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ThemaAtemschutzgeräte gegurtet im Mannschaftsraum6 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt807542
Datum29.04.2015 00:527225 x gelesen
Hallo Leute,

ich hab da mal wieder eine Frage an euch.

Und zwar geht es diesmal um die Lagerung von Atemschutzgeräten im Mannschaftsraum. Allerdings nicht wie man überall findet in normalen PA Sitzen, sondern gegurtet und ggf. in angepassten offenen Aluboxen.

Hat den den einfachen Hintergrund, Atemschutzgeräte so platzsparend wie nur irgend möglich entgegen der Fahrtrichtung transportieren zu können.

Ähnlich dem folgenden Bild

TLFA%2017.JPG

Meine Frage ist, ob das überhaupt noch zulässig ist und der TÜV nicht meckert. Nicht umsonst gibt es ja die zertifizierten PA-Sitze.

Ich freue mich auf eure Antworten

Gruß Christian

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen807543
Datum29.04.2015 05:144467 x gelesen
Hallo Christian,

soll es wie auf dem Bild eine Transporthalterung sein oder sollen sie auch während der Fahrt angelegt werden können?

Heinrich

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW807548
Datum29.04.2015 10:063870 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Und zwar geht es diesmal um die Lagerung von Atemschutzgeräten im Mannschaftsraum. Allerdings nicht wie man überall findet in normalen PA Sitzen, sondern gegurtet und ggf. in angepassten offenen Aluboxen.

Hat den den einfachen Hintergrund, Atemschutzgeräte so platzsparend wie nur irgend möglich entgegen der Fahrtrichtung transportieren zu können.


Das sind zwar Bestandsfahrzeuge, aber wenn man sowas nachträglich selbst einbaut, wird bei einem Unfall, wo das ggf. zum Problem wird, sei es weil die Halterungen den PA nicht in der Halterung halten, die Halterung selbst versagt, deren Befestigung ausreißt, oder sich ein Kollegen das Gesicht einrammt, weil er leider keine Sicherheitsgurte (angelegt) hatte, die Aufarbeitung der Vermeidungs-/Folgefragen sicherlich spannend werden....

Ergo: Konkret verboten ist das nicht grundsätzlich, WENN man sowas macht, sollte man aber schon gut überlegen, was man wie macht...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt807549
Datum29.04.2015 11:373264 x gelesen
Die Ausführung soll auch von einem Aufbau-Hersteller gemacht werden.

Es geht mir darum in einem GW-L2 PA's unter zu bringen ohne den ohnehin schon kleinen Geräteraum unnötig zu belasten.

Wichtig ist, dass es erlaubt ist. Gibt es sonst irgendwelche Auflagen?


Gruß Christian

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW807558
Datum29.04.2015 13:292967 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Wichtig ist, dass es erlaubt ist.
es ist nicht grundsätzlich verboten....

Wobei das nicht heißt, dass z.B. bei Ländern mit konkreter Zuschußgabe damit ggf. derselbe gefährdet werden könnte (auch nachträglich)...

Geschrieben von Christian S.Gibt es sonst irgendwelche Auflagen?

GW-L2 haben üblicherweise (leider!) Doppelkabinen des Herstellers...
Da nachträglich PA zusätzlich reinzuschrauben ist noch schlechter vom Platz, als das direkt beim Ausbau zu berücksichtigen.
D.h. die nötigen Freiräume für die Insassen müssen vorhanden bleiben, vgl. dazu die DIN EN 1846.

Davon ab: ein GW-L2 ist ein Logistikfahrzeug, eigentlich.... kein LF und auch kein GW-A...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807563
Datum29.04.2015 14:152804 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Die Ausführung soll auch von einem Aufbau-Hersteller gemacht werden.
Es geht mir darum in einem GW-L2 PA's unter zu bringen ohne den ohnehin schon kleinen Geräteraum unnötig zu belasten.
Mir ist ein GW-L2 von Ziegler, Bj. 2010 bekannt, in dem das herstellerseitig realisiert wurde. Das sieht dann so aus.
Eine solche Aufwertung eines GW-L2 (in dem verlinkten Falle ist er das einzige Fahrzeug am Standort) finde ich grundsätzlich nicht verkehrt, mit entsprechenden Halterungen mag das auch recht sicher zu bewerkstelligen sein, allerdings denke ich schon: Bei TSF ist man vor Jahren extra zu Kofferaufbauten gegangen, damit bei Unfällen nicht dümmstenfalls die halbe Ausrüstung auf der Besatzung landet. Bei (H)LF und GW packt man zunehmend alles mögliche wieder in die Kabine. Natürlich will man es da möglichst schnell greifbar, dann möchte man sich nicht noch lange mit Halterungen auseinandersetzen, und dann am Ende noch nachträgliche Behelfseinbauten...
Und zurück zu den PA: Natürlich sind das Halterungen, die nicht für das Anlegen der Geräte während der Fahrt vorgesehen sind. Wie das aber in der Praxis aussieht, wenn dann so ein Fahrzeug doch mal eine Wegstrecke zurücklegt, in der sich der Zeitvorteil lohnen würde, der PA-Bedarf absehbar ist... Das wird dann wie in den älteren TSF ablaufen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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