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ThemaFeuerschutztür dauerhaft außer Betrieb setzen - Auflagen9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorPier8re 8O., Köln / NRW810150
Datum18.07.2015 19:345680 x gelesen
Für eine Veranstaltung, bei der eine Modellbahn quer über die Etage eines Gebäudes gebaut werden soll, ist eine permanente Offenhaltung der Brandschutztüren notwendig, da im Türbereich ja Gleise liegen müssen.

Da die Strecke von Fußbodenhöhe nach 80 cm aufgeständert wird, verläuft durch diese Tür auch die Rampe. Das Ganze bedeutet einen solchen Aufwand, dass auch ein vorübergehender Abbruch utopisch ist.

Nun verbietet § 145 StGB ohnehin das unbefugte Verkeilen einer Brandschutztür.

Meine Frage ist nun: Unter welchen Auflagen darf eine solche Tür - für den Zeitraum von 10 Tagen - offengehalten werden, so dass dem Brandschutz immer noch genüge getan ist, aber die Veranstaltung dennoch in diesen Räumen stattfinden kann.

Sollte sich da keine Lösung finden, ist die gesamte Vorbereitung nun völlig für die Katz, weil sich das Problem leider erst jetzt ergibt, da diese Brandschutztüren erst im August in das Gebäude eingebaut werden und uns das bei der Planung der Veranstaltung nicht bekannt gegeben worden ist, sondern erst heute eher durch Zufall heraus kam.

Die Veranstaltung ist privat. Außer der angemeldeten Teilnehmer hat dort niemand Zutritt. Es ist allerdings von Interesse, zumindest an den Fahrtagen auch Besucher zuzulassen. Daher wäre es auch von Bedeutung, die Unterschiede zu kennen, die für öffentliche und private Veranstaltungen gelten.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810152
Datum18.07.2015 20:304146 x gelesen
Ohne das Gebäude zu kennen wird sich keine Antwort finden.
Was ggf. noch dazu kommt ist (mein Verdacht) das die Tür auch als Notausgang/ Fluchtweg ausgeschildert sein könnte, ergo eure baulichen Veränderung auf sehr wackeligen Beinen stehen könnte.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorPier8re 8O., Köln / NRW810153
Datum18.07.2015 21:524204 x gelesen
Anbei der Grundriss des Gebäudes (Erdgeschoss) mit eingezeichnetem Gleisplan.
Das Gebäude wird nun im inneren völlig umgebaut. Es werden auf der Etage drei Brandschutztüren eingebaut, So dass der große Saal unten rechts, das Treppenhaus und der obere Flur eigene Brandschutzabschnitte bilden.

Der Saal hat zusätzlich rechts unten einen zusätzlichen Ausgang direkt ins Freie. Das Treppenhaus beginnt gegenüber der Küche. Dort und oberhalb der Toilette sind sog. "Palettentunnel" vorgesehen, um die Strecke gefahrlos überqueren zu können. Das heißt im Flur stehen "brennbare Hindernisse".

Da das bei unseren Veranstaltungen, an wechselnden Orten, häufiger der Fall ist, wäre diese Frage auch in Zukunft für uns relevant und nicht nur konkret für diese Location.

file.php?id=525

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW810156
Datum19.07.2015 07:373765 x gelesen
Geschrieben von Pierre O.sog. "Palettentunnel" vorgesehen, um die Strecke gefahrlos überqueren zu können. Das heißt im Flur stehen "brennbare Hindernisse".

Brennbares Material im Bereich eines Fluchtweges ? = NOGO

Aber mehr erfährst du bei der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Einfach dort das Projekt vorstellen.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)810157
Datum19.07.2015 08:123759 x gelesen
Geschrieben von Michael R.- Brennbares Material im Bereich eines Fluchtweges? = NOGO
Sagt wer?
Steht wo?

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken810162
Datum19.07.2015 11:123629 x gelesen
Es handelt sich hier meines Erachtens nach um eine Nutzungsänderung. Daher kommen evtl. andere Vorschriften zur Anwendung, daher mit der genehmigenden Behörde (die den Einbau der Brandschutztüren gefordert hat) unterhalten. Es kann sein, dass unter Auflagen diese Änderung möglich ist. Auflagen könnten sein eine Beschränkung der Besucherzahl, Einsatz von Brand/Rauchmeldern etc.
Kurz gesagt: Solange die Brandschutztür eine Brandschutztür ist, darf sie nicht verkeilt etc. werden. Also muss die Genehmigung geändert werden, damit die Brandschutztür als solche nicht mehr nötig ist.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW810163
Datum19.07.2015 11:563568 x gelesen
Ich sehe die Zeichnung nicht, dürfte aber Egal sein.
Ich versuche es mal so mit dem GMV zu erklären:
Feuerschutztüren haben zwei wesentliche Aufgaben im Brandfall. Zum einen muss Der Rauch und das Feuer aufgehalten werden. zum anderen stellt eine Tür immer einen Fluchtweg dar.
Insbesondere der Rauchabschluss ist wichtig, weil dadurch die übrigen Gebäudeteile rauchfrei bleiben und die Menschen über diese einfacher und gefahrlos das Gebäude verlassen kann. Danach kann die Feuerwehr wiederum Rauchfrei bis zum Brandherd vorstoßen und diesen schnell bekämpfen. In so fern kann eine Rauchabschluß, der einen Spalt breit aufsteht den Unterschied machen zwischen einem Papierkorbbrand und dem Totalverlust eines Mehrstöckigen Gebäudes.
Wenn du nun geschickt argumentierst, kannst du herausschlagen, das die Strecken an den Türen leicht zu entfernen sind, und eine Person an jedem Rauchabschluss ständig bereitsteht und die ordnungsgemäße Schließung überwacht. Das habe ich schon einige male durchgezogen. Aber die eigentliche Krux dabei ist nicht der Vorbeugende Brandschutz, sondern eher, das du eine Freigabe deiner Gebäudeversicherung benötigst. Die sind erstaunlich Humorlos bei solchen Konstrukten.
Die Brandlast würde ich, obwohl kritisch, nicht Überbewerten, da dürfte mancher Teppich mehr haben.
Das nächste Problem ist das Freihalten der Fluchtwege. Um die Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen werden möglichst ungestörte Fluchtwege benötigt. Die Fluchtwege sind in der Anzahl, im Querschnitt und in Ihrer Länge festgelegt. Einfach damit der 2m Mann genauso fliehen kann wie ein Kind, genauso wie ein extrem breiter Mensch. Diese Querschnitte einzuschränken sollte also immer mit bedacht geschehen. Bei den Palettentunneln denke ich an die Stolpergefahr. U.u. sollte man hier über Rampen nachdenken. Auch sollte man bedenken, das die Feuerwehr sich über die Fluchtwege in das Gebäude hineinbewegt. Die brauchen natürlich auch Platz.

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen810204
Datum19.07.2015 23:183279 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Wenn du nun geschickt argumentierst, kannst du herausschlagen, das die Strecken an den Türen leicht zu entfernen sind, und eine Person an jedem Rauchabschluss ständig bereitsteht und die ordnungsgemäße Schließung überwacht.

Bei einer modular aufgebauten Modellbahn, die über 10 Tage hinweg so stehen bleiben soll würde dies dann aber bedeuten, dass im 24/7 Dienst ein Posten neben der Türe steht um im Fall des Feuers notfalls per Gewalt die Modellbahn davon zu überzeugen der Türe das Schließen zu ermöglichen.

Geschrieben von Pierre O.Da die Strecke von Fußbodenhöhe nach 80 cm aufgeständert wird, verläuft durch diese Tür auch die Rampe. Das Ganze bedeutet einen solchen Aufwand, dass auch ein vorübergehender Abbruch utopisch ist.

Was würde denn das Schließen konkret verhinden? Gibt es ein Bild von dem Objekt, das ihr in die Tür stellen wollt? Soll das so was sein wie ein Fremo-Modul? Oder legt ihr nur ein waagerechtes Brett über zwei Böcke?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW810205
Datum19.07.2015 23:353340 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Bei einer modular aufgebauten Modellbahn, die über 10 Tage hinweg so stehen bleiben soll würde dies dann aber bedeuten, dass im 24/7 Dienst ein Posten neben der Türe steht um im Fall des Feuers notfalls per Gewalt die Modellbahn davon zu überzeugen der Türe das Schließen zu ermöglichen.
Genau das kann es bedeuten, von daher meiner Meinung nicht praktikabel
Geschrieben von Uwe S.Oder legt ihr nur ein waagerechtes Brett über zwei Böcke?
So könnte ich es mir auch vorstellen. ein waagerechtes Brett das leicht abgehoben werden kann. Das machen viele Modellbahner wenn es um die durchquerung von Türen geht und die Hausfrau...
von daher am ende des Fahrbetriebs wird das Brett entfernt und die Sicherheitswache kann gehen nachdem die Tür geschlossen hat. Technisch also kein Problem, aber wer will das bezahlen/ leisten.

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 18.07.2015 19:34 Pier7re 7O., Köln
 18.07.2015 20:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 18.07.2015 21:52 Pier7re 7O., Köln
 19.07.2015 07:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 19.07.2015 08:12 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 19.07.2015 11:12 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 19.07.2015 11:56 Hara7ld 7S., Köln
 19.07.2015 23:18 Uwe 7S., Bürstadt/Lingen
 19.07.2015 23:35 Hara7ld 7S., Köln
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