||
Bei allen mir bekannten Behörden und Bundesländern ist zwingend der Bachelor oder das FH Diplom vorgeschrieben. Ich bin z.B. Staatlich gepr. Betriebswirt (+ Lehre davor, also ähnlich wie bei Dir) und habe für den Einstig in den g.D. oben drauf noch einen Dipl. Ing. FH gemacht. | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 802807 | |||
Datum | 25.01.2015 18:47 | 4152 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc M.Ich kann nicht sagen inwiefern das für diese Einstellung relevant ist, aber 2012 wurde im Rahmen des "Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen" (EGQ/DQR) der Staatlich geprüfte Techniker zusammen mit dem Bachelor auf Stufe 6 gestellt, also als gleichwertig (jedoch nicht gleichartig) angesehen. Diese Einstufung ist nicht mehr Wert als das Papier auf dem es geschrieben steht. Zwischen Fachschulabschluß (Staatl. geprüfter Irgendwas) und Hochschulabschluß (Bachelor oder Dipl. FH) liegen Welten.... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 802863 | |||
Datum | 27.01.2015 08:13 | 2577 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanz B.
Guten Morgen, darauf kann ich dir leider keine Antwort liefern. Aber auf die Frage mit welcher Qualifikation man hier mit schreiben darf. Nämlich dann wenn man seinen richtigen Namen, seinen richtigen Wohnort und eine gültige Email Adresse eingetragen hat. Sobald Du alles nachgetragen hast kannst du dich gerne mit dem Admin in Verbindung setzen, der dich dann wieder freischaltet. Grüße Florian Besch Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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