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Thema | Kat./Zivil- Schutz im V-Fall - war: neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ? | 16 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813038 | |||
Datum | 11.10.2015 18:58 | 6952 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Ich habe aber bei meiner Frage nicht die Auswirkungen auf die Flüchtlinge gemeint, sondern die Durchhaltefähigkeit des Kat./Zivil- Schutzes!Die wäre dann, wenn Krieg in Deutschland herrscht, schlicht und einfach nicht existent. Vielleicht fänden sich noch ein paar Idealisten, die mit dem verfügbaren Material irgendwas anstellen würden, aber der Großteil wird dann ganz andere Prioritäten haben als seiner HiOrg- bzw. KatS-Tätigkeit nachzugehen. Dann haben Familie etc. einen ganz anderen, höheren Stellenwert, und Freistellung/Arbeitgeber einen ganz anderen, niedrigeren Stellenwert als es bei "normalen" KatS-Lagen der Fall ist, und auch deshalb ist ein Vergleich zwischen Krieg und der Flüchtlingsversorgung sehr weit hergeholt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813073 | |||
Datum | 12.10.2015 10:53 | 4197 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die wäre dann, wenn Krieg in Deutschland herrscht, schlicht und einfach nicht existent. Vielleicht fänden sich noch ein paar Idealisten, die mit dem verfügbaren Material irgendwas anstellen würden, aber der Großteil wird dann ganz andere Prioritäten haben als seiner HiOrg- bzw. KatS-Tätigkeit nachzugehen. Dann haben Familie etc. einen ganz anderen, höheren Stellenwert, und Freistellung/Arbeitgeber einen ganz anderen, niedrigeren Stellenwert als es bei "normalen" KatS-Lagen der Fall ist, und auch deshalb ist ein Vergleich zwischen Krieg und der Flüchtlingsversorgung sehr weit hergeholt. Glaubst du das wirklich? Wenn Krieg in Deutschland herrschen würde, wären die Notstandsgesetze alle aktiv, bzw. würden noch erweitert. Dann ist deine Betreuungseinheit nicht mehr Hobby, sondern du bist dienstverpflichtet. Und wie uns WK II zeigt, können diese Dienstverpflichtungen für den Einzelnen Konsequenzen bis zum Lebensende haben. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813074 | |||
Datum | 12.10.2015 11:38 | 3852 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Dann ist deine Betreuungseinheit nicht mehr Hobby, sondern du bist dienstverpflichtet. siehe z.B. hier: § 22 Erweiterung der Einsatzbereitschaft http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/Zivilschutz-Katastrophenhilfegesetz.pdf?__blob=publicationFile MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813076 | |||
Datum | 12.10.2015 12:05 | 3652 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Glaubst du das wirklich?Ja. Die Erfahrungen vergangener Kriege finde ich nur zu einem geringen Teil aussagekräftig für einen zukünftigen Kriegsfall. Zuviele Rahmenbedingungen haben sich extrem geändert. Z.B. auch das Bestreben, staatlichen Anordnungen und Hierarchien zu folgen, ist heute in der Gesellschaft ein ganz anderes als im WKII. Die Möglichkeiten für den einzelnen, sich abzusetzen bevor/wenn es kritisch wird, sind auch andere. Da kann das Gesetz Konsequenzen vorsehen wie es will, das Personal wird knapp werden. Und das wird auch für das Personal der Stellen gelten, die dann die Konsequenzen durchsetzen sollen. Auch die haben Familien. Geschrieben von Thomas E. Dann ist deine Betreuungseinheit nicht mehr Hobby, sondern du bist dienstverpflichtet.Ist es jetzt "nur" Hobby? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813077 | |||
Datum | 12.10.2015 12:10 | 3569 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Zuviele Rahmenbedingungen haben sich extrem geändert. Z.B. auch das Bestreben, staatlichen Anordnungen und Hierarchien zu folgen, ist heute in der Gesellschaft ein ganz anderes als im WKII. der grösste und in diesem Kontext wichtigste Unterschied liegt darin das während des letzten Weltkriegs die Menschen in einem totalitären Staat lebten. Da gab es drastische Strafen für die Leute die nicht "mitmachen" wollten. Heute leben wir in einer freien Demokratie wo das "frei" stark betont wird. Und das kann man im V-Fall nicht mehr von jetzt auf nachher "umschalten". Die Zeiten wo man einen Teil der Einsatzkräfte nur klar machen musste daß wenn Sie nicht mitmachen die Freistellung vom Grundwehrdienst sehr schnell aufgehoben wird sind ja auch vorbei ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813078 | |||
Datum | 12.10.2015 12:36 | 3618 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.der grösste und in diesem Kontext wichtigste Unterschied liegt darin das während des letzten Weltkriegs die Menschen in einem totalitären Staat lebten.Richtig. Und das wirkt sich nunmal auch entscheidend auf den KatS bzw. ZS in der heutigen Zeit aus. Geschrieben von Jürgen M. Da gab es drastische Strafen für die Leute die nicht "mitmachen" wollten.Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-) § 28 ist auch so ein Witz: Im Verteidigungsfall dürfen die KatS-Behörden die KatS-Einheiten mit Zwangsverpflichteten verstärken, wenn die eigenen Kräfte nicht ausreichen. Aber natürlich nur, sofern die Verpflichteten "als Helferinnen oder Helfer für die Fachaufgaben ungeeignet sind oder andere berechtigte Gründe gegen ihren Einsatz in der Organisation sprechen", und natürlich darf die Verpflichtung "einen Zeitraum von zehn Werktagen im Vierteljahr nicht überschreiten". Also falls das hier jemand liest, der Deutschland den Krieg erklären will: Bitte lasst uns anderthalb bis zwei Jahre Vorlaufzeit, bis wir unsere Verwaltungen hochgefahren haben, alle "nur" und "wenn" geklärt sind und der Zivilschutz wenigstens auf dem Papier halbwegs läuft. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813080 | |||
Datum | 12.10.2015 13:44 | 3334 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-) Sorry, ich habe von den Konsequenzen bis zum Lebensende nicht von Strafen gesprochen, sondern von ganzen Jahrgängen an Abiturienten, die kurz vorm Abi aus der Schule entlassen wurden und zum RAD eingezogen wurden. Diese RAD Einheiten haben dann z. B. in Köln nach den Bombenangriffen die Infrastruktur wieder in die Gänge gebracht. Und für die ganzen Verwaltungsproblemchen gibt es im Spannungsfall die Kompetenzen des Vermittlungsaussschußes, der sehr schnell im kleinen Kreis solche Dinge gerade bügeln kann. Und ich gehe davon aus, das in einem solchen Fall sehr schnell die Freiwilligkeiten aufhören und in Zwang umgewandelt werden. Wobei da dann immer unterschiedliche Interessen um die einzelne Person kämpfen können. Da kann der ehemalige Reservist als ZF einer Brandschutzeinheit und unabkömmlicher Mensch im plötzlich kriegswichtigen Betrieb erleben wie um ihn gekämpft wird. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Hank8e B8., Bremerhaven / Bremen | 813083 | |||
Datum | 12.10.2015 15:36 | 3131 x gelesen | |||
Um es mal ganz ganz böse zu beschreiben: Wir sehen es als legitim an das Medizinisches Personal aus ihren Ländern im Konflikt flüchten, treffen aber selbst Maßnahmen um das bei einem Konflikt in unserem Land zu unterbinden. MfG | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813088 | |||
Datum | 12.10.2015 16:50 | 3149 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Sorry, ich habe von den Konsequenzen bis zum Lebensende nicht von Strafen gesprochen, sondern von ganzen Jahrgängen an Abiturienten, die kurz vorm Abi aus der Schule entlassen wurden und zum RAD eingezogen wurden. Diese RAD Einheiten haben dann z. B. in Köln nach den Bombenangriffen die Infrastruktur wieder in die Gänge gebracht.Und wo ist aktuell eine Rechtsgrundlage gegeben, um solche Konsequenzen zu verursachen? Geschrieben von Thomas E. Und für die ganzen Verwaltungsproblemchen gibt es im Spannungsfall die Kompetenzen des Vermittlungsaussschußes, der sehr schnell im kleinen Kreis solche Dinge gerade bügeln kann.Das wäre dann nicht mehr der übliche Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und -rat, wenn die sich selbst nicht einig sind), sondern der sog. "Gemeinsame Ausschuss", der aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 16 des Bundesrates besteht, insofern dann auch eine neue Zusammensetzung darstellt wenn er aktiv werden muss. Der soll zwar lt. GG durch die Regierung über die Planungen für den Verteidigungsfall unterrichtet sein, aber wie dessen Arbeit dann im Fall der Fälle aussehen würde, wenn man vorher schon solche lustigen Gesetze für die Vorplanung hat... (schon alleine, wie man diesen Auschuss genannt hat - wieso das Kind nicht beim Namen (also den Kompetenzen) nennen? Notparlament, Ausschuss für Spannungs- und Verteidigungsfall... nein, hört sich ja doch alles irgendwie böse an, also nennt man die Runde halt "Gemeinsamer Ausschuss", und alle haben sich lieb...) Klar, der kann ausbügeln, aber ob und wie er das wirklich machen würde, ich bin skeptisch. Geschrieben von Thomas E. Und ich gehe davon aus, das in einem solchen Fall sehr schnell die Freiwilligkeiten aufhören und in Zwang umgewandelt werden.Zwang ohne eine realistische Möglichkeit der Durchsetzung ist praktisch ein Bittebittebitte ;-) Geschrieben von Thomas E. Wobei da dann immer unterschiedliche Interessen um die einzelne Person kämpfen können. Da kann der ehemalige Reservist als ZF einer Brandschutzeinheit und unabkömmlicher Mensch im plötzlich kriegswichtigen Betrieb erleben wie um ihn gekämpft wird.Genau das ist es ja. Die rechtlichen Vorplanungen gehen dahin, dass z.B. der Betrieb gleich die Hilfsmittel an die Hand bekommt, den Mitarbeiter für unabkömmlich zu erklären, und der Staat lähmt sich im Fall der Fälle dann selbst damit, diese im Einzelfall zu prüfen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813089 | |||
Datum | 12.10.2015 17:07 | 3047 x gelesen | |||
hallo, gibt es neben den Zivilschutzgesetz noch andere rechtliche Grundlagen nachdem man "wirksam" (!) Personal für die Gefahrenabwehr verpflichten kann? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 813090 | |||
Datum | 12.10.2015 17:46 | 3299 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gibt es neben den Zivilschutzgesetz noch andere rechtliche Grundlagen nachdem man "wirksam" (!) Personal für die Gefahrenabwehr verpflichten kann? Gibt es in jedem Feuerwehrgesetz.. z.B. § 27 FSHG NRW Dazu muss das aber auch erst mal ein FSHG-Einsatz sein.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813091 | |||
Datum | 12.10.2015 18:10 | 2939 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hanke B. Um es mal ganz ganz böse zu beschreiben: Wir sehen es als legitim an das Medizinisches Personal aus ihren Ländern im Konflikt flüchten, treffen aber selbst Maßnahmen um das bei einem Konflikt in unserem Land zu unterbinden. Ich sehe es für jeden Menschen als legitim an, zu fliehen, wenn sein Leben, seine Gesundheit und/oder das Leben und die Gesundheit seiner Familie bedroht ist. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 813094 | |||
Datum | 12.10.2015 21:19 | 2938 x gelesen | |||
Die österreichische Antwort: Zivildienstgesetz (s. etwa § 21) oder - da ist Österreich historisch"schmerzfreier": Wehrgesetz Ja, und es gibt Planspiele dazu. Nachdem sich aktuell vermutlich niemand über die politische Verantwortung des "MOB-Falls" drübertraut, würde ich mich nicht wundern, wenn die Wehrdienstvariante mit verpflichtenden Übungen in absehbarer Zeit "wiederkehrt" (natürlich ganz zufällig und mit irgendeiner anderen Begründung, dafür mit dem sofortigen Test im Assistenzeinsatz) Grüsse Peter p.s. für die nichtösterreichischen Leser: MOB-Fall heißt Mobilmachungsfall, geht von der Verlängerung des Wehrdienstes bis zu den Varianten, die das Wehrgesetz in erster Lesung nicht hergibt (aber auch nicht verbietet) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 813099 | |||
Datum | 13.10.2015 00:07 | 2828 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Heute leben wir in einer freien Demokratie wo das "frei" stark betont wird. Und das kann man im V-Fall nicht mehr von jetzt auf nachher "umschalten". Ich glaub doch 1988 wurde ich aus dem Wehrdienst entlassen, Ende Aus, kein Reservist, wieder normaler Bürger. Als 1991 die "Operation Desert Storm" im TV übertragen wurde bekam ich kurz darauf ein Einschreiben das mein gepackter Seesack im VD bereit liegt und ich mich nach Aufruf (Kennwort via Medien, Tel. oder Post) unverzüglich (<24h?) bei meiner ehemaligen oder jeder anderen Heeres-Dienststelle zu melden habe. ....übrigens habe ich nie ein Stopp erhalten...allerdings ging das VD mit meinem Seesack schon vor Jahren in den Verkauf. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813104 | |||
Datum | 13.10.2015 09:23 | 2470 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanke B.Um es mal ganz ganz böse zu beschreiben: Wir sehen es als legitim an das Medizinisches Personal aus ihren Ländern im Konflikt flüchten, treffen aber selbst Maßnahmen um das bei einem Konflikt in unserem Land zu unterbinden. Nein, die Gesellschaft ist bei uns eine andere. Bei uns ist der Staat weniger die Obrigkeit sondern wir sind es selbst. Deshalb Freiwillige Feuerwehr und die ganzen Hilfsorganisationen Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813105 | |||
Datum | 13.10.2015 09:31 | 2659 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Und wo ist aktuell eine Rechtsgrundlage gegeben, um solche Konsequenzen zu verursachen? Die Rechtsgrundlage gab es damals auch nicht. Geschrieben von Sebastian K. Das wäre dann nicht mehr der übliche Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und -rat, wenn die sich selbst nicht einig sind), sondern der sog. "Gemeinsame Ausschuss", der aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 16 des Bundesrates besteht, insofern dann auch eine neue Zusammensetzung darstellt wenn er aktiv werden muss. Der soll zwar lt. GG durch die Regierung über die Planungen für den Verteidigungsfall unterrichtet sein, aber wie dessen Arbeit dann im Fall der Fälle aussehen würde, wenn man vorher schon solche lustigen Gesetze für die Vorplanung hat... (schon alleine, wie man diesen Auschuss genannt hat - wieso das Kind nicht beim Namen (also den Kompetenzen) nennen? Notparlament, Ausschuss für Spannungs- und Verteidigungsfall... nein, hört sich ja doch alles irgendwie böse an, also nennt man die Runde halt "Gemeinsamer Ausschuss", und alle haben sich lieb...) Das wäre schon Plan B oder C wenn man den Bundestag im Krisenfall nicht beschlussfähig bekommt. Also man hat sich da schon Gedanken gemacht ;-) Geschrieben von Sebastian K. Zwang ohne eine realistische Möglichkeit der Durchsetzung ist praktisch ein Bittebittebitte ;-) Das gilt für alle Gesetze weltweit. In D gibt es auf Landstraßen eine permanente Geschwindigkeitsbegrenzung und die meisten halten sich dran. Komisch oder? Geschrieben von Sebastian K. Genau das ist es ja. Die rechtlichen Vorplanungen gehen dahin, dass z.B. der Betrieb gleich die Hilfsmittel an die Hand bekommt, den Mitarbeiter für unabkömmlich zu erklären, und der Staat lähmt sich im Fall der Fälle dann selbst damit, diese im Einzelfall zu prüfen. Auch mit dieser Situation haben deutsche Verwaltungen, historisch gesehen, sehr viel Erfahrung. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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