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Thema | Wann wird der Wehrleiter vor Ort benötigt ? | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8el 8S., Bad Sobernheim / Rheinland-Pfalz | 813864 | |||
Datum | 09.11.2015 19:37 | 16866 x gelesen | |||
Hallo zusammen , Mich würde interessieren ob es in irgendeiner Vorschrift oder ähnlichem geregelt ist wann der Wehrleiter der Verbandsgemeinde vor Ort sein muss . Beziehungsweise wichtiger wann er nicht benötigt wird . | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 813867 | |||
Datum | 09.11.2015 20:07 | 11223 x gelesen | |||
Ob der Wehrleiter (RLP) oder ein Stellvertreter automatisach mit alarmiert wird, ist in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) festgelegt, meistens durch die Wehrleiter selbst oder in Absprache mit diesen. Damit hängt die Alarmierung vom Alarmstichwort ab, die Regelung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Das führt dazu, dass besonders bei größeren Einsätzen der Wehrleiter alarmiert wird, bei Bagatellen eher nicht. Zusätzlich kann sich der Wehrleiter zu jedem Einsatz gewissermaßen selbst alarmieren, wenn er es für nötig hält. Ob er vor Ort tätig wird und die Einsatzleitung übernimmt, entscheidet er ebenfalls selbst. So kann er insbesondere eingreifen, wenn es Probleme vor Ort gibt. Zusätzlich kann der Einsatzleiter vor Ort, wenn der Wehrleiter nicht automatisch alarmiert wurde, diesen nachalarmieren, genau so wie ein zusätzliches Fahrzeug oder zusätzliches Personal. Diese Entscheidung trifft der Einsatzleiter. Sinnvoll ist dies, wenn Probleme vor Ort auftauchen, mit denen sich der Einsatzleiter überfordert fühlt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813868 | |||
Datum | 09.11.2015 20:08 | 9968 x gelesen | |||
Als Vorschrift könnte man es aus § 24 I LBKG herleiten:Die Einsatzleitung hatDann kommt es darauf an, wie diese Beauftragung in der jeweiligen Kommune aussieht. Eine durchaus gängige Variante ist, dass nur die Wehrleitung entsprechend per schriftlichem Bescheid zur Einsatzleitung beauftragt sind (kleinere Einsätze werden dort praktisch trotzdem von GF oder Wehrführern geleitet, und der WL kommt auch nicht zwingend als "Verantwortlicher Beobachter" vor Ort). Daneben gibt es auch die Punkt VI. der Führungsdienst-Richtlinie (pdf, Seite 27). Dort ist aufgeführt, dass der Wehrleiter in den RAEP-Stufen 2 und 3 Einsatzleiter ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Marc8el 8S., Bad Sobernheim / Rheinland-Pfalz | 813870 | |||
Datum | 09.11.2015 20:18 | 10107 x gelesen | |||
Das heißt soviel wie wenn ich als Wehrleiter Lust habe schreibe ich mich in der AAO in jedes Stichwort mit rein und habe somit immer das Recht mit SoSi zum Einsatz zu fahren. Auch wenn vor Ort nur eine Mülltonne brennt !? | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 813872 | |||
Datum | 09.11.2015 20:28 | 9835 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel S.Das heißt soviel wie wenn ich als Wehrleiter Lust habe schreibe ich mich in der AAO in jedes Stichwort mit rein und habe somit immer das Recht mit SoSi zum Einsatz zu fahren. Auch wenn vor Ort nur eine Mülltonne brennt !? Das kann er tun (mir ist da kein Fall bekannt), oder er kann die Alarmierungen mithören und dann zur brennenden Mülltonne fahren (das soll gelegentlich vorkommen). Der Wehrleiter ist vom Bürgermeister mit der Wahrnehmung der Einsatzleitung beauftragt und kann diese an die Wehrführer vor Ort abtreten. Kein FA kann ihm verbieten, an einem Einsatz teilzunehmen, er ist halt der Chef. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 813873 | |||
Datum | 09.11.2015 20:32 | 9862 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel S.und habe somit immer das Recht mit SoSi zum Einsatz zu fahren Wann Sondersignal verwendet werden darf, regelt die StVO §38: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 813887 | |||
Datum | 10.11.2015 09:49 | 9356 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel S.immer das Recht mit SoSi zum Einsatz zu fahren Den Automatismus, Einsatz = SoSi, finde ich immer wieder faszinierend. Geschrieben von Marcel S. Auch wenn vor Ort nur eine Mülltonne brennt !? Mülltonnen haben sich als ein hervorragendes Zündmittel für anstehende Gebäude erwiesen. Aber wir sollten nicht vom Thema abkommen! Warum sollte man nicht wollen das der Wehrleiter zur Einsatzstelle kommt ? Einzig verständlich wäre es für mich wenn er jeden Einsatz leiten will und dadurch seinen GF/ZF die zwingend notwendige Möglichkeit nimmt Erfahrungen als EL zu sammeln. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 813891 | |||
Datum | 10.11.2015 10:32 | 8921 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Einzig verständlich wäre es für mich wenn er jeden Einsatz leiten will und dadurch seinen GF/ZF die zwingend notwendige Möglichkeit nimmt Erfahrungen als EL zu sammeln. Da ich das in der Vergangenheit schon erlebt habe kann ich aus Erfahrung sagen: Das nervt ganz schön. Man hat immer das Gefühl das einem nicht über den Weg getraut wird. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Marc8el 8S., Bad Sobernheim / Rheinland-Pfalz | 813896 | |||
Datum | 10.11.2015 12:24 | 7844 x gelesen | |||
Das trifft es auf den Punkt ! Genau das Problem haben wir damit . Die Gruppen und Zugführer fühlen sich meiner Meinung nach zu Recht unnötig kontrolliert. Man bekommt ständig das Gefühl das einem selbst der kleinste Einsatz nicht zugetraut wird | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 813922 | |||
Datum | 10.11.2015 16:45 | 7582 x gelesen | |||
Das ist dann ja eher ein Menschliches Problem als ein Rechtliches. Wir haben hier keinen WL, dafür aber Fürhrunsdienst. Und die kennen ihre pappenheimer und wissen, wem sie was zutrauen können. Die einen sind Froh über Hilfe, die anderen froh über Vertrauen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 813927 | |||
Datum | 10.11.2015 19:58 | 6688 x gelesen | |||
Wenn der Wehrleiter nur gucken kommt:"Hallo Jungs und Mädels, alles klar? Prima! Ich fahr dann schonmal ans Spritzenhäuschen und koch Kaffee!" Wenn er jedoch bei jedem brennenden Mülleimer wenn nur 1LF vor Ort ist dem Gruppenführer seine Leute durcheinanderwürfelt,..... Da spielt halt Vieles mit: Wie gut kenne ich meine Führungskräfte und weiss um deren Stärken und Schwächen. 2-5 Regel. AAO. Eigene Eitelkeit. Wie gut habe ich meine Führungskräfte weiter- und fortgebildet. Nasenfaktor. USW Gruß Daniel | |||||
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Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 813959 | |||
Datum | 11.11.2015 13:10 | 5356 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael L. Da ich das in der Vergangenheit schon erlebt habe kann ich aus Erfahrung sagen: Das nervt ganz schön. Man hat immer das Gefühl das einem nicht über den Weg getraut wird. Falsche Einstellung dazu, denn als Führungskraft sollte man - auch - wissen, das es ganz schlicht zur "Stellenbeschreibung" eines Wehrleiters gehört, "seine" GF/ZF mal zu "beobachten", wie die so arbeiten, er muss das ja schließlich auch gegenüber dem Dienstherren (Kommune) ALLES verantworten, was da so läuft. Daniel hat's ja ein Stück weiter unten schon ganz beschrieben, ist natürlich sehr abhängig davon, wie er da im Einzellnen Auftritt. Solche Dinge wie u.a. "Führungsdurchgriffe" mal eben am GF/ZF vorbei gehen da natürlich gar nicht. Grüße Hansi | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813960 | |||
Datum | 11.11.2015 13:19 | 5044 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Darre H. Solche Dinge wie u.a. "Führungsdurchgriffe" mal eben am GF/ZF vorbei gehen da natürlich gar nicht. ich denke das ist in solchen Fälle DAS Problem. Nicht das der Wehrführer / Wehrleiter o.Ä. dabei ist. Ich hab schon verschiedene Wehrführer ( = Kommandanten ) erlebt. Wenn ein Stadtkommandant bei einem kleinen Flächenbrand ohne Wissen des Gruppenführers dem Maschinist Anweisungen gibt dann kann man sich schon die Frage stellen ob dieser Mann überhaupt dieses Amt sinnvoll bekleiden kann. Die Frage wurde dann relativ schnell beanwortet. Der Nachfolger ist da sehr vorbildlich. Das hebt die Motivation bei den Führungskräften. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 813961 | |||
Datum | 11.11.2015 13:30 | 5014 x gelesen | |||
Dienstaufsicht kann/muss ich führen wenn ich der Meinung bin das es irgendwo Schwächen gibt. So jedenfalls meine Handhabung sowohl in Feuerwehr als auch im militärischen Bereich. Laufe ich als Vorgesetzter bei jedem Einsatz auf dann suggeriert er mir das er meinen Handlungen nicht vertraut. Das schwächt mich als Führungskraft dann u.a. auch gegenüber meinen Untergebenen. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Bardowick / Niedersachsen | 813970 | |||
Datum | 11.11.2015 16:44 | 5382 x gelesen | |||
Man muss die ganze Sache etwas anders betrachten. Bei der gestellten Frage gibt es nämlich zwei sehr unterschiedliche Blickrichtungen. (Losgelöst von der gesetzlichen Regelung) Die eine Blickrichtung ist die der Einsatz- oder Führungskraft, die dem Wehrleiter unterstellt ist und die andere ist die des Wehrleiters. Ebenso liegt ein großer Unterschied darin, ob eine Einsatzleitung übernommen wird oder nicht. Ich möchte im folgendem aber nur die Blickrichtung eines Wehrleiters darstellen. Als Leiter einer Feuerwehr ist man grob gesagt erst einmal für fast alle Dinge und Belange der Feuerwehr verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle ob man vor Ort ist oder nicht. Man ist nicht nur in der Veantwortung gegenüber den Mitgliedern der Feuerwehr, dem Bürger und der Politik, sondern natürlich auch dem Gesetz. Zu diesen Gesetzen gehören auch Feuerwehrdienstvorschriften, UVVen, Dienstanweisungen , usw. , usw, usw. Alles in allem Vorschriften und Texte die man beispielsweise als Truppführer mal gehört hat, oder auszugsweise gelesen hat. Von einem Leiter einer Feuerwehr sollte man allerdings erwarten können, dass er auf diesem Bereich sicheren Stand behält. Dazu gehört dann auch, dass man ab einer bestimmten Einsatzgröße persönlich vor Ort ist. Einerseits um dem Einsatzleiter zur Hand gehen zu können, bzw. als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Bei bestimmten Einsatzlagen kann auch eine Übernahme der EL nötig sein. (hier noch kurz der Hinweis: viele verwechseln Einsatzleiter mit der Funktion Fahrzeug/Gruppen Zugführer) Ein Beispiel dafür wäre z.B. das der EL vor Ort nicht die richtige Qualifikation besitzt. Ein Truppführer kann schlecht einen Zugeinsatz führen, geschweige denn die Verantwortung übernehmen. Hier ist ganz klar die nächste Führungsstufe gefragt. Neben der taktischen Ausrichtung im Einsatz spielen aber auch Gründe wie Qualitätssicherung, Wertschätzung und Dienstaufsicht eine Rolle für die Anwesentheit eines Wehrleiters an der Einsatzstelle. Man darf nicht immer vom schlimmsten ausgehen. Meistens geht es nicht um Kontrolle, sondern um Präsenz und Unterstützung. Außerdem kann man Abläufe innerhalb einer Feuerwehr nur verbessern, wenn man sie auch kennt. Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz vorausgesetzt. Kurz gesagt..... es muss nicht immer "schlimm" sein wenn der "Oberalte" an der Einsatzstelle auftaucht. Es könnte durchaus andere Beweggründe geben als Kontrolle. Gruß, Sascha | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 814000 | |||
Datum | 12.11.2015 17:30 | 4291 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sascha M. ganz viel richtig guter Text.... Genau so sieht es aus, dem kann man nur zustimmen. Kurz dazu, wie es hier gehandhabt wird: Wir als Wehrleitung empfangen jeden über FME ausgelösten Alarm der Verbandsgemeindefeuerwehr. Tagsüber fahren der Wehrleiter und ich auch bei jedem Einsatz mit raus, ABER oft auch "nur" als GF, Maschinist, Truppmann o.ä. aus dem einfachen Grund, weil wir beide recht tagsalarmsicher sind in unserer Heimatgemeinde (Einer selbstständig, der andere im örtlichen Rathaus). Und dann werden die örtlichen GF/ZF arbeiten gelassen... Außerhalb der Einsatzzeit entscheiden wir das anhand des Stichwortes, aber auch da übernehmen wir nicht direkt zwigend die Einsatzleitung. Möchte der örtliche WF/ZF/GF jedoch, das wir ihn unterstützen oder die EL übernehmen, machen wir das natürlich. Oder wir beraten halt nur. Bei Einsätzen der Alarmstufe 3 übernimmt aber einer von uns in der Regel auch die Einsatzleitung. Klappt seit unserer Ernennung im August 2014 auch recht gut.... Und da wir ein gutes Verhältnis zu unseren WF/ZF/GF haben, denke ich schon, das die uns auch ansprechen würden, wenn es Probleme geben würde. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 814048 | |||
Datum | 13.11.2015 21:32 | 4206 x gelesen | |||
Hallo Ralf! So habe ich es auch immer gehalten als "Cheffe". Ich bin oft mitgefahren, habe meine GF /ZF aber machen lassen. Wenn von ihnen gewollt, hätte ich die EL übernehmen kònnen , war aber in aller Regel nicht nötig. So habe ich dass auch nach "aussen" verkauft: Ich habe gute Führungskräfte, die können das. Und die konnten das auch. Heute noch so. Mein Vorgänger war da anders drauf. Jeder Einsatz war "seiner" Der hat regelmäßig die ZF/GF vor Ort abgelöst, mit der Begründung "er ist der Chef, er muss auch den Einsatz leiten". Hat Ihm nach Änderung des Brandschutzgesetzes in Brandenburg vor 10 Jahren auch seinen Kopf gekostet nach Ablauf seiner 2.Legislaturperiode. Denn plötzlich wählten nicht mehr alle Indianer, sondern nur noch die Häuptlinge den Oberhäuptling. Naja, und das waren natürlich die Führungskräfte, die die Regelmäßig abgelöst wurden, Ausnahmslos. Mein Nachfolger heute machts so wie ich damals, Er kommt aus unseren Reihen, kennt seine Pappenheimer als ein recht gute Führungsriege und lehnt sich auch mal zurück und steht nicht unbedingt bin der ersten Reihe. So kanns gehen. www.feuerwehrkleinmachnow.de. www.berliner-feuerwehr.de www.drf-luftrettung.de | |||||
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