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ThemaEigenes Feuerwehrfahrzeug16 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorBene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg806486
Datum01.04.2015 00:5313735 x gelesen
Hallo,

ich wollte mal fragen ob es möglich ist, sich ein ausgestattetes Feuerwehrfahrzeug selbst zusammen zu "sammeln" und daraus dann ein funktionierendes Fahrzeug zusammenzusetzen welches dann auch nach der StVO noch als Privatfahrzeug zugelassen sein kann.

Darf man dann als Mitglied der FF dieses Fahrzeug (mit Gelblicht) benutzen darf um zum Einsatz zu gelangen?

Ausrüstung währe z.B. Feuerlöscher, Ölbindemittel, ... Was man so brauch.

Währe so etwas möglich?

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern806487
Datum01.04.2015 01:059179 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Benedikt S. Darf man dann als Mitglied der FF dieses Fahrzeug (mit Gelblicht) benutzen darf um zum Einsatz zu gelangen?

Nein.

Dazu § 38 StVO:

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Und § 52 StVZO besagt weiterhin:


Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

-Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
-Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
-Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
-Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


Demnach trifft nichts davon auf dein Fahrzeug zu, somit musst darfst du dir die Leuchte sparen. :-)

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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AutorJörg8 G.8, Neuenburg / BW806488
Datum01.04.2015 01:128314 x gelesen
April April

;-)

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern806489
Datum01.04.2015 01:148099 x gelesen
Nicht doch.. :-)

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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AutorBene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg806491
Datum01.04.2015 01:218287 x gelesen
Nächste Frage: und wie ist es mit Blaulicht?

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern806492
Datum01.04.2015 01:238048 x gelesen
Erlaubt, sofern es sich nicht schneller als 738 Umdrehungen/min dreht.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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AutorBene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg806493
Datum01.04.2015 01:248030 x gelesen
Ist das nen Witz? 738 U/min? Das ist nen bisl zu schnell find ich...

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern806494
Datum01.04.2015 01:297760 x gelesen
Geschrieben von Benedikt S.Das ist nen bisl zu schnell find ich...

Drum schrieb ich ja auch nicht schneller als 738U. Nimm eins mit 737 und du hast keine Probleme.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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AutorBene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg806495
Datum01.04.2015 01:327794 x gelesen
Wie ist das mit solchen "Blitzern" die man in den Kühlergrill integrieren kann sind die auch erlaubt?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP806496
Datum01.04.2015 07:217429 x gelesen
Das ist ja auch der Grund, warum immer mehr Feuerwehrfahrzeuge heute nur noch blitzende Blaulichter aus Xenon oder LEDs nutzen. Die sind zwar teurer, aber nach der letzten Reform der Rundumkennleuchtendrehgeschwindigkeitsverordnung (RukedDgVo) waren die drehenden Lichter einfach zu schnell, so dass die Autofahrer alle dachten die wären kaputt, und völlig überfordert waren ob das Blaulichtfahrzeug jetzt Vorfahrt hat oder nicht. Dabei wollten die Regierung mit dieser Änderung bezwecken, dass der Schwung der Blaulichtdrehung sich so auf die Gesamtgeschwindigkeit des Fahrzeuges auswirkt, das wir noch ein paar Sekundenbruchteile pro Einsatzfahrt einsparen.
Tja, Politik eben. Gut gemeint, schlecht gemacht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPaff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt806503
Datum01.04.2015 08:416938 x gelesen
Hallo,

also ich verstehe das Problem nicht.

Ich habe mir einen Gewerbeschein besorgt und betreibe nun einen Verleih von Feuerwehrfahrzeugen. Damit bekam ich problemlos mein TLF16 als Feuerwehrfahrzeug zugelassen.

Das einzige Problem, was ich mit dem Wagen habe ist, das ich keine BSI-Karte für das Digitalfunkgerät habe.

Und es gibt auch Probleme mit dem Finanzamt, die mir die Kosten nicht mehr anerkennen wollen, da ich leider keine Einnahmen erziele. Bisher wollte keine Feuerwehr meinen schönen Löschpanzer ausleihen.

Ich hoffe, mit dieser Info weiter zu helfen

Klaus

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW806507
Datum01.04.2015 09:536260 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.ach der letzten Reform der Rundumkennleuchtendrehgeschwindigkeitsverordnung (RukedDgVo) waren die drehenden Lichter einfach zu schnell, so dass die Autofahrer alle dachten die wären kaputt, und völlig überfordert waren ob das Blaulichtfahrzeug jetzt Vorfahrt hat oder nicht.

Wir haben alle Blaulichter nach EG-Typgenehmigung 2015/1.4/EG Anlg.VI eintragen lassen.
Die Montage war zwar deutlich aufwändiger da das Motorsteuergerät mit verkabelt werden muß,
da die Blaulichter jetzt entsprechend derMotordrehzahl ihre Blinkfrequenz stufenlos (1 bis 25Hz) anpassen
ist die Erkennbarkeit unserer Absicht jedoch extrem gestiegen.

Bestes Beispiel, Landstraße Außerhalb geschlossener Ortschaft :
Altes Blaulicht 3Hz permanent
Mit dem TLF den Berg erstürmt, also Vollgas bei 2500U/min und 35Km/h.... und der pickeligem Teenager auf seinem 50er Roller überholt uns breit grinsend.
*grummel*

Neues Blaulicht 1 bis 25hz
Mit dem TLF und §35/38 den Berg erstürmt, also Vollgas bei 2500U/min mit 35Km/h und 25Hz Blinkfrequenz.... der pickeligem Teenager auf seinem 50er Roller erkennt breit grinsend das wir verzweifelt versuchen schnell zu sein und trinkt sich noch einen RedBull/Vodka bevor er uns verträumt grinsend folgt.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern806521
Datum01.04.2015 11:206410 x gelesen
April, April !!!!!

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sto8ph 8M., Riesa / Sachsen806524
Datum01.04.2015 12:106128 x gelesen
Geschrieben von Benedikt S.

Ist das nen Witz? 738 U/min? Das ist nen bisl zu schnell find ich...

Und damit hast du durchaus recht! Bei Umdrehungszahlen von blauen Blinklichtern jenseits der 700er Grenze
besteht die akute Gefahr der Eigenrotation des Feuerwehrkraftfahrzeuges.
Soll heißen:
Sollte es durch tschechischen Defekt am Blinklicht zur Stoppung der Rotation kommen, wird zwangsweise die
entstandene Umdrehungsenergie auf den am Rotor befestigten Tragkörper übertragen.
Somit würde sich phasenweise das Feuerlöschkraftfahrzeug unter dem Blaulich drehen!
Ähnlich zu beobachten bei defekten an Rotoren div. Hubschraubertypen.

Um auf der sicheren Seite zu stehen würde ich dir deshalb LED-Blinker oder Rotumleuchten nach chinesischem Brauchtum
empfehlen, die Lumenanzahl der Rotblinker neutralisiert gewöhnlich die Gefahr der Eigenrotation des Festkörpers.

LG und schönen 1. April noch, Chris ;-)

Ostern zu feiern und Lamm zu essen ist so,
als feierte die Feuerwehr ihr Bestehen damit,
dass sie ein Haus abbrennt,
oder die Wasserwacht, indem sie ein Schiff versenkt.

- frei nach Sathya Sai Baba

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AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern806527
Datum01.04.2015 12:326293 x gelesen
Hihi warum erinnert mich das an den Fredl Fesl

LG

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

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AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds806534
Datum01.04.2015 20:305321 x gelesen
Geschrieben von Hannes U.Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Hm, wenn ich mir einen Polo vorstelle; durch die hinteren Fenster wird quer eine Schiebeleiter gelegt, Ölbindemittel und weiterer Krempel... dann könnte Überbreite schon zutreffen.

Aber wie sieht das aus, wenn das Auto ein Schiebedach hat, darf der Fahrer dann die Helmblaulichter während der Fahrt tragen?

Gruß
Jens

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