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ThemaKat./Zivil- Schutz im V-Fall - war: neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ?16 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • Rechtsgeschichte zum Zivilschutzgesetz
  • Auswahl von Rechtsvorschriften des Bundes zum Bevölkerungsschutz
  • Erich Hampe "Der Zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg" [1963]
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813038
    Datum11.10.2015 18:586952 x gelesen
    Geschrieben von Michael B. Ich habe aber bei meiner Frage nicht die Auswirkungen auf die Flüchtlinge gemeint, sondern die Durchhaltefähigkeit des Kat./Zivil- Schutzes!Die wäre dann, wenn Krieg in Deutschland herrscht, schlicht und einfach nicht existent. Vielleicht fänden sich noch ein paar Idealisten, die mit dem verfügbaren Material irgendwas anstellen würden, aber der Großteil wird dann ganz andere Prioritäten haben als seiner HiOrg- bzw. KatS-Tätigkeit nachzugehen. Dann haben Familie etc. einen ganz anderen, höheren Stellenwert, und Freistellung/Arbeitgeber einen ganz anderen, niedrigeren Stellenwert als es bei "normalen" KatS-Lagen der Fall ist, und auch deshalb ist ein Vergleich zwischen Krieg und der Flüchtlingsversorgung sehr weit hergeholt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW813073
    Datum12.10.2015 10:534197 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Die wäre dann, wenn Krieg in Deutschland herrscht, schlicht und einfach nicht existent. Vielleicht fänden sich noch ein paar Idealisten, die mit dem verfügbaren Material irgendwas anstellen würden, aber der Großteil wird dann ganz andere Prioritäten haben als seiner HiOrg- bzw. KatS-Tätigkeit nachzugehen. Dann haben Familie etc. einen ganz anderen, höheren Stellenwert, und Freistellung/Arbeitgeber einen ganz anderen, niedrigeren Stellenwert als es bei "normalen" KatS-Lagen der Fall ist, und auch deshalb ist ein Vergleich zwischen Krieg und der Flüchtlingsversorgung sehr weit hergeholt.

    Glaubst du das wirklich? Wenn Krieg in Deutschland herrschen würde, wären die Notstandsgesetze alle aktiv, bzw. würden noch erweitert. Dann ist deine Betreuungseinheit nicht mehr Hobby, sondern du bist dienstverpflichtet. Und wie uns WK II zeigt, können diese Dienstverpflichtungen für den Einzelnen Konsequenzen bis zum Lebensende haben.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813074
    Datum12.10.2015 11:383852 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas E.Dann ist deine Betreuungseinheit nicht mehr Hobby, sondern du bist dienstverpflichtet.
    siehe z.B. hier:

    § 22 Erweiterung der Einsatzbereitschaft

    (1) Nach Freigabe durch die Bundesregierung konnen die nach Landesrecht zuständigen Behörden anordnen, dass

    1. Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung ihre Leistungsfahigkeit auf die Anforderungen im Ver- teidigungsfall umzustellen, zu erweitern und ihre Einsatzbereitschaft herzustellen haben,
    2. den fur den Katastrophenschutz zustandigen Behorden die Rettungsleitstellen ihres Bereiches unter- stellt werden und daß diese die ihnen zugeordneten Dienste in standiger Einsatzbereitschaft zu halten und unter arztlicher Leitung die Belegung von stationaren Einrichtungen zu regeln haben,

    3. jede der stationaren Behandlung dienende Einrichtung der zustandigen Rettungsleitstelle anzuschließen ist.

    (2) Zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen in Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung wird die Bundesregierung ermachtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß sich Wehrpflichtige und Frauen, die nach § 2 Nr. 2 und 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes in ein Arbeitsverhaltnis verpflichtet werden konnen, bei der zustandigen Agentur fur Arbeit zu melden haben, soweit sie als Angehorige der Heil- und Heilhilfsberufe im Zeitpunkt des Eintritts der Meldepflicht seit weniger als zehn Jahren nicht in ihrem Beruf tatig sind. Die Rechtsverordnung regelt insbesondere den Beginn der Meldepflicht, die meldepflichtigen Berufsgruppen und die fur die Verpflichtung erforderlichen meldepflichtigen Angaben sowie den Schutz von personenbezogenen Informationen unter Berucksichtigung des Grundsatzes der Zweckbindung.

    (3) Die Rechtsverordnung nach Absatz 2 darf nur erlassen werden, wenn und soweit der Bedarf an Arbeitskraften nicht mehr auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden kann. Sie ist aufzuheben, wenn Bundes- tag und Bundesrat es verlangen. Satz 2 gilt entsprechend fur die Anordnungen nach Absatz 1.

    http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/Zivilschutz-Katastrophenhilfegesetz.pdf?__blob=publicationFile

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813076
    Datum12.10.2015 12:053652 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Glaubst du das wirklich?Ja. Die Erfahrungen vergangener Kriege finde ich nur zu einem geringen Teil aussagekräftig für einen zukünftigen Kriegsfall. Zuviele Rahmenbedingungen haben sich extrem geändert. Z.B. auch das Bestreben, staatlichen Anordnungen und Hierarchien zu folgen, ist heute in der Gesellschaft ein ganz anderes als im WKII. Die Möglichkeiten für den einzelnen, sich abzusetzen bevor/wenn es kritisch wird, sind auch andere. Da kann das Gesetz Konsequenzen vorsehen wie es will, das Personal wird knapp werden. Und das wird auch für das Personal der Stellen gelten, die dann die Konsequenzen durchsetzen sollen. Auch die haben Familien.

    Geschrieben von Thomas E.Dann ist deine Betreuungseinheit nicht mehr Hobby, sondern du bist dienstverpflichtet.Ist es jetzt "nur" Hobby?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813077
    Datum12.10.2015 12:103569 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Zuviele Rahmenbedingungen haben sich extrem geändert. Z.B. auch das Bestreben, staatlichen Anordnungen und Hierarchien zu folgen, ist heute in der Gesellschaft ein ganz anderes als im WKII.
    der grösste und in diesem Kontext wichtigste Unterschied liegt darin das während des letzten Weltkriegs die Menschen in einem totalitären Staat lebten. Da gab es drastische Strafen für die Leute die nicht "mitmachen" wollten.

    Heute leben wir in einer freien Demokratie wo das "frei" stark betont wird. Und das kann man im V-Fall nicht mehr von jetzt auf nachher "umschalten".

    Die Zeiten wo man einen Teil der Einsatzkräfte nur klar machen musste daß wenn Sie nicht mitmachen die Freistellung vom Grundwehrdienst sehr schnell aufgehoben wird sind ja auch vorbei ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813078
    Datum12.10.2015 12:363618 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.der grösste und in diesem Kontext wichtigste Unterschied liegt darin das während des letzten Weltkriegs die Menschen in einem totalitären Staat lebten.Richtig. Und das wirkt sich nunmal auch entscheidend auf den KatS bzw. ZS in der heutigen Zeit aus.

    Geschrieben von Jürgen M.Da gab es drastische Strafen für die Leute die nicht "mitmachen" wollten.Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-)

    § 28 ist auch so ein Witz: Im Verteidigungsfall dürfen die KatS-Behörden die KatS-Einheiten mit Zwangsverpflichteten verstärken, wenn die eigenen Kräfte nicht ausreichen. Aber natürlich nur, sofern die Verpflichteten "als Helferinnen oder Helfer für die Fachaufgaben ungeeignet sind oder andere berechtigte Gründe gegen ihren Einsatz in der Organisation sprechen", und natürlich darf die Verpflichtung "einen Zeitraum von zehn Werktagen im Vierteljahr nicht überschreiten".

    Also falls das hier jemand liest, der Deutschland den Krieg erklären will: Bitte lasst uns anderthalb bis zwei Jahre Vorlaufzeit, bis wir unsere Verwaltungen hochgefahren haben, alle "nur" und "wenn" geklärt sind und der Zivilschutz wenigstens auf dem Papier halbwegs läuft.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW813080
    Datum12.10.2015 13:443334 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-)

    Sorry, ich habe von den Konsequenzen bis zum Lebensende nicht von Strafen gesprochen, sondern von ganzen Jahrgängen an Abiturienten, die kurz vorm Abi aus der Schule entlassen wurden und zum RAD eingezogen wurden. Diese RAD Einheiten haben dann z. B. in Köln nach den Bombenangriffen die Infrastruktur wieder in die Gänge gebracht.

    Und für die ganzen Verwaltungsproblemchen gibt es im Spannungsfall die Kompetenzen des Vermittlungsaussschußes, der sehr schnell im kleinen Kreis solche Dinge gerade bügeln kann.

    Und ich gehe davon aus, das in einem solchen Fall sehr schnell die Freiwilligkeiten aufhören und in Zwang umgewandelt werden. Wobei da dann immer unterschiedliche Interessen um die einzelne Person kämpfen können. Da kann der ehemalige Reservist als ZF einer Brandschutzeinheit und unabkömmlicher Mensch im plötzlich kriegswichtigen Betrieb erleben wie um ihn gekämpft wird.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorHank8e B8., Bremerhaven / Bremen813083
    Datum12.10.2015 15:363131 x gelesen
    Um es mal ganz ganz böse zu beschreiben: Wir sehen es als legitim an das Medizinisches Personal aus ihren Ländern im Konflikt flüchten, treffen aber selbst Maßnahmen um das bei einem Konflikt in unserem Land zu unterbinden.

    MfG

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813088
    Datum12.10.2015 16:503149 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E. Sorry, ich habe von den Konsequenzen bis zum Lebensende nicht von Strafen gesprochen, sondern von ganzen Jahrgängen an Abiturienten, die kurz vorm Abi aus der Schule entlassen wurden und zum RAD eingezogen wurden. Diese RAD Einheiten haben dann z. B. in Köln nach den Bombenangriffen die Infrastruktur wieder in die Gänge gebracht.Und wo ist aktuell eine Rechtsgrundlage gegeben, um solche Konsequenzen zu verursachen?

    Geschrieben von Thomas E. Und für die ganzen Verwaltungsproblemchen gibt es im Spannungsfall die Kompetenzen des Vermittlungsaussschußes, der sehr schnell im kleinen Kreis solche Dinge gerade bügeln kann.Das wäre dann nicht mehr der übliche Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und -rat, wenn die sich selbst nicht einig sind), sondern der sog. "Gemeinsame Ausschuss", der aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 16 des Bundesrates besteht, insofern dann auch eine neue Zusammensetzung darstellt wenn er aktiv werden muss. Der soll zwar lt. GG durch die Regierung über die Planungen für den Verteidigungsfall unterrichtet sein, aber wie dessen Arbeit dann im Fall der Fälle aussehen würde, wenn man vorher schon solche lustigen Gesetze für die Vorplanung hat... (schon alleine, wie man diesen Auschuss genannt hat - wieso das Kind nicht beim Namen (also den Kompetenzen) nennen? Notparlament, Ausschuss für Spannungs- und Verteidigungsfall... nein, hört sich ja doch alles irgendwie böse an, also nennt man die Runde halt "Gemeinsamer Ausschuss", und alle haben sich lieb...)
    Klar, der kann ausbügeln, aber ob und wie er das wirklich machen würde, ich bin skeptisch.

    Geschrieben von Thomas E.Und ich gehe davon aus, das in einem solchen Fall sehr schnell die Freiwilligkeiten aufhören und in Zwang umgewandelt werden. Zwang ohne eine realistische Möglichkeit der Durchsetzung ist praktisch ein Bittebittebitte ;-)

    Geschrieben von Thomas E.Wobei da dann immer unterschiedliche Interessen um die einzelne Person kämpfen können. Da kann der ehemalige Reservist als ZF einer Brandschutzeinheit und unabkömmlicher Mensch im plötzlich kriegswichtigen Betrieb erleben wie um ihn gekämpft wird.Genau das ist es ja. Die rechtlichen Vorplanungen gehen dahin, dass z.B. der Betrieb gleich die Hilfsmittel an die Hand bekommt, den Mitarbeiter für unabkömmlich zu erklären, und der Staat lähmt sich im Fall der Fälle dann selbst damit, diese im Einzelfall zu prüfen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813089
    Datum12.10.2015 17:073047 x gelesen
    hallo,

    gibt es neben den Zivilschutzgesetz noch andere rechtliche Grundlagen nachdem man "wirksam" (!) Personal für die Gefahrenabwehr verpflichten kann?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW813090
    Datum12.10.2015 17:463299 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.gibt es neben den Zivilschutzgesetz noch andere rechtliche Grundlagen nachdem man "wirksam" (!) Personal für die Gefahrenabwehr verpflichten kann?


    Gibt es in jedem Feuerwehrgesetz.. z.B. § 27 FSHG NRW

    Dazu muss das aber auch erst mal ein FSHG-Einsatz sein....

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg813091
    Datum12.10.2015 18:102939 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Hanke B.Um es mal ganz ganz böse zu beschreiben: Wir sehen es als legitim an das Medizinisches Personal aus ihren Ländern im Konflikt flüchten, treffen aber selbst Maßnahmen um das bei einem Konflikt in unserem Land zu unterbinden.
    Ich sehe es für jeden Menschen als legitim an, zu fliehen, wenn sein Leben, seine Gesundheit und/oder das Leben und die Gesundheit seiner Familie bedroht ist.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien813094
    Datum12.10.2015 21:192938 x gelesen
    Die österreichische Antwort:
    Zivildienstgesetz (s. etwa § 21)
    oder - da ist Österreich historisch"schmerzfreier":
    Wehrgesetz

    Ja, und es gibt Planspiele dazu. Nachdem sich aktuell vermutlich niemand über die politische Verantwortung des "MOB-Falls" drübertraut, würde ich mich nicht wundern, wenn die Wehrdienstvariante mit verpflichtenden Übungen in absehbarer Zeit "wiederkehrt" (natürlich ganz zufällig und mit irgendeiner anderen Begründung, dafür mit dem sofortigen Test im Assistenzeinsatz)

    Grüsse
    Peter

    p.s. für die nichtösterreichischen Leser: MOB-Fall heißt Mobilmachungsfall, geht von der Verlängerung des Wehrdienstes bis zu den Varianten, die das Wehrgesetz in erster Lesung nicht hergibt (aber auch nicht verbietet)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW813099
    Datum13.10.2015 00:072828 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Heute leben wir in einer freien Demokratie wo das "frei" stark betont wird. Und das kann man im V-Fall nicht mehr von jetzt auf nachher "umschalten".



    Ich glaub doch
    1988 wurde ich aus dem Wehrdienst entlassen, Ende Aus, kein Reservist, wieder normaler Bürger.

    Als 1991 die "Operation Desert Storm" im TV übertragen wurde bekam ich kurz darauf ein Einschreiben das mein gepackter Seesack im VD bereit liegt und ich mich nach Aufruf (Kennwort via Medien, Tel. oder Post) unverzüglich (<24h?) bei meiner ehemaligen oder jeder anderen Heeres-Dienststelle zu melden habe.

    ....übrigens habe ich nie ein Stopp erhalten...allerdings ging das VD mit meinem Seesack schon vor Jahren in den Verkauf.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW813104
    Datum13.10.2015 09:232470 x gelesen
    Geschrieben von Hanke B.Um es mal ganz ganz böse zu beschreiben: Wir sehen es als legitim an das Medizinisches Personal aus ihren Ländern im Konflikt flüchten, treffen aber selbst Maßnahmen um das bei einem Konflikt in unserem Land zu unterbinden.

    Nein, die Gesellschaft ist bei uns eine andere. Bei uns ist der Staat weniger die Obrigkeit sondern wir sind es selbst. Deshalb Freiwillige Feuerwehr und die ganzen Hilfsorganisationen

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW813105
    Datum13.10.2015 09:312659 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und wo ist aktuell eine Rechtsgrundlage gegeben, um solche Konsequenzen zu verursachen?

    Die Rechtsgrundlage gab es damals auch nicht.

    Geschrieben von Sebastian K.Das wäre dann nicht mehr der übliche Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und -rat, wenn die sich selbst nicht einig sind), sondern der sog. "Gemeinsame Ausschuss", der aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 16 des Bundesrates besteht, insofern dann auch eine neue Zusammensetzung darstellt wenn er aktiv werden muss. Der soll zwar lt. GG durch die Regierung über die Planungen für den Verteidigungsfall unterrichtet sein, aber wie dessen Arbeit dann im Fall der Fälle aussehen würde, wenn man vorher schon solche lustigen Gesetze für die Vorplanung hat... (schon alleine, wie man diesen Auschuss genannt hat - wieso das Kind nicht beim Namen (also den Kompetenzen) nennen? Notparlament, Ausschuss für Spannungs- und Verteidigungsfall... nein, hört sich ja doch alles irgendwie böse an, also nennt man die Runde halt "Gemeinsamer Ausschuss", und alle haben sich lieb...)
    Klar, der kann ausbügeln, aber ob und wie er das wirklich machen würde, ich bin skeptisch.


    Das wäre schon Plan B oder C wenn man den Bundestag im Krisenfall nicht beschlussfähig bekommt. Also man hat sich da schon Gedanken gemacht ;-)

    Geschrieben von Sebastian K.Zwang ohne eine realistische Möglichkeit der Durchsetzung ist praktisch ein Bittebittebitte ;-)
    Das gilt für alle Gesetze weltweit. In D gibt es auf Landstraßen eine permanente Geschwindigkeitsbegrenzung und die meisten halten sich dran. Komisch oder?

    Geschrieben von Sebastian K.Genau das ist es ja. Die rechtlichen Vorplanungen gehen dahin, dass z.B. der Betrieb gleich die Hilfsmittel an die Hand bekommt, den Mitarbeiter für unabkömmlich zu erklären, und der Staat lähmt sich im Fall der Fälle dann selbst damit, diese im Einzelfall zu prüfen.

    Auch mit dieser Situation haben deutsche Verwaltungen, historisch gesehen, sehr viel Erfahrung.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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     11.10.2015 17:34 Mich7ael7 B.7, Münsingen neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ?
     11.10.2015 18:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 10:53 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 12:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 12:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 12:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 13:44 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 15:36 Hank7e B7., Bremerhaven
     12.10.2015 18:10 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     13.10.2015 09:23 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 16:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.10.2015 09:31 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 17:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 17:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.10.2015 21:19 Pete7r M7., Wien
     13.10.2015 00:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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