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Thema | Informationsfreiheitsgesetz | 5 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 810563 | |||
Datum | 29.07.2015 12:02 | 3681 x gelesen | |||
Guten Tag BaWü plant ein Informationsfreiheitsgesetz Siehe: -> IM BaWü " Kabinett gibt Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes zur Anhörung frei " Die Landesregierung will den Bürgerinnen und Bürgern unter Beachtung des Datenschutzes möglichst freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorliegenden Informationen geben. Damit wird die Transparenz staatlichen Handelns als wesentliches Element der demokratischen Meinungs- und Willensbildung gestärkt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung ist letztlich, dass die Bürgerinnen und Bürger auch die notwendigen Informationen haben, um sich fundiert einbringen zu können. Nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind auch in der Lage, engagiert und kompetent mitzugestalten, betonten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall am Dienstag (28. Juli 2015). Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz zur Anhörung freigegeben und setzt damit einen wichtigen Punkt der Koalitionsvereinbarung um. In einigen Bundesländern gibt es schon entsprechende Gesetze. Macht sich dies dort bei den Feuerwehren bzw. KatS-Behörden bemerktbar ? Verlangen vermehrt Bürger Einsicht in Alarmpläne, Einsatzberichte, Aufzeichnungen von Leitstellen, Beschaffungsunterlagen, etc. ? Wie wird dies praktisch gehandhabt ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8 L.8, Bottrop / NRW | 810566 | |||
Datum | 29.07.2015 13:06 | 2288 x gelesen | |||
In NRW gibt es ein IFG seit 2001, in unserem Hause (Stadt mit 117.000 EW) ist die Anzahl von Anfragen äußerst überschaubar. Wichtig ist in NRW, dass auch nicht alle Informationen freigegeben werden müssen. Alarmpläne, Einsatzberichte, LST Aufzeichnungen o.ä. sind m.E. oftmals auf Grund von personenbezogenen Daten bzw. vergleichbaren Daten zu schützen. (ggf. Alternativ zu schwärzen §10 IFG ). Das IFG findet in NRW seine Grenzen in den §§ 4, 6-10 (Datenschutz, taktische Belange, vorrangige Gesetzgebung etc.). Eine weitere Hemmschwelle stellt der möglich Kostenersatz nach §11 IFG NRW dar. Man sollte auch nicht unbedingt eine grundsätzliche Abwehrhaltung einnehmen, vor allem wenn man einen guten Job macht. Gründliche Prüfung der Umstände natürlich vorausgesetzt... ich hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816456 | |||
Datum | 25.01.2016 17:14 | 1401 x gelesen | |||
Guten Tag Eine interessante Seite zur Thematik: -> " FragDenStaat.de " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816457 | |||
Datum | 25.01.2016 17:17 | 1301 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Eine interessante Seite zur Thematik: und da natürlich besonders die Fragen rund um "Feuerwehr": => https://fragdenstaat.de/suche/?q=feuerwehr MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816459 | |||
Datum | 25.01.2016 17:48 | 1294 x gelesen | |||
Auffällig: Die Plattform hat offensichtlich ein Vorstandsmitglied eines KFV für sich entdeckt, um Verwaltungen quer durch die Republik mit Anfragen zu erfreuen. Ob das der Sinn der Sache war? Meiner Ansicht nach sollten Instrumente der Bürgerbeteiligung und Transparenz einen Nutzen bringen für Bürger, die mit einer Information auch etwas "anfangen" können. Werden sie von Bürgern genutzt, die einfach "nur mal so was wissen wollen", sind sie vor allem eines: teuer. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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