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ThemaEinsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ...40 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren
  •  
    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt805196
    Datum06.03.2015 12:3215919 x gelesen
    Passt das hier noch rein oder ist das schon ein extra Thema?

    Maschinist nach Einsatzfahrt angezeigt

    Der Ma fuhr mit SoSi und Schrittgeschwindigkeit entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße, das hat wohl einem Verwaltungsangestellten (Ordnungsamtsleiter!) nicht so ganz gepasst. Aber die Gemeinde steht hinter dem Feuerwehrmann und will im Falle des Falles die Strafe übernehmen.

    Manchmal fragt man sich echt warum ...

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen805197
    Datum06.03.2015 12:3511931 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Maschinist nach Einsatzfahrt angezeigt

    Der Ma fuhr mit SoSi und Schrittgeschwindigkeit entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße, das hat wohl einem Verwaltungsangestellten (Ordnungsamtsleiter!) nicht so ganz gepasst. Aber die Gemeinde steht hinter dem Feuerwehrmann und will im Falle des Falles die Strafe übernehmen.

    Manchmal fragt man sich echt warum ...


    Sprachlos.....

    Gruß Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805198
    Datum06.03.2015 12:5112004 x gelesen
    hallo,

    hier der Originalartikel mit mehr Infos:

    p.gifFeuerwehrmann droht Bußgeldverfahren

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805200
    Datum06.03.2015 13:47   11953 x gelesen
    hallo,

    Gesagt von Bürgermeister Dieter Greysinger (SPD) "Er hat sich noch vor der Versammlung schriftlich entschuldigt. Für die Verwaltung ist damit die Sache erledigt"
    Wenn ich mich wegen nach so einer Einsatzfahrt schriftlich vor einer Versammlung entschuldigen müsste wäre mein Engagement als Maschinist und in der Feuerwehr so was von auf dem Prüfstand ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen805203
    Datum06.03.2015 15:1111131 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich mich wegen nach so einer Einsatzfahrt schriftlich vor einer Versammlung entschuldigen müsste wäre mein Engagement als Maschinist und in der Feuerwehr so was von auf dem Prüfstand ...

    Das Gleiche habe ich beim Lesen dieses Satzes auch gedacht....

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen805204
    Datum06.03.2015 15:3210935 x gelesen
    Geschrieben von Mathias W.Das Gleiche habe ich beim Lesen dieses Satzes auch gedacht....

    Als LdF hätte ich da aber alle Hebel in Bewegung gesetzt und wäre dagegen vorgegangen.

    Am bittersten das der BGM die Entschuldigung annimmt. Wofür denn? Für die Inanspruchnahme des §35?

    Oh man, was geht da ab.....

    Gruß Michael

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805205
    Datum06.03.2015 15:3210625 x gelesen
    Mich würde ja jetzt mal interessieren , welcher Art/Zugehörigkeit der Verwaltungsmensch da war.
    Das fahren gegen die Einbahnstraße ( Zeichen 267) stellt mit Max. 25 Euro Verwarngeld auch nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird in RLP von der Polizei aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch nur bei Dritt-Anzeigen verfolgt, nicht jedoch, von Beifang abgesehen, von der Polizei selbst nicht kontrolliert.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805206
    Datum06.03.2015 15:38   11053 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich mich wegen nach so einer Einsatzfahrt schriftlich vor einer Versammlung entschuldigen müsste wäre mein Engagement als Maschinist und in der Feuerwehr so was von auf dem Prüfstand ...



    voll d'accord..

    Als ich das das erste mal las, da dachte ich an eine Ente..
    Das war bei uns tägliches Geschehen - und KEINER ist auf den Einfall verfallen, das in Frage zu stellen.

    Wenn so etwas durch geht, Schule macht, dann werden "Knöllchen-Horst" und seine Compagneros aber fröhliche Urständ feiern - und sich viele FW-Leute hinterfragen, ob sie für so eine Gesellschaft (im Sinne von Volk) noch tätig sein wollen.

    Bleibt nur zu hoffen, dass der Richter seinem Kollegen ein paar deutliche Worte mit auf den Weg gibt.

    Etwas merkwürdig auch die Procedere: wieso vor einer Versammlung??
    Haben wir neuerdings Thing-Gerichte??
    Wenn überhaupt eine Rechtfertigung, dann vor dem federführenden Ordnungsamt der Gemeinde - und wenn die noch einen Bürgermeister mit einem Popo inne Büx haben, dann vor dem!
    Rechthaberei und Profilneurosen bestimmen das, was man früher mit Sachverstand und einem Gespräch geklärt hatte.

    Jung Lüü. lot ji nich argern, davör ward dat Lewen veel to kurt
    Klaus

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805207
    Datum06.03.2015 15:4310953 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael T.Am bittersten das der BGM die Entschuldigung annimmt. Wofür denn? Für die Inanspruchnahme des §35?
    mich "stört" an der Sache nicht unbedingt die Anzeige. Mit solchen D... muss man leider hin und wieder rechnen.

    Mich stört da die Aussage des Bürgermeisters mit der Entschuldigung.

    Der hat wohl nicht kapiert welches Signal er damit aussendet.

    Und zwar an jeden Feuerwehrangehörigen seiner Gemeinde. Das kann unter Umständen bei denen so ankommen als wenn man bei seinem Dienst Gefahr läuft auch für rechtlich unbedenkliche Tätigkeiten sich vor einer Versammlung schriftlich entschuldigen zu müssen.

    Ich erwarte in solche Fällen das der Bürgermeister entweder klar Position für "seine" Feuerwehr bezieht oder falls es rechtlich angebracht ist zunächst einfach mal seinen Mund hält.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805208
    Datum06.03.2015 15:4610604 x gelesen
    Bleibt nachzutragen, dass der BM offensichtlich den Popo hat - und das ist sehr sehr viel Wert.
    Wenn er jetzt noch den theoretisierenden Ordnungsamtsleiter mal unter vier Augen sagt, was er davon hält, dann sollte sich doch der Frieden wieder einstellen.

    Und das ist die Positive Seite er üblen Geschichte: egal. WAS passiert, der Kamerad hat erfahren, dass er nicht im Regen stehen gelassen wird.

    Ich meine dieses:
    **Ob das tatsächlich unverhältnismäßig war, ist umstritten", erklärt Bürgermeister Dieter Greysinger (SPD). Er persönlich stehe hinter dem Kameraden. "**

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805209
    Datum06.03.2015 15:4910494 x gelesen
    Ich kann da nicht rauslesen, dass diese Entschuldigung (was auch immer das sein soll) von dem Fahrer durch irgendwen gefordert wurde. Und auch nicht, dass "vor der Versammlung" räumlich zu sehen ist, dass die "Entschuldigung" also wie am Pranger vor versammelter Mannschaft verlesen oder geäußert wurde. Auch, ob der zitierte Ordnungsamtsleiter gleichzeitig derjenige Verwaltungsangestellte ist, der die "Anzeige" ins Rollen brachte, ist für mich aus den vorliegenden Berichten nicht zwangsläufig zu erkennen. Das einzige was ich erkenne, ist, dass die Kommunikation zwischen Verwaltung und Feuerwehr dort noch verdammt viel Verbesserungspotential hat.
    Die Äußerungen des KFV-Vorsitzenden, wonach wir im Einsatz die Straßenverkehrsordnung "missachten" würden, halte ich im Übrigen auch für sehr unglücklich formuliert.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805210
    Datum06.03.2015 15:5210478 x gelesen
    Geschrieben von Klaus B. Bleibt nur zu hoffen, dass der Richter seinem Kollegen ein paar deutliche Worte mit auf den Weg gibt.Welcher Richter?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805211
    Datum06.03.2015 15:5410474 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Die Äußerungen des KFV-Vorsitzenden, wonach wir im Einsatz die Straßenverkehrsordnung "missachten" würden, halte ich im Übrigen auch für sehr unglücklich formuliert.

    Warum?? Stimmt doch, er hätte nur anführen müssen, alle Regularien bis auf den §1
    "...keinen gefährden oder schädigen
    oder
    mehr als den Umständen nach unvermeidlich
    behindern oder belästigen"
    und die Welt wäre wieder in Ordnung..

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen805212
    Datum06.03.2015 16:05   10756 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich erwarte in solche Fällen das der Bürgermeister entweder klar Position für "seine" Feuerwehr bezieht oder falls es rechtlich angebracht ist zunächst einfach mal seinen Mund hält.

    Man hätte eigentlich erwarten sollen, dass der Bürgermeister mal kurz die Tür beim Ordnungsamtschef schließt und dieser sich anschließend schriftlich beim Maschinisten entschuldigt.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805213
    Datum06.03.2015 16:07   11031 x gelesen
    Bei einem guten Bürgermeister nach meinem Geschmack hätte auch bei verschlossenen Tür das ganze Amt mithören können.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt805214
    Datum06.03.2015 16:1010330 x gelesen
    Missachten halte ich auch für falsch. Missachten hat so einen Hauch von ordnungswidirg, was es ja aber nicht ist.
    Wir missachten die StVO ja nicht, sonst würden wir auch §35 nicht beachten.
    Wenn er sagt dass wir im Einsatz von den Vorschriften der StVO weitestgehend befreit sind kommt das anders rüber.

    Geschrieben von Klaus B. Jung Lüü. lot ji nich argern, davör ward dat Lewen veel to kurtIst das jetzt Platt oder Kölsch?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen805215
    Datum06.03.2015 16:1310580 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.Man hätte eigentlich erwarten sollen, dass der Bürgermeister mal kurz die Tür beim Ordnungsamtschef schließt und dieser sich anschließend schriftlich beim Maschinisten entschuldigt.

    Wobei die Anzeige ja scheinbar von einem Verwaltungsmitarbeiter bei der Polizei erfolgt ist.

    Gruß Michael

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805216
    Datum06.03.2015 16:2510229 x gelesen
    1.) Macht Sinn..
    2.)nö mien Jung bestes Hamburger Platt (ich bin doch von Haus aus stolzer Hanseat)

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805217
    Datum06.03.2015 16:2910482 x gelesen
    Wenn ich den Bericht richtig verstanden habe, sind der Verwaltungsmitarbeiter (Art der Verwaltung nicht erwähnt/ hätte ja auch ein Betonbauer oder ein Bäcker sein können) der die Anzeige erstattet hat und der Ordnungsamtsmitarbeiter zwei verschiedene Personen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805218
    Datum06.03.2015 16:5110359 x gelesen
    Geschrieben von Michael T.Wobei die Anzeige ja scheinbar von einem Verwaltungsmitarbeiter bei der Polizei erfolgt ist.Diese ist für Verstöße gegen Einbahnstraßenregelungen auch alleine zuständig, kommunale Ordnungsämter können bei Einbahnstraßen nur gegenüber Radfahrern tätig werden (warum auch immer). Genau deshalb verstehe ich nach dem Bericht noch nicht so ganz, was da jetzt genau wer gegenüber wem gemacht hat. Ist der anzeigende Verwaltungsangestellte gleichzeitig der zitierte Ordnungsamtsleiter (oder ein anderer Angestellter der gleichen Kommune), hätte der Bürgermeister allen Grund dazu dort mal die Wände wackeln zu lassen. Er steht ja offenbar hinter der Wehr. Dann aber wiederum könnte ich mir vorstellen, dass in dem Bericht dieser Sachverhalt noch deutlicher thematisiert worden wäre, irgendwelche Aussagen dazu gefallen wären, entweder vom Bürgermeister oder aus den Reihen der Feuerwehr.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg805220
    Datum06.03.2015 17:3010495 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Jürgen M.Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren

    beim Lesen des Artikels kann ich doch nur vermuten, dass da persönliche Animositäten eine Rolle spielen. Der Ordnungsamtsleiter hat ein Problem mit der Feuerwehr oder mit dem betroffenen Feuerwehrangehörigen, und hat da seine Chance auf Genugtuung gesehen.
    Spätestens bei den Argumenten mit dem rausfahren aus der Einbahnstrasse nach dem Einsatz zeigt sich für mich, da will jemand einen "Fall" haben.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW805221
    Datum06.03.2015 17:3810394 x gelesen
    Irgendwie müssen die öffentlich verfügbaren Informationen noch unvollständig sein. Jedenfalls ergibt sich so kein schlüssiges Bild.

    Geschrieben von Christian B.Der Ma fuhr mit SoSi und Schrittgeschwindigkeit entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße, das hat wohl einem Verwaltungsangestellten (Ordnungsamtsleiter!) nicht so ganz gepasst.

    Das scheint so nicht ganz richtig zu sein.

    Der Ordnungsamtsleiter hat wohl ein Problem mit der Rückfahrt nach Einsatzende: "In diesem Fall habe der normale Lkw wieder rückwärts aus der Einbahnstraße herausfahren müssen."

    Ohne zu wissen, an welcher Stelle der fraglichen Straße der Einastzort war, wird man sich da keine eigene Meinung zur Verhältnismäßigkeit machen können.

    Allerdings verwundert ich noch: Der Bürgermeister verkündet "Für die Verwaltung ist damit die Sache erledigt".
    Wie kommt der Ordnungsamtsleiter da noch auf die Idee, dem öffentlich zu widersprechen? Immerhin müsste doch nach §53(3) SächsGemO der Bürgermeister sein Chef sein?!

    und: offensichtlich liegt die Sache jetzt bei der Bußgeldstelle des Landkreises. Bleibt zu hoffen, dass die gelassen und objektiv handeln...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW805222
    Datum06.03.2015 17:4510562 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Der Ordnungsamtsleiter hat ein Problem mit der Feuerwehr oder mit dem betroffenen Feuerwehrangehörigen,

    Was letztlich eine ziemlich unglückliche Konstellation ist, immerhin ist er in der Verwaltung für die Feuerwehr zuständig.

    Allerdings ist auf der HP die Aussage zu finden, dass die neue Führung die Wehr in ruhigere Fahrwasser geleitet habe. Also muss da ja in jüngerer Vergangenheit schon irgenwelche Aufregung gewesen sein?

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805224
    Datum06.03.2015 18:0510460 x gelesen
    Geschrieben von Henning K. Allerdings ist auf der HP die Aussage zu finden, dass die neue Führung die Wehr in ruhigere Fahrwasser geleitet habe. Also muss da ja in jüngerer Vergangenheit schon irgenwelche Aufregung gewesen sein?Auffällig ist zumindest, dass der Maschinist in diesem Fall der Vorgänger des Wehrleiters ist, er hatte diese Position von Anfang 2012 bis Ende 2013 (und damit relativ kurz) inne, dann folgte der aktuelle. Ob es in dieser Zeit zu Problemen mit der Verwaltung kam, oder worin diese "Aufregung" bestanden haben könnte, darüber findet man nichts. Der Leiter des Ordnungsamtes wurde jedenfalls erst zum Jahresbeginn 2014 eingestellt, und war vorher außerhalb tätig (Quelle).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 S.8, Kröv / RLP805226
    Datum06.03.2015 18:3610140 x gelesen
    und dann wundert ihr euch noch das ihr keinen nachwuchs bekommt ?? Hallo,wo lebt ihr denn? Entschuldigen wofür? Die Wehrführung und Wehrleitung sollte sich sowas von schämen das sie nicht hinter ihrem Kameraden stehen........

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    AutorRalf8 S.8, Kröv / RLP805227
    Datum06.03.2015 18:3810187 x gelesen
    aber Hallo

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805228
    Datum06.03.2015 18:419976 x gelesen
    Geschrieben von Ralf S.Die Wehrführung und Wehrleitung sollte sich sowas von schämen das sie nicht hinter ihrem Kameraden stehenIch weiß ja nicht von welchem Fall du jetzt sprichst, aber in dem hier diskutierten stehen sie genau da.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 S.8, Kröv / RLP805229
    Datum06.03.2015 18:429946 x gelesen
    hatte den Bürgermeister gemeint

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805230
    Datum06.03.2015 18:4410088 x gelesen
    Auch der steht hinter dem Feuerwehrangehörigen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY805231
    Datum06.03.2015 20:4610361 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Irgendwie müssen die öffentlich verfügbaren Informationen noch unvollständig sein. Jedenfalls ergibt sich so kein schlüssiges Bild.


    darum denke ich, dass man da mit Meinungen und Diskussionen etwas vorsichtig sein sollte. Es könnte am Schluß ganz anders sein, als es jetzt ausschaut.
    Und wie heißt´s bei den Römern so schön: "Audiatur et altera pars". ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen805237
    Datum07.03.2015 09:239664 x gelesen
    Moin!

    Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen:

    Was man so über das FW-Wesen im LK Mittelsachsen hört ist schon ... naja ... (da kann sich der im LK wohnhafte Klaus K. viel besser drüber auslassen) ...

    Aber wenn man das Interview der qualitativ hochwertigen Regionalpresse mit dem KFV-Vorsitzenden liest:

    Zitat FP:
    " "Ist Gefahr in Verzug, kann der Fahrer die geltende Straßenverkehrsordnung missachten"

    Wie weit gehen die Sonderrechte? Darüber sprach Ute George mit Ehrenfried Keller, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen.

    Freie Presse: Welche Sonderrechte hat die Feuerwehr bei einem Einsatz?

    Ehrenfried Keller: Ist Gefahr in Verzug oder sind Menschenleben gefährdet, kann der Fahrer die geltende Straßenverkehrsordnung missachten. So ist es zum Beispiel auch möglich, mit Blaulicht entgegen der Fahrtrichtung in die Einbahnstraße oder an Ampelkreuzungen bei Rot zu fahren. Man darf nicht vergessen, dass die Kameraden, wenn der Alarm hereinkommt, oft nicht wissen, was sie am Einsatzort tatsächlich erwartet.

    Welche Grenzen sind diesen Sonderrechten gesetzt?

    Der Einsatzfahrer muss Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen, darf aber auch schneller fahren als erlaubt ist. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, muss er sich gegebenenfalls jedoch auch vor Gericht verantworten. Deswegen ist immer entsprechende Vorsicht und der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn notwendig. Natürlich müssen die anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug die Vorfahrt gewähren. Im konkreten Fall der Einbahnstraße sollte der Fahrer beachten, dass der Gegenverkehr auch die Möglichkeit hat, auszuweichen.

    ..... "

    Wenn nicht mal ein Oberfeuerwehrgrußonkel die einschlägigen §§ der StVO (richtig!) kennt ... da nehm ichs nen OA-Leiter nicht übel ...

    Alles in Allem --> Kopf-Tisch!

    Verwunderte Grüße
    Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805238
    Datum07.03.2015 09:279438 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.kommunale Ordnungsämter können bei Einbahnstraßen nur gegenüber Radfahrern tätig werden
    Im RLP : Polizei = Fließender Verkehr, Straßenverkehrsämter/ Ordnungsämter = Ruhender Verkehr. So hier die bei und religiöse Trennung.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen805239
    Datum07.03.2015 09:379552 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Henning K.und: offensichtlich liegt die Sache jetzt bei der Bußgeldstelle des Landkreises. Bleibt zu hoffen, dass die gelassen und objektiv handeln...

    Genau das ist eigentlich das was mich beruhigt: Entweder das Ganze ist wegen §35 gedeckt (dann ist der Haken dran), oder das Ganze ist nicht durch §35 gedeckt, dann muß die Bußgeldstelle würfeln ob sie das Verwarngeld wg. "unerlaubter Nutzung des §35" (35EUR) oder "verkehrt herum in Einbahnstraße" (25EUR) verhängt. Schon aufgrund der Summen würde ich da (weder als Kommune noch als einzelner Ma.) irgendein Brimborium starten sondern einfach Zahlen (in einer funktionierenden Kommune würde auch der Einzelne den Geldwert irgendwann wieder "erstattet" bekommen ;-) ). Dem OA-Chef würde man im Nachhinein und je nach Situation (die wir ja nicht kennen) schon beibiegen was er richtig oder falsch gemacht hat ....

    Gruß
    Jan

    PS: Hatte ich schon mal angemerkt, das es sehr ärgerlich ist das das Euro-Zeichen von der Forensoftware wohl nur sehr widerwillig akzeptiert wird?!?

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805240
    Datum07.03.2015 09:479386 x gelesen
    So pauschal falsch, es gibt auch hier genügend Kommunen die im fließenden Verkehr tätig sind (Blitzer). Und was Radfahrer im fließenden Verkehr anstellen, fällt grundsätzlich auch in die Zuständigkeit der Kommunen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805241
    Datum07.03.2015 09:559430 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K. gibt auch hier genügend Kommunen die im fließenden Verkehr tätig sind (Blitzer Das ist richtig. Geschwindigkeit. Gehören wir auch bald dazu.
    Geschrieben von Sebastian K.Und was Radfahrer im fließenden Verkehr anstellen, fällt grundsätzlich auch in die Zuständigkeit der Kommunen.
    Hast Du da belastbare Quelle ? Wäre dankbar. Hier bei uns nämlich rechtsfreier Raum ua. wegen Kleinkrieg Ordnungsamt-Polizei.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW805242
    Datum07.03.2015 10:1710001 x gelesen
    Geschrieben von Henning K. Der Ordnungsamtsleiter hat wohl ein Problem mit der Rückfahrt nach Einsatzende: "In diesem Fall habe der normale Lkw wieder rückwärts aus der Einbahnstraße herausfahren müssen."

    Selbst dann ist es noch möglich, Sonderrechte nach §35 StVO wahrzunehmen, da auch die Rückfahrt unter dem Stern der hoheitlichen Aufgaben steht und auch zum Einsatz zählt. Daher ist die Aussage eines Ordnungsamtsleiters für mich auch so nicht hinnehmbar. Er sollte sich bei einer öffentlichen Aussage soweit informieren können, dass sie rechtlich gesehen richtig ist.

    MkG Kevin

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg805252
    Datum08.03.2015 09:339304 x gelesen
    Im Prinzip richtig.
    Die zu beantwortende Frage wäre IMHO jedoch: War der Verstoß gegen die StVO in genau diesem Moment für den Erfolg des "hoheitlichen Auftrages" zwingend notwendig?!

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW805253
    Datum08.03.2015 09:379228 x gelesen
    Das können wir ohne Situation und Örtlichkeit zu kennen, nicht beantworten.

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    AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen805256
    Datum08.03.2015 12:249107 x gelesen
    Besser in die Rubik Jux und Dollerei???

    Duck und renn :-)

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