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ThemaPolizei beschlagnahmt 'Totarzt'-Wagen6 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg809377
Datum25.06.2015 16:5710980 x gelesen
Sachen gibts :-()

Polizei beschlagnahmt "Totarzt"-Wagen

Ein makabrer Scherz erlebte in Chemnitz ein rabiates Ende. Die Polizei stoppte den bekannten Totarzt-Wagen und beschlagnahmte das Fahrzeug.

Polizeisprecherin Jana Kindt: Der Besitzer könnte sein Auto zurückerhalten, wenn er zumindest die Blaulichtbrücke abbaut.

Wochenlang sorgte das verrückte Fahrzeug in der Region für Aufsehen. Ein Chemnitzer (53) hatte sich in Tschechien einen ausgemusterten Notarztwagen gekauft, in Chemnitz zugelassen und ganz neu beklebt:

Statt Notarzt stand nun Totarzt auf Blaulicht und Heck des VW Passat. .

vollständiger Artikel auf MOPO24

Hätte der D... kein Blaulicht montiert könnte er mit den Aufschriften und der Farbgebung ungeschoren durch die Lande gondeln ;-)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809379
Datum25.06.2015 18:468844 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Hätte der D... kein Blaulicht montiert könnte er mit den Aufschriften und der Farbgebung ungeschoren durch die Lande gondeln ;-)

Als deutscher Bürger mit einem in Tschechien zugelassenen Fahrzeug?

Nein.

Das Fahrzeug wieder in Deutschland zulassen?

Auch nicht, für die leuchtrote Folie wird er wohl keine Ausnahmegenehmigung bekommen...

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW809389
Datum26.06.2015 06:058373 x gelesen
Meine zwei Cent:
Deklariert er das Blaulicht als Dachkoffer und legt sein Brötchen rein, kann ihm die Polizei gar nichts. Siehe ettliche Sicherheitsdienste...

Die Farbe ist so eine Sache. Das Leuchtorange steht eigentlich nur für Rettungswagen zur Verfügung. Liegst du aber eine RAL daneben, ist es nicht mehr Leuchtorange, sieht aber noch so aus. Das war der Kommentar eines Tüv Prüfers, als ich mal mit dem DLRG Fahrzeug zum TÜV bin.

Natürlich darfst du als Deutscher einen in einem anderen Land zugelassenen Wagen in D fahren. Der Halter braucht aber einen ständigen Wohnsitz und Aufenthalt bzw. Firmensitz im jeweiligen Ausland.

Ist das Leuchtorange in Tschechien überhaupt unter dem gleichen Vorbehalt wie hier? Wenn nicht sollte das hier nicht interessieren, wegen der Freizügigkeit.

Ich denke hier ist jemand über das Ziel hinausgeschossen oder es steht nicht alles in der Zeitung. Eine Blaulichtfahrt oder auch ein Blaulichtstehen könnte selbst auf Privatgrund die Einschätzung deutlich kippen.

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen809390
Datum26.06.2015 07:095148 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Deklariert er das Blaulicht als Dachkoffer

Zumal die Kappen eh schwarz eingefärbt sind.....
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809391
Datum26.06.2015 07:315331 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Natürlich darfst du als Deutscher einen in einem anderen Land zugelassenen Wagen in D fahren.

ganz so natürlich ist das nicht.

Die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr ist immer irgendwo eine Art Ausnahme

Geschrieben von Harald S.Der Halter braucht aber einen ständigen Wohnsitz und Aufenthalt bzw. Firmensitz im jeweiligen Ausland.

Nein, das reicht nicht.

Es darf im Inland kein regelmäßiger Standort begründet werden (FZV §20 Absätze 1 und 2), andernfalls muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Weiterhin darf die Nutzung nur maximal ein Jahr andauern (Absatz 6)

Dass die Praxis anders ist und insbesondere die zweite Bedingung kaum prüfbar ist (wer kann schon nachweisen, dass das Fahrzeug nicht zwischenzeitlich das Bundesgebiet wieder verlassen hatte) steht auf einem anderen Blatt; aber wenn jemand 'auffällig geworden ist' wird ja ggf. mal näher hingeschaut...

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW809406
Datum26.06.2015 15:034495 x gelesen
Interessiert finde ich hier auch die zivilrechtliche Frage, ob das echte DTK, äh DRK, einen Anspruch auf Unterlassung der Benutzung des Fahrzeugs in dieser Form hat. Das DRK bzw. genauer eine der zum DRK gehörenden Organisationen (z. B. der Ortsverband) könnte damit argumentieren, dass das Fahrzeug seinen Ruf (auch die Ehre einer juristischen Person ist ja geschützt) beeinträchtigen könnte. Denkbar wäre ja etwa, dass der Fahrer sich im Straßenverkehr daneben benimmt und andere Verkehrsteilnehmer dies auf das DRK beziehen, weil das Fahrzeug derart zum Verwechseln ähnlich sieht, dass die Unterschiede bei flüchtigem Kontakt im Straßenverkehr nicht wahrgenommen werden.

Flo

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg809417
Datum26.06.2015 20:403977 x gelesen
Auf was willst du hinaus, Flo?
§ 125 OWiG ? ... vergiss es, schwarz ist nicht rot und Tot(es) ist nicht Rot(es).
Wenn überhaupt, könnte da auch nur und ausschließlich das DRK Generalsekretariat gegen vorgehen - auch zivilrechtlich mit dem StGB ...
Dürfte nur bei einem Halter mit Sitz im Ausland (hier CZ) interessant werden - und wenn es gar als Kunstform oder Satire deklariert wird ... *kopfschüttel*.

Wenn du so argumentierst, Flo, müsstest du auch allen Aktiven diese netten Schildchen und Aufkleber verbieten. Du hast zwar keine direkte Verwechslungsgefahr, aber ein unmittelbarer Bezug ist dennoch gegeben, beim Falschparken, beim schneller fahren als erlaubt, ...


Klasse finde ich persönlich den Seitenhieb auf einen gewissen Arztroman ... *grins*

Grüße
Udo Burkhard
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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW809418
Datum26.06.2015 22:003820 x gelesen
Ich will auf gar nichts spezifisch Hoheitliches oder Rotkreuzliches hinaus.

Ich stelle mir gerade mal vor, ich wäre ""stadtwerkegeil" und würde hier in den örtlichen Stadtwerken ähnlich sehender Kleidung herumlaufen und ein auf den ersten Blick ähnlich sehendes Fahrzeug fahren und an jeder roten Ampel ununterbrochen laut hupen und jeden, dem ich persönlich begegne, beleidigen.

Es ist die Frage, ob die Stadtwerke dann einen Anspruch gegen mich auf Unterlassung des Tragens dieser Kleidung oder der Benutzung des Fahrzeugs in dieser Form haben. Das hat mit dem OWiG oder dem StGB gar nichts zu tun, sondern würde seine Grundlage in der entsprechenden Anwendung von § 1004 BGB haben. Auch wenn im Text von § 1004 BGB nur vom Eigentum die Rede ist, ist es allgemeine Meinung, dass die Vorschrift entsprechend auch auf die Beeinträchtigung sonstiger Rechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, anwendbar ist. Ein solches Persönlichkeitsrecht kommt auch einer juristischen Person, wie hier in meinem Beispiel den Stadtwerken, zu. Da ich durch meine Kleidung und mein Fahrzeug auf den flüchtigen Betrachter den Eindruck mache, zu den örtlichen Stadtwerken zu gehören und daher mein Verhalten geeignet ist, den Ruf der örtlichen Stadtwerke zu schädigen, könnte man durchaus an einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch denken. Dass in einer solchen Konstellation mal ein Gericht eine Entscheidung gefällt hat, ist mir nicht bekannt.

Wie gesagt, meine Überlegungen wurzeln allein im Persönlichkeitsrecht und dem Ehrschutz juristischer Personen, das hat nichts mit OWi-Recht, StGB oder Markenrecht zu tun.




Gruß,

Flo

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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg809421
Datum27.06.2015 09:343695 x gelesen
Jetzelte ... :)
§ 823 BGB i.vm. §§ 12, 1004 BGB hatte ich jetzt nicht im Fokus.

Theoretisch wäre natürlich zunächst eine Abmahnung und danach eine Verfügung bzw. eine Klage auf Unterlassung möglich, nur wie gesagt, der Halter und somit Eigentümer sitzt den Berichten nach im Ausland (CZ).
Und alleine die Existenz des Fahrzeuges stellt IMHO (IANAL) keine Beleidigung, Verächtlichmachung oder ähnliches dar, sondern könnte durchaus - wobei zugegeben die Hintergründe nicht bekannt sind - in den Bereich der freien Meinungsäußerung bzw. sogar Satire fallen.

Somit IMHO Abhaken, Thema durch ... ;)

Grüße
Udo Burkhard
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ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen809455
Datum28.06.2015 16:183447 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Ich stelle mir gerade mal vor, ich wäre ""stadtwerkegeil" und würde hier in den örtlichen Stadtwerken ähnlich sehender Kleidung herumlaufen und ein auf den ersten Blick ähnlich sehendes Fahrzeug fahren und an jeder roten Ampel ununterbrochen laut hupen und jeden, dem ich persönlich begegne, beleidigen.

Es ist die Frage, ob die Stadtwerke dann einen Anspruch gegen mich auf Unterlassung des Tragens dieser Kleidung oder der Benutzung des Fahrzeugs in dieser Form haben. Das hat mit dem OWiG oder dem StGB gar nichts zu tun, sondern würde seine Grundlage in der entsprechenden Anwendung von § 1004 BGB haben. Auch wenn im Text von § 1004 BGB nur vom Eigentum die Rede ist, ist es allgemeine Meinung, dass die Vorschrift entsprechend auch auf die Beeinträchtigung sonstiger Rechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, anwendbar ist. Ein solches Persönlichkeitsrecht kommt auch einer juristischen Person, wie hier in meinem Beispiel den Stadtwerken, zu. Da ich durch meine Kleidung und mein Fahrzeug auf den flüchtigen Betrachter den Eindruck mache, zu den örtlichen Stadtwerken zu gehören und daher mein Verhalten geeignet ist, den Ruf der örtlichen Stadtwerke zu schädigen, könnte man durchaus an einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch denken. Dass in einer solchen Konstellation mal ein Gericht eine Entscheidung gefällt hat, ist mir nicht bekannt.

Wie gesagt, meine Überlegungen wurzeln allein im Persönlichkeitsrecht und dem Ehrschutz juristischer Personen, das hat nichts mit OWi-Recht, StGB oder Markenrecht zu tun.


Was machste denn mit denen, die in (alter) BW-Kleidung saufend und pöbelnd durch die Stadt ziehen? Da sind teilweise nicht mal die Hoheitsabzeichen runter. ist doch im Prinzip das gleiche

Heinrich

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 25.06.2015 16:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.06.2015 18:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2015 06:05 Hara7ld 7S., Köln
 26.06.2015 07:09 Pete7r L7., Chemnitz
 26.06.2015 07:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2015 15:03 Flor7ian7 M.7, Neuss
 26.06.2015 20:40 Udo 7B., Aichhalden
 26.06.2015 22:00 Flor7ian7 M.7, Neuss
 27.06.2015 09:34 Udo 7B., Aichhalden
 28.06.2015 16:18 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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