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Thema | Wer kennt noch solche Reporterfahrzeuge? Und nach welchen ..... | 10 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 809474 | |||
Datum | 28.06.2015 19:32 | 10947 x gelesen | |||
Sonnigen Sonntagabend! Gibt es in deutschen ES noch mehr solcher Fahrzeuge von Bildberichterstattern? Bild einer Medienagentur Und wenn ja, nach welcher rechtlichen Grundlage darf ein freies "Medienunternehmen" seine Fahrzeuge derart "Bunt" aufrüsten bzw. was ist dabei zu beachten? Fragende Grüße Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Neuss / NRW | 809479 | |||
Datum | 28.06.2015 20:18 | 6295 x gelesen | |||
Ich finde das komisch mit dem gelben Rundumlicht. § 52 Abs. 4 StVZO regelt, wann gelbes Rundumlicht an FAhrzeugen angebracht werden darf und ich sehe hier keine der Voraussetzungen auch nur im Ansatz erfüllt. Was die rot-weiß-roten Warnmarkierungen angeht, so begründen diese hier natürlich keine Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO. Aber wo steht denn eigentlich etwas dazu, wer diese Warnmarkierungen anbringen darf? Anders als § 52 Abs. 4 StVZO was das gelbe Rundumlicht angeht, sehe ich dazu erstmal keine Regelung. Gruß, Flo | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 809483 | |||
Datum | 28.06.2015 20:54 | 5916 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian M.Was die rot-weiß-roten Warnmarkierungen angeht, so begründen diese hier natürlich keine Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO. Du brauchst die DIN 30710 Aufkleber zusammen mit der notwendigen Arbeit um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, die gelbe Kennleuchte darfst du dann zusätzlich nutzen. Eine Genehmigung ist nicht notwendig. Wenn die RKL/Balken nicht fest montiert ist (Bild , siehe Kabel) braucht man sie auch nicht eintragen zu lassen. Eine Notwendigkeit sehe ich hier im Fall nicht, ist mir aber auch egal Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen | 809484 | |||
Datum | 28.06.2015 20:57 | 5970 x gelesen | |||
Hallo Jan Die rechtliche Grundlage für die Anbringung eines gelben Blinklichtes scheint laut STVO nicht gegeben zu sein. Nun sind wir aber die Feuerwehr und nicht die Strafverfolgungsbehörde. Was möchtest Du mit diesem Wissen also tun? Dich ärgern? Den Halter des Fahrzeuges anzeigen? Wenn dir so ein KFZ an der Einsatzstelle auffällt, dann sprichst Du am Besten einer der ebenfalls anwesenden Polizisten an und er/sie wird sich der Sache annehmen. Einen ähnlichen Vorfall hatte ich auch schon mal. An einer Einsatzstelle (VU auf der Autobahn) fiel mir ein schäbiger Opel mit Aufsetzblaulicht auf, der die Einsatzstelle absicherte. Weder Auto noch Insassen (Mann + Frau + Kind) deuteten auf ein BOS-KFZ hin. Das Kennzeichen und das Schild "Feuerwehr im Einsatz" machten schnell klar, mit welcher Art von Strategen wir es zu tun hatten. Ein kurzes Gespräch mit der Polizei mit einem dezenten Hinweis führten schnell zum Erfolg. MKG Andi | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Neuss / NRW | 809488 | |||
Datum | 28.06.2015 21:30 | 5520 x gelesen | |||
Gegen das Schild "Feuerwehr im Einsatz" allein wäre ja wohl zunächst mal nichts zu sagen, wenn dieses Fahrzeug zufällig vor der FW am Unfallort eintrifft, sodann die Insassen absichern und Erste Hilfe leisten. Ich habe ja die Hoffnung, dass ein solches Schild zu einer vorsichtigeren Fahrweise der übrigen Verkehrsteilnehmer führt und diese mehr Respekt gegenüber den Ersthelfern zeigen. Blaulicht geht hier natürlich absolut nicht. Flo | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen | 809489 | |||
Datum | 28.06.2015 21:56 | 5325 x gelesen | |||
Nein, gegen das Schild hatte ja auch niemand etwas einzuwenden. Das haben ja viele. Es zeigte aber schon bei der Vorbeifahrt eindeutig, dass es sich um kein verdecktes Fahrzeug der Polizei handelt. Stein des Anstoßes war die blaue Rundumkennleuchte mit Magnetfuß auf dem Dach, mit der der Kamerad an der Unfallstelle sein Fahrzeug "absicherte". Und nein, es war kein KBM, KBI oder ähnliches auf der Fahrt in den Urlaub. Das erkannte man sehr eindeutig an der billigen "Qualität" der Rundumkennleuchte. Nein, dass war Mister Wichtig mit vielen guten Tipps und sehr viel Erfahrung, die uns zu teil wurden, bis die Polizei auf den Plan kam. Dann wurde er auf einmal überraschend leise und klein. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 809490 | |||
Datum | 28.06.2015 22:35 | 5642 x gelesen | |||
mal rein pragmatisch gesprochen: Wenn man davon ausgeht, dass die Presse (um ihre vom Grundgesetz geschützte Arbeit ausüben zu können) auch an Unfall- und anderen Einsatzstellen auf Autobahnen und Schnellstraßen anhalten darf, dann halte ich es für durchaus sinnvoll, wenn sie dafür ihre Fahrzeuge so ausrüsten dürfen wie alle anderen die sowas tun. Und ich gehe davon aus, dass es da einen weiten Konsens gibt, dass die Pressefreiheit auch auf Autobahnen und Schnellstraßen gilt. Da eine solche Ausrüstung vom Wortlaut des §52(4) Nr.1 StVZO nicht erfasst ist, wird wohl eine entsprechende Ausnahmegenehmigung benötigt. Verbesserungswürdig finde ich allerdings die Art der Ausrüstung: Die Warnmarkierung auf der Motorhaube bringt aufgrund der starken Neigung dieser Fläche so gut wie nichts, die vordere Warnmarkierung gehört zwingend an die Frontverkleidung (vulgo: Stoßstange)! Aber wenn wir schonmal forumskonform Fehler suchen möchten: Die gelben Frontblitzer an dem Straßenreinigungsfahrzeug sowie eine gewisse Anzahl der verwendeten Leitkegel sind illegal... | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 809519 | |||
Datum | 29.06.2015 15:36 | 4852 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Andreas L. Was möchtest Du mit diesem Wissen also tun? Das wesentliche Interesse besteht in der ersten Frage. Also ist das ein bedauernswerter Einzelfall? Ist das "eine Welle" die langsam irgendwo her geschwappt kommt (und hier gottseidank noch nicht da ist)? Geschrieben von Andreas L. Dich ärgern? Ärgern? Das ist sehr gute Realsatire! Da müssen sich Menschen wie Sträter oder Malmsheimer sehr anstrengen um solche Figuren zu entwerfen! Geschrieben von Andreas L. Den Halter des Fahrzeuges anzeigen? Also wenn so ein Fz. hier auf der Bahn erscheint, sollte man schon als FM aufpassen ... ;-) Da stürzen sich von der Geradeauspolizei drauf und nehmen den Fahrer nebst Fz. und Papieren in strengsten Augenschein ... und wer sperrt dann die ES? ;-) Gruß Jan PS: Die Frage nach den Grundlagen usw. ist eher dem, ja nicht übersichtlichen Verordnungen zur Anbringung von Lämpchen, Leuchten, Folien, Warneinrichtungen etc. für Kfz geschuldet ... ich würde sagen, bei drei TÜV-Prüfern hat man da ja schon 4+x Meinungen.... ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 809523 | |||
Datum | 29.06.2015 18:09 | 4824 x gelesen | |||
Nachtrag: An anderer Stelle wird erläutert, dass örtlich Pressefotografen eine Ausnahmegenehmigung zum Anhalten auf und Betreten der Autobahn bekommen, für die eine entsprechende Ausrüstung der Fahrzeuge zur Auflage gemacht wird. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 809529 | |||
Datum | 30.06.2015 07:03 | 4176 x gelesen | |||
Danke für den Link! Dann ist das also nicht nur mir ins Auge gestochen (der Treadopener dort bin nicht ich, noch sagt mir der Nickname irgendwas!). Da bekommt man einiges erklärt und das das vom streitbaren Bergvolk in die restlichen Gefilde überschwappt ist demzufolge unwahrscheinlich. Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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