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Thema | Der rechte Ralf von der Feuerwehr - war: FM wird der Brandstiftung in Asylbewerberheim verdächtigt | 11 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 811770 | |||
Datum | 31.08.2015 13:21 | 8730 x gelesen | |||
Moin Thomas! besagter Wehrleiter Bei sowas kann man doch nur zweifeln. Meinungsfreiheit ja, aber wenn begründete Zweifel zur Verfassungstreue bestehen müßte es doch Möglichkeiten geben das Aufsichtsbehörden so etwas einen Riegel vorschieben. Wenn die Herren unbedingt so eine Meinung propagieren wollen können sie es gerne tun, aber dann haben sie in einem "Ehrenamt" nichts verloren. Auch im aktuellen Fall gab es doch schon Ansatzpunkte die man hätte nutzen müssen. Wie kann bitte jemand wieder in der FF aufgenommen werden der bereits wegen Brandstiftungen in Erscheinung getreten ist? Das wäre ja gerade so als ob man einem Alkoholiker einen Job im Qualitätsmanagement einer Brauerei gibt. ;) MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811772 | |||
Datum | 31.08.2015 13:50 | 6039 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S.Auch im aktuellen Fall gab es doch schon Ansatzpunkte die man hätte nutzen müssen.Wie kann bitte jemand wieder in der FF aufgenommen werden der bereits wegen Brandstiftungen in Erscheinung getreten ist? Kein Ahnung wie deren DV, Satzung und Verordnungen aussehen. Es ist jedoch ein leichtes in der örtlichen Satzung aufzunehmen das Brandstifter oder Personen die wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen öffentlich in Erscheinung getreten sind vom Dienst auszuschließen sind. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 811774 | |||
Datum | 31.08.2015 16:13 | 5506 x gelesen | |||
Richtig Thomas. Man muß es nur wollen und z.B. in der Satzung so dann auch aufnehmen. Sofern jemand einer Straftat überführt wurde ist eine Aufnahme in die FF ausgeschlossen bzw. wird das Dienstverhältniss beendet. So ist es zumindest bei uns geregelt. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 811778 | |||
Datum | 31.08.2015 18:00 | 5235 x gelesen | |||
... dies dürfte sich aus allen Landesgesetzen und Laufbahnverordnungen ergeben. Ferner genügt es bereits dem Ansehen der Feuerwehr zu schaden. Oft werden LdF (Wehrleiter) und dessen Stellvertreter in eine besondere Dienststellung (z.B. Ehrenbeamtentum) gehoben. Aus dieser Stellung ergeben sich wieder neue Sachverhalte. Der Rat wird schon geprüft haben ob "ihr" Kandidat persönlich und fachlich geeignet für diese Funktion ist. Letztlich ist das nicht nur Feuerwehrangelegenheit, die Politik entscheidet. Für mich klar: sammelt sich rechtes Gedankentum in der Feuerwehr hat nicht nur die Feuerwehrspitze versagt sondern auch der Chef der Verwaltung samt gewähle Ratsherren. Da kann ich nur sagen: SCHÄMT EUCH, AKTIVES WEGSEHEN! .... Zur Ehre Gottes und zum Schutze des Nächsten. Grüße Olli | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 811781 | |||
Datum | 31.08.2015 19:29 | 4939 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S.Sofern jemand einer Straftat überführt wurde ist eine Aufnahme in die FF ausgeschlossen bzw. wird das Dienstverhältniss beendet. So ist es zumindest bei uns geregelt. Ganz so einfach und pauschal wird es wohl nicht gehen. Ich kenne z.B. jemanden, der wurde sogar zum ganz regulären Feuerwehrbeamten, obwohl er vor seiner Einstellung "einer Straftat überführt" worden war. (es handelte sich dabei übrigens um eine fahrlässige Körperverletzung durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr...) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811783 | |||
Datum | 31.08.2015 19:50 | 5562 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ich kenne z.B. jemanden, der wurde sogar zum ganz regulären Feuerwehrbeamten, obwohl er vor seiner Einstellung "einer Straftat überführt" worden war. Wer Engel will soll in die Kirche gehen.....provokant gesagt. Nicht jede Straftat disqualifiziert davon ein guter Feuerwehrmann zu sein, zum Glück steht es so auch überwiegend geschrieben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811787 | |||
Datum | 31.08.2015 22:34 | 4902 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Nicht jede Straftat disqualifiziert davon ein guter Feuerwehrmann zu sein, zum Glück steht es so auch überwiegend geschrieben. Wobei ich zum Beispiel Brandstiftung extrem kritisch sehe und IIRC war dies in dem konkreten Fall so... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 811788 | |||
Datum | 31.08.2015 23:27 | 5370 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wobei ich zum Beispiel Brandstiftung extrem kritisch sehe und IIRC war dies in dem konkreten Fall so... mal abgesehen von ausgesprochenen Jugendsünden (die nicht gerade auf krankhaftes Verhalten hin deuten) würde ich auch sagen: Brandstiftung geht garnicht. Ansonsten kommt der Feuerwehrmann halt auch mal in Abwesenheit der Besitzer in fremde Wohnungen und begegnet seinen Kunden bisweilen im hilflosen Zustand. Damit sind Eigentums- und Sexualdelikte ebenfalls Ausschlusskriterien. Nicht zuletzt hat der Feuerwehrmann die Pflicht, seinen Kunden ohne Ansehen der Person zu helfen, womit wir wieder beim ursprünglich diskutierten Thema sind... | |||||
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Autor | Walt8er 8Z., Heidelberg / BW | 811828 | |||
Datum | 02.09.2015 11:38 | 5011 x gelesen | |||
Die braune Socke ist als stellv. Wehrführer immer noch im Amt und Würden :-( http://www.kreisfeuerwehrverband-vg.de/kreisfeuerwehrverband+vorpommern+greifswald/kreisfeuerwehrverband/feuerwehren/amt_anklam_land/feuerwehr-postlow---tramstow.html | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 811831 | |||
Datum | 02.09.2015 12:25 | 4608 x gelesen | |||
Tja. Da braucht man sich doch nicht wundern. Dem Herren wurde ja selbst durch die Gemeindevertreter der Rücken gestärkt. Vor Ort keinerlei Bewusstsein für die Brisanz der Sachlage... MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 811848 | |||
Datum | 02.09.2015 16:18 | 4396 x gelesen | |||
Geschrieben von Walter Z.Die braune Socke ist als stellv. Wehrführer immer noch im Amt und Würden :-( Ist er das wirklich? Klage abgelehnt Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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