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ThemaMotoren von Feuerwehrboot gestohlen9 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP810170
Datum19.07.2015 15:526431 x gelesen
Meldung der Feuerwehr Brohl/Rhein:
Eine unbekannte Tätergruppe stahl am frühen Sonntagmorgen die beiden Außenbord­motoren des Feuerwehrbootes, welches zur Absicherung des Kanadierrennens an einem verschlossenen Schiffsanleger im Brohler Hafen festgemacht hatte. Die Täter gingen bei dem Diebstahl mit schockierender Skrupellosigkeit vor. Sie durchtrennten die Sicherungsleinen, schleppten das Boot an eine Rampe und montierten dort die beiden, mehr als 150kg schweren, Motoren ab. Anschließend ließen sie das Boot ungesichert im Hafenbecken zurück. Glücklicherweise trieb der Wind das Mehrzweckboot auf den Hafendamm und nicht Richtung des offenen Fahrgewässers.
Da alle elektrischen und hydraulischen Leitungen im Heck durchschnitten wurden, ist mit einem hohen Reparatur- und Kostenaufwand zu rechnen. Die Sach- sowie Diebstahlschäden sind nach ersten Schätzungen mit deutlich über 20.000 Euro zu beziffern. Laut Zeugenaussagen wurde zur vermutlichen Tatzeit ein weißer Kleintransporter mit ausländischem Kennzeichen vor Ort gesehen. Sachdienliche Hinweise zur Tat und den Tätern nehmen alle örtlichen Polizeidienststellen entgegen.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorLinu8s D8., Magdeburg und Thierstein / Sachsen-Anhalt und Bayern810176
Datum19.07.2015 17:134088 x gelesen
Diebstähle von Bootsmotoren sind kein neues Problem.

Für die Kollegen ist es nun zu spät, aber trotzdem sei das an dieser Stelle gesagt: Die Wasserschutzpolizeien bieten regelmäßig an, Bootsmotoren kostenlos zu codieren. Das senkt die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahles.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW810179
Datum19.07.2015 18:583930 x gelesen
Ganz wichtig, die Seriennummern der Bootsmotoren existieren nicht selten mehrfach. Das dann zu durchschauen, wird für Polizei und Gerichte schwierig.

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen810305
Datum23.07.2015 18:003608 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Ganz wichtig, die Seriennummern der Bootsmotoren existieren nicht selten mehrfach.

Da ich davon ausgehe, dass eine Seriennummer im Normalfall vom Hersteller eines Gerätes dem Gerät der Serie als einmalige Kennung verliehen wird wüsste ich jetzt mal ganz gerne, was ich mir unter dem Satz vorstellen darf. Gibt es innerhalb einer Typenbezeichnung die Seriennummer mehrfach, oder war das jetzt "nur" der Hinweis, dass man nicht nur die Seriennummer, sondern auch die Typenbezeichnung kennen muss?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW810306
Datum23.07.2015 18:123459 x gelesen
Bei meinem Evinrude gab es die Seriennummer mehrfach für das gleiche Modell. Die haben meiner Meinung nach einfach jedes Jahr neu angefangen.
Schon dumm, wenn dann meine Nummer schon mal geklaut wurde. Der Wasserschutzpolizist hatte mich aber dann beruhigt.
Der Motor war glaube ich Baujahr 90.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW810308
Datum23.07.2015 18:493471 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Da ich davon ausgehe, dass eine Seriennummer im Normalfall vom Hersteller eines Gerätes dem Gerät der Serie als einmalige Kennung verliehen wird wüsste ich jetzt mal ganz gerne, was ich mir unter dem Satz vorstellen darf.

Davon bis ich bis vor knapp 2 Jahren auch ausgegangen.
Seit dem STeht ein GW-SAN (BNW) in unsere Fahrzeughalle.
Dort gibt es einige Geräte die sich ihre Seriennummer mit den Geräten des Fahrzeugs teilen.
Ob das für die gesamte Serie gilt habe ich nicht weiter verfolgt....

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW810317
Datum24.07.2015 09:213017 x gelesen
Hallo,

das ist v.a. für die DLRG und die Wasserwacht (und natürlich auch andere "Lieger") quer durch Deutschland mittlerweile alles andere als selten... :-(

Was aber fast noch schlimmer ist, als der Diebstahl (den man sich ja irgendwie noch logisch mit "bin arm brauche (mehr) Geld" erklären könnte), sind die immer wieder auftretenden sinnlosen zerstörenden Sachbeschädigungen, vgl. z.B. hier http://berlin.dlrg.de/meldung-im-detail/neuigkeit/38.html

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW810339
Datum24.07.2015 13:542735 x gelesen
Ist das rechtlich eine normale Sachbeschädigung oder gibt es extra Punkte für Rettungsmittel ?
Ich frage da allgemein, also auch bezüglich RTW oder leer geräumter Gerätehäuser.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen810343
Datum24.07.2015 14:412686 x gelesen
Hallo,

gechrieben von Thomas M.:
Ist das rechtlich eine normale Sachbeschädigung oder gibt es extra Punkte für Rettungsmittel ?
Ich frage da allgemein, also auch bezüglich RTW oder leer geräumter Gerätehäuser.

Wollte grade schreiben, dass für die Rechtsprechung ja immer noch ein ordentliches Gericht zuständig ist, das bei der Fällung des Urteils abwägt. Beim § 303 StGB sind zum Beispiel Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren der Strafrahmen.

Aber siehe da! Es gibt sogar tatsächlich einen "Spezialparagraphen" für Vandalismus = Sachbeschädigung (z.B. / u.a.) an Einsatzmitteln der Feuerwehr (RD usw.): § 305a StGB - "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel", explizit Abs.1 Nr. 2. und 3., Wortlaut:

"(1) Wer rechtswidrig

[...]

2. ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder

3. ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes

ganz oder teilweise zerstört [...]."


Strafrahmen hier: Bis zu fünf, statt zwei, Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.


Gruß

Daniel

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 19.07.2015 15:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.07.2015 17:13 ., Magdeburg und Thierstein
 19.07.2015 18:58 Hara7ld 7S., Köln
 23.07.2015 18:00 Uwe 7S., Bürstadt/Lingen
 23.07.2015 18:12 Hara7ld 7S., Köln
 23.07.2015 18:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.07.2015 09:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.07.2015 13:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 24.07.2015 14:41 Dani7el 7R., Peine
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