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ThemaGabelstapler Beschaffung für FFw25 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW802879
Datum27.01.2015 18:3113890 x gelesen
Hallo,

es geht dieses mal um ein ehr ungewöhnliches Thema - um die Beschaffung eines Gabelstaplers.

Folgende Eckdaten wird der Gabelstapler haben müssen.

1,5 - 2 to Hubkraft
3500 Hubhöhe
ca 50 - 100h Betriebsstunden pro Jahr

Der Gabelstapler soll bei einer Freiwilligen Feuerwehr für die Logistik am Standort eingesetzt werden.
Nach jetzigem Standpunkt soll ein Gebrauchtgerät angeschafft werden.

Was denkt ihr:

Gas- Elektro- oder Dieselstapler?
Gabelstapler oder vllt. doch nur eine Hochhubarmeise

Vielen Dank für eure Hilfe

Sebastian

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AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen802882
Datum27.01.2015 18:4911088 x gelesen
Hallo,

wir haben zwar bei der FW keinen Gabelstapler, ich versuche dennoch mal deine Fragen zu beantworten ;)

Es hängt auch vom Aufgabengebiet ab. Was genau soll denn damit bewegt werden?
Paletten und Gitterboxen vom Regal auf einen LKW?

Geschrieben von Sebastian K.Gas- Elektro- oder Dieselstapler?
Ich denke bei der vergleichsweise geringen wöchentliche Laufzeit von 1-2h bieten sich vorallem Diesel- und Gasstapler an. Bei Batterie sehe ich etwas die Gefahr, dass die Batterie "kaputt steht".
Ob dannn Gas oder Diesel dürfte dann egal sein. Bei Diesel ist man etwas flexibler, da man nicht mit Gasflaschen hantieren muss und Diesel als Kraftstoff eh vorgehalten wird.

Bei der Hochhubameise sehe ich die Hubhöhe etwas problematisch. Falls es Ameisen gibt, die die geforderten 3,5m hoch heben, stelle ich mir das ganze sehr wackelig vor. Zumal hat man bei der Ameise immer das Problem, dass man nicht direkt bis an eine Wand oder den zu beladenen LKW ranfahren kann, da der "Fuß" der Ameise immer unter das Hindernis drunter fahren muss, um etwas darauf abzusetzen.

Mein persönlicher Favorit wäre hier ein gebrauchter Diesel-Stapler. Haba privat zB mit einem gebrauchten Linde H30 gute Erfahrungen gemacht. ;)

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen



Viele Grüße

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Gemeinde.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg802883
Datum27.01.2015 18:5110624 x gelesen
Müssen die 2 to auf die 3 m Höhe gebracht werden? Dann könnte es mit einem Hochhubstapler eng werden.
Gas bzw Diesel geht nur mit entsprechender Belüftung.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
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twitter.com/HSE_volunteer

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802885
Datum27.01.2015 18:5610611 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Gas- Elektro- oder Dieselstapler?
Gabelstapler oder vllt. doch nur eine Hochhubarmeise


Ich würde bei der geringen Arbeitszeit eher zu Diesel oder Gasstapler raten, Elektrostapler sind eher für Dauerbetrieb, da die Batterie sehr teuer ist und doch schon mal kaputt geht.

Soll der Stapler hauptsächlich in der Fahrzeughalle benutzt werden, dann würde ich eher zum gasstapler tendieren wird er eher im Freien bewegt dann eher Dieselstapler.

Geschrieben von Sebastian K.1,5 - 2 to Hubkraft
3500 Hubhöhe
ca 50 - 100h Betriebsstunden pro Jahr


Das wird wohl eher ein Stapler sein als eine Nachläufer. z.B. Still RX 20 20 ist zudem noch recht wendig. alles in allem ist es eine Sache dessen, was ihr genau damit vorhabt, welchen vorhandenen Platz ihr habt etc.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW802886
Datum27.01.2015 19:0010403 x gelesen
Was mir dabei einfällt:

Hochhubarmeise: keinen Staplerschein,einfache Technik, Elektro, Kabelgerät

Elektrostapler: Einsatz im Gebäude, Batterie muss regelmäßig Leer werden, Fehler beim Laden sind teuer.

Gasstapler: Einsatz in Gebäuden möglich, Nachtankbar, Gaslager nötig

Dieselstapler: Im Gebäude nur mit aufwändiger Filtertechnik, Eventuell auch Staßentauglich.

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AutorChri8sti8an 8R., Kressberg / BW802887
Datum27.01.2015 19:0010113 x gelesen
Hallo Sebastian,

das hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu sollte das Einsatzgebiet genau definiert werden.
Gabelstabler vs. Hochhubameise
Welche Hubhöhe wird benötigt?
Länge der Gabeln? Immer nur eine Palette auf den Gabeln oder auch mal 2 Paletten?

Antriebsart Gabelstabler:
Diesel: In geschlossenen Räumen nicht Empfehlenswert (Abgase).
Gas: In den Fahrzeughallen mMn kein Problem wegen den Abgasen.
Elektro: Batterie ist meistens dann leer wenn man den Stabler braucht. Wenn er jeden Tag mehrere Stunden im Einsatz ist aber kein Problem, da er Nachts geladen werden kann. Durch das Ladegerät und Batterie holt man sich aber eine erhöhte Brandgefahr ins Haus.

Meine ganz Persönliche Meinung

MKG

Christian

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802888
Datum27.01.2015 19:0110321 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Hochhubarmeise: keinen Staplerschein,einfache Technik, Elektro, Kabelgerät

gilt aber nur, solange kein Trittbrett vorhanden ist, sonst ist ein Staplerschein wieder nötig

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW802889
Datum27.01.2015 19:0310221 x gelesen
richtig.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802890
Datum27.01.2015 19:039931 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Welche Hubhöhe wird benötigt?
Länge der Gabeln? Immer nur eine Palette auf den Gabeln oder auch mal 2 Paletten?


Dazu allgemein Lastverteilung auf den Gabeln und Lastdiagramm im Worst Case

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802891
Datum27.01.2015 19:399865 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Der Gabelstapler soll bei einer Freiwilligen Feuerwehr für die Logistik am Standort eingesetzt werden.
Nach jetzigem Standpunkt soll ein Gebrauchtgerät angeschafft werden.


Meine Frage dazu, muss der Stapler zeitkritisch zur Verfügung stehen um Dinge aus dem Regal zu holen, die bei Einsätzen benötigt werden könnte oder sind die Einsätze des Staplers eher planbar, Falls letzteres zu träfe wäre es auch eine Möglichkeit auf Mietstapler zurückzugreifen.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg802892
Datum27.01.2015 19:449930 x gelesen
Ich würde mich bei Firmen schlau machen, die Stapler in verschiedenen Arten Benutzen und dort die Grenzbereiche klären. Die Fahrer können es am besten sagen. Außerdem könnt Ihr vielleicht bei denen auch mal einen leihen um es bei Euch zu testen. Am besten mit Fahrer gegen ne Kiste Hopfenblütentee.

Vielleicht verkaufen manche Firmen bei Euch im Einsatzgebiet auch für ein kleines Geld an ne arme FF.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW802893
Datum27.01.2015 19:579826 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.Falls letzteres zu träfe wäre es auch eine Möglichkeit auf Mietstapler zurückzugreifen.

Ja nur Mietstapler sind meiner Meinung nach unverschämt teuer.... gerade die Lieferkosten schlagen sehr zu buche

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802894
Datum27.01.2015 20:129750 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ja nur Mietstapler sind meiner Meinung nach unverschämt teuer.... gerade die Lieferkosten schlagen sehr zu buche

Stimmt schon denk aber auch dran, dass das Flurförderzeug Jährlich nach UVV geprüft und gewartet werden müssen, was auch nicht billig kommt.

Andere Dinge über die ihr euch Gedanken machen müsst, wenn ihr euch für einen Stapler entscheidet

1. 3 Rad oder 4 Rad Stapler?

3 Rad extrem wendig aber mit erhöhter Kippgefahr gerade bei voll ausgefahrenem Mast
4 Rad größerer Wendekreis aber geringere Kippgefahr

2. Seitenschieber je unerfahrener die Staplerfahrer desto eher von Nöten aber auch für erfahrene ein "niceto have"
3. elektr. verstellbare Gabelzinken bei der geringen Stundenzahl eher nicht von Nöten, da kann man schnell absteigen und die Zinken eng oder weit stellen
4. Straßenzulassung für euren Gebrauch denke ich mal eher nicht dann käme auch noch die wiederkehrenden TÜV Prüfungen dazu.
5. andere Gimmicks denke ich auch mal eher nicht, wie Gabelverlängerungen, hochklappbare Gabelzinken Faßgreifer oder Hebebühne.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW802895
Datum27.01.2015 20:219650 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.Stimmt schon denk aber auch dran, dass das Flurförderzeug Jährlich nach UVV geprüft und gewartet werden müssen, was auch nicht billig kommt.


Meiner Erfahrung nach ist das fast zu vernachlässigen. Staapler sind sehr teuer im Unterhalt, insbesondere wenn die Fahrer nicht voll Aufpassen. Sie sind sehr stark und extrem empfindlich.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802896
Datum27.01.2015 20:259682 x gelesen
Geschrieben von Harald S. insbesondere wenn die Fahrer nicht voll Aufpassen

ja aber Wände , Fahrzeuge und Personen sind da auch sehr empfindlich, Flurförderzeuge sind nun mal mit das gefährlichste Arbeitsmittel, dass es gibt gerade auch für den Fahrer.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP802900
Datum27.01.2015 20:579796 x gelesen
Stapler können auch, wenn nicht schneller als 25 km/h mit dem FS. Kl . L nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 6 . Abs 1 Klasse L , gefahren werden.

Dies ist meine Meinung.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW802903
Datum27.01.2015 21:069731 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Stapler können auch, wenn nicht schneller als 25 km/h mit dem FS. Kl . L nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 6 . Abs 1 Klasse L , gefahren werden.+ Staplerschein

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP802904
Datum27.01.2015 21:089654 x gelesen
Alternativ.

Dies ist meine Meinung.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802905
Datum27.01.2015 21:249611 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Stapler können auch, wenn nicht schneller als 25 km/h mit dem FS. Kl . L nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 6 . Abs 1 Klasse L , gefahren werden.

Ja du hast Recht, fahren, das bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum von A nach B . HIerunter fällt aber nicht das Arbeiten mit dem Flurförderzeug

Für das Arbeiten gilt BGV D 27 §7

§ 7
Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. DA

(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. DA

(3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind. DA

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW802906
Datum27.01.2015 21:269676 x gelesen
Nein, als Arbeitnehmer brauchst du den Staplerschein, zum bewegen auf der Straße den Führerschein. Übrigens ist das zGG erstaunlich schnell über 7,5t.
Den privaten Stapler darfst du auch nur mit dem Führerschein bewegen. Empfehlenswert ist es nicht.

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AutorErik8 N.8, Flörsheim / Hessen802909
Datum27.01.2015 22:499502 x gelesen
Hi Sebastian,
dort wo ich mein Geld verdiene, mache ich es so:
Ermitteln der Last, Ladungsträger, Hubhöhe, Bodenverhältnisse, Regal, Transportfahrzeuge.....
Bei den Ladungsträger wie zB Europaletten darauf achten das diese auch eine max zulässige Zuladung haben.
Je nachdem wie das Regalsystem aufgebaut ist, zB nur Auflage der Paletten an den Außenkanten, reduziert sich diese Zuladung.
Neben der Tragfähigkeit einer Hubbühne sollte man sich auch mal überlegen wie eine Last dann ohne Flurförderzeug bewegt oder verlastet wird.
Von daher sehe ich 2000 kg schon als sehr sportlich.
Der Bereich von 1000 bis 1500kg wird von allen Marken ob Gegengewichtsstapler oder Mitgänger Hochhub abgedeckt. Auch die Höhe von 3500 ist kein Problem. Zu den Vor-Nachteilen ist ja schon einiges gesagt worden. Der Stapler ist sicherlich das flexilblere Gerät was Verwendung und Antriebsoptionen angeht. Auf der anderen Seite teurer in Anschaffung und Unterhalt. Und dann ist, wie auch schon beschrieben der notwendige Führerschein nicht zu verachten. Je nachdem wie genau man es dann mit der Ausbildung, Nachweisung, und der geforderten Nachschulung nimmt, kommt da eine nicht unerhebliche Summe, pro Jahr, hinzu.
Zum Mitgänger-Hochhub sei anzumerken das hier die Bodenbeschaffenheit und die Freigängigkeit vor dem Fahrzeug zu beachten sind.
Der Boden muss fest und eben sein. Durch die Radabstützung des Mitgängers unter der Gabel kommt es zu einer Störkontur beim Einstapeln mit angehobener Last. Dies ist ua beim Regal und der Seitenbeladung eines LKW zu beachten. So kann zB der Bereich über einer Achse nicht angefahren werden.
Das mal in Kürze zu dem Thema.

Alles meine private Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden802910
Datum28.01.2015 05:189280 x gelesen
Guten Morgen,

bei "Hochhubarmeisen" ist zu beachten, dass es beim seitlichen Beladen von Pritschenfahrzeugen, vor allem in der Sprinterklasse recht große tote Winkel gibt die man nicht bedienen kann, da die Reifen im Weg sind.

Sebastian Pieper

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg802912
Datum28.01.2015 08:389042 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Gerrit L.ja aber Wände , Fahrzeuge und Personen sind da auch sehr empfindlich, Flurförderzeuge sind nun mal mit das gefährlichste Arbeitsmittel, dass es gibt gerade auch für den Fahrer.

Deshalb sollte man auch einen Staplerschein haben (auch wenn bei der FW vielleicht niemand nachfragt, solange nix passiert) und eine jährliche Unterweisung machen. Wer das nicht hat, bedient den Stapler eben nicht. Damit erhöt man die Sicherheit schon.
Dann noch einen Stapler, der technisch einwandfrei ist und regelmässig geprüft wird (UVV Prüfung) und jedem eine ins Genick geben, der die vorhandene Rückhalteeinrichtung nicht nutzt...

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW802913
Datum28.01.2015 09:189208 x gelesen
Neben dem schon vielem gesagten hier (Ausbildung Flurförderzeuge, UVV, jährliche Prüfung und Einweisung) möchte ich noch auf eins hinweisen:

Gasstapler sind in der Halle durchaus weniger schadstoffbelasdtend da bei richtiger Einstellung ausser CO2 und H2O nix rauskommen sollte. Das ist bei Diesel anders...Ruß, Stickoxide etc.

Je nach Arbeitsleistung des Staplers dauert es mal länger oder mal kürzer bis der Kat "voll ist".
Die Firma Linde gibt zum Beispiel im Handbuch an, dass der Stapler nach maximal 10 Arbeitsstunden in den Ausbrennbetrieb gehen muss.

Spätestens nach dieser Zeit ertönt im Fahrerstand ein Signal.Der Fahrer hat nun noch max. 20 Minuten um die Arbeiten abzuschließen.
Nach Ablauf dieser Zeit funktioniert der Stapler nur noch im Notbetrieb = Man kann ihn nur noch langsam bewegen, aber keine Hebearbeiten mehr verrichten.

Zum Ausbrennen muss der Stapler auf eine freie Fläche, fern jedes Brennbaren, abgestellt werden.
Nun startet man den Ausbrennvorgang. Dieser dauert zwischen 20-30 Minuten. Der Ausbrennvorgang kann unter keinen Umständen vom Fahrer abgebrochen werden. Das dient den Schutz der Maschine und damit der Kat immer vollständig gereinigt wird.

Die freie Fläche ist nötig, da während des Ausbrennens durchaus starke Abgase und Funkenflug entstehen können.

Doof wenn das grade passiert wenn der GW-Logistik mit Schaum, Schläuchen und Atemluftflaschen grade beladen werden soll zum Einsatz.

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorSven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg803109
Datum31.01.2015 13:328277 x gelesen
Nicht nur die Hubhöhe ist wichtig, sondern wie hoch der Mast bei dieser Hubhöhe fährt und ob die Deckenhöhe dies noch zulässt. Sonst benötigt man gegebenenfalls einen Stapler mit Freihub!

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