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Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | 4 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 806535 | |||
Datum | 01.04.2015 21:31 | 10053 x gelesen | |||
Hallo, Dumm wie 10 Meter Waldweg..... Sorry, eine andere Bezeichnung fällt mir dafür nicht ein....:-( Gruß Andi | |||||
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Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | ||||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 806552 | |||
Datum | 02.04.2015 13:04 | 4735 x gelesen | |||
Ich möchte Die doch bitten, unschuldige Waldwege nicht so zu beleidigen. ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | ||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 806563 | |||
Datum | 02.04.2015 13:50 | 4403 x gelesen | |||
Ludwigsburger Kreiszeitung | |||||
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Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | ||||
Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 806572 | |||
Datum | 02.04.2015 14:26 | 4060 x gelesen | |||
Geschrieben von Zeitung Trotz dieser Mitteilung wird der 1. April wohl für Tochter und Mutter teure Folgen haben. Sie werden eine Rechnung für die Anfahrt der 30 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Remseck sowie für den Polizeieinsatz erhalten Ist das wirklich so? Die Tochter hat die Einsatzkräfte nicht alarmiert, sondern ihre Mutter angerufen. Das Veralbern der eigenen Mutter ist zwar dämlich gewesen, aber nicht kostenpflichtig. Die Mutter wiederum hat im guten Glauben die Feuerwehr alarmiert. Auch das dürfte keine Rechnung nach sich ziehen. Ist hier wirklich ein Kostenersatz möglich? Gruß Frank | |||||
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Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | ||||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 806594 | |||
Datum | 02.04.2015 16:34 | 3766 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank R.Das Veralbern der eigenen Mutter ist zwar dämlich gewesen, aber nicht kostenpflichtig. So einfach ist das vermutlich nicht. Geschrieben von StGB § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln Spätestens bei Satz 2. wird es für die Tochter eng. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 806620 | |||
Datum | 02.04.2015 22:19 | 3082 x gelesen | |||
Daraus resultiert dann eine mögliche Bestrafung nach dem StGB, aber noch nicht zwangsläufig auch ein Kostenersatz im eigentlichen Sinn. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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