alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaEinsatzfahrt: Ampel rot -> Schritttempo ...18 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805308
Datum09.03.2015 15:0312742 x gelesen
hallo,

das mit dem Schritttempo beim überfahren einer roten Ampel mit SoSi macht ja wirklich Sinn.

hier mal ein Beispiel wo meiner Ansicht nach das mit dem Schritttempo deutlich zu sehen ist ;-()

unfall_einsatzfahrt_bf_weimar_4.png

p.gifKdoW bei Rot über die Ampel => stösst mit PKW zusammen, PKW-Fahrerin eingeklemmt


Interessante Bilder vor allem von den zwei bei der Einsatzfahrt verunfallten Fahrzeugen findet man hier [in der Bildergalerie unten durchklicken]

Insbesondere die Schaden auf der Fahrerseite des Volvos ist da sicherlich interessant ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen805312
Datum09.03.2015 16:278649 x gelesen
Tach,

ja nun, was willst Du lesen?

Das der KdoW offensichtlich einen Schritt zu schnell war?(dem Aussehen nach mehrere)

Das alleine klärt die Situation nicht auf. Die Kreuzung sieht auf den Bildern nicht so unübersichtlich aus.
Wir wissen nicht, ob der KdoW das Führungsfahrzeug war und/oder ob die Volvofahrerin mit ihrer Fahrweise ein anhalten wollen sugariert hat etc.

Will sagen, hier wurde sicher zu schnell gefahren, aber das sollte nicht das alleinige Kriterium sein.
Wenn das so weitergeht brauchten wir wohl in jedem Einsatzfahrzeug eine Kamera, die nicht nur die Fahrbahn vor neben und hinter Uns aufzeichnet, sondern auch noch alle sonstigen Daten aus den UDS mit einspielt.... Und selbst dann sind wir die Deppen wenns kracht... aber auch das sollte eigentlich Allen Fahrern von Einsatzfahrzeugen bekannt sein.

Gruß
Olf

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805315
Datum09.03.2015 16:357741 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das mit dem Schritttempo beim überfahren einer roten Ampel mit SoSi macht ja wirklich Sinn.

Meine Rede, immer und immer wieder.
Wie oft ich meine "Kamikaze-Kollegen" oftmals Riesengemaule - bremsen musste ich weiß es nicht.
Es gibt, speziell in der Stadt -
keine
Zeitersparnis, welche das Risiko rechtfertigen kann.

Viele FW-Beiträge unter "user-blog"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg805316
Datum09.03.2015 16:498153 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Olf R.Das der KdoW offensichtlich einen Schritt zu schnell war?(dem Aussehen nach mehrere)
genau um das geht mir.

Unabhängig von den weiteren Rahmenbedingungen die du aufgeführt hast wundert mich der Zerstörungsgrad des Volvos.

Zumindest eine langsamere Geschwindigkeit des KdoWs wäre für die Volvo-Fahrerin besser gewesen.

Das mit der Schrittgeschwindigkeit hat schon seinen tieferen Sinn. Zumindest gibt es da dann weniger drastisches Folgen falls es kracht. Egal wer schuld hat.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern805317
Datum09.03.2015 17:06   8460 x gelesen
Der KdoW hätte auch noch schnell fahren können, dann wäre er vor dem Volvo über die Kreuzung gekommen

SCNR

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen805323
Datum09.03.2015 19:10   8047 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Olf R.Will sagen, hier wurde sicher zu schnell gefahren, aber das sollte nicht das alleinige Kriterium sein.

Doch!

genau das ist das alleinige Kriterium. Wenn sich Einsatzfahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit über eine "rote Ampel" in eine Kreuzung hinein tasten, und jederzeit anhalten können, werden solche Unfälle verhindert.
Sorry, da lasse ich keine Ausrede gelten...

Gruß Gerald

Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal"

Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8K., Nohra OT Ulla / Freistaat Thüringen805358
Datum10.03.2015 10:236885 x gelesen
Bälle flach halten ;)

1.) KdoW war zu schnell, (sonst wär es ja nicht passiert)
2.) Die Kreuzung ist aus Richtung Weimar kommend sehr unübersichtlich
3.) die Fahrerin wollte nix suggerieren, sie ist los gefahren weil sie grün hatte
4.) KdoW fuhr zu einem Einsatz der schon am laufen war also kein Führungsfahrzeug

Und, jedem Maschinisten sollte klar sein, das wenn mann die Tröte mit Blaulicht anschaltet,
§1 StVO trotzdem weiter gilt.
Weitere Faktoren, könnten aber auch noch eine Rolle gespielt haben. Da wir diese aber nicht kennen, können wir auch niemanden vorverurteilen.

In diesem wie auch in anderen, ähnlich gelagerten Fällen wird der StA wohl das letzte Wort haben.

Zu bedauern sind beide.
Der Maschinist, weil er sich wohl noch ne ganze Weile Vorwürfe machen wird und wohl auch die Strafrechtlichen bzw Ordnungs behördlichen Konsequenzen zu tragen hat, genauso wie die Frau, die ja letztlich das Opfer des Fehlverhaltens ist.

Das einzige was jeder daraus für sich mitnehmen sollte ist IMMER bei Alarmfahrten HÖCHSTE Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen, und nie den §1 StVO außer acht zu lassen.

Dies gilt auch für die Fahrzeugführer (Beifahrer) die da ggf. auf den Maschinisten einwirken müssen.

Grüße

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz805359
Datum10.03.2015 11:16   6420 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian K.Und, jedem Maschinisten sollte klar sein, das wenn mann die Tröte mit Blaulicht anschaltet,
§1 StVO trotzdem weiter gilt.


Und wieder falsch. War aber hier auch schon Thema. Was besagt nochmal §35 der StVO?

STVO §35:
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(...)


Ich lese hier nichts davon, dass §1 weiter gilt. Oder hab ich da was übersehen?

Was du meinst, ist wohl Abs. 8 des §35, der im Prinzip eine Art "Ersatz" für den dann nicht gültigen §1 ist:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Geschrieben von Christian K.Das einzige was jeder daraus für sich mitnehmen sollte ist IMMER bei Alarmfahrten HÖCHSTE Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen, und nie den §1 StVO außer acht zu lassen.

Der Satz müßte wohl eher richtig lauten:
"Das einzige was jeder daraus für sich mitnehmen sollte ist IMMER bei Alarmfahrten HÖCHSTE Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen, und nie den Abs. 8 des §35 StVO außer acht zu lassen."

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern805360
Datum10.03.2015 11:206636 x gelesen
Oh.


Ich wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass wohl 95% der User hier im Forum wissen, wie man sich bei einer Alarmfahrt in die Kreuzung tastet.

Im Gegensatz zu den diversen Facebook Gruppen, wo es gefühlt nur 10% wissen und die anderen keine Ahnung von den Paragraphen haben. Problem dabei sind die 90% die auch noch beratungsresistent sind und nach mehrmaligem Zitieren (aber wohl ohne selbst diese gelesen zu haben) auf ihrer Meinung beharren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern805396
Datum10.03.2015 17:085879 x gelesen
Hallo,

bisschen aus dem Zusammenhang, aber eine Ausnahme (solls) geben:

Geschrieben von Michael W. weiter gilt. Oder hab ich da was übersehen?

laut meinem Ausbilder solls da doch einen § der StVO geben, gegen den der §35 nicht wirkt.

§36

"[...] Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, [...]"


Geschrieben von Michael W.Das einzige was jeder daraus für sich mitnehmen sollte ist IMMER bei Alarmfahrten HÖCHSTE Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen, und nie den Abs. 8 des §35 StVO außer acht zu lassen

richtig.
Und dabei das StGB gleich dazu auch nicht vergessen.


Grüßle

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen805400
Datum10.03.2015 17:495734 x gelesen
Hallo,

geshrieben von Olf R.:
ja nun, was willst Du lesen?
Ja, genau, was wollen wir lesen?

Ich denke mal, es geht hier um den mahnenden Zeigefinger derer, die ganz genau wissen, warum es dazu kam und wie es zu verhindern gewesen wäre:

genau das ist das alleinige Kriterium. Wenn sich Einsatzfahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit über eine "rote Ampel" in eine Kreuzung hinein tasten, und jederzeit anhalten können, werden solche Unfälle verhindert.
Sorry, da lasse ich keine Ausrede gelten

Genau! Immer Schrittgeschwindigkeit - dann kann überhaupt nichts passieren! Absolut keine Ausrede (Basta)!

Oder es geht darum, sich das - den rechtlichen Rahmen - wirklich nochmal ganz genau (!) erklären zu lassen. Übrigens auch schon mt der absoluten (100%igen, unumstößlichen) Gewissheit, wer hier wie was gemacht hat und für was verantwortlich ist:

1.) KdoW war zu schnell, (sonst wär es ja nicht passiert)
2.) Die Kreuzung ist aus Richtung Weimar kommend sehr unübersichtlich
3.) die Fahrerin wollte nix suggerieren, sie ist los gefahren weil sie grün hatte
4.) KdoW fuhr zu einem Einsatz der schon am laufen war also kein Führungsfahrzeug

Und, jedem Maschinisten sollte klar sein, das wenn mann die Tröte mit Blaulicht anschaltet, §1 StVO trotzdem weiter gilt.

[...]

In diesem wie auch in anderen, ähnlich gelagerten Fällen wird der StA wohl das letzte Wort haben.

Gut, dass diese Rechtsexpertise etwas daran krankt, dass im §35 StVO nichts vom Weitergelten des §1 StVO steht, wurde von einem Mitforanten schon kurz angemerkt. Und dass die StA - Staatsanwaltschaft in unserem Rechtssystem das letzte Wort hat, wäre mir auch etwas neu - dachte immer, Recht würde - final - immer noch von ordentlichen Gerichten - Richtern - gesprochen. Aber ok, muß ich mich wohl nochmal informieren.

Was mich nun aber total irritiert ist dieser Satz hier:

Weitere Faktoren, könnten aber auch noch eine Rolle gespielt haben. Da wir diese aber nicht kennen, können wir auch niemanden vorverurteilen.
Wie jetzt? Es wurde doch grade glasklar festgestellt:

- zu schnell
- bei Schrittgeschwindigkeit wäre nichts passiert
- usw.

Das Forum hat diese Fakten doch absolut sicher und zutreffend zusammengetragen, bewertet und - letztlich natürlich auch - beurteilt!? Wir kennen doch alle Faktoren, wir haben doch einen Zeitungsartikel und Fotos (Anhand derer sogar auf die Geschwindigkeit des KdoW - in jedem Fall zu hoch! - geschlossen werden kann)! Was soll es denn da noch für Faktoren geben, die wir nicht kennen?!

Ich bin verwirrt. Was soll denn sonst so eine Diskussion hier bringen? Was wollen wir lesen?



Gruß

Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen805422
Datum10.03.2015 23:475520 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.wie jetzt? Es wurde doch grade glasklar festgestellt:

- zu schnell
- bei Schrittgeschwindigkeit wäre nichts passiert
- usw.

Das Forum hat diese Fakten doch absolut sicher und zutreffend zusammengetragen, bewertet und - letztlich natürlich auch - beurteilt!? Wir kennen doch alle Faktoren, wir haben doch einen Zeitungsartikel und Fotos (Anhand derer sogar auf die Geschwindigkeit des KdoW - in jedem Fall zu hoch! - geschlossen werden kann)! Was soll es denn da noch für Faktoren geben, die wir nicht kennen?!

Ich bin verwirrt. Was soll denn sonst so eine Diskussion hier bringen? Was wollen wir lesen?


Hallo Daniel,

Wenn ich mir das Bild anschaue, ist der KdoW in dem Volvo eingeschlagen. Und im Bericht steht, dass die Lichtzeichenanlage ür den KdoW Rot zeigte. Also, und dazu stehe ich war der Fahrer des Einsatzfahrzeuges zu schnell, sonst hätte er ja rechtzeitig stoppen können.

Und auch zu meiner Aussage, dass wenn ich mich in Schrittgeschwindigkeit in eine "Rote Kreuzung" hinein taste, solche Unfälle vermieden werden stehe ich weiterhin. Zum hinein tasten gehört auch, unter Umständen mein Einsatzfahrzeug bis zum Stillstand abzubremsen, und ggf. den querenden Verkehr, der mich übersehen hat passieren zu lassen...

Gruß Gerald

Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal"

Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW805430
Datum11.03.2015 08:215643 x gelesen
RTW kollidiert mit Polizei, oder andersrum...

Andere Situation, anderer Fall, aber auch interessant.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW805431
Datum11.03.2015 08:245662 x gelesen
Hier gibt's dann noch die Info wer grün hatte:

klick mich...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen805450
Datum11.03.2015 10:525608 x gelesen
Ha! Kennen wir...

Schon etwas her, also vergeben, Hannover, Kurt-Schumacherstraße, die eine Fahrspur für die Straßenbahn in der Mitte hat.

"!Grün-weiß" (damals noch") und ein KTW der BF kommen sich mit SoSi entgegen, die Pol fährt links am der "Tram" vorbei. zielgerichtet auf den KTW, rumms..

Gab dann eine interessante Diskussion auf allen Ebenen, grins
("Grins", weil hier keine wesentlich Verletzten)

Viele FW-Beiträge unter "user-blog"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz805643
Datum13.03.2015 19:165644 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marcel D.Hier gibt's dann noch die Info wer grün hatte:
War es tatsächlich erforderlich, dass die Pol bei diesem Einsatz mit Blauhorn über eine Rote Ampel fährt.
Frage ja nur mal...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen805645
Datum13.03.2015 20:565458 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.War es tatsächlich erforderlich, dass die Pol bei diesem Einsatz mit Blauhorn über eine Rote Ampel fährt.
Frage ja nur mal...


Antwortmöglichkeit A: Kommt drauf an, was man den Polizisten an Informationen zum Einsatz(-zusammenhang) übermittelt hat und was generell von den Ausbildern so geschult wird.

Antwortmöglichkeit B: Was würde ein Polizist sagen/denken/im Forum schreiben, wenn eine örtliche Feuerwehr zur gemeldeten und bereits abgesicherten Ölspur in Feuereifer mit Blau und Lärm anrückt um die Ausbreitung von 20mL Motoröl bei bestem Wetter zu verhindern?

Antwortmöglichkeit C: Wenn du selber erlebst, dass mehrere LKW mit Sosi durch den Berufsverkehr gejagt werden, um gegenüber einem Anforderer die Leistungsfähigkeit einer HiOrg zu demonstrieren und um die "Peinlichkeit" eines vorangegangenen Ereignisses auszugleichen, dann glaubst du irgendwann auch selber, dass eine 20cm tiefe Pfütze eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt ...

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW805716
Datum16.03.2015 11:545008 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Antwortmöglichkeit A: Kommt drauf an, was man den Polizisten an Informationen zum Einsatz(-zusammenhang) übermittelt hat und was generell von den Ausbildern so geschult wird.

Im Gegensatz zur Feuerwehr führt die Polizei von hinten, sprich der Streifenwagen bekommt eine klare Ansage ob mit oder ohne gefahren wird.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt