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ThemaLagerfähigkeit NEA-Diesel, war: Tanknotstrom, war: Notstromeinspeisung7 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen804765
Datum26.02.2015 09:115025 x gelesen
Moin,

gerade zur Diskussion passend - hier eine Untersuchung des BSI zur Langzeitlagerbarkeit von NEA-Brennstoffen.

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Sicherheitsberatung/Lagerfaehigkeit_Brennstoff_NEA/Lagerfaehigkeit_Brennstoff_NEA.pdf

Wenn möglich, also Diesel meiden... (Oder eher seeehr kurzfristig umwälzen.)

Hat schon wer über Nachversteuerungs-Zähler an AB-Kraftstoff o.ä. nachgedacht?
Werden die ABs (oder auch Kanister-Paletten) gefüllt vorgehalten oder erst bei Bedarf an der Bauhof-Tankstelle gefüllt?
(Sollte ja i.d.R. zumindest für BOS-interne Verwendung nicht allzu zeitkritisch sein. Der Hilferuf "unser Krankhausmoppel ist leer!" muss dann aber ggf. etwas länger warten)


Gruß,
Thorben

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804766
Datum26.02.2015 09:232918 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Hat schon wer über Nachversteuerungs-Zähler an AB-Kraftstoff o.ä. nachgedacht?

Am besten über einen Zähler, der dann auch noch gemäß Gesetz / Verordnung geeicht ist?

Wenn ich ehrlich bin, dann habe ich die Erwartungshaltung dass die zuständige Behörde im Fall Feuerwehr / THW / sonst. Hiorg bereit ist, auf Basis einer Schätzung abzurechen.

Einschränkung der These: Natürlich muss der Umstand den handelnden Personen bekannt sein und es muss schon der Wille gegeben sein realistisch zu schätzen. Aber bei 5 befüllten Kanistern mit Nennvolumen 20L sollte die abgegebene Menge doch im bereich 98 bis 102 L liegen. Außerdem: Die Entscheidung, Diesel zu lagern führt gerne zum Kostenargument. Aber war es jemals im echten K-Fall (darüber reden wir ja gerade) ein Problem, beim Versorger vorhandenen Kraftstoff zu kaufen (abzurechnen)?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804768
Datum26.02.2015 10:042939 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Wenn möglich, also Diesel meiden... (Oder eher seeehr kurzfristig umwälzen.)

Genau!

Im Erlass "Diesel-Stromerzeuger im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Hessen Betankung mit Heizöl"

Geschrieben von HMdIs Um die Langlebigkeit der Aggregate und die Langzeitlagerfähigkeit des Kraftstoffs zu gewährleisten wird daher die routinemäßige Betankung mit additiviertem schwefelarmem Heizöl nach DIN 51603-1 empfohlen



Geschrieben von Thorben G.Hat schon wer über Nachversteuerungs-Zähler an AB-Kraftstoff o.ä. nachgedacht?

Geschrieben von HMdIs Im Einsatzfall werden die Geräte in der Regel fest mit Verbrauchern verbunden und über einen längeren Zeitraum (teilweise mehrere Tage) genutzt.

Auch die Regelungen des Energiesteuergesetz (EnergieStG) sehen diesen Sonderfall vor. Ein Stromaggregat gilt dann als eine begünstigte Anlage nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt. Die Voraussetzungen für eine Ortsfestigkeit liegen immer dann vor, wenn die Anlage während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleibt und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dient (§ 3 Abs. 2 EnergieStG).


Gruß Michael

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen804770
Datum26.02.2015 10:262781 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael T.
Geschrieben von Thorben G."Hat schon wer über Nachversteuerungs-Zähler an AB-Kraftstoff o.ä. nachgedacht?"

Geschrieben von HMdIs "Im Einsatzfall werden die Geräte in der Regel fest mit Verbrauchern verbunden und über einen längeren Zeitraum (teilweise mehrere Tage) genutzt.

Auch die Regelungen des Energiesteuergesetz (EnergieStG) sehen diesen Sonderfall vor. Ein Stromaggregat gilt dann als eine begünstigte Anlage nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt. Die Voraussetzungen für eine Ortsfestigkeit liegen immer dann vor, wenn die Anlage während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleibt und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dient (§ 3 Abs. 2 EnergieStG)."


für die NEAs ist das mit HEL-Betrieb soweit unkritisch. Ich dachte da beim Steuerproblem eher an die feldmäßige Nachbetankung von Fahrzeugen aus AB-K oder dergleichen. (Und verkraften die Motoren das heutzutage noch problemlos?). Grundsätzlich besteht dort für Diesel dann ja das gleiche Lagerbarkeitsproblem, dass sich durch HEL offenbar deutlich mindern ließe.
Oder lLeer-Vorhaltung der Logistikkomponente und Füllen erst im Bedarfsfall. Was dann passende Betankungsmöglichkeit der Kraftstoffbehälter auch unter K-Bedingungen vorraussetzt...

Gruß,
Thorben

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern804772
Datum26.02.2015 11:382774 x gelesen
Danke für den Link. Die Druckschrift kannte ich noch nicht und war für mich sehr informativ.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorPete8r M8., Wien / Wien804852
Datum27.02.2015 20:122296 x gelesen
Institutionelle Kunden können Sonderkraftstoffe bestellen, etwa Winterdiesel das ganze Jahr über, wohl auch einen "echten Mineralöl-DK" ohne das hygroskopische Bio-Dings..
Aber das muss jemand
1. tun und
2. die Versorgung seiner Organisation sicherstellen
(aber wenn das sogar unser Bundesheer schafft...)

Grüsse
Peter

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern804853
Datum27.02.2015 21:122251 x gelesen
Hallo,


Ich häng das jetzt mal hier an, ist aber nicht als Antwort an Peter sondern allgemein gedacht.

Wenn wir von kleineren Wehren sprechen sollte man manchmal auch nicht nur über Analysen, Bundeskonzepte und ähnliches nachdenken sondern auch an lokale, funktionierende und auf örtlicher Ebene umsetzbare Dinge die jeder daheim anwenden kann ohne die Welt ändern zu müssen.

Wenn Benzin dann Superplus nehmen, wenn Diesel dann ebenso jenen Premiumdiesel ohne Bioanteil. Für den normalen Kraftstoff z.B. Hat mir OMV die Lagerung im 20l Kanister für ein Jahr freigegebn, das heißt bei den Premiumprodukten kannst da noch ein wenig draufhauen. Und durch den fehlenden Bioanteil darin kippt das Zeug auch nicht so schnell um, und die hier schon verlinkten Berichte mit derartigen Problemen sind dann auch hinfällig.

Wenn man seine 10-25 Kanister dann noch sauber lagert hat man sauber vorgesorgt und vermutlich mehr getan als 95% der Feuerwehren. Und mit der Menge kann man ein 10kva Dieselaggregat locker mal 2-3 Tage betreiben, und wenn dann noch nix von außen kommt .........


Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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