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ThemaStaatlich geprüfter Techniker - gehobener Dienst6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen802785
Datum25.01.2015 14:274038 x gelesen
Hallo,

Laufbahnverordnung von NRW sagt folgendes für den gD:

§ 8
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

(1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1. mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich besitzt und

2. nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist.

(2) § 2 Absatz 2 gilt entsprechend.

Die allgemeine Fachhochschulreife reicht entsprechend nicht aus, da du den FH-Abschluss oder gleichwertig vorweisen musst.

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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg802794
Datum25.01.2015 15:483763 x gelesen
Ich kann nicht sagen inwiefern das für diese Einstellung relevant ist, aber 2012 wurde im Rahmen des "Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen" (EGQ/DQR) der Staatlich geprüfte Techniker zusammen mit dem Bachelor auf Stufe 6 gestellt, also als gleichwertig (jedoch nicht gleichartig) angesehen.

Ich will diese (nicht unumstrittene) Praxis hier nicht weiter bewerten oder kommentieren, aber mal drauf hinweisen. Wäre aber interessant, wie das bei Feuerwehrlaufbahnen für den gehobenen Dienst inzwischen so gehandhabt wird.

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW802806
Datum25.01.2015 18:443256 x gelesen
Bei allen mir bekannten Behörden und Bundesländern ist zwingend der Bachelor oder das FH Diplom vorgeschrieben.
Ich bin z.B. Staatlich gepr. Betriebswirt (+ Lehre davor, also ähnlich wie bei Dir) und habe für den Einstig in den g.D. oben drauf noch einen Dipl. Ing. FH gemacht.

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW802807
Datum25.01.2015 18:474152 x gelesen
Geschrieben von Marc M.Ich kann nicht sagen inwiefern das für diese Einstellung relevant ist, aber 2012 wurde im Rahmen des "Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen" (EGQ/DQR) der Staatlich geprüfte Techniker zusammen mit dem Bachelor auf Stufe 6 gestellt, also als gleichwertig (jedoch nicht gleichartig) angesehen.

Diese Einstufung ist nicht mehr Wert als das Papier auf dem es geschrieben steht.
Zwischen Fachschulabschluß (Staatl. geprüfter Irgendwas) und Hochschulabschluß (Bachelor oder Dipl. FH) liegen Welten....

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 802863
Datum27.01.2015 08:132577 x gelesen
Geschrieben von Hanz B.
Kann man sich mit folgenden Qualifikationen für den gehobenen Dienst der Berufsfeuerwehr bewerben ?


Guten Morgen,

darauf kann ich dir leider keine Antwort liefern.
Aber auf die Frage mit welcher Qualifikation man hier mit schreiben darf. Nämlich dann wenn man seinen richtigen Namen, seinen richtigen Wohnort und eine gültige Email Adresse eingetragen hat.
Sobald Du alles nachgetragen hast kannst du dich gerne mit dem Admin in Verbindung setzen, der dich dann wieder freischaltet.

Grüße
Florian Besch
Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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