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ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'4 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü806535
Datum01.04.2015 21:31   10052 x gelesen
Hallo,

Dumm wie 10 Meter Waldweg..... Sorry, eine andere Bezeichnung fällt mir dafür nicht ein....:-(


Gruß Andi

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ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP806552
Datum02.04.2015 13:044734 x gelesen
Ich möchte Die doch bitten, unschuldige Waldwege nicht so zu beleidigen. ;-)
Dies ist meine Meinung.

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ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü806563
Datum02.04.2015 13:504402 x gelesen
Ludwigsburger Kreiszeitung

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ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland806572
Datum02.04.2015 14:264059 x gelesen
Geschrieben von Zeitung Trotz dieser Mitteilung wird der 1. April wohl für Tochter und Mutter teure Folgen haben. Sie werden eine Rechnung für die Anfahrt der 30 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Remseck sowie für den Polizeieinsatz erhalten

Ist das wirklich so? Die Tochter hat die Einsatzkräfte nicht alarmiert, sondern ihre Mutter angerufen. Das Veralbern der eigenen Mutter ist zwar dämlich gewesen, aber nicht kostenpflichtig. Die Mutter wiederum hat im guten Glauben die Feuerwehr alarmiert. Auch das dürfte keine Rechnung nach sich ziehen.

Ist hier wirklich ein Kostenersatz möglich?

Gruß
Frank

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ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg806594
Datum02.04.2015 16:343764 x gelesen
Geschrieben von Frank R.Das Veralbern der eigenen Mutter ist zwar dämlich gewesen, aber nicht kostenpflichtig.
So einfach ist das vermutlich nicht.
Geschrieben von StGB § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Spätestens bei Satz 2. wird es für die Tochter eng.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP806620
Datum02.04.2015 22:193081 x gelesen
Daraus resultiert dann eine mögliche Bestrafung nach dem StGB, aber noch nicht zwangsläufig auch ein Kostenersatz im eigentlichen Sinn.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 01.04.2015 21:31 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 02.04.2015 13:04 Volk7er 7C., Trier
 02.04.2015 13:50 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 02.04.2015 14:26 Fran7k R7., Eppelborn
 02.04.2015 16:34 Ralf7 H.7, Drebkau
 02.04.2015 22:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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