alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themafehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ?20 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg812144
Datum13.09.2015 10:5715568 x gelesen
Hallo,

in der heutigen Berliner Morgenpost habe ich folgenden Artikel gefunden :

http://www.morgenpost.de/berlin/article205692389/Engpass-bei-der-Feuerwehr-Ausbilder-streiken.html

Engpass bei der Feuerwehr: Ausbilder streiken 0 0 Den Freiwilligen Feuerwehren in Berlin drohen in den nächsten Monaten gravierende Engpässe. Erst kürzlich habe sich herausgestellt, dass die Ausbilder nicht gegen Haftung und Unfall versichert seien, erklärte der Landesfeuerwehrverband in einer Mitteilung. Bei einem Unfall in einem Lehrgang müssten die Ausbilder also selbst für den Schaden geradestehen. Laut einer neuen Geschäftsanweisung sollen sie sich nun vorerst für 150 Euro im Monat selbst versichern. Das lehnen sie aber ab. Die Aus- und Fortbildung bei den 1400 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren sei somit seit Mai fast komplett zum Stillstand gekommen. "Die Sicherheit der Stadt Berlin und ihrer Bewohner steht auf dem Spiel", hieß es in der Mitteilung weiter. Seit 2000 wird die Ausbildung des Nachwuchses nach Verbandsangaben größtenteils durch erfahrene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gegen Honorare geleistet. Die Dozenten seien davon ausgegangen, dass sie dafür über die Berufsfeuerwehr versichert seien. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. In einem künftigen neuen Feuerwehrgesetz sollen die Dozenten entsprechend berücksichtigt werden. Bis dahin vergehe aber noch viel Zeit, so der Verband. (dpa)

Gibt es hier vielleicht Berliner Kameraden, die sich dazu äussern können / möchten ?

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus ?

Ich habe da glatt mal in das entsprechende Brandenburgische Gesetz geschaut und kann leider auch nicht so richtig eine Regelung finden. Möglicherweise gibt es hier rechtlichbewanderte Mitleser und -Schreiber, die die Situation etwas erhellen können ?

Ich bin doch sehr auf die Diskussion gespannt.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen812145
Datum13.09.2015 11:2510184 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Frank B.Ich habe da glatt mal in das entsprechende Brandenburgische Gesetz geschaut und kann leider auch nicht so richtig eine Regelung finden.
Naja, Brandenburg und Berlin passen nicht wirklich zusammen ;-).

Geschrieben von Frank B. dass die Ausbilder nicht gegen Haftung und Unfall versichert seien, erklärte der Landesfeuerwehrverband in einer Mitteilung.
Was ist denn mit meiner privaten Krankenversicherung und meiner privaten Haftpflicht?

Geschrieben von Frank B.Laut einer neuen Geschäftsanweisung sollen sie sich nun vorerst für 150 Euro im Monat selbst versichern.
Die Summe scheint mir etwas sehr hoch für eine Zusatzversicherung...

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812152
Datum13.09.2015 16:279147 x gelesen
Vermutung aus der Hüfte heraus:

Die Ausbilder werden nicht als Angehörige ihrer Feuerwehr tätig sondern als Freiberufler.

Das hat zum einen zur Folge, dass man sie (unabhängig von irgendwelchen Regelungen des jeweiligen Feuerwehrgesetzes) auch "richtig" für ihre Tätigkeit bezahlen kann.

Zum anderen ist natürlich auch die Folge, dass die schützende Hand der Behörde nicht mehr über ihnen liegt, also die Unfallversicherung und die Amtshaftung nicht mehr greifen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz812153
Datum13.09.2015 16:429253 x gelesen
Geschrieben von Frank B.Wie sieht es in anderen Bundesländern aus ?
Für RLP: Wenn man in der Kreisausbildung der Freiw. Feuerwehren tätig ist, ist man über die Unfallkasse RLP unfallversichert. Haftpflichtversicherung sollte über den Dienstherrn, hier die Kreisverwaltung, bestehen.

MfG
Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg812170
Datum14.09.2015 09:567821 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel M.Haftpflichtversicherung sollte über den Dienstherrn, hier die Kreisverwaltung, bestehen.

genau darauf zielt meine Frage ab : sollte über den Dienstherren, ..., bestehen. Oder besteht sie ? Ich finde, dass das ein gewaltiger Unterschied ist. Deswegen frage ich.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg812171
Datum14.09.2015 10:087828 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stephan S.Naja, Brandenburg und Berlin passen nicht wirklich zusammen ;-).
Stimmt, tun sie nicht. Habe in den einem schon gelebt und bin jetzt im anderen Bundesland.

Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt, entschuldigung, ich meinte, dass ich im brandenburgischen Gesetz auch keinen Schutz der Ausbilder finde, ähnlich, anscheinend, dem berliner Gesetz. Darum geht es mir.

Geschrieben von Stephan S.Was ist denn mit meiner privaten Krankenversicherung und meiner privaten Haftpflicht?

Die Frage ist, was sagt deine private Haftpflichtversicherung dazu, wenn sie bezahlen soll, weil ein komplettes LHF mit acht Mann Besatzung kaputt gegangen ist. Wegen Deiner Ausbilderidee. Sicher etwas überspitzt. Aber ich glaube, dass könnte problematisch werden mit der Versicherung.
Und dann erscheinen mir 150 Euro nicht mehr ganz so viel. Natürlich stellt sich die Frage, mit wem die Senatsinnenverwaltung (die dürften die Geschäftsanweisung gemacht haben) verhandelt hat.

Aber schön, wenn es bei Dir geklärt ist.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg812172
Datum14.09.2015 10:147437 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Die Ausbilder werden nicht als Angehörige ihrer Feuerwehr tätig sondern als Freiberufler.

Es fällt mir schwer, Deiner Vermutung zu folgen. Eine Stadt, die sich eine Rettungsdienst- und Feuerwehrakademie leistet, wo vorwiegend beamtete Dozenten tätig sind. Die sollen teure Freiberufler beschäftigen, insbesondere nach den Sparprogrammen, die die Berliner Feuerwehr erlebt hat ? Unwahrscheinlich.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen812173
Datum14.09.2015 10:457927 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Frank B.Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt, entschuldigung, ich meinte, dass ich im brandenburgischen Gesetz auch keinen Schutz der Ausbilder finde, ähnlich, anscheinend, dem berliner Gesetz. Darum geht es mir.


Warum sollte es dafür einen extra Paragraphen für die Ausbilder geben?
Oder ist Ausbildung keine Feuerwehrarbeit?

Geschrieben von ---Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg--- §27 Absatz 5: Gegen Unfälle im Feuerwehrdienst sind ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Feuerwehr-Unfallkasse gesetzlich versichert. Die für den Ersatz von Sachschäden und die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Dienstpflichten geltenden Regelungen des Landesbeamtengesetzes finden entsprechende Anwendung.



Geschrieben von Frank B.Die Frage ist, was sagt deine private Haftpflichtversicherung dazu, wenn sie bezahlen soll, weil ein komplettes LHF mit acht Mann Besatzung kaputt gegangen ist. Wegen Deiner Ausbilderidee.
Wofür ist den meine Haftpflicht zuständig? Für Schäden die ich gegenüber Dritten verursache.

Geschrieben von Frank B.Sicher etwas überspitzt. Aber ich glaube, dass könnte problematisch werden mit der Versicherung.
Und dann erscheinen mir 150 Euro nicht mehr ganz so viel. Natürlich stellt sich die Frage, mit wem die Senatsinnenverwaltung (die dürften die Geschäftsanweisung gemacht haben) verhandelt hat.


Mmmmhhh.....150 Euro für ne Haftpflichtversicherung im Monat?
Sorry....das passt vorne und hinten nicht, selbst wenn noch eine Unfallversicherung inbegriffen ist.

Mal als Vergleich was man für 7 Euro im Monat bekommt (bei meiner privaten Haftpflicht zahle ich auch 7 Euro/Monat allerdings ist die Schadensobergrenze 100 Mio. Euro).
Berufsverband Feuerwehr

Und für meine Unfallversicherung zahle ich als Vollzeitkraft ca. 100 Euro im Monat (allerdings in Kombination mit Vermögensaufbau).

Was jetzt mal interessant wäre, welchen rechtlichen Status haben die Ausbilder der FF in Berlin?
Läuft es als normaler Feuerwehrdienst und über eine Aufwandsentschädigung?
Sind sie Angestellte der Schule?
Oder sind sie freiberuflich schaffend (was ich mehr als bezweifel)?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812186
Datum14.09.2015 18:106759 x gelesen
Geschrieben von Frank B. Eine Stadt, die sich eine Rettungsdienst- und Feuerwehrakademie leistet, wo vorwiegend beamtete Dozenten tätig sind.

In einer Stadt, in der ca. 1.300 Angehörige der FF (lt. wikipedia) aus- und fortgebildet werden müssen, halte ich es für völlig normal, dass man dafür auch Ausbilder der FF einsetzen will.

Geschrieben von Frank B.Die sollen teure Freiberufler beschäftigen, insbesondere nach den Sparprogrammen, die die Berliner Feuerwehr erlebt hat ?

Wenn das dortige Brandschutzrecht es nicht zulässt, einem Angehörigen der FF für seine (Ausbilder-) Tätigkeit eine ernsthafte Bezahlung zukommen zu lassen, man andererseits aber die Ausbilder auch nicht für den sprichtwörtlichen Appel und das Ei arbeiten lassen will (bzw. man die Leute als Ausbilder haben will, die nicht dafür arbeiten), dann hat man nicht viele Möglichkeiten.

Ich glaube aber auch nicht, dass ein Freiberufler für z.B. 20 Euro die Stunde mehr kostet als ein (zusätzlicher) Feuerwehrbeamter. Mal ganz davon abgesehen, dass Feuerwehrbeamte ja nun bekanntlich auch nicht auf Bäumen wachsen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812187
Datum14.09.2015 18:326520 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Warum sollte es dafür einen extra Paragraphen für die Ausbilder geben?
Oder ist Ausbildung keine Feuerwehrarbeit?


genau das dürfte der springende Punkt sein.

Feuerwehr ist erstmal Feuerwehr, egal ob ich jetzt gerade als Wassertruppmann, Einsatzleiter, Gerätewart oder halt Ausbilder tätig bin.


Geschrieben von Stephan S.Geschrieben von Frank B.Die Frage ist, was sagt deine private Haftpflichtversicherung dazu, wenn sie bezahlen soll, weil ein komplettes LHF mit acht Mann Besatzung kaputt gegangen ist. Wegen Deiner Ausbilderidee.
Wofür ist den meine Haftpflicht zuständig? Für Schäden die ich gegenüber Dritten verursache.


meine PHV sieht das aber wesentlich differenzierter.

Grundsätzlich gilt:
1.1.2 Gegen welche Gefahren bietet Ihre Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpfl icht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens und nicht aus den Gefahren eines Berufs, Betriebs oder Gewerbes.


und insbesondere nochmal:
1.5.6 Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges soziales Engagement
a) Versichert ist Ihre ehrenamtliche Tätigkeit oder Ihr freiwilliges soziales Engagement. Beispiele: Mitarbeit in der Kranken- oder Altenpfl ege, der Behinderten- oder Kirchenarbeit, in Vereinen oder Bürgerinitiativen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass Sie unentgeltlich tätig sind oder steuerfreie Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz erzielen.
b) In den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz, egal ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich tätig sind:
Sie üben ein öffentliches oder ein hoheitliches Ehrenamt aus. Beispiele: Tätigkeiten als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für die IHK, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.


Also wäre z.B. meine PHV aus der Nummer völlig raus, egal ob ich ehrenamtlich als FM(SB) ausbildere oder freiberuflich als Privatperson.

Geschrieben von Stephan S.Mmmmhhh.....150 Euro für ne Haftpflichtversicherung im Monat?
Vermutlich kann die Versicherung das Risiko selbst nicht so recht einschätzen weil sie sowas noch nie versichert hat und steigt deswegen etwas höher ein (eine gefühlt überhöhte Prämie ist ja oft auch nur ein etwas umständlich formuliertes "nein"...)

Ausserdem gab es ja letztens erst Versicherungen, die Angehörige der Blaulicht-Berufe mit günstigen Konditionen (erfolgreich) angelockt und hinterher ein ziemlich langes Gesicht gemacht haben...

Geschrieben von Stephan S.Mal als Vergleich was man für 7 Euro im Monat bekommt
Da wäre jetzt das Kleingedruckte interessant. Wenn die nur den Bereich abdecken, der von der Amtshaftung nicht umfasst wird und dann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht leisten müssen, dann können die natürlich ein recht günstiges Angebot machen...
(ich würde auch fast wetten, dass bei denen freiberufliche Tätigkeiten nicht versichert sind)

Geschrieben von Stephan S.Was jetzt mal interessant wäre, welchen rechtlichen Status haben die Ausbilder der FF in Berlin?

genau das ist der springende Punkt, ja.

Kann das denn wirklich niemand in Erfahrung bringen?

Geschrieben von Stephan S.Oder sind sie freiberuflich schaffend (was ich mehr als bezweifel)?

Für mich wäre das momentan die plausibelste Erklärung.

(neben "irgendwer hat da ganz furchtbar was missverstanden und es ist in Wirklichkeit ganz anders")

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY812188
Datum14.09.2015 18:376562 x gelesen
Geschrieben von Frank B.Laut einer neuen Geschäftsanweisung sollen sie sich nun vorerst für 150 Euro im Monat selbst versichern.

Ich bin Hauptberuflich handwerklich Selbständig. Meine Betriebshaftpflichversichgerung kostet mich 7,85 im Monat.

Wenn die Ausbilder Freiberuflich geringfügig tätig sind kommen da sicherlich noch zusätzliche Kosten (Krankenkasse, Unfallkasse, Sozialabgaben usw.) auf einen zu. Aber das ist jetzt nicht so wild.

Wie da irgendwer auf 150 € kommt ist mir schleierhaft.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg812191
Datum14.09.2015 19:106706 x gelesen
Auf den Betrag zu kommen, ist kein Problem und die Höhe ist durchaus realistisch.

Abhängig von Beschäftigsart, Gefahrneigung der Tätigkeit, Versicherungssummen, Versicherungsumfang, usw., bist du bei einer Haftpflicht ganz schnell bei 1000 im Jahr und bist grad mal mit 5 Mio abgedeckt.
Dann noch eine Unfallversicherung ... als freiwillig Versicherter bei einer Unfallkasse zahlst du als "Ausbilder" da auch mal locker 200 im Jahr (bei den gesetzlichen Mindestsummen).

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin812196
Datum15.09.2015 00:206654 x gelesen
Hallo,

es geht hierbei nicht um die Gestaltung und Durchführung eines Unterrichtes oder einer praktischen Übung in der eigenen Wehr, sondern um die Tätigkeit als Ausbilder bei Lehrgängen wie Truppmann, Truppführer, Atemschutz, Sprechfunk, usw. die im Auftrage der Aus- und Fortbildungseinrichtung der Berliner Feuerwehr dezentral in den Direktionen auch durch Angehörige der FF durchgeführt wurden.

Vor einigen Monaten wurde festgestellt, dass Angehörige der FF in Berlin in ihrer Tätigkeit als Ausbilder für die Berliner Feuerwehr, diese Tätigkeit nicht als Angehörige der FF durchführen, sondern quasi als externe Honorarkräfte.

Damit unterliegt der Ausbilder nicht dem Versicherungsschutz der Unfallkasse der Feuerwehr für Schäden am eigenen Leib. Viel gravierender ist jedoch, dass der Ausbilder wie ein externer Anbieter auch für alle Sach- und Körperschäden während seiner Ausbildung direkt haftbar gemacht werden kann. Als Angehöriger der FF ist zunächst der Dienstherr in der Haftung und prüft dann eine Schadensersatzspflicht. Vergleichbar zur Haftung von Arbeitnehmern, ist diese Haftung aber viel eingeschränkter, als bei einem externen Anbieter.

Vor dem Hintergrund, dass das Honorar von ca. 13 Euro / U-Std sich nach den tatsächlichen Unterrichtsstunden bemisst, jedoch zusätzlich alle Wegkosten, die Vor- und Nachbereitungszeit, alle Vor- und Nachbereitungstreffen, die Ausarbeitung und Modernisierung der Unterrichtsunterlagen und die Zeit des Unterrichts selbst einschliesst, dürfte verständlich sein, dass hier unter den neuen Umständen kaum einer weiter als Ausbilder tätig sein möchte.

Die Lösung des Problems könnte sein, dass die Tätigkeit als Ausbilder in die Aufgabenbeschreibung eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Landes Berlin aufgenommen wird. Ferner müsste dann das Abgeordnetenhaus beschliessen, dass für diese Tätigkeit ein Honorar zu zahlen ist und in welcher Höhe.

Jeder kann sich vorstellen, dass das nicht von heute auf Morgen geht.
Da die Berufsfeuerwehr vom Berliner Senat genauso kaputt gespart wurde, ruht halt jetzt die FF-Ausbildung weitgehend. Der Einsatz von FF-Ausbildern war im Jahr 2000 eine Notlösung, um überhaupt arbeitsfähig zu bleiben. Zuvor wurde die FF-Ausbildung durch die SE AF allein durchgeführt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW812197
Datum15.09.2015 06:556366 x gelesen
Geschrieben von Matthias M.Vor einigen Monaten wurde festgestellt, dass Angehörige der FF in Berlin in ihrer Tätigkeit als Ausbilder für die Berliner Feuerwehr, diese Tätigkeit nicht als Angehörige der FF durchführen, sondern quasi als externe Honorarkräfte.

Wie sieht dies bei Angehörigen der BF als "externe" Honorarkraft aus, oder gibt es das nicht?


Grüß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen812198
Datum15.09.2015 07:466154 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Udo B.Dann noch eine Unfallversicherung ... als freiwillig Versicherter bei einer Unfallkasse zahlst du als "Ausbilder" da auch mal locker 200 im Jahr (bei den gesetzlichen Mindestsummen).

Jo, 200 Euro pro Jahr ist auch realistisch, aber nicht 150 Euro pro Monat.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim 8K., Berlin / Berlin812234
Datum15.09.2015 13:536223 x gelesen
Hallo Dirk,

das gibt es und da sieht es genauso aus wie bei der FF. Ist-Stand: private Unfall- und Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert, da freiberufliche Tätigkeit.

Allerdings besteht bei den Beamten der BF noch die Möglichkeit, diese während ihrer Dienstzeit in der Aus- und Fortbildung einzusetzen. Die Qualkifikation als Trainer/ Ausbilder muss natürlich vorhanden sein. Beispielsweise sei hier die mobile Atemschutzstrecke zu nennen. Allerdings müssen aktuell die wenigsten Kollegen noch Stunden sammeln um ihre Arbeitszeit voll zu bekommen...

Mein Beitrag, meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg812259
Datum15.09.2015 22:056087 x gelesen
Hallo Martin, Hallo Forum,

Geschrieben von Matthias M.es geht hierbei nicht um die Gestaltung und Durchführung eines Unterrichtes oder einer praktischen Übung in der eigenen Wehr, sondern um die Tätigkeit als Ausbilder bei Lehrgängen wie Truppmann, Truppführer, Atemschutz, Sprechfunk, usw. die im Auftrage der Aus- und Fortbildungseinrichtung der Berliner Feuerwehr dezentral in den Direktionen auch durch Angehörige der FF durchgeführt wurden. Das sind ganz normale Tätigkeiten für die Ausbilder an den LFS- ausgebildet werden. Das machen im ganzen Bundesgebiet Freiwillige! Das machen im ganzen Bundesgebiet Freiwillige! Und sind dabei über ihren Dienstherrn versichert.

Geschrieben von Matthias M.Vor einigen Monaten wurde festgestellt, dass Angehörige der FF in Berlin in ihrer Tätigkeit als Ausbilder für die Berliner Feuerwehr, diese Tätigkeit nicht als Angehörige der FF durchführen, sondern quasi als externe Honorarkräfte. Das ist an den Haaren herbeigezogen und Lächerlich!

Geschrieben von Matthias M.Damit unterliegt der Ausbilder nicht dem Versicherungsschutz der Unfallkasse der Feuerwehr für Schäden am eigenen Leib. Viel gravierender ist jedoch, dass der Ausbilder wie ein externer Anbieter auch für alle Sach- und Körperschäden während seiner Ausbildung direkt haftbar gemacht werden kann. Als Angehöriger der FF ist zunächst der Dienstherr in der Haftung und prüft dann eine Schadensersatzspflicht. Vergleichbar zur Haftung von Arbeitnehmern, ist diese Haftung aber viel eingeschränkter, als bei einem externen Anbieter. Das ist die Folge von oben, und in meinen Augen Quatsch!

Geschrieben von Matthias M.Vor dem Hintergrund, dass das Honorar von ca. 13 Euro / U-Std sich nach den tatsächlichen Unterrichtsstunden bemisst, jedoch zusätzlich alle Wegkosten, die Vor- und Nachbereitungszeit, alle Vor- und Nachbereitungstreffen, die Ausarbeitung und Modernisierung der Unterrichtsunterlagen und die Zeit des Unterrichts selbst einschliesst, dürfte verständlich sein, dass hier unter den neuen Umständen kaum einer weiter als Ausbilder tätig sein möchte. Das ist kein Honorar sondern eine Aufwandsentschädigung. Wenn man die Zeit für eine Ausbildungsstunde effektiv mit Vor- und Nachbereitung rechnet kann man sagen das 2,5 - 3 h erforderlich sind. Somit ist das angebliche Honorar weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn! Wir können von einem angemessenen Honorar reden, wenn wir in die Größenordnung von 40 - 50 Euro/h kommen. Und das ist die Untergrenze, und nicht übertrieben.

Geschrieben von Matthias M.Die Lösung des Problems könnte sein, dass die Tätigkeit als Ausbilder in die Aufgabenbeschreibung eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Landes Berlin aufgenommen wird. Ferner müsste dann das Abgeordnetenhaus beschliessen, dass für diese Tätigkeit ein Honorar zu zahlen ist und in welcher Höhe.

Jeder kann sich vorstellen, dass das nicht von heute auf Morgen geht.
Da die Berufsfeuerwehr vom Berliner Senat genauso kaputt gespart wurde, ruht halt jetzt die FF-Ausbildung weitgehend. Der Einsatz von FF-Ausbildern war im Jahr 2000 eine Notlösung, um überhaupt arbeitsfähig zu bleiben. Zuvor wurde die FF-Ausbildung durch die SE AF allein durchgeführt.
Gelten in Berlin die FwDV nicht? Hier wird beschrieben welche Ausbildung durch Freiwillige erfolgen kann, und wie diese Ausgebildet werden müssen.

Ich halte das Ganze für eine Haarspalterei, von jemanden der nicht weis was Ausbilden in einer FF heißt.

Gruß
Michael

Der ca. 15 Jahre GA und TF ausgebildet hat.

Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken812270
Datum16.09.2015 07:025825 x gelesen
Hi,

ich denke, dass ganze ist eigentlich ein gut gemeinter Versuch, den ehrenamtlichen Ausbildern etwas mehr Geld zu kommen zu lassen, als sie als 'Ehrenamtliche' bekommen können/dürfen. Das sie dadurch Selbständige mit allen Konsequenzen werden, wurde wahrscheinlichn nicht bedacht.
Wäre es nicht evtl. auch möglich, dass die FF pro Veranstaltungen eine Versicherung abschließt, bzw. die Geltung der 'Eigenversicherung' entsprechend erweitert?

Tomy

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k R8., Zossen / Brandenburg812280
Datum16.09.2015 09:175751 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Gelten in Berlin die FwDV nicht?

Das ist ein interessanter Punkt. Ich habe auf einem Lehrgang mal gehört, dass in Berlin die FwDVs keine Gesetzeskraft erlangt haben. Vielleicht kann einer der Berliner Kollegen dazu mehr sagen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTim 8K., Berlin / Berlin812322
Datum17.09.2015 10:256032 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael B. Das sind ganz normale Tätigkeiten für die Ausbilder an den LFS- ausgebildet werden.[...] Das machen im ganzen Bundesgebiet Freiwillige!
Richtig.

Geschrieben von Michael B. Und sind dabei über ihren Dienstherrn versichert.
Nein, hier nicht. Und das ist leider nicht nur eine Pressemeldung, sondern tatsächlich eine Lücke. Das Feuerwehrgesetz des Land Berlins spricht von einer Aufwandsentschädigung, für beispielsweise die Einsatzstunde sind das nach der entsprechenden Verordnung 3,50 (zzgl. möglicher Verdienstausfall für den Arbeitgeber). Entschädigungen oder Honorare für Lehrgangsausbilder sind darin nicht geregelt.

Die Höhe der Honorare werden jährlich durch die BFRA (Berliner "LFS") nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt. Die Höhe des Honorars ist natürlich auch von der für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikation abhängig.

Aufgrund dieser Lücke, dass die Ausbilder nicht über die Aufwandsentschädigung honoriert werden, sondern eingekauft werden - besteht auch kein Ehrenamt mehr im Rahmen der Ausbildertätigkeit. Demnach besteht kein Schutz durch die Unfallkasse Berlin und durch die Feuersozietät Berlin-Brandenburg. Demnach muss diese freiberufliche Tätigkeit durch eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Geschrieben von Michael B. Das ist die Folge von oben, und in meinen Augen Quatsch!
Schön wärs! Dann hätten wir alle mal gelacht - inzwischen ist das vielen vergangen. Natürlich sind Lösungen angedacht und die Politik hat das auch auf dem Schirm, nur dauerts halt.

Geschrieben von Michael B. Das ist kein Honorar sondern eine Aufwandsentschädigung.
Von der Höhe bin ich da voll bei dir. Faktisch sieht's aus oben beschriebenen Gründen leider anders aus.

Geschrieben von Michael B. Gelten in Berlin die FwDV nicht? Hier wird beschrieben welche Ausbildung durch Freiwillige erfolgen kann, und wie diese Ausgebildet werden müssen.
Ich denke, man redet hier aneinander vorbei. Die inhaltliche Ausbildung hat doch nichts mit dem Beschäftigungsstatus der Ausbilder zu tun?

Eine vom Land erlassene Fw-Dienstvorschrift kann sich bezüglich der Ausbildertätigkeit nicht über ein Landesgesetz stellen. Inhaltlich sind uns die FwDV's durchaus ein Begriff und werden angewendet, ggf. noch durch SER's und/oder Geschäftsanweisungen ergänzt.

Geschrieben von Michael B. Ich halte das Ganze für eine Haarspalterei, von jemanden der nicht weis was Ausbilden in einer FF heißt.

Mit Verlaub, aber deine Verurteilung finde ich einfach nur daneben. Wir können froh sein, dass es so lange gut ging und dieser grobe Fehler, wenn auch sehr spät, erkannt wurde.

Mein Beitrag, meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 13.09.2015 10:57 Fran7k B7., Sydower Fließ
 13.09.2015 11:25 Step7han7 S.7, Gießen
 14.09.2015 10:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 14.09.2015 10:45 Step7han7 S.7, Gießen
 14.09.2015 18:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.09.2015 16:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.09.2015 10:14 Fran7k B7., Sydower Fließ
 14.09.2015 18:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.09.2015 16:42 Dani7el 7M., Jockgrim
 14.09.2015 09:56 Fran7k B7., Sydower Fließ
 14.09.2015 18:37 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 14.09.2015 19:10 Udo 7B., Aichhalden
 15.09.2015 07:46 Step7han7 S.7, Gießen
 15.09.2015 00:20 Matt7hia7s M7., Berlin
 15.09.2015 06:55 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 15.09.2015 13:53 Tim 7K., Berlin
 15.09.2015 22:05 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 16.09.2015 07:02 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 16.09.2015 09:17 Fran7k R7., Zossen
 17.09.2015 10:25 Tim 7K., Berlin
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt