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ThemaFörderung ELW 1 - war: Änderung der VwV Zuwendungen BaWü; war: (H)LF, wozu?14 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • BW: Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
  •  
    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807163
    Datum17.04.2015 09:154380 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    nehmen wir als eines der Beispiele die Fußnote 2 bei ELW 1 (die nicht neu ist). Nimmt man dies für einen Brandschutzbedarfsplan her (und das wird teils so gemacht) werden ganz schnell in der Fläche diese Fahrzeuge entfallen was zu Kosteneinsparungen in den Gemeinden führt (nicht jeder kann ohne Zuschuß kaufen). Das dies am realen Bedarf vorbei geht und die tatsächliche Gefährdung/Erfordernis +/- nicht darstellt sollte klar sein. Einer der Punkte die ich meine.

    Gruß Micha

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807164
    Datum17.04.2015 09:212964 x gelesen
    Will man damit vielleicht dem Größenwahn im ELW-Sektor etwas begegnen? Auf den ersten Blick erscheint mir die Zuwendung für MTW recht hoch zu sein, für die meisten Wehren in Kommunen unter 15.000 Ew. dürfte der mit entsprechender Funk-/Dokuausstattung als Führungsfahrzeug völlig ausreichend sein.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg807168
    Datum17.04.2015 09:492848 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Will man damit vielleicht dem Größenwahn im ELW-Sektor etwas begegnen?
    hm - z.B. so was:

    - Gemeinde in BaWü mit ca. 15.000 Einwohner
    - zwei Feuerwehrabteilungen

    => jede hat ein ELW 1

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807171
    Datum17.04.2015 10:032880 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Will man damit vielleicht dem Größenwahn im ELW-Sektor etwas begegnen? Möglich. Nur hilfts nicht weiter wenn man sich ELW 1,5 -1,9 baut.

    Geschrieben von Sebastian K.Auf den ersten Blick erscheint mir die Zuwendung für MTW recht hoch zu sein, für die meisten Wehren in Kommunen unter 15.000 Ew. dürfte der mit entsprechender Funk-/Dokuausstattung als Führungsfahrzeug völlig ausreichend sein.
    Seh ich auch so wenn da nicht das Gewichtsproblem bei neuen MTW's hinzukommen würde. Bau mal neun Sitzplätze und wiege real. Jetzt noch Tisch und zusätzliche Führungsausstattung mit rein. Als Neunsitzer auf keinen Fall mehr möglich. Achtsitzer kommt schon schwer auf Fahrgestell und Ausbauer an. Manche Kreise bezuschussen bereits keine MTW mehr. Thema Fahrzeugstau.

    Was macht aber ein Kreis der Führungsgruppen vorhält und dieses Konzept fährt? Oft gibt es nicht genug Kommunen über 15.000Einwohner so das auch an dieser Grenze kratzende einen ELW beschaffen müssen/sollen da sie eigentlich zwecks Gefährdungslage eigentlich selbst einen benötigen. Wer kann kauft ohne Zuschuß. Wer dies nicht kann hat ein Problem und nur noch einen eingeschränkten MTW der deutlich billiger wie ein ELW aber nicht mehr als Acht-/Neunsitzer nutzbar ist.
    AAO's im Kreis mit entsprechender Führungsgruppennotwendigkeit geben dem Finanzkonstrukt für Gemeinden 10.000 - 14.999 formal den Rest. Das einzelne Führungsgruppen irgendwann auf Grund mangels Fahrzeug nicht mehr existent sind, wird Jahre dauern. Wenn die übrigen dies dann irgendwann kompensieren müssen, wird es auf Grund Einsatzhäufigkeit in Abhängigkeit AAO (im Kreis) auch Probleme mit Personal geben. z.B. ständig Einsatzabbruch auf Fahrt zur BMA Altenheim (längere Anfahrtswege).

    Gruß Micha

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807172
    Datum17.04.2015 10:092826 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Sebastian K.Will man damit vielleicht dem Größenwahn im ELW-Sektor etwas begegnen?
    hm - z.B. so was:

    - Gemeinde in BaWü mit ca. 15.000 Einwohner
    - zwei Feuerwehrabteilungen

    => jede hat ein ELW 1


    Dafür ist es auch Ok und eine denkbare Variante. Nur ist es sinnvoll das diese Gemeinde und alle umliegenden mit 10.000 -14.999 alle keinen einzigen mehr haben? Nur die die es sich leisten können ohne Zuschuß zu kaufen? Wer fährt die dann doch "ELW-pflichtigen" Einsätze drumherum? Personell wird es da auch auf Grund der Einsatzhäufigkeit eng.

    Man könnte auch sagen, Gemeinden zwischen 10.000 und 15.000 Einwohner ELW 1 Zuschuß nur nach genauer Kontrolle des Brandschutzbedarfsplanes und Kontrolle der bisher angefallenen Häufigkeit. Somit wäre die Option für Zuschuß denkbar.

    Gruß Micha

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg807173
    Datum17.04.2015 10:382704 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael S.Dafür ist es auch Ok und eine denkbare Variante. Nur ist es sinnvoll das diese Gemeinde und alle umliegenden mit 10.000 -14.999 alle keinen einzigen mehr haben?
    ähm - links grenzt diese Gemeine an eine grosse Kreisstadt an und rechts grenzt sie an eine andere grosse Kreisstadt. Nach oben grenzt sie an die Kreisstadt an ...

    duck & renn

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807174
    Datum17.04.2015 10:472607 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.ähm - links grenzt diese Gemeine an eine grosse Kreisstadt an und rechts grenzt sie an eine andere grosse Kreisstadt. Nach oben grenzt sie an die Kreisstadt an ...
    Dann solltest Du Deine Äußerungen auch genau mit weiteren Details hinterlegen. Die Aussagen zwei Gemeindeteile mit je ELW 1 und ca. 15.000 Einwohner ist da nicht zielführend.

    Geschrieben von Jürgen M.duck & renn
    Keine Ahnung was Du damit meinst. Mein Heimatort ist es nicht und für diesen trifft nichts davon zu. Wenn es in Deinem so ist dann Glückwunsch. Hoffe ihr habt ohne Zuschuß beschafft sonst wärs unfair gegenüber allen anderen.

    Gruß Micha

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg807175
    Datum17.04.2015 11:002618 x gelesen
    hallo,

    die Frage ist ob eine Gemeinde mit zwei Ortsteilen und zwei Feuerwehrabteilungen auch zwei ELW 1 benötigt. Auch angesichts der Tatsache das diese Gemeinde von Städten die grösser sind umgebeben ist.

    ob die ELWs mit oder ohne Zuschuss angeschafft wurden kann ich jetzt nicht sagen. Ich vermute aber ja ...


    PS: ich wohne in einer Stadt und wir haben nur einen ELW ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807176
    Datum17.04.2015 11:162609 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.die Frage ist ob eine Gemeinde mit zwei Ortsteilen und zwei Feuerwehrabteilungen auch zwei ELW 1 benötigt. Solange die ELW1 noch so gestaltet sind, ist das ja ok. Ein bisschen Zugführung, Abschnittsleitung, und Mannschaftskutsche. Wenn es aber in diese Richtung geht... (gut, das ist eines der extremsten Extrembeispiele).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807177
    Datum17.04.2015 11:302577 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.die Frage ist ob eine Gemeinde mit zwei Ortsteilen und zwei Feuerwehrabteilungen auch zwei ELW 1 benötigt. Auch angesichts der Tatsache das diese Gemeine von Städten die grösser sind umgebeben ist.
    Genau das habe ich als mögliche Variante (Gedankenspiel) die versucht wird mit Hilfe der Einwohnergrenze zu unterbinden, in Sebastians Fragestellung als "mögliche Variante" beantwortet.

    Was passiert aber wenn dort die umliegenden Gemeinden ebenfalls eher kleiner strukturiert sind und die große Gemeinde nicht die finanziellen Mittel für eine förderfreie Beschaffung besitzt. Sicherlich wäre der Bedarf in diesem Gebiet für eine ELW 1 gegeben da es sich nicht um eine reine Wohngegend ohne jegliche Form von Industrie und sozialen Einrichtungen handeln wird. Dafür wäre diese wieder zu groß.

    Nehmen wir mal meine Heimatgemeinde.
    Für alle Mitleser: Ich kenne andere Gegenden in Deutschland wo man die Region hier auch als Feuerwehrparadies (Fahrzeuge und Geräte) bezeichnet. Also jammern auf hohem Niveau.
    Keine Förderung. ca. 14.300 bis 14.500 Einwohner. Leistet überörtlich Hilfe. Alle umliegenden Gemeinden ebenfalls nicht im Hinblick auf Einwohnerzahl förderfähig. Keine Gemeinde könnte (gedanklich) sich finanziell einen reinen ELW 1 anschaffen. Zahlreiche Einsätze in diesem Gebiet machen einen ELW 1 notwendig. Gemeinschaftsbeschaffung der Gemeinden (niemals da jeder den Standort für das Fahrzeug haben möchte aber nicht die personelle Belastung). Anfahrt etwas weiter entfernter, möglicher Standorte. Wie lange machen die das mit? Hilfsfrist auf 25 min. setzen? Wird dieser zu einem Sonderfahrzeug wie der RW?

    Ich bleibe dabei. Einen Zuschuß an Einwohnerzahlen für bestimmte Fahrzeuge festzumachen ist nicht sinnvoll.
    Es gehören in der Fläche Brandschutzbedarfspläne kontrolliert. Da wird mancher seinem "dritten LF" hinterher trauern, vielleicht werden die LF's kleiner aber es gibt auch freie Gelder für Gemeinden die eine Förderung dringend benötigen.
    Oder wer möchte das Gemeinden z.B. unter 10.000 Einwohner nur noch LF10 und maximal ein HLF10 bezuschußt bekommen? Dann hätte man auch einiges an Anschaffungskosten gespart.

    Gruß Micha

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807178
    Datum17.04.2015 11:342557 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Solange die ELW1 noch so gestaltet sind, ist das ja ok. Ein bisschen Zugführung, Abschnittsleitung, und Mannschaftskutsche. Wenn es aber in diese Richtung geht... (gut, das ist eines der extremsten Extrembeispiele).
    Richtig. Macht aber in der Förderung (wenn technisch alles vorhanden) keinen Unterschied und blockiert die Förderung im großen Topf für eine andere Gemeinde mit weniger finanziellen Mitteln.

    Gruß Micha

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg807184
    Datum17.04.2015 12:302409 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.AAO's im Kreis mit entsprechender Führungsgruppennotwendigkeit
    Wobei das aber ein anderes Thema ist (über das man lange diskutieren kann). Die AAO wird von der Kommune aufgestellt, nicht vom Kreis.

    Geschrieben von Michael S.Fahrt zur BMA Altenheim
    Brauche ich da (überspitzt formuliert zum Zurückstellen der BMA) einen ELW 1? Reicht es nicht aus, den an- oder nachzufordern, wenn das Feuer bestätigt ist?

    (Aber das wird zu landkreis-spezifisch, was wir hier nicht diskutieren sollten.)

    Geschrieben von Michael S.Hilfsfrist auf 25 min. setzen? Wird dieser zu einem Sonderfahrzeug wie der RW?
    Ja, ein ELW 1 ist heute bereits ein Sonderfahrzeug. Siehe "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr". Und dessen Hilfsfrist beträgt dort tatsächlich 20 min.

    Thomas

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg807189
    Datum17.04.2015 12:442522 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas B.Brauche ich da (überspitzt formuliert zum Zurückstellen der BMA) einen ELW 1?


    Geschrieben von Thomas B.Reicht es nicht aus, den an- oder nachzufordern, wenn das Feuer bestätigt ist?
    aus eigener Erfahrung (Mitarbeit in einer Führungsgruppe):

    Bei BMA wird diese nicht automatisch mitalarmiert. War auch in den letzten Jahren auch bei "scharfen" bei BMA-Alarme nicht notwendig.

    Die Früherkennung durch BMA (Ausnahmen bestätigen die Regel) führt dazu das es bei solchen Objekten in der Regel wenn überhaupt um Kleinbränden handelt. Da reicht der Standard-Löschzug ja aus.

    Unser ELW ( und damit auch die Führungsgruppe) wird erst ab bestimmten Alarmstichworte nach AAO gleich mitalarmiert.

    Das hat zeitliche Vorteile. Bei einem Wohnungsbrand wären mir die 20min doch etwas zu lange.

    Wobei wir den "Luxus" haben unseren ELW mit einer Führungsgruppe die sich aus Mitgliedern der Feuerwehrabteilungen zusammensetzt besetzt wird. Der ELW steht dann recht zeitnah ( < 20min ) dem Einsatzleiter voll funktionsfähig zur Verfügung.

    So was ist aber nur machbar wenn die Gemeinde ( = Feuerwehr ) gross genug ist oder wenn so eine Führungsgruppe von mehreren benachbarten Feuerwehren zusammen besetzt wird.

    Und da sollte dann die Förderung sich nicht an einer starren Grenze (hier Einwohnerzahl) orientieren. Es macht sicherlich in vielen Gegegenden Sinn einen ELW auch in einer kleineren Gemeinde zu stationieren. Wobei es da dann nicht sinnvoll ist dies an "jeder Milchkanne" zu tun.

    Wenn aber mehrere benachbarte kleinere Gemeinden eine gemeinsame Führungsgruppe zusammenstellen sollte der dafür notwenige ELW dann auch bezuschusst werden.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg807192
    Datum17.04.2015 12:532430 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas B.Die AAO wird von der Kommune aufgestellt, nicht vom Kreis.
    Trotzdem gibt es gewisse Anforderungen die Kreise an ihre Kommunen stellen. Die Kommunen scheinen sich dagegen wenig zu sträuben sondern spielen gerne mal zum eigenen Vorteil mit.

    Geschrieben von Thomas B.Brauche ich da (überspitzt formuliert zum Zurückstellen der BMA) einen ELW 1? Reicht es nicht aus, den an- oder nachzufordern, wenn das Feuer bestätigt ist?
    Kann man diskutieren. Schickst Du eine DL zum Kellerbrand nur wenn bestätigt wird das sich in den oberen Stockwerken Personen befinden die einer zugigen Rettung bedürfen? Warum rückst Du mit mehr als einem LF zur BMA aus? In vielen Gemeinden würde dann grundsätzlich ein LF zum Grundschutz völlig ausreichen.
    Vieles beruht auf AAO's mit Stichworten und teils Vorgaben die nicht von den Kommunen kommen. Auch hier hat sich gezeigt das dies sinnvoll ist wenn den mehr als Rückstellen der BMA notwendig wird. Ich habe aber hier auch klar die BMA im Altenheim und nicht die BMA allgemein angesprochen. BMA also Objektbezogen mit Besonderheiten.

    Geschrieben von Thomas B.Ja, ein ELW 1 ist heute bereits ein Sonderfahrzeug. Siehe "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr". Und dessen Hilfsfrist beträgt dort tatsächlich 20 min.
    Was hat die Förderung dann mit der Einwohnerzahl zu tun. Warum darf eine kleine Gemeinde dann überhaupt ein LF20 beschaffen. Dann wäre hier logisch gesehen auch nur ein LF10 zuschußfähig.
    Bei 20min. für ELW 1 kann man aber ganz viele neue ELW mit Zuschuß mal getrost streichen. Übrigens wehren sich die anderen Gemeinden hier erneut nicht.

    Auch hier bleibe ich dabei das Zuschuß nach kontrolliertem Bedarf und nicht nach Einwohnerzahl vergeben werden darf. Auch sind wir in der Region, wenn man es rein technisch sieht, mit LF's mehr als gesättigt. Trotzdem weisen eigene Bedarfspläne immer neue, zusätzliche Fahrzeuge auf. Leider fließen Besetzungen dieser Fahrzeuge nicht in Zuschußfähigkeit mit ein.

    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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