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Thema | Eigenes Feuerwehrfahrzeug | 16 Beträge | |||
Rubrik | Jux + Tollerei | ||||
Autor | Bene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg | 806486 | |||
Datum | 01.04.2015 00:53 | 13735 x gelesen | |||
Hallo, ich wollte mal fragen ob es möglich ist, sich ein ausgestattetes Feuerwehrfahrzeug selbst zusammen zu "sammeln" und daraus dann ein funktionierendes Fahrzeug zusammenzusetzen welches dann auch nach der StVO noch als Privatfahrzeug zugelassen sein kann. Darf man dann als Mitglied der FF dieses Fahrzeug (mit Gelblicht) benutzen darf um zum Einsatz zu gelangen? Ausrüstung währe z.B. Feuerlöscher, Ölbindemittel, ... Was man so brauch. Währe so etwas möglich? | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Sonthofen / Bayern | 806487 | |||
Datum | 01.04.2015 01:05 | 9179 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Benedikt S. Darf man dann als Mitglied der FF dieses Fahrzeug (mit Gelblicht) benutzen darf um zum Einsatz zu gelangen? Nein. Dazu § 38 StVO: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Und § 52 StVZO besagt weiterhin: Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein: Demnach trifft nichts davon auf dein Fahrzeug zu, somit Mit freundlichen Grüßen Hannes | |||||
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Autor | Jörg8 G.8, Neuenburg / BW | 806488 | |||
Datum | 01.04.2015 01:12 | 8314 x gelesen | |||
April April ;-) | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Sonthofen / Bayern | 806489 | |||
Datum | 01.04.2015 01:14 | 8099 x gelesen | |||
Nicht doch.. :-) Mit freundlichen Grüßen Hannes | |||||
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Autor | Bene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg | 806491 | |||
Datum | 01.04.2015 01:21 | 8287 x gelesen | |||
Nächste Frage: und wie ist es mit Blaulicht? | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Sonthofen / Bayern | 806492 | |||
Datum | 01.04.2015 01:23 | 8048 x gelesen | |||
Erlaubt, sofern es sich nicht schneller als 738 Umdrehungen/min dreht. Mit freundlichen Grüßen Hannes | |||||
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Autor | Bene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg | 806493 | |||
Datum | 01.04.2015 01:24 | 8030 x gelesen | |||
Ist das nen Witz? 738 U/min? Das ist nen bisl zu schnell find ich... | |||||
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Autor | Hann8es 8K., Sonthofen / Bayern | 806494 | |||
Datum | 01.04.2015 01:29 | 7760 x gelesen | |||
Geschrieben von Benedikt S.Das ist nen bisl zu schnell find ich... Drum schrieb ich ja auch nicht schneller als 738U. Nimm eins mit 737 und du hast keine Probleme. Mit freundlichen Grüßen Hannes | |||||
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Autor | Bene8dik8t S8., Bergholz-Rehbrücke / Brandenburg | 806495 | |||
Datum | 01.04.2015 01:32 | 7794 x gelesen | |||
Wie ist das mit solchen "Blitzern" die man in den Kühlergrill integrieren kann sind die auch erlaubt? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 806496 | |||
Datum | 01.04.2015 07:21 | 7429 x gelesen | |||
Das ist ja auch der Grund, warum immer mehr Feuerwehrfahrzeuge heute nur noch blitzende Blaulichter aus Xenon oder LEDs nutzen. Die sind zwar teurer, aber nach der letzten Reform der Rundumkennleuchtendrehgeschwindigkeitsverordnung (RukedDgVo) waren die drehenden Lichter einfach zu schnell, so dass die Autofahrer alle dachten die wären kaputt, und völlig überfordert waren ob das Blaulichtfahrzeug jetzt Vorfahrt hat oder nicht. Dabei wollten die Regierung mit dieser Änderung bezwecken, dass der Schwung der Blaulichtdrehung sich so auf die Gesamtgeschwindigkeit des Fahrzeuges auswirkt, das wir noch ein paar Sekundenbruchteile pro Einsatzfahrt einsparen. Tja, Politik eben. Gut gemeint, schlecht gemacht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Paff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt | 806503 | |||
Datum | 01.04.2015 08:41 | 6938 x gelesen | |||
Hallo, also ich verstehe das Problem nicht. Ich habe mir einen Gewerbeschein besorgt und betreibe nun einen Verleih von Feuerwehrfahrzeugen. Damit bekam ich problemlos mein TLF16 als Feuerwehrfahrzeug zugelassen. Das einzige Problem, was ich mit dem Wagen habe ist, das ich keine BSI-Karte für das Digitalfunkgerät habe. Und es gibt auch Probleme mit dem Finanzamt, die mir die Kosten nicht mehr anerkennen wollen, da ich leider keine Einnahmen erziele. Bisher wollte keine Feuerwehr meinen schönen Löschpanzer ausleihen. Ich hoffe, mit dieser Info weiter zu helfen Klaus | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 806507 | |||
Datum | 01.04.2015 09:53 | 6260 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.ach der letzten Reform der Rundumkennleuchtendrehgeschwindigkeitsverordnung (RukedDgVo) waren die drehenden Lichter einfach zu schnell, so dass die Autofahrer alle dachten die wären kaputt, und völlig überfordert waren ob das Blaulichtfahrzeug jetzt Vorfahrt hat oder nicht. Wir haben alle Blaulichter nach EG-Typgenehmigung 2015/1.4/EG Anlg.VI eintragen lassen. Die Montage war zwar deutlich aufwändiger da das Motorsteuergerät mit verkabelt werden muß, da die Blaulichter jetzt entsprechend derMotordrehzahl ihre Blinkfrequenz stufenlos (1 bis 25Hz) anpassen ist die Erkennbarkeit unserer Absicht jedoch extrem gestiegen. Bestes Beispiel, Landstraße Außerhalb geschlossener Ortschaft : Altes Blaulicht 3Hz permanent Mit dem TLF den Berg erstürmt, also Vollgas bei 2500U/min und 35Km/h.... und der pickeligem Teenager auf seinem 50er Roller überholt uns breit grinsend. *grummel* Neues Blaulicht 1 bis 25hz Mit dem TLF und §35/38 den Berg erstürmt, also Vollgas bei 2500U/min mit 35Km/h und 25Hz Blinkfrequenz.... der pickeligem Teenager auf seinem 50er Roller erkennt breit grinsend das wir verzweifelt versuchen schnell zu sein und trinkt sich noch einen RedBull/Vodka bevor er uns verträumt grinsend folgt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 806521 | |||
Datum | 01.04.2015 11:20 | 6410 x gelesen | |||
April, April !!!!! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8M., Riesa / Sachsen | 806524 | |||
Datum | 01.04.2015 12:10 | 6128 x gelesen | |||
Geschrieben von Benedikt S.Ist das nen Witz? 738 U/min? Das ist nen bisl zu schnell find ich... Und damit hast du durchaus recht! Bei Umdrehungszahlen von blauen Blinklichtern jenseits der 700er Grenze besteht die akute Gefahr der Eigenrotation des Feuerwehrkraftfahrzeuges. Soll heißen: Sollte es durch tschechischen Defekt am Blinklicht zur Stoppung der Rotation kommen, wird zwangsweise die entstandene Umdrehungsenergie auf den am Rotor befestigten Tragkörper übertragen. Somit würde sich phasenweise das Feuerlöschkraftfahrzeug unter dem Blaulich drehen! Ähnlich zu beobachten bei defekten an Rotoren div. Hubschraubertypen. Um auf der sicheren Seite zu stehen würde ich dir deshalb LED-Blinker oder Rotumleuchten nach chinesischem Brauchtum empfehlen, die Lumenanzahl der Rotblinker neutralisiert gewöhnlich die Gefahr der Eigenrotation des Festkörpers. LG und schönen 1. April noch, Chris ;-) Ostern zu feiern und Lamm zu essen ist so, als feierte die Feuerwehr ihr Bestehen damit, dass sie ein Haus abbrennt, oder die Wasserwacht, indem sie ein Schiff versenkt. - frei nach Sathya Sai Baba | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting a.A. / Bayern | 806527 | |||
Datum | 01.04.2015 12:32 | 6293 x gelesen | |||
Hihi warum erinnert mich das an den Fredl Fesl LG Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Nds | 806534 | |||
Datum | 01.04.2015 20:30 | 5321 x gelesen | |||
Geschrieben von Hannes U.Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Hm, wenn ich mir einen Polo vorstelle; durch die hinteren Fenster wird quer eine Schiebeleiter gelegt, Ölbindemittel und weiterer Krempel... dann könnte Überbreite schon zutreffen. Aber wie sieht das aus, wenn das Auto ein Schiebedach hat, darf der Fahrer dann die Helmblaulichter während der Fahrt tragen? Gruß Jens | |||||
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