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ThemaKatS-Führerschein?5 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW813475
Datum27.10.2015 23:315977 x gelesen
Hallo zusammen!

Habe ich (in StVG und FeV sowie hier in der Forums-Suche) eine Änderung der benötigten FE-Klassen für KatS-Fahrzeuge verpasst?

In den Typenblättern für das aktuelle LF-KatS und für beide Varianten des SW-KatS (jeweils 13 bis 14 Tonnen zGM) wird bei der benötigten Fahrerlaubnisklasse jeweils "C1" angegeben. Das steht in einem gewissen Widerspruch zu der in §6 FeV festgelegten Grenze von 7,5 Tonnen für diese Klasse.

Sollte da wirklich einer deutschen Behörde dreimal ein so wesentlicher Fehler unterlaufen sein oder übersehe ich irgendwo etwas?

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz813494
Datum28.10.2015 09:033508 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Sollte da wirklich einer deutschen Behörde dreimal ein so wesentlicher Fehler unterlaufen sein oder übersehe ich irgendwo etwas?

Auch mehr als 15 Jahre nach Einführung der neuen Führerscheinklassen haben sich diese noch nicht überall rumgesprochen. Auch bei einem großen deutschen Feuerwehrfahrzeughersteller steht im diesjährigen Prospekt des MLF, wobei die abgebildeten Fahrzeuge im Prospekt noch dazu alle über 7,5t liegen, Führerscheinklasse B drin. Selbst unter zuhilfenahme des bis 7,5t möglichen Feuerwehrführerscheins, von dem da allerdings nichts steht, würde das zumindest für die im Prospekt gezeigten Fahrzeuge nicht reichen.

Gruß,
Michael

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AutorGeor8g S8., Wels / OÖ819018
Datum03.04.2016 13:112224 x gelesen
Bei uns in Österreich ist es so das einige Organisationen von der Gewichtsbeschränkung, bei der Führerscheinklasse C, ausgenommen sind. Dazu zählen Bundesheer, Post und viele andere. Auch die Feuerwehr gehört da dazu.

Meines Wissen ist das in Deutschland auch so das die Feuerwehr da ausgenommen ist.

Klärt mich auf wenn es nicht so ist.

http://www.feuerwehr-wels.or.at/

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW819020
Datum03.04.2016 14:242024 x gelesen
Da es in Deutschland für die Klasse C keine Gewichtsbeschränkung gibt, würde eine Ausnahme nicht viel Sinn machen.

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AutorPete8r M8., Wien / Wien819021
Datum03.04.2016 15:361975 x gelesen
Die Klasse C gilt in Österreich - wie in ganz Europa gemäß der Füherscheinrichtlinie - unbeschränkt. Was hier durcheinandergerät sind die beiden Möglichkeiten, in Österreich mit einem amtlichen Füherschein der Klasse B auch Kfz über 3,5t zu lenken:
1. reicht die "Schnellbleiche" mit Bescheinigung des Kommandanten bis 5,5t
2. gibt es seit langem einen "großen" Feuerwehrführerschein (dzt. geregelt in § 32a FSG), der mit durchaus fahrschuläquivalenter Ausbildung in den Landesfeuerwehrschulen (die auch oft in Kooperation mit Fahrschulen abgewickelt wird), der das Lenken jedweden Feuerwehrfahrzeuges erlaubt, das als solches zugelassen ist (§ 2 Abs. 1 Z. 28 KFG)

Grüsse
Peter

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 27.10.2015 23:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.10.2015 09:03 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 03.04.2016 13:11 Geor7g S7., Wels
 03.04.2016 14:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.04.2016 15:36 Pete7r M7., Wien
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