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Thema | Anonymer Aufruf zum illegalen Streik bei der Berliner Feuerwehr | 15 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Herb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt | 810372 | |||
Datum | 25.07.2015 12:05 | 9291 x gelesen | |||
bei den Krankmeldungen wird jetzt der Amtsarzt genau hinschauen wehe da simuliert einer! Gruss Herbi | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 810374 | |||
Datum | 25.07.2015 12:36 | 8920 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Herbert J. wehe da simuliert einer! zwischen einer "richtigen" Krankmeldung weil man z.B. mit dem Kopf unterm Arm daherkommt und einer Simuliererei gibt es viele Situationen wo ein Arbeitnehmer ( und auch ein Feuerwehrbeamter ) für sich selbst entscheiden kann ob er doch zur Arbeit bzw. Dienst geht oder ob er sich krank meldet und dann sogar gleich zu einem Arzt geht. Wenn das Betriebsklima nicht mehr gut ist geht dann das Pendel halt in die Richtung wo solche Entscheidungen dann einen Anstieg der Krankmeldungen zur Folge hat. Da kann kein Amtsarzt was ändern. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 810375 | |||
Datum | 25.07.2015 12:49 | 8618 x gelesen | |||
Geschrieben von Herbert J.bei den Krankmeldungen wird jetzt der Amtsarzt genau hinschauen Du weisst schon, dass der Amtsarzt von Krankmeldungen nichts mitbekommt und erst bei länger andauernder Krankheit oder eventueller zeitweiser/dauerhafter Feuerwehrdienstunfähigkeit vom Dienstherr involviert wird? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Herb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt | 810379 | |||
Datum | 25.07.2015 14:20 | 8235 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Du weisst schon, dass der Amtsarzt von Krankmeldungen nichts mitbekommt und erst bei länger andauernder Krankheit oder eventueller zeitweiser/dauerhafter Feuerwehrdienstunfähigkeit vom Dienstherr involviert wird? bin kein Beamter wie läuft das dann wenn der Vorgesetzte berechtigte Zweifel an einer Krankmeldung hat? Gruss Herbi | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 810381 | |||
Datum | 25.07.2015 14:48 | 8314 x gelesen | |||
Hallo, das ist schwierig, der Dienstherr müßte die Entscheidung und kompetenz eines niedergelassenen Arztes anzweifeln und einen Arzt suchen, der das gegenteilige bescheinigt wie sein Kollege. Das müßte jeder Arbeitgeber machen der zweifelt. mfg Albrecht Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung Es werden mehr Taten in Worte umgewandelt wie Worte in Taten | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 810392 | |||
Datum | 26.07.2015 09:04 | 6805 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Herbert J. wie läuft das dann wenn der Vorgesetzte berechtigte Zweifel an einer Krankmeldung hat? Das ist (zu recht) sehr schwierig. Egal ob Beamter oder "normaler" Arbeitgeber kann ein Arbeitgeber/ Vorgesetzter eine Krankmeldung die ein Arzt ausgestellt hat nur schwer anzweifeln. Bei längerer oder häufiger Krankheit kann es Untersuchungen beim Amtsarzt/ Werksarzt etc. geben, die aber nicht primär das Ziel haben die Krankmeldung anzuzweifeln, sondern Möglichkeiten für eine Rehabilitierung/ Wiedereingliederung o.ä. zu finden. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 810399 | |||
Datum | 26.07.2015 12:44 | 6931 x gelesen | |||
Das in dem Artikel beschriebene 12h Arbeit 24h frei hört sich zwar schön an, ist aber realitätsfremd. Jede Wache hat ihr eigenes Dienstplanmodell und meistens sieht dass so aus dass man 12h Funktion X und danach 12h Funktion Y besetzt. Wenns gut läuft ist man auf der DLK und einem wenig frequentierten LHF, wenn schlecht läuft LHF und RTW. Wenn sich die Kollegen krankmelden macht der Arzt wie schon geschrieben nichts, nur der C-Dienst kriegt ne Krise weil ihm bei der Stärke Personal fehlt, das können dann schon mal mehrere Fahrzeuge pro Direktion sein. Krankmeldungen sind aber auch verständlich, die Kollegen sind ausgebrannt. RTW werden als Taxi missbraucht und LHF fahren immer öfter als FR. Das Personal im Einsatzdienst wird immer älter und manche Bereiche sind total unterbesetzt und andere überbesetzt. Das führt natürlich beiderseits zu Frust. Die einen Wissen nicht was sie zuerst machen sollen und die anderen spielen sich was zurecht um sich zu beschäftigen, hat man zumindest bei manchen das Gefühl. Grüsse | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810400 | |||
Datum | 26.07.2015 13:29 | 6128 x gelesen | |||
Um die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zu überprüfen, kann der Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen (siehe § 275 Abs. 1a SGB V). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 810402 | |||
Datum | 26.07.2015 14:28 | 6039 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Um die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zu überprüfen, kann der Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen (siehe § 275 Abs. 1a SGB V). gilt das auch für Beamte? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810404 | |||
Datum | 26.07.2015 15:10 | 6341 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gilt das auch für Beamte?Ja, nein, vielleicht ;-) Die Dienstunfähigkeit eines Beamten der Länder und Kommunen kann, ich denke da sind die Landesbeamtengesetze noch recht einheitlich, nur vom Amtsarzt überprüft werden. Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung", ganz frisch letzte Woche in Kraft getreten, hat der Bund den ersten Schritt gemacht, dass zumindest für Bundesbeamte zukünftig auch dieser medizinische Dienst der Krankenkassen tätig werden kann. Offizieller Grund ist eine Überlastung der Amtsärzte. Echter Grund ist m.M.n. ein Misstrauen in deren Arbeit. Da sind aber noch Vereinbarungen zwischen Bund und den Kassen nötig, um das Verfahren (und natürlich die Kosten) zu regeln. Irgendwann wird das dann wohl auch auf die anderen Beamten ausgedehnt, könnte ich mir vorstellen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 810440 | |||
Datum | 27.07.2015 09:52 | 5661 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = a.Das Personal im Einsatzdienst wird immer älter und manche Bereiche sind total unterbesetzt und andere überbesetzt. lass mich raten, mehr Häuptlinge und weniger Indianer? Geschrieben von = anonym = a. Die einen Wissen nicht was sie zuerst machen sollen und die anderen spielen sich was zurecht um sich zu beschäftigen, hat man zumindest bei manchen das Gefühl. hmmm, darf ich noch einmal raten, letzteres gipfelt dann in ein MEHR an Papier und "Handlungsanweisungen" ? Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 810522 | |||
Datum | 28.07.2015 08:54 | 5340 x gelesen | |||
illegaler Streik im Sande verlaufen... Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 810524 | |||
Datum | 28.07.2015 09:37 | 4877 x gelesen | |||
Geschrieben von Herbert J.bei den Krankmeldungen wird jetzt der Amtsarzt genau hinschauen lol! Lass mich mal überlegen warum genau die Aussage fachlich nicht zu begründen ist.. Liegt es vielleicht an der mangelnden Zuständigkeit? Oder der Tatsache das wahrscheinlich kein "Amtsarzt" eben mal so x Termine kurzfristig frei hat? Oder daran das ich dem sage: ja, letzte Woche hatte ich Magen Darm, bestimmt auf der Wache was falsches gegessen. Oder die kleinen haben was aus der KITA mitgebracht? So kurze "Massenkrankenscheine" sind arbeitsrechtlich überhaupt nicht zu greifen! Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810547 | |||
Datum | 28.07.2015 20:48 | 4591 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.So kurze "Massenkrankenscheine" sind arbeitsrechtlich überhaupt nicht zu greifen!Das sehe ich anders. Problematisch wäre es, wenn die Massenerkrankung vom Himmel fallen würde. Wenn aber jemand so blöde ist, genau dieses Verhalten in einem "Streikaufruf" vorher zu propagieren, und dann im gleichen großen Haus Amtsärzte beschäftigt sind... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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