alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015
  • Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  •  
    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen804769
    Datum26.02.2015 10:1425395 x gelesen
    Ein interessanter Ansatz, der von der Polizeidirektion Lahn-Dill laut diesem Zeitungsbericht vertreten wird:

    http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Hickhack-um-Heeges-Blaulicht-_arid,436571.html


    Zitat aus dem Zeitungsartikel:
    Was ist überhaupt die Aufgabe eines Kreisbrandinspektors bei Unfällen? Verantwortlich für das Bergen von Unfallopfern sind die Feuerwehren. Die Feuerwehren sind ehrenamtliche Organisationen der Städte und Gemeinden, sie unterstehen den Bürgermeistern, nicht dem Kreis und nicht dem Kreisbrandinspektor. "Er kann zu den Unfällen fahren - aber nicht mit Sonderrechten" Sie sind ein Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden, es gibt keine Kreis-Feuerwehr über ihnen. Passiert beispielsweise ein Unfall innerhalb der Gemeinde Ehringshausen, so sind allein die Feuerwehren der Gemeinde für das Bergen zuständig, sie leiten den Einsatz selbstständig. Der Kreisbrandinspektor kann sich allenfalls über den Einsatz informieren und kontrollieren, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen.

    Hintergrund, warum zu Beginn des Artikels steht, dass es neue Vorwürfe gegen den KBI gibt:
    http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Heege-gilt-jetzt-als-Beschuldigter-_arid,426149.html

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB804771
    Datum26.02.2015 11:2915783 x gelesen
    Da stellt sich mir als Brandenburger,
    der keine Landkreise im Lande kennt
    mit 6 KBM, denen übergeordent 2 KBI, denen wieder übergeordnet einen KBR,
    sondern nur die für Brandenburg normale KBM- Hirarchie kennt, doch wieder einmal mehr die Frage ob dieser Wasserkopf an Verwaltung wie ihn mache Länder /Landkreise unterhalten wirklich so unendbehrlich ist.
    Liegt es wirklich nur an nicht vorhandenen Führungslehrgängen oberhalb Grruppenführerausbildung der untergeordneten Feuerwehren?

    Ich persönlich, ohne arrogant sein zu wollen, habe in meinem Feuerwehrleben so manch einen schweren VU oder Großbrand miterlebt. Egal ob als Häüptling oder normaler Indianer. In den meißten Fällen kam da kein KBM vor Ort.
    Und mann glaub es kaum, wir habens auch hinbekommen.

    Liegt aber vielleicht auch wirklich daran das in Brandenburg in der Fläche Führungslehrgänge bis hin zum Verbandsführer verbreiteter sind als in anderen Ländern und deren Landkreisen?

    So denn, nette Grüße in die Runde, Mario

    www.feuerwehrkleinmachnow.de.
    www.berliner-feuerwehr.de
    www.drf-luftrettung.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen804776
    Datum26.02.2015 12:1615460 x gelesen
    Die gesetzliche Grundlage für SoSi des Brandschutzaufsichtsdienstes in Hessen erklärt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hier

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804778
    Datum26.02.2015 12:4015051 x gelesen
    Geschrieben von Mario G. sondern nur die für Brandenburg normale KBM- Hirarchie kennt, doch wieder einmal mehr die Frage ob dieser Wasserkopf an Verwaltung wie ihn mache Länder /Landkreise unterhalten wirklich so unendbehrlich ist.
    Liegt es wirklich nur an nicht vorhandenen Führungslehrgängen oberhalb Grruppenführerausbildung der untergeordneten Feuerwehren?
    Das ist eigentlich doch nur in Bayern der Fall, oder? Und die Grundüberlegungen, damit Erfahrung und Qualifikationen für größere Lagen zentraler zu sammeln und einzusetzen als an Stelle der örtlichen Einheitsführer finde ich gar nicht so verkehrt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804779
    Datum26.02.2015 12:41   15223 x gelesen
    Den Wisch an die Polizeiinspektion Lahn-Dill gefaxt, und die Sache sollte doch insoweit geklärt sein?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen804781
    Datum26.02.2015 12:5214583 x gelesen
    Für solche geistreichen Vorschläge liebe ich dieses Fachforum! Besonders von einem Moderator...
    Probier´s doch mal mit Katzenbildchen...

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804782
    Datum26.02.2015 13:0614515 x gelesen
    Schlechten Tag heute? Ich meine ja nicht dass du das faxen sollst. Aber wenn es ein Schreiben seitens des Innenministeriums gibt, was das Gegenteil zu den Ansichten der Polizeiinspektion aussagt, und das noch dazu ziemlich aktuell ist, sollte es für diesen KBI doch eine nützliche Argumentation sein?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen804785
    Datum26.02.2015 14:3214308 x gelesen
    Dann sollte sich die Zeitung mal den §41 des HBKG richtig durchlesen.
    Da steht was anderes...

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY804789
    Datum26.02.2015 15:1114281 x gelesen
    Ähh, mal ne blöde Frage, aber wer ist denn eigentlich der Dienstherr der Polizisten?

    Das wird in Hessen nicht anders sein als in anderen Bundesländern.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804790
    Datum26.02.2015 15:2413913 x gelesen
    Dem HMDI scheint bewusst zu sein, dass es eine Grauzone sein kann und der Versuch mit §41 HBKG die Nutzung zu erklären.

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804791
    Datum26.02.2015 15:4214203 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Dann sollte sich die Zeitung mal den §41 des HBKG richtig durchlesen.
    Da steht was anderes...


    Da steht: Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische Einsatzleitung übernehmen.

    Des Weiteren gibt es: "Erlass über die Benachrichtigung des Brandschutzaufsichtsdienstes des Landes Hessen bei Einsätzen, Schadensereignissen und Gefahrenlagen vom 31.1.2012 (StAnz. 10/2012 S. 292)"

    Da steht drin: Die Benachrichtigung der Brandschutzdienststellen der Landkreise und der kreisfreien Städte
    regeln diese Behörden in eigener Zuständigkeit.


    Und die Frage ist, zumindest interpretiere ich den Zeitungsartikel so, zu welchen Stichworten alarmiert er sich, und wenn er alarmiert wurde und sich entscheidet vor Ort zu fahren, benötigt der KBI dazu Sonder- und Wegerecht.

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP804799
    Datum26.02.2015 21:2513173 x gelesen
    Ja, die Frage hab ich mir auch direkt gestellt.

    Dies ist meine Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP804800
    Datum26.02.2015 21:2913355 x gelesen
    Vielleicht sollte man das Pferd mal andersrum aufzäumen: Warum zum Beispiel muss die Polizei bei Essen auf Herd mit 6 Streifenwagen an einer Einsatzstelle aufschlagen?

    Dies ist meine Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804803
    Datum27.02.2015 06:5112910 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Vielleicht sollte man das Pferd mal andersrum aufzäumen: Warum zum Beispiel muss die Polizei bei Essen auf Herd mit 6 Streifenwagen an einer Einsatzstelle aufschlagen?

    Da frag ich mal andersherum: Möchtest Du behaupten, dass die Stelle, die für das gemeldete Ereignis sechs Streifenwagen bestellte, wusste, dass es (nur) um Essen auf Herd ging?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen804804
    Datum27.02.2015 06:5312750 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Vielleicht sollte man das Pferd mal andersrum aufzäumen: Warum zum Beispiel muss die Polizei bei Essen auf Herd mit 6 Streifenwagen an einer Einsatzstelle aufschlagen?

    Warum schlägt da die Feuerwehr mit einem Löschzug auf? Da würde doch auch ein KdoW oder max. ein LF reichen!?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen804805
    Datum27.02.2015 06:5512663 x gelesen
    Geschrieben von Michael T.Dem HMDI scheint bewusst zu sein, dass es eine Grauzone sein kann und der Versuch mit §41 HBKG die Nutzung zu erklären.

    Das Thema wird aber hochinteressant, denn dann kann man durchaus nochmal nachfragen, warum dann so manche Feuerwehrfahrzeuge SoSi-Anlagen verbaut haben, z.B. MTW, oder warum das WLF mit dem zweiten oder dritten AB auch noch mit SoSi fahren muss....
    Wenn man wollte könnte man da ein durchaus nicht wirklich kleines Faß aufmachen....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen804806
    Datum27.02.2015 07:0213116 x gelesen
    Geschrieben von Mario G.Liegt aber vielleicht auch wirklich daran das in Brandenburg in der Fläche Führungslehrgänge bis hin zum Verbandsführer verbreiteter sind als in anderen Ländern und deren Landkreisen?


    Komischerweise hast du das in anderen Bundesländern auch. Und dennoch haben die einen Brandschutzaufsichtsdienst.

    Geschrieben von Mario G.Liegt es wirklich nur an nicht vorhandenen Führungslehrgängen oberhalb Grruppenführerausbildung der untergeordneten Feuerwehren?


    Die von dir beschriebenen Funktionen hast du so nur in Bayern. Von daher trifft es auf das Bundesland, um das es hier geht nicht zu.

    Da hast du einge KBM - bei uns sind die für jeweils einen Abschnitt des Landkreises verantwortlich, die sind ehrenamtlich, und einen hauptamtlichen KBI.

    Von daher ist das erstmal nicht unbedingt anders als im Lande Brandenburg, das einen KBM + stellv. ja auch vorschreibt, hat aber den Vorteil, dass da eigentlich auch jemand kurzfristig vor Ort ist und nicht durch den halben (oder ganzen) Landkreis juckeln muss....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg804811
    Datum27.02.2015 10:2612581 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Volker C.Vielleicht sollte man das Pferd mal andersrum aufzäumen: Warum zum Beispiel muss die Polizei bei Essen auf Herd mit 6 Streifenwagen an einer Einsatzstelle aufschlagen?

    Erstens: Respekt! Ich lebe wohl in der falschen Region in Deutschland. Wir können froh sein, wenn ein Streifenwagen im ersten Abmarsch kommt.

    Zweitens: Wer wird unter diesem Stichwort alarmiert?

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen804820
    Datum27.02.2015 12:2812264 x gelesen
    Der HMDI hat die Ausstattung der Fahrzeuge mit SoSi-Anlagen erklärt. Von einer "Nutzungserlaubnis" steht da nichts! Es wird lediglich festgestellt, dass sich Gründe für eine SoSi-Fahrt aufgrund der "hoheitlichen Aufgabe" des BSAD ergeben können.
    Und deswegen nützt es auch nichts, den "Wisch" an die Polizeidirektion Lahn-Dill zu faxen, wie man es im Übereifer vorgeschlagen hat...
    Die Rechtmäßigkeit der SoSi-Fahrten von KBI mögen die Leute klären, die sich auskennen.. :-)

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V804821
    Datum27.02.2015 12:3412301 x gelesen
    Moin Forum!

    Geschrieben von ---Christian F.--- Von daher ist das erstmal nicht unbedingt anders als im Lande Brandenburg, das einen KBM + stellv. ja auch vorschreibt, hat aber den Vorteil, dass da eigentlich auch jemand kurzfristig vor Ort ist und nicht durch den halben (oder ganzen) Landkreis juckeln muss....

    Dafür gibt's dann aber auch noch, zumindest bei uns in MV die Amtswehrführer die zeitnah verfügbar sind.

    MkG

    Daniel

    Alles wie immer meine persönliche Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen804827
    Datum27.02.2015 14:0112180 x gelesen
    In dem Erlass steht die Rechtfertigung für die Ausstattung der KBI mit Sondersignal, der BSAD wird ja aber auch von KBM wahrgenommen.

    Wenn man es für den KBI darüber gebogen bekommt, wird sich die Frage für die restliche Flotte stellen, die im Fall des Lahn-Dill-Kreises vom Redakteur des Artikels mit folgender Bildunterschrift gezeigt und betitelt wird: "Die Dienstwagen-Flotte der Brandschutzabteilung des Lahn-Dill-Kreises auf dem Parkplatz in der Wetzlarer Spilburg: Mercedes-, Audi- und Dacia-Geländewagen, alle mit Blaulicht auf dem Dach."

    Es ist ja eigentlich Gang und Gebe, dass die KBM über Fahrzeuge mit Sondersignal verfügen, die ja nach dem Erlass, bei wörtlicher Auslegung, gar nicht gebilligt wären...

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Polizeidirektion ohne einigermaßen im Vorhinein geklärte Grundlagen so etwas öffentlich macht.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Gießen / Hessen804830
    Datum27.02.2015 14:32   12513 x gelesen
    Also für mich liest sich das alles auch so, dass man sich die Frage stellt (Achtung extrem überspitzt):
    Muss ein KBI, mit Licht und Horn, 20km durch den Kreis reiten, wenn es nur um Katze im Baum geht.

    Es wird ja nicht in Frage gestellt das die KdoW mit Sondersignal ausgestattet sind, sonder wann ist eine Nutzung noch sinnvoll und gerechtfertigt.

    Wenn ich beim Standard-VU, welcher problemlos ohne BSAD und TEL abzuarbeiten ist, 20-30km Signalfahrt vor mir habe, werd ich beim eintreffen oft nur noch sehen wie sich die Tür des RTW hinter dem Patienten schliesst. Ob das nötig ist kann ja jeder mal für sich entscheiden ;)

    Aber ich denke das ganze Thema ist weitaus politischer und hat viele Gründe die man nur im Lahn-Dill-Kreis kennt.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804831
    Datum27.02.2015 15:2611944 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Es wird lediglich festgestellt, dass sich Gründe für eine SoSi-Fahrt aufgrund der "hoheitlichen Aufgabe" des BSAD ergeben können.
    Und deswegen nützt es auch nichts, den "Wisch" an die Polizeidirektion Lahn-Dill zu faxen, wie man es im Übereifer vorgeschlagen hat...
    Es werden auch die Aufgaben genannt, die der BSAD hat, und die Aussage der PI, wonach es keine "Kreis-Feuerwehr" über den Kommunen gibt und die KBI sich lediglich vor Ort informieren dürfen, ist folglich falsch. Diese falsche Ansicht wird dann jedoch zur Grundlage der Überlegung genommen, ob die SoSi-Fahrten gerechtfertigt sind. Deshalb könnte sich die Auslegung der PI schon alleine durch die Berichtigung der Kenntnis über die gesetzl. Aufgaben des KBI/BSAD ändern.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804835
    Datum27.02.2015 16:0712126 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es werden auch die Aufgaben genannt, die der BSAD hat, und die Aussage der PI, wonach es keine "Kreis-Feuerwehr" über den Kommunen gibt und die KBI sich lediglich vor Ort informieren dürfen, ist folglich falsch.

    Diese Aussagen sind absolut korrekt! Es gibt keine Kreisfeuerwehr!

    Der Kreisbrandinspektor hat die Rechts- und Fachaufsicht! Nicht mehr und nicht weniger.

    Feuerwehr ist kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Es gibt Dinge wie den Bedarfs- und Entwicklungsplan, sowie die
    Alarm- und Ausrückeordnung, die der Zustimmung des Kreisbrandinspektors bedürfen.

    Hat er diesen zugestimmt und sind die gewählten Führungskräfte der kommunalen Feuerwehr mit den erforderlichen Lehrgängen
    ausgebildet, dann darf man davon ausgehen, dass die kommunale Feuerwehr auch größere Schadenslagen abwickeln kann.

    Der Hinweis auf §41 HBKG ist aus meiner Sicht keine legitimation für die Anfahrt mit Sonder- und Wegerecht.

    Er hat die Kompetenz zu übernehmen, dass wird er aber nur tun, wenn er in seiner Aufgabe als Rechts- und Fachaufsicht
    an der Einsatzstelle erkennt, dass etwas daneben läuft.

    Das ist Brandschutzaufsicht!

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB804836
    Datum27.02.2015 16:0811892 x gelesen
    Ja Genau!

    Ich habe befreundete Kameraden in Bayern. Und regelmässig staune ich wenn ich höre das der KBM (einer von sechs vorhandenen im Landkreis} selbst zur Ölspur anrückt. Und wir reden da von Führungstätigkeiten auf F3-Ebene
    Ich kann es nicht nachvollziehen.
    Da gibt es im LK Schweinfurt 6 KBM, 2 KBI und einen KBR. Letzteren vermutlich hauptamtlich

    Da gefällt mir unser System hier in Brandenburg schon besser das der GBM/ABM/SBM Führungsausbildung hat und seinen Einsatz in Seinem Bereich in aller Regel alleine leitet. Und hier reden wir wiederum nicht von Tätigkeiten eines F3- oder F4-Absolventen.
    :-)
    Hier gibt einen KBM, nicht mal unbedingt hauptamtlich, und 2 Stellvertreter.
    Von den Dreien ist immer einer Diensthabend.
    Aber die kommen nur bei Weltalarm. Ne brennende Scheune oder ein brennender Supermarkt treibt da noch nicht unbedingt den Diensthabenden KBm adrenalingepeitscht mit einer Stunde Anfahrt durch den Landkreis

    Mal im Ernst. Wie sollen denn die jungen nach ziehenden Führungskräfte ihr Handwerk lernen wenn man ihnen nicht mal ne Ölspur alleine führen lässt

    So denn. Gruss in die Runde

    www.feuerwehrkleinmachnow.de.
    www.berliner-feuerwehr.de
    www.drf-luftrettung.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY804837
    Datum27.02.2015 16:4611748 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Mario G.Da gibt es im LK Schweinfurt 6 KBM, 2 KBI und einen KBR. Letzteren vermutlich hauptamtlich

    das ist ja wenig.
    Bei uns im Landkreis gibt´s mindestens 10 KBM/ SBM, davon einige fachbezogen (Jugend, Digitalfunk, Atemschutz), 5 KBI bzw. SBI und 1 KBR, aber der hat noch ne Druckerei.
    Dazu gibt´s 154 freiwillige Feuerwehren, 1 Werk- und 1 Betriebsfeuerwehr, verteilt auf 17 Gemeinden und ca. 110.000 EW.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern804839
    Datum27.02.2015 17:0511675 x gelesen
    Geschrieben von Michael T.Er hat die Kompetenz zu übernehmen, dass wird er aber nur tun, wenn er in seiner Aufgabe als Rechts- und Fachaufsicht
    an der Einsatzstelle erkennt, dass etwas daneben läuft.


    Wozu er aber zeitnah an der ESt. sein muss, um entsprechenden Bedarf zu erkennen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Gießen / Hessen804842
    Datum27.02.2015 17:2811682 x gelesen
    Er hat ja die Möglichkeit, bei Bedarf, zeitnah die ESt zu erreichen.
    Hier wird nicht das Vorhandensein oder die Nutzung der Sondersignalanlage in Frage gestellt.

    Die Frage ist: Ab welcher Einsatzstufe/Alarmstichwort ist es notwendig, dass die Brandschutzaufsicht an der ESt anwesend ist.

    Im ganz normalen Tagesgeschäft besteht da meistens keine Notwendigkeit zu. Die entsprechenden Kompetenzen, zur Abwicklung der Einsätze, sollten auch in den Kommunen vorhanden sein, ansonsten hat man ein generelles Problem.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen804844
    Datum27.02.2015 17:3412029 x gelesen
    Geschrieben von Mario G.Da gefällt mir unser System hier in Brandenburg schon besser das der GBM/ABM/SBM Führungsausbildung hat und seinen Einsatz in Seinem Bereich in aller Regel alleine leitet. Und hier reden wir wiederum nicht von Tätigkeiten eines F3- oder F4-Absolventen.

    Bayern ist nicht Deutschland.... ;-)

    Ernsthaft: Bevor man die große Keule auspackt vielleicht erstmal schauen, um welches Bundesland es geht.
    Und Hessen ist nicht Bayern.

    Und das ist anders organisiert.

    Geschrieben von Mario G.Aber die kommen nur bei Weltalarm.

    Es ist die Frage, was ist Weltalarm. Bei einer Lage, bei der mehrere Kommunen betroffen sind ist es schon mal seine Aufgabe.
    Ansonsten sehe ich das durchaus auch mal bei größeren Einsatzlagen, die die Feuerwehren aus mehreren Kommunen betrifft, oder bei vielen Verletzten etc. angebracht, dass da mal jemand vorbei schaut.
    Ansonsten stellen wir auch LNA und OLRD in Frage.... Zieht schon irgendwie in die gleiche Richtung oder!?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg804845
    Datum27.02.2015 17:3611632 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Christian F.Wenn man wollte könnte man da ein durchaus nicht wirklich kleines Faß aufmachen....

    Das stimmt, da sollte man schon drüber nachdenken. Ist es wirklich durch die STVO (§38) gedeckt, wenn im Extremfall beispielsweise ein KBM, zwei Stellvertreter und ein Unterkreisführer mit SoSi zu einem Einsatz fahren und dann vor Ort ggf. nur "mal schauen 2.0" machen? Das ganze dann ggf. ne gewisse Zeit nach initialer Alarmierung der FW und quer durch einen Landkreis?
    Wenn ich oder einer meiner Angehörigen mit so einem Fahrzeug einen Unfall hätte, würde ich das ganz genau prüfen lassen.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen804846
    Datum27.02.2015 17:5011634 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Wenn ich oder einer meiner Angehörigen mit so einem Fahrzeug einen Unfall hätte, würde ich das ganz genau prüfen lassen.

    Wie gesagt, gilt genauso für MTW oder die zweite / dritte Fahrt des WLF...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg804847
    Datum27.02.2015 17:5911575 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Christian F.Wie gesagt, gilt genauso für MTW oder die zweite / dritte Fahrt des WLF...

    Stimmt schon. Dem habe ich nicht wiedersprochen. Wobei ich das alles nicht pauschal bewerten möchte (ebenso nicht wie Fahrten des KBM/ KBI, ...).
    Es wird immer Fälle geben, in denen auch die Fahrt mit dem MTW, oder mit dem WLF oder des KBM mit SoSi gerechtfertigt ist. Nur manchmal denken die Leute, wenn das erste Fahrzeug mit SoSi gefahren ist, fahren damit alle weiteren auch mit SoSi. Im Zweifel auch der MTW der 2h später den Kaffee bringt.
    Und da sollte eben jeder drüber nachdenken, dass so eine Fahrt riskant ist. Manchmal habe ich den Eindruck es wird entweder nicht nachgedacht und/ oder man ist ganz geil drauf mit SoSi zu fahren.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen804848
    Datum27.02.2015 18:3211804 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.Die Frage ist: Ab welcher Einsatzstufe/Alarmstichwort ist es notwendig, dass die Brandschutzaufsicht an der ESt anwesend ist.

    Das lese ich dann mal grob aus dem HBKG so:

    § 2 Aufgabenträger

    (1) Aufgabenträger sind

    2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe

    Somit hat der KBI als Brandschutzaufsichtsdienst des Landkreises grundsätzlich die Aufgabe, insbesondere bei Schadenslagen mit Beteiligung überörtlicher Einheiten sich an der TEL zu beteiligen (Beratung, Steuerung, Leitung). Wenn das in manchen Landkreises bedeutet, dass bei VU Person eingeklemmt, 3 Feuerwehren zusammenarbeiten müssen, besteht auch die Grundlage für eine Information/Beteiligung des BASD.

    Ich kann nur für meinen LK sprechen und hier kommt der BSAD zu 99% auch wirklich nur, wenn sich so eine Konstellation abzeichnet. Und es gibt auch Lagen, in denen ich den BSAD ggfs. sogar dringend brauche, weil der Koordinierungsbedarf so groß ist, das die örtliche FW die Lage nicht allein in den Griff bekommt.

    Ich bin auch der Meinung, dass im hier genannten Fall aus LDK viel mehr dahintersteckt als wir alle wissen.

    Und ganz ehrlich fällt mir zu dem ganzen Thema nur eins ein: "Was geht's mich an, wann der BSAD wohin mit SoSi fährt!"
    Da gibt es ausreichend Aufsichtsbehörden, welche darüber entscheiden.

    Gruß Oliver!

    << Melden macht frei und belastet andere! >>

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü804849
    Datum27.02.2015 18:3511681 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Thorsten H.ist es wirklich durch die STVO (§38) gedeckt, wenn im Extremfall beispielsweise ein KBM, zwei Stellvertreter und ein Unterkreisführer mit SoSi zu einem Einsatz fahren und dann vor Ort ggf. nur "mal schauen 2.0" machen? Das ganze dann ggf. ne gewisse Zeit nach initialer Alarmierung der FW und quer durch einen Landkreis?

    Das ist in diesem LK, von außen betrachtet, schon extrem aufgebläht, wenn bei jedem VU mindestens ein stellv. KBM/KBM aufschlägt.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP804857
    Datum27.02.2015 22:2411560 x gelesen
    Ok, habs falsch formuliert: Alarm Stichwort Zimmerbrand. Ergebnis Essen auf Herd.
    6 Streifenwagen ist übrigens so alles was unsere PI hergibt. Bei 100 Tsd EW.

    Dies ist meine Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen804867
    Datum28.02.2015 09:1411466 x gelesen
    Mein Eindruck als Einwohner des benannten Kreises (der mit den lokalen BOS so erst mal nix zu tun hat): es geht hier nicht mal wirklich im Ansatz um die Frage, ob er mit SoSi anfahren darf (by the Way, ich habe ihn - mit meinem Arbeitsplatz unweit seines - in 7 Jahren nicht einmal mit SoSi fahren sehen).
    Vielmehr scheint er seit geraumer Zeit auf der Abschussliste etlicher Personen aus Politik, Verwaltung und kommunaler FW zu stehen, so wie hier permanent alles aufgebauscht und den Medien zugetragen wird...

    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen804957
    Datum02.03.2015 10:1511874 x gelesen
    Geschrieben von Claus K.Vielmehr scheint er seit geraumer Zeit auf der Abschussliste etlicher Personen aus Politik, Verwaltung und kommunaler FW zu stehen, so wie hier permanent alles aufgebauscht und den Medien zugetragen wird...

    Zumindest die Politik und Verwaltung zeigen ja zumindest nach außen "Flagge" mit ihrer Presseerklärung zum "Streifall Blaulicht"

    Presseerklärung Lahn-Dill-Kreis vom 27.02.2015:
    (http://www.lahn-dill-kreis.de/cms/de/aktuelles_5/news/newsdetails_46145.html)

    Streitfall "Blaulicht" Wetzlar / Dillenburg , 27. Februar 2015 Sehr befremdet zeigen sich Landrat Wolfgang Schuster und der Erste Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber von der in der Presse geäußerten Kritik an Kreisbrandinspektor Rupert Heege. Bei den Angriffen auf einen mit sehr verantwortungsvollen Aufgaben betrauten und geschätzten Bediensteten entsteht für den Landrat durchaus der Eindruck von bewusster Rufschädigung. Der Lahn-Dill-Kreis und sein Kreisbrandinspektor messen der Rettung von Menschenleben bei Unfällen und Katastrophen höchste Priorität bei. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Bedienstete bereit sind, rund um die Uhr und an jedem Wochenende in Notfällen helfend zur Seite zu stehen. Statt Anerkennung für einen solchen Einsatz aller Bediensteten in der Brandschutz- und Katastrophenschutzaufsicht zu zeigen, wird bedauerlicherweise auf anonymem Weg die Öffentlichkeit gesucht. Zum Hintergrund des Streits um das Blaulicht: Der Lahn-Dill-Kreis hat auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Erlasse für seinen Bereich in der Alarm-und Ausrückordnung festgelegt, dass bei Unfällen mit der Befreiung von Personen aus Zwangslagen/Einklemmung grundsätzlich auch der Brandschutzaufsichtsdienst mit dem Kreisbrandinspektor bzw. einem seiner Vertreter an der Spitze zum Einsatz kommt. Hintergrund ist, dass die weit überwiegende Zahl der bei der Leitstelle eingehenden Notrufe nicht ausreichend klar die Lage vor Ort und die Frage, welche Maßnahmen der Brandschutzaufsichtsdienst aufgrund originärer Zuständigkeiten oder als Aufsicht trifft, erkennen lassen. In den Fällen hätte niemand Verständnis, wenn zunächst telefonisch Zuständigkeits- oder Sachverhaltsfragen geklärt werden und wertvolle Zeit verloren geht. Die Brandschutzdienststelle kann in diesen Fällen der höchsten Eile zur Rettung von Menschenleben oder Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden unter Einsatz von Blaulicht zum Unfallort fahren, wenn dies unter Abwägung aller Gefahren sachgerecht ist. Dies hat das Hessische Innenministerium grundsätzlich bestätigt und ausdrücklich per Erlass geregelt. Selbstverständlich wird dabei von den Sonderrechten unter strikter Abwägung der verschiedenen Gefahrenlagen und nur solange Gebrauch gemacht, bis sich aus qualifizierten Rückmeldungen vom Einsatzort die Gefahrenlage und Auskömmlichkeit der entsandten Einsatzmittel sicher abschätzen lässt. Nach Kenntnis des Lahn-Dill-Kreises unterscheidet sich seine Prioritätensetzung bei der Rettung von Menschenleben auch nicht von der Handhabung in anderen hessischen Landkreisen. Die unterschiedlichen Auffassungen von Kreis und hessischem Innenministerium einerseits und der Polizei andererseits über die rechtlichen Grundlagen des Handelns des Kreises veranlassen uns nun, wie der Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber ausführt, aktiv auf die Beteiligten zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Der Lahn-Dill-Kreis wird zu einem runden Tisch einladen, um eine für alle Beteiligten akzeptable, einvernehmliche Lösung zu finden. Schließlich, so betont auch Landrat Wolfgang Schuster, ist jedem Notfall eigen, dass der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung sehr schnell im Raum steht, wenn Rettungsmittel oder zuständige Personen eben einmal nicht schnell genug an einer Einsatzstelle erscheinen. Dies kann und will der Kreis nicht riskieren und durch seine Handlungsweise bestmögliche Hilfe bereitstellen. Wolfgang Schuster: Stellen Sie sich vor, der Kreisbrandinspektor würde montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr arbeiten und erreichbar sein und die übrige Zeit den Ehrenamtlichen überlassen. Wie groß wäre das Geschrei? Die derzeitigen Angriffe sind nur noch peinlich!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü804972
    Datum02.03.2015 13:4911100 x gelesen
    Irgendwie scheint der Lahn-Dill-Kreis kein großes Vertrauen in seine AAO`s und seine Feuerwehren vor Ort zu haben.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen808601
    Datum02.06.2015 21:5110779 x gelesen
    der landkreis hat es nun per DA geregelt

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP808603
    Datum02.06.2015 22:2410589 x gelesen
    Wie kommt die Zeitung denn darauf, dass "kein Wort mehr von eigenem Ermessen" zu finden ist, wenn da drin steht, dass "aufgrund einer konkreten, einzelfallbezogenen Abwägung...zu entscheiden ist"?
    Und ohne Ermessen/Abwägung funktioniert die ganze Sonderrechtsproblematik nunmal nicht. Einsätze, wo sich vor Ort herausstellt dass die vorher angenommene (und anzunehmende) Rechtfertigung der Sonderrechte nun doch nicht gegeben ist, wird es immer geben. Insofern sehe ich auch die Aussage von Dr. Müller etwas kritisch: Aber nur wenn (der Kreisbrandinspektor) bei der Alarmierung, also vor Beginn der Fahrt, bereits entschieden hat, dass er die Einsatzleitung übernimmt.Kann er ja so entscheiden, aber was ist wenn es sich dann vor Ort doch wieder als verzichtbar herausstellt? Die Rechtslage ist (m.M.n. aus gutem Grund) so schwammig formuliert wie sie es nunmal ist, und man kann ergänzend zur StVO Dienstanweisungen erstellen wie man will, wenn man die genauso schwammig hält kann man es auch bleiben lassen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen808609
    Datum02.06.2015 22:4610512 x gelesen
    Andersrum wird ein Schuh draus...

    Der KBI hat die Rechts- und Fachaufsicht..

    hier Beschrieben

    Er kann die Einsatzleitung jederzeit übernehmen. Das ist unstrittig.

    Das sollte er allerdings nur tun wenn er als Rechts- und Fachaufsicht
    Mängel in der Einsatzleitung erkennt oder der lokale
    Führer möchte abgeben. Dann läuft das im Rahmen der FwDV 100 mit
    Übergabe Gespräch ab und Dokumentation.

    Aufgrund des Meldebildes der Leitstelle beim starten des Dienstfahrzeuges in den Hörer zu sprechen
    vermutlich muss ich die Einsatzleitung übernehmen ist eher unwahrscheinlich.

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHelm8ut 8n., Wiesbaden / Hessen808614
    Datum03.06.2015 06:5910814 x gelesen
    Das die Hetzkampagne gegen den KBI kein Ende nehmen will, lässt die Berichterstattung der örtlichen Medien klar erkennen. Man legt die Darstellung des Kreises so aus wie man es braucht; ohne jegliche Fachkenntnis bzw. Objuektivität. Anscheined haben einige im Ehrenamt tätigen und sonst "so überlasteten" Feuerwehrführungskräfte dennoch Zeit sich um Kleinkriege zu kümmern und gegen den KBI zu hetzen. Wer sich etwas auskennt weis aus welcher Richtung hier initiiert wird... Da sollte der BGM seinem SBI einmal mehr Arbeit geben, der ist anscheinend regelrecht unterfordert.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen808626
    Datum03.06.2015 17:0410420 x gelesen
    Hallo Helmut!

    Kannst du das näher erläutern welche Probleme die SBI im LDK mit ihrem KBI haben?
    Du scheinst da mehr Details zu haben.

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt