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ThemaAbrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen?34 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln
  • Burgthann: Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für. Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren (mit Ausnahme für FW-Leute)
  • Auch Feuerwehrleute müssen zahlen
  •  
    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall812089
    Datum11.09.2015 12:3019713 x gelesen
    Vor kurzem hatten wir, wärend unseres Urlaubs, einen Wasserschaden im Haus. Bei uns ist eine Rohrleitung geplatzt. Die Nachbarin rief freundlicherweise die Feuerwehr, die das Wasser abstellte und den Keller ausgepumpt hat.

    Einige Wochen später bekam ich eine Rechnung von der Stadt, ich solle für die Einsatzkosten aufkommen.

    Seit vielen Jahren bin ich in der Feuerwehr aktiv, ich spende sehr viel Freizeit für die Feuerwehr. Eine Rechnung zu bekommen kommt mir unfair vor.

    Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder drückt bei euch die Gemeinde ein Auge zu?

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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern812091
    Datum11.09.2015 12:4114535 x gelesen
    Hallo,
    gibt es bei euch eine Feuerwehrostensatzung?
    Dort müsste drin stehen wer, wann, was zu zahlen hat.
    Bei uns sind unter best. Vorraussetzung Feuerwehrleute vom Kostenersatz befreit.

    MkG Helmut

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    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall812092
    Datum11.09.2015 13:1913856 x gelesen
    haben wir

    darin gibt es keine Regelung für Abrechnungen die Feuerwehrleute betreffen

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg812093
    Datum11.09.2015 13:2413990 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von = anonym = a.Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder drückt bei euch die Gemeinde ein Auge zu?
    Ich habe da selbst keine Erfahrungen, aber es sollte eine Kostensatzung geben, wo so etwas geregelt ist.
    Abgesehen davon, erstellt die Stadt doch nur eine Rechnung, wenn die Feuerwehr die entsprechenden Daten an die Stadt meldet, also mal mit Deinem Kommandanten reden? Oder wohnst Du in einer anderen Stadt/ Gemeinde als die Feuerwehr in der Du Mitglied bist und man konnte so gar nicht wissen, dass Du in der FW Mitglied bist.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall812095
    Datum11.09.2015 13:5313663 x gelesen
    in unserer Satzung gibt es da keine Ausnahme

    die von Köln ist vergleichbar

    Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln

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    AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen812096
    Datum11.09.2015 14:1013049 x gelesen
    Hallo,

    wenn deine Stadt eine entsprechende Kostensatzung hat und keine Ausnahmen in diese Satzung geschrieben hat, muss sie zunächst einmal eine Rechnung schreiben. Schließlich hat dein Einsatz der Stadt Geld gekostet und Städte sind angehalten, Kosten wieder einzunehmen.
    Feuerwehrleute sind grundsätzlich genauso Bürger wie andere Menschen auch. Insbesondere bei festgelegten Finanzen gibt es da auch nur wenig Ermessensspielraum. Auch weiß die Sachbearbeiterin je nach Größe der Stadt nicht, dass du in der Feuerwehr bist wenn dies nicht im Einsatzbericht steht.

    Deine Möglichkeit ist gegen den Kostenbescheid Widerspruch einzulegen und deine besonderen Umstände in die Waagschale zu legen. Eventuell findet sich doch ein Ermessensspielraum.

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    AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen812097
    Datum11.09.2015 14:3112381 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Johannes K.wenn deine Stadt eine entsprechende Kostensatzung hat und keine Ausnahmen in diese Satzung geschrieben hat, muss sie zunächst einmal eine Rechnung schreiben. Schließlich hat dein Einsatz der Stadt Geld gekostet und Städte sind angehalten, Kosten wieder einzunehmen.

    Sie muss nicht zunächst eine Rechnung schreiben, sie muss zwingend eine Rechnung schreiben und die entstandenen Kosten einfordern.


    Geschrieben von Johannes K.Deine Möglichkeit ist gegen den Kostenbescheid Widerspruch einzulegen und deine besonderen Umstände in die Waagschale zu legen. Eventuell findet sich doch ein Ermessensspielraum.

    Ich bezweifel das dieses klappt, da es genau dort keinen Ermessensspielraum gibt.
    Dieser ist in der verlinkten "ähnlichen" Satzung einfach nicht vorgesehen (zu Recht).

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg812098
    Datum11.09.2015 14:4912000 x gelesen
    Kannst Du die Rechnung nicht an Deine Versicherung weiterreichen? (Hausrat, Gebäudeschutz)

    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

    WICHTIGER HINWEIS!
    Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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    AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen812099
    Datum11.09.2015 15:0212703 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a.in unserer Satzung gibt es da keine Ausnahme

    die von Köln ist vergleichbar


    Jetzt wäre mal meine Frage, ist eure Satzung online verfügbar?

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü812100
    Datum11.09.2015 15:0711910 x gelesen
    Hallo,

    in BaWü gibt das Landesfeuerwehrgesetz, § 34, Abs. 4, der Stadt/Gemeinde die Möglichkeit "in öffentlichem Interesse" auf den Kostenersatz zu verzichten.

    Die Kommentierung (Surwald-Ernst) dazu führt u.a. dazu aus "So kann es im Interesse der Geminde liegen, von einem Feurwehrangehörigen oder von einem Arbeitgeber....keinen Kostenersatz zu verlangen".

    Manfred

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    AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V812101
    Datum11.09.2015 16:4811325 x gelesen
    Wenn Du Mieter bist, müsste der Hausbesitzer bzw. dessen Gebäudehaftpflichtversicherung oder Gebäudeversicherung haften. Wenn Du selbst Eigentümer bist, müsstest Du prüfen, inwiefern Deine diesbezüglichen Versicherungen greifen.

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    AutorThom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen812102
    Datum11.09.2015 17:2711231 x gelesen
    Warum sollten Feuerwehrleute bevorzugt behandelt werden?
    Ist halt doof, wenn man sich die Prämien für die entsprechende Versicherung gespart hat und nun diese Rechnung selber zahlen muss..
    Und jetzt kommt mir keiner mit "das Ehrenamt wird mit Füßen getreten"..
    Dennoch kann man versuchen, mit der Gemeinde ein freundliches Gespräch zu führen. Viel Erfolg!

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen812104
    Datum11.09.2015 18:1210975 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Warum sollten Feuerwehrleute bevorzugt behandelt werden?

    Warum sollte man sich in einer freiwilligen Feuerwehr engagieren?

    Geschrieben von Thomas M.Und jetzt kommt mir keiner mit "das Ehrenamt wird mit Füßen getreten"..

    Nein, wird es natürlich nicht. Und so eine Gebührensatzung ist auch nötig, weil es sonst schwierig wird zu erklären warum das Kellerauspumpen beim FA(SB) kostenlos ist, aber beim ehrenwerten Stadtratsmitglied "Peter Parteibuch" oder "Viktor Verwaltungsleiter" nicht bzw. genau umgekehrt.

    Es läuft auf eine Kollision Recht gegen Gerechtigkeit hinaus. Wenn die am Einsatz beteiligten FAs dafür sorgen, dass keine Kosten für Freistellung anfallen kann man das ganze aber auch als außerplanmäßige Einsatzübung ansehen und in Rücksprache mit der Wehrleitung vielleicht auch so abrechnen in der Statistik führen.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen812105
    Datum11.09.2015 18:3011013 x gelesen
    Wie schon von meinen Vorredner korrekt bemerkt, gibt es eine Pflicht einen Kostenersatz einzufordern.

    Dazu muss die Gemeinde eine entsprechende Kostensatzung haben und entsprechend dieser einen Gebührenbescheid erlassen. Dieser ist natürlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

    In unserer Satzung heißt es dann:

    "Wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, kann die Gebührenschuld gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden, oder es kann von der Geltendmachung der Gebühren ganz oder teilweise abgesehen werden."

    Also ganz klar: Mal in die Gebührensatzung schauen und dann entsprechend einen Antrag stellen mit dem Verweis auf die Zugehörigkeit zu FF. Sollte es abgelehnt werden, dann hat man Pech und ist ein Bürger wie jeder andere.

    Gruß Oliver!

    << Melden macht frei und belastet andere! >>

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    AutorThom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen812106
    Datum11.09.2015 19:0110626 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Warum sollte man sich in einer freiwilligen Feuerwehr engagieren?
    Weil man den Keller umsonst ausgepumpt bekommt?
    Das sind zweierlei Paar Schuhe.
    Oder ist der städtische Kindergarten für Feuerwehrangehörige auch umsonst?
    -
    Und was "Einsatzübungen" betrifft, kann man sich auch schon mal
    als Verantwortlicher Ärger einhandeln. Beispiel mit dem Tanker mal das Schwimmbad beim Kameraden füllen oder den Baum gegen eine kleine Spende mit der Drehleiter und Kettensäge fällen.
    So etwas gab es schon und ging solange gut, biss sich jemand beschwert hat....

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen812107
    Datum11.09.2015 19:4310504 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Weil man den Keller umsonst ausgepumpt bekommt?
    Das sind zweierlei Paar Schuhe.
    Oder ist der städtische Kindergarten für Feuerwehrangehörige auch umsonst?


    So so, es werden händeringend Deppen Freiwillige für gesellschaftliches Engagement gesucht, wir diskutieren schon Zulagen bei der Rente und den städischen Kindergarten würde ich jetzt auch gar nicht mal als so abwegig ansehen, aber bei der Rechnung für den Feuerwehreinsatz sollen wir jetzt voll durchgreifen?

    Geschrieben von Thomas M.Und was "Einsatzübungen" betrifft, kann man sich auch schon mal
    als Verantwortlicher Ärger einhandeln. Beispiel mit dem Tanker mal das Schwimmbad beim Kameraden füllen oder den Baum gegen eine kleine Spende mit der Drehleiter und Kettensäge fällen.
    So etwas gab es schon und ging solange gut, biss sich jemand beschwert hat....


    Ja, das kann ich mir durchaus vorstellen, dass es da Ärger gibt - und das durchaus mit Recht, handelt es sich hier ja auch um echte Dienstleistungen. Aber es hat nicht wirklich etwas mit dem Fall zu tun. Es soll nämlich weder den Stadtwerken das Geld für deren Trinkwasser vorenthalten werden, noch soll der Gärtner arbeitslos werden. Es geht einfach nur darum, sich die Posten auf einer Rechnung anzusehen und diese dann möglichst klein zu halten. Lohnausfall muss nicht anfallen, falls "zufällig" gerade alle ihren freien Tag hatten, dann bleiben noch minimale Sätze für gefahrene km bzw. Stunden des Einsatzfahrzeuges. Und ganz wichtig: Wenn man sich entscheidet, einen Einsatzbericht zu "frisieren", dann spricht man das mit dem Chef ab, dann gibt es nämlich nachher keinen Ärger.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812108
    Datum11.09.2015 20:1310216 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.So so, es werden händeringend Deppen Freiwillige für gesellschaftliches Engagement gesucht, wir diskutieren schon Zulagen bei der Rente und den städischen Kindergarten würde ich jetzt auch gar nicht mal als so abwegig ansehen

    Die Rente kostet aber deiner Kommune nix ;)

    Eine Tür öffnet sich immer zu zwei Seiten, wenn Bewegung nur in eine Richtung möglich ist nennt man das eine Falle, hier halt für Deppen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sto8phe8r Z8., Templin / Brandenburg812109
    Datum11.09.2015 20:1610360 x gelesen
    Die Sache ist aus meiner Sicht ganz einfach....

    Punkt 1: Für genau solche Fälle hat man doch eine Versicherung (Hausrat / Haftpflicht ). Hat man als Mieter solche nicht, Sorry, ist man selbst schuld.

    Punkt 2: Warum sollte man hier Feuerwehrangehörige bevorzugen? Klar sie stehen immer bereit, allerdings darf man hier nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen.

    Fazit: An die Versicherung weiter reichen oder einfach bezahlen ;)

    "Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an"

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt812110
    Datum11.09.2015 20:1710183 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Lohnausfall muss nicht anfallen, falls "zufällig" gerade alle ihren freien Tag hatten,
    Das ist eine Milchmädchenrechnung. In den Kostensatzungen, die ich kenne, steht ein Satz pro Einsatzkraft und Stunde. Da steht nichts von Verdienstausfall. Das bedeutet, egal ob der Kamerad Verdienstausfall in Anspruch nimmt oder nicht, die Rechnung für den Bürger sieht gleich aus. Andernfalls wären Feuerwehreinsätze am Sonntag ja wesentlich günstiger als in der Woche.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW812111
    Datum11.09.2015 21:43   10996 x gelesen
    Geschrieben von Christopher Z.Die Sache ist aus meiner Sicht ganz einfach....

    Punkt 1: Für genau solche Fälle hat man doch eine Versicherung (Hausrat / Haftpflicht ). Hat man als Mieter solche nicht, Sorry, ist man selbst schuld.

    Punkt 2: Warum sollte man hier Feuerwehrangehörige bevorzugen? Klar sie stehen immer bereit, allerdings darf man hier nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen.

    Fazit: An die Versicherung weiter reichen oder einfach bezahlen ;)


    Ja klar, du bekommst also unter Umständen eine Rechnung dafür, dass du auf dem Einsatz deinen eigenen Keller ausgepumpt hast.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812112
    Datum11.09.2015 22:4810039 x gelesen
    Geschrieben von Christopher Z.Warum sollte man hier Feuerwehrangehörige bevorzugen?
    Weil mir auf die Schnelle keine Firma einfällt wo langjährige Mitarbeiter keine Vergünstigungen auf die eigenen Produkte bekommen.





    Geschrieben von Christopher Z.Klar sie stehen immer bereit, allerdings darf man hier nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen.
    Was wäre denn der richtige Vergleich ?

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen812115
    Datum12.09.2015 02:1510150 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Ja klar, du bekommst also unter Umständen eine Rechnung dafür, dass du auf dem Einsatz deinen eigenen Keller ausgepumpt hast.
    Damit ist zu rechenen.
    Davon ab, in der Realität sieht das vermutlich anders aus. Wenn man selbst dabei ist, kann man schon sagen: "Nein Jungs, lasst mal. Ich bekomme das alleine hin" und hole meine Tauchpumpe. Oder eben, die Feuerwehrleute helfen privat, dann aber ohne Gerät der Feuerwehr. Dann kommt die FW nicht zum Einsatz und es geht kein Kostenbescheid raus.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern812116
    Datum12.09.2015 07:039766 x gelesen
    Sofern die Stadt nicht einlenkt, würde ich der Stadt eine Rechnung.
    Ich denke gibt es so in allen Feuerwehrgesetzen.
    Hier zB für Bayern.
    Im BayFwG steht unter Art. 9
    Die Gemeinden sind verpflichtet notwendige Auslagen zu erstatten.
    So, nun kannst ja mal hochrechnen, was du Fahrtkosten bekommst und eventuell Strom wegen aufladens des FMEs.
    Wäre mal interessant wie rauf deine Gemeinde da reagiert.
    Rückwirkend für die das aktuelle Jahr und die letzten ganzen 3 Jahre davor.

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    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen812117
    Datum12.09.2015 07:399726 x gelesen
    Völlig losgelöst von den bereits erwähnten richtigen Aussagen zu Gebührenbescheiden und Versicherungen stellt sich mir eine andere Frage.
    Hast du deine Stellung/dein Ansehen in der Wehr mal hinterfragt? Ich meine irgendwer hat den Einsatzbericht erstellt und weitergeleitet....

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)812118
    Datum12.09.2015 09:16   10096 x gelesen
    Nein, wenn du das ganz allein machst, in privat beschaffter Uniform mit nicht-gemeindeeigenem Material und selbstbezahtem Strom dann eigentlich nicht.
    Ansonsten satzungsgemäß schon.
    Polizisten müssen auch Strafzettel bezahlen.
    Sanitäter zahlen auch Krankenversicherung.
    ...

    Entweder man bekommt das über Versicherung geregelt, oder -wenn man meint, sich Beiträge sparen zu müssen - im eigenen Verein geregelt. Sonst ist es einfach in genau diesem Fall in genau dieser Gemeinde ein persönliches Einzelschicksal, das in vielen anderen Fällen vielfach anders ausgehen kann.

    Grüßla, FP

    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812120
    Datum12.09.2015 11:559367 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter L.Polizisten müssen auch Strafzettel bezahlen.
    Sanitäter zahlen auch Krankenversicherung.


    Es geht um die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Rechnung stellende Gemeinde.

    Die Polizei stellt zwar den Strafzettel aus, ist aber weder Empfänger der Zahlung noch haben sie Einfluss auf den Inhalt der Rechnung...naja, Begrenzt schon ;)
    Das jemand als Sanitäter bei einer Krankenkasse angestellt ist oder für diese Ehrenamtlich arbeitet wäre mir neu, allerdings kenne ich Angestellte / Vertreter von Versicherungen die sehr wohl Sonderkonditionen auf die eignen Leistungen haben, also einen eigenen B-Tarif....besser wohl V(ertreter)-Tarif :)

    Das Personal vom Krankenhaus hingegen bekommt schon mal ein kostenloses "P-Upgrade" wenn sie als Patienten im eigenen Haus liegen, so wie wohl die meisten Angestellten Sonderkonditionen auf die eigenen Produkte bekommen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern812121
    Datum12.09.2015 12:349408 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Es geht um die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Rechnung stellende Gemeinde.

    Deine Beispiele kannst du gar nicht vergleichen, denn Sanitäter oder Krankenschwestern sind Privatrecht.

    § 331 StGB
    Vorteilsannahme

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html

    Wie gesagt, du hast nur deine Möglichkeit, dir die Kosten "zurückzuholen".
    Fordere deine Entschädigungen ein.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW812122
    Datum12.09.2015 14:328930 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter L.Ansonsten satzungsgemäß schon.
    Polizisten müssen auch Strafzettel bezahlen.
    Sanitäter zahlen auch Krankenversicherung.


    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. :-)

    Ansonsten bin ich mir sicher dass es bei uns keinen Kostenbescheid geben würde.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW812123
    Datum12.09.2015 14:579161 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Deine Beispiele kannst du gar nicht vergleichen, denn Sanitäter oder Krankenschwestern sind Privatrecht.

    § 331 StGB
    Vorteilsannahme


    Das hat Manfred oben bereist widerlegt und auch ich habe darauf hingewiesen das die Satzung/Kosten alleine im ermessen der Stadt liegt....solange kein Zwangsverwalter vorgesetzt wurde ;)

    Geschrieben von Manfred K.in BaWü gibt das Landesfeuerwehrgesetz, § 34, Abs. 4, der Stadt/Gemeinde die Möglichkeit "in öffentlichem Interesse" auf den Kostenersatz zu verzichten.

    Die Kommentierung (Surwald-Ernst) dazu führt u.a. dazu aus "So kann es im Interesse der Geminde liegen, von einem Feurwehrangehörigen oder von einem Arbeitgeber....keinen Kostenersatz zu verlangen".


    Für mich persönlich wäre eine gute Lösung zB das nur die tatsächlichen Kosten durch den Verdienstausfall der Kameraden in Rechnung gestellt werden.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sto8phe8r Z8., Templin / Brandenburg812125
    Datum12.09.2015 15:589059 x gelesen
    Eine Firma mit einer öffentlichen Stelle zu vergleichen ist hier schon der erste Fehler. In Zeiten wo Rechnungsprüfungsämter jede Haushaltsplanung etc bis ins kleinste Detail zerpflücken, kann die Gemeinde garnicht anders als eine Kostensatzung aufzustellen und mit dieser JEDEN der einen Kostenpflichtigen Einsatz auslöst zu belangen. Wenn die Gemeinde in dieser FA ausklammert verstößt sie damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ( ähnlich bei Einstellungen FA zu bevorzugen ).

    Weitere Argumente wie z.B. die Feuerwehr muss den Einsatz ja nicht an die Gemeinde weiterleiten o.ä. liegen mir sehr sehr fern. Bei uns hat die SB Brandschutz einen eigenen DME und weiß über jeden Einsatz bescheid. Von dieser Stelle wird auch entschieden ob der Einsatzverursacher einen Kostenbescheid bekommt. Da kann sich der WF, STBM oder GF aufn Kopf stellen wie sie wollen. Die Entscheidung ob Kostenbescheid oder nicht liegt NICHT bei der FF.

    "Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an"

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP812127
    Datum12.09.2015 18:068741 x gelesen
    Geschrieben von Christopher Z.Wenn die Gemeinde in dieser FA ausklammert verstößt sie damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ( ähnlich bei Einstellungen FA zu bevorzugen ).Wie kommst du darauf?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP812128
    Datum12.09.2015 18:068946 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.In unserer Satzung heißt es dann:
    "Wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, kann die Gebührenschuld gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden, oder es kann von der Geltendmachung der Gebühren ganz oder teilweise abgesehen werden."
    Auch ohne explizite Benennung in der Satzung wird die Niederschlagung durch die Anwendung des kommunalen Abgaben- bzw. Kassenrechts in den meisten (mutmaßlich allen?) Ländern möglich sein.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814713
    Datum12.12.2015 09:497787 x gelesen
    siehe auch hier:

    p.gifAuch Feuerwehrleute müssen zahlen

    Keine größeren Beanstandungen hat die überörtliche Rechnungsprüfung in der Rotter Gemeindeverwaltung gebracht. In der jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat im öffentlichen Teil über sechs Textziffern zu beschließen.

    Unter anderem hatten die Prüfer die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen unter die Lupe genommen. Dabei fiel auf, dass die Einsatzkosten für die Beseitigung einer Ölspur (rund 400 Euro) in einem Fall nicht abgerechnet wurden. Bei dem Verursacher handelte es sich um einen Feuerwehrmann. Es sei nicht zulässig, danach zu differenzieren, ob der Verursacher aktiver Feuerwehrmann ist oder nicht. Der Gemeinderat hielt daraufhin beschlussmäßig fest, er nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Tatsache, dass sich jemand ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagiert, bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden darf. Die Prüfungsfeststellung werde aber beachtet. ....

    Auch Feuerwehrleute müssen zahlen - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Auch-Feuerwehrleute-muessen-zahlen-id36315497.html

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg818404
    Datum20.03.2016 17:016402 x gelesen
    hallo,

    diese Thematik hat es sogar in eine Fernseh-Serie geschafft:

    Der Wasserrohrbruch hat im Hofladen ordentlich Schaden angerichtet. Zwar konnte die Feuerwehr den Laden rasch leerpumpen, trotzdem wird es noch Tage dauern, bis die Aufräumarbeiten beendet sind und Johanna wieder ihr Gemüse verkaufen kann. Letztendlich sind aber alle froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist.
    Als Karl den Feuerwehreinsatz aber bezahlen soll, regt er sich fürchterlich auf: Durch diese Rechnung wird er dem Herrn Feuerwehrkommandanten einen Strich machen! ...


    heute - 19:15 - SWR - in "Die Fallers"

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     11.09.2015 12:30 = an7ony7m =7 a7., 3
     11.09.2015 12:41 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     11.09.2015 13:19 = an7ony7m =7 a7., 3
     11.09.2015 13:24 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     11.09.2015 13:53 = an7ony7m =7 a7., 3
     11.09.2015 15:02 Step7han7 S.7, Gießen
     11.09.2015 14:10 Joha7nne7s K7., Sömmerda
     11.09.2015 14:31 Step7han7 S.7, Gießen
     11.09.2015 14:49 Chri7sti7an 7H., Grötzingen
     11.09.2015 15:07 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     11.09.2015 16:48 Gunn7ar 7F., Altefähr
     11.09.2015 17:27 ., Göttingen
     11.09.2015 18:12 Uwe 7S., Lingen
     11.09.2015 19:01 ., Göttingen
     11.09.2015 19:43 Uwe 7S., Lingen
     11.09.2015 20:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     11.09.2015 20:17 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     11.09.2015 18:30 Oliv7er 7S., Dietzenbach
     11.09.2015 20:16 Chri7sto7phe7r Z7., Templin
     11.09.2015 21:43 Thom7as 7E., Nettetal
     12.09.2015 02:15 ., Göttingen
     12.09.2015 09:16 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     12.09.2015 11:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     12.09.2015 12:34 Alex7and7er 7H., Neuburg
     12.09.2015 14:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     12.09.2015 14:32 Thom7as 7E., Nettetal
     11.09.2015 22:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     12.09.2015 15:58 Chri7sto7phe7r Z7., Templin
     12.09.2015 18:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.09.2015 18:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.09.2015 07:03 Alex7and7er 7H., Neuburg
     12.09.2015 07:39 Pete7r L7., Chemnitz
     12.12.2015 09:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.03.2016 17:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
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