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ThemaG.A.R.D. gewinnt Ausschreibung RD-Hälfte der MA kündigt35 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen813851
Datum09.11.2015 10:3028340 x gelesen
Hallo zusammen,

im Vogtlandkreis hat die G.A.R.D. , nach eigenem Bekunden Deutschlands größter, privater Rettungsdienst die Ausschreibung für den Rettungsdienst ab Januar 2016 gewonnen. Daraufhin haben 26 von 54 Mitarbeitern ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Personalnotstand beim Rettungsdienst

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg813855
Datum09.11.2015 11:4518275 x gelesen
hallo,

"G.A.R.D.-Sprecher Christoph Lippay versucht es mit Optimismus: Wir gehen davon aus, dass wir am 1. Januar voll funktionsfähig sind."
das könnte sportlich werden :-()

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHank8e B8., Bremerhaven / Bremen813863
Datum09.11.2015 18:4615756 x gelesen
So wie sich das anhört wird keiner genug Mitarbeiter finden können, auch nicht zusammen, von 54 fallen 26 weg also stehen jedem erstmal nur 28 zurverfügung also ist es egal wer den rest an Mitarbeitern auftreibt.

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AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern813876
Datum09.11.2015 20:55   15933 x gelesen
Einfach traurig, wie immer mehr hoheitrechtliche Aufgaben wie auf einem Basar verscherbelt werden.

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AutorChri8sto8ph 8M., Riesa / Sachsen813885
Datum10.11.2015 08:2114635 x gelesen
Geschrieben von Paul M.
Einfach traurig, wie immer mehr hoheitrechtliche Aufgaben wie auf einem Basar verscherbelt werden.

Hilf mir mal bitte auf die Sprünge: wo genau liegt der Unterschied zwischen G.A.R.D. und DRK, JUH, MHD, Zweckverbänden ect. PP.?
Das sind doch alles "private" bzw. nicht staatliche Anbieter oder?
Nur das die einen als Zweckverband organisiert sind, die anderen als Verein und wieder andere als Dienstleistungsfirma auftreten.

Ich muss dazu sagen das ich es allgemein problematisch finde kommunale Pflichtaufgaben an Private und Vereine zu übertragen.
Denn dann hat man Öffentlichen Dienst zu privatwirtschaftlichen Tarifen.

Wenn ich höre wie eine Firma mit dem roten Rechenzeichen hier im LK die Gehälter gedrückt hat um sich am Zweckverband vorbei zu kaufen innerhalb der Ausschreibung, kann man schon hinterfragen ob das noch angemessen ist.
Überhaupt ist "angemessene" Bezahlung im RD ein Thema für sich.

LG Chris

Ostern zu feiern und Lamm zu essen ist so,
als feierte die Feuerwehr ihr Bestehen damit,
dass sie ein Haus abbrennt,
oder die Wasserwacht, indem sie ein Schiff versenkt.

- frei nach Sathya Sai Baba

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AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern813893
Datum10.11.2015 11:5413563 x gelesen
Für mich liegt zwischen privaten RD's oder DRK, BRK, JUH, MHD kein Unterschied, denn ich bin schon immer ein entschiedener Gegner davon, hoheitrechtliche Aufgaben an Dritte zu verscherbeln. Sind Dritte im Spiel hat die Gebietskörperschaft viel zu wenig Einfluss und Kontrolle über das Ganze.

Meiner Meinung nach sind hoheitrechtliche Aufgaben, und dazu zählt auch der Rettungsdienst, durch die Öffentlich rechtlichen Körperschaften, das Land oder den Bund selbst auszuüben. Nur so ist gewährleistet, dass sich da keine Geschäftemacher bereichern und keine Mauscheleien betrieben werden. Die Zweckverbände sind allerdings auch Öffentlich rechtliche Körperschaften, denn die setzen sich ja aus ihren Mitgliedern, die Gebietskörperschaften sind zusammen.

Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist ja, dass der Normalbürger gar nicht weiß, was da hinter den Kulissen im Rettungsdienst so abgeht. Das liegt aber nicht zuletzt daran, dass die Medien sich in diesen Dingen seltsamerweise äußerst zurückhalten.

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern813894
Datum10.11.2015 12:1712818 x gelesen
Nun dann solltest du das BRK aus deiner Auflistung herausnehmen, da das BRK eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist. Also besteht definitiv ein Unterschied zwischen Privaten Anbietern , anderen Hiorgs und dem BRK.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg813898
Datum10.11.2015 12:3212659 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Daniel Z.Nun dann solltest du das BRK aus deiner Auflistung herausnehmen, da das BRK eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist. Also besteht definitiv ein Unterschied zwischen Privaten Anbietern , anderen Hiorgs und dem BRK.
So gross sehe ich den Unterschied nicht. Was leitet sich denn aus dieser Bezeichnung ab? Das BRK ist auch nur ein Verein, der in Bayern einen Sonderstatus hat. Deshalb sehe ich die aber für den Rettungsdienst nicht als besser geeignet an als eine Privatfirma oder einen Verein.
Auch der Bayerische Bauernverband, die Katholische Kirche oder die Zeugen Jehovas sind eine "Körperschaft des öffentlichen Rechtes".

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern813900
Datum10.11.2015 12:3712415 x gelesen
hab auch nie behauptet das der eine oder andere besser geeignet währe. Mein vorredner war lediglich der Meinung das sowas nicht in die Hände von privaten oder anderen als öffentlichen körperschaften gehört. Jetz ist das eine aber eben eine öffentliche Körperschaft und es passt auch nicht. Sollten die Feuerwehren in der Fläche jetz auch noch den RD stellen?

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg813901
Datum10.11.2015 12:4312145 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Daniel Z.Sollten die Feuerwehren in der Fläche jetz auch noch den RD stellen?
Nun, in vielen Städten und Kreisen in Deutschland tun die das schon. Aber es muss ja nicht die Feuerwehr sein. Es kann ja auch Personal sein, dass beim Landkreis/ der Stadt/ bei einem Zweckverband für den Rettungsdienst angestellt ist. Die Notfallrettung wird dann, wie die Feuerwehr, ohne Konkurrenzdruck und Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Den Vereinen, Privatfirmen etc. kann man dann den Krankentransport überlassen, für den es dann einen ganz normalen Wettbewerb gibt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern813903
Datum10.11.2015 13:0711909 x gelesen
in Bayern würdest du dadurch die Schnittstelle RD-ehrenamt(feuerwehr,katschutz) verlieren. Das Personal der Sanitätseinheiten könnte sein wissen nur mit mehr Aufwand aktuell halten, die SEG'en Transport könnten sehr wenig Erfahrung vom RD nutzen da es umständlicher wird Ehrenamtlich auf dem Rtw/KTW mitzufahren. Alles in allem finde ich würden wir sehr viel fähigkeiten verlieren wenn alles nur noch vom LKR/ zweckverbänden ausgeführt wird.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg813904
Datum10.11.2015 13:1111814 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Daniel Z.in Bayern würdest du dadurch die Schnittstelle RD-ehrenamt(feuerwehr,katschutz) verlieren. Das Personal der Sanitätseinheiten könnte sein wissen nur mit mehr Aufwand aktuell halten, die SEG'en Transport könnten sehr wenig Erfahrung vom RD nutzen da es umständlicher wird Ehrenamtlich auf dem Rtw/KTW mitzufahren. Alles in allem finde ich würden wir sehr viel fähigkeiten verlieren wenn alles nur noch vom LKR/ zweckverbänden ausgeführt wird.
Das Argument wird immer wieder gerne von den verschiedenen Hilfsorganisationen vorgebracht um sich das Monopol für den Rettungsdienst zu sichern. Komischerweise funktioniert der Kat-Schutz aber auch dort, wo die HiOrgs keinen (noch nie) Rettungsdienst machen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern813907
Datum10.11.2015 13:1411825 x gelesen
hab ich geschrieben das der Katschutz nicht mehr funktionieren würde? Es würde nur einen erhebliches mehr an Zeit und Engangement erfordern um auf dem jetzigen Stand zu bleiben

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.813908
Datum10.11.2015 13:3511976 x gelesen
Geschrieben von Paul M.Meiner Meinung nach sind hoheitrechtliche Aufgaben, und dazu zählt auch der Rettungsdienst, durch die Öffentlich rechtlichen Körperschaften, das Land oder den Bund selbst auszuüben. Nur so ist gewährleistet, dass sich da keine Geschäftemacher bereichern und keine Mauscheleien betrieben werden.
Oh, da kommt dann ja einiges an Investition auf den Bund oder die Ländern zu. Ich persönlich glaube zwar, das sich die DGzRS Seenotrettung und die DLRG Wasserrettung wenig bis gar keine Skandale leisten und als Geschäftemacher würde ich die jetzt auch nicht bezeichnen - aber nun.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern813919
Datum10.11.2015 15:1511951 x gelesen
Das BRK ist zwar in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt, ist aber keine vollwertige Körperschaft wie beispielsweise ZRF's in Bayern, denn das BRK darf beispielsweise keine Beamte ernennen. Allerdings muss der Freitstaat Bayern in die Haftung eintreten, sollte das BRK finanziell zusammenbrechen.

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern813920
Datum10.11.2015 15:2511724 x gelesen
Also sollten nur wirkliche Körperschaften des Öffentlichen Rechts den RD übernehmen? Wer stellt dann fest wer ne wirkliche is und wer nicht?

Da gibts glaub ich dringendere und sinnvollere Sachen in den Bundesländern zu entscheiden.

Wir haben hier ein gut funktionierendes System aufgebaut, an dem es immer verbesserungspotenzial gibt, die Hiorgs aber daraus zu entfernen ist definitiv keine Verbesserung.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg813924
Datum10.11.2015 17:1611304 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Daniel Z.Wir haben hier ein gut funktionierendes System aufgebaut, an dem es immer verbesserungspotenzial gibt, die Hiorgs aber daraus zu entfernen ist definitiv keine Verbesserung.
Dem kann ich zumindest für mein Bundesland nur aufs schärfste widersprechen. Wir haben dort kein gut funktionierendes System. Und einer der Gründe dafür sind die Hilfsorganisationen, oder zumindest eine davon! Zu den Gründen dazu wurde hier im Forum schon genug geschrieben und verlinkt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW813928
Datum10.11.2015 20:0111054 x gelesen
Geschrieben von Paul M.Für mich liegt zwischen privaten RD's oder DRK, BRK, JUH, MHD kein Unterschied, denn ich bin schon immer ein entschiedener Gegner davon, hoheitrechtliche Aufgaben an Dritte zu verscherbeln

Wie wäre dein Plan für die hoheitlichen Aufgaben KatS/ZS ohne diese privaten HOs?

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AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg813930
Datum10.11.2015 20:3010969 x gelesen
Wie läuft das eigentlich in Städten oder Kreisen, die den RD durch eigene Kräfte durchführen mit der Einbindung der Hiorgs in den KatS?
Ein nicht von der Hand zu weisendes Argument ist die Übung, die Angehörige von San-Einheiten bekommen, wenn sie auf den RTW mitfahren bzw. eine SEG stellen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg813931
Datum10.11.2015 21:0210962 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Henning K.


Wie wäre dein Plan für die hoheitlichen Aufgaben KatS/ZS ohne diese privaten HOs?


Es gab/gibt (?) sogenannte Regieeinheiten, auch für den San-Dienst. Wie effektiv waren/sind diese Einheiten ? Vereinzelt gibt es auch San-SEGs in kommunaler Trägerschaft.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern813932
Datum10.11.2015 21:2810736 x gelesen
Geschrieben von Norbert P.Ein nicht von der Hand zu weisendes Argument ist die Übung, die Angehörige von San-Einheiten bekommen, wenn sie auf den RTW mitfahren bzw. eine SEG stellen.

Warum sollten die in einem kommunalen Rettungsdienstsystem nicht mitmachen können?

Auf dem NEF in meinem alten Wachgebiet (durch FW besetzt) war fast jede Schicht ein Praktikant dabei. Und warum sollten die Ehrenamtlichen nicht auch z.B. eine gewisse Schichtzahl übernehmen? Das hat doch mit dem Logo auf dem RTW wenig zu tun...

MfG
Adrian

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB813933
Datum10.11.2015 21:39   11693 x gelesen
Also, mal hier im sonnigen Brandenburg so einige Landkreise betrachtet, und den KAT-Schutz mal ausgeklammert, gehen immer mehr Landkreise den rettungsdienstlichen Weg ohne die HIO als reiner Eigenbetrieb.

Und es funktioniert sogar.
Die Jungs und Mädels haben jetzt eben nicht mehr MHD, ASB, DRK oder JUH auf dem Ärmelabzeichen sondern "Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreisnahme" und sind in aller Regel sehr zufrieden damit.
Das Gehalt stimmt, die Solllstundenzahl auch.
Ist der Mitarbeiter zufrieden liefert der auch bessere Arbeit ab.

Und die SEGen gibt's immer noch, man glaubt es kaum.
Denn, und das ganz ohne Wertung meinerseits, hier lebte ja auch der Rettungsdienst im Namen der HIO nicht Jahrelang auf Kosten des Ehrenamtes, welches an zahllosen Wochenenden zahllose Rettungsdienstfahrzeuge besetzte wie in manchen anderen Bundesländern.
Wie gesagt, wertungsfrei,

Natürlich ging auch hier ein Aufschrei durch die Aufsichtsräte der HIOs, keine Frage.
Aber sie leben immer noch.

So denn, Gruß in die Runde

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW813934
Datum11.11.2015 05:5510480 x gelesen
Ich antworte mal hier. Obwohl ich deinen Beitrag absolut richtig finde, denn auch in unserem LK ist RD nicht bei einer privaten HiOrg...aber die Frage weiter oben war, ALLE hoheitlichen Aufgaben OHNE private Hiorg zu leisten. Das geht ja über den RD weit hinaus. Wie also soll Kat-Schutz/Zivilschutz (Bund/Land), Flüchtlingshilfe (Bund), Betreuungsdienst....komplett OHNE private HiOrg funktionieren. Und das auch bezahlbar....wenn die HiOrg sich nur noch auf Sozial- und Wohlfahrtsarbeit zurückziehen. Denn das sind ja hoheitliche Aufgaben....wenn man A sagt muss man auch B sagen und nicht nur den RD rausnehmen und die Kostenintensive Vorhaltung für den Kat-Schutz doch den Hiorg überlassen..oder? Ich weiss eine etwas polemische und provokative Frage...aber das wäre dann konsequent bis zum Ende gedacht

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern813935
Datum11.11.2015 06:1810837 x gelesen
Geschrieben von Paul M. Einfach traurig, wie immer mehr hoheitrechtliche Aufgaben wie auf einem Basar verscherbelt werden.

Kannst du mal bitte erklären warum Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe ist?
In meinen Augen ist der Rettungsdienst keine hoheitliche Aufgabe.
Sonst würde zB auch unter anderem Fahrzeuge im Rettungsdienst unter den §35 (1) StVO fallen.
Hier ist aber der Rettungsdienst ausgenommen und sie haben einen eigenen Absatz.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern813948
Datum11.11.2015 11:379821 x gelesen
Hallo Alexander

Geschrieben von Alexander H.Kannst du mal bitte erklären warum Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe ist?Geschrieben von Alexander H.Sonst würde zB auch unter anderem Fahrzeuge im Rettungsdienst unter den §35 (1) StVO fallen.

Wenn Du Dir den Paragraphen bis zum Schluss durchliest, dann wirst Du feststellen, dass andere Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben (von deren hoheitlichen Aufgaben im Absatz explizit geschrieben steht) auch in gesonderten Absätzen erwähnt sind, da es vielleicht auch Aufgaben gibt, die nicht nur hoheitlichen Aufgaben entsprechen.
Wie eigentlich bei Feuerwehrs auch, wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist.

mkg

WErner

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern813949
Datum11.11.2015 11:489821 x gelesen
Geschrieben von werner n.Wenn Du Dir den Paragraphen bis zum Schluss durchliest, dann wirst Du feststellen, dass andere Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben (von deren hoheitlichen Aufgaben im Absatz explizit geschrieben steht) auch in gesonderten Absätzen erwähnt sind, da es vielleicht auch Aufgaben gibt, die nicht nur hoheitlichen Aufgaben entsprechen.
Wie eigentlich bei Feuerwehrs auch, wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist.

Das war jetzt nur ein Beispiel.
Aber deine Aussage ist immernoch keine Erklärung warum der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe sein soll.

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AutorOliv8er 8S., Münster / NRW813955
Datum11.11.2015 12:399781 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Aber deine Aussage ist immernoch keine Erklärung warum der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe sein soll.

Um meinen Lieblingsjuristen zu zitieren: Es kommt darauf an.

Zum Einstieg kann folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs dienen: BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90, JurionRS 1991
1. Im Land Nordrhein-Westfalen stellt sich das Führen eines Rettungswagens im rettungsdienstlichen Einsatz als Ausübung eines öffentlichen Amts i. S. d. Art. 34 S. 1 GG dar. Das gilt auch dann, wenn der Kfz-Führer dem Träger des Rettungsdiensts von einer freiwilligen Hilfsorganisation (hier: Malteser Hilfsdienst) zur Verfügung gestellt worden ist.

Im Urteil wird weiter ausgeführt, weshalb das Führen eines Rettungswagens eine hoheitliche Aufgabe ist. Da steckt noch ein anderer wichtiger Hinweis drin: Der Rettungsdienst ist Ländersache und jedes Land hat seine eigenen Regeln. Ich nehme als Beispiel die Länder NRW und BW.

Zunächst die Definition des Begriffs Hoheitliche Aufgaben (Justiz NRW):
Unter hoheitlichen Aufgaben sind die Tätigkeiten zu verstehen, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. [...]

In NRW ist der Rettungsdienst im Rettungsgesetz NRW geregelt (streng nach dem Grundsatz Kein Handeln ohne Gesetz). Im §6 RettG NRW steht:
(1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. [...]

(3) Die Kreise und Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.


In NRW ist der Rettungsdienst Pflichtaufgabe der Kreise und Gemeinden und somit eine hoheitliche Aufgabe nach obiger Definition.

Nun zum Land BW. Hier gilt das Rettungsdienstgesetz. Die Trägerschaft ist in §2 RDG geregelt:
(1) Das Innenministerium schließt auf Landesebene mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und seiner Bergwacht Württemberg, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst, ferner mit der Deutschen Rettungsflugwacht, der Bergwacht Schwarzwald und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft sowie bei Bedarf mit anderen Stellen (Leistungsträger) Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes, soweit diese hierzu bereit und in der Lage sind.

(3) Soweit die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes nicht nach Absatz 1 sichergestellt ist, ist die Versorgung Pflichtaufgabe der Landkreise und Stadtkreise. [...]


In Baden-Württemberg übernehmen also die HiOrgs die Aufgaben des Rettungsdienstes; es ist keine hoheitliche Aufgabe. Wenn jedoch die bedarfsgerechte Versorgung nicht sichergestellt ist, wird der Rettungsdienst als Pflichtaufgabe den Land- und Stadtkreisen übertragen; dann ist es eine hoheitliche Aufgabe.

Die anderen 14 Länder haben zusammen ebenso viele Rettungs(dienst)gesetze mit eigenen Regelungen. Ein Blick in das Gesetz des eigenen Bundeslandes lohnt sich allemal.

Fazit: Der Rettungsdienst ist eine hoheitliche Aufgabe, wenn das Landesgesetz diesen als Pflichtaufgabe den Gemeinden, Kreisen o.ä. überträgt.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern813958
Datum11.11.2015 12:589845 x gelesen
hallo Alexander

Ganz provokativ:
Weil die Rettung eines Menschenlebens nach einem internistischen Notfall genauso hoheitlich ist wie die Rettung einer Katze vom Baum.

Habe kein vernünftiges Argument für oder wider.

Noch eine Erläuterung zur StVo:

Diese gibt es seit 1934 bzw 1937 und gem. Wikipedia wurden nach dem Krieg 1953 die ersten inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
1934 gab es aber noch keinen "Rettungsdienst" im landläufigen Sinne, zumindest nicht flächendeckend.
Vielleicht war es hier einfacher einfach neue Sätze oder Absätze anzufügen, als den kompletten Paragraphen neu zu erstellen (in "verfahrenstechnischer Hinsicht").


mkg

WErner

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW813977
Datum11.11.2015 23:139367 x gelesen
Geschrieben von werner n.Diese gibt es seit 1934 bzw 1937 und gem. Wikipedia wurden nach dem Krieg 1953 die ersten inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
1934 gab es aber noch keinen "Rettungsdienst" im landläufigen Sinne, zumindest nicht flächendeckend.
Vielleicht war es hier einfacher einfach neue Sätze oder Absätze anzufügen, als den kompletten Paragraphen neu zu erstellen (in "verfahrenstechnischer Hinsicht").


Die StVO ist ein gewachsener Flickenteppich, auf jeden Fall.

In der Version von 1937 steht z.B. in §48 zu den Sonderrechten:

(1) Wehrmacht, Polizei, Feuerwehr im Feuerlöschdienst, der Grenzaufsichtsdienst sowie die SS-Verfügungstruppen und SS-Wachverbände sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben es erfordert. Das gleiche gilt für die Feuerwehr, die Technische Nothilfe und den Reichsarbeitsdienst beim Einsatz im Katastrophenschutz.


Die 1956er Fassung legt fest:


(1) Die Bundeswehr, die Polizei, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Zollgrenzdienst und die Zollfahndung sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. (...)


In Absatz 3 werden hier übrigens die Berechtigten für die Verwendung von Sondersignal benannt: genau wie die Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe sind dort schon die Krankenkraftwagen aufgeführt.

Interessantes Detail am Rande: im Gegensatz zur Version von 1937 (diese nennt allgemein "Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr") waren 1956 übrigens nur "Lösch- und Sonderkraftfahrzeuge aller Feuerwehren und Kommandokraftfahrzeuge der Berufsfeuerwehren" SoSi-Berechtigt.

Mit der 1970er Neufassung gab es dann den heute bekannten §35:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(im neuen §38 gab es keine namentlich benannten Berechtigten mehr)

Leider habe ich keine vollständigen Versionen der StVO aus der Zeit zwischen 1970 und 2007 zur Hand, so dass ich nicht sagen kann, wann der Absatz 5a eingefügt wurde.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern813980
Datum12.11.2015 06:379380 x gelesen
Geschrieben von werner n.Ganz provokativ:
Weil die Rettung eines Menschenlebens nach einem internistischen Notfall genauso hoheitlich ist wie die Rettung einer Katze vom Baum.

Ahja, dies bedeutet dann, das der Arzt, die Krankenschwester somit auch im hoheitlichen Auftrag arbeiten?

Zitat:"Das Urteil des EuGH

In seiner Entscheidung stellt der EuGH zunächst fest, dass die Erbringung von Rettungsdienstleistungen keine Tätigkeit darstellt, die in einem Mitgliedsstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist, so dass die Bereichsausnahme der Art. 44, 55 EG-Vertrag (Art. 51, 62 AEUV) nicht eingreift. Nach Auffassung des Gerichtshofs rechtfertigen weder der Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, noch die Sonderrechte für Rettungsdienste im Straßenverkehr (Vorfahrtsrecht, Blaulicht) oder die Qualifizierung der abgeschlossenen Vereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge eine Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt."

http://www.vergabeblog.de/2010-10-17/der-offentliche-rettungsdienst-unterfallt-grundsatzlich-dem-vergaberecht-eugh-urteil-v-29-04-2010-rs-c-16008/

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern813984
Datum12.11.2015 09:339103 x gelesen
Hallo Alexander

Auch wieder provokativ:
Eine EUGH-Entscheidung ist aus meiner Sicht genauso von Menschen gemacht wie eine Landgerichtsentscheidung. Also kann man hier durchaus geteilter Meinung sein. Was ja auch in Juristenkreisen nicht ganz unüblich ist.

Anscheinend sieht das aber auch das europäische Ausland nicht so wie der EuGH, da in anderen Ländern es auch durchaus üblich ist, dass der Rettungsdienst mit Sondersignal fährt und durchaus auch sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, was ja z.T. mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verbunden ist.

Inwiefern ist die "Rettung einer Katze" eine hoheitliche Aufgabe darstellt (was ja durchaus von Privatfirmen erledigt werden könnte) oder die Öffnung von Türen (dito) oder die Beseitigung einer Ölspur (dito) oder die Beseitigung von Verkehrshindernissen (die z.B. in Österreich häufig von der Feuerwehr übernommen wird) oder, oder, oder.

Nur das Zitat eines EuGH - Urteil ist aus meiner Sicht nicht zielführend, da man dann eigentlich auch die Feuerwehr auf den Prüfstand stellen müsste. In Dänemark funktioniert Feuerwehr auch mit einer Firma.

mkg

WErner

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg813996
Datum12.11.2015 14:178818 x gelesen
Geschrieben von werner n.In Dänemark funktioniert Feuerwehr auch mit einer Firma.


Für den Thread unerheblich!:

Hallo,

"mit einer Firma" stimmt schon, aber mit der Firma alleine nicht. In jeder Kommune gibt es einen von der Gemeinde angestellten (oder beauftragten) "Indsatsleder" (Einsatzleiter), der ggf. Rettungsmittel von der Firma zusätzlich zur AAO detailliert anfordert und den Einsatz leitet.

Viele Grüße,

Michael Schuckart

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen813999
Datum12.11.2015 17:148307 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Es gab/gibt (?) sogenannte Regieeinheiten, auch für den San-Dienst. Wie effektiv waren/sind diese Einheiten ?

Bei der FF Hamburg gab es die vom LSHD übernommenen ZS SanZüge. IMHO wurden die schon 1984 an die Hiorg abgegeben.

Es geht also auch ohne Hiorg - allerdings mit deutlich mehr Steuermitteln.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern814001
Datum12.11.2015 17:478385 x gelesen
Geschrieben von werner n.Auch wieder provokativ:
Eine EUGH-Entscheidung ist aus meiner Sicht genauso von Menschen gemacht wie eine Landgerichtsentscheidung. Also kann man hier durchaus geteilter Meinung sein. Was ja auch in Juristenkreisen nicht ganz unüblich ist.


Das mag sein.
Ändert aber nichts an der Tatsache.
Der BGH sagte in einem Urteil übrigens auch nicht das der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe ist.
Wenn ein Gericht im Rechtsstaat eben so urteilt, kannst du einen Hampelmann oder Kopfstand machen.
Es wird trotzdem keine hoheitliche Aufgabe.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg814011
Datum12.11.2015 20:298418 x gelesen
Geschrieben von Jens N.im Vogtlandkreis hat die G.A.R.D.

Und wiedermal regt sich die halbe Feuerwehrwelt auf nur weil an den Fahrzeugen und Wachen jetzt ein anderer Name steht.

Zur Ausgangslage kann ich sagen das es bei uns seit fast 3 Jahren funktioniert. Ich wüsste jetzt nicht wo der Unterschied zu früher DRK der JUH zu finden sein soll. Der Kreis bleibt weiter Träger und in der Verantwortung. Falck ist der Betreiber.

Das es im erweiterten RD nicht funktionieren soll kann ich so auch nicht sehen. Die entsp. Kat-Einheiten funktionieren weiter wie bisher und wurden sogar ausgebaut. Ich kenne auch keinen Fall wo Falck-Mitarbeitern eventuell verboten wurde ehrenamtlich in DRK-SEG-Einheiten mitzuarbeiten.

Falck und G.A.R.D. sind mittlerweile auch ehrenamtlich arrangiert. Falck e.V. hat mittlerweile eine Regionalguppe Lausitz. Auch Jugendarbeit gibt es dort. In Dresden funktioniert die Zusammenarbeit in der MTF wohl auch ganz gut.

Auch was die Qualität betrifft sehe ich keine Verschlechterung. Hat man bei der Übernahme noch davon gesprochen das einige DRK-Mitarbeiter einen ziemlichen Weiterbildungsstau hatten so ist es heute so das mind. jeder NEF-Fahrer auch ausgebildeter OrgL ist.

Klar war auch hier die Aufregung damals groß. Das hat sich aber relativ schnell gelegt. Spätestens seit es einen Tarifvertrag mit VERDI gibt ist ziemliche Ruhe eingekehrt.

Ach, und ich denke für die Übergangszeit wird man auch auf den anderen Standorten ein paar Aushilfen für das Vogtland finden, ist doch eine schöne Gegend. ;)

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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 09.11.2015 10:30 Jens7 N.7, Ohorn
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 09.11.2015 18:46 Hank7e B7., Bremerhaven
 09.11.2015 20:55 Paul7 M.7, Bayreuth
 10.11.2015 08:21 Chri7sto7ph 7M., Riesa
 10.11.2015 11:54 Paul7 M.7, Bayreuth
 10.11.2015 12:17 Dani7el 7Z., Ansbach
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 10.11.2015 12:37 Dani7el 7Z., Ansbach
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 10.11.2015 13:11 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
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