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Thema | Unterlagen Ausschreibung veröffentlichen | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 811806 | |||
Datum | 01.09.2015 13:14 | 7519 x gelesen | |||
Hallo liebe Foren Gemeinde, ich habe eine Frage an die wirklichen Ausschreibung Spezialisten. Wenn eine Stadt etwas ausschreibt wird immer nur eine Information darüber veröffentlicht. Die Unterlagen müssen dann extra bei der Vergabestelle angefordert werden. Die eine Kommune versendet es per Post, die nächste schickt ein Link zu einem verschlüsselten ZIP Archiv und noch eine stellt Sie einfach online. Das letztere Verfahren empfinde ich als sehr angenehm, da ich dort schnell auf einen Blick feststellen kann ob ich mich beteiligen möchte oder nicht. Gibt es gründe für eine beschränkte Weitergabe der Unterlagen? Jeder Bürger kann im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes sowieso einen Blick in die Unterlagen werfen. Ich hoffe, dass Ihr Experten Licht ins Dunkel werfen könnt | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 811807 | |||
Datum | 01.09.2015 13:37 | 4736 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Gibt es gründe für eine beschränkte Weitergabe der Unterlagen? Bei der Variante mit dem Postversand von Papier wäre zumindest die Kostenfrage zu stellen. Ferner könnte man sich allgemein die Möglichkeit eröffnen, den erarbeiteten Inhalt der Unterlagen später auch als Beratungsdienstleistung zu verkaufen. Geschrieben von Sebastian K. Jeder Bürger kann im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes sowieso einen Blick in die Unterlagen werfen. Sagt das Gesetz denn, dass die Unterlagen kostenlos rausgegeben werden müssen? So weit ich weiß kann für das Bearbeiten einer Anfrage eine Gebühr verlangt werden. Außerdem dürfte der Bürger seinerseits die Unterlagen nicht veröffentlichen. Geschrieben von Sebastian K. ich habe eine Frage an die wirklichen Ausschreibung Spezialisten. Ich bitte um Entschuldigung, falls die Antwort nicht genehm ist. Ich halte mich selbstverständlich nicht für einen Spezialisten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 811816 | |||
Datum | 01.09.2015 23:25 | 3266 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Ich bitte um Entschuldigung, falls die Antwort nicht genehm ist. Ich halte mich selbstverständlich nicht für einen Spezialisten. Ich bin dir für deine Antwort sehr dankbar. Spezialist war ehr im Bezug auf die nicht so gewöhnliche Frage bezogen. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 811817 | |||
Datum | 01.09.2015 23:54 | 3010 x gelesen | |||
Die Art und Form der Verteilung (Papier oder elektronisch) kann jede ausschreibende Stelle (noch) selbst festlegen. Für die Unterlagen in Papierform dürfen höchstens die Kosten für Vervielfältigung und Versand erhoben werden. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 811818 | |||
Datum | 01.09.2015 23:56 | 3314 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Jeder Bürger kann im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes sowieso einen Blick in die Unterlagen werfen. Was auch wieder mit Gebühren belegt werden kann.... | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 811860 | |||
Datum | 02.09.2015 21:53 | 2235 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, die ausschreibende Stelle hat durchaus ein Interesse daran zu wissen, wer die Unterlagen erhält. Daher stellen die meisten die Daten nicht einfach frei zum Download bereit. Beispielsweise zur Beantwortung von Bieteranfragen ist es durchaus nützlich die bisherigen Verfahrensbeteiligten zu kennen. Je nach Einschätzung von Frage und Antwort ist die ausschreibende Stelle nämlich in der Pflicht die Informationen allen potentiellen Bietern zu übermitteln. Außerdem ist auch für die Ausschreibe interessant zu wissen, wie die Relation von Anfragen und eingegangene Angeboten ist. Auch aus Datenschutzgründen kann es teilweise sinnvoll sein, die Daten nicht einfach frei ins Netz zu stellen. Das Vergaberecht deckt ja alle öffentlichen Gebiete ab und nicht nur die Feuerwehr. Ab nächsten April wird sich das Recht allerdings ändern und die E-Vergabe zwingend eingeführt. Die bedeutet aber auch nicht, dass die Daten alle frei im WWW zugänglich sind. Viele Grüße Björn Matheis Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt ! alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung ! | |||||
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